Ich bin sehr gut davon unterrichtet, welchen zeitlichen Verlauf dieses Projekt nimmt. Die Mitarbeiter des KKS sind von mir und meinen Mitarbeitern in Kenntnis gesetzt worden, wo die erforderlichen Schnittstellen und Grundlagen zu schaffen sind: im Anpassen von Projektskizzen und Projektzielen zur Finanzierung. Ich möchte eine Finanzierung aus dem Regionalmanagement. Das wissen die Beteiligten. Sie können davon ausgehen, dass wir sicherstellen, dass nicht nur eine große Blase oder dicke Backen gemacht werden, sondern wir bis zu diesem Zeitpunkt den Zerfall des Kompetenzzentrums verhindern werden.
Wir kommen damit zur Frage 2069, die der Abgeordnete Petke stellt. Diese Frage soll mit der Frage 2070 verbunden und von Herrn Minister Baaske zusammen beantwortet werden. Bitte, Herr Abgeordneter Petke, stellen Sie die Frage 2069 (Finan- zielle Auswirkungen des Hartz-IV-Gesetzes auf die Kommu- nen) zuerst. Danach gebe ich das Wort weiter.
Zum 01.01.2005 soll das so genannte Hartz-IV-Gesetz in Kraft treten. Es geht hierbei um die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Hiervon sind die Personen betroffen, die diese Hilfe empfangen, aber natürlich auch die Bundesagentur für Arbeit, die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Verwaltungen im Land. Der Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung deutlich gemacht, dass er sich vom Hartz-IVGesetz eine deutliche Entlastung der gemeindlichen Ebene verspricht. Brandenburg soll 190 Millionen Euro erhalten. Mittlerweile sagt jedoch die Mehrheit der Experten, dass diese 190 Millionen Euro nicht ausreichen werden.
Ich frage die Landesregierung, ob sie Prognosen bzw. feste Berechnungen darüber hat, wie sich das Hartz-IV-Gesetz ab dem 01.01.2005 auf unsere Gemeinden auswirken wird. Wird es eine Entlastung geben? Wird es eine Belastung geben? Hat die Landesregierung Zahlen darüber, wie sich das in den Folgejahren entwickelt?
Schönen Dank, Herr Abgeordneter Petke. - Für den Abgeordneten Thiel wird Frau Dr. Enkelmann die Frage 2070 (Hartz IV) formulieren.
Es geht zwar um Hartz IV, allerdings nicht um die Auswirkungen auf die Kommunen, sondern um die Auswirkungen auf die Betroffenen. Bis heute gibt es keine Klarheit darüber, inwieweit ab dem 01.01.2005 tatsächlich Beratungsangebote zur Verfügung stehen. Es besteht auch keine Klarheit darüber, inwieweit die finanziellen Leistungen, die dann zur Verfügung stehen, gezahlt werden. Klar ist allerdings, dass es deutliche Einbußen geben wird und dass dann ein Teil der Leistungsbezieher möglicherweise über keine Leistungen mehr verfügen wird.
Meine Frage lautet: Wie wird die Landesregierung darauf Einfluss nehmen, dass zum 1. Januar 2005 für Langzeitarbeitslose sowohl notwendige finanzielle Mittel und Förderinstrumente als auch qualifizierte Beratungsleistungen zur Verfügung stehen?
In der Tat ist es ein quälender und sehr unbefriedigender Prozess, der momentan abläuft, aber er ist Realität. Wir müssen zusehen, dass wir damit auch umgehen können.
Wenn ich gefragt werde, ob es denn neue Berechnungen gebe, muss ich sagen: Berechnungen in dem Sinne wird es nicht geben, weil wir uns in weiten Teilen immer auf Schätzungen verlassen müssen, denn es gibt bei diesem Prozess, der sich im nächsten Jahr gestaltet, Unwägbarkeiten. Wir wissen zum Beispiel bezüglich der Bedarfsprüfung nicht, inwieweit tatsächlich noch Vermögen da ist. Wir wissen nicht, inwieweit in der Familie Einkommen vorhanden ist. Das wird alles gegeneinander aufgerechnet. Erst dann kann man sagen, ob tatsächlich Kosten hinsichtlich der Unterkunft bzw. Sozialgeld anfallen. Wir werden bis Mitte nächsten Jahres in weiten Teilen auf Schätzungen angewiesen sein. Anders kann ich es mir beim besten Willen nicht vorstellen.
