Hans-Jürgen Scharfenberg

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf in der nunmehr vorliegenden Fassung, wie er am Dienstag in der Sitzung des Innenausschusses nach Änderungsanträgen, die im Ausschuss noch nicht einmal in Schriftform vorgelegen haben, beschlossen worden ist, führt dazu, dass eine Unmenge von Daten aus den fast 200 kommunalen Melderegistern noch einmal zusätzlich zentral erfasst und gespeichert werden.
Wozu das Ganze? - 177 von 198 brandenburgischen Meldebehörden, so die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes, verwenden heute eine Software, die diese Daten automatisiert erfasst und zur Verfügung stellt. Seit 2003 ist ein solches Projekt im Innenministerium offenbar vorangetrieben worden. Das hat erhebliche Mittel gekostet. Es dürften mehr als 2 Millionen Euro gewesen sein. Es drängt sich der Eindruck auf, dass deshalb ein passendes Gesetz zu dem Projekt geschrieben worden ist.
Durch den Änderungsantrag der Koalition wird dieses Vorhaben nun aber offensichtlich konterkariert. Durch diese Änderung, die wir grundsätzlich unterstützen, wird die neu einzurichtende Behörde allein für die Fälle der regelmäßigen Datenübermittlung an andere Behörden und Dritte nach § 29 Meldegesetz eingeführt. Die profitable Datenweitergabe an Private ist damit nicht mehr möglich. Die Folge wird die parallele Führung und Pflege von Registern sein. Das ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll. Die weitere Zentralisierung ist aber das Gegenteil von Datenschutz.
Sehr geehrte Damen und Herren von der Koalition, insbesondere von der SPD! In der 1. Lesung dieses Gesetzentwurfs, die vor einem Jahr stattgefunden hat, haben Sie auf die Mehrfachspeicherung von Daten aufgrund der mittlerweile verteilten Zuständigkeiten im Zuge der Föderalismusreform hingewiesen. Sie wollten warten und prüfen, ob eine Notwendigkeit dafür besteht, und abwarten ob eine zentrale Sammelstelle auf Bundesebene eingerichtet wird. Zudem wollten Sie sich der Thematik im Innenausschuss noch einmal detaillierter annehmen.
Das Gesetz ist aber wieder und wieder durch die Koalition von der Tagesordnung des Innenausschusses genommen worden.
Eine fachliche Befassung hat im Ausschuss gar nicht erst stattgefunden. Wenn Sie so Ihrem eigenen Anspruch folgen wollen, dass Datensparsamkeit Datensicherheit ist, dann ist Ihnen das nicht gelungen.
Sie wollen ein landesweites onlinefähiges Melderegister schaffen, offenbar um dem Landesbetrieb eine Aufgabe zuzuweisen und so eine erhebliche Geldausgabe nachträglich zu legitimieren - das haben Sie erreicht -, um weitere Einnahmen aus der Weitergabe von Daten der Bürger zu generieren - das geht nach der Änderung nicht mehr -, um Inkasso- und Versandhandelsunternehmen die Schuldnersuche zu erleichtern; das ist nicht mehr möglich, aber auch nicht notwendig. Rechtsanwälte und Inkassounternehmen bedienen sich dazu einfach einer Adressprüfung bei der Polizei oder spezieller Module in den verwendeten Computerprogrammen. Die von der Landesregierung dargestellte aufwendige Adressenverfolgung ist der Einzelfall.
Letzter Punkt: Sie wollen das Melderegister schaffen, um die Sicherheit im Land zu erhöhen. Das ist nicht von der Hand zu weisen. Ich denke aber, es wird nicht funktionieren, zumal Sie damit ein Hauptproblem des Melderechts nicht ausräumen, nämlich dass ohne Wissen des Vermieters und Eigentümers Personen in der Wohnung polizeilich gemeldet sind.
Nach dieser Bilanz wird deutlich, dass der Gesetzentwurf falsch und schlichtweg überflüssig ist - also ein mehr als zweifelhafter Erfolg der Koalition. Die Linke lehnt diesen Gesetzentwurf auch nach den vorgeschlagenen und erfolgten Änderungen ab. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Änderung des Zivilschutzgesetzes durch SPD und CDU auf Bundesebene hat sich der Bund aus der flächendeckenden Grundversorgung des Katastrophenschutzes verabschiedet.
Damit ist ein erheblicher organisatorischer und auch finanzieller Handlungsbedarf für das Land entstanden. Das Thema ist drängend. Als es am 26. März 2009 im Innenausschuss diskutiert werden sollte, hat die Koalition erst für einen entsprechenden Punkt in der Tagesordnung gesorgt, um ihn dann wieder wegzustimmen, obwohl eine zeitnahe Befassung mit den Fachleuten des Ministeriums, die zahlreich anwesend waren, sinnvoll gewesen wäre.
Die Koalition hatte sich stattdessen entschieden, die Sache höher zu gewichten und das Landtagsplenum mit einem entsprechenden Antrag zu befassen. Das geschah dann - wenn auch mit vierwöchiger Verspätung - im Mai. Ich hätte nie gedacht, dass dieser scheinbar selbstverständliche und fast überflüssige Antrag noch einmal eine solche Bedeutung erlangen könnte, denn eigentlich ist die Landesregierung auch ohne Zutun des Parlaments zum Handeln verpflichtet.
Nun wurde mit Schreiben der Landesregierung mitgeteilt, dass dieser Beschluss des Landtages von der Landesregierung nicht erfüllt wird. Der Landtag verlangte mit dem in der Mai-Sitzung gefassten Beschluss einen Bericht über Lage und Einsatzbereitschaft der Katastrophenschutzkräfte und die Verwendung der Feuerschutzsteuer. Dieser Bericht ist vorgelegt worden, wobei man sich über seine Aussagekraft streiten kann.
Das geforderte Konzept ist allerdings ausgeblieben; Minister Schönbohm hat dazu etwas gesagt. Offensichtlich ist es wegen der damit verbundenen finanziellen Konsequenzen, denen das Kabinett nicht zugestimmt hat, ausgeblieben. Dabei war es doch genau das Ziel des Koalitionsantrags, dass die Landesregierung mit der jetzt beginnenden Haushaltsplanung finanzielle Vorsorge trifft - so Kollege Schippel im Mai. Das steht allerdings im deutlichen Widerspruch zu der Tatsache, dass die Landesregierung im Bundesrat für die Neuordnung des Katastrophenschutzes gestimmt hat und sich dabei der finanziellen Folgen für das Land bewusst gewesen sein musste. Das geht zumindest aus den Bemerkungen von Minister Schönbohm hervor, der die Entscheidung im Bundesrat als fairen Ausgleich bezeichnete. Zudem war er sehr optimistisch, dass die Landesregierung den Parlamentsauftrag erfüllen wird. Niemand konnte im Mai denken, dass wir mit einem lapidaren Schreiben der Landesregierung die Mitteilung erhalten, dass der Auftrag nicht erfüllt wird. Da stellt sich schon die Frage, auf welcher
Grundlage und mit welcher Folgenabschätzung Entscheidungen in dieser Landesregierung gefällt werden.
Meine Damen und Herren, ob Sie der vorliegende Bericht befriedigen kann, vermag ich nicht zu beurteilen. Die Linke ist jedenfalls nicht zufrieden, da der gegenwärtige Zustand im Brand- und Katastrophenschutz nicht zufriedenstellend ist. Das Land wird das reduzierte Bundesengagement ausgleichen müssen, denn das Schutzniveau der Bevölkerung - darüber sind wir uns hoffentlich einig - soll erhalten bleiben.
Dass die erforderlichen Mittel auch in absehbarer Zeit notwendig sind, zeigt allein ein Blick auf die vom Bund überlassenen Fahrzeuge aus den Jahren 1992 bis 1995, womit die entsprechende Wartung der Altfahrzeuge und die Ersatzbeschaffung anstehen. Zudem stellt sich das Problem der notwendigen Ausbildung.
Zur Verwendung der Feuerschutzsteuer hat vor kurzem mein Kollege Dr. Bernig nachgefragt. Die Antwort ließ lange auf sich warten. Offensichtlich waren sich Finanz- und Innenministerium mal wieder nicht einig. Dass man in dem vorliegenden Bericht nun aber nicht einmal das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer im Land Brandenburg und ihre Verwendung darstellt, sondern sich auf allgemeine haushaltstechnische Ausführungen beschränkt, ist ein Armutszeugnis. So gefährden Sie den Katastrophenschutz. Die Aufgabe des Parlaments haben Sie nicht erfüllt, und das ist nicht akzeptabel. Zugleich ist diese Fehlleistung eine Missachtung der Katastrophenschutzkräfte des Landes durch die Landesregierung.
