Protokoll der Sitzung vom 13.05.2004

dung ausgeschrieben werden. Erst wenn das Schutzniveau an den neuen Außengrenzen ausreichend hoch ist und die Kompensationsmaßnahmen für die wegfallende Binnengrenzkontrolle effektiv angewandt werden, können die Personen- und Fahrzeugkontrollen, etwa an der Grenze zwischen Polen und Deutschland, abgeschafft werden.

Mit dem Beitritt der Länder aus Ost- und Mitteleuropa dehnt sich der europäische Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts bis an die Grenzen der Ukraine, Russlands und Weißrusslands aus. Erst wenn an diesen Grenzen die SchengenStandards erfüllt werden, wird der EU-Ministerrat beschließen, die Kontrollen an den Binnengrenzen zu den Beitrittsländern aufzuheben. An dieser Stelle haben Sie, Herr Petke, wenn ich Sie richtig verstanden habe, gesagt: Es wird weiterhin Kontrollen geben. - Wollen Sie den Beschluss missachten oder ist das das Vertrauen, das Sie unseren polnischen und osteuropäischen Nachbarn entgegenbringen?

(Vereinzelt Beifall bei der PDS)

Ab dem 1. Mai 2004 gilt die so genannte Reisefreizügigkeit. Damit entfallen an den Grenzen die Personalkontrollen zunächst noch nicht, aber es entfällt die Visumspflicht für die Staatsangehörigen der Beitrittsstaaten, unabhängig von Aufenthaltszweck und Aufenthaltsdauer.

Seit dem Beitritt am 1. Mai gibt es grundsätzlich keine Warenkontrollen im Sinne einer Zollkontrolle mehr. Das schließt nach geltenden EU-Regelungen Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs, wie sie bisher auch unter den alten EU-Mitgliedsstaaten praktiziert werden, nicht aus. Wir merken ja, dass die Zollkontrollen in das Inland verlegt werden, aber trotzdem stattfinden.

Dieses erweiterte Europa ohne Grenzen wird automatisch auch zu einem globaleren Denken in der Sicherheitspolitik führen. Gemeinsames Handeln in vielen Bereichen wird erforderlich sein, zum Beispiel - ich nenne sicherlich keine angenehmen Dinge - gemeinsame Regeln für die Asyl- und Einwanderungspolitik, bei Maßnahmen gegen die illegale Einwanderung, bei der Bekämpfung des Terrorismus und des organisierten Verbrechens bis hin zu einer teilweisen Harmonisierung des Strafrechts. Einrichtungen wie Europol und Eurojust werden die Beitrittsländer in ihre Tätigkeit einbinden und zukünftig ihre Handlungsfelder erweitern und ihre Effektivität erhöhen müssen. In einem Europa der offenen Grenzen muss Prävention groß geschrieben werden; denn nur so können wir die Bürger Brandenburgs optimal schützen.

Informationen, die die Sicherheit der Bürger im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung betreffen, sind zumeist Pressemitteilungen des Innenministers und des innenpolitischen Sprechers der CDU-Fraktion zu entnehmen, die darauf hinweisen, dass - so wörtlich - „wir gut gerüstet sind für die Zeit nach der EU-Osterweiterung“.

Nun fand Ende Februar dieses Jahres eine Konferenz der innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU statt, deren Überschrift lautete: „Die innere Sicherheit nach der EU-Osterweiterung - Chancen, Gefahren, Aufgaben“. Meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, was denn nun? Welche Gefahren verbinden Sie mit der EU-Osterweiterung, wenn wir, wie schon

erwähnt, gut gerüstet sind? Vielleicht sollten sich der Innenminister und Herr Kollege Petke hinsichtlich ihrer Aussagen künftig besser abstimmen.

Die Defizite, die es sicherlich auch heute noch in der Alt-EU gibt, werden keine neuen Gefahren durch die Erweiterung hervorbringen, sondern wir müssen gemeinsam bestrebt sein, diese Defizite auszuräumen. Dann sehe ich in der EU-Osterweiterung kein Problem für die Sicherheit der Brandenburger. Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Ich danke dem Abgeordneten Lenz. - Ich gebe das Wort der Fraktion der DVU, Herrn Abgeordneten Claus.

Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Die Fraktion der CDU wählte als Thema dieser Aktuellen Stunde: Innere Sicherheit im größer werdenden Europa. - Keine Frage, das Thema ist interessant; auch keine Frage, das Thema interessiert. Innere Sicherheit lässt sich gut verkaufen, nur insoweit erfüllt unser Land nämlich die sich aus der EU-Osterweiterung ergebenden Anforderungen in befriedigender Weise.

Aber - auch keine Frage - das Thema betrifft nur einen Ausschnitt der Probleme, denen sich Brandenburg aufgrund der EU-Osterweiterung gegenübersieht. Kriminalität ist auch immer nur ein Abbild dessen, was auf anderen Politikfeldern schief läuft, etwa in der Familienpolitik, der Bildungspolitik, der Wirtschaftspolitik, in der Integrationspolitik, der Sozialpolitik usw. Genau das sind die Politikfelder, auf denen diese Landesregierung auch im Lichte der EU-Osterweiterung kläglich versagt hat. Ergebnis ist: Diese Themenwahl möchte die Landesregierung unter Ausklammerung der Ursachen vor der Landtagswahl offensichtlich selbst ein wenig zur Stärkung ihres Selbstbewusstseins nutzen. Hieraus erklärt sich wohl auch, warum sie sich in der letzten Plenarsitzung des Themas unserer Aktuellen Stunde verweigerte. Sie hätte zu diesen ungelösten Problemen, deren sichtbare Folge in Brandenburg die demographische Entwicklung ist, Rede und Antwort stehen müssen.

(Beifall bei der DVU)

Aus all dem ergibt sich aus Sicht unserer Fraktion: Die Zusammenhänge müssen richtig eingeordnet werden. Die genannten Ursachen der Kriminalität bekämpft man eben nicht mit Mitteln der Polizei und allen anderen, die folgen.

Hier kann die Sicherheitspolitik ersichtlich nicht alles lösen. Sie ist vielmehr sozusagen das letzte Glied einer Kette. Sie kann nur beitragen, die Folgen von Fehlsteuerungen auf anderen Politikfeldern einzudämmen. Das gilt für die Alltagskriminalität ebenso wie für die organisierte Kriminalität, deren Nährboden auch in den Beitrittsländern Arbeitslosigkeit und Perspektivlosigkeit ist. So viel zu den Ursachen der Kriminalität.

Zur Bekämpfung kann man Folgendes sagen: Richtig ist - das wird wohl niemand ernsthaft bestreiten -, dass wir uns in Brandenburg nach wie vor in einer Grenzlage befinden, wenn sich

auch die EU-Außengrenze durch die Erweiterung nach Osten verschoben hat.

Wir werden unverändert mit folgenden Formen der Kriminalität zu tun haben: mit der grenzüberschreitenden Kriminalität und der organisierten Kriminalität. Die Entwicklung beider Kriminalitätsformen wird von der gesellschaftlichen Entwicklung bei uns und in den neuen EU-Ländern abhängig sein. Mit dem heutigen Instrumentarium der inneren Sicherheit laufen wir der nur hinterher, können aber die Ursachen nicht beseitigen, vor allem bei der gefährlichen Form der organisierten Kriminalität. Gerade hier ergeben sich für die Sicherheitspolitik in den nächsten Jahren Konsequenzen.

Organisierte Kriminalität funktioniert nach dem knallharten wirtschaftlichen Prinzip. Oder umgekehrt: ohne Gewinn keine organisierte Kriminalität. Das zeigt ganz deutlich: Hier ist zwar die Gewinnabschöpfung gut und richtig, Gewinnverminderung zur Prävention aber effektiver. Dazu ist es unerlässlich, der Täter hier im Inland möglichst schnell habhaft zu werden. Je weniger Zeit die Täter zur Entfaltung ihrer Aktivitäten bekommen, desto geringer ist ihr Gewinn.

Zweierlei ist hierfür unerlässlich. Wir dürfen uns nicht die Möglichkeit vergeben, aus dem Ausland eingereiste Täter möglichst rasch dingfest zu machen; sprich: zu erkennen, zu identifizieren, festzuhalten und auch abzuschieben. Wir müssen uns zum Ziel setzen, die grenzüberschreitende Kooperation in allen Richtungen zu erweitern, sowohl zu den anderen Bundesländern als auch zum Nachbarn Polen. Dafür gibt es zwei Ansätze.

