Protokoll der Sitzung vom 01.04.2004

Hier ist das Wort Handwerker gefallen. Herr Karney hört das sicherlich gar nicht gern, wenn wir in diesem Zusammenhang darauf abheben. Sicherlich geht es nicht um die Transporter, in denen Personen sitzen, sondern um die Fahrzeuge, die mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 bis 3,5 t als Gütertransporter gelten. Ich lehne es jedenfalls ab, das Problem auf eine spezielle Berufsgruppe herunterzubrechen, weil es nicht richtig wäre, hier nur eine bestimmte Gruppe anzusprechen. Anderenfalls könnte ich zum Beispiel sagen: Auch Abgeordnete werden manchmal vom Rhythmus gepackt

(Zwischenruf des Abgeordneten Schippel [SPD])

und manche, Herr Schippel, lassen sogar die Sau raus.

(Heiterkeit)

Aber natürlich gilt auch hier, dass Abgeordnete keine anderen oder besseren Menschen sind.

Es geht um 15 %, wenn wir das auf die Autobahnen beziehen. Ich meine, man muss hier stärker differenzieren, als es bei dem Vorschlag der PDS-Fraktion der Fall ist.

Ich möchte jetzt noch etwas ansprechen, was bisher nicht erwähnt worden ist. Gesagt worden ist hier schon, dass die Grundausstattung besser werden muss, dass die Ladung besser gesichert werden muss, dass die Kontrollen besser sein müssen. Ich denke in diesem Zusammenhang aber auch an die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten. Das ist hierbei genauso wichtig. Auch das müsste genauer unter die Lupe genommen werden.

Im Übrigen hoffe ich immer noch, dass vielen besser damit gedient ist, wenn man sie anspricht, wenn man sie erzieht. Bei

den ganz Schlimmen muss es vielleicht auch einmal zu einer Bestrafung kommen. Ich hoffe, dass Abgeordnete in diese Verlegenheit nicht kommen; Ministerinnen und Minister sowieso nicht. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Das Wort erhält die DVU-Fraktion. Für sie spricht die Abgeordnete Hesselbarth.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Warum geben Sie dem Antrag eigentlich nicht die Überschrift „Bundesratsinitiative“, wenn Sie schon etwas verändern wollen? Aber darum geht es wohl wieder einmal nicht. Vielmehr geht es darum, den kleinen Gewerbetreibenden in den Geldbeutel zu greifen, was Sie so laut wohl nicht sagen wollen.

Wenn Kleintransporter wie LKWs behandelt werden sollen, dann müssen sie, genau wie LKWs, auch einmal pro Jahr zum TÜV und zur Bremsensonderuntersuchung, und das kostet Geld. Haben Sie das bedacht?

Richtig ist, dass der Verkehr rapide zugenommen hat. Wichtig wäre es, dass Sie sich endlich dafür einsetzen, dass der Verkehr auf die Schiene kommt. Bei der Verkehrsministerkonferenz in Weimar ist aber klar geworden, dass die Bahn wahrscheinlich kein Geld mehr bekommt, um das Schienensystem sinnvoll auszubauen.

Gestatten Sie mir noch ein Wort zu dem Thema „toter Winkel“. Laut DEKRA hat ein LKW-Fahrer trotz Haupt-, Weit- und Rampenspiegels keine Chance, vor allem seine rechte Seite genügend einzusehen. In Holland zum Beispiel ist der Tote-Winkel-Spiegel gesetzlich vorgeschrieben, wodurch die Unfallrate dort um 42 % gesenkt wurde. Zu DDR-Zeiten gab es den so genannten Kinderwagenspiegel am LKW. Der wurde abgeschafft. Wenn Sie für die Verkehrssicherheit wirklich etwas tun wollen, dann sollten Sie sich für solche Sachen einsetzen, und zwar mit Nachdruck und nicht nur in Form eines Halbsatzes.

(Beifall bei der DVU)

Vor allem sollten Sie sich auch dafür einsetzen, dass an unseren Schulen das Thema Verkehrssicherheit wieder in größerem Maße auf die Tagesordnung kommt. Bei dem Verkehrssicherheitsforum ist klar geworden, dass das nicht der Fall ist.

Im Übrigen bin ich dafür, dass auch Radfahrer eine Art Führerschein erwerben sollten. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Herr Minister Szymanski spricht für die Landesregierung.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema „Unfallrisiko Kleintransporter“ wird zurzeit in verschiedenen Experten

gremien öffentlich diskutiert. Es stand auf der Tagesordnung des Deutschen Verkehrsgerichtstages im Januar 2004 und es war Thema der gestrigen Verkehrsministerkonferenz. Die Verkehrsministerkonferenz ist dem Vorschlag des Bundesverkehrsministeriums gefolgt, keine generelle Geschwindigkeitsreduzierung für Kleintransporter einzuführen. Vielmehr soll durch eine bessere technische Ausstattung der Fahrzeuge in Zusammenarbeit mit Fahrzeugherstellern ein besserer Standard erreicht werden.