Wir fordern die Landesregierung mit Nachdruck auf, ihrer Pflicht nachzukommen und noch in dieser Wahlperiode das geforderte Konzept, einschließlich des Finanzierungsnachweises, vorzulegen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Siegwart, vielleicht gelingt es mir doch noch, die SPD für unseren „famosen Antrag“ zu gewinnen - wobei ich ihn nie als famos bezeichnen würde - und das, was die SPD hier vorgeschlagen hat, in eine möglichst verbindliche Form zu bringen. Insofern hängt es mit der Glaubwürdigkeit des Anliegens zusammen, das wir natürlich voll unterstützen.
Es liegt ja auf der Hand, hier etwas zu tun; denn seit der Neuregelung der Führerscheinregularien herrscht landauf, landab ein großes Durcheinander, das insbesondere auch die Feuerwehren trifft; überhaupt den Bereich des Katastrophenschutzes. Die Situation wird noch dadurch verschärft, dass es ohnehin auch in Brandenburg immer weniger Ehrenamtliche bei den Feuerwehren gibt. Ich denke, ich renne hier offene Türen ein.
Das macht sich natürlich in der Anzahl derjenigen bemerkbar, die über die entsprechenden Führerscheine verfügen. Nicht zuletzt deshalb setzen wir uns auch für eine Ehrenpension - wir kommen ja dann noch dazu - für langjährige Angehörige der freiwilligen Feuerwehr ein. Ich bin gespannt, welche Argumentation dann kommen wird.
Mit dem vorliegenden Antrag greifen die Koalitionsfraktionen das Problem der Feuerwehrführerscheine auf und versuchen, es einer Lösung näher zu bringen. Der Antrag ist allerdings inkonsequent. Ich will das noch einmal ganz deutlich sagen: Er bleibt zum Teil hinter bereits getroffenen Entscheidungen zurück.
Mittlerweile hat die Innenministerkonferenz einen Beschluss gefasst, mit dem die Feuerwehren und freiwilligen Hilfsdienste als Teil des Katastrophenschutzes anerkannt werden sollen, was die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen für das Führen von Fahrzeugen bis zu 4,75 t bzw. bis zu 7,5 t einschließt. Gestern hat es dazu auch eine Entscheidung im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Bundestages gegeben, die die Bedingungen erleichtern soll. Dabei darf allerdings nicht verkannt werden, dass mit allen vorgesehenen Erweiterungen mit oder ohne Prüfung die Probleme nicht gelöst werden. Der sicherste Weg ist und bleibt immer noch der Erwerb einer regulären, den realen Anforderungen entsprechenden Fahrerlaubnis. Das ist der sicherste Weg.
Zudem geht aus der in einer Information des Innenministeriums dargestellten Struktur des jetzigen Fahrzeugbestandes hervor, dass immerhin 1 350 der 2 650 Einsatzfahrzeuge der freiwilligen Feuerwehren schwerer als 7,5 t sind. Das heißt, alles, was hier diskutiert wird, ist gar nicht erfasst. Ich frage mich schon, ob das bisher in ausreichender Weise bedacht worden ist. Also werden Fahrer für diese schweren Fahrzeuge gebraucht, die einen Lkw-Führerschein haben. Das ist mit einer Ausnahmegenehmigung einfach nicht zu leisten.
Einige Kommunen und Aufgabenträger haben bereits in der Vergangenheit das benötigte Fahrpersonal bei der Erlangung des entsprechenden Lkw-Führerscheins unterstützt. Genau diese Schiene sollte weiter ausgebaut werden. Die Kosten betragen allerdings etwa 2 500 bis 3 000 Euro für den Führerschein der Klasse C.
Rettungsdienste und Feuerwehren haben eine verbindliche Prüfungsordnung angemahnt. Das sichere Führen dieser Fahrzeuge bei Einsatzfahrten muss einfach gewährleistet sein. Dazu gehört auch, dass eine entsprechende Fahrausbildung durch Fahrlehrer stattfindet. Potsdam geht seit Jahren diesen Weg und schafft entsprechenden Vorlauf. Warum soll das nicht auch in der LSTE oder der Technischen Einrichtung in Borkheide zum Beispiel im Rahmen der Maschinistenausbildung möglich sein? Fakt ist, dass sich die dafür zuständigen Länder und damit auch das Land Brandenburg bewegen müssen, um die nicht unerheblichen Kosten für die Feuerwehr und die Kommunen zu vermindern. Da hilft der Hinweis auf die Feuerwehrpauschale im Finanzausgleichsgesetz nur wenig, denn die ist schon vielfach verbraten.
Deshalb drängen wir mit unserem Entschließungsantrag darauf ich versuche es noch einmal -, der Landesregierung nicht nur Prüfaufträge zu erteilen, sondern die Ergebnisse dieser Prüfung in einen Bericht münden zu lassen, der bis zum 15. September
dieses Jahres vorzulegen ist. Dann sind wir noch in Verantwortung, Kollege Schippel, das ist doch so. Wenn Sie es ernst meinen mit Ihrem Antrag, dann sollten Sie diesem Entschließungsantrag zustimmen. Wenn Sie es nicht tun, müssen Sie mit der Konsequenz leben, dass wir das entsprechend interpretieren. Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist sicher kein Zufall, dass das Thema Feuerwehr und Brand- und Katastrophenschutz in der letzten Landtagssitzung mehrfach aufgerufen wird. Zum einen zeigt sich daran, dass es nach wie vor großen Handlungsbedarf auf diesem Gebiet gibt, die Hausaufgaben also längst nicht gemacht sind. Zum anderen wird auch sichtbar, dass es vor den bevorstehenden Wahlen eine erhöhte Aufmerksamkeit für populäre Themen gibt. Also sollte man das Eisen schmieden, solange es heiß ist.
Wir schlagen Ihnen vor, noch in dieser Wahlperiode Voraussetzungen für eine Ehrenpension für langjährige Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr zu schaffen. Lassen Sie uns bei diesem Thema nicht mit gegenseitigen Vorwürfen operieren, sondern gemeinsam überlegen, wie man dieses zweifellos stimulierende und stabilisierende Element einer Ehrenrente für die Bedingungen in Brandenburg nutzen kann. Es ist kein Geheimnis, dass es auch in der SPD-Fraktion große Sympathien für diesen Vorschlag gibt. Ich erinnere daran, dass es der Kollege Schippel war, der in der Plenarsitzung im Mai ausdrücklich auf die Thüringer Entscheidung Bezug genommen hat.
Wir wissen, dass es in den nächsten Jahren immer schwerer werden wird, den notwendigen Personalbestand für die freiwilligen Feuerwehren zu rekrutieren. Dazu trägt die absehbare demografische Entwicklung ebenso bei wie die Tatsache, dass Berufstätige auf das Verständnis ihrer Arbeitgeber angewiesen sind, wenn sie voll einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Rahmen der freiwilligen Feuerwehr nachgehen wollen. Es geht oft um existenzielle Fragen, die einfach akzeptiert werden müssen. Die Chance, dafür in späteren Jahren einen gewissen Ausgleich zu erhalten, ist nicht zu unterschätzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Freistaat Thüringen ist der Vorschlag für die Einführung einer Ehrenpension für Angehörige der freiwilligen Feuerwehr vom Innenministerium unterbreitet worden. Nach einem relativ kurzen Diskussionsprozess waren sich die Fraktionen im Landtag schnell einig und beschlossen im April dieses Jahres eine entsprechende Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes.
In Thüringen wird es so sein, dass Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr nach entsprechender Dienstzeit im Alter von 60 Jahren oder nach einem späteren Ausscheiden einen Anspruch auf eine zusätzliche Altersversorgung erwerben. Sie soll zwischen 50 und 80 Euro im Monat liegen. Die entsprechenden Einzahlungen in diese individuelle Altersversorgung leisten das Land und die kommunalen Aufgabenträger monatlich in gleicher
Höhe. Die genauen Festlegungen werden in einer Rechtsverordnung des Innenministeriums getroffen.
Damit ist grundsätzlich der Beweis geführt worden, dass ein solcher Weg bei entsprechendem politischen Willen gangbar ist. Wir sollten uns an diesem Vorbild orientieren, ohne es kopieren zu müssen. Wie oft ist in diesem Haus so wortreich das große Engagement der etwa 47 000 ehrenamtlichen Feuerwehrleute gewürdigt worden. Was hat es nicht alles an Überlegungen gegeben, um diese Arbeit angemessen anzuerkennen. Jetzt könnten diesen Worten konkrete Taten folgen. Ich verhehle nicht, dass in diesem Zusammenhang auch die Frage gestellt wird, ob es gerechtfertigt ist, für die freiwillige Feuerwehr eine besondere Förderung einzuführen, die für die vielen Formen der anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten nicht gelten würde. Das kann ganz schnell als Totschlagargument wirken; denn es ist klar, dass eine Ehrenrente unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht in der ganzen Breite ehrenamtlicher Tätigkeit eingeführt werden kann.