Durch fest eingerichtete koordinierte Führungsstäbe erfolgt im Bereich der organisierten Kriminalität eine grenzüberschreitende Verfolgung ohne Reibungsverluste durch einen Zuständigkeitswirrwarr. Durch Zusammenarbeit mit den angrenzenden Ländern schaffen wir die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Einsatzkräfte, über die Tatbestände der so genannten Nachteile hinaus in der organisierten Kriminalität grenzüberschreitend in eigener Zuständigkeit tätig zu werden. Das wäre zwar ein Durchbrechen der Zuständigkeit, aber es kann nicht angehen, dass organisierte Kriminelle etwa unser Land Brandenburg als Rückzugsraum nutzen, anderswo ihre Taten begehen und sich hierdurch Defizite und Verzögerungen bei der Verfolgung ergeben. Hierauf werden wir in den kommenden Jahren unser Hauptaugenmerk richten müssen. Wir müssen die Prävention stärken. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Ich danke dem Abgeordneten Claus. - Ich gebe der Landesregierung das Wort. Bitte, Herr Minister Schönbohm.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Europäische Union erweitert sich um zehn Länder. Das ist eine Chance und keine Gefahr. Aber wir haben mit Polen eine Grenze von 258 km Länge und im Raum dieser Grenze leben Menschen, die Fragen haben in zwei Richtungen: Wie entwickelt sich die Arbeitslosigkeit und wie entwickelt sich die innere Si

cherheit? Wenn Sie Ohren haben zu hören, gehen Sie einmal hin und reden Sie mit den Menschen. Dann werden Sie feststellen: Die Fragen stellen sie ganz real. Das sind real existierende Probleme. Sie sprachen vorhin vom real existierenden Sozialismus und von real existierenden Problemen.

(Beifall bei der CDU)

Diese Probleme sind da. Da Sie, Frau Kaiser-Nicht, ständig über Wahlkampf reden, kann ich nur eine Sache sagen: Wenn Sie Wahlkampf mit Themen machen, die die Leute nicht interessieren, werden Sie gleich versenkt. Wenn Sie aber Themen ansprechen, die die Menschen interessieren, dann ist das ein Teil dessen, was in Richtung Demokratie geht.

Nun haben Sie gesagt - darum verstehe ich das nicht -, wir machen hier Wahlkampf mit einem Thema, das niemanden interessiert. Ich bin der Auffassung: Das ist kein Wahlkampf, aber das Thema interessiert die Menschen. Darum setzen wir uns damit auseinander. Wir wollen die Sorgen und Ängste aufnehmen, sie nicht verstärken, sondern aufnehmen und erklären, dass es keinen Anlass zu Sorgen und Ängsten gibt. Das wollen wir im Einzelnen tun.

Eines, Frau Kaiser-Nicht, hat mich doch sehr verwundert. Wir reden darüber, dass die Europäische Union ein Raum der Freiheit, des Rechts und der Sicherheit ist - in diesem Dreiklang. Sie stellen sich hierhin und sagen, dass Sie in der Europäischen Union Maßnahmen treffen wollen, die rechtlich nicht gesichert sind. Das finde ich schon sehr bemerkenswert.

Zu der Frage, was Freiheit bedeutet, würde ich von Ihnen ungern Hinweise annehmen wollen, und was Recht bedeutet, ebenfalls; bei Sicherheit können wir uns vielleicht streiten. Nehmen Sie bitte den Zusammenhang auf: Freiheit und Sicherheit gehören zusammen. Ohne Sicherheit können Sie Freiheitsrechte nicht in Anspruch nehmen. Wenn die Sicherheit zu stark ausgeprägt ist, werden die Freiheitsrechte eingeschränkt. Es geht immer um diese Balance.

(Beifall bei der CDU)

Diese Balance wird vom Gesetzgeber gezogen. Das sind im Land Brandenburg wir oder ist der Gesetzgeber beim Bund oder der Ministerrat. Damit müssen wir uns auseinander setzen. Aber ich bitte Sie sehr herzlich, nicht so zu tun, als wenn in diesem zusammenwachsenden Europa die Grundlage Freiheit, Recht und Sicherheit seien. Das ist die Trias, auf der alle Maßnahmen beruhen und nach der Sie sich ausrichten müssen.

