Protokoll der Sitzung vom 06.11.2003

Zum Schluss möchte ich gern eine Bemerkung an die Adresse der PDS-Fraktion richten. Die Stadt Potsdam gehört zum Weltkulturerbe. In den 90er Jahren hätte sie durch Ihren politischen Anteil beinahe den Status des größten Weltkulturerbedenkmals in Deutschland verloren. Bedenken Sie auch, was Ihre Vorgängerpartei in dieser Stadt alles vernichtet hat. Im alten Rathaus prangt ein Spruch von Hans Marchwitza: „Kultur ist jeder zweite Herzschlag unseres Lebens.“ Für Ihre Partei bzw. Vorgängerpartei war die Kultur in Potsdam jeder zweite Sprengsatz ihrer Existenz. Ich will gern noch einmal aufzählen, was hier alles vernichtet worden ist: Die Betlehem-Kirche, das historische Palasthotel, das historische Hotel „Stadt Königsberg“, das Palais Barbarini, das Stadtschloss, die Garnisonkirche mit Plantage, die Heiliggeistkirche, der Plögersche Gasthof, das große Säulenhaus, die alte Post und vieles andere mehr - Dinge, die heute auf der Liste des Weltkulturerbes stehen würden. Sie haben in der Stadt so einen kleinen kommunistischen Funktionär, der heute noch das Stadtschloss gegen Kinder und Neubaugebiete, gegen den Aufbau der Innenstadt ausspielt.

Wenn wir als Kulturhauptstadt Europas eine Chance haben wollen, müssen wir zunächst daran gehen, die großen sozialistischen Brachen und Schneisen, die Sie in die Stadt geschlagen haben, zu beseitigen und auch mit privaten Mitteln und Engagement das Verlorene wieder aufzubauen. Wir dürfen das nicht tot machen. Mit der Art, in der sich heute die Innenstadt noch präsentiert, haben wir weniger Chancen. Dazu können Sie einen großen Anteil leisten. Sagen Sie einmal Ihrem Herrn Scharfenberg von der Stadtverordnetenversammlung in Potsdam Bescheid; er kann in dieser Hinsicht noch sehr viel für Potsdam tun.

(Vietze [PDS]: Er hat fünfmal so viel Stimmen bekom- men wie Sie und das ist auch gut so!)

Es gab noch eine Frage von Ihnen.

Es gibt noch die Möglichkeit der Fragestellung.

Herr Niekisch, ich möchte Sie fragen, ob Sie sich vorstellen können, dass ein solches Projekt europäischer Dimension nicht einfach durch eine Stadt entwickelt, sondern nur im Dialog auch mit der Landesregierung vorangebracht werden kann.

Zweitens möchte ich Sie fragen, ob Ihnen bekannt ist, dass es einen Brief des Oberbürgermeisters an die Ministerin gibt, der genau dieses Anliegen verfolgt, nämlich um Unterstützung hierfür zu werben.

Ich kann beides nur bejahen. Was jedoch noch nicht vorliegt, ist eine ausgereifte Konzeption. Sie liegt möglicherweise bis Weihnachten vor. Wir könnten dann im Dezember oder Januar darüber verhandeln. Man sollte es nur nicht zur Unzeit machen, sondern den Potsdamern die Chance geben, etwas zu entwickeln, bevor man ihnen in vorauseilendem Gehorsam unter die Arme greift.

(Beifall bei CDU und SPD)

Wir sind bei der Landesregierung. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung unterstützt die Bewerbung Potsdams als Kulturhauptstadt Europas im Jahr 2010. Das ist schon bei verschiedenen Anlässen deutlich gemacht worden, vielleicht zuletzt oder insbesondere durch den Ministerpräsidenten bei der Grundsteinlegung für das Hans-Otto-Theater oder durch mich bei verschiedenen Ausstellungseröffnungen und Aktivitäten in Potsdam. Die Landesregierung, insbesondere Vertreter meines Hauses, ist bereits in die entsprechenden Gremien - Programmbeirat und Lenkungsausschuss - eingebunden.

Ich bin etwas erstaunt über die Aussage, Herr Trunschke, dass die Stadt Potsdam sich in Berlin um Unterstützung bemüht und diese zugesagt bekommen hat. Erstaunt deshalb, weil mich das Schreiben an die Landesregierung am Montag dieser Woche, also am 3. November, erreicht hat. Sollte vorher woanders angefragt worden sein, würde mich dies wundern, aber möglich ist es natürlich. Die Landesregierung wird auf dieser Basis an den Stellen, an denen sie unterstützen und Sympathie für die Bewerbung Potsdams wecken kann, alles unternehmen. Die Landesregierung hat auch, bevor die Regularien im Bundesrat, wie es denn jetzt mit der Entscheidung über die Bewerbung innerhalb Deutschlands vorangeht, greifen, sowohl bei der Bundesregierung als auch über die Landesvertretung bei der Europäischen Union Möglichkeiten, die sie nutzen will, um für Potsdam zu werben.

Ich muss aber deutlich sagen, dass das, was Potsdam in die

Waagschale werfen kann - wie ich gehört habe -, zwar viele wichtige Dinge beinhaltet, dies allein jedoch nicht ausreicht, weder der Verweis auf die Historie, Ausgangspunkt Toleranzedikt, noch der Verweis auf die reiche Schlösser- und Seenlandschaft, die wir natürlich haben und pflegen, oder der Verweis auf die Kulturpotenziale in den nächsten Jahren. Potsdam braucht ein visionäres Konzept, professionelles Management und eine Initiative, die über die Parteigrenzen hinausgeht und möglichst bürgernah ist.

In all diesem Bemühen wird die Landesregierung Potsdam auf jeden Fall unterstützen, auch in der Hoffnung, dass die Perspektive, Kulturhauptstadt Europas zu werden, nicht nur Auswirkungen auf Potsdam und die Potsdamer Kulturlandschaft hat, sondern für die Region und für das Land Brandenburg insgesamt positiv wirkt. Dieses deutliche Signal kann die Landesregierung geben.

Bezüglich dessen, was im Einzelnen zu den Finanzen zu beschließen ist, ist das Parlament gefragt. Bis jetzt gibt es noch kein definitives Finanzierungsgesetz. Es ist noch relativ nebulös. BUGA-Überschüsse, Verlängerung des Hauptstadtvertrages ab 2006, das sind Punkte, über die das Parlament und natürlich im Vorgriff auch die Landesregierung zu entscheiden haben. Ein politisches Bekenntnis aber ist eindeutig schon gegeben. Dazu bedarf es keiner Aufforderung. - Danke.

(Beifall bei CDU und SPD)

Wir sind am Ende der Rednerliste und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.

Die PDS hat die Überweisung ihres Antrages an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur beantragt. Insofern lasse ich zuerst über diesen Überweisungsantrag abstimmen. Wer ihm folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Überweisung abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag in der Sache folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe den Punkt 7 der heutigen Tagesordnung und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Erleichterte Eintragungsmöglichkeiten bei Volksbegehren

Antrag der Fraktion der PDS

Drucksache 3/6589

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der antragstellenden Fraktion. Herr Abgeordneter Sarrach, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es lohnt sich, am heutigen Tag allen Debattenbeiträgen aufmerksam zu folgen.

In der Aktuellen Stunde sagte Kollege Müller richtig, E-Government sei wichtig für Brandenburg, weil die Wege weiter seien als anderswo und die Leute schlecht zu den Verwaltungen kämen. Herr Homeyer würdigte ausdrücklich den Beitrag des Kollegen Müller als sehr qualifiziert und charakterisierte die Wege im Flächenland ebenfalls als zu weit. Deswegen seien E-Government, aber auch der Gesetzentwurf zur Anpassung verwaltungsrechtlicher Vorschriften an den elektronischen Rechtsverkehr so notwendig. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf spart ausdrücklich die Volksgesetzgebung und hier die Verfahrensmodalitäten bei der Eintragung von Volksbegehren aus. Sie haben das hoffentlich bemerkt und beachten bitte jetzt unseren Vorschlag zur Abhilfe dieses Missstandes. Lassen Sie mich bitte das Problem umreißen.

Der Wunsch der Menschen nach einer möglichst direkten Mitbestimmung ist sicherlich so alt wie die Demokratie selbst. Eine direkte Steuerung der politischen Entscheidungsprozesse jederzeit und in allen Fragen durch die breite Masse des Volkes wäre ohne Zweifel eine große Errungenschaft und eine neue Stufe der Demokratisierung der Gesellschaft an sich. Direkte Demokratie jedoch ist schwer zu verwirklichen. Schon die rein technischen Schwierigkeiten wären immens.

Die brandenburgische Ausgestaltung der Volksgesetzgebung ist ein Ansatz zur Verwirklichung direkter Demokratie. Die technischen Umsetzungsschwierigkeiten wurzeln jedoch nicht in der Volksgesetzgebung selbst, sondern sind ihr künstlich aufgeladen worden.

Schauen wir einmal auf die Anfänge. Bewusst haben die Verfassungsgeber in allen neuen Bundesländern vor dem Hintergrund der friedlichen Revolution Tendenzen zu einer stärkeren Bürgerbeteiligung in den Verfassungen verankert. Es war dies auch ein Stück gesundes Selbstbewusstsein gegenüber den alten Bundesländern, in denen solche Elemente direkter Demokratie spärlicher vorkamen. Hier sollte ein Neuanfang gewagt werden, vor dem man in der alten Bundesrepublik lange Scheu hegte. Wieso? Es waren wohl weniger die Erfahrungen der Weimarer Republik. Vielleicht war es eine gewisse Vorsicht gegenüber dem Volkswillen überhaupt. Vielleicht empfand man es als ausreichend, sich Volkes Wille im Rahmen der regelmäßigen Wahlen stellen zu müssen.

Man darf sagen: Die repräsentative Demokratie funktioniert. Bei allem, was schon längere Zeit funktioniert, macht sich Selbstzufriedenheit breit. Immerhin aber hat die demokratische Aufbruchstimmung der frühen 90er Jahre auch in der Brandenburger Verfassung die plebiszitäre Teilhabe in Form der Volksgesetzgebung hinterlassen. - So viel zum Verfassungsanspruch.

Schauen wir einmal auf die Verfassungswirklichkeit der Volksgesetzgebung am Beispiel des Volksbegehrens in Brandenburg. Eines lässt sich gleich sagen und das ist ein Kompliment an das Volk: Die Bürger Brandenburgs haben auf der ersten Stufe der Volksgesetzgebung von dem Institut der Volksinitiative regen Gebrauch gemacht. Von den zahlreichen Initiativen zu sozial-, bildungs-, umwelt- und verkehrspolitischen Themen erreichten viele sogar das Stadium des Volksbegehrens, scheiterten dann jedoch sämtlich an den Quoren. Sie kennen die Beispiele alle selbst.

Nach über zehn Jahren Erfahrung mit dem Brandenburger Modell des Plebiszits darf man heute sagen: Verfassungswirklich

keit ist, dass der repräsentativen Demokratie aus dem Volk keine Konkurrenz droht, wenn es um die direkte Teilhabe an politischen Entscheidungen geht.

(Beifall bei der PDS)

Das ist schade. Woran aber liegt es, dass niemals ein Volksbegehren erfolgreich war? Zunächst einmal lassen Sie sich bitte nicht von den augenfällig niedrigen Einstiegsquoren für die Bürger für die Volksinitiative ablenken. Betrachten Sie diese einmal in Relation zu den Abstimmungsquoren, dem Gesamtverfahren und den Regelungen der Ausführungsgesetze. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte relativieren sich die in Brandenburg getroffenen Regelungen, die zwar im Bundesdurchschnitt die niedrigsten Quoren für Initiative und Begehren vorsehen, jedoch die Funktionsfähigkeit von Volksentscheiden durch Zustimmungsquoren erschweren und moderne Verfahrensbestimmungen im Ausführungsgesetz vermissen lassen. Der Schwachpunkt der Verfassungswirklichkeit liegt genau hier, beim Ausführungsgesetz. Hier wurden Möglichkeiten verpasst, anwendungsfreundliche und damit Demokratie fördernde Verfahren der Volksgesetzgebung zu konzipieren. Die weitgehenden Bestimmungen der Verfassung wurden nicht ausgekleidet, sondern abgeschwächt. Es drängt sich der Eindruck auf, dass der Landesgesetzgeber es vorzog, das Verfahren direkter Demokratie restriktiv zu gestalten statt zu fördern.

Nach Artikel 77 Abs. 3 der Verfassung ist ein Volksbegehren zustande gekommen, wenn mindestens 80 000 Stimmberechtigte innerhalb von vier Monaten dem Volksbegehren zugestimmt haben. Wie aber werden die Eintragungen vorgenommen? Grundsätzlich gibt es zwei Verfahren der Unterschriftensammlung, die auch miteinander verknüpft werden können. Zum einen kann entsprechend der Praxis in den alten Bundesländern die Eintragung in bei den Gemeindebehörden ausliegenden Listen erfolgen. Zum anderen kann die Unterschriftensammlung mit freien Listen von den Initiatoren selbst organisiert werden.

Während bei Volksinitiativen überall die freie Unterschriftensammlung vorgesehen ist, haben die Ausführungsgesetze für das Volksbegehren unterschiedliche Regelungen getroffen. § 15 Abs. 3 des Brandenburgischen Volksabstimmungsgesetzes bestimmt, dass die Abstimmungsbehörden, also die Bürgermeister und Amtsdirektoren, verpflichtet sind, die Eintragungslisten innerhalb der Eintragungsfrist öffentlich auszulegen und dabei die Eintragungsberechtigung zu prüfen. Nach § 17 Abs. 1 des Volksabstimmungsgesetzes kann das Eintragungsrecht nur bei den Abstimmungsbehörden ausgeübt werden. Heißt das nun tatsächlich, dass in Brandenburg die Eintragung nur in den Abstimmungsbehörden während der üblichen Amtsstunden erfolgen kann? Dies stellt dann natürlich gegenüber freien Unterschriftenlisten eine erhebliche Erschwernis dar, da die Möglichkeit, vom Eintragungsrecht Gebrauch zu machen, sowohl zeitlich als auch örtlich stark eingeschränkt ist. In diesem Zusammenhang wiederhole ich gern, was Herr Homeyer und Herr Müller in der heutigen Aktuellen Stunde hierzu vorgetragen haben: Die Wege des Bürgers in Brandenburg zu seiner Verwaltung sind zu weit.

