Protokoll der Sitzung vom 22.05.2006

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt wurde die Vereinbarung getroffen, keine Debatte zu führen. Deshalb kommen wir sofort zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei einigen Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen ist der Beschlussempfehlung dennoch mehrheitlich zugestimmt und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/3323

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 4/3531

Auch hierzu wurde vereinbart, keine Debatte zu führen, sodass wir sofort zur Abstimmung kommen können. Wer der Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dieser Beschlussempfehlung ist einstimmig gefolgt und damit das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Achtes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes

Gesetzentwurf des Präsidenten des Landtages

Drucksache 4/3507

1. Lesung

in Verbindung damit:

Bericht des Landesbetriebes für Datenverarbeitung und Statistik an den Landtag des Landes Brandenburg (gemäß § 5 Abs. 3 Abgeordnetengesetz)

Drucksache 4/3506

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. - Damit ist der Bericht des Landesbetriebes für Datenverarbeitung und Statistik zur Kenntnis genommen.

Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Entwurfs in der Drucksache 4/3507 an den Hauptausschuss. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Gegenstimmen ist dieser Überweisung zugestimmt. Damit gilt der vorliegende Änderungsantrag der Fraktion der DVU als mit überwiesen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch der Tagesordnungspunkt 6 ist jetzt geschlossen. Wir treten in eine Mittagspause bis 13.10 Uhr ein. Ich erinnere daran, dass sich der Hauptausschuss in der Mittagspause treffen möchte. - Danke schön.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.12 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.13 Uhr)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landtagssitzung wird fortgesetzt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Gesetz zur Ersetzung von § 16 des Versammlungsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/3359

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres

Drucksache 4/3545

Ich eröffne die Aussprache und gebe der Fraktion der Linkspartei.PDS das Wort. Bitte schön, Herr Dr. Scharfenberg.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die 1. Lesung

dieses Gesetzentwurfs war von den skandalösen Ausfällen des DVU-Abgeordneten Schuldt überschattet. Die DVU hat auf diese Weise ihren Charakter als rechtsextremistische Partei demaskiert. Wie das in den einschlägigen Kreisen gewertet wird, war in der berüchtigten „Nationalzeitung“ zu lesen. Danach hat Herr Schuldt den - ich zitiere - „in ihrer antideutschen Zielsetzung vereinten etablierten Genossen“ eine - so wörtlich - „gehörige Abreibung“ verabreicht, die es verhinderte - ich zitiere wiederum -, „ihr unmoralisches Vorhaben in aller Stille und ohne Widerworte über die Bühne zu bringen“.

(Vereinzelt Beifall bei der DVU)

Ich verzichte auf weitere Zitate. - Herr Schuldt, Sie hätten heute Gelegenheit, sich von dieser Darstellung zu distanzieren und sich für Ihren Auftritt zu entschuldigen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS und vereinzelt bei der SPD)

Meine Damen und Herren, bei der 1. Lesung dieses Gesetzentwurfs im September wussten wir noch nicht, dass die Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Einzug der NPD in den Landtag enden und die Rechtsextremisten in einige Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin „einrücken“ würden.

Die aktuellen Zahlen, die bundesweit eine deutliche Zunahme rechtsextremistischer Straftaten ausweisen, sind Bestätigung dafür, dass wir in der aktiven Auseinandersetzung mit den Neonazis nicht nachlassen dürfen und dabei alle Möglichkeiten in Erwägung ziehen müssen. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund ist strikt abzulehnen, dass die Bundesprogramme zur Bekämpfung des Rechtsextremismus infrage gestellt werden.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Die Frage ist doch, inwieweit diese Gesellschaft - und damit wir - in der Lage ist, sich bei Wahrung der demokratischen Grundrechte mit den rechtsextremistischen Kräften wirksam auseinanderzusetzen und in diesem Sinne klare Signale auszusenden, die Orientierung und Mobilisierung für die Menschen sind.