Jetzt haben wir einen Raum - überlegen Sie doch einmal, was da eigentlich passiert ist, wir reden schon so geschäftsmäßig darüber -, der von Warschau bis Lissabon, von Tallinn bis Malta reicht. In diesem Raum herrschen die gleichen Grundlagen. Dieser Raum wächst zusammen. Dass es in diesem Raum Unterschiede im Einkommen gibt, ist Ihnen vermutlich auch bekannt. Dass es bei großen Einkommensunterschieden auch Kriminalität gibt, ist ebenfalls bekannt; das kann man nachlesen. Dazu hat Otto Schily etwas gesagt, Herr Kollege Lenz. Er hat auch etwas über die Gefahren gesagt. Schily und ich sind einer Meinung. Petke und ich sind einer Meinung. Also sind wir schon drei. Nun überlegen Sie, ob Sie mit Schily und mir einer Meinung sind, oder nur mit mir oder mit Schily, wie Sie wollen. In dem Punkt können Sie uns nicht auseinander divi

dieren, weil es bei den Innenministern eine große Übereinstimmung gibt.

(Zuruf des Abgeordneten Vietze [PDS])

Wie war denn die EU-Sicherheit vor der EU-Osterweiterung? Die Art der Zusammenarbeit ist mit der EU-Osterweiterung auf eine neue Grundlage gestellt worden. Das ist, glaube ich, ein ganz entscheidender Gesichtspunkt, dass wir nunmehr die Möglichkeit haben, flexibel und schnell zu reagieren. Wir wissen doch genau wie jeder andere auch, dass die Straftäter schnell und flexibel sind. Es geht darum, dass die Behörden schneller zusammenarbeiten können.

Ich möchte auch sehr deutlich herausarbeiten: Es geht bei der EU-Osterweiterung nicht - wie viele Bürger befürchten - um die völlige Aufgabe der Grenzkontrollen. Nein, die Personenkontrollen finden an der Grenze statt. Kollege Lenz hat darauf sehr klar hingewiesen.

In der Innenministerkonferenz gibt es eine hohe Übereinstimmung, dass die Schengener Außengrenze von Deutschland zu Polen erst dann nach Osten verlagert werden soll, wenn an der neuen Schengener Außengrenze der entsprechende Standard tatsächlich gewährleistet wird. Dies ist ein hoher Standard. Die Bundesregierung hat den Nachbarländern zugesagt, ihnen die notwendige Unterstützung zu geben. Die Bundesländer sind bereit, dies zu tun. Uns liegt daran, dass diese Grenze erweitert wird, aber erst dann, wenn wir dies vor unseren Bürgern verantworten können.

Es gibt weiterhin Zollkontrollen. Die statischen Zollkontrollen fallen weg, aber es gibt jetzt sozusagen bewegliche Zollkontrollstellen entlang der Autobahn. Diese Zollkontrollstellen müssen wir mit dem Einsatz der Polizei und des Bundesgrenzschutzes koordinieren. Das tun wir, um zu verhindern, dass der Bürger mehrfach kontrolliert wird, und vor allem, um sicherzustellen, dass wir dies gemeinsam und mit einem koordinierten Vorgehen tun. Die Präsenz des Bundesgrenzschutzes bleibt unverändert in Frankfurt (Oder) und an der deutsch-polnischen Grenze. Das begrüßen wir auch.

Weil wir die Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen noch verbessern können, haben wir jetzt nach einem Gespräch zwischen Schily und mir im März sichergestellt, dass wir einen Austausch von Beamten haben, sodass Informationen auf der obersten Ebene beim Polizeipräsidium und beim Zollgrenzbereich rascher ausgetauscht werden können.

