Ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 3/7311 bekannt:
Für den Antrag stimmten 23 Abgeordnete, dagegen 39 Abgeordnete und vier Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion, Drucksache 3/7312. Es geht um eine Änderung in Artikel 1 § 6 Abs. 3. Wer diesem Änderungsantrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion, Drucksache 3/7313, abstimmen. Es geht um die Änderung in Artikel 1 § 6 Abs. 4. Wer diesem Änderungsantrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich komme schließlich zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, Drucksache 3/7230. Wer dieser Beschlussempfehlung folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der PDS-Fraktion. Frau Dr. Enkelmann, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss gestehen, die PDS-Fraktion ist heute mit etwas gemischten Gefühlen in die 2. Lesung dieses Gesetzes gegangen. Ich beginne mit dem Guten. Das ist nicht viel; insofern kann ich mich dabei kurz fassen. Gut ist natürlich, dass die Vorgaben der EU und des Bundesnaturschutzgesetzes nun endlich auch in Landesrecht überführt worden sind. Das hat lange genug gedauert.
Jetzt komme ich zur Kritik. Es wurde dem Drängen vor allen Dingen der CDU nachgegeben und es wurden vor allem hinsichtlich der Bürgerbeteiligung und des Status der Großschutzgebiete massive Verschlechterungen vorgenommen. Lieber Wolfgang Birthler, dieser Kotau vor der CDU wäre nicht notwendig gewesen. Die PDS-Fraktion hätte sich stattdessen eine Weiterentwicklung des für die Zukunft Brandenburgs so wichtigen Bereichs Naturschutz gewünscht.
Worüber wir heute abstimmen werden, ist das Ergebnis einer Abwehrschlacht. Abgesehen davon sieht man dem Gesetz das jahrelange Ringen um faule Kompromisse an. Statt klarer Regelungen müssen sich die Bürgerinnen und Bürger auf der Suche nach der Ausnahmeregelung in den Dschungel dieses Konvoluts begeben. Damit haben Sie weder etwas für das Investitionsklima getan noch Planungssicherheit gewonnen.
Im Gegenteil: Wer ein solch bewährtes Instrument wie die Naturschutzbeiräte einfach zum Placebo degradiert, riskiert gleichzeitig einen Anstieg der Zahl der Klageverfahren durch die Umweltverbände, wie es unter anderem bei der Anhörung im Umweltausschuss deutlich geworden ist. Weniger Rechtssicherheit und mehr Verzögerung werden die Folge sein. Dass Sie dabei so großzügig auf Sachkompetenz verzichten, ist ein weiterer Beleg Ihrer Ignoranz.
Auf der anderen Seite wurden Vereinfachungen für Unternehmer und andere Nutzergruppen, wie sie von der PDS unter an
derem beantragt worden sind, offensichtlich nicht realisiert. Wir meinen, dass die Unterbrechung eines genehmigten Eingriffs nicht zu einer Verkürzung des Genehmigungsgesamtzeitraums führen soll. Wir meinen auch, dass eine Verfügung zur Nutzungseinstellung erst als letztes Mittel eingesetzt werden soll.
So könnte zum Beispiel ein Absenken der Restriktionen beim Horstschutz, was von den Naturschützern als unbedenklich angesehen worden ist, für land- und forstwirtschaftliche Nutzer Erleichterung bringen. Auch diesen Antrag haben Sie abgelehnt.
Die von uns vorgeschlagene Klarstellung zur Angelfischerei wäre ihrer gewachsenen wirtschaftlichen Bedeutung hinsichtlich der touristischen Entwicklung in Brandenburg entgegengekommen.
Aber all diese Vorschläge wurden von den Vertretern der Koalition im Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung vom Tisch gewischt. Ich hatte den Verdacht, dass es nicht darum ging, sachlich mit den Anträgen umzugehen und ernsthaft zu prüfen, ob das eine oder andere auch zur Verbesserung des Gesetzes führen kann.