Welche Gründe sprechen für einen Sonderweg? Die Tätigkeit in der freiwilligen Feuerwehr ist mit besonderen Herausforderungen verbunden. Dazu gehört, dass die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren Teil eines Einsatzsystems mit großer Einsatzdichte sind. Ausfälle können weitreichende Folgen haben. Die Besonderheit besteht darin, dass Feuerwehrleute unter Einsatz von Leib und Leben für die Rettung von anderen Menschen kämpfen. Gäbe es dieses ehrenamtliche Engagement nicht, müsste der Brand- und Katastrophenschutz durch Berufswehren sichergestellt werden. Rechnet man diese Kosten gegen, dann relativiert sich der Aufwand für eine Ehrenpension erheblich. Wir schlagen zudem vor, dass die Einrichtung einer Stiftung geprüft werden soll, die zur Finanzierung der Ehrenpension beitragen könnte. Schließlich profitieren alle Bürger von der Tätigkeit der Feuerwehr.
Mit unserem Antrag nehmen wir keine konkreten Festlegungen vorweg, sondern beauftragen die Landesregierung, die Voraussetzungen zu prüfen und dem Landtag noch im September einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen. Das ist keine unlösbare Aufgabe; denn man kann auf die Erfahrungen in Thüringen zurückgreifen. Zudem hat der Innenminister im Innenausschuss signalisiert, dass bereits entsprechende Prüfungen im Gang sind. Es wäre also möglich, dass dieser Bericht im September vorgelegt wird.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Antrag, der die Voraussetzung für eine zügige Einführung der Ehrenpension in der nächsten Wahlperiode schaffen würde und zugleich ein gutes Signal an die vielen Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren wäre. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte bereits im Innenausschuss Gelegenheit, mich bei Minister Schönbohm zu bedanken und eine Verabschiedung vorzunehmen. Deswegen möchte ich mich auf das Thema dieses Tagesordnungspunktes beschränken.
Als Erstes halte ich fest, dass der Linken übereinstimmend zugestanden worden ist, dass sie Gralshüter der kommunalen Selbstverwaltung in diesem Lande ist.
Schon dafür hat sich unsere Arbeit in den letzten Jahren gelohnt. Das ist hier ganz deutlich gesagt worden.
- Gesagt ist gesagt.
Aber das sozusagen dagegen auszuspielen, dass man die Ehrenpension nur mit Schwierigkeiten durchsetzen kann, weil man sie mit den Interessen der kommunalen Selbstverwaltung in Übereinstimmung bringen muss, halte ich nicht für in Ordnung; denn in Thüringen wird es ja praktiziert. Grundsätzlich ist für mich aber wichtig, dass hier nicht gegen dieses Anliegen gesprochen worden ist.
Ich habe heute in der Zeitung gelesen, dass der Innenminister die Einführung einer Ehrenrente ablehnt. Das, was hier gesagt worden ist, hat eine andere Richtung gehabt. Das sollten wir festhalten.
Die Frage, ob wir in dieser Wahlperiode noch etwas bewegen können, ist für mich offen; denn man kann sehr wohl in den nächsten zwei Monaten noch etwas tun. Wir gehen doch jetzt nicht in Urlaub, sondern wir sind noch bis zum 27. September für dieses Land verantwortlich.
- Ich meine das ernst.
Wir haben sehr wohl die Möglichkeit, im September noch den geforderten Bericht entgegenzunehmen. Deswegen - meine letzte Bemerkung dazu - behalten wir uns vor, dazu noch eine Sitzung des Innenausschusses anzusetzen,
in der man sich mit diesen Fragen beschäftigen wird.
Wir haben vorhin zur Kenntnis nehmen können, dass der Katastrophenschutz nicht zufriedenstellend behandelt wird. Hier gab es übereinstimmend Kritik. Wir nehmen das ernst. Das sollten wir gegebenenfalls noch einmal besprechen.
Dass Ihnen das jetzt nicht passt, kann ich mir gut vorstellen. Aber das ist Teil der Ernsthaftigkeit des Herangehens an diese Fragen. Das bitte ich Sie, mit in die Sommerpause zu nehmen. Danke schön.
Auf Initiative und mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Landtag eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach der die sogenannten Altanschließer zu Herstellungsbeiträgen heranzuziehen sind. Zugleich wird mit der Gesetzesänderung die Option eröffnet, dass Altanschließer zu geringeren Herstellungsbeiträgen veranlagt werden können als Neuanschließer.
Ich frage die Landesregierung: Wie reagieren die Aufgabenträger auf die neue Gesetzeslage?
Herr Minister, Sie überraschen mich nicht mit Ihren Äußerungen. Trotzdem hatte ich die Erwartung, dass nach dem Erlass dieses Gesetzes vielleicht schon Signale an die Landesregierung gegeben worden sind, wie die Aufgabenträger diese Gesetzesänderung aufnehmen, ob es die Absicht gibt, auf diese Option einzugehen, oder ob es eigentlich wirkungslos ist, was mit dieser Gesetzesänderung vorgegeben wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, ich kann es kurz machen. Die DVU hat sich viel Mühe gegeben, mit der Großen Anfrage darzustellen, welche schlimmen Auswirkungen die Grenzöffnung zu Polen gehabt hat. Das ist nicht gelungen. Die Antwort der Landesregierung zeigt eindeutig, dass das ein richtiger Schritt gewesen ist und dass die Folgen, die jetzt zu verzeichnen sind, sehr wohl zu vertreten sind, dass es keine Veranlassung gibt, den Teufel an die Wand zu malen. Die Prozente, die von Herrn Claus in Bezug auf Steigerungsraten aufgezeigt worden sind, zeigen in aller Deutlichkeit, dass das Bild, das von der DVU immer wieder vermittelt worden ist, dass Ausländer die Kriminalität in diesem Land hochtreiben, nicht berechtigt ist. Ich denke, die DVU sollte die Antwort auf diese Große Anfrage genau lesen und ihre Grundsätze, die sie immer wieder vertritt, überprüfen. Es gibt keine Veranlassung, die von Ihnen ständig geschürte Ausländerfeindlichkeit weiter zu betreiben. In diesem Sinne hat die Große Anfrage eine andere Wirkung, als Sie beabsichtigt hatten. - Danke schön.
Im Bundesland Berlin gibt es seit 1995 erfolgreich eine gemeinsame Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich. Auch im Land Branden
burg gibt es seit längerem Forderungen, die Aufsichtsbehörden im Bereich des Datenschutzes an einer Stelle zu bündeln. Darüber wird seit mehr als zehn Jahren diskutiert. Vor dem Hintergrund der Datenschutzskandale im privaten Bereich hat die Wirksamkeit der Datenschutzaufsicht einen enormen Bedeutungszuwachs erfahren.
Ich frage die Landesregierung: Ist noch in dieser Legislaturperiode beabsichtigt, ähnlich den Regelungen im Bundesland Berlin die Aufsicht über den Datenschutz im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht zusammenzuführen?
Dass mich das nicht zufriedenstellt, Herr Minister, ist wohl klar.
Herr Minister, mit dem Tätigkeitsbericht der Landesdatenschutzbeauftragten bzw. der Stellungnahme des Landtages ist hier sehr deutlich ein Auftrag formuliert worden. Es hat hier im Landtag eine Diskussion gegeben, die dahin ging, in dieser Wahlperiode noch aktiv zu werden.
Ich frage Sie: Gibt es Abstimmungen zwischen dem Ministerium des Innern, der Landesregierung und den Koalitionsfraktionen, insbesondere der Fraktion der SPD, dahin gehend, dass es noch in dieser Wahlperiode eine gesetzgeberische Aktivität gibt mit dem Ziel, die Zusammenführung der Datenschutzaufsicht, die ja dringend notwendig ist, zu bewerkstelligen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag musste sich in den vergangenen Jahren wiederholt mit der schwierigen Situation in der brandenburgischen Polizei beschäftigen. Mehrere Anträge der Linken, aber vor allem die realen Probleme im Lande boten die Veranlassung dafür. Ich sage einmal für uns: Dieses Thema ist uns wahrhaftig nicht auf den Leib geschrieben, aber wenn die Probleme so stehen, wie sie stehen, dann muss sie auch jemand zum Ausdruck bringen. Heute unternehmen wir einen weiteren Versuch, vielleicht doch noch in dieser Wahlperiode eine Verbesserung zu erreichen.
