Vielen Dank, Herr Minister Szymanski. - Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und kommen zur Abstimmung.
Ich rufe zur Abstimmung die Beschlussempfehlung, einschließlich des dazugehörigen Korrekturblattes, in der Drucksache 3/7433 auf. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt worden und das Gesetz zur Neuorganisation der Straßenbauverwaltung im Land Brandenburg in 2. Lesung verabschiedet.
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde vereinbart, keine Debatte zu führen, sodass ich sofort zur Abstimmung über die Empfehlung des Präsidiums, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3/7396 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zu überweisen, kommen kann. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen.
1. Lesung des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg sowie zur Änderung der Verfassung des Landes Brandenburg und anderer Gesetze
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt mit dem Beitrag der Landesregierung und gebe Frau Ministerin Richstein das Wort. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat der Landesregierung im letzten Sommer den gesetzlichen Auftrag erteillt, mit dem Senat von Berlin Verhandlungen über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte aufzunehmen. Diesen Verhandlungsauftrag haben mein Kollege Baaske und ich erfüllt.
Am 26. April 2004 haben der Regierende Bürgermeister von Berlin und der Ministerpräsident des Landes Brandenburg den Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte unterzeichnet. Er liegt Ihnen nunmehr zur Zustimmung vor. Ich weiß, dass dabei eine gewisse Zumutung darin liegt, dass Sie nur noch wenig Zeit haben werden, sich mit diesem Vertrag zu befassen, wenn er denn, wie ich hoffe, noch in dieser Legislaturperiode den Segen des Parlaments bekommen soll.
In gut einem Monat wäre das Zustimmungsgesetz, das auch eine Verfassungsänderung vorsieht, in 3. Lesung zu verabschieden, und ich bitte Sie sehr, alles zu tun, um diesen Zeitplan einzuhalten; denn wir wollen bereits am 1. Juli 2005 mit der Errichtung des gemeinsamen Oberverwaltungsgerichts in Berlin und des gemeinsamen Landessozialgerichts in Potsdam beginnen. Mit der Errichtung des gemeinsamen Finanzgerichts in Cottbus und des gemeinsamen Landesarbeitsgerichts in Berlin wollen wir dann am 1. Januar 2007 fortfahren und ein wichtiges Zeichen für die Zusammenarbeit beider Länder setzen, wie es auch der Ministerpräsident mehrfach betont hat. Leider reduziert sich die Diskussion - so haben wir die Presseveröffentlichungen der letzten Zeit erlebt - oft allein auf die Standortfrage.
Mit diesem Staatsvertrag betreten Berlin und Brandenburg Neuland. Zwar haben Niedersachsen und Schleswig-Holstein über mehrere Jahrzehnte ein gemeinsames Oberverwaltungsgericht unterhalten und es gibt derzeit ein gemeinsames Landessozialgericht der Länder Niedersachsen und Bremen, aber es haben noch nie zwei Länder alle vier Fachobergerichte gemeinsam errichtet. Das bedeutet mehr als eine bloße punktuelle Zusammenarbeit; denn wir schaffen mit diesem Staatsvertrag im Kern bereits jetzt die Strukturen, die wir für die Justiz in einem künftigen gemeinsamen Land haben möchten.
Lassen Sie es mich kurz erläutern: Wenn sich Berlin und Brandenburg zu einem Land zusammenschließen, wird es auch weiterhin - so war es bereits im Entwurf des Fusionsvertrages 1995 geregelt - zwei Oberlandesgerichte geben, nämlich das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel und das Kammergericht in Berlin. Auch für die erstinstanzlichen Gerichte würde sich durch eine Länderfusion nichts verändern. Das bedeutet aber auch, dass die Zusammenlegung der Fachobergerichte Strukturen schafft, die auch nach einer Länderfusion im Justizbereich bestehen würden. Das heißt, wir wollen die Zuständigkeiten auf einen gemeinsamen Richterwahlausschuss vereinen und ein einheitliches Beurteilungswesen für die Richter schaffen.
Die Standortfrage wird immer in den Vordergrund gerückt. Ich möchte noch einmal die Position der Landesregierung Brandenburg darlegen: Es war für uns immer wichtig, dass auch der äußere Entwicklungsraum Berücksichtigung findet. Deswegen war für uns der Standort Cottbus nicht verhandelbar. Wir wissen, dass das Zusammenspiel zwischen Berlin und Branden
burg eben nicht nur im Speckgürtel stattfinden darf, sondern auch der äußere Entwicklungsraum berücksichtigt werden muss.
Hieran gibt es Kritik. Während der Senat von Berlin unserer Position bzw. unserer Argumentation gefolgt ist, scheint die Opposition im Berliner Abgeordnetenhaus noch nicht vollends überzeugt zu sein. Sie bekommen in diesem Punkt auch teilweise Unterstützung aus Brandenburg. Ich kann gut verstehen, dass ein Bürgermeister für seine Stadt wirbt, aber für uns war Oranienburg keine echte Alternative, denn es wäre letztendlich wieder ein Standort im Speckgürtel gewesen und ich glaube, dass wir den äußeren Entwicklungsraum nicht vergessen dürfen.
Unabhängig von der reinen Standortfrage und dem Signal, das wir geben wollen, ist es für die Justiz natürlich von Vorteil, wenn man in größeren Strukturen arbeiten kann. Die Senate können sich besser spezialisieren. Es ist also mehr als nur die Schaffung von vier gemeinsamen Gerichten. Es ist ein großes Projekt, bei dem viele Einzelheiten geklärt werden müssen.
Natürlich gibt es in dem einen oder anderen Punkt - weil nicht alle damit einverstanden sind - Kritik. Wir haben den Inhalt des Staatsvertrages sehr überlegt erarbeitet und haben auf etwaige kritische Nachfragen auch gute Antworten. Die Kostenfrage ist sehr intensiv geprüft worden - vermutlich intensiver als bei anderen Projekten.
Ich weiß auch, dass die Bediensteten Sorgen und Ängste haben, wenn es um die Standortfrage der Gerichte geht, in denen sie arbeiten; schließlich ist es nicht nur eine Fusion von Institutionen. Das haben wir berücksichtigt und werden es auch weiterhin berücksichtigen. Falls diesbezüglich kritische Anfragen kommen sollten, werden wir natürlich Antworten haben.
Ich bin mir sicher, dass die Länder Berlin und Brandenburg diese Frage gemeinsam klären können, und hoffe, dass sich nicht letztendlich aufgrund der reinen Standortfrage entscheiden wird, ob es ein gemeinsames Finanzgericht in Cottbus geben wird oder nicht. Das dürfte für dieses Haus zumindest kein Thema sein. Das muss auch in Berlin entschieden werden und diese Entscheidung können und dürfen wir Berlin nicht abnehmen.
Ich hoffe, dass der relativ straffe Zeitplan eingehalten werden kann. Ich freue mich auf die Diskussion, die wir in den Ausschüssen führen werden, und hoffe, dass wir mit der 2. Lesung am 16. Juni 2004 und der 3. Lesung am 17. Juni 2004 das erreichen, was wir wollen, nämlich die Schaffung vier gemeinsamer Fachobergerichte an den von uns vorgeschlagenen Standorten. - Vielen Dank.
Ich danke Ihnen, Frau Ministerin Richstein. - Das Wort geht an die Fraktion der PDS. Herr Abgeordneter Sarrach, bitte schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine gemeinsame Erledigung von Aufgaben mit dem Land Berlin ist
für Brandenburg sinnvoll und zu befördern, wo ein Nutzen für beide Seiten entsteht. Natürlich müssen dabei auch die Menschen mitgenommen werden. Sie dürfen nicht den Eindruck vermittelt bekommen, dass der eigentlichen Länderfusion derart vorgegriffen wird, dass ein Volksentscheid nur noch nachvollzieht, was längst beschlossene Sache ist und sich dokumentiert durch gemeinsame Institutionen, Behörden und Gerichte, die bereits entstanden sind. Aus diesem Grund ist der vorgelegte Gesetzentwurf zu dem Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg verfrüht, inhaltlich falsch angepackt und nicht nachvollziehbar, finanziell für Brandenburg ohne Nutzen, in den Standortentscheidungen nicht ausgewogen und damit überhaupt eine Belastung für den Fusionsgedanken beider Länder. Wir sind schon einmal 1996 damit auf die Nase gefallen.
Für die PDS-Fraktion bedarf es vor der Errichtung gemeinsamer Obergerichte, insbesondere vor der Errichtung eines gemeinsamen Oberverwaltungsgerichts, das, wie Sie wissen, unterschiedlichste Rechtsmaterien beider Länder zu bewerten hat - denken Sie nur an das Kommunalrecht und dabei an die Stadtbezirksverfassung in Berlin und die Kommunalverfassung in Brandenburg -, einer echten, energischen Harmonisierung der Gesetzgebung beider Länder. Von diesem Prinzip, glaube ich, entfernen wir uns immer mehr. Vor der Errichtung gemeinsamer Obergerichte sollten überdies der nötige Volksentscheid über eine Fusion beider Länder und die Fusion selbst stehen.
