Der Ausschuss für Haushaltskontrolle hat sich in konstruktiver Atmosphäre intensiv mit den Prüfungsergebnissen des Landesrechnungshofes befasst. Die einzelnen Punkte wurden kritisch bewertet. Wir haben auch in diesem Jahr in der Kürze der Zeit unsere Kontrollpflicht erfüllt. An den nicht geklärten Sachverhalten werden wir dranbleiben.
Ich möchte mich bei den Kollegen meiner Fraktion, bei denen der anderen Fraktionen, bei den Vertretern der Landesregierung und natürlich beim Landesrechnungshof für die gute Zusammenarbeit ausdrücklich bedanken.
Im Bericht für das Jahr 2001 wurden 13 konkrete Empfehlungen an die jeweils zuständigen Ministerien ausgesprochen. Dabei handelt es sich in der Mehrzahl um Verbesserungsvorschläge hinsichtlich der Kontrolle von Zuwendungen. Ich möchte zwei Fälle besonders erwähnen, die mir persönlich am Herzen liegen.
Der erste Fall betrifft die Tourismusförderung im Wirtschaftsministerium. Dort wurde nur unvollständig kontrolliert, ob die Ausgaben tatsächlich zur Förderung des Tourismus verwendet wurden. Die ILB muss in Zukunft den Mitteleinsatz konsequent kontrollieren. Aufgrund der gegebenenfalls nicht zweckentsprechenden Verwendung der Gelder in Höhe von 1 Million DM müssen diese zurückgefordert werden.
Der zweite Fall betrifft die untersuchten Förderprojekte im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen. Der Landesrechnungshof hat festgestellt, dass die Förderung von Frauen, Gleichstellung und Familie hätte wirtschaftlicher sein können. Das Ministerium geht mit der geäußerten Kritik beispielhaft um. Unmittelbar nach der Prüfung wurde die Förderpraxis grundlegend umgestellt. Es ist als vorbildlich einzustufen, dass die Mängel im Antrags- und Bewilligungsverfahren selbstständig abgestellt werden.
Wir haben für die Gestaltung dieses Landes in jedem Jahr nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung. Deshalb sind wir bemüht, die haushaltstechnischen Verfahren und Kontrollen zu verbessern. Jeder Euro soll nur für den durch das Parlament zweckbestimmten Sinn eingesetzt werden. Die Verwendung der Gelder muss transparent sein. Die Bürgerinnen und Bürger müssen nachvollziehen können, wie effektiv das Geld eingesetzt wurde.
Unerfreuliche Einzelfälle und verbesserungswürdige Vorgänge gibt es leider immer wieder. Diese müssen in Zukunft von den Ministern noch schneller, zügiger und insbesondere selbstständig aufgedeckt und abgestellt werden. Unser Ziel ist eine Selbstkontrolle und eine Selbstverbesserung.
Als Fazit kann man zusammenfassen, dass die großen Themen vielleicht zum Ärger der Opposition fehlen. Die großen Skandale fallen aus. Normalität ist im Land eingekehrt.
Wesentlich für die nächsten Jahre werden nicht so sehr die Probleme in der Haushaltsdurchführung sein, wesentlich sind die Haushaltsaufstellung und die Sanierung des Landeshaushalts. So verstehe ich auch die Begleitworte der Präsidentin des Landesrechnungshofes bei der Vorstellung des Jahresberichts. Ich stimme ihr zu und danke für Ihr Zuhören.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Landtag liegen heute eine Reihe von Beschlussempfehlungen vor, die uns die Bestätigung von Jahresrechnungen und die damit verbundene Entlastung nach Artikel 114 der Landeshaushaltsordnung vorschlagen.