Auf die Reitproblematik wird meine Fraktionskollegin Kornelia Wehlan noch ausführlich eingehen. Es sei schon an dieser Stelle darauf verwiesen, dass im Hinblick auf die Offenlandschaft unser Vorschlag im Sinne der Reiterinnen und Reiter weitergehend ist als das, was die Koalition vorgesehen hat. Wir können uns durchaus vorstellen, dass außerhalb der Nutzzeit oder auf den zahlreichen Stilllegungsflächen in Brandenburg auch abseits von Wegen geritten werden darf. Wir sehen auch kein Problem in einer gemeinsamen Benutzung von Wegen durch Reiter, Wanderer und Radfahrer - aber nur so lange, wie diese Wege nicht beschädigt werden und keine Nachteile für Eigentümer und andere Nutzergruppen entstehen.
Wir haben eine Reihe von Änderungsanträgen eingebracht. Da wir nach den Erfahrungen im Ausschuss davon ausgehen müssen, dass Sie diesen Anträgen im Plenum erneut nicht zustimmen, werden wir den Gesetzentwurf hier ablehnen.
Dass positive Regelungen der EU und des Bundesnaturschutzgesetzes endlich auch in Brandenburg Eingang finden, wenn auch fast zu spät, ist wirklich nicht Ihr Verdienst. Die schmerzhaften Verschlechterungen, die das Gesetz herbeiführt, können wir allerdings nicht hinnehmen.
Während der eine bei Ihnen das Land umgraben will, ohne anschließend die Saat auszubringen, zupfen die anderen mehr oder weniger lustlos das sprießende Unkraut. So sind zwar alle beschäftigt, aber die Ernte fällt aus. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Naturschutzgesetz hat uns in den letzten viereinhalb Jahren intensiv berührt. Wir haben oft darüber diskutiert. Ich vermute, wir werden im September feststellen: Neben den Gemeindefinanzen und dem Landeshaushalt steht es an der dritten Stelle der Themen, die uns am häufigsten beschäftigt haben.
Welche Zielsetzung hatten wir? Zum einen wollten wir das Bundesnaturschutzgesetz und Vorgaben der EU - ich denke an die FFH- und die Vogelschutzrichtlinie - umsetzen. Andererseits hatten wir zu prüfen, wie sich das Naturschutzgesetz bewährt hat. Ich meine, nach zehn Jahren gehört jedes Gesetz auf den Prüfstand.
Frau Dr. Enkelmann, auch wenn ich Rot sehe, wenn ich Sie sehe - Sie tragen heute wieder ein schickes Kostüm -, so sehe ich hinsichtlich des Naturschutzes in Brandenburg wahrlich nicht rot. Es geht um Folgendes: Wir brauchen griffige, handhabbare Lösungen, in deren Mittelpunkt das Naturschutzgesetz steht. Andererseits müssen bestimmte Verfahrensmechanismen vereinfacht werden.
Ein Ziel war der Abbau von Normen und Standards. Das heißt nicht, dass damit die Naturschutzstandards sinken. Es geht zum Beispiel um Verordnungsermächtigungen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Ferner ist die Frage zu prüfen, ob es notwendig ist, Behandlungsrichtlinien und Pflegepläne aufzustellen. Wenn solche Regelungen im Gesetz standen, aber nicht umgesetzt werden konnten, dann stellt sich die Frage: Ist das überhaupt ein geeignetes Instrumentarium gewesen?
Ich glaube, es war richtig, weitere Reduzierungen von Genehmigungstatbeständen vorzunehmen. Ich denke zum Beispiel an den Freistellungskatalog, der in Analogie zur Brandenburgischen Bauordnung in das Naturschutzgesetz aufgenommen worden ist, aber auch an die Verkürzung von Fristen: Ist es tatsächlich notwendig, für Großschutzgebiete, sprich: Naturparke, die Einvernehmensregelung beizubehalten?
Frau Dr. Enkelmann, ich habe mich mit einem guten Dutzend unserer Naturparkchefs - auch Damen waren darunter - unterhalten und fand das interessant. Die mehrheitliche Auffassung war: Wir brauchen keine Einvernehmensregelung bei Naturparken. Es reicht aus, wenn es über die untere Naturschutzbehörde läuft. - Man muss sich mit den Praktikern unterhalten.