Außerdem ist derzeit noch nicht absehbar, welche weitere Entwicklung bundesgesetzlich für die Zusammenlegung von Fachgerichten vorgezeichnet wird, die sich dann als neue Standortfrage zusammengelegter Fachgerichte stellt.
Der Entwurf dieses Artikelgesetzes stellt aber auch fachlich kein Meisterstück dar. So ist beispielsweise Artikel 2, die Änderung der Verfassung des Landes Brandenburg, zu unbestimmt. Formuliert wird eine Öffnungsklausel für einen Staatsvertrag. Weitere Verfassungsänderungen sind nicht vorgesehen, sodass die wesentlichen Fragen aus der Verfassungsänderung ausgegliedert sind. Wir schließen uns da der Auffassung von Prof. Dr. Böttmann an, dass sich eine Verfassungsänderung durchaus auf Detailfragen zur Errichtung gemeinsamer Gerichte, auf richterrechtliche Fragen usw. erstrecken muss und dies nicht einem Staatsvertrag vorbehalten bleiben kann.
Interessant ist auch die Kostenschätzung im Entwurf. Außer dem Wunschdenken für zu erzielende Einsparungen in der Zukunft, die nicht unterlegt sind, finden sich kaum Einsparpotenziale, aber jede Menge Anschubkosten. Im Ergebnis der Kostenprüfung durch eine Arbeitsgruppe beider Länder hat Brandenburg rund 921 000 Euro wegfallende Kosten der bisherigen Fachobergerichte, aber fast 943 000 Euro Kosten der gemeinsamen Fachobergerichte zu tragen. Die jetzigen Kosten für Miete und laufenden Betrieb der Gerichte in Höhe dieser 921 000 Euro relativieren sich jedoch, da bei einem Umzug des Oberverwaltungsgerichts in Frankfurt (Oder) vom jetzt noch angemieteten Bürohaus Oderturm in die landeseigene Liegenschaft des jetzigen Landgerichts Frankfurt (Oder) 158 000 Euro Mietkosten wegfallen werden.
Weshalb sich die Bilanz der Kosten so schlecht darstellt, liegt auf der Hand, wenn man weiß, dass Mietverträge bis zum 31. März 2009 bestehen, die weiter erfüllt werden müssen, auch wenn die Gebäude leergezogen sind.
Vielleicht liegt es an der fehlenden Belastbarkeit dieses Berichts der Arbeitsgruppe, dass er dem Landtag noch nicht zur Kenntnis gegeben wurde, denn er taugt auch an anderen Stellen nicht als ein Argument für diesen Gesetzentwurf. Auch die Fragen des nichtrichterlichen Personals sind längst gestellt und diese Fragen, so meine ich, sind allesamt noch nicht beantwortet. Gibt der Stellenplan in unserem beschlossenen Landeshaushalt her, dass 22 Mitarbeiter am Oberverwaltungsgericht am Standort Frankfurt (Oder) im Zweifel nicht nach Berlin mitgehen und tatsächlich an anderen Justizeinrichtungen in der Stadt Frankfurt (Oder) untergebracht werden können, wenn gleichzeitig anteilige Personalkosten in Berlin für das Oberverwaltungsgericht an diesem Standort durch das Land Brandenburg mitzutragen sind? Das Versprechen - erst wieder diesen Montag -, eine Gesprächsrunde vor Ort mit dem Personal durchzuführen, wurde wieder einmal nicht eingelöst.
Hinzu tritt, dass uns auch aus Berlin die politische Kritik einiger Parteien ereilt, dass der Standort Cottbus für ein gemeinsames Finanzgericht nicht akzeptiert wird. Diese Fragen der Standorte sind aber, da ein Gesamtpaket geschnürt wurde, nicht mehr verhandelbar. Der Staatsvertrag droht also, an dieser Frage zu scheitern. Es hätte nicht zugelassen werden dürfen, dass diese Konfrontation mit den Landesparlamenten provoziert wird; denn ein für nicht verhandelbar erklärter Staatsvertrag wird nach dem „Alles oder Nichts“-Prinzip abgestimmt und da reichen Koalitionsmehrheiten wegen der für eine Änderung der Verfassung nötigen Mehrheit nur bedingt.