So war es auch beim Vermittlungsausschuss im vergangenen Jahr. Wir haben bereits im Mai vorigen Jahres in Berlin zusammengesessen und versucht, Zahlen zu errechnen, aus denen man ersehen kann, wie die tatsächliche Be- und Entlastungsquote aussieht. Es gab und gibt schlicht und ergreifend immer wieder großen Streit zwischen den kommunalen Spitzenverbänden auf der einen und dem BMWA auf der anderen Seite, weil man bestimmte Dinge nicht wusste und auch jetzt noch nicht weiß.
Tatsache ist aber, dass wir im vergangenen Jahr in der Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf Fallzahlen zurückgegriffen haben, die aus dem Jahr 2001 resultieren. Es ist natürlich klar, dass das inzwischen hinfällig ist. Jetzt haben wir neue Zahlen, zumindest hinsichtlich der Arbeitslosen- und der Sozialhilfeemp
fänger. Wir werden demzufolge auch mit neuen Zahlen rechnen. Dazu haben wir - das habe ich bereits beim letzten Mal berichtet - eine Abfrage bei einigen Landkreisen und auch bei einer Stadt, nämlich Potsdam, durchgeführt. Wir haben diese Zahlen inzwischen bekommen. Eine derartige Abfrage hat auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit von allen Kreisen und Kommunen ganz Deutschlands verlangt. Das läuft über die Länder. Wir haben die Zahlen am vergangenen Freitag pünktlich von den Landkreisen und kreisfreien Städten geliefert bekommen. Jetzt gibt es eine interministerielle Arbeitsgruppe aus MASGF, MdF, MI und MSWV - das Wohngeld spielt dabei ja auch eine Rolle -, die diese Zahlen noch einmal abgleicht. Wir werden das morgen mit den kommunalen Spitzenverbänden Brandenburgs durchsprechen, um diese Zahlen dann dem BMWA übergeben zu können.
Tatsache ist, dass der Arbeitskreis Quantifizierung, der bereits vor einem Jahr tagte, erneut eine Abwägung versuchen wird. Es gibt vielleicht auch einige neue Schätzungen, inwieweit Vermögen, Einkommen und Familiensituation veranschlagt werden können, weil man in einigen Arbeitsämtern etwas tiefer nachgefragt hat. Ansonsten werden wir auch bei diesen neuen Erhebungen keine genauen Zahlen über die Be- bzw. Entlastung erhalten. Eines ist allerdings richtig - da hat Herr Petke vollkommen Recht -: Wir werden mit den 2,5 Milliarden Euro Entlastung, die den Kommunen versprochen wurden, im nächsten Jahr nicht ankommen, wenn wir es so lassen, wie es ist. Es ist offensichtlich, dass es tatsächlich eher zu Belastungen kommen wird. Ob es bei den Kommunen selbst, die eine große Zahl an Sozialhilfeempfängern haben, zu einer Belastung kommt, weiß ich nicht genau. Derzeit werden die Berechnungen dazu vorgenommen. Wenn ich mit Landräten spreche, sage ich immer gern, dass wir auch bei der Grundsicherung falsch gerechnet haben. Die Zahlen, die uns damals geliefert wurden, waren mitunter um das Drei- bis Fünffache überzogen. Auch das muss man mit ins Kalkül ziehen. Es waren dieselben Unwägbarkeiten, die wir bei der Kalkulation der Grundsicherung hatten, nämlich Einkommen, Vermögen und Familiensituation, die wir jetzt bei der Kalkulation des Arbeitslosengeldes II haben. Jetzt ist es nicht viel anders. Trotzdem denke ich, dass sich bisher eher eine Belastung abzeichnet.
Es gibt aus den Reihen der Bundesregierung - ich war am Freitag in Berlin, wo wir darüber noch einmal gesprochen haben inzwischen deutliche Anzeichen dafür, dass man diesbezüglich nachbessert. Es gibt eine Aussage des BMWA, vom Minister persönlich, an die kommunalen Bundesspitzen gerichtet, einer Revisionsklausel zuzustimmen und auch einen Korrekturfaktor für das nächste Jahr anzubringen. Man wird also den Kommunen im nächsten Jahr zum einen mehr Geld geben und zum anderen wird im Jahre 2006 eine Revision des Jahres 2005 stattfinden, sodass dann nachgerechnet werden kann, wie hoch tatsächlich die Be- und Entlastung ist. Übrigens sollte dann auch bei den Ländern die Entlastung genau fixiert werden, um einen entsprechenden Ausgleich zu schaffen.
Wenn wir dann solch eine Mischung aus Korrektur und Revision für das nächste Jahr haben, sodass die Kommunen das entsprechende Geld erhalten, und die Revision im Jahre 2006 hinbekommen, dann ist das ein großer Schritt nach vorn. Ich glaube auch, dass wir bei den Verhandlungen des Bundesrates, die am Freitag anstehen, wenn es um das Optionsgesetz geht, darauf drängen werden, dass die Situation der Gemeinden, aber auch der Betroffenen nicht außer Acht gelassen wird.
Wichtig ist nämlich - diesbezüglich ist die Frage vollkommen berechtigt, Frau Dr. Enkelmann -, darauf zu achten, dass wir zum 01.01.2005 nicht schlicht und ergreifend nur die Passivleistungen ändern - also Kürzung des Geldes, das den Arbeitslosenhilfeempfängern gegeben wird -, sondern dass auch die Aktivleistungen aus dem SGB II und dem SGB III, die eigentlich nur rechtfertigen, mit den Leistungen herunterzugehen, kommen. Das habe ich am Freitag auch gegenüber dem BMWA deutlich gemacht. Ich erwarte, wenn sich das zum Herbst dieses Jahres abzeichnen sollte, das Ziehen der Reißleine. Es geht dann um eine eventuelle Verlängerung der Fristen. Es wäre ungerecht und unsozial, wenn wir wirklich nur die Leistungen kürzten, ohne dadurch eine höhere, bessere Vermittlung zu erhalten.
Frau Blechinger sagte vorhin, sie halte es für nicht angebracht, dass die Arbeitsämter 24 000 Leute einstellen. Ob es das Arbeitsamt selbst macht oder andere, ist mir eigentlich egal. Wenn wir aber die Vermittlung wirklich verbessern wollen, wenn wir Behörden haben wollen, die sich um die Menschen kümmern und nicht nur Akten bearbeiten, dann gehört dazu auch ein entsprechendes Fallmanagement. Diesbezüglich sind in unserem Lande einige Kommunen gut aufgestellt. Ich habe Landkreise getroffen, die bis zu 24 hoch qualifizierte Leute als Fallmanager haben. Es gibt manche, die gar keine besitzen. Insofern interessiert mich schon, wie es die Landkreise machen wollen, welche die Option nutzen möchten, es ganz allein zu tun. Auch diesbezüglich ist die Situation sehr differenziert.
Ich will noch einmal deutlich machen: Auch die Arbeitsämter werden mit mehr Leuten arbeiten müssen, wenn sie Fallmanagement betreiben wollen. Ich werbe sehr stark dafür, weil ich nicht daran glaube, dass das Optionsgesetz mit Leben gefüllt wird, dass die Landkreise und kreisfreien Städte gemeinsam mit dem Arbeitsamt verhandeln. Am kommenden Montag wird in Potsdam die Spitze des Arbeitsamtes mit den Landräten und Oberbürgermeistern zusammentreffen. Es werden dort sicherlich noch einige Dinge geklärt werden können, die bisher relativ offen sind. Es geht um Fragen wie: Wie weit kann das Arbeitsamt tatsächlich verhandeln? Welche Optionen gibt es zum Beispiel für die Landkreise, Geschäftsführer zu bestellen usw.? Ich glaube, dass mittlerweile zumindest beim Arbeitsamt schon mehr Kompromissbereitschaft - hier kann ich es deutlich sagen -, als es bei den Gemeinden der Fall ist, besteht. Ich glaube schon, dass diesbezüglich einiges passieren könnte.
Es war noch eine Frage offen, nämlich: Wie kann die Integrationsleistung im nächsten Jahr bezahlt werden? Wir müssen darauf achten, dass die Pauschalen, die die Arbeitsämter bekommen, so hoch sind, dass man nicht nur Personal aufstocken, sondern daraus auch Integrationsleistungen finanzieren kann.
Schönen Dank, Herr Minister. - Es sind noch einige Nachfragen angemeldet worden. Ich gebe zunächst dem Fragesteller das Wort. Herr Abgeordneter Petke, bitte schön.
Wenn die 190 Millionen Euro zu einer Belastung der Kommunen führen, weil sie nicht ausreichen, wer soll das dann bezahlen? Soll das Land den Kommunen das Geld geben, damit es nicht zu einer Belastung, sondern zu plus/minus null bzw. zu einer Entlastung kommt? Wer wird dann die Verantwortung übernehmen?
Das ist vollkommen klar. Das Land wird es auf keinen Fall tun. Wir sind da sozusagen neben der Sache stehender Dritter; wir moderieren in dieser Frage intensiv. Das habe ich, glaube ich, eben dargestellt.
Momentan sind nach dem SGB II ganz klar die Kommunen in der Verantwortung. Aber, wie gesagt, es gibt Zeichen aus dem BMWA bzw. von Minister Eichel, Nachverhandlungen zu führen, um zu erreichen, dass im kommenden Jahr nachgebessert wird, damit mehr Geld an die Kommunen geht. Wie das läuft und was mit Minister Eichel besprochen wird, weiß ich momentan auch nicht. Auf jeden Fall könnte ich mir, wie es jetzt läuft, nicht vorstellen, dass wir über die Mehrwertsteuer noch einmal einen Nachschlag hinbekommen: Jedes Land zahlt ein wenig aus der Mehrwertsteuer in einen großen Topf, es kommt 1 Milliarde Euro zusammen und damit sind dann zum Beispiel die 190 Millionen Euro für Brandenburg gesammelt worden.
Herr Minister, diesem Gesetz haben Sie im Bundesrat zugestimmt. Das müsste dem Kollegen Petke möglicherweise gesagt werden. Das Gesetz kann man nicht so einfach aufschieben.
Ja, ich komme jetzt zu meinen Fragen. Aber ich denke, das zu sagen war notwendig. - Ich habe drei Nachfragen, Herr Präsident.
Erstens: Wie unterstützt die Landesregierung die Forderungen der Bundesagentur, in den Regionen bei der Umsetzung des Hartz-IV-Gesetzes auf solche Kompetenzen wie die Arbeitslosenserviceeinrichtungen oder die Träger von Kurssystemen contra Langzeitarbeitslosigkeit zurückzugreifen?
Zweitens: Der Potsdamer Oberbürgermeister erklärte in der letzten Stadtverordnetenversammlung: Es droht vielen Menschen, am 1. Januar 2005 kein Geld zu bekommen. - Was unternimmt die Landesregierung, um das zu verhindern?
Drittens: Die Sorge des Potsdamer Oberbürgermeisters teilt auch der Sozialdezernent aus dem Barnim, der sagt, Hartz IV werde sich zu einem zweiten Maut-Debakel entwickeln. Teilt die Landesregierung diese Auffassung?
Wir haben gegenüber den Arbeitsämtern - auch Abgeordneter Kuhnert hat das mehrfach getan -, aber auch gegenüber den Kommunen mehrfach deutlich gemacht, dass wir schon darauf hoffen, dass die neuen Agenturen bzw. auch die Arbeitsgemeinschaften auf die Fachkompetenz der ASEs, aber auch anderer Träger zurückgreifen. Auch die LIGA muss direkt angesprochen werden. Es geht um Schuldnerberatung, es geht aber auch um Sucht- und Drogenberatung. Das alles sind Leistungen, die in diesen Jobcentern angeboten werden sollen, wenn nicht in dem Gebäude, dann doch zumindest in dieser erfahrenen Trägerschaft.
Die Antworten auf die anderen beiden Fragen will ich kurz zusammenfassen. Ich kann mir schon vorstellen, dass es gerade in der Landeshauptstadt Potsdam zum 1. Januar nächsten Jahres relativ gut klappen wird. Dort ist man in sehr intensiven Gesprächen mit dem Arbeitsamt und auch, glaube ich, in der Vorbereitung des gesamten Geschäfts recht gut vorangeschritten. Diese Frage, ob dann aber tatsächlich auch Integrationsleistungen gewährleistet sind, ist im Wesentlichen beim Arbeitsamt angesiedelt.
Ich denke, dass es darum geht, so schnell wie möglich miteinander zu reden und nicht nur übereinander herzuziehen. Ich habe mitunter auch Landräte gehört, die argumentiert haben, dass sie es nicht mit den Arbeitsämtern zusammen machen wollten, weil diese es nicht könnten. Darauf habe ich erwidert: Weil sie das eben nicht können, müsst ihr es mit ihnen zusammen machen, sonst fällt es nämlich den Betroffenen auf die Füße. Und das kann nicht im Interesse des Erfinders sein. Denn wir wollen mit diesem Gesetz tatsächlich eine bessere Vermittlung in den Arbeitsmarkt erzielen. Wir wollen eine höhere Integration gerade derjenigen, die lange Zeit nur auf Karteikarten registriert waren und auf die man sich beim Arbeitsamt lange nicht besonnen hat. Genau diejenigen wollen wir mit diesem Gesetz erreichen. Ich glaube, das ist nur über die Kommunen möglich.
Herr Minister, ich habe zwei Fragen. Die erste: Sie haben am 26.04.2004 in einer Pressemitteilung erklärt, dass Sie das Optionsmodell im Grunde genommen für den richtigen Weg, aber aufgrund der Verfassung zurzeit für nicht realisierbar halten. Nun frage ich Sie: Was hat die Landesregierung unternommen, damit eine Verfassungsänderung und somit ein wirkliches Optionsmodell möglich wäre? Denn die Organleihe ist es aller Wahrscheinlichkeit nach nicht. Das sagt zumindest der Landkreistag.
Die zweite Frage: Sie haben selbst von den Unwägbarkeiten gesprochen, die mit Hartz IV in Verbindung stehen. Wann ist für Sie der Punkt erreicht, an dem Sie sagen, dass das HartzIV-Gesetz nicht zum 01.01.2005 umsetzbar ist?
Es ist zweifelsohne richtig, dass ich mich gefreut hätte, wenn es ein ordentliches Optionsgesetz gegeben hätte, wie es auch
im Vermittlungsausschuss im Monat Dezember 2003 vorbesprochen war - gar keine Frage. Damals hieß es auch noch: Wir wären bereit, eine Grundgesetzänderung mitzutragen. - Sie wissen, dass es jetzt einen Antrag Hessens über den Bundesrat gibt - ich habe gesehen, dass dazu morgen noch eine Frage auf der Tagesordnung steht - und dass man seitens der Bundesländer bereit wäre, eine Verfassungsänderung mitzutragen. Aber es ist nicht bekannt, in welche Richtung. So dezidiert ist dieser Antrag auch nicht formuliert. Wie ich momentan - auch im Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen - erlebe, ist überhaupt nicht zu erkennen, dass es eine verfassungsändernde Mehrheit dahin gehend geben wird, dass der Bund direkt auf die Kommunen durchgreift, ob er das mit Geld oder auf dem Gesetzeswege tut. Ich kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen. Letzten Endes haben die Ministerpräsidenten Recht, wenn sie sagen, sie würden dann zu Regierungspräsidien verkommen und die Länderhoheit würde in diesem Bereich untergraben werden.
Der andere Fall wäre, dass der Bund das über die Länder macht und sie beauftragt, das Nähere zu regeln. Das wiederum geht - ich glaube, in zwölf Ländern - auch nicht mehr, weil diese inzwischen - ähnlich wie Brandenburg - strikte Konnexität in ihren Verfassungen verankert haben, sodass somit dieses Verfahren nicht mehr möglich ist.
Ich kann nur Folgendes sagen: Wir werden in Brandenburg die Reißleine nicht ziehen können. Diese Reißleine kann nur das BMWA ziehen. Dem BMWA gegenüber habe ich am vergangenen Freitag deutlich gemacht, dass ich erwarte, dass man dort sozusagen eine Rechnung von hinten aufmacht, vom 31.12. angefangen, sodass man einen Zeitpunkt ermittelt - dieser kann im Oktober, im November oder sonst wann liegen -, zu dem man sagt: Jetzt können wir alles noch so ändern, dass am 31. Dezember - respektive am 1. Januar - alles so bleibt, wie es ist. - Das können aber nicht wir machen, sondern das muss das BMWA tun.
Ich danke Ihnen, Herr Minister. - Die Frage 2071 (Beabsich- tigte Schließung der Schiller-Realschule in Strausberg) wird von der Abgeordneten Hesselbarth formuliert. Bitte schön.
Laut Stadtverordnetenbeschluss, der zwar im Moment für vier Wochen ausgesetzt ist, soll die Schiller-Realschule in Strausberg als einzige vor Ort existierende Realschule spätestens zum Ende des Schuljahres 2006/2007 zugunsten des Erhalts einer von zwei vor Ort vorhandenen Gesamtschulen geschlossen werden. Minister Reiche hatte zuvor als Ergebnis eines Konsenses einer Gesprächsrunde mit dem Schulleiter und mit Elternvertretern mündlich eine Zusage für den Erhalt dieser Realschule gegeben.
Ich frage deswegen die Landesregierung: Welche konkreten Umstände oder Erkenntnisse führten aus Sicht der Landesregierung dazu, dass man von der mündlich gegebenen Zusage des zuständigen Ministers, also Ihrer Zusage, Herr Reiche, zum Erhalt der Schiller-Realschule abrückte, nachdem das Staatliche Schulamt Frankfurt (Oder) - wiederum nach Rücksprache mit Ihrem Ministerium, Herr Reiche - Vorgaben für den Erhalt der Anne-Frank-Gesamtschule gegeben hat?