Womit wurde diese Entscheidung begründet? Zunächst einmal wurde die Zahl der Unfälle von Kleintransportern auf Autobahnen, bei denen Geschwindigkeitsfragen eine Rolle gespielt haben, untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass bei 15 % aller Unfälle auf Autobahnen Kleintransporter beteiligt sind. Auf Landesstraßen sind es 31 % und innerorts mehr als 54%.

Darüber hinaus hat Herr Senftleben dargestellt, wie hoch der prozentuale Anteil generell ist. Er liegt zwischen 2 % und 3 %. Bereits heute ist bundesweit ein Drittel der Autobahnen tempolimitiert. In Brandenburg liegt die Zahl bei knapp 50 %. Wir wissen auch, dass es aufgrund der Unterschiede, die die Fahrzeuge in ihrer Bauart haben, sehr schwierig ist, eine Überwachung des Tempolimits durchzuführen.

Es ist auch eine Frage des Verkehrsflusses. Wenn man sich eine zweispurige Autobahn vorstellt, wo bereits ein Tempolimit für LKWs und Busse besteht und ein weiteres Limit hinzukäme, dann werden die Probleme sichtbar, die zu dieser Entscheidung geführt haben.

Nach unserer Auffassung ist die Verbesserung der Ausbildung der Fahrer durch Fahrsicherheitstraining notwendig. Es geht auch um die Frage, wie wir auf Verstöße gegen das Unterschreiten des gesetzlich geforderten Mindestabstands reagieren. Diesbezüglich muss es härtere Strafen geben. Die technische Sicherheit der Fahrzeuge muss durch elektronische Fahrdynamikregelungen weiter verbessert werden. Hier sei das Stichwort Schleudergefahr genannt. Darüber hinaus - das ist auch einer der Unfallschwerpunkte - müssen bezüglich der Ladungssicherung entsprechende Festlegungen getroffen werden. An Unfallschwerpunkten sowie an Baustellen praktizieren wir die Einführung eines Tempolimits und führen auch die entsprechenden Kontrollen durch.

Herr Minister, Frau Tack hat eine Frage. Würden Sie diese beantworten?

Aber gern.

Herr Minister, in keinem anderen europäischen Land darf schneller als 130 km/h gefahren werden. Sind Sie mit mir der Meinung, dass es ein gutes Zeichen wäre, wenn der Brandenburger Landtag dieses Signal aussenden würde und die besondere Risikogruppe Kleintransporter mit einem Tempolimit belegte?

Frau Tack, ich bin nicht dieser Auffassung und habe das bereits in mehreren Punkten begründet. Ich meine, ein solches gene

relles Tempolimit allein würde nicht zu einem Rückgang der Zahl der Unfälle mit Kleintransportern führen.

(Frau Tack [PDS]: Das stimmt nicht!)

- Natürlich ist es so, Frau Tack.

Wenn Sie von Experten sprechen, dann können Sie davon ausgehen, dass auch das Bundesverkehrsministerium Experten befragt hat. Sie wissen, dass es eine BASt-Studie gibt, die das untersucht hat und auch zu einem Ergebnis gekommen ist. Es macht keinen Sinn, die Kontextbedingungen einfach auszublenden. Sie wissen auch, dass es eine positive Entwicklung in Bezug auf die Entwicklung der Unfallzahlen mit Sprintern gibt. Auch das ist bekannt und in der Studie dargestellt worden.

Ich möchte auf einen weiteren Punkt hinweisen. Es handelt sich um das Verhältnis zwischen Bundes- und EU-Recht. Sie werden verschiedene Forderungen dieses Antrags nur erfüllen können, wenn es dazu auch eine entsprechende EU-rechtliche Regelung gibt. Das hängt von Klassifizierungen der Fahrzeuge ab. Das wissen Sie auch, Frau Tack. Es geht bis hin zu Fragen, inwieweit bestimmte Geltungsvorschriften, die für LKWs ab 3,5 t zutreffen, dann auch angewandt werden können. Dies betrifft auch die Ausrüstung mit EG-Kontrollgerät.

Die Landesregierung begrüßt also diesen Antrag. Er wird zur Verbesserung der Verkehrssicherheit führen und dazu, dass infolge unserer Bemühungen und Anstrengungen, die zum Teil schon erfolgreich waren, die Zahl der Unfälle verringert wird. - Danke schön.

