Protokoll der Sitzung vom 24.09.2003

- Entschuldigung, der gute Fröbel hat das in Thüringen so definiert und wir bleiben in seiner Tradition. Deshalb haben wir Frau Große war es genauso peinlich wie mir - entschieden, dass wir hier die Öffnung der Kindertagesstätten vornehmen, weil es um die Kinder von null bis zwölf Jahren geht. Die bisherige Formulierung an der Stelle war falsch. Insofern war auch Ihre Formulierung falsch.

Frau Kaiser-Nicht, es drohen keine Verschlechterungen, außer denen, die sich die Kommunen gewünscht und die sie eingeklagt haben. Die schwierigste ist an der Stelle, dass das Elternwahlrecht nicht mehr in der von uns gewünschten Form praktiziert werden kann. Gute Dinge aus Märkisch-Oderland, wie Kindergartenspartakiaden, haben wir übernommen und eingeführt. Insofern sollten Sie auf der Höhe der Diskussion bleiben. Frau Große ist da. Informieren Sie sich innerhalb der eigenen Fraktion. Dann brauchen Sie nicht solche Anschuldigungen zu bringen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Ich danke Ihnen, Herr Minister Reiche. - Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Wir kommen zur Abstimmung.

Das Präsidium empfiehlt Ihnen die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung - Drucksache 3/6374 - an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Darüber hinaus hat die PDS-Fraktion beantragt, diesen Gesetzentwurf auch an den Ausschuss für Inneres und den Rechtsausschuss zu überweisen, wobei der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport feder

führend sein soll. Wer diesem Überweisungsantrag folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist das einstimmig so beschlossen und ich schließe den Tagesordnungspunkt 10.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

1. Lesung des Gesetzes zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung

Gesetzentwurf des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr

in Verbindung damit:

1. Lesung des Gesetzes zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung

Gesetzentwurf der Fraktion der PDS

Drucksache 3/6418

Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und erteile der Fraktion der PDS das Wort. Herr Abgeordneter Warnick, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Peinlich, peinlich, nun haben wir den Salat: Schon wenige Tage nach In-KraftTreten der novellierten Brandenburgischen Bauordnung ist Reparaturbedarf sichtbar geworden.

(Zuruf des Abgeordneten Schippel [SPD])

Nun kann das bei einem so komplexen Gesetz wie diesem schon einmal passieren. Nur war dies bei der langen Entstehungsgeschichte eigentlich absehbar. Obwohl ursprünglich genug Zeit zur Verfügung stand, ist dieses Gesetzeswerk in letzter Minute mit der berühmten heißen Nadel gestrickt worden. Der Grund dafür waren monatelange, kaum überbrückbare Differenzen in der Koalition bei vielen Passagen der Novelle. Deshalb konnte das Gesetz auch nicht, wie ursprünglich beabsichtigt, zum 1. Juli 2003 in Kraft treten. Dann, kurz vor der parlamentarischen Sommerpause, sollte im Schweinsgalopp eine Lösung her. In nur einer einzigen inhaltlichen Beratung des federführenden Ausschusses wurden in exakt 75 Minuten 59 Änderungsanträge durchgestimmt. Ironisch gesprochen: Ohne die lästigen Meinungsäußerungen der PDS wären diese Anträge auch im Halbminutentakt abgesegnet worden.

(Zuruf von der SPD: Im Sekundentakt!)

- Nein, nicht ganz, aber in jeweils einer halben Minute hätten Sie es geschafft.

Ich habe in meinen Reden schon im Rahmen der Verabschiedung der Bauordnung die nach monatelangem Stillstand plötz

lich entstandene Hektik vehement kritisiert. Ich habe auch auf die Folgen übereilter neuer Änderungen ohne erneute Diskussion mit den betroffenen Verbänden, Institutionen und Kommunen hingewiesen. Leider erfolglos. Wäre uns die Koalition wenigstens zum Teil gefolgt, hätten wir uns die heutigen Peinlichkeiten ersparen können.

(Schippel [SPD]: Da wären wir heute noch nicht fertig!)

Die heute zur Entscheidung anstehenden Änderungen basieren nämlich auf Anträgen der Regierungskoalition, die im Juni im Rahmen der Ausschussbefassung sehr kurzfristig gestellt wurden - zum Teil erst eine Stunde vor Beginn der Sitzung. So wenig Zeit, wie für die Einbringung der Anträge aufgewendet wurde, stand auch für die inhaltliche Diskussion zur Verfügung. Das Ergebnis sehen wir heute.

