Protokoll der Sitzung vom 05.11.2003

Zweitens: Den neuen Ländern soll freigestellt werden, die Mittel, die im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung Wohnungswesen für Modernisierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, für die Altschuldenhilfe einzusetzen.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Vorschläge zur Finanzierung der notwendigen Altschuldenhilfe?

Herr Minister Szymanski, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schrey, der Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat am 22. Oktober einem Vorschlag der Regierungsfraktionen zugestimmt, die Bundesmittel zur Altschuldenentlastung gemäß § 6 a um 315 Millionen Euro aufzustocken. Voraussetzung dafür ist, dass bei der Eigenheimzulage Einsparungen von 50 % des derzeitigen Finanzvolumens erreicht werden.

Die Landesregierung begrüßt den Beschluss des Bundestagsausschusses, der auch auf einen Vorschlag Brandenburgs zurückgeht, einen Teil der von der Bundesregierung geplanten Einsparungen aus dem Wegfall der Eigenheimzulage hierfür einzusetzen. Verschiedene Initiativen unsererseits haben also bewirkt, dass der entsprechende Vorschlag dann auch zustande kam.

Die Aufstockung der Bundesmittel um 315 Millionen Euro wird auch von der Ostbauministerkonferenz, die bekanntlich am 29. Oktober in Potsdam getagt hat, als ein erster Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Im Einklang mit der Ostbauministerkonferenz ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Altschulden eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellen und daher eine Bundesangelegenheit sind, die insbesondere nicht allein auf die neuen Bundesländer abgeschoben werden darf.

Der tatsächliche Bedarf wird sich erst am 31. Dezember zeigen; denn bis dahin erstreckt sich die Antragsfrist. Es ist be

kannt, dass 42 Wohnungsunternehmen Brandenburgs antragsberechtigt sind, wobei zehn bereits entlastet sind. Es wird auch die Frage zu beantworten sein, wie mit Erstanträgen und mit Aufstockungsanträgen umgegangen werden soll. Das wird sicherlich auch ein Thema im Lenkungsausschuss sein.

Gegen eine Finanzierung der Altschuldenentlastung aus der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung zum Wohnungswesen bestehen darüber hinaus grundsätzliche verfassungsrechtliche, wettbewerbsrechtliche sowie verfahrenstechnische Bedenken. Von daher wird diese Finanzierungsquelle also abgelehnt.

Herr Minister, es gibt noch Klärungsbedarf. - Bitte, Frau Osten.

Herr Minister, trifft es zu, dass ich Sie nicht daran zu erinnern brauche, dass die PDS den seinerzeit im Bundestag getroffenen Entscheidungen nicht zugestimmt hat?

Zweitens: Zu den Altschulden möchte ich gern von Ihnen wissen, wie Sie den Fakt bewerten, dass Altschulden sogar auf abgerissene Wohnblocks noch bezahlt werden müssen?

Sie kennen die Problematik und Sie kennen auch die Regelung, die sehr eindeutig ist, dass bei beiden von Ihnen beschriebenen Fällen, aber auch bei den bestehenden, 70 Euro pro Quadratmeter Entlastung an die Unternehmen gehen können. Ich bin der Auffassung, dass das eine gute Lösung ist. Sie wissen auch, dass die Unternehmen entlastet werden müssen, um den so wichtigen Stadtumbau gewährleisten zu können. Wenn diese Entlastung der Wohnungsunternehmen nicht kommt, ist der Stadtumbau in diesen Städten gefährdet. Das wissen wir und haben es auch immer wieder öffentlich zum Ausdruck gebracht.

Herr Warnick.

Die 375 Millionen Euro sind eher tief gestapelt. Wir wissen natürlich, welche Bedingungen beim Bund herrschen - deswegen diese niedrige Zahl. Wie hoch jedoch würden Sie die tatsächliche Zahl einschätzen, die zukünftig benötigt wird, um das Problem der Altschulden einer endgültigen Lösung zuzuführen?

Sie wissen, dass es eine immer weitere Aufstockung gegeben hat: Erst 300 Millionen Euro, dann 358 Millionen Euro und nun sind 375 Millionen Euro für die Entlastung vorgesehen. Die Zahlen basieren auf den Konzepten, die vorgelegt werden müssen, damit man in der Antragsberechnung dann auch entlastet werden kann. Sie wissen auch, dass dies die Unternehmen betrifft, die einen Leerstand von über 15 % haben. Auf sie ist die Entlastung fokussiert.

