Protokoll der Sitzung vom 16.06.2004

(Heiterkeit)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nehmen Sie meine Krücken als Sinnbild dafür, was uns mit Hartz IV möglicherweise erwartet, wenn das Gesetz am 1. Januar 2005 in Brandenburg in Kraft tritt, dies allerdings verbunden mit der Hoffnung, dass es die Aussetzung von Hartz IV ermöglichen wird, für die nächste Wahlbeteiligung auf Gehhilfen zu verzichten.

Warum sollte Hartz IV am 1. Januar 2005 nicht eingeführt werden?

Erstens: Die Notwendigkeit, eine Revisionsklausel bereits für März 2005 einzuziehen, zeigt deutlich, dass sowohl inhaltlich als auch organisatorisch die Voraussetzungen für das Gesetz nicht vorhanden sind. Anderenfalls hätte den entsprechenden Vorschlag niemand aufgenommen.

(Beifall bei der PDS)

Zweitens: Mit Hartz IV vergrößern Sie die Kluft innerhalb des deutschen Rechtssystems gravierend. Sie sprechen in Hartz IV genauso wie in anderen Bereichen der Sozialgesetzgebung von Bedarfsgemeinschaften. Im Unterhaltsrecht, im Steuerrecht ist es aber die Familie. Bedarfsgemeinschaft und Familie sind zwei verschiedene Dinge. Weil das so ist, wird die Unübersichtlichkeit hinsichtlich der Auswirkungen von gesetzlichen Entscheidungen und Beschlüssen für die Bevölkerung immer größer und damit natürlich nicht besser nachvollziehbar. Damit schüren Sie Unsicherheit, statt sie zu verringern.

Drittens: Ich bin sehr dafür, dass Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengeführt werden, weil das eine Debatte ist, die seit mehr als 20 Jahren in der Bundesrepublik andauert. Die Art und Weise, wie das zusammengeführt worden ist, zeigt allerdings deutlich, dass es hierbei nicht um den Inhalt ging, den Sie geschildert haben, sondern dass es schlicht und ergreifend darum ging, dass über die Art und Weise der Einführung Haushaltseinsparungen durchgesetzt werden sollen.

(Beifall bei der PDS)

Eine letzte Bemerkung: Sie alle haben Hartz IV sicherlich gelesen; anderenfalls würden wir diese Debatte hier nicht führen. Haben Sie sich eigentlich auch die Regelungen angeschaut, durch die die Erbenhaftung eingeführt wird? Was ist das für ein Rechtskonstrukt? Wenn Hartz IV so in Kraft tritt, dann heißt das, dass Erben verantwortlich gemacht werden, sollte sich ein Familienmitglied - hier ist es wieder der Begriff der Familie, nicht der der Bedarfsgemeinschaft - in seinem Leben in irgendeiner Art und Weise angeblich oder tatsächlich illegal Zugang zum Arbeitslosengeld II verschafft haben. Das ist eine einmalige Regelung in Deutschland. Warum soll ich Kinder, Frauen,

Brüder oder andere in Mithaftung für das Agieren von Personen nehmen? Das muss mir einmal jemand erklären.

Ich finde, die jetzige Debatte und dass etwas entschieden worden ist, ohne dass die Grundlagen klar sind, dass es trotzdem eingeführt werden soll und dass niemand für die Folgen verantwortlich ist, zeugt nicht gerade von Politikfähigkeit in der Bundesrepublik Deutschland und auch nicht in Brandenburg. Deshalb mein Vorschlag: 01.01.2005. Lassen Sie uns gemeinsam darum ringen, dass es ausgesetzt wird. Lassen Sie uns eine wirkliche Arbeitsmarktreform durchführen, die sich an der Wertschöpfungssituation, an der Konjunktursituation sowie an der Beschäftigungssituation in den neuen Bundesländern ausrichtet und die zugleich - da gebe ich Ihnen völlig Recht, Herr Baaske - eine dringend notwendige Vereinfachung von demokratischen Regelungen mit sich bringt und auch die Gewissheit, dass betroffene Bürgerinnen und Bürger von einer Stelle aus im Komplex beraten werden. Die Art und Weise, wie es jetzt eingeführt werden soll, wird diesem Anspruch nicht gerecht.

(Beifall bei der PDS)

Ich nehme sehr oft an Beratungen von Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit Hartz IV teil. Unklar ist ein Punkt: Es fehlen sechs Rechtsverordnungen, die aber die Bedingungen dafür sind, dass Hartz IV eingesetzt werden kann. Diese Rechtsverordnungen beziehen sich auf die Vermögensregelungen. Es sind 200 Euro pro Lebensjahr und nicht mehr sowie maximal 13 000 Euro mit Partner.

(Richtig! bei der PDS)

Das heißt, jede Kapitallebensversicherung, die ja höher ist, wird logischerweise aufgelöst, da die Rechtsverordnung noch nicht vorliegt. Es weiß niemand, wie die abschließende Regelung aussehen wird.

Herr Abgeordneter Christoffers, kommen Sie bitte zum Schluss!

So gibt es eine ganze Reihe von Punkten, die uns dafür Anlass geben sollten, den 01.01.2005 als Termin auszusetzen und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das gemeinsame Ziel, die dringend notwendige Arbeitsmarktreform in Deutschland, in den neuen Bundesländern sachgerecht erreicht werden kann. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS)

Ich danke dem Abgeordneten Christoffers. - Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Rednerliste angelangt. Die Redezeit ist in Anspruch genommen worden. Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 - Aktuelle Stunde - und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

2. Lesung des Gesetzes über die Strukturreform der Flurneuordnungsverwaltung

Gesetzentwurf der Landesregierung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung

Drucksache 3/7562

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zwischen den Fraktionen vereinbart, keine Debatte zu führen. Ich komme sofort zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung in Drucksache 3/7562 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit haben Sie einstimmig der Beschlussempfehlung zugestimmt und das Gesetz über die Strukturreform der Flurneuordnungsverwaltung ist in 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

2. Lesung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Wassergesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/7218

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung

Drucksache 3/7563

Des Weiteren liegen Ihnen ein Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU in der Drucksache 3/7665 sowie ein Entschließungsantrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/7674 vor.

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt wurde interfraktionell vereinbart, keine Debatte zu führen. Ich komme sofort zur Abstimmung. Ich rufe zuerst die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung in der Drucksache 3/7563 auf. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt worden und das Zweite Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Wassergesetzes in 2. Lesung verabschiedet.

Ich rufe zum Zweiten den Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU, der Ihnen in der Drucksache 3/7665 vorliegt, auf. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Entschließungsantrag einstimmig angenommen worden.

Ich rufe zum Dritten den Entschließungsantrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/7674 auf. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

2. Lesung des Gesetzes zur Umsetzung des Professorenbesoldungsreformgesetzes im Land Brandenburg

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/7206

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Drucksache 3/7588

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Ich komme zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung in Drucksache 3/7588 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit haben Sie einstimmig der Beschlussempfehlung zugestimmt und das Gesetz zur Umsetzung des Professorenbesoldungsreformgesetzes im Land Brandenburg ist in 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

2. Lesung des Gesetzes über das Schuldbuch des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Landesschuld- buchgesetz - BbgLSBG)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/7447

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Drucksache 3/7589

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Ich komme zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen in Drucksache 3/7589 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit haben Sie einstimmig der Beschlussempfehlung zugestimmt und das Gesetz über das Schuldbuch des Landes Brandenburg ist in 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 6 und unterbreche die Sitzung des Landtages Brandenburg zu einer Mittagspause bis 13 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.17 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.01 Uhr)