Wer hätte nach der Übernahme des Innenressorts durch die CDU im Jahre 1999 gedacht, dass sich eine solche Entwicklung vollziehen würde? Herr Schönbohm hat damals noch darauf gedrängt, keine Personalkürzungen bei der Polizei zuzulassen. Zehn Jahre später müssen wir feststellen, dass die Reduzierung der Polizei um fast ein Fünftel zum Teil schon umgesetzt bzw. vonseiten der Koalition beschlossene Sache ist.
Mit der Polizeistrukturreform im Jahr 2002 wurde gegen großen Protest festgelegt, 725 Stellen einzusparen. Darüber
hinaus, so hieß es damals im Brustton der Überzeugung, werde es keine weiteren Streichungen geben. Das galt jedoch nicht lange. Inzwischen sind mehr als 1 000 weitere Stellen auf der Streichungsliste, die bis 2012 umgesetzt werden soll.
Im Zusammenhang mit der Polizeistrukturreform wurde auch gesagt, dass die Anzahl der Polizeiwachen nicht reduziert werden könne, weil das vorhandene Netz gebraucht werde. Wie wir sehen können, war auch diese klare Aussage nicht von langem Bestand. Die Wachen in Beeskow, Jüterbog, Potsdam-Nord und Cottbus sind bereits geschlossen. Weitere Schließungen in Zossen und Nauen stehen noch in diesem Jahr an, wobei auch hier nicht sicher ist, wo die tatsächliche Auffanglinie ist. - Begründung dafür ist das jetzt fehlende Personal, das mittelfristig zur Schließung von 20 Wachen führen kann.
Parallel dazu ist auch die Zahl der Revierpolizisten als ein ganz konkreter Teil bürgernaher Polizeiarbeit ausgedünnt worden. Ursprünglich hatte Herr Schönbohm versprochen, dass die Zahl der Revierpolizisten um 200 erhöht werden soll. Dann waren es nur 50 mehr, und mittlerweile müssen wir feststellen, dass die Zahl der Revierpolizisten reduziert worden ist, und zwar um mehr als die Hälfte dessen, um die sie im Zusammenhang mit der Polizeireform erhöht worden ist.
- Das alles haben Sie mir aufgrund von Kleinen Anfragen übermittelt, Herr Minister.
Von der Zielstellung der Polizeireform, mehr Grün auf die Straße zu bringen, sind wir immer weiter entfernt.
Nun sollte man denken, dass ein solcher Abbau vielleicht damit verbunden sein könnte, die Bedingungen für die personell reduzierte Polizei insgesamt zu verbessern. Aber auch das ist nicht der Fall; denn die brandenburgischen Polizeibeamten gehören im Vergleich zu denen anderer Bundesländer zu den am schlechtesten bezahlten; die Zahlen liegen vor.
In ihrer laufenden Protestaktion macht die GdP auch auf den relativ hohen Altersdurchschnitt - der Finanzminister hat kein Geld, wie er gerade gesagt hat - und einen hohen durchschnittlichen Krankenstand von immerhin 30 Kalendertagen im Jahr aufmerksam.
Kritisiert werden der ausgeprägte Reformeifer des Ministeriums mit einer Vielzahl von Projektgruppen, das Beurteilungssystem, die unbefriedigende Beförderungssituation und einiges mehr. Wir sind uns wohl darüber einig, dass das so nicht weitergehen kann.
Ich wünschte mir eigentlich, dass unser Antrag zum Anlass genommen würde, darüber zu reden und auch ein paar Entscheidungen zu treffen. Deswegen habe ich ehrlich gesagt auch darauf gehofft, dass sich die Koalition - oder zumindest die SPD - vielleicht ein paar Gedanken darüber macht. Man kann ja zum Beispiel einen Entschließungsantrag zu einem solchen Thema einbringen. Aber leider ist so etwas ausgeblieben.
Sie alle konnten im Vorfeld der Landtagssitzung und auch am gestrigen Tage die gewerkschaftlichen Aktivitäten zur Kenntnis
nehmen. Fazit: Die Stimmung in der Polizei ist mies. Das kann und darf nicht so bleiben; denn die Auswirkungen des Personalabbaus sind bereits jetzt konkret für alle spürbar. Noch vor wenigen Jahren schien es so zu sein, dass der Rückgang bei den Straftaten unaufhaltsam sei und dass die Aufklärungsquote kontinuierlich verbessert werde. Dieser Prozess ist bemerkenswert gewesen. Wir müssen aber jetzt auch feststellen, dass er gestoppt ist und dass vor allem der enorme Rückgang bei der Aufklärungsquote durch die gegebenen Erklärungsmuster keinesfalls gedeckt ist. Ich wiederhole: Die weggefallene Grenzkriminalität mit einer hohen Aufklärungsquote kann nicht dazu beigetragen haben, dass die Aufklärungsquote zum Beispiel in der Landeshauptstadt um immerhin 7 % gesunken ist; denn hier gibt es keine Grenzkriminalität. Dieses Argument des Innenministers für den Rückgang der Aufklärungsquote greift also nicht.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch Folgendes deutlich machen: Es ist sozusagen Selbstverständnis des Ministeriums, dass die Effektivität polizeilicher Arbeit insbesondere durch Kriminalitätshäufigkeitszahlen, die Aufklärungsquote, den Rückgang der Anzahl der Unfälle mit Personenschäden erklärt wird. Das muss dann auch in diesem Zusammenhang hier gelten, und man kann jetzt nicht sagen, die Aufklärungsquote sei eigentlich gar nicht so wichtig.
Vielmehr liegt auf der Hand, dass der Personalabbau Folgen hat, die letztlich auch der einzelne Bürger zu spüren bekommt. Der von Ihnen nachdrücklich betriebene Kurs der Verschärfung des Polizeigesetzes durch ständig neue Eingriffsrechte der Polizei führt in die Sackgasse, aber nicht zu einer spürbaren Verbesserung der öffentlichen Sicherheit.
Meine Damen und Herren, wir haben schon mehrere Anläufe unternommen, um eine Korrektur insbesondere beim geplanten Personalabbau zu erreichen. Natürlich müssen auch wir akzeptieren, dass aufgrund der absehbaren Haushaltsentwicklung Zwänge vorhanden sind, denen man sich nicht entziehen kann. Wir meinen aber, dass die jetzigen Planungen eine bürgernahe, wirksame Polizeiarbeit gefährden. Deshalb fordern wir mit unserem Antrag, dass der geplante Personalabbau kritisch überprüft und zu den realen Anforderungen der öffentlichen Sicherheit - das sind mehr als „die Zwänge des Haushalts“ - ins Verhältnis gesetzt wird. Herr Minister, wenn es tatsächlich zu einem Dialog mit der Polizei und mit den Gewerkschaften kommen soll, dann funktioniert das nur, wenn sich die Landesregierung ein Stück bewegt und auf die andere Seite zugeht. Bis jetzt erkenne ich aber nur eine sture Verteidigung des Weges des Personalabbaus. Dabei darf es nicht bleiben. - Danke schön.
Herr Minister, die Diskussion über die Kritikpunkte der Gewerkschaften ist nicht neu, sondern wird seit längerem geführt. Wir müssen feststellen, dass sich diese Kritik ständig verstärkt hat, insbesondere die Kritik am Personalabbau. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass wir einen deutlichen Rückgang der Aufklärungsquote zu verzeichnen haben und dass auch andere Kritikpunkte von der Praxis belegt werden, stellt sich doch die Frage, Herr Minister, ob Sie mit dieser Kritik im Sinne eines Dialogs mit denjenigen, die diese Kritik äußern, umgehen wollen. Nur dann macht es doch Sinn. Meine Frage lautet also: Wollen Sie weiterhin massiv auf Ihrer Position bestehen, oder sind Sie bereit, in einen Dialog zu treten und Ihre Position tatsächlich kritisch zu überprüfen?
Unmittelbar nach der Schließung des Uferweges am Griebnitzsee durch einige Grundstückseigentümer hat der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt die Einleitung von Enteignungsverfahren zur Freihaltung des Ufers am Griebnitzsee angekün
digt. Darauf verlautbarte das Innenministerium, dass die Stadt erst einmal ernsthaft mit den Grundstückseigentümern verhandeln müsse. Das Ministerium hatte allerdings noch keine Unterlagen der Stadt, sodass eine Beurteilung gar nicht möglich war. Damit ist der Eindruck einer Voreingenommenheit gegenüber möglichen Enteignungsanträgen der Stadt entstanden.
