Protokoll der Sitzung vom 16.06.2004

Herr Abgeordneter Sarrach, entschuldigen Sie bitte, ich möchte Sie kurz unterbrechen. - Meine Herren dort hinten und meine Dame, wenn Sie eine Beratung über die Ingenieurkammer machen wollen, dann führen Sie diese bitte draußen durch und nicht hier mitten im Plenarsaal. - Bitte schön, Herr Abgeordneter Sarrach.

Danke, Herr Präsident! Das nahm auch den zuhörenden Gästen die Sicht auf den aktuellen Redner.

Dieses vorliegende Bestätigungsgesetz - ich wiederhole es gern für Herrn Homeyer - erfasst überwiegend Gemeinden, in deren Fällen das Verfassungsgericht noch gar kein verbindliches Urteil gesprochen hat.

(Zuruf des Abgeordneten Homeyer [CDU])

Wie wollen Sie also schon heute Fehler reparieren, die man Ihnen morgen erst mitteilen wird?

Nehmen Sie einmal beispielhaft die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts vom Mai zu Herzsprung und Königsberg. In beiden Fällen rügte das Gericht nicht etwa nur formelle Fehler, also Anhörungsfehler. Nein, es stellte auch die eigentliche Zuordnungsentscheidung als abwägungsfehlerhaft heraus.

Nur gut, dass Sie das in diesem Fall schon seit Mai wissen. Ansonsten hätten Sie womöglich auch hier eine Bestätigungsregel erlassen, um sich hinterher vom Verfassungsgericht sagen lassen zu müssen, dass Ihr Bestätigungsversuch völlig nutzlos war. Sie dürfen davon ausgehen, dass Sie mit dem vorliegenden Bestätigungsgesetz Regelungen erlassen, die lediglich geeignet sind, einige schon bekannte formelle Fehler zu heilen, während Ihnen das Verfassungsgericht später andere formelle und materielle Fehler bescheinigen wird. Meinen Sie nicht, dass dies das Gegenteil von verantwortungsvoller Parlamentsarbeit ist?

Wie wollen Sie sich denn verhalten, wenn Sie erfahren, dass das Gericht in einem Monat oder zwei Monaten neue und andere Fehler entdeckt hat? Werden wir dann das 1. Bestätigungsgesetz zu einem Bestätigungsgesetz erleben? Wie werden Sie etwa im noch unentschiedenen Fall der Gemeinden des Amtes Unteres Dahmeland reagieren? 2 100 Petitionen von Bürgerinnen und Bürgern aus Kablow, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf, Zeesen und Zernsdorf liegen Ihnen vor, in denen mit gutem Grund die inhaltliche - nicht die formelle! - Verfassungsgemäßheit bezweifelt wird. Alle sechs jetzigen Ortsbeiräte haben Ihnen ihre ablehnenden Beschlüsse zukommen lassen.

Bei der Anhörung im Innenausschuss hat man die mangelnde bauliche Verflechtung ebenso angemahnt wie die fehlenden kulturellen Verbindungen nach Königs Wusterhausen und eine bessere Neugliederungsvariante, die amtsfreie Gemeinde Unteres Dahmeland, angeregt. Mehrfach betonten die Vertreter der Gemeinden und jetzigen Ortsteile, es sei nötig, die Entschei

dung des Landesverfassungsgerichts zunächst einmal abzuwarten.

Neu und bedeutend ist auch, dass sich die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen jüngst mit Beschluss gegen dieses die Zwangseingemeindung bestätigende Gesetz ausgesprochen und Zusammenschlüsse nur auf freiwilliger Basis gefordert hat. Sie in der Koalition glauben, diesen Beschluss der aufnehmenden Stadt damit abtun zu können, dass 19 der 32 Stadtverordneten sowieso aus den neuen Ortsteilen stammen und das Ergebnis damit verzerren. Richtig ist, dass der Beschluss am 24. Mai mit 22 Jastimmen bei nur 2 Neinstimmen und 6 Enthaltungen gefasst wurde.

Statt diese Einwände und veränderten Sachverhalte ernst zu nehmen und als eigene Faktoren in den Abwägungsprozess einzustellen, bezweifeln Sie in der Begründung im Antrag zur Beschlussempfehlung den Wahrheitsgehalt solcher Aussagen. Man tut dies vorsichtig, galant, man sagt nicht, es sei gelogen worden, man sagt, dem könne nicht gefolgt werden. Was für eine unerträgliche Arroganz der Macht. Die entsprechende Bestätigungsnorm zu den Gemeinden des Amtes Unteres Dahmeland steht somit heute immer noch im Gesetz. Meine Fraktion beantragt daher mit der Drucksache 3/7671 die Streichung dieser Regelung. Dennoch wird es wohl für niemanden eine Überraschung sein, wie die gleich anschließende Abstimmung dazu ausfallen wird.