(Zuruf des Abgeordneten Homeyer [CDU])

So viel zur Einführung.

Nun zu den inhaltlichen Änderungen der heute hier vorliegenden Gesetzentwürfe.

Natürlich werden wir den Gesetzentwurf des Ausschusses inhaltlich mittragen; die darin enthaltenen Änderungen sind sinnvoll und notwendig. Nur - wie bereits zuvor gesagt -, bei größerer Sorgfalt wären sie nicht notwendig gewesen.

Der redaktionelle Fehler ist ja noch zu entschuldigen. Auch der Fehler in § 65 wäre sofort bemerkt worden, hätte die brandenburgische Notarkammer, die wie alle anderen Beteiligten nur die letzte Fassung des Gesetzentwurfs vom April 2003 kannte, die Änderungsanträge im Vorfeld der endgültigen Entscheidung noch einmal gesehen.

Noch gravierender ist die Veränderung in § 83, die auch erst in den letzten hektischen Tagen hineinformuliert wurde. Auch hier gilt: Hätte der brandenburgische Städte- und Gemeindebund davon rechtzeitig erfahren, hätte er bestimmt zugunsten seiner Kommunen interveniert. Ursprünglich konnten die Kommunen, die noch in den Monaten Mai, Juni oder Juli dieses Jahres Bebauungspläne per Satzungsbeschluss verabschiedet und dabei die alte Bauordnung beachtet hatten, nämlich davon ausgehen, dass sie damit richtig gehandelt haben. Eine Aktualisierung hin auf das neue Baurecht zwischen Satzungsbeschluss und Rechtswirksamkeit war nach der allgemein zugänglichen Entwurfsfassung vom April 2003 nicht explizit vorgesehen. Im Vertrauen darauf handelten die Kommunen entsprechend.

Jetzt ist aber in § 82 Abs. 3 neu geregelt, dass für die Frage, welches Baurecht wann anzuwenden ist, der Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit maßgeblich ist. Nun stehen die Kommunen nach dem ausführlichen Studieren der veröffentlichten Fassung der Gesetzesnovelle überraschend vor einer neuen Situation oder sie haben, wie bisherige Informationen besagen, noch nicht einmal gemerkt, welcher Pferdefuß sich im Gesetzestext verbirgt, zumal die Landesregierung nirgends auf diese nicht unwesentliche Veränderung hingewiesen hat. Darüber gab es ja eine Menge Veröffentlichungen in den Medien und andere Publikationen dazu.

Das heißt, Bebauungspläne, die noch nicht die neue Definition des Vollgeschosses enthalten und bei denen bisher nur ein Sat

zungsbeschluss erfolgte, müssen wegen fehlender Rechtswirksamkeit noch einmal überarbeitet und neu beschlossen werden.

So hat die Kommune Kleinmachnow in der vergangenen Woche eine Sondersitzung einberufen müssen, um der neuen Situation gerecht zu werden und die Erlangung der Rechtswirksamkeit von in Arbeit befindlichen Bebauungsplänen nicht zu behindern. Wie viele weitere Kommunen dadurch völlig unnötig mit zusätzlichen Kosten und hohem Zeitaufwand belastet werden, lässt sich momentan nicht konkret ermitteln.

Ich kann mich da gut an das erinnern, was Herr Schippel vor kurzem, nämlich vor einer Stunde, hier im Parlament gesagt hat, als wir die Diskussion zum Zweiten Gesetz zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben geführt haben. Er sagte: Jeder Verwaltungsakt, der entbehrlich ist, ist zu begrüßen. Da kann ich nur sagen: Bravo, handeln Sie so!

Wir halten den zusätzlichen Aufwand jedenfalls nicht für sinnvoll, zumal viele Kommunen jetzt unverschuldet die Leidtragenden der hektischen Verabschiedung des Gesetzes im Juni geworden sind. Der Verursacher, das Landesparlament, sollte hier Einsicht zeigen und den betroffenen Kommunen entgegenkommen.

Diesem Ziel dient unser Gesetzentwurf, wobei wir auch damit leben können, die drei in den beiden Gesetzentwürfen formulierten Anliegen in einem Gesetz zusammenzufassen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Ich danke dem Abgeordneten Warnick und gebe das Wort an die Fraktion der SPD. Bitte, Herr Abgeordneter Ziel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, Herr Präsident, dass es sich um zwei Gesetzentwürfe handelt, die wir unter dem Tagesordnungspunkt 11 hier und heute behandeln. Das Erste ist ein Gesetzentwurf des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr. Er bezieht sich tatsächlich auf die neue Bauordnung. Es ist nun einmal so, dass sich dort drei Fehler eingeschlichen haben. Weil Herr Warnick hier so ein Horrorgemälde an die Wand gemalt hat, will ich ganz kurz sagen, um welche Fehler es sich handelt, ohne Schuldzuweisungen vorzunehmen.