Ich frage die Landesregierung: Wie wird gesichert, dass mögliche Enteignungsanträge der Landeshauptstadt zum Uferweg am Griebnitzsee unvoreingenommen und zügig geprüft und entschieden werden?
Herr Minister, habe ich Sie recht verstanden, dass die von Ihnen getätigten Äußerungen persönlicher Natur waren und
dass diese Äußerungen aufgrund der Verbreitung über Zeitungsmeldungen nicht belastbar sind?
Zweitens: Sie haben sich hier zu dem Enteignungsverfahren in - so habe ich es verstanden - eingeschränkter Weise geäußert. Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen dem Auftrag der Landesverfassung zum freien Zugang zur Natur, einer möglichen Durchsetzung des Allgemeinwohls und - ich meine, dass man das auch damit verbinden kann - möglichen Enteignungsverfahren am Griebnitzsee?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist natürlich schade, dass der zuständige Minister jetzt nicht hier ist, aber die Zeit drängt.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das amtliche Vermessungswesen an die heutigen Erfordernisse angepasst werden. Darin spiegeln sich die rasante technische Entwicklung in der Geoinformation und der Anspruch zunehmender Komplexität von Entscheidungsvorgängen wider.
Die Bedeutung des amtlichen Vermessungswesens für Wirtschaft und Verwaltung ist immens. Die damit gewonnenen Daten sind für Statistik, Raum- und Bauleitplanung und viele andere Bereiche, insbesondere für die Wirtschaft, unverzichtbar geworden.
Der Landtag hat sich mit diesem Gesetzentwurf schwergetan. Zeitweise ging das Gerücht um, dass es in dieser Wahlperiode keine Beschlussfassung geben soll. Der Gegenbeweis wird heute angetreten.
Durch die nunmehr vorliegende Neuregelung soll das staatliche Handeln auf die Kernkompetenzen beschränkt und Aufgaben auf den freien Berufsstand der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure ausgelagert werden. Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sollen in Zukunft für die Erfassung von Liegenschaften zuständig sein. In diesem Zusammenhang haben die Kommunen zu Recht auf das wohl gravierendste Problem hingewiesen, welches mit dieser Aufgabenübertragung verbunden ist.
Mit dem ersten Gesetz zur Funktionalreform im Land Brandenburg gingen 1995 die Aufgaben nach dem Vermessungsund Liegenschaftsgesetz auf die Kommunen über. Gleichzeitig wurde das Personal durch die kommunalen Gebietskörperschaften übernommen. Herr Kollege Ziel weiß es noch genau: Das war der mit Abstand größte Posten der Funktionalreform, der hier behandelt worden ist.
Durch die Neuregelung zur Liegenschaftsvermessung wird den Kommunen diese Aufgabe faktisch wieder entzogen. Das ruft berechtigte Kritik hervor. Schließlich behalten die Kommunen den überwiegenden Anteil des Personals und das vor dem Hintergrund der vorgesehenen Reduzierung der Landeszuweisungen.
Die Praxis in den meisten Kommunen sieht allerdings schon heute weitgehend so aus, dass in wesentlichen Umfängen Aufgaben aus dem Vermessungsbereich an die Vermessungsingenieure abgegeben werden. Trotzdem bleibt abzuwarten, wie sich die Neuordnung praktisch auswirken wird und wie sie von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen wird. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Erreichbarkeit von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren im berlinnahen Raum sehr gut ist, während die entfernteren Landesteile eher schlecht versorgt sind. Eine Grundstruktur muss gegeben sein. Deshalb schlagen wir vor, die Auswirkungen der Neuregelung aufmerksam zu begleiten und gegebenenfalls zeitnah gegenzusteuern.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung sah vor, künftig keine Abmarkungen mehr vorzuschreiben. Dieses Vorhaben ist in der Anhörung vor dem Innenausschuss heftig kritisiert worden. Dabei wurde deutlich, dass ein solcher Verzicht nur wenig mit der Abschaffung von Normen und Standards zu tun hat. Der Innenausschuss empfiehlt Ihnen nach einstimmiger Zustimmung zu einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, die Abmarkungspflicht beizubehalten. Wenn Sie dem folgen, wäre es ein Beispiel dafür, dass man aus einer Anhörung auch konkrete Schlussfolgerungen ziehen kann.
Ein Defizit des Gesetzentwurfs ist - so der Gutachter Prof. Noack -, dass es die Landesregierung versäumt, die von der EU vorangetriebene und in Kraft gesetzte INSPIRE-Richtlinie im Gesetz zu verankern und so voranzutreiben. Mit dem Gesetzentwurf bleibt also noch einiges offen und genügend Gestaltungsbedarf für die nächste Wahlperiode. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor reichlich einem Jahr ist die Problematik der Altanschließer mit aller Deutlichkeit erkannt und aufgezeigt worden. Sie soll jetzt, auch mit Blick auf das nahende Ende der Wahlperiode, zu einem vorläufigen Abschluss gebracht werden. Das zeigen der heute zur Entscheidung stehende Gesetzentwurf der Linken und der von der SPD inspirierte Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung des KAG.
Wenn ich mich recht erinnere, sind wir einmal mit dem gemeinsamen Ziel gestartet, Altanschließer nicht nachträglich mit Herstellungsbeiträgen zu belasten und damit in der bis mindestens 2004 vorherrschenden Rechtsauffassung zu bleiben. Mit der jetzt anstehenden Entscheidung trennen sich unsere Wege, denn der Koalitionsentwurf schafft mehr Probleme, als er löst. Außer der immer wieder beteuerten guten Absicht, die Altanschließer nicht so stark wie Neuanschließer belasten zu wollen, bleibt eigentlich nichts von diesem Gesetzentwurf. So hat die im Innenausschuss durchgeführte Anhörung massive Kritik an der rechtlichen Tragfähigkeit des Modells differenzierter Herstellungsbeiträge aufgezeigt. Spätestens die gestern angekündigte Klage des BBU gegen Ihren Entwurf müsste Sie zum Nachdenken bewegen.
- Das klingt ja gut, Herr Schulze.
Kritik gab es auch an der optionalen Ausgestaltung des Gesetzes, die von den Einbringern als Vorzug und als Stärkung der Eigenverantwortung der Verbände dargestellt wird. Dieser von der Koalition postulierte Vorteil ist nichts weiter als die Abschiebung der Verantwortung und der Risiken auf die Kommunen. So deutlich ist das auch von den meisten Experten dargestellt worden, und so wird es auch von den Betroffenen verstanden.
Mit der Einräumung einer Option setzen Sie die Verbände unter einen enormen Erwartungsdruck der Betroffenen, erwecken den Eindruck, Sie hätten das Problem gelöst, haben es jedoch nur nach unten verlagert.
Was der Gesetzentwurf auch in den Augen der SPD wirklich wert ist, widerspiegelt sich in ihrem Wahlprogramm. Da schmückt man sich mit dem Eigenlob, mit einem neuen Kommunalabgabengesetz die Altanschließer vor einer Veranlagung für Investitionen vor 1990 gerettet zu haben. Das ist nicht nur populistisch, sondern auch falsch.
Sie wissen ganz genau, dass die bereits vorhandenen Regelungen eine solche Veranlagung ausschließen.
Ich sage das insbesondere in Richtung des Kollegen Baaske, der mit unhaltbaren persönlichen Vorwürfen operiert hat, die ich nur als Ablenkungsmanöver werten kann - und dies ist schon als gutwillig zu verstehen.
- Gut, dann unterhalten wir uns noch einmal darüber. Wenn ich Sie nicht so gut kennte, Herr Kollege Baaske, würde ich anders darauf reagieren, denn der Vorwurf einer Lüge muss wohlüberlegt sein.
Meine Damen und Herren! Wir bleiben bei unserer Zielstellung, Altanschließer nach einem solch langen Zeitraum nicht mehr nachträglich mit Herstellungsbeiträgen zu belasten. Es ist ein Unding, die ungelösten Probleme der letzten 19 Jahre jetzt auf Kosten der Altanschließer lösen zu wollen.
Unsere Auffassung, dass in diesem Zeitraum mehrfach eine Verjährung eingetreten ist, verbindet sich mit der Tatsache, dass die Intention der KAG-Änderung von 2004 keine rückwirkende Anwendung des Anspruchs einer rechtswirksamen Satzung war. So heißt es in der Gesetzesbegründung unter anderem :
„Um künftige Beitragsausfälle bei den Gemeinden und anderen Aufgabenträgern zu vermeiden, wird mit der Gesetzesänderung eine Klarstellung vorgenommen, indem die Voraussetzung einer rechtswirksamen Satzung ausdrücklich festgeschrieben wird.“
Wir stützen uns mit unserem Gesetzentwurf auf die im Gutachten des BBU dargestellte Rechtsauffassung des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Udo Steiner. Professor Steiner hat diese Auffassung in der Anhörung des Innenausschusses verstärkt und zugleich starke verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Koalitionsentwurf geäußert.
