Protokoll der Sitzung vom 18.05.2006

Ich bin sehr froh darüber, dass die Vorredner - damit meine ich sowohl Herrn Helm als auch Frau Wehlan - festgestellt haben, dass es sich nur um einige Fälle handelt. Ebenso bin ich froh über den Hinweis von Frau Wehlan, dass sich der Berufsstand von solchem nicht fach- und sachgerechten Verhalten eindeutig distanziert hat. Trotz allem fügt dieses Fehlverhalten - so möchte ich es noch einmal nennen - der gesamten Forstwirtschaft im Land Brandenburg und ihrem Ansehen großen Schaden zu.

Es gibt in unserem Land leider Waldbesitzer, die ihren Holzerlös über alles andere stellen - über einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit dem Wald, über die Nachhaltigkeit ihres Eigentums und auch über die Belange des Natur- und Umweltschutzes. Von einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft kann bei den hier geschilderten Fällen schon lange keine Rede mehr sein. Man kann auch davon sprechen, dass die Regelungen im Brandenburger Waldgesetz, die damals sehr umstritten waren - ich kann mich noch sehr gut an die Debatten erinnern; das ist noch nicht so lange her -, von einigen Waldbesitzern leider missbraucht werden. Wir haben in einem Fall gegen einen solchen Waldbesitzer bereits Maßnahmen eingeleitet; Dieter Helm hat über mögliche Maßnahmen schon gesprochen. In allen anderen Fällen - es gibt noch einige - sind wir dabei, solche Maßnahmen zu prüfen.

Lassen Sie mich noch einige wenige Sätze zur so genannten Kahlschlagsregelung im Landeswaldgesetz sagen. Von einem Kahlschlag wird regelmäßig dann ausgegangen, wenn der Holzvorrat auf einer Fläche von über zwei Hektar auf weniger als 40 % des üblichen Vorrats abgesenkt wird. Man kann es auch anders sagen: 60 % des Holzes werden von dieser Fläche entfernt. Bei der Betrachtung der Flächengröße sind benachbarte Flächen zu berücksichtigen. Des Weiteren heißt es in § 10 des Landeswaldgesetzes:

„Kahlschläge sind alle Holzerntemaßnahmen, die freilandähnliche Verhältnisse bewirken und damit mindestens zeitweilig zum Verlust von Schutzfunktionen des Waldes führen.“

Im Einklang mit dieser Aussage war im ersten Entwurf zur Novellierung des Landeswaldgesetzes ursprünglich vorgesehen, die Flächengröße für Holzerntemaßnahmen auf 0,5 Hektar zu begrenzen. Bei dieser Flächengröße kann nach wissenschaftlichen Erkenntnissen mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass keine freilandähnlichen Verhältnisse, wie Dieter Helm sie eindrücklich geschildert hat, nämlich ein Bewuchs mit Gräsern bzw. eine Verbuschung dieser Flächen, eintreten können. Auch die Schutzfunktionen des Waldes werden bei einer solchen Flächengröße nicht beeinträchtigt. Außerdem war eine Verjüngungspflicht, wie sie im alten Waldgesetz verankert war, unter ökologischen Gesichtspunkten nicht notwendig, weil die Flächengröße für solche Betrachtungen zu klein war.

Während des Gesetzgebungsverfahrens wurde jedoch die zulässige Größe für die Fläche in Holzerntemaßnahmen um genau das Vierfache erhöht, nämlich auf die heute zur Diskussion stehenden zwei Hektar, ohne dass gleichzeitig eine Verpflichtung zur Wiederaufforstung in das Landeswaldgesetz aufgenommen wurde. Um eine ordnungsgemäße Forstwirtschaft sicherzustellen, könnte zukünftig eine Verjüngungspflicht wieder gesetzlich verankert werden. Zunächst

beabsichtigen wir jedoch, Erfahrungen mit dem Vollzug der bestehenden Regelungen zu sammeln und auszuwerten. Frau Wehlan hat vorgeschlagen, zusätzlich eine Bestimmung aufzunehmen, die regelt, wie groß, breit oder lang die Nachbarflächen sein müssen. Das halten wir nicht für zielführend. Die praktische Umsetzung der Kahlschlagsregelung würde deutlich verkompliziert werden. Nicht alle in der Praxis vorkommenden geometrischen Formen der Nachbarflächen und Möglichkeiten einer Hiebführung könnten hier berücksichtigt werden.

Ich möchte noch einmal betonen, dass es sich bei den genannten Fällen bisher - ich betone: bisher - nur um Einzelfälle in Brandenburg handelt und wir gegenwärtig keinen Anlass zur Änderung des Landeswaldgesetzes sehen. Wenn ich „gegenwärtig“ sage, dann ist mir bewusst, dass der Rohstoff Holz heute und in Zukunft sehr gefragt ist und die Holzpreise vielleicht eine zusätzliche Verlockung für Verstöße darstellen. Deswegen schließe ich eine Diskussion darüber für die Zukunft nicht aus. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Woidke. - Die Rednerliste für Tagesordnungspunkt 14 ist damit erschöpft.

Ich lasse über den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS, „Kahlschläge verhindern“, Drucksache 4/2897, abstimmen. Wer diesem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist ohne Enthaltungen mit deutlicher Mehrheit abgelehnt worden.

Ich lasse über den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen zum gleichen Sachverhalt, Drucksache 4/2947, abstimmen. Wer dem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Eine Enthaltung kann ich erkennen; fast wäre es ein Ergebnis wie bei der Abstimmung über die Tagesordnung geworden. Vielen Dank.

Ich schließe damit Tagesordnungspunkt 14 und rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:

Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Landesjugendhilfeausschusses

Antrag mit Wahlvorschlag der Fraktion der DVU

Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind sechs Stimmen. Wer den Antrag ablehnen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind zwei Stimmen. - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die überwiegende Mehrheit. Damit ist dieser Antrag angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 15 und damit die heutige Plenarsitzung. Ich wünschen Ihnen einen wunderschönen Feierabend.

Ende der Sitzung: 17.21 Uhr