Als Nächstes müssen wir uns die Baumschutzverordnung genau ansehen. Wir brauchen auch dort Lösungen, die einerseits dem Naturschutz dienen und andererseits den Bürgern vermittelbar sind. Auch sind die Behörden in die Lage zu versetzen, gut damit zu arbeiten.
Ein weiteres Ziel war die Freistellung der unteren Naturschutzbehörden von weiteren Aufgaben. Ich glaube, insoweit haben wir einiges erreicht.
Ich will aber an dieser Stelle deutlich sagen: Es darf nicht so sein, dass wir EU-und Bundesrecht nur im Verhältnis 1 : 1 umsetzen. EU und Bund haben nur die Rahmengesetzgebungs
kompetenz und fordern uns als Landesgesetzgeber geradezu auf, in den Landesregelungen die regionalen Spezifika zu berücksichtigen. Die Forderung, das EU- und das Bundesrecht nur zu übernehmen, wird der Situation also nicht gerecht. Wir in Brandenburg haben nun einmal andere Bedingungen als Schleswig-Holstein und - auf EU-Ebene - Spanien. Die Pflicht, diese Unterschiede in unsere landesspezifischen Regelungen einzuarbeiten, müssen wir wahrnehmen.
Insbesondere die Diskussion mit Vertretern der Wirtschaftsverbände hat gezeigt, dass zwischen der subjektiven Wahrnehmung eines Naturschutzgesetzes und den objektiven Wirkungen häufig ein Unterschied besteht. Wir sollten uns stärker mit den objektiven Bedingungen auseinander setzen. In den Anhörungen hatte ich den Eindruck, dass viele Beispiele, unter anderem jene von den IHKs, nur deshalb genannt wurden, weil die handelnden Personen die vom Gesetz gebotenen Möglichkeiten nicht konstruktiv genutzt haben. Häufig könnten auf dieser Grundlage tragfähige Kompromisse gefunden werden.
Ich will eines deutlich sagen: Der Abbau von Naturschutzstandards ersetzt nicht eine sinnvolle Wirtschaftspolitik. Wir haben häufig das Argument gehört, das Brandenburgische Naturschutzgesetz habe einige Ansiedlungen von Wirtschaftsunternehmen verhindert. Wenn man das auf den Punkt bringt und sich die Details ansieht, dann stellt man fest, dass dem nicht so ist. Mit diesem Vorwurf wollen regionale Vertreter häufig nur bemänteln, dass sie nicht über ausreichende regionale Konzepte verfügen.
Mit dem Gesetzentwurf ist ein tragfähiger Kompromiss gefunden worden. Der eine oder andere Abgeordnete hätte sich sicherlich weitergehende Regelungen gewünscht. Aber entscheidend ist die Realisierbarkeit.
Von dieser Stelle sollte ein zweites Signal ausgehen: Es geht nicht nur um das Gesetz, sondern auch um seine Umsetzung. Entscheidend ist, wie man es qualifiziert und kooperativ vor Ort umsetzt.
Ein schönes Beispiel sind die Großschutzgebiete. Es gab Ansätze, die Zuständigkeit auf die kommunale Ebene zu verlagern. Großschutzgebiete sind für mich ein Inbegriff für zwei Dinge: für einen optimalen Naturschutz und für Regionalentwicklung. Wenn wir beides unter einen Hut bekommen und in den Regionen Verständnis dafür wecken können, dass diese Art des Naturschutzes die Regionalentwicklung nach vorn bringt, dann gehen wir sehr klug mit diesem Gesetz um.
Die natürlichen Lebensgrundlagen auch für zukünftige Generationen zu erhalten ist ein Ziel, für das sich jeder Politiker und jeder Bürger unbestritten einsetzen kann und einsetzen muss.
Ich danke dem Abgeordneten Dellmann und gebe das Wort der Fraktion der DVU, Herrn Abgeordneten Claus.