Allein die Zeit, die uns nun von der Vorlage des Gesetzes im April bis zur vorgesehenen Verabschiedung im Mai/Juni zur Verfügung steht, reicht nicht aus, dass wir noch sehr tiefgründig Untersuchungen und Ähnliches anstellen. Ich denke, wir sind uns einig, dass das jetzt auch nicht mehr die Frage ist. Entscheidend ist: Es muss noch verabschiedet werden.
Wenn ich jetzt bei dem Zeitablauf bin, Herr Petke, kann ich es Ihnen an der Stelle nicht ersparen: Lesen Sie einfach einmal die Landtagsprotokolle der vergangenen Jahre und Sie werden feststellen, dass es Ihr Koalitionspartner war, der das Gesetz immer wieder eingefordert hat.
Ihr Druck, Kollege Petke, laut „MAZ“ vom 03.03., auf die SPD hat sich ausgezahlt. Dieser Druck setzte ein, als ein erstes konkretes Eckpunktepapier vorlag, das allerdings unvollständig und lückenhaft war.
Der Unterschied zwischen uns zu diesem Zeitpunkt war, dass wir sachlich-inhaltliche Veränderungen wollten und Sie die Befürchtung hatten, wir würden aus parteitaktischen Gründen verzögern. Das macht überhaupt unsere Zusammenarbeit mitunter so schwierig: Sie arbeiten für möglichst viele und große Überschriften in der Presse und anderen Medien, wobei der sachliche Inhalt mitunter zweitrangig ist. Wir arbeiten in der Sache und haben dadurch nunmehr heute einen vierten Entwurf vorliegen. Aber dieser ist vorzeigbar.
Wenn Sie den ersten Entwurf mit dem jetzigen vergleichen, werden Sie Punkte finden, die wir als SPD, als Koalitionspartner, zusätzlich einbringen konnten, und zwar, wie ich meine, gerade im Interesse der berlinfernen Räume. Ich möchte einige benennen: Strukturbedingte Nachteile können bei Nachweis und unbedingter Notwendigkeit nunmehr auch für die Landkreise aus dem Ausgleichsstock gemindert werden. Ein jetzt eingeführter Soziallastenansatz auf Kreisebene bzw. auf der Ebene der kreisfreien Städte, also bei den Aufgabenträgern von Sozialhilfe, von Jugendhilfe, wird der unterschiedlichen Kostenentwicklung gerecht bzw. wird diese berücksichtigen.
Wir hätten, Herr Innenminister, diese Prioritätenliste gern beibehalten, weil wir die Befürchtung haben, dass größere kommunale Investitionen jetzt wesentlich schwieriger werden. Ich denke an eine Schule in Burg/Spreewald für 6 Millionen Euro und Ähnliches. Damit bekommen wir wahrscheinlich noch ein Problem; eine Übergangslösung konnten wir durchsetzen.
Wenn Sie mit mir kein Problem bekommen wollen, Herr Abgeordneter Schippel, dann würde ich Sie bitten, zum Ende zu kommen.
Meine Damen und Herren, wir wollen dieses FAG jetzt und wir wollen es vor den Wahlen. Darum fordere ich Sie alle zu einer konstruktiven Mitarbeit auf, damit uns das noch gelingt. Herzlichen Dank.
Ich danke dem Abgeordneten Schippel und gebe das Wort der Fraktion der DVU. Frau Abgeordnete Hesselbarth, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Abgeordnete der Koalition, spät kommen Sie, aber Sie kommen. Nahezu fünf Jahre haben Sie für diese Vorlage gebraucht, obwohl den Kommunen bereits 1999 das Wasser buchstäblich bis zum Hals stand. Nach all den drastischen Kürzungen durch die GFGs der Haushaltsjahre 2000 bis 2004 sind die meisten Kommunen des Landes - um bei meinem Bild von vorhin zu bleiben - buchstäblich im Wasser versunken. Wenn es hier nicht um Wahlkampfgetöse ginge, wäre die Vorlage wohl heute auch nicht erfolgt.