(Beifall bei CDU und SPD)

Wir sind am Ende der Rednerliste und ich schließe die Aussprache. Ich komme zur Abstimmung. Zunächst steht der Änderungsantrag der PDS-Fraktion - Drucksache 3/7337 - zur Abstimmung. Es geht um die Einfügung eines neuen Buchstabens f) sowie um die Änderung des bisherigen Buchstabens f). Wer diesem Änderungsantrag folgt, möge die Hand aufheben. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist er mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse über den Antrag der Koalitionsfraktionen in Drucksache 3/7252 abstimmen. Wer diesem Antrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist er mehrheitlich angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 15 und rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:

Beseitigung bürokratischer Hemnisse und Behinderungen bei Volksbegehren im Land Brandenburg

Antrag der Fraktion der PDS

Drucksache 3/7255

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der antragstellenden Fraktion. Herr Sarrach, bitte.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Sie davor bewahren, wegen des Ergebnisses des jüngsten Volksbegehrens gegen Zwangseingemeindungen in Triumphgeschrei auszubrechen. Wenn das 6. Volksbegehren in Brandenburg in Folge scheitert, dann haben wir alle verloren, auch die Demokratie. Denn das Instrument Volksbegehren wird es aus Gründen der Resignation jetzt noch schwerer haben. Die 36 526 Eintragungen waren, gemessen am erforderlichen Quorum von 80 000 Eintragungen, zu wenig.

Aber gemessen an den Eintragungen der zuvor erfolgten Volksinitiative, wo sich bei freier Unterschriftensammlung mit Listen ähnlich viele Bürgerinnen und Bürger eintrugen, gibt es aus meiner Sicht nur einen Schluss: In den von der Zwangseingemeindung betroffenen Orten haben sich die Menschen ein Jahr nach den Gesetzen zur Gemeindegebietsreform und ein halbes Jahr nach dem In-Kraft-Treten der Zwangszusammenschlüsse nicht mit der Gemeindegebietsreform abgefunden. Das zeigen die Einzelergebnisse, zum Beispiel die ehemaligen Gemeinden im Amt Nauen-Land: 1 362 Eintragungen - das waren 67 % der Eintragungen in diesem Stimmkreis. In den ehemaligen Gemeinden des Amtes Wandlitz trugen sich 98 % aller Eintragenden aus dem Stimmkreis 14 ein. Im Amt Unteres Dahmeland waren es 2 735 Eintragungen. Mittenwalde, Heideblick, Lieberose, Lübbenau, Cottbus und Neuhausen - die Liste ließe sich fortsetzen. Nur: Die Interessenlagen der Menschen in den nicht von der Gebietsreform betroffenen Orten waren andere.

Wie schützen wir aber, auch mit dem Instrument der Volksgesetzgebung, die Position einer Minderheit - hier der Menschen in kleinen Gemeinden -, die auch für sich ein Recht auf Existenz als selbstständige Gemeinde in Anspruch nehmen wollen?

Am 6. November vergangenen Jahres haben wir an dieser Stelle während der 85. Sitzung des Landtages einen Antrag gestellt, der vorsah, die Eintragungsmöglichkeiten bei Volksbegehren zu vereinfachen und zu erleichtern. Ich werde es Ihnen heute nicht ersparen können, sich mit diesem grundsätzlichen Anliegen erneut zu befassen.

Lassen Sie mich noch einmal in Erinnerung rufen: Anspruch war es, dem in der Landesverfassung verankerten Prinzip der Volksgesetzgebung endlich auf die Sprünge zu helfen. Verfassungsanspruch sollte endlich Verfassungswirklichkeit werden. Der Antrag wurde von den Vertreterinnen und Vertretern der Koalition abgelehnt. Interessant waren die Begründungen für diese Ablehnung. Sie kritisierten den Antrag vom 6. November vor allem im Hinblick auf dessen Notwendigkeit und lieferten hierzu beeindruckend präzise Begründungen.

Herr Homeyer von der CDU betonte, dass bereits die bestehende Rechtslage genügend Spielraum für ein erleichtertes Verfahren biete. Denn immerhin halte § 3 Abs. 1 Satz 2 des Volksabstimmungsgesetzes für den Landesabstimmungsleiter die Möglichkeit der Weisungserteilung bereit. Insgesamt bestünde daher kein Regelungsbedarf.

Tatsächlich aber zeigen die jüngsten Erfahrungen mit dem Volksbegehren gegen die Zwangseingemeindung, dass durchaus Regelungsbedarf bestand, zumindest wenn man ein Bedürfnis nach sinnvollen Regelungen hatte.