Eine Komponente ist die juristische Begrenzung des Handlungsspielraums der Neonazis. Ich bin allerdings skeptisch, was die neuerlichen Überlegungen zu einem Verbot der NPD angeht. Selbst bei einem erfolgreichen Ausgang eines solch langwierigen Verfahrens wäre die Gefahr nicht gebannt, denn der Nährboden für rechtsextremistische Auffassungen reicht mittlerweile bis in die Mitte der Gesellschaft. Ich erinnere daran, dass der „Schutzbund Deutschland“ im Juli verboten worden ist, die Akteure aber mittlerweile unter neuem Namen weitermachen.

Anders verhält es sich mit dem Waldfriedhof in Halbe, der sich zu einem bundesweiten Wallfahrtsort für Neonazis entwickelt hat. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger wollen und werden einen Missbrauch dieses historischen Ortes für eine Glorifizierung der unsäglichen Gewalttaten des deutschen Faschismus nicht zulassen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Der Gesetzentwurf der Landesregierung kann dazu zwar einen, allerdings nur kleinen Beitrag leisten, indem der Friedhof selbst und der unmittelbar angrenzende Bereich für solche

Aufmärsche unzugänglich gemacht wird. Ein solcher klar begrenzter Eingriff in das Versammlungsrecht ist aus unserer Sicht vertretbar. Die Anhörung im Ausschuss für Inneres hat ergeben, dass der Gesetzentwurf insgesamt als tragfähig angesehen werden kann. Die kritischen Hinweise des Gutachters Prof. Dr. Battis gingen deutlich über den Gesetzentwurf hinaus. Sie bestätigen einerseits die Notwendigkeit des sensiblen Umgangs mit dem hohen Gut der Versammlungsfreiheit, weisen aber andererseits darauf hin, dass die juristischen Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft sind.

Die ansatzweise Diskussion über die Schaffung einer Verfassungsregelung zum Verbot der Wiederbelebung nazistischen Gedankenguts und zur Stärkung einer Friedenspflicht ist für uns eine Bestätigung. Es wird nicht erst seit heute und auch nicht nur innerhalb der Linkspartei über eine antifaschistische Klausel in der Verfassung diskutiert. Herr Prof. Dr. Battis hat mit seinen Ausführungen deutlich gemacht, dass die neue Länderkompetenz im Versammlungsrecht Spielräume für eine solche landesrechtliche Regelung schafft. Ich habe die Justizministerin nicht so verstanden, dass sie eine solche Regelung für unmöglich hält, sondern so, dass sie einen vorsichtigen Umgang damit anmahnt. Hierin stimmen wir überein.

Wenn es uns gelingt, im Konsens der demokratischen Parteien eine solche Grundsatzbestimmung für die brandenburgische Landesverfassung zu erarbeiten und zu beschließen, wären wir sicherlich einen Schritt weiter bei der Verhinderung eines Missbrauchs von Halbe.

Nicht nur vor diesem Hintergrund muss sich die CDU endlich entscheiden, ob sie weiterhin bedingungslos der überkommenen Totalitarismustheorie anhängen will oder ob sie bereit ist, endlich gesellschaftliche Realitäten und Erfordernisse unter heutigen Bedingungen anzuerkennen und bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus parteitaktische Überlegungen zurückzustellen.

(Vereinzelt Beifall bei der Linkspartei.PDS - Zurufe von der CDU)

Ein solches Signal wäre sehr wichtig für das Land Brandenburg.

Zugleich müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass die juristischen Mittel mit Blick auf den Schutz der Grundrechte begrenzt sind. Ich finde die von Dr. Erardo und Katrin Rautenberg angestellten Überlegungen zur Abschirmung des Waldfriedhofs in Halbe durch einen massiven Eingangsbereich bedenkenswert. Auch die Anregungen zur Förderung der Erinnerungskultur durch eine Weiterentwicklung der Denkwerkstatt Halbe zu einer Jugendbegegnungsstätte sollten konsequent verfolgt werden, was die Bereitstellung der notwendigen Fördermittel natürlich einschließt.

Entsprechend der Beschlussfassung des Landtages werden wir im Januar die Gelegenheit haben, uns mit dem Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Handlungskonzepts „Tolerantes Brandenburg“ auseinanderzusetzen. Diese Gelegenheit sollten wir intensiv nutzen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.