Natürlich gibt es auch darüber hinaus gehenden Bedarf; das ist völlig klar. Aber der Bund hat diese Entscheidung mit der Prä

misse getroffen, dass die Unternehmen, die einen Leerstand von über 15 % haben, entlastet werden. Die uns vorliegenden Berechnungen besagen, dass die Wohnungsunternehmen in Brandenburg eine zusätzliche Entlastungssumme von ca. 126 Millionen Euro brauchen. Diese sind in die 375 Millionen Euro eingerechnet.

Wir sind bei der Frage 1801 (Änderungen bei der ABM-Förde- rung), gestellt vom Abgeordneten Thiel.

Im Gesetz „Hartz III“ sind ABM und SAM zu dem neuen Instrument Arbeitsbeschaffungsmaßnahme zusammengefasst worden. Die Förderung erfolgt über Zuschüsse zu den Lohnkosten in pauschalisierter Form. Für Sachkosten können maximal 300 Euro pro Arbeitnehmer und Fördermonat erbracht werden. Aus diesen Sachkosten können nunmehr aber auch Beitragsanteile des Arbeitgebers an der Sozialversicherung finanziert werden. Diese betragen zwischen 210 und 250 Euro im Monat, sodass die noch verbleibenden Sachkosten für eine 100%ige Finanzierung der Maßnahme nicht ausreichen. Für eine arbeitsmarktpolitische Wirksamkeit der so genannten neuen ABM wäre deshalb eine Komplementärfinanzierung durch das Land Brandenburg notwendig.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Hat das Land für das Jahr 2004 und die folgenden Jahre eine solche Finanzierung geplant?

Herr Minister Baaske, Sie haben erneut das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Thiel, ich könnte jetzt sagen: Ja. Wir wissen nur noch nicht, für wie viele, weil wir nicht wissen, wie viel das Arbeitsamt durchbringt und wie viel Geld übrig bleibt. Wir wissen, dass „Hartz III“ noch im Gesetzgebungsverfahren ist. Da kann noch einiges passieren. Da wir noch keine Lösung für „Hartz IV“ haben, insbesondere bezüglich der Einbeziehung der Kommunen, bleibt abzuwarten, ob „Hartz III“ womöglich noch einmal mit verhandelt werden muss. Das Paket ist noch nicht so weit fertig, dass man sagen kann: Es läuft so, wie es jetzt im Gesetz steht.

Ich will das noch einmal kurz erläutern. Bisher ist daran gedacht, dass es von der Bundesanstalt für Arbeit einen pauschalen Zuschuss - 900, 1 100, 1 300 Euro - für ABM gibt: Ein dann geschaffenes gemeinsames Instrument ABM und SAM heißt ABM; SAM gibt es dann nicht mehr. 900, 1 100 und 1 300 Euro gib es für einfache, mittlere und schwierige Tätigkeiten. Darin sind die Arbeitgeberanteile nicht enthalten. Wir haben für diese Regelung plädiert und darauf hingewiesen, dass im Osten ansonsten überhaupt nichts mehr liefe. Klar ist: Die Arbeitgeberanteile betragen 42 %, die Hälfte davon wären 21 %. Jetzt muss ich etwas korrigieren: 17 % bleiben dann übrig, weil die Arbeitslosenversicherung nicht mehr darin enthalten ist; denn es entstehen keine neuen Ansprüche. Wir müssen also davon ausgehen, dass

bei rund 1 000 Euro, die als Zuschuss kommen, 170 Euro auf den Träger zukommen werden. Wir haben darauf hingewiesen, dass dies im Osten nicht geht. Keine Kommune und kein Träger kann pro Mann oder Frau und Monat 170 Euro aufbringen.

(Vereinzelt Beifall bei der PDS)

Daher meinte ich, dass man den Lohnkostenzuschuss pauschal aufstocken und diese Mittel dann hineinrechnen müsste. Damit konnten wir uns nicht durchsetzen. Aber wir konnten erreichen, dass aus der verstärkten Förderung, also aus den von Bund und Land hinzugegebenen Mitteln, auch die Arbeitgeberanteile finanziert werden können. Das sind 300 Euro. Zieht man davon die durchschnittlich 170 bis 200 Euro ab, bleiben noch rund 100 Euro übrig. Das wird für die Sachkostenförderung nicht reichen, schon gar nicht für die Anleitung, die die ABM-Kräfte haben müssen.

