Protokoll der Sitzung vom 24.09.2003

Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

1. Lesung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/6374

Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt mit dem Beitrag der Landesregierung und gebe Herrn Minister Reiche das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist der dritte Gesetzentwurf zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes. Ein Stück weit wird damit die notwendige sinnvolle Strukturreform aus dem Jahre 2000 rückgängig gemacht. Denn leider hat das Landesverfassungsgericht unsere Auffassung nicht geteilt, dass wir an dieser Stelle mit der Übertragung der Rechtsanspruchsverpflichtungen auf die Gemeinden dem Bundesrecht, also dem KJHG, entsprechen, sondern hat gesagt, das wäre bundesgesetz- und damit verfassungswidrig. Deshalb stellen wir jetzt wieder eine verfassungskonforme Fassung des Kindertagesstättengesetzes her.

Allerdings hatte - das muss man deutlich sagen - nach Anlaufschwierigkeiten die überwiegende Zahl der Gemeinden diese Dezentralisierung, die wir hier beschlossen haben, begrüßt. Auch für die Bürger war die wohnortbezogene Gestaltung der Kindertagesbetreuung ein Vorteil. Das Bundesrecht gibt uns allerdings vor, Kindertagesbetreuung wie die anderen Felder der Kinder- und Jugendhilfe beim Landkreis anzusiedeln.

Ich habe in einer Sitzung des zuständigen Bundesratsausschusses vonseiten des Bundes die Zusage erhalten, der Bund werde sich dafür einsetzen, dass das Kinder- und Jugendhilfegesetz entsprechend schnell geändert wird. Noch hat der Bund seiner Zusage leider nicht entsprechen können, denn zurzeit wird über die bundesrechtliche Neugestaltung nachgedacht. Andere Länder wollen den von uns gegangenen Weg auch gehen, Sachsen-Anhalt in besonderer Weise, Thüringen, aber auch Mecklenburg-Vorpommern, die alle eine dezentrale Zuständigkeit organisieren wollen. Für uns kommen, wie Sie dem Gesetzentwurf entnehmen können, solche Überlegungen zu spät, denn wir müssen das Gesetz bis zum 31.12. dieses Jahres ändern.

Demzufolge sieht der vorliegende Gesetzentwurf nun vor, die Zuständigkeit wieder auf die örtlichen Träger der Jugendhilfe, wie Landkreise und kreisfreie Städte, zu übertragen. Es soll aber die Möglichkeit geschaffen werden - das ist dann sozusagen der sinnvolle Kompromiss, den Auftrag des Verfassungsgerichts und die gute Praxis, die wir jetzt im Land Brandenburg

haben, auszugleichen -, die Erledigung der Aufgaben den Gemeinden und Ämtern auf Antrag zu übertragen. Damit bleibt auch im Falle der Übertragung der Leistungsverpflichtung auf den örtlichen Träger die Leistungsverpflichtung in der bisherigen Form. Eine weiter gehende Übertragung lässt das Bundesrecht nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts leider derzeit nicht zu.

Gleichzeitig müssen die Finanzierungsströme der veränderten Zuständigkeit angepasst werden. Dabei soll überwiegend auf die vor dem Jahr 2000 geltenden Regelungen zurückgegriffen werden. Allerdings - darauf bin ich stolz, weil auch andere Länder den Weg, der von Brandenburg gegangen worden ist, gehen wollen, weil sie sehen, dass er sinnvoll ist - wird die Landesfinanzierung weiterhin als Kinderkostenpauschale ausgereicht, weil den Jugendämtern damit die größtmöglichen Gestaltungsspielräume gegeben werden.

Einen Einschnitt mussten wir beim Finanzausgleich für die Fälle vornehmen, in denen Kinder außerhalb ihrer Wohnortgemeinde betreut werden. Ich hätte mir zur Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern und auch als Anreiz zur Qualitätsentwicklung eine Beibehaltung der jetzigen unbedingten Ausgleichsverpflichtungen gewünscht. Aber auch hier haben wir einen Kompromiss gefunden, weil der Städte- und Gemeindebund diesen Weg nicht gehen wollte. Ich halte ihn nach wie vor für vernünftig und für besser, weil auf diese Weise der Qualitätswettbewerb verstärkt worden wäre. Wenn man sich vor Augen hält - wir haben das in unserem Kita-Qualitätswettbewerb gemessen -, dass eine höhere Qualität von Kindertagesstätten zum Teil bis zu einem Jahr und mehr an Bildungsfortschritten der Kinder am Ende der drei- bzw. sechsjährigen Kita-Zeit bringt, dann weiß man, wie groß unser Interesse daran sein muss, eine möglichst gute Qualität von Kitas durch viel Wettbewerb zu ermöglichen.