Ich empfehle Ihnen aber für den Zeitraum nach der Entscheidung durch das Gericht, schon einmal ein neues Bestätigungsgesetz auszuarbeiten, nur für alle Fälle. Vielleicht raten Sie einfach einmal ins Blaue hinein, was das Gericht noch so zu rügen haben könnte.

Offen gestanden, liebe Kollegen von der Koalition, Sie geben in meinen Augen ein höchst widersprüchliches Bild ab. Sie waren doch bis vor gar nicht langer Zeit durchweg sehr stolz auf die sechs Neugliederungsgesetze. Allen Mahnungen und Zweifeln unsererseits zum Trotz hielten Sie selbst die bedenklichsten Regelungen und Vorgehensweisen für noch verfassungsgemäß. Wie kommt es dann, dass Sie es heute nicht schaffen, die Entscheidungen des Verfassungsgerichtes zu Ihren Gesetzen erst einmal ruhig abzuwarten, bevor Sie schon wieder neue Gesetze erlassen und die Rechtsschutzmöglichkeiten dieser Gemeinden verkürzen bzw. komplizierter gestalten.

Aber nicht nur Sie sind unruhig. Sie haben die Gemeindebürger Brandenburgs insgesamt in bedenkliche Unruhe versetzt. Man zweifelt im Land nicht nur an Ihrer Entscheidungsfähigkeit, man bezweifelt, ob überhaupt noch etwas dran ist an jener Definition der kommunalen Selbstverwaltung, sie sei die geschützte Befugnis der Gemeinden, sich selbst zu regieren.

Wie einst in den alten Bundesländern wird es Jahrzehnte dauern, bevor die Zeit die Wunden heilt. Es ist bitter, das zur Kenntnis zu nehmen. Es ist noch bitterer zu wissen, dass all das vermeidbar gewesen wäre. Das sage ich Ihnen im Namen meiner Fraktion schon heute, aber ich werde es Ihnen gerne später noch einmal „bestätigen“.

Wir als PDS-Fraktion lehnen den Gesetzentwurf ab. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der PDS)

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Sarrach, und gebe das Wort der Fraktion der SPD. Herr Abgeordneter Schippel, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Sarrach, Sie haben das Bild vom Kapitän gebracht. Wir wissen: Vor Gericht und auf hoher See kann so manches passieren, es ist nichts auszuschließen. Aber nennen Sie mir doch einmal eine Stelle, Herr Sarrach, an der Sie mit Ihren Prophezeiungen definitiv Recht gehabt haben, was die jetzigen Urteile betrifft, eine Stelle nur, zu der Sie definitiv behauptet haben, hier seien vom Gericht andere Dinge bemängelt worden.

Es wurden Formfehler bei der Anhörung durch das Innenministerium bemängelt. Das hat man anzuerkennen. Sie sprachen Herzsprung an. Bei diesem Urteil wurde ausdrücklich bestätigt, dass es eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Angliederung von Gemeinden unter 500 Einwohnern geben kann. - Sie betreiben hier Angstmache und Ähnliches.

Mit dem vorliegenden Bestätigungsgesetz schließt der 3. Landtag des Landes Brandenburg eines seiner großen Reformvorhaben ab, die Gemeindegebietsreform. Alle bisher dazu ergangenen Gerichtsurteile haben uns im Grundsatz und im hauptsächlichen Verfahren bestätigt. Gerügt wurden im Einzelfall Fehler bei der Durchführung der Anhörung durch das Innenministerium. Das ist nicht erfreulich, weil unnötig, es ist aber auch kein Beinbruch, da wir diesen Verfahrensfehler mit dem vorliegenden Gesetz heilen können.

Herr Sarrach, es ist doch schizophren, wenn derjenige, der anhand eines Gerichtsurteils auf Fehler hingewiesen wurde, die Fehler nicht heilt, die er begangen hat, sondern wartet, bis die nächsten Verfahren laufen, die Gemeinden noch mehr Geld bezahlen und die Grabenkriege weitergehen. Das ist doch schlichtweg schizophren. Ich denke, wir erfüllen an der Stelle eine Pflicht, erkannte Fehler zu heilen.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter Schippel? - Bitte schön, Herr Abgeordneter Sarrach.

Kollege Schippel, wissen Sie, dass Sie genau mit diesem Bestätigungsgesetz Gemeinden, die einmal klagen, jetzt zu einer zweiten Klage drängen?