Mit der Entlastung der Präsidenten des Landtages, des Landesverfassungsgerichtes und des Landesrechnungshofes hat meine Fraktion keine Probleme. Bezüglich der Entlastung der Landesregierung für die Haushaltsrechnung 2001 hat sie schon ein sehr ungutes Gefühl. Wir unterstellen dabei nicht rechnerische Unzulänglichkeiten, die bei einer Jahresrechnung selbstverständlich keine unwesentliche Rolle spielen, sondern haben unsere Probleme mit globalen Minderausgaben, sich häufenden Haushaltssperren, Erhöhungen der geplanten Nettokreditaufnahme im laufenden Haushaltsjahr oder mit Haushaltsdefiziten in der Jahresabrechnung. Dieses Gefühl hatte wohl auch der Ausschuss, indem er der Landesregierung ins Stammbuch schrieb:
„Der Ausschuss für Haushaltskontrolle mahnt die strikte Einhaltung des geltenden Haushaltsrechts im Haushaltsvollzug und beim Aufstellungsverfahren des Landeshaushalts an. Des Weiteren fordert er die Landesregierung auf, dem Konsolidierungsbedarf für den Gesamthaushalt und die Haushalte der Folgejahre unter Berücksichtigung der Mahnungen durch den Landesrechnungshof verstärkt Rechnung zu tragen.“
Für meine Fraktion ist das schon ein Grund, der Landesregierung auch bei exakter rechnerischer Darstellung des Jahresabschlusses die Entlastung zu versagen. Weil wir aus den vorgenannten Gründen dem Punkt 2 der Beschlussempfehlung laut Drucksache 3/6549 - Neudruck - nicht zustimmen wollen, dem Punkt 1 aber, an dessen Untersetzung wir aktiv mitgearbeitet haben, zustimmen, hat meine Fraktion getrennte Abstimmung zu diesem Punkt beantragt.
In meinen weiteren Ausführungen möchte ich auf ausgewählte Sachverhalte ab Punkt 10 der Vorlage eingehen.
„Die Gesamteinnahmen des Landes blieben im Haushaltsjahr 2002 aufgrund von sinkenden Steuereinnahmen um 195,3 Millionen Euro unter dem Ansatz... Die Mindereinnahmen führten zu einer erhöhten Nettokreditaufnahme. Darüber hinaus sind die Mittel zur Deckung des kassenmäßigen Fehlbetrages in Höhe von 325,7 Milli
onen Euro des Haushalts 2002 zusätzlich zu erwirtschaften. Die bisherigen Einnahmeerwartungen bis zum Jahre 2005 sind um 10 % nach unten zu korrigieren“
Dazu einige Anmerkungen: Die sinkenden Steuereinnahmen sind eine Tatsache und bleiben es, solange sich die Landesregierung beim Bund nicht für eine gerechtere Steuerpolitik für die Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen und die Länder einsetzt. Wir behaupten nicht, dass wir ohne Kürzungen auskommen können, aber wir nehmen für uns in Anspruch, ohne die sozialen Grausamkeiten auszukommen, die immer mehr zum Markenzeichen der Konsolidierungspolitik der Brandenburger großen Koalition werden.
Die weitere Reduzierung der Einnahmeerwartungen bis 2005 macht also ein Umsteuern dringend erforderlich. Ein Schuldenstand in Höhe von 15,2 Milliarden Euro per 31.12.2002, schon ohne Beachtung des Landeswohnungsbauvermögens, eine Zinssteuerquote von 17,8 % und die Verdoppelung der Nettokreditfinanzierungsquote auf 13,2 % lässt auch PDS-Abgeordnete nachts nicht ruhig schlafen.
Auch wir sehen keine Alternative zu einer kontinuierlichen Reduzierung der Nettokreditaufnahme. Aber wir wollen sie nicht als Rechenaufgabe, nicht um jeden Preis und nicht durch hemmungslosen Sozialabbau. Unsere Gegenvorschläge werden wir in den Haushaltsberatungen machen. Allerdings ist uns klar, dass der bankrotte Brandenburger Haushalt nur durch tief greifende Veränderungen im bundesdeutschen Steuer- und Vermögensrecht zu retten ist. Hier ist starker Druck der Landesregierung auf die Bundespolitik gefragt. Es geht um eine völlig andere Verteilung des gesamtgesellschaftlich produzierten Eigentums in Deutschland und darüber hinaus in Europa. Nur so ist eine wirklich nachhaltige Beseitigung des Finanzdilemmas auf allen Ebenen möglich.