Insoweit ist das Land weiter in der Pflicht. Wir haben dafür Vorsorge getroffen und im Entwurf für das nächste Jahr 9,2 Millionen Euro eingestellt. Davon sind 4,5 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigung für das nächste Jahr gebunden, sodass noch 4,7 Millionen Euro verbleiben. Das entspricht in etwa der Marge der vergangenen Jahre, sodass ich davon ausgehen kann, dass wir ABM nach wie vor kofinanzieren können. Es wird noch davon abhängen, wie das Ganze durch den Bundestag und letztendlich durch den Bundesrat geht, bis wir Genaueres sagen können.

Herzlichen Dank. - Wir sind bei der Frage 1804 (Europäische Eisenbahnagentur), gestellt vom Abgeordneten Dr. Ehler.

Die EU-Kommission hat im Rahmen des „Zweiten Eisenbahnpakets“ im Januar 2002 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur verabschiedet. Die Europäische Eisenbahnagentur soll ihren Beitrag in technischen Angelegenheiten, in der Durchführung von gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und bei der Schaffung eines europäischen Eisenbahnraumes ohne Grenzen leisten. Ihr wird eine hohe strategische Bedeutung für die Zukunft zugewiesen. Gegenwärtig werden die Ergebnisse der 2. Lesung der Verordnung erwartet. Die Verabschiedung durch das EU-Parlament soll noch in diesem Jahr erfolgen. Sechs Monate nach der Verabschiedung erfolgt die Standortfestlegung.

Ich frage die Landesregierung: Wie positioniert sie sich zur Errichtung dieser Agentur im Land Brandenburg vor dem Hintergrund der Erklärung der beiden Regierungschefs der Länder Berlin und Brandenburg, Weltkompetenzzentrum Bahntechnik werden zu wollen?

Herr Minister Junghanns, Sie haben erneut das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Ehler, die Verkehrstechnik hat sich in den

vergangenen Jahren zu einem der wichtigsten Pfeiler der Wirtschaft in Brandenburg entwickelt. Vorzeigeunternehmen aus den Bereichen Luft- und Raumfahrt, Automotive und vor allem aus der Schienenverkehrstechnik bestimmen deshalb maßgeblich industrielle Strukturen unseres Landes mit.

Die Ansiedlung der Europäischen Eisenbahnagentur in der Region Berlin/Brandenburg würde für unsere Unternehmen einen wichtigen Wettbewerbsvorteil mit sich bringen, weil Endproduzenten wie Bombardier und die vielen mittelständischen Unternehmen - beispielhaft möchte ich an dieser Stelle die in der Railgroup zusammengeschlossenen Unternehmen oder die im Bahnkompetenzzentrum Kirchmöser miteinander arbeitenden Firmen nennen - mit den Fachleuten in der Europäischen Eisenbahnagentur schnell und unbürokratisch in Kontakt kommen könnten.

Der direkte Draht zu den Experten, die in einer solchen europäischen Eisenbahnagentur bei der Durchführung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für technische Fragen zuständig wären, würde mit Sicherheit dazu beitragen, dass sich brandenburgische Unternehmen einen Innovationsvorsprung erarbeiten und noch schneller mit Innovationen aus ihren Häusern auf den Markt kommen können. Gerade bei der Entwicklung neuer Produkte halte ich die Nähe zu dieser europäischen Genehmigungsbehörde für einen kaum zu unterschätzenden Wettbewerbsvorteil. Dies würde mittelfristig Impulse für technologische Entwicklungen setzen, Impulse, die wir brauchen.

Hinzu kommt, dass die Ansiedlung der Europäischen Eisenbahnagentur mit der Schaffung von ca. 100 Arbeitsplätzen einhergeht, die einen weiteren Pluspunkt in unserer Hauptstadtregion bedeuten würden.

Ich halte es deshalb für selbstverständlich, dass sich auch das Land Brandenburg aufgrund der Standortvorteile der brandenburgischen verkehrstechnischen Unternehmen um die Ansiedlung bewirbt. Mein Haus ist in ständigem Kontakt mit dem zuständigen Bundesministerium in Bezug auf die Bearbeitung und Beeinflussung dieses Verfahrens im Interesse unseres Landes.