Verständnis habe ich auch für die Sorge, dass Brandenburg beim Oberverwaltungsgericht 2005 in Vorleistung geht, während das Finanzgericht mit Sitz in Cottbus erst 2007 errichtet werden soll. Der Staatsvertrag ist jedoch von jedem Land kündbar und vor einer Auseinandersetzung über bereits errichtete Obergerichte wird, so meine ich, die Einigung über eine abgespeckte Staatsvertragsvariante ohne Cottbus stehen.
Angezeigt ist somit, diesen Gesetzentwurf wenigstens zurückzustellen, und nicht mehr vor den Landtagswahlen zu behandeln.
Die PDS-Fraktion wird diesen Gesetzentwurf aus den vorgenannten Gründen ablehnen. Im Hauptausschuss soll aber, so wird es meine Fraktion beantragen, eine Anhörung stattfinden. Der Bedarf hierfür ist groß. Das zeigen die Schreiben und die Gesprächswünsche, die uns erreicht haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte soll beispielhaft für die Vorteile einer Länderfusion sein. Die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte muss einen spürbar positiven Effekt für die Recht Suchenden haben. Diesen positiven Effekt habe ich in diesem Gesetzentwurf vergeblich gesucht. - Ich danke Ihnen.
Ich danke dem Abgeordneten Sarrach und gebe das Wort an die Fraktion der SPD, an den Abgeordneten Klein.
vorliegende Staatsvertrag empfiehlt die Einrichtung gemeinsamer Fachobergerichte für das Land Brandenburg und das Land Berlin, und zwar ein gemeinsames Oberverwaltungsgericht in Berlin, ein gemeinsames Landessozialgericht in Potsdam, ein gemeinsames Finanzgericht in Cottbus und ein gemeinsames Landesarbeitsgericht mit Sitz in Berlin.
Abgeordnete der 1. Wahlperiode, die in diesem Landtag sitzen, werden sich daran erinnern, dass wir vor 13 oder 14 Jahren, als wir über die Einrichtung von Obergerichten im Land Brandenburg debattiert haben, durchaus unterschiedlicher Meinung waren, ob wir Einzelgerichte einrichten, also als Land Brandenburg eigenständig, oder schon mit Berlin zusammengehen. Der Kollege Wagner, der jetzt gerade gehen will, wird sich daran erinnern, dass seine Empfehlung damals war, beispielsweise ein Landessozialgericht und ein Landesarbeitsgericht gemeinsam mit Berlin einzurichten. Ich war damals derjenige, der dagegen gesprochen hat und gesagt hat: Herr Wagner, wir werden das nicht tun.
Wir hatten damals wirklich gewichtige Gründe, es nicht zu tun. Wir haben nämlich gesagt: Die Probleme, die in dem neu geschaffenen Land Brandenburg auftreten, sind so vielgestaltig und so unterschiedlich zu dem etablierten Land Berlin, dass es durchaus korrekt wäre, jedenfalls für eine Übergangszeit auf gemeinsame Obergerichte zu verzichten und eigenständige Obergerichte im Land Brandenburg einzurichten. - Das ist geschehen.
Jetzt ist die Frage: Warum der Sinneswandel, weshalb legt uns die Landesregierung heute solch einen Staatsvertragsentwurf vor? Dazu ist Folgendes zu bemerken: Sie werden sich daran erinnern, dass wir Mitte der 90er Jahre intensive Bestrebungen hatten, die Länder Berlin und Brandenburg zu vereinen. Diese Bemühungen waren so weit gediehen, dass es im Jahr 1995 einen Neugliederungsstaatsvertrag für die Errichtung eines gemeinsamen Landes Berlin-Brandenburg gegeben hat. Im Artikel 47 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 4 bis 7 dieses Neugliederungsstaatsvertrages war gerade die Einrichtung von gemeinsamen Obergerichten, die ich soeben erwähnt habe, vorgesehen.
- Ja, Herr Sarrach, ich kann mich sehr gut erinnern. Vor acht Jahren, 1996, und zwar am 5. Mai, beim Volksentscheid haben all diejenigen, die diese Fusion der beiden Länder mit durchaus heißem Herzen angestrebt haben, eine Niederlage erlitten. Die Ursachen dafür haben wir vielfältig erforscht und ausgebreitet und wir müssen dem Rechnung tragen, dass das so passiert ist.