Zurück zur Landespolitik: Allergrößte Schwierigkeiten haben wir mit der Formulierung, die das haushaltspolitische Verhältnis des Landes zu seinen Kommunen betrifft. In der Aufforderung, „die freiwilligen Zuweisungen des Landes - vorrangig im konsumtiven Bereich - außerhalb der Verbundmasse, die nicht gesetzlich oder vertraglich gebunden sind, dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen“, sieht meine Fraktion die Gefahr, durch weitere Kürzungen die Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger endgültig infrage zu stellen.
Dem Appell, die wichtigsten Aufgaben zu definieren, Kernkompetenzen zu benennen und ein schlüssiges Konzept zur Ausgabenkürzung zu erarbeiten, werden wir folgen. Allerdings werden wir dabei mit Sicherheit von anderen Ansätzen ausgehen und andere Schwerpunkte setzen als die, die derzeit von der Landesregierung gesetzt werden und in die Krise geführt haben.
Bezüglich des Personalhaushalts unterstützt die PDS-Fraktion die Forderung, die aufgabenkritischen Ansätze der Personalbedarfsplanung kombiniert mit einer budgetmäßigen Deckelung der Personalausgaben konsequent durchzusetzen und durch ein effektives Controlling zu begleiten.
Bei der Erarbeitung der Beschlussvorlage waren die PDS-Ausschussmitglieder für folgende Berichtsteile als Berichterstatter verantwortlich: Punkt 16 - Bauvorhaben der öffentlichen Was
serversorgung -, Punkt 18 - Förderung der Landesverkehrswacht -, Punkt 23 - Untersuchung der Festsetzung von Eigenheimzulagen - und Punkt 25 - Mindestanforderungen der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder zum Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik.
Bei der Kontrolle von Bauvorhaben der öffentlichen Wasserversorgung hatte der Landesrechnungshof festgestellt, dass durch unzureichende Koordinierung der Förderung aus Programmen unterschiedlicher Ministerien eine Leistung doppelt abgerechnet wurde. Auf dieser Grundlage entspann sich ein fachlicher Streit mit dem Landesrechnungshof um unterschiedliche Rechtsauffassungen, der erst kürzlich beigelegt wurde. Jetzt müssen Fördermittel in einer Höhe von 80 000 Euro zurückgezahlt werden und die beiden Ministerien sind aufgefordert, Einvernehmen über die künftige Verfahrensweise bei gemeinsamer Förderung herzustellen.
Insgesamt wurden durch den Fördermittelgeber bereits unmittelbar nach der Kontrolle erste Schlussfolgerungen zur Verbesserung des Antrags-, Bewilligungs- und Verwendungsnachweisverfahrens gezogen und weitere eingeleitet; für die künftige Kontrollpflicht sind konkrete Vereinbarungen getroffen worden. Ich denke, alles in allem ist das ein Beispiel für positive Ergebnisse solcher Prüfungen.
Auch die Kontrolle des Einsatzes der Fördermittel des Landes durch die Landesverkehrswacht hatte Probleme in der Haushaltsführung der vergangenen Jahre aufgedeckt, die nun - danach - beseitigt wurden.
Die Kontrolle der Bearbeitung von Anträgen zur Festsetzung der Eigenheimzulage durch die Steuerverwaltung führte zu der Forderung des Landesrechnungshofes, die Organisation ihrer Bearbeitung zu optimieren. Dies wurde vom Ausschuss unterstützt, der aber auch den Einwänden aus der Steuerabteilung des Finanzministeriums folgte, aufwendige Organisationsmaßnahmen erst dann in Angriff zu nehmen, wenn die Auswirkungen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens zur Abschaffung oder Modifizierung der Eigenheimzulage konkreter überblickt werden können.
Der Empfehlung der Rechnungshöfe, Mindestanforderungen zum Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik überall in der Landesverwaltung durchzusetzen, verleiht der Ausschuss Nachdruck, wenn aus dieser Beschlussempfehlung heute ein Beschluss wird. Damit bekommt die Koordinierungsstelle, die bereits für diese Aufgabe eingerichtet wurde, eine verbindlichere Grundlage, es können Fehlentscheidungen vermieden und es kann am Ende Geld, das dringend benötigt wird, gespart werden.