Mit unserem Gesetzentwurf würde der Gesetzgeber faktisch durch eine Stichtagsregelung - in diesem Falle der Zeitpunkt der KAG-Änderung von 2004 - Rechtssicherheit und Rechtsfrieden schaffen, indem die nach vorherrschender Rechtsauffassung bis dahin erfolgten Verjährungen akzeptiert werden. Nichts anderes hat das Innenministerium in seiner Verwaltungsvorschrift vom 13. Juni 2005, also mehr als ein Jahr nach dem Inkrafttreten der KAG-Änderung, festgestellt. Da heißt es ganz klar und eindeutig:
„Sofern das Grundstück bereits vor dem 1. Februar 2004 an die Einrichtung oder Anlage angeschlossen oder anschließbar war, ist für die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht das Inkrafttreten der ersten (gegebenenfalls nicht wirksamen) Anschlussbeitragssatzung maßgeblich.“
Bleibt das Argument der Finanznot vieler Verbände. Da hätte ich mir gewünscht, dass der Ministerpräsident auch mit Bezug auf seine frühere Verantwortung als Umweltminister Stellung bezieht, denn die überdimensionierte Ausgestaltung der Abwasseranlagen ist unter seiner Verantwortung gefördert worden.
Fakt ist jedoch, dass erstens die Investitionen in den Verbänden durchkalkuliert sind und zweitens kein Verband mit der Veran
lagung der Altanschließer mehr Geld einnimmt, sondern lediglich eine Umverteilung zwischen Herstellungsbeiträgen und Gebühren stattfindet. Unter dem Eindruck dieser Aussage kam der von der Koalition benannte Rechtsanwalt Becker in der Anhörung zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber keinen Handlungsbedarf zur Einbeziehung der Altanschließer hat, wenn den Verbänden kein Geld fehlt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben nicht nur die Verantwortung, sondern die reale Chance, bei der Lösung des Problems der Altanschließer einen echten Fortschritt zu erreichen. Diesem Anspruch wird der Koalitionsentwurf nicht gerecht. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. - Danke.
Erste Frage: Herr Holzschuher, erinnern Sie sich noch daran, dass die Koalition dem Gesetzentwurf zur Änderung des KAG 2004 zugestimmt und damit die Voraussetzung für die jetzige Diskussion geschaffen hat?
Zweite Frage: Was versprechen Sie sich denn nach der jetzt öffentlich gewordenen massiven Kritik tatsächlich von Ihrem Gesetzentwurf?
Dritte Frage: Sie wissen ganz genau, dass wir im Innenausschuss versucht haben, die Begründung unseres Gesetzentwurfs noch einmal zusätzlich zu konkretisieren, um genau der Intention entgegenzuwirken, die Sie uns hier in Ihrer Interpretation unterstellt haben. Haben Sie das zur Kenntnis genommen?
Das macht das Thema. Herr Minister, trifft es zu, dass Ihr Ministerium 2005 in einer Verwaltungsvorschrift die Feststellung getroffen hat, dass die Änderung des Kommunalabgabengesetzes von 2004 nach vorn gerichtet zu betrachten ist und dementsprechend die vorher in Kraft gewesenen Satzungen, wenn auch nicht rechtswirksamen Satzungen, dazu geführt haben, dass Forderungen verjährt sind, die vor 2004 geltend gemacht werden konnten? Trifft das zu, Herr Minister, oder trifft das nicht zu? Denn das ist für das Verständnis unseres Gesetzentwurfs von großer Bedeutung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen haben mit diesem Antrag zur Lage des Katastrophenschutzes im Land Brandenburg nach den Änderungen auf Bundesebene ein zweifellos drängendes Thema auf die Tagesordnungen gesetzt. Durch die Änderung des Zivilschutzgesetzes gibt es einen faktischen Ausstieg des Bundes aus der flächendeckenden Grundversorgung des Katastrophenschutzes.
Der Katastrophenschutz im Land Brandenburg, wahrgenommen durch die Kreise und kreisfreien Städte mit den Feuerwehren der Gemeinden und Ämter und unterstützt durch die fünf privaten Hilfsorganisationen, steht durch diesen Rückzug des Bundes vor neuen Herausforderungen. Kollege Schippel hat das dargestellt.
Das größte und wichtigste Einsatzpotenzial stellen die Feuerwehren dar, die allerdings jetzt schon vor großen Problemen stehen. Das sind die sich schwierig gestaltende Nachwuchsgewinnung und die Einsatzbereitschaft, die in vielen Wehren nicht gegeben ist. Das ist regional sehr unterschiedlich, aber die demografische Entwicklung, das veränderte Leben in den Dörfern, die Arbeitsplatzsituation hinterlassen ihre Spuren.
Deshalb muss dieses Ehrenamt deutlicher und effektiver gefördert werden, als das bisher der Fall ist. Ich denke, auch da haben wir Übereinstimmung.
Angehörige der Feuerwehren in Brandenburg riskieren ihre Gesundheit und mitunter auch ihr Leben für uns alle. Das kann nicht hoch genug gewürdigt werden.
Meine Damen und Herren, die Koalition beantragt die Vorlage eines Berichts über die Lage und Einsatzbereitschaft der Kata
strophenschutzkräfte, die Verwendung der Feuerschutzsteuer sowie die Vorlage eines Konzepts.
Nach meiner Kenntnis wird dieses Konzept in den Kreisen seit Monaten diskutiert und ist dort im Wesentlichen auf Zustimmung gestoßen. Auf diesen Stand müssen wir jetzt, denke ich, aufbauen und darauf achten, dass hier die richtigen Weichenstellungen vorgenommen werden.
Richtig ist, dass das Land das reduzierte Engagement des Bundes ausgleichen muss, wenn denn das Schutzniveau für die Bevölkerung - darin sind wir uns sicherlich auch einig - erhalten bleiben soll. Die Linke geht davon aus, dass das neue Konzept des Bundes mehr Haushaltsmittel im Land erfordern wird. Dabei geht es um die Ersatzbeschaffung von Altfahrzeugen, Ausbildung und Wartung und die entsprechende Schaffung von Grundstrukturen.
Aber ich muss annehmen, dass die Landesregierung dies alles bedacht hat, als sie dem Bundesgesetz zugestimmt hat.
Sie verlangen auch einen Bericht zur Verwendung der Feuerschutzsteuer. Vielleicht können Sie sich noch daran erinnern, dass die Linke in dieser Legislaturperiode schon einmal einen Antrag zur sachgerechten Verwendung der Feuerschutzsteuer gestellt hat. Sie haben dem Antrag damals nicht zugestimmt, und ich frage mich schon, was Sie mit dem jetzt geforderten Bericht erreichen wollen, wenn es denn nicht auch in diese Richtung gehen soll.
Weil das Thema zweifellos drängend ist, frage ich mich auch, wieso die aktuelle Situation im Katastrophenschutz nicht, wie ursprünglich von Ihnen beantragt, in der Sitzung des Innenausschusses Ende März diskutiert werden konnte. Obwohl alle Fachleute des Ministeriums damals anwesend waren und eine zeitnahe Verständigung möglich gewesen wäre, haben Sie das Thema wieder von der Tagesordnung gestimmt und einen entsprechenden Antrag angekündigt. Leider hatte man die Einreichungsfrist für diesen Antrag offensichtlich verschlafen, sodass uns dieses wichtige Thema erst heute beschäftigt. Und wenn es ein dringliches ist, heißt das, dass wir bisher eigentlich nicht dringlich gehandelt haben. Uns ist dieses weiterentwickelte Konzept für einen landesweiten Katastrophenschutz wichtig. Deshalb stimmen wir dem Antrag der Koalition trotz der genannten Fragwürdigkeiten zu. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die kürzlich vorgestellte polizeiliche Kriminalstatistik für das vergangene Jahr weist mehrere Besonderheiten auf. Dazu gehört insbesondere die Tatsache, dass die Aufklärungsquote in bisher einmaliger Weise gesunken ist. Es war bisher der besondere Stolz des Innenministers und Ausdruck einer gewachsenen Leistungsfähigkeit der Polizei, dass das Land Brandenburg bei der Aufklärung von Straftaten immer besser geworden ist.
Der jetzt aufgezeigte Absturz um 5,5 Prozentpunkte, und zwar von 57,4 % im Jahre 2007 auf 51,9 % im Jahre 2008, ist beispiellos. Anteilig gesehen beträgt der Rückgang sogar etwa 10 %. Damit fallen wir in etwa auf das Niveau des Jahres 1997 zurück.