Nein, das weiß ich nicht. Es gibt eine Art von kommunaler Selbstverantwortung. Andere Gerichtsurteile, zum Beispiel das zum Fall Lübbenau, haben gezeigt, dass viele Klagen keinen Bestand haben werden. Die Gemeinden, die analoge Klagen eingereicht haben, wären gut beraten, ihre Klagen jetzt zurückzuziehen und ihren Weg nicht bis zum bitteren Ende zu gehen. Ich rede zum Beispiel von meiner Heimatgemeinde Vetschau, wo die Klagen zu 100 % weiterlaufen. Ich denke, es ist schade um die Steuergelder der Bürger, die dadurch verbraucht werden. Gerichtsurteile müssen nun einmal auch von Gegnern der Gemeindegebietsreform anerkannt werden.

Als Fazit frage ich: War es denn notwendig, dass wir im Innenausschuss noch einmal jetzige bzw. ehemalige Vertreter der Gemeinden angehört haben? Ich spreche vielleicht jetzt mehr für mich. Für mich ist klar, dass es viel zu zeitig ist, um zu beurteilen, inwieweit durch diese Gemeindegebietsreform das, was prognostiziert wurde, der Zusammenbruch des öffentlichen Lebens, das Auseinanderbrechen der Dorfgemeinschaften usw., wirklich eintrifft. Ich konnte bei keiner der betroffenen Gemeinden explizit feststellen, dass es Verletzungen gibt. Dass es gegebenenfalls ein Zurückziehen vom ehrenamtlichen Engagement gibt, das konnte ich zum Teil erkennen. Aber das haben wir vorher gewusst. Es ist jedenfalls nicht so flächendeckend, wie Sie das propagiert haben.

Man muss auch fragen, ob mit der Ortsteilverfassung, die wir mit auf den Weg gegeben haben, Entscheidungswege oder Verwaltungshandeln tatsächlich spürbar verkürzt wurden. Ich denke, hier wird man nacharbeiten müssen, auch im Sinne derer, die das begrüßt haben und heute feststellen müssen: Dieser Mechanismus funktioniert nicht ganz.

Lassen Sie mich auf den Fall Unteres Dahmeland eingehen. Das ist der einzige Antrag, den Sie dazu gestellt haben. Er beruht auf den Aussagen, die Sie hier getroffen haben. Ich sehe in den Zuschauerreihen Ortsbürgermeister des ehemaligen Amtes Unteres Dahmeland, die an der Anhörung teilgenommen haben. Ich habe sowohl deren Argumente vernommen als auch die Angst, dass die Anhörung nur eine Alibiveranstaltung sein könnte. Gerade deshalb haben wir die Argumente wirklich ernsthaft abgewogen. Für mich waren solche Fragen wie die, dass das Verwaltungsgebäude des ehemaligen Amtes leergezogen wurde, weil die Verwaltung jetzt in Königs Wusterhausen sitzt, nicht das Entscheidende. Aber es wurde von fast allen vorgebracht, was denn jetzt an der Stelle werden soll. Ich denke, im engeren Umland von Berlin ist die Frage von Immobilien nicht entscheidend.

In Bezug auf das Auseinanderbrechen der kulturellen Angebote habe ich vernommen, dass die Feuerwehren weiterhin ihre Arbeit tun, dass die Vereine weiterhin tätig sind, sicherlich unter anderen Bedingungen, weil mehrere über das gemeinsame Budget mitbestimmen.

Insofern - das sage ich ausdrücklich - haben wir uns wirklich ernsthaft damit beschäftigt. Wir konnten allerdings keinen expliziten Grund erkennen, die Entscheidungen rückgängig zu machen.

Gestatten Sie mir ein letztes Wort. Ich habe auch vernommen, dass Ihr ehemaliger Kollege, Bürgermeister Ludwig, in seiner Stadt gute Arbeit leistet. Er versucht, mit Bürgersprechstunden und mit Bürgerbüros vor Ort die Anlaufschwierigkeiten zu überwinden. Insoweit hat er meine Hochachtung. - Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Schippel, und gebe das Wort der Fraktion der DVU. Bitte, Herr Abgeordneter Claus.

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Unsere DVUFraktion lehnt den von der Landesregierung vorgelegten Ent

wurf eines Gesetzes zur Bestätigung der landesweiten Gemeindegebietsreform ab.

Auch hiermit stellt die Landesregierung wieder eine Reihe von Neugliederungssachverhalten zur Abstimmung. Dem können wir als DVU-Fraktion in der Gesamtheit natürlich nicht zustimmen. Die Neugliederungssachverhalte, bei denen sich die von der Landesregierung mit den Ausgangsgesetzen bewirkten Fusionen oder Neugliederungen offensichtlich nicht bewährt haben, lehnen wir ab. Dort, wo wir das wegen unzureichender oder fehlender Äußerungen von Bürgerinnen und Bürgern nicht mit letzter Sicherheit sagen können, müssen wir uns leider der Stimme enthalten. Unter diesen Umständen kann eine Zustimmung unserer Fraktion zu dem Gesamtpaket der Landesregierung natürlich nicht in Betracht kommen.

Ich möchte Ihnen anhand zweier typischer Fälle die Gründe unserer Ablehnung darstellen.