Ist das Gesetz auch gut geworden? Hilft es den Kommunen nachhaltig? - Hier sind zumindest Zweifel angebracht. Die Kommunen dürften wohl kaum zufrieden sein, da sie sich deutlich mehr Geld versprochen hatten. Völlig unklar ist auch noch, wie der finanzielle Ausgleich zwischen dem engeren Verflechtungsraum, den größeren Städten des Landes und dem äußeren Entwicklungsraum stattfinden soll.
Sieht man sich das Gesetz im Einzelnen an, so stellt man fest, dass die allgemeine Verbundquote von 25,3 % im Haushaltsjahr 2004 auf nur noch 20 % in den Folgejahren abgesenkt werden soll. Gleichzeitig soll die Beteiligungsquote der Kommunen an den Sonderbedarfsergänzungszuweisungen des Bundes von 25,3 % auf 40 % ansteigen.
Ausgehend von der Bruttoverbundmasse, also ohne die Abrechnung aus Steuerverbünden der Vorjahre, ergibt sich für 2005 sogar ein Minus gegenüber 2004 von 2 Millionen Euro. Bereinigt man die Zahl um die Abrechnung aus Steuerverbünden der Vorjahre, bekommen die Kommunen im Haushaltsjahr 2005 tatsächlich knapp 156 Millionen Euro mehr im Vergleich zu diesem Jahr mit geringfügigeren Steigerungen in den Folgejahren. Verglichen mit den Zahlen, mit denen bestimmte Regierungsmitglieder gegenüber der Presse buchstäblich hausieren gingen, ist das ein äußerst moderates Plus. Wenn man bedenkt, dass den Kommunen durch die GFGs 2003 und 2004 allein 300 Millionen Euro gestrichen wurden, ist dieser Betrag wahrlich keine Kompensation.
Darüber hinaus wird für die Jahre 2005 bis 2007 auch noch von einem jährlichen Wirtschaftswachstum von 1,5 % ausgegangen. Wir glauben nicht daran. Wenn das nicht zutrifft, wird es sich negativ auf die allgemeine Verbundmasse und auch auf die Sonderbedarfsergänzungszuweisungen des Bundes auswirken. Sollten Sie, Herr Innenminister, uns jetzt entgegenhalten, die Kommunen bekämen weitere 230 Millionen Euro aufgrund der Streichungen des bisherigen Soziallastenausgleichs, so ist Ihnen wiederum entgegenzuhalten, dass diese Mittel nur und ausschließlich zur Abfederung der finanziellen Belastungen aus den so genannten HartzIV-Reformen der Bundesregierung dienen und damit nicht mehr als einen finanziellen Durchlaufposten darstellen.
Schließlich soll im Rahmen der Verteilung der Schlüsselzuweisungen die Ausgleichsquote der Kommunen von bisher 80 % auf 75 % und die Ausgleichsquote der Landkreise von bisher 100 % auf 90 % gesenkt werden. Das heißt nichts anderes, als dass die Kommunen und die Landkreise zusehen müssen, woher sie die Differenzbeträge, sei es durch wirtschaftliche Betätigung, durch höhere Kommunalsteuern und -abgaben oder durch weitere Erhöhungen der Kreisumlagen, bekommen.
rer Kompromiss mit vielen Unbekannten, der jedenfalls zu einer wesentlichen finanziellen Entlastung der Kommunen nicht beitragen wird.
Gleichwohl wird sich unsere DVU-Fraktion einer Ausschussüberweisung nicht verschließen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Hesselbarth. - Das Wort erhält die Fraktion der CDU, Herr Abgeordneter Petke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Mich beschleicht der Eindruck, je näher wir dem 19. September, dem Tag der Landtagswahl, kommen, desto weniger Realismus greift in einigen Redebeiträgen Raum.
Deswegen möchte ich den Versuch unternehmen, kurz vor der Mittagspause die tatsächlichen Gegebenheiten des FAG-Entwurfs zu beleuchten.
Wie sieht die finanzielle Situation unserer Kommunen aus? Unsere Kommunen haben schwierige, ja magere Jahre hinter sich.
Diese mageren Jahre hat auch der Landeshaushalt hinter sich. Die Kommunen sind wie auch wir mit sinkenden Einnahmen bei den Steuern und natürlich auch bei den Zuweisungen des Bundes konfrontiert worden. Die Kommunen sind ebenfalls mit zum Teil deutlich sinkenden Zuweisungen des Landes konfrontiert worden. Frau Finanzministerin hat gestern den Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Einnahmen des Landes und denen der Kommunen dargestellt. Steigen sie, steigen sie auch für die Kommunen.
Frau Dr. Enkelmann. Bei so manchem Redebeitrag und vor allen Dingen bei der Aussicht, Sie als Spitzenkandidatin zu haben,
Zu den Tatsachen: Neben den sinkenden Einnahmen wurden unsere Kommunen trotz aller Bemühungen, Personal abzubauen, mit steigenden Ausgaben im Personalbereich konfrontiert, insbesondere aber mit steigenden Ausgaben bei den Sozialleistungen.
Die Höhe der sozialen Leistungen hängt natürlich mit der hohen Arbeitslosigkeit in Brandenburg zusammen. Ich darf erinnern: In Prenzlau sind es über 30 %, in Lauchhammer und Spremberg 25/26 %. Dies wirkt sich auf die sozialen Leistungen aus.
Wo tragen wir nun Verantwortung? Wo übernehmen der Landtag und die Landesregierung Verantwortung für die Kommunalfinanzen? Natürlich im Zusammenhang mit den Gemeindefinanzierungsgesetzen der letzten Jahre, aber auch im Zusammenhang mit den Standards, die wir unseren Kommunen vorgeben, die sie mit ihren finanziellen Mitteln zu erfüllen haben.
Ich betone: Bei all dem, was am FAG kritisiert worden ist, bedeutet der vorliegende Entwurf des Finanzausgleichsgesetzes für die Finanzsituation unserer Kommunen ab 01.01.2005 eine Trendwende. Er bedeutet eine Trendwende dahin gehend, dass es im Vergleich zum GFG mehr Geld geben wird. Die Summe von 250 Millionen Euro ist genannt worden. Er bedeutet insbesondere eine Trendwende bezüglich der Sonderbedarfsergänzungszuweisungen des Bundes. Dies sollten Sie, Kollege Domres - Sie sind ja eine Art Dampfwalze; so möchten Sie sich am Rednerpult sehen - beachten. Uns ist es gelungen, aus dem Landeshaushalt 100 Millionen Euro zugunsten unserer Kommunen umzuschichten.
- Das steht im Gesetz. Lesen bildet. Versuchen Sie es doch einfach einmal! Das gilt nicht nur für Grundschüler, sondern offensichtlich auch für die PDS-Fraktion hier im Landtag Brandenburg.
Ich darf auch ganz deutlich sagen: Das eigentliche Ziel der Innenpolitiker der Koalitionsfraktionen, in Größenordnungen Geld aus den Drittmitteln, die vom Land an die Kommunen direkt überwiesen werden, einzusetzen, haben wir nicht erreicht. Aber wir erkennen an, dass dies ein schwieriger Prozess ist, bei dem sowohl EU-Recht als auch die Investitionen im Zusammenhang mit Steuerungseffekten zu beachten sind.
Der vorliegende Gesetzentwurf gibt den Kommunen Sicherheit. Wir werden im nächsten Jahr, im übernächsten Jahr und im Jahr darauf steigende Einnahmen auf der kommunalen Ebene durch das Land haben. Dieses Gesetz bedeutet eine Trendwende zum Positiven für die Kommunalfinanzen in Brandenburg.
Zu der Frage, warum dieser Gesetzentwurf jetzt eingeführt wird: Herr Domres, Sie widersprechen sich ja selbst. Schauen Sie sich doch einmal das Drama in Berlin bezüglich Hartz IV an, wo es um das Optionsmodell geht. Die Opposition, die Koalition und die Bundesregierung haben sich kurz vor Heiligabend im Vermittlungsausschuss auf das Kooperations- und auf das Optionsmodell - beides Hartz IV - verständigt.