Lassen Sie mich etwas zur Kriminalität in der Grenzregion sagen, weil das auch angesprochen wurde. In den 25 Grenzgemeinden entlang der Grenze zu Polen wurden im Jahre 2003 insgesamt rund 34 000 Straftaten registriert. Das sind weniger als im Jahr zuvor. Die Kriminalitätsbelastung liegt in den Grenzgemeinden mit rund 13 000 Straftaten pro 100 000 Einwohnern über dem Landesschnitt. Aber, da haben Sie Recht, Frau Kaiser-Nicht, wenn man all die Straftaten abzieht, die nur Ausländer begehen können, also illegale Einreise, Einschleusung, Verstöße gegen das Asylverfahrensgesetz, reduziert sich diese Zahl, sodass die Kriminalitätsbelastung in den Grenzgemeinden auch unter 10 000 liegt. Aber sie liegt noch höher als im Landesdurchschnitt.

Brandenburg und Polen sind sich der gemeinsamen Verantwortung für die Sicherheit bewusst. Ich möchte daran erinnern,

dass Polen als Zentralstaat Schwierigkeiten hat, mit den Ländern zusammenzukommen. Beim Bund sind die Zuständigkeiten anders geregelt als in Polen. Nach mehreren Gesprächen sind wir jetzt so weit, dass wir wissen - und das sollte Polen wissen -, wie sich das bei uns darstellt, wobei bisweilen das Problem war, dass die Innenminister in Polen häufig gewechselt haben, sodass die Ansprechpartner immer wieder verloren gingen.

(Zuruf von der PDS: Das ist manchmal so!)

- Vielleicht wünschen Sie sich das manchmal; aber da seien Sie mal vorsichtig.

Die Zusammenarbeit mit Polen hat sich gut entwickelt, vor allen Dingen mit den Woiwodschaften. Ich kann sagen, aus Nachbarn sind Partner geworden, die einander vertrauen, die einander informieren.

Seit 1996 haben wir eine ständige deutsch-polnische Arbeitsgemeinschaft unter Beteiligung von Justiz, Polizei und Zoll zur Verfolgung von Straftaten, in der Brandenburg natürlich mitarbeitet. Die ersten wichtigen Erkenntnisse haben wir dort gesammelt. Beide Länder sagten, wir wollen alles koordinieren, was wir können, um die Beiträge zur inneren Sicherheit zu verbessern. Daraufhin wurde dann im Jahr 1995 mit einem Regierungsabkommen eine rechtlich abgestimmte Grundlage für die polizeiliche Zusammenarbeit geschaffen und die Bundesregierung hat am 26. Juni 2003 ein Abkommen geschlossen, das für uns angewendet werden kann, ein Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Zusammenarbeit der Polizeibehörden und der Grenzschutzbehörden in den Grenzgebieten. Auf dieser Basis haben wir jetzt eine intensive Zusammenarbeit, die wir nach der Erweiterung der EU weiter intensivieren können. Dabei geht es um ganz praktische Fragen. Es geht um die Fragen der Gefahrenabwehr, der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung und der Strafverfolgung im deutsch-polnischen Gebiet. Das heißt, dass deutsche und polnische Polizeibeamte gemeinsam im Grenzgebiet Einsätze fahren. Die deutschen Polizeibeamten können beispielsweise sehr viel schneller identifizieren, woher etwas kommt, und umgekehrt.

Bestandteile der vereinbarten Zusammenarbeit sind unter anderem ein intensiver Informationsaustausch zwischen den zuständigen deutschen und polnischen Behörden, abgestimmte polizeiliche Maßnahmen, Durchführung gemeinsamer Übungen, gemeinsame Ausbildung, gemeinsame Sprachausbildung, gemeinsame Verkehrskontrolle und gemeinsame Fahndungsmaßnahmen. Da hat sich eine ganze Menge getan, was jetzt im Rahmen der Erweiterung der EU fortgeführt werden kann, weil wir gute Erfahrungen gesammelt haben.

Dieses Vertragsabkommen bietet auch die Möglichkeit, gemeinsam besetzte gemischte Dienststellen einzurichten. Dabei haben wir an die Erfahrungen zwischen Deutschland und Frankreich angeknüpft und vor diesem Hintergrund eine gemeinsame gemischte Dienststelle in Frankfurt (Oder) gebildet. Vor der Polizeireform hatten wir für die Polen drei Ansprechpartner, die Präsidien Cottbus, Frankfurt (Oder) und Eberswalde. Jetzt haben wir einen Ansprechpartner und die Zusammenarbeit mit Polen liegt in einer Hand. Vor dem Hintergrund war die Entscheidung für die Polizeistrukturreform richtig.