Wir mussten im Laufe der im Innenausschuss durchgeführten Anhörung feststellen, dass wir dort auf Problematiken stießen, die uns wohl bekannt sind. Diese stießen bereits bei dem ursprünglich Sechsten Gesetz der Landesregierung bekanntlich auf die entscheidende Ablehnung unserer Fraktion. Das sind sozusagen die exemplarischen Neugliederungsfehlvorstellungen dieser Landesregierung.

Der erste Fehler: Die Landesregierung geht ganz offensichtlich nach wie vor davon aus, dass sich hausgemachte Probleme einer Stadt durch eine Eingemeindung lösen lassen, konkret: indem die Stadt größer wird. Die absehbaren Folgen dieser - so kann man sagen - Schnapsidee haben uns bereits bei den Umlandgemeinden Gallinchen, Kiekebusch und Groß Gaglow, bei der Stadt Cottbus, bei der Gemeinde Wust und der Stadt Brandenburg an der Havel sowie der Stadt Potsdam und den dortigen Umlandgemeinden zur Ablehnung der Gesetze 1 bis 3 der Landesregierung geführt.

Zweiter Fehler: Die Landesregierung wird dem klaren Bürgerwillen trotz bestehender Alternativen, die den eigenen Leitlinien womöglich auch noch besser gerecht werden, nicht gerecht.

Kommen wir zum Ersten: Königs Wusterhausen und Gemeinde Unteres Dahmeland. Dieser Sachverhalt, also der Anschluss der Gemeinden des Amtes Unteres Dahmeland an die Stadt Königs Wusterhausen, fällt unter die Rubrik erster Fehler. Das hat die Anhörung eindrucksvoll belegt. Durch die dort dargestellten Folgen sieht sich unsere Fraktion mehr als bestätigt. Die Stadt Königs Wusterhausen ist hoch verschuldet. Die angeschlossenen Gemeinden des ehemaligen Amtes Unteres Dahmeland hatten vor der Reform Überschüsse oder zumindest ausgeglichene Haushalte. Sie konnten in ihre Infrastruktur investieren und freiwillige Aufgaben wahrnehmen. Das alles ist ihnen nunmehr genommen. Ansonsten tut sich in den Gemeinden offensichtlich nicht sehr viel. Inzwischen ist selbst die Stadt Königs Wusterhausen gegen diesen Anschluss.

Als Alternative bietet sich im engeren Verflechtungsraum die Bildung einer Großgemeinde Unteres Dahmeland an.

Zweitens: Gemeinden Boberow und Karstädt. Der Anschluss der Gemeinde Boberow an die Gemeinde Karstädt fällt unter die Rubrik zweiter Fehler. Obendrein wird hier auch noch abweichend von den Leitlinien in der Prignitz im äußeren Ver

flechtungsraum eine Großgemeinde gebildet. Auch das hat die Anhörung deutlich ergeben. Man muss nur dazu in der Lage oder gewillt sein, die Essenz aus dem in der Tat etwas langatmigen Vortrag vor dem Ausschuss herauszulesen.

Dennoch stellt sich die Situation zwischen Boberow und Karstädt schon heute dar wie eine - so kann man sagen - klassische zerrüttete Ehe. Die den Boberower Jugendlichen gegebenen Zusagen zur Nutzung eines Gemeinderaums, den diese in Eigenarbeit hergerichtet haben, wurden nicht eingehalten, die Zusammenarbeit mit den Vereinen ist zum Erliegen gekommen, das freiwillige Engagement der Bürger geht zurück und die einstmaligen Finanzüberschüsse landen im Haushaltsloch von Karstädt.

Typisch, so kann man sagen, aber es besteht für Boberow immerhin noch die Alternative, sich mit der Gemeinde Mellen zu einer Amtsgemeinde des Amtes Lenzen zusammenzuschließen. Das wäre leitliniengerecht, wobei obendrein Boberow bis 1992 ohnehin zum Amt Lenzen gehörte. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Claus. - Ich gebe das Wort der Fraktion der CDU. Bitte, Herr Abgeordneter Petke.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Bestätigungsgesetz zur Gemeindegebietsreform tragen wir Urteilen des Landesverfassungsgerichts zur Gemeindegebietsreform Rechnung und treffen Vorsorge dafür, dass die hohen Maßstäbe, die das Landesverfassungsgericht in seinen Urteilen an das Verfahren angelegt hat, auch bei noch nicht vor dem Landesverfassungsgericht behandelten Neugliederungssachverhalten beachtet werden.

In den Anhörungen haben sich in allen von uns behandelten und in das Gesetz eingeflossenen Fällen keine neuen Anhaltspunkte ergeben, die eine andere Entscheidung als in den ursprünglich verabschiedeten sechs Neugliederungsgesetzen erforderlich gemacht hätten.