Als wichtigste Erklärung dafür nannte der Innenminister den Wegfall der bisher von der Bundespolizei erfassten Grenz
kriminalität, die mit einer hohen Aufklärungsquote verbunden war. Gegen dieses Erklärungsmuster spricht, dass jetzt ein Schutzbereich nach dem anderen in seiner Statistik ebenfalls einen mehr oder weniger deutlichen Abfall bei der Aufklärung zu beklagen hat, das jedoch völlig unabhängig davon, ob diese Schutzbereiche eine Grenzlage hin zu Polen aufweisen oder nicht.
Es muss also andere Gründe geben, und diese liegen auf der Hand. Das ist zum einen der seit dem Jahr 2002 vollzogene Personalabbau. Selbstverständlich macht sich zunehmend bemerkbar, dass mittlerweile mehr als 725 Stellen abgebaut worden sind; denn weniger Polizisten - das kann wohl jeder nachvollziehen - können weniger aufklären. Das war es aber noch lange nicht; denn nach dem Willen der jetzigen Koalition sollen bis 2012 1 042 weitere Stellen gestrichen werden.
- 1 042 - offizielle Statistik, von Ihnen, Herr Minister, übermittelt.
Im Zuge dieses Personalabbaus ist zudem der Schwerpunkt auf die Reduzierung des Personalbestandes bei der Kriminalpolizei um fast 400 Stellen gelegt worden. Das war und ist umstritten.
Noch schwerer wiegt jedoch ein anderer Grund. Es gibt große Defizite bei der Aus- und Fortbildung von Kriminalisten, auf die nicht zuletzt der Landesdelegiertentag des BDK hingewiesen hat.
Worin bestehen diese Defizite? - In Brandenburg gibt es seit 1990 keine spezifische kriminalistische Ausbildung mehr. Die Ausbildung der brandenburgischen Polizei erfolgt im Rahmen einer Einheitsausbildung. Ziel dabei ist ein flexibel einsetzbarer Polizeibeamter.
- Vergleiche hinken immer, Herr Schulze. - Zu dieser Ausbildung gehört auch eine kriminalistische Qualifizierung.
Nach dem dreijährigen Studium an der Fachhochschule gehen alle Absolventen für mindestens zwei Jahre zur Landeseinsatzeinheit; kurz LESE genannt. Danach erfolgt der Einsatz im Wach- und Wechseldienst auf unbestimmte Zeit. Von dort ist auch ein Wechsel zur Kriminalpolizei möglich. Praktisch heißt das: Frühestens zwei Jahre nach Abschluss des Studiums, eher später, muss bei einem Wechsel zur Kriminalpolizei die kriminalistische Grundausbildung reaktiviert werden.
In der Vergangenheit gab es dafür wenigstens noch einen sogenannten Wechslerlehrgang, in dem kriminalistische Kenntnisse in Form einer Anpassungsfortbildung vermittelt wurden. Es ist in keiner Weise nachzuvollziehen, wieso selbst dieser Fortbildungslehrgang im vergangenen Jahr ersatzlos abgeschafft und aus der Laufbahnverordnung gestrichen wurde. Gegenwärtig werden die damit verbundenen Probleme dadurch kaschiert, dass es noch eine ganze Reihe von hochqualifizierten Kriminalisten gibt, die mit ihren spezifischen Fachkenntnissen für Stabilität sorgen. Aber in den nächsten fünf Jahren scheiden viele davon aus, ohne dass ein gleichwertiger Ersatz vorhanden wäre. Bereits jetzt sprechen Polizeipraktiker von einer zunehmenden Verflachung der Qualität der kriminalistischen Arbeit. Das ist zudem verbunden mit einer deutlichen Über
lastung der einzelnen Kriminalisten, die dem Ministerium offenbar nicht einmal bekannt war. So ist jeder Kriminalist im Jahresdurchschnitt mit etwa 300 Vorgängen beschäftigt. Das kann man ja einfach einmal umrechnen.
Da die erklärte Philosophie des Ministeriums für den Wechsel von Schutzpolizisten zur Kriminalpolizei in „Learning by Doing“ besteht, kann man sich ausrechnen, dass das Niveau der kriminalistischen Arbeit weiter abnehmen wird. Von wem sollen denn junge Kriminalisten ihr Handwerk lernen, wenn es immer weniger Spezialisten gibt?!
Vielleicht geht es aber tatsächlich darum, die Kriminalpolizei perspektivisch völlig abzuschaffen. Wie auch immer: Die Streichung von 400 Kriminalistenstellen, die Abschaffung des Wechslerlehrgangs, wenig Aufmerksamkeit für die Qualität und den Stellenwert der kriminalistischen Fortbildung - das sind schon bedenkliche Anzeichen, die einer entsprechenden Reaktion bedürfen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, irgendwie passt es nicht zusammen, wenn Brandenburg einerseits bei der Verschärfung des Polizeirechts immer vorn dran sein will und bei technischen Entwicklungen sehr experimentierfreudig ist - mir fällt da die Diskussion um den Tragschrauber ein -, andererseits aber eine so elementare Frage wie die Qualität der kriminalistischen Aus- und Fortbildung vernachlässigt.
Das widerspricht übrigens auch dem erklärten Ziel einer engen Zusammenarbeit mit dem Nachbarland Berlin. Dort wird traditionell eine getrennte Ausbildung von Schutzpolizei und Kriminalpolizei, ausgehend von getrennten Bewerbungen, praktiziert. Nun möchte ich nicht sagen, wir sollten das einfach so übernehmen; aber allein daraus erwachsen wesentliche Hindernisse für ein gemeinsames Vorgehen in der polizeilichen Ausbildung. Das muss doch nicht so bleiben!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sehen deutlichen Handlungsbedarf in der kriminalistischen Aus- und Fortbildung der brandenburgischen Polizei. Mit dem vorliegenden Antrag verlangen wir, dass die Landesregierung konzeptionelle Überlegungen zur weiteren Ausgestaltung der kriminalistischen Arbeit anstellt. So ist nach unserer Ansicht zu prüfen, ob die Qualität der Ausbildung dadurch erhöht werden kann, dass im dritten Studienjahr eine getrennte spezifische Ausbildung von Kriminalisten und von Schutzpolizisten eingeführt wird.
Insbesondere sind auch Überlegungen erforderlich, wie die Qualität und Kontiunität der Fortbildung erhöht werden kann. Hier muss die Verantwortung der Fachhochschule nach unserer Ansicht gestärkt werden, die nicht nur für die Ausbildung zuständig sein sollte. Die Fachhochschule muss zu einer wirksamen Zentralstelle für die Fortbildung, einschließlich der kriminalistischen Fortbildung, gemacht werden. Das schließt eine zentrale Bedarfserhebung durch eine zentrale Koordinierungsstelle ein.
Übereinstimmend wird die Forderung geäußert, dass die Fortbildungskonzeption grundsätzlich überarbeitet und den gegenwärtigen Erfordernissen angepasst werden muss. Diese Diskussion findet vor dem Hintergrund der Fragestellung statt, ob der Kriminalist ein Ausbildungs- oder Fortbildungsberuf ist. Letztlich sollte es uns dabei darum gehen, unterschiedliche Auffassungen und Interessen nicht gegeneinander auszuspielen,
sondern den für Brandenburg optimalen Weg zu suchen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Holzschuher, ich kann Ihnen versichern: Auch wir sind daran interessiert, bei diesem wichtigen Thema einen Konsens in diesem Landtag zu bilden. Noch haben wir es in der Hand. Ich will hier noch einmal ausdrücklich sagen: Zu den vielen offenen Fragen, die noch in dieser Wahlperiode zu lösen sind, gehört zweifellos das Problem der Altanschließer, denn mit dem Zweiten Gesetz zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben und der darin enthaltenen KAG-Änderung von 2004 ist, auch wenn das die Koalitionäre nicht gerne hören, dieses Problem noch potenziert worden.
Nachdem die Linke im Januar den Entwurf für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vorgelegt hat, wartet die Koalition jetzt mit dem für Januar angekündigten Gesetzentwurf auf. Damit sind zwei Gesetzentwürfe im Geschäftsgang, und ich denke, das ist gut, denn es heißt ja nicht umsonst: Konkurrenz belebt das Geschäft. Beide Gesetzentwürfe haben das Ziel einer Entlastung der Altanschließer von Herstellungsbeiträgen. Unterschiedlich ist die Konsequenz, mit der dieses Ziel verfolgt wird.