Ich habe versucht, an einigen Beispielen den Wert der Kontrolltätigkeit des Landesrechnungshofes zu würdigen und einige Erfolge der Arbeit im Ausschuss darzustellen. Insofern wird es Sie nicht wundern, dass ich meiner Fraktion die Bestätigung der hier festgestellten Sachverhalte und Beschlüsse des Punktes 1 der Beschlussempfehlung 3/6549 vorgeschlagen habe. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin von der Aue, Ihrem Hause herzlichen Dank für die geleistete Arbeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem Vorredner bereits einiges an Punkten aus dem Bericht vorweggenommen haben, verbleibt mir, auf einige Punkte einzugehen, die uns wesentlich erscheinen:
Erstens: Der Personalhaushalt macht weiterhin einen besonders großen Anteil des Gesamtetats aus, die Versorgungsbezüge einbezogen 30 %. Hier muss zwingend gegengesteuert werden.
Zweitens: Im Beteiligungsbereich verweise ich auf die Berichte aus dem Hause des Landesrechnungshofes Nr. 20 und 21. Ob beispielsweise die 23 Millionen Euro Ausgleichsleistung für die Benutzung der Deponie korrekt sind, sollte unseres Erachtens gutachterlich geprüft werden.
Drittens: Die Fördermittelvergabe muss strenger an die ordnungsgemäße Haushaltsführung der Zuwendungsempfänger gebunden werden.
Viertens: Wie Sie alle wissen, werden die Sonderbedarfsergänzungszuweisungen des Solidarpakts II bis 2008 in der bisherigen Höhe fortgeführt, danach, bis 2019, in weiteren Scheiben jedes Jahr um rund 100 Millionen Euro gekürzt. Hier, meine Damen und Herren, sehen wir ein Problem, das die Landesregierung zu klären hat; denn Sonderbedarfsergänzungszuweisungen sind für den Abbau von teilungsbedingten Infrastrukturlücken gedacht; diese gilt es abzubauen. Momentan stellen wir fest, dass ein wesentlicher Teil dieser Zuweisungen konsumtiven Ausgaben zufließt. Hier muss ebenfalls dringend gegengesteuert werden.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass in unseren Beratungen im Landesrechnungshof deutlich geworden ist, dass die Haushaltssituation sehr angespannt ist und wir uns keinen einzigen Cent der „leichten“ Vergabe mehr leisten können.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Werte Kollegen aus dem Ausschuss! Unsolide Haushaltspolitik, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank - dies müssen wir als DVU-Fraktion wie bereits in den zurückliegenden Jahren auch diesmal wieder der Landesregierung bescheinigen, wenn es um die Haushaltsrechnung des Landes Brandenburg für das Jahr 2001 sowie um den Jahresbericht 2003 des Landesrechnungshofes Brandenburg geht.
So bleiben im Haushaltsjahr 2002 aufgrund sinkender Steuereinnahmen die Gesamteinnahmen des Landes um fast 200 Millionen Euro unter dem geplanten Ansatz. Die Ausgaben überstiegen den geplanten Ansatz dagegen um knapp 131 Millionen Euro. Unterm Strich ergab sich daraus ein kassenmäßiger Fehlbetrag für das Haushaltsjahr 2002 in Höhe von knapp 326 Millionen Euro.
Aufgrund der bisherigen Wirtschafts- und Finanzpolitik müssen wir die Einnahmenerwartungen bis zum Jahre 2005 um jährlich 10 % nach unten korrigieren. Der Landeshaushalt wies zum 31.12.2002 einen Schuldenstand von 15,2 Milliarden Euro aus. Das Sondervermögen Landeswohnungsbau ist noch nicht einmal eingerechnet. Trotz des derzeit niedrigen Zinsniveaus erhöhte sich die Zinsquote allein im Jahre 2002 um 17,8 %.