Finanzsorgen der Gemeinden, die Ausgleichszahlungen zu leisten haben, waren für uns ausschlaggebend, die Ausgleichsverpflichtung an eine entsprechende Entscheidung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zu binden. Damit wird einer Bundesregelung entsprochen, die allerdings nicht so modern ist wie die Regelung, die bei uns bisher gilt.

Eine weitere Neuerung finden Sie in den Regelungen zu den Elternbeiträgen. Zukünftig sollen die zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Möglichkeit haben, die Elternbeiträge festzulegen und damit die Träger auch zu binden. Dieser Vorschlag, der zwischen beiden kommunalen Spitzenverbänden, wie Sie sich vorstellen können, umstritten ist, scheint mir sachgerecht zu sein, da nach Bundesrecht der örtliche Träger nicht zumutbare Elternbeiträge ausgleichen muss. Damit kompensiert der örtliche Träger hohe Einnahmen der Kita durch Zahlungen an die Eltern - ein nicht nur sehr verwaltungsaufwendiges Verfahren, sondern auch ein unnötiger Finanzkreislauf. Diese Regelung kann man insofern begrüßen.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die im Entwurf vorliegende Änderung nur das nachvollzieht, was uns vom Landesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 20. März dieses Jahres an Änderungsnotwendigkeiten aufgegeben worden ist. Ich weiß, dass Kontinuität und Verlässlichkeit für eine qualifizierte pädagogische Arbeit unerlässlich sind und deshalb Änderungen am Kita-Gesetz nur dann erfolgen sollten, wenn es unbedingt erforderlich ist. Diese Notwendigkeit bestand, wie Sie

wissen, leider nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts. Ich hoffe aber, dass es gelingt, Einsicht in diese Änderungsnotwendigkeit zu vermitteln und die mit den Gesetzesänderungen verbundenen Änderungen zu vermeiden, das heißt, dass der Bund perspektivisch auch seiner Zusage nachkommt und mit uns gemeinsam, also mit dem Bundesrat, das KJHG entsprechend ändert.

Die für die Kinder und ihre Eltern geltenden Regelungen zum Rechtsanspruch und zu den Formen und Aufgaben der Kinderbetreuung werden allerdings - das sei allen zur Beruhigung gesagt - ebenso wenig geändert wie die Regelungen zum Landeszuschuss. Darauf hinzuweisen ist mir besonders wichtig, weil damit der nach wie vor bundesweit günstigste Rechtsanspruch und die nach wie vor günstigste Kita-Regelung, die es in der Republik gibt, auch für die Zukunft erhalten bleiben und wir nicht den misslichen Berliner Weg gehen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Ich danke Herrn Minister Reiche. - Ich gebe das Wort der Fraktion der PDS. Frau Abgeordnete Kaiser-Nicht, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, dieses Parlament hat leider Übung mit Änderungen am Kindertagesstättengesetz, denn bisher beschlossen SPD- und CDU-Fraktionen stets Verschlechterungen für Kinder, Eltern und Kommunen. Dann war man zu weit gegangen - wider besseres Wissen, Herr Reiche. Das Landesverfassungsgericht stellte am 20. März klar: Das Parlament hatte seine Gesetzgebungskompetenz überschritten, als es die Gemeinden zwangsverpflichtete, für den Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz einzustehen. Denn die Konsequenzen daraus waren Verwaltungsaufwand, Finanzrisiko, Unwägbarkeiten bei der Planung und durch das Elternwahlrecht. Urteil: Das Kita-Gesetz ist unvereinbar mit der Landesverfassung, das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen verletzt, der bundesgesetzliche Rahmen überschritten. - Das war die leider absehbare Folge einer Politik, bei der die Innenpolitiker und Buchhalter der Koalition glaubten, Haushaltsstrukturgesetze ersetzten Fachpolitik.

(Dr. Hackel [CDU]: Wer sind denn die Buchhalter?)

Ein ganzes halbes Jahr brauchte die Reparaturbrigade der Regierung, dennoch schaffte sie es nicht, sich zu dem vorliegenden Gesetzentwurf mit den Mitwirkungsgremien abzustimmen. GEW und Betroffene kennen ihn nicht. Das ist sicherlich kein zufälliges Versäumnis, wenn wir auf den Inhalt sehen. Kreise und kreisfreie Städte sind nun wieder die örtlichen Träger der Jugendhilfe. Man könnte denken: Außer Spesen nichts gewesen. Die Rechnung bezahlten und bezahlen jedoch wieder die Kommunen, auch für die Rückabwicklung.