Die Linke setzt sich nach wie vor für die vollständige Entlastung der Altanschließer durch Anerkennung der erfolgten Verjährung ein. Die SPD - unterstützt von der CDU - will dagegen das Modell Sachsen-Anhalt mit differenzierten Herstellungsbeiträgen auf Brandenburg übertragen, was zwangsläufig damit verbunden ist - Herr Holzschuher hat das auch zum Ausdruck gebracht -, dass die Notwendigkeit einer Veranlagung der Altanschließer anerkannt wird.
Mittlerweile liegt eine ganze Reihe...
- Sie tun das auch, Herr Baaske, ich habe das zur Kenntnis genommen.
... Gutachten vor, die zum Teil sehr gegensätzlich sind. Wir haben seit Januar einen grundsätzlichen Überblick zum Umfang und zur Tiefe der Problematik altangeschlossener Grundstücke durch eine Darstellung wesentlicher Ergebnisse der Datenerhebung in Zweckverbänden. Wir wissen jetzt, dass nicht alle 126 Verbände betroffen sind, sondern mit 57 knapp die Hälfte. Wir wissen, dass es sich um eine Summe von ca. 320 Millionen Euro handelt, die nachträglich von den etwa 90 000 Altanschließern bei Abwasser und 113 000 bei Wasser aufzubringen wären. Wir wissen jetzt auch, dass es eine große Bandbreite bei der Höhe der nachträglich zu erhebenden Beiträge gibt. Das ist ein Problem, dessen Tiefe über
haupt noch nicht überschaut werden kann. Das alles unterstreicht nachdrücklich den großen Handlungsbedarf, der durch die Verlängerung der Verjährungsfrist nur notdürftig kaschiert worden ist.
Der Gesetzentwurf der Koalition ist insofern ein Schritt in die richtige Richtung, als damit dieser Handlungsbedarf anerkannt und ein Aussitzen und Verzögern nicht mehr möglich ist. Sie wissen, wir waren da skeptisch. Sie haben den Gesetzentwurf vorgelegt. Das ist okay.
Wir gehen davon aus, dass es nicht nur in der Linksfraktion, sondern eben auch in der SPD eine intensive Diskussion und ein heftiges Ringen um eine befriedigende Lösung zu dieser außerordentlich komplizierten und komplexen Frage gibt. Deshalb hoffe ich - da stimmen wir überein -, dass die weitere Auseinandersetzung mit den beiden Gesetzentwürfen - dafür haben wir im Innenausschuss noch genügend Gelegenheit - mit dem notwendigen Maß an Offenheit für den anderen Standpunkt stattfinden kann. Das fordere ich aber auch für unseren Gesetzentwurf.
Meine Damen und Herren! Den Schwachpunkt des Gesetzentwurfs von SPD und CDU sehen wir darin, dass das Problem einschließlich der damit verbundenen Risiken und Aufwendungen auf die kommunale Ebene und letztlich auch auf die Gerichte verlagert wird. Damit werden zwei Vorbehalte geschaffen. Zum einen müssen die Zweckverbände in eigener Verantwortung entscheiden, ob sie die Altanschließer nach dieser gesetzlichen Ermutigung - mehr ist es nicht - besserstellen als Neuanschließer oder ob sie sie voll veranlagen. Zum Zweiten haben sie über den Umfang und die konkrete Umsetzung einer solchen Regelung zu entscheiden. Das soll vor dem Hintergrund geschehen, dass solche gesplitteten Herstellungsbeiträge - da teile ich nicht Ihre Auffassung - nach wie vor rechtlich umstritten sind - sieht man einmal von dem von der SPD in Auftrag gegebenen Gutachten ab, wobei es dort auch Feinheiten gibt, die wir sehr wohl zur Kenntnis genommen haben. Daraus erklärt sich sicher auch das eher negative Echo, das der Gesetzentwurf an der Basis bereits gefunden hat. Wenn ich für den Gesetzentwurf der Linken werbe - was für Sie sicher nicht überraschend ist -,
dann weiß ich, dass auch dieser Vorschlag rechtlich bedenklich ist. Ich darf hier noch einmal sagen: Wir stützen uns auf ein BBU-Gutachten und auf die Empfehlung des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Steiner, den wir natürlich zur vorgesehenen Anhörung einladen werden. Wir meinen jedoch, dass ein klarer Schnitt, wie wir ihn vorschlagen, besser ist als der von der Koalition aufgezeigte Weg mit allen seinen Mühen und Unwägbarkeiten.
Der Ausschuss für Inneres hat bereits den Weg für eine Anhörung zu beiden Gesetzentwürfen durch eine erste Diskussion abgesteckt. Damit gibt es die Möglichkeit, aus der Sicht von Praktikern und Experten beide Gesetzentwürfe in der Gegenüberstellung zu bewerten. Mittlerweile gibt es auch weitere Anregungen vom Wasserverbandstag, die Sie sicher auch erhalten haben. Ich denke, die kann man in die Diskussion einbeziehen. Ich bedauere, dass wir uns mit unserem Vorschlag eines zügigen Vorgehens durch eine Anhörung bereits Ende März nicht durchsetzen konnten. Jetzt ist ein Anhörungstermin für Ende
April ins Auge gefasst worden. Ich hoffe sehr, dass es dadurch nicht zu dem von uns befürchteten Zeitdruck kommt. Sie haben sich damit in eine Verpflichtung begeben - Frau Stark weiß, wovon ich rede -; denn Mitte Mai und Anfang Juli finden die voraussichtlich letzten Plenarsitzungen in dieser Wahlperiode statt. Wir werden in jedem Fall darauf drängen, dass es noch in dieser Wahlperiode eine gesetzliche Regelung zugunsten der Altanschließer geben wird. Ich hoffe, dass wir wenigstens in dieser Frage dann Übereinstimmung erzielen können. Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei aller Profillosigkeit hat die DVU doch eine stabile Linie: Das ist eine unverhüllte Ausländerfeindlichkeit.
Ich denke, in diese Linie ordnet sich dieser Antrag ein. Da helfen Ihre samtigen Begründungen nicht, mit denen Sie ablenken wollen, sondern wir gehen davon aus, dass das ein weiterer Beitrag von Ihrer Seite ist, Ausländerfeindlichkeit zu schüren. Das werden wir nicht zulassen.
Wir halten diesen Antrag auch in der Zielrichtung inhaltlich für falsch. Wir meinen, dass es nicht darum gehen kann, auf diesem Weg Deutsche erster und zweiter Klasse zu schaffen.
Wir lehnen diesen Antrag ganz klar ab. Ich freue mich, dass es hierzu eine große Übereinstimmung in diesem Haus gibt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie geht es weiter mit der Problematik der Altanschließer respektive der altangeschlossenen Grundstücke? Diese Frage beschäftigt den Landtag und die Landesregierung seit März vergangenen Jahres intensiv. Aber nach wie vor ist guter Rat teuer. Ich hoffe, wir sind uns zumindest darin einig, dass die kürzlich beschlossene Verlängerung der Verjährungsfrist für Herstellungsbeiträge nicht als Ruhekissen verstanden werden darf, auf dem man sich jetzt bis 2011 zurücklehnen kann. Vielmehr ist nach wie vor großer Handlungsdruck vorhanden, und dieser sollte nicht mit der gegebenen Kompliziertheit der Materie und der zweifellos notwendigen Sorgfalt relativiert werden.
Vor diesem Hintergrund ist mir völlig unverständlich, wieso die Landesregierung keinen Informationsvorlauf zur Sachlage in den Abwasserverbänden hatte und warum sie dann für die vom Landtag beschlossene Datenerhebung bei den Zweckverbänden so viel Zeit benötigt hat. Noch unverständlicher ist, dass das im Ergebnis der Datenerhebung erarbeitete Gutachten nachweislich seit dem 21. November der Landesregierung vorlag - siehe Deckblatt des Gutachtens -, dem Landtag aber erst am 8. Januar förmlich zugeleitet worden ist - und das übrigens auch nicht im Selbstlauf. Ich will mich nicht bei diesen Formalien aufhalten, aber irgendwie habe ich schon den Eindruck, dass damit Zeit geschunden werden soll. Der Verdacht liegt nahe, dass die nächsten neun Monate überbrückt werden sollen, um das schwierige Problem auf einen neuen Landtag und eine neue Landesregierung zu verschieben.
- Sorgen Sie lieber für Ruhe in Ihrer Fraktion, Herr Baaske! Damit ist die Linke nicht einverstanden, wie an unseren parlamentarischen Aktivitäten in den vergangenen Monaten sicherlich deutlich geworden ist.
Die Koalition hat auf Betreiben der SPD mit Entschließungsanträgen auf unsere Initiativen reagiