Protokoll der Sitzung vom 03.03.2004

Des Weiteren kann unsere DVU-Fraktion der jetzigen Fassung des § 25 Abs. 5 nicht zustimmen. Eine Ausdehnung von Eignungs- und Feststellungsprüfungen auf alle Studiengänge lehnen wir ab. Stattdessen sollte der Ausbau der Beratung für Studienanfänger angestrebt werden. Das Abitur als Hochschulzugangsberechtigung sollte nicht diskreditiert werden.

Die Stabilisierung und Weiterentwicklung der Hochschulen im Land Brandenburg ist eine für die Zukunft unseres Landes wichtige Aufgabe. Unsere DVU-Fraktion fordert die Landesregierung auf, Sorge dafür zu tragen, dass Brandenburg sowohl für Studentinnen und Studenten als auch für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine Anziehungskraft entfaltet. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei der DVU)

Das Wort erhält die CDU-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Dr. Niekisch.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir gehen heute den entscheidenden Schritt zur Änderung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes in Brandenburg. Man kann sagen, draußen beginnt langsam der Frühling, aber die Legislaturperiode hat eine wunderbare Herbstzeit. Herbstzeit ist Erntezeit, und das, was man Anfang 1999 im Koalitionsvertrag gesät und gepflanzt hat, ist gereift. Die Früchte dürfen wir jetzt ernten und in Empfang nehmen. Sie auf der linken Seite kennen ja noch das schöne Lied aus der Schule: Wer säet, soll ernten, wer bauet, soll wohnen, wer knechtet, entrechtet, den soll man nicht schonen.

Wer 1989 nicht geschont worden ist, wissen wir.

(Unruhe bei der PDS)

- Sie müssen als getroffene Hunde nicht immer bellen; denn damit machen Sie es mir ja leicht, immer wieder darauf hinzuweisen.

Wir haben heute die Möglichkeit, eine Hochschulnovelle zu verabschieden, die sich in vielen Punkten natürlich auch der Gesetzgebung des Bundes anpassen muss, vor allen Dingen bei der Einführung der Juniorprofessuren und zum Teil auch bei der unterschiedlichen Bewertung und Einordnung des Habilitationsrechts. Die letzten beiden Punkte sehe ich etwas kritisch.

Wenn man gegen die alte deutsche Professorenherrlichkeit mit den Kampfbegriffen der 68er zu Felde zieht oder vielleicht noch

an den Spruch „Unter den Talaren der Muff von 1 000 Jahren“ erinnert, möchte ich der Kollegin von der SPD-Fraktion sagen: Mit diesen westdeutschen Kampfbegriffen ist viel mehr an Wissen und Wissensgesellschaft in Deutschland vernichtet worden, als uns allen lieb sein kann. Deswegen sollten wir das lieber lassen.

Was erreichen wir mit der Novellierung für Brandenburg und für unsere Hochschulgesetzgebung? Es gibt Experimentierklauseln. Eine stärkere Profilierung der Hochschulleitung und auch eine bessere Strukturbildung zur Profilbildung an den Hochschulen sind möglich. Die Kultusministerkonferenz hat entschieden, das Hochschulrecht an europäische Grundsätze heranzuführen. Im Ausland erworbene Abschlüsse sollen nicht mehr wie bisher durch ein verwaltungsbehördliches Verfahren anerkannt werden. Hier gehen wir auch einen Schritt in Richtung Entbürokratisierung.

In Abstimmung mit Berlin soll verhindert werden, dass Immatrikulations- und Rückmeldegebühren doppelt gezahlt werden müssen, wenn man an Hochschulen beider Länder studiert. Befristet eingestellte Professoren sollen ohne erneutes Berufungsverfahren in unbefristete Dienstverhältnisse übernommen werden. Die Begriffe „Universität“ und „Hochschule“ werden besonders geschützt. Auch wenn wir in Brandenburg den Schritt, Bestimmungen und staatliche Anerkennungen für die Einführung von Berufsakademien vorzusehen, noch nicht gegangen sind, so ist dies doch ein hervorragender Schritt.

Diese Änderungen waren wichtig und dringlich. Ich bin froh darüber, dass wir jetzt endlich zu diesem Schritt kommen und das Hochschulgesetz verabschieden können. Die Frucht ist nicht nur reif, sondern sogar überreif. Ich danke dem Koalitionspartner, dass er nach einer Phase der Irritation und langer Verhandlungen den Schritt mitgegangen ist, Juniorprofessoren auf Zeit oder Professoren zu verbeamten. Es wäre schön gewesen, wenn wir in Brandenburg als kleines, noch sehr armes Bundesland einen Sonderweg entgegen aller anderen Bundesländer gegangen wären. Diesem Konkurrenzdruck hätten wir aber nicht standgehalten.

Es ist immer gut, nicht nach Wünschbarem oder Ideologien, sondern nach dem, was in der Realität vorgefunden wird, zu gehen; denn wir wollen doch die besten Köpfe hier behalten. Wir wollen sie bekommen und möchten nicht, dass sie unter Vorwänden woandershin gehen. Wir können unser Land nicht abschotten. Wir leben in einer freien Welt. Deshalb müssen wir die Anziehungskraft erhalten.

Ich möchte schließlich noch auf etwas zurückkommen. Es ist nicht so, dass die Einführung von Prüfungen nur bei Numerusclausus-Fächern gilt, sondern es gibt auch Gespräche und Eignungsprüfungen bei Fächern, die bezüglich der Hochschulzulassung nicht beschränkt sind.

Herr Trunschke, ich muss Ihnen sagen, dass ich immer mehr an dem wirklich scheußlichen, ja geradezu greisenhaften Strukturkonservatismus Ihrer Hochschulpolitik verzweifle.

(Beifall bei der CDU - Zurufe von der PDS)

Meine Güte, genau so agiert Ihr Kollege hochschulpolitischer Sprecher Hoff in Berlin. Wenn man Hochschulpolitik immer nur aus der Sicht der Studenten und insbesondere derjenigen,

die Langzeitstudenten sind und es möglichst bequem haben wollen, betrachtet, dann wird jede Qualität in die Binsen gehen. Am Ausgang des Mittelalters hat einmal ein Philosoph eine berühmte Schrift geschrieben, welche „Laus Stultitia“ „Lob der Dummheit“ - hieß. Sie könnten eine Schrift schreiben mit dem Titel „Lob der Faulheit und der Bequemlichkeit“. Das ist Ihre Hochschulpolitik. Sie orientieren sich nicht am Höchstmaß, sondern am niedrigsten Maß.

(Zurufe von der PDS)

So etwas wie die studentischen Vertreter, die Sie hier bei den Anhörungen aufmarschieren lassen - so rückschrittlich, so auf Leistungsnivellierung aus - habe ich noch nie erlebt. Modernisieren Sie Ihre Hochschulpolitik! Sie ist greisenhaft, strukturkonservativ - so wie die Lehren Epikurs, über die Karl Marx seine Doktorarbeit geschrieben hat. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Wir sind bei der Landesregierung. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben heute früh in der Aktuellen Stunde noch einmal über die hochschulpolitischen Leitlinien und die Ergebnisse der Politik der letzten vier Jahre im Hochschulbereich gesprochen, sodass das hier nicht zu wiederholen ist. Mit dem jetzt vorliegenden Hochschulgesetz und dem eben angekündigten Professorenbesoldungsgesetz wird der vorläufige Schlussstein im Rahmen der Hochschulpolitik gesetzt.

Ich will hier, da wir schon einmal darüber diskutiert haben, nur auf einige mir wichtige Punkte der Novelle kurz eingehen. Da ist zum einen das Problem der Juniorprofessur heiß umstritten. Ich meine, es war richtig, dass wir in Brandenburg sehr früh diesen Weg gegangen sind und Juniorprofessuren etabliert haben, auch wenn einzelne Länder noch gegen das Hochschulrahmengesetz klagen und über diese Klage noch nicht entschieden wurde.

Zur Verbeamtung: Ich bin froh darüber, dass es gelungen ist, die Möglichkeit der Verbeamtung von Hochschullehrern, sowohl von Juniorprofessoren als auch von anderen Professoren, weiterhin offen zu halten.

Herr Trunschke, Ihre Schilderung des Konflikts ist für mich ein Beweis für Politikunfähigkeit. Es geht nicht darum, alles zur Machtfrage zu machen und zu schauen, wer gewinnt, sondern es geht in der Politik auch um Inhalte. Ich verstehe das Anliegen der SPD-Fraktion an dieser Stelle voll und ganz. Es ist nicht einzusehen, warum Hochschullehrer Beamte sein müssen. Das ist nicht der Punkt. Der Punkt ist, dass wir es uns als Land Brandenburg zurzeit nicht leisten können, als Einzelne einen Wettbewerbsnachteil in Kauf zu nehmen. Insgesamt muss es in den nächsten Jahren darum gehen, das auch über Bundesratsinitiativen zu ändern. Darüber haben wir uns im Koalitionsausschuss verständigt. Deswegen, so meine ich, ist die jetzt gefundene Lösung vernünftig. Dafür bin ich dankbar.

Im Rahmen des Gesetzes ist die Rolle der Habilitation vernünftig umgesetzt. Im Land Brandenburg wird es auch nach dem Jahre 2010 möglich sein, im Rahmen von Berufungsverfahren die Habilitation als wissenschaftliche Leistung zu akzeptieren; also kein Verbot, keine Abschaffung.

Zu den zwei Experimentierklauseln: Eine Bemerkung zu der Experimentierklausel, dass die Hochschulen ihre Studenten in Eignungsprüfungen sehr viel stärker als bisher aussuchen können. Hiergegen gibt es ja Einwürfe der PDS. Auch einige Studierendenvertreter sind dagegen. Ich muss aber deutlich sagen: Ein AStA oder eine Studierendenvertretung, gewählt mit 5 oder 10 %, zeigt nicht immer das Stimmungsbild der gesamten Studenten.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD - Zurufe von der PDS)

Wenn wir in bestimmten Fächern, zum Beispiel Sport oder Sprachen, keine Anforderungen stellen, sondern einfach nach Abiturnote aufnehmen, dann haben wir die Misserfolge, die wir schon jetzt in diesen Studiengängen haben. Dann bestehen auch für die anderen Studenten schlechte Rahmenbedingungen. Es ist nicht die Strategie in Brandenburg, die Hochschulen nur voll laufen zu lassen und damit zu protzen, dass so und so viel Studenten da seien, vielmehr schränken wir ein. Wir sprechen Zulassungsbeschränkungen aus, um Qualität zu sichern. Das ist das Einzige, was uns über Jahre hinweg Studenten bringt, auch dann, wenn nach 2007 oder 2009 weniger junge Leute studieren werden.

Herr Trunschke, Sie haben - ich habe es fast vergessen - den Punkt Lehrberichte angesprochen. Lehrberichte sind wichtig. Es sind praktisch Berichte der Hochschule darüber, wie sie sich um die Studenten kümmert - mit Zahlen, Fakten etc. Es liegt auch im Interesse der Studenten, dass das bilanziert wird. Es besteht immer die Gefahr, dass Forschung honoriert wird und Lehre nicht wichtig genug genommen wird.

Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein, ich möchte das erst zu Ende bringen. - Lehrberichte sind also von großer Bedeutung. Bisher war es so, dass die Lehrberichte der Brandenburger Hochschulen dem Landeshochschulrat zuzusenden waren. Wir schlagen in der Novelle vor, dass die Lehrberichte an das Ministerium gehen. Dagegen haben Sie sich, Herr Trunschke, noch einmal gewendet und darauf verwiesen, dass das alle Hochschulen auch so finden. Warum finden es die Hochschulen so? In den letzten vier Jahren - es ist eigentlich zweijährig zu machen - haben im gesamten Land Brandenburg drei Hochschulen überhaupt nur den Ansatz eines Lehrberichtes gemacht. Es ist einfach nicht getan worden. Der Landeshochschulrat hat es toleriert. Das liegt nicht im Interesse der Studenten. Deshalb bitte ich Sie an dieser Stelle wie heute früh bereits noch einmal: Sie müssen nicht nur Informationen sammeln und weitergeben, sondern Sie müssen auch in der Lage sein, Informationen zu bewerten. Aus diesem Grunde meine ich: An diesem Punkt haben wir eine vernünftige Position. Das schränkt niemanden ein. Der Landeshochschulrat und

alle, die es wollen, bekommen die Lehrberichte gern zugesandt.

(Beifall bei der CDU)

Ich meine, dass uns unser Hochschulgesetz, welches wir seit 1999 haben, welches gut ist, mit den Punkten, in denen Änderungsbedarf besteht, weiterbringt. Deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. - Danke.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Ich danke auch. Wir sind am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.

Zunächst stimmen wir über die Änderungsanträge ab. Wir beginnen mit dem Änderungsantrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/7137. Es geht um die Änderung des Artikels 1 Punkt 2. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist er mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion, Drucksache 3/7138. Es geht um die Änderung des Artikels 1 Punkt 3. Wer diesem Änderungsantrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist er mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse des Weiteren abstimmen über den PDS-Änderungsantrag in der Drucksache 3/7139. Es geht um die Änderung des Artikels 1 Punkt 11. Wer diesem Änderungsantrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist auch dieser mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse viertens über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion in der Drucksache 3/7140 abstimmen. Hier geht es um einen neuen Punkt nach dem bisherigen Punkt 27 im Artikel 1. Wer diesem Änderungsantrag folgt, möge die Hand aufheben. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist auch dieser mehrheitlich abgelehnt.

Ich komme schließlich zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Drucksache 3/7047 - Neudruck. Wer dieser Beschlussempfehlung folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist sie mehrheitlich angenommen und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.

(Beifall bei der CDU)

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

2. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer dienstrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/6928

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres