Ich rufe zur Abstimmung die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Drucksache 3/7462 einschließlich des Korrekturblattes, auf. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt worden und das Gesetz zur Modernisierung der Datenverarbeitung im Verfassungsschutz in 2. Lesung verabschiedet.
2. Lesung des Gesetzes zu dem Mess- und EichwesenStaatsvertrag und zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften
Auch zu diesem Tagesordnungspunkt wurde vereinbart, keine Debatte zu führen, sodass ich sofort abstimmen lassen kann.
Ich rufe zur Abstimmung die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, Drucksache 3/7350 einschließlich des dazugehörenden Korrekturblattes, auf. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Beschlussempfehlung einstimmig zugestimmt worden und das Gesetz zu dem Mess- und Eichwesen-Staatsvertrag und zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften in 2. Lesung verabschiedet.
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und erteile der Fraktion der PDS das Wort. Frau Abgeordnete Tack, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht hierbei um die Überführung von einer klassischen öffentlichen Verwaltung in einen Landesbetrieb. Damit verbindet sich für uns die entscheidende Frage: Welche Vorteile soll das bringen?
Der Abteilungsleiter Verkehr im MSWV hat sich zur Beantwortung unserer Fragen in der Ausschusssitzung redlich und wortreich Mühe gegeben, um uns die Effekte zu erklären. Schriftlich gibt es zur Begründung der Überführung leider nichts.
In den Leitlinien zur Errichtung und zur Führung eines Landesbetriebes im Land Brandenburg aus dem Ministerium der Finanzen vom Dezember 2003 heißt es:
„... wenn im Prozess der Verwaltungsmodernisierung als eine Alternative zur bisherigen Organisationsform von Landesbehörden die Errichtung eines Landesbetriebes in Betracht kommt“.
„Voraussetzung für eine Umwandlung ist jedoch der Nachweis der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahme laut § 7 Landeshaushaltsordnung.“
Bis 2006 soll der Abbau bzw. die Einsparung von 288 Stellen erfolgen. Basisjahr hierbei ist das Jahr 2000. Das habe ich schriftlich aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage, die ich zu dem Verfahren der Neuorganisation der Straßenbauverwaltung gestellt habe. Mündlich wurden sogar Zahlen bis 2007 und 2010 genannt, die eine noch größere Einsparung bedeuteten. Welche weiteren Vorteile es geben soll, bleibt weitgehend im Verborgenen.
Aus unserer Sicht wird erst einmal viel Geld in die Hand genommen, bevor dieser Landesbetrieb auf eigenen Füßen stehen
kann. Im Haushalt 2004 des MSWV wird unseres Erachtens richtig zugelangt: 11 Millionen Euro mehr als im Jahr 2003 für Personalausgaben für diesen Betrieb. Dann gibt es sogar einen neuen Titel mit „außerplanmäßigen Ausgaben“ von 640 900 Euro. 200 000 Euro davon stehen unter „Gutachten und Erläuterungen und erstmalige Veranschlagungen“ - deshalb ist der Titel neu - für Ausgaben für externe Beratung.
Externe Beratung ist sicherlich immer etwas ganz Interessantes. Dahinter verstecken sich aber - sage ich noch einmal 200 000 Euro, verstecken sich Schulungskosten für die Mitarbeiter. 200 000 ist eine stolze Summe gemessen an dem, was an anderer Stelle, vor allen Dingen an sozialen Projekten, ganz schnell einmal gestrichen wird. Ich finde, das ist schon eine stolze Summe aufgrund einer sehr eigennützigen Entscheidung.
Noch einmal 400 000 Euro stehen zu Buche für Datenverarbeitung zur Softwareanpassung. Wir alle wissen, dass es den Vertrag der Landesregierung mit SAP gibt, der offensichtlich bedingungslos zu erfüllen ist. Dazu kommen noch einmal 41 000 Euro für Ausrüstungszwecke.
In der Summe sind das 11,4 Millionen Euro für 2004. Das ist schon eine große Summe, über die es nachzudenken und zu entscheiden gilt, was man da künftig einsparen kann.
In der Problemdarstellung zum Gesetzentwurf heißt es - da zitiere ich noch einmal, Sie alle haben den Gesetzentwurf, das ist leicht nachlesbar -:
„ist vor dem Hintergrund der Modernisierung der gesamten Landesverwaltung unter dem Aspekt der Haushaltskonsolidierung unabdingbar.“
Vorher wurde noch aus den Leitlinien zur Erstellung von Landesbetrieben deutlich gemacht: wenn es eine sinnvolle Alternative ist. - Jetzt behaupten Sie mit Ihrem Gesetzentwurf: Es ist unabdingbar. - Das ist eine starke Behauptung. Die Begründung für diese Unabdingbarkeit sind Sie uns allerdings schuldig geblieben.
Ich verweise noch einmal auf meine Kleine Anfrage zur Straßenbauverwaltung, in deren Antwort Sie mir mitteilen, dass die Reform der Straßenbauverwaltung der innerbetrieblichen Effizienzsteigerung diene. Diese Effizienzsteigerung, vereinfachte Abläufe, transparente und vereinfachte Strukturen wären auch bei der jetzigen Betriebsform möglich gewesen, wie der zuständige Abteilungsleiter auf meine Fragen antwortete.
Da setze ich natürlich mit Kritik an. Wenn es denn möglich ist das sehen auch wir so -, vereinfachte Abläufe sowie transparente und vereinfachte Strukturen zu realisieren, warum ist das in der jetzigen Form bisher nicht zum Tragen gekommen? In der Summe dazu noch einmal die Frage: Wozu dann der Landesbetrieb?
Unsere Fragen nach dem Risiko wurden damit beantwortet, dass man glaube, die Sache werde sich künftig rechnen, man gehe von einer Erfolgsbilanz aus, es werde ein erfolgreiches Pilotprojekt im Lande Brandenburg werden und es werde künftig der größte Landesbetrieb sein. So wurde voller Stolz berichtet.
Meines Erachtens reihen Sie eine Behauptung an die andere, bleiben uns aber - das ist in den Augen der PDS-Fraktion die Konsequenz - die schlüssige Beweisführung schuldig. Deshalb sage ich zum Schluss: Wir können dem Gesetzentwurf so nicht zustimmen. - Vielen Dank.
Ich habe die Freude, junge Gäste vom von-Saldern-Gymnasium aus Brandenburg an der Havel zu begrüßen. Herzlich willkommen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wäre schön gewesen, wenn wir, Frau Tack, wirklich in einen ernsthaften Diskussionsprozess eingetreten wären, wenn es also nicht nur bilaterale Gespräche mit dem Minister gegeben hätte.
Ich hätte mir gewünscht, Frau Tack, dass es zu diesem Thema wirklich eine intensive Diskussion im Fachausschuss gegeben hätte. Jetzt bleibt mir nur, im Nachgang festzustellen, dass Ihre Nachfragen nicht allzu intensiv waren. Sie haben keine Anhörung oder etwas Ähnliches verlangt.
(Frau Tack [PDS]: Wir haben leider noch kein Protokoll, was wirklich ein Mangel ist; sonst könnten wir das nach- lesen!)
Frau Tack, ich liebe Zwiegespräche, wie Sie wissen. Also stellen Sie eine Frage an Herrn Dellmann; dann werden Sie eine Antwort bekommen. - Herr Dellmann, lassen Sie sich bitte nicht ablenken.