Die Lage ist wie folgt realistisch zu bewerten: Voraussichtlich wird über den Standort der Europäischen Eisenbahnagentur nicht einzeln, sondern im Paket entschieden. Derzeit gibt es Bemühungen der Europäischen Kommission, alle noch offenen Standortentscheidungen - andere stehen auch noch an - im Kreise der EU-Regierungschefs entscheiden zu lassen. Wir setzen dabei weiterhin auf eine Ansiedlung in der Region. Eine Einschätzung, wie diese Entscheidungen ausgehen werden, ist beim Charakter dieses Entscheidungsgangs zurzeit nicht möglich. Es bleibt uns dranzubleiben und unsere Standortvorteile für eine positive Standortentscheidung weiterhin wirken zu lassen. - Danke schön.

Dr. Ehler, bitte.

Ich frage die Landesregierung in dem Zusammenhang: Wie bewertet sie, dass die deutschen Mitglieder des zuständigen Verkehrsausschusses moniert haben, dass vonseiten der Bundesregierung bisher - anders als bei anderen Nationalstaaten - noch

keinerlei Bewerbung für einen Standort in Deutschland im Allgemeinen oder einen Standort in Berlin-Brandenburg vorgenommen wurde?

Das ist ein Hinweis zur Arbeit.

Danke sehr. - Wir sind bei der abschließenden Frage 1805 (Ab- schaffung der zinslosen Darlehen für Schulbaumaßnahmen). Frau Große, bitte schön.

Wie der Presse zu entnehmen war, wird das Programm „Schulbaumaßnahmen“ über das Jahr 2003 hinaus nicht verlängert. Über dieses Programm konnten öffentliche und private Schulträger eine Baufinanzierung beantragen, bei der das Land die Zinsen übernahm. In den letzten vier Jahren wurden nach Angaben des MBJS 89 Bauprojekte mit einem Gesamtvolumen von 175 Millionen Euro realisiert, wobei das Land die Zinslast in Höhe von 37,3 Millionen Euro übernahm. Die von Minister Reiche beantragten 3 Millionen Euro, die zur Fortsetzung des Programms für 2004 benötigt würden, sind im Haushaltsentwurf nicht mehr enthalten.

Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Auswirkungen hat die abrupte Beendigung des Programms auf bereits geplante Schulbaumaßnahmen im Jahr 2004?

Herr Minister, Sie haben das Wort zu einer komprimierten Antwort.

Herr Präsident, das Problem ist etwas umfangreicher, ich will trotzdem so komprimiert wie möglich antworten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Große, die Schulbauförderung mit der Gewährung von Zuwendungen in Form von Schuldendiensthilfen ist erstmalig im Jahr 1999 gewährt worden. Das ist ein Programm, das wir in Brandenburg entwickelt haben und das, wie ich finde, in besonderer Weise intelligent mit Fördermitteln umgeht, weil wir auf diese Weise ein Schulbauprogramm für die Dauer dieser Legislaturperiode trotz knapper Kassen fortführen wollen. Von den Schulträgern des Landes ist das neue, intelligente Instrument sehr gut angenommen worden. Zu günstigen Konditionen, die von der ILB gewährt worden sind, werden für zehn Jahre die gesamten Zinslasten für eine Schule übernommen. Die Kreise bzw. Gemeinden als Schulträger haben dann nur zehn Jahre in jeweils zehn gleichen Tranchen die gesamten Mittel zurückzuzahlen.

Im Rahmen des Doppelhaushaltes 2002/2003 wurden für die Haushaltsjahre 2002 und 2003 insgesamt 15,22 Millionen Euro Schuldendiensthilfen beschlossen, davon für das Jahr 2002 2,331 Millionen Euro Barmittel und 9,887 Millionen Euro Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2003 und 2004. Diese sind im Jahr 2003 in Höhe von 3 Millionen Euro für das Jahr 2004 dann auch im Haushalt bereitgestellt worden. Aber die

letztgenannten Mittel hätten erst im Haushaltsjahr 2003 durch Bescheide gebunden werden können. Aufgrund der haushaltswirtschaftlichen Einschränkung 2002 konnten wir bereits im Jahr 2002 ausgebrachte Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 5 Millionen Euro nicht zur Auszahlung bringen. Die 2003 in Ansatz gebrachten Barmittel in Höhe von 10 Millionen Euro sind fast vollständig durch Verpflichtungsermächtigungen der Vorjahre gebunden worden. Nach dem dritten und nunmehr vierten Haushaltswirtschaftsrundschreiben dürfen auch die im Haushaltsjahr 2003 ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2004 in Höhe von 3 Millionen Euro nicht bewirtschaftet werden. Entsprechend dieser Sperren musste im Entwurf des Haushaltsplans 2004 der Mittelansatz auf null gesetzt werden.