Einmal geht es um die Schreibweise einer EG-Richtlinie. Das zweite ist ein Tippfehler. Zum Dritten geht es um einen Fehler bei der Übertragung einer Datei. Ich denke, so etwas kann schon einmal vorkommen; er selber hat auch gesagt, dass das vorkommen kann. Es hat auch nichts damit zu tun, dass das Tempo der Erarbeitung zu sehr forciert worden wäre, es hat bei weitem auch nichts damit zu tun, dass sich die Koalition nicht einig gewesen wäre, wie er schon wieder vermutet hat, sondern es sind ganz einfach Dinge, die wir jetzt korrigieren müssen, die der Präsident selbst nicht einfach korrigieren kann.

Da bitte ich Sie, meine Damen und Herren, um Zustimmung.

Beim dem zweiten Gesetzentwurf, den wir jetzt unter dem Tagesordnungspunkt 11 behandeln, geht es aber um etwas ganz

anderes, nämlich um eine substanzielle Änderung der Bauordnung, die man sich genau überlegen muss. Ich habe ja ein gewisses Verständnis dafür, dass wir vereinfachen, wo immer wir können - das trägt auch die gesamte Bauordnung -, dass wir Bürokratie vermeiden, wo immer es geht. Aber man muss dann schon genau hinschauen, wenn es um den Vollgeschoss-Begriff geht, und darum geht es hier. Da brauchen wir Rechtssicherheit auf allen Ebenen.

Was diese Rechtssicherheit betrifft, haben wir es uns nicht leicht gemacht, weil wir auch zunächst glaubten, Ihrem Vorschlag folgen zu können. Nach Prüfung haben wir festgestellt, dass tatsächlich der Zeitpunkt der Rechtskraft einer Satzung entscheidend sein muss und wir nicht einfach auf den Zeitpunkt eines Satzungsbeschlusses rekurrieren können; denn es passiert durchaus, dass eine Satzung ins Auge gefasst, aber gar nicht beschlossen wird - und was sonst alles so damit passiert.

Aus diesem Grunde lehnen wir den PDS-Entwurf ab und ich bitte Sie, unserem Vorschlag zu folgen. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke Herrn Abgeordneten Ziel und gebe jetzt das Wort an die Fraktion der DVU. Bitte, Frau Abgeordnete Hesselbarth.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die zur Abstimmung vorliegenden Änderungen der Brandenburgischen Bauordnung in den §§ 65 Abs. 3 und 67 Abs. 4 gehen auf redaktionelle Versehen zurück, die vorkommen können; zu einer Berichtigung gibt es da keine Alternative. Natürlich sind die in § 65 genannten Dienstbarkeiten im Rang vor Grundpfandrechten ins Grundbuch einzutragen und nicht an erster Rangstelle. Das muss umformuliert werden.

Ebenso ist im Hinblick auf die notwendige Änderung des § 67 Abs. 4 zu verfahren sowie mit der Fußnote zur Überschrift. Dem werden wir natürlich zustimmen.

Kontrovers wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr allerdings die Notwendigkeit der von der PDSFraktion geforderten Änderung des § 83 Abs. 3 diskutiert. Ausgehend von der Argumentation, dass die mit Wirkung vom 1. September 2003 geltende neue Vollgeschoss-Definition zur Anpassung bei den B-Plänen führen muss, ist die vorgeschlagene Änderung zwar bedenkenswert, die PDS-Fraktion hat aber gerade heute eine Kommune benannt, die damit wirklich Probleme hätte.

Dass die kommunalen Satzungen, sprich: die Bebauungspläne, der veränderten bauordnungsrechtlichen Normebene angepasst werden müssen, ist ein ganz normaler Vorgang. B-Pläne werden ständig geändert. Es ist nicht erfindlich, wie hier ein ungewöhnlicher und unverhältnismäßiger Kosten- und Verwaltungsaufwand eintreten soll. Da jedoch unklar ist, ob und inwieweit der genannte Umsetzungsbedarf in einzelnen Gemeinden tatsächlich zu Verzögerungen bei der Genehmigung von Bauanträgen führen kann, werden wir uns bei der Abstimmung über die Änderung des § 83 Abs. 3, wie von der PDS vorgeschlagen, der Stimme enthalten.