Diese Frage zum Sinn der erweiterten, leichteren Eintragungsmöglichkeit ist also nur über die Auslegung der Begriffe „Amtsraum“ und „aufsichtsführende Person“ zu klären. § 2 der Verordnung über das Verfahren bei Volksbegehren regelt, dass

die Abstimmungsbehörde bestimmen soll, wer während der Eintragungsfrist in den Eintragungsräumen die Aufsicht führt und die sonstigen Pflichten der aufsichtsführenden Person wahrnimmt. Nach § 3 dieser Verordnung sind als Eintragungsräume Amtsräume des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde zu bestimmen, die leicht zugänglich sein sollen.

Ich fasse zusammen: Die Bürgermeister und Amtsdirektoren entscheiden vor Ort über die Einrichtung geeigneter Amtsräume und die Bestimmung der aufsichtsführenden Personen. Ähnlich wie bei der Durchführung von Wahlen können somit durchaus auch in Ortsteilen und in amtsangehörigen Gemeinden Räume in Schulen, in Kindergärten oder in Gemeindebüros zumindest zeitweilig als Amtsraum gewidmet werden. Ähnlich wie bei der Durchführung von Wahlen können Bürger ins Ehrenamt berufen werden, um zumindest zeitweilig, und sei es auch nur wenige Stunden an einem Tag im Monat des Eintragungszeitraums, die Aufsicht während der Eintragung zu führen.

Es muss die Bereitschaft da sein, den Bürgerinnen und Bürgern gerade wegen der weiten Wege zu ihren Verwaltungen in unserem Flächenland dieses Entgegenkommen zu zeigen und die oben genannten Vorschriften in diesem Sinne anzuwenden. Zur Bekräftigung dieser Auslegung regen wir als PDS-Fraktion an, dass in Abstimmungsbehörden entsprechende Hinweise gegeben werden. So müsste nicht einmal das Ausführungsgesetz geändert werden, wobei die Einführung freier Unterschriftensammlungen natürlich durchaus auch bei Volksbegehren nachdenkenswert ist.

Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei der PDS)

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Sarrach, und gebe das Wort an die Fraktion der SPD. Bitte, Herr Abgeordneter Klein.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den vorliegenden Antrag der PDS-Fraktion kann ich weder viel Sympathie aufbringen, noch kann ich mich dafür bedanken. Warum das so ist, wird im Laufe meiner Rede deutlich werden.

Die PDS-Fraktion fordert erweiterte und damit erleichterte Eintragungsmöglichkeiten bei Volksbegehren. Seit 1993 hat es im Land Brandenburg sechs Volksbegehren, das gegenwärtige bereits eingeschlossen, gegeben. Das waren also sechs Volksbegehren in elf Jahren. Wenn sich ein Bürger an all diesen Volksbegehren hätte beteiligen wollen, hätte er sich sechsmal in die Abstimmungsbehörde begeben müssen. In Wirklichkeit ist die Zahl wohl geringer gewesen; denn, einmal abgesehen von ein paar professionellen Unterzeichnern von Volksbegehren, ist es ja so, dass sich nicht jeder Bürger daran beteiligt, weil es da ja auch Widersprüche gibt. Aber gut, ich halte fest: Sechsmal in elf Jahren.

Vor diesem Hintergrund sind meiner Meinung nach die Wege für interessierte Bürger nicht zu weit, ist das vorgesehene Verfahren nicht unzumutbar, zumal auch die Zahl der Volksbegehren sicherlich nicht ansteigen wird.

In Wahrheit zeigt die Erfahrung in Brandenburg, dass sich direktdemokratische Elemente in das repräsentative System sehr gut einbetten lassen. Allein das Vorhandensein von plebiszitären Elementen beeinflusst bekanntlich die politischen Entscheidungen des Landtags. Oder haben wir das etwa noch nicht so erlebt?!

(Zurufe von der PDS)

Im Umkehrschluss müsste es uns sehr zu denken geben, wenn die Zahl der Volksinitiativen und Volksbegehren zunähme. Das stellte dann ein echtes Problem dar. Das gilt aber nicht für die Möglichkeiten der Eintragung in Unterschriftenlisten.