Dann spricht die Landesregierung von redaktionellen Änderungen, die vorgeblich der Klarstellung dienten. Dabei bleibt manches wohl bewusst unscharf.

Erstens: Der Begriff „Kindertagesstätte“ wird durch die Formulierung „Einrichtung der Kindertagesbetreuung“ ersetzt.

Redaktionelle Änderung? Schlimm genug, dass das Wort „Kindergarten“ mit weltweit gutem Klang ausgerechnet in Deutschland vergessen wird. Aber wo bleiben Betreuung, Bildung, Erziehung und Versorgung, die im KJHG und im Kita-Gesetz festgeschrieben sind? Was wird aus den inhaltlichen Standards? Wird ausgebildetes pädagogisches Personal möglicherweise nur noch in den Kernzeiten gebraucht? Betreuung, ja, Beaufsichtigung - das wäre der nächste Schritt - sind dann billiger zu haben?

Zweitens: Schwammige, dehn- und interpretierbare Formulierungen wie „angemessen“ in § 14 oder „Ausschöpfung aller zumutbaren Einnahmemöglichkeiten“ in § 16 tragen auch rein gar nichts zur Klarstellung bei.

Drittes Beispiel: Völlig inakzeptabel und ein Zeichen dafür, wie im MBJS mit der heißen Nadel gearbeitet wird, ist § 16 Abs. 6 ohne Angabe des für 2004 fortgeschriebenen Betrages der Zuschüsse.

Widerspruch zu diesem Gesetzentwurf ist vorprogrammiert, denn es drohen wieder Verschlechterungen für Kinder, Eltern und Kommunen. Wenn die PDS-Fraktion an dieser Stelle für die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und den Innenausschuss plädiert, dann genau deshalb, weil so manche Klarstellung, zum Beispiel bezüglich der Finanzierungsmodi, noch aussteht. Doppelt genäht scheint uns besser zu sein als einfach mit der heißen Nadel genäht.

Vielleicht kann die Landesregierung in den Ausschüssen auch klarstellen, was sie mit den Debatten der letzten Tage beabsichtigt. Wir lesen: „Gebührenfreie Kitas“, „Bildungsunterschiede in den ersten Schulklassen verringern - schrittweise“. Warum hat man dann nicht, als ersten Schritt sozusagen, die Erfahrungen aus Märkisch-Oderland und dem Landesmodellprojekt zur Kita-integrierten Sprachförderung landesweit zur Verfügung gestellt und den entsprechenden PDS-Antrag einfach angenommen?

Überhaupt fragt sich die verwirrte Öffentlichkeit: Wer regiert denn in Brandenburg seit 13 Jahren und in der Bundesrepublik seit fünf Jahren? Nicht die SPD? Warum tun Sie nicht einfach, Herr Minister Reiche, wovon Sie im Rhythmus bevorstehender Wahlen regelmäßig reden? Sie müssen nur erreichen, dass Kindertagesstätten als Bildungseinrichtungen anerkannt werden, ja, wieder zu Kindergärten werden, in denen jedes Kind unter guten Bedingungen wirklich wachsen kann. Wo nun alle Regierungen mit PISA gepiesackt werden, liegt diese Konsequenz doch auf der Hand.

Ich komme zum Schluss. Wenn dieser Entwurf zur Novellierung des Kita-Gesetzes so beschlossen würde, wäre erneut eine Chance verpasst, Kita-Standards zu verbessern, Kita-Gebühren wenigstens teilweise abzuschaffen, den uneingeschränkten Rechtsanspruch auf Bildung, Erziehung, die Entwicklung der Kitas zu Orten, die die individuelle Entwicklung der Kinder fördern und soziale, materielle oder kulturelle Nachteile ausgleichen könnten, zu erreichen.

Es ist höchste Zeit für ein Umsteuern im Kita-Bereich in Richtung der Rechte und Bedürfnisse von Kindern. - Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Kaiser-Nicht. - Ich gebe das Wort der Fraktion der SPD. Frau Abgeordnete Redepenning, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem vorliegenden Gesetzentwurf ist zu entnehmen, dass eine Änderung des Kindertagesstättengesetzes notwendig wurde, da die Finanzzuweisungen direkt an die Kommunen laut Verfassungsgericht unzulässig waren. Wir wollten mit dieser Regelung den Kommunen mehr Handlungsfähigkeit einräumen. Nun muss dieser Schritt rückgängig gemacht werden.

Sicherlich ist es einerseits bedauerlich, dass ein Gesetz so häufig novelliert wird, andererseits ergeben sich daraus auch Chancen. Die Kita-Betreuung ist damit immer wieder in der öffentlichen Diskussion und es wird deutlich, dass wir nach Möglichkeiten suchen, den Kindern trotz der finanziellen Lage eine optimale Förderung angedeihen zu lassen. Wiederholt werden in diesem Prozess Verbände, Initiativen und die öffentliche Jugendhilfe gehört. Dabei besteht auch die Chance, auf Fehler und Fehlentwicklungen hinzuweisen.

Am 22. September dieses Jahres fand in der Staatskanzlei eine Fortsetzung der Beratung zu den Kindertagesstätten statt. Die Debatte um Leistungen und Fähigkeiten von Kitas wurde in der zweiten Veranstaltung erheblich erweitert. Erstmalig kam auch die Wirtschaft zu Wort, welche die Diskussion nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sah, sondern den wirtschaftlichen Konsens in den Mittelpunkt rückte. Als Diskussionsthema wurden die Chancen für die Kinder bei einer guten Bildungsbetreuung von null Jahren an ebenso aufgegriffen wie der wirtschaftliche Aspekt, also die Frage, welchen Nutzen es bringt, wenn junge Eltern berufstätig sein können.

Es wurde nachdrücklich vor den Folgen der demographischen Entwicklung in Deutschland gewarnt; denn es wird bald zu wenig Arbeitskräfte und auch zu wenig Konsumenten geben. Damit wurde klar zum Ausdruck gebracht, dass der Schwerpunkt für unsere Arbeit auch hier heißt, die demographische Entwicklung umzukehren. Konkret heißt das, Möglichkeiten beizubehalten und neue zu schaffen, sodass im Land Brandenburg weiterhin eine gute Kinderbetreuung möglich ist.

Den vom Bildungsminister eingebrachten Vorschlag einer kostenfreien Kita kann ich aus bildungspolitischen Gründen nur unterstützen, jedoch ist klar, dass dies zurzeit nur eine Diskussion in die richtige Richtung ist. Die Haushaltsbedingungen auf Landesebene machen eine Umsetzung zurzeit unmöglich.

Die kleinen Änderungen, die des Weiteren ins Kita-Gesetz einfließen sollen, werden in den nächsten Wochen im Ausschuss zu beraten sein. Über diese Dinge werden wir gemeinsam diskutieren, um dann ein schlüssiges Gesetz vorzulegen, in welchem die Kosten so aufgeschlüsselt werden, dass die Städte, Gemeinden und Landkreise wissen, womit sie rechnen können, um die Betreuung der Kinder in hoher Qualität zu sichern und den Eltern damit auch die Möglichkeit einzuräumen, den Lebensunterhalt ihrer Familie wie auch die Steuergelder für die Kommune zu erwirtschaften. - Danke.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Redepenning. - Ich gebe der Fraktion der DVU das Wort. Herr Abgeordneter Nonninger, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich erfuhr, dass ich bei diesem Tagesordnungspunkt meine erkrankte Kollegin Fechner vertreten darf, wollte ich meine Vorbereitungen darauf zunächst mit der Lektüre des zu ändernden Gesetzes beginnen. Es war gar nicht so einfach, eine aktuelle Version des Kita-Gesetzes zu finden. Die Verlage, die Gesetzestexte zur Verfügung stellen, kommen anscheinend mit dem Neudruck nicht hinterher.

(Zuruf von der PDS)

Wir debattieren heute über die siebte Änderung dieses Gesetzes; die letzte Änderung stammt von Anfang Juni. Sieben Änderungen - das empfinde ich bei einem Gesetz, das es erst seit elf Jahren gibt, schon als heftig.

Wir debattieren heute über eine Änderung des Kita-Gesetzes, die nötig geworden war, weil die Landesregierung mithilfe der SPD- und der CDU-Abgeordneten dieses Hauses verfassungswidrige Änderungen an diesem Gesetz vorgenommen hatten. Diese Änderungen waren durchgepeitscht worden, obwohl Bedenken hinsichtlich ihrer Verfassungsmäßigkeit bekannt waren.

Wir debattieren heute, wenn man der Begründung der Gesetzesänderung Glauben schenken darf, über Änderungen, die aufgrund von systematischen Fehlern und Unklarheiten in dem bereits sechsmal geänderten Gesetz nötig sind.

Was machen eigentlich die hoch bezahlten Mitarbeiter des Bildungsministeriums die ganze Zeit, wenn sie nicht einmal in der Lage sind, einen verfassungsmäßig eindeutigen und systematisch richtigen Gesetzentwurf vorzulegen?

(Zuruf von der PDS: Kommentare zum Kita-Gesetz schreiben!)

Seit letztem Donnerstag wissen wir es: Sie bereiten sich auf die Übernahme eines Ministerpostens vor.

(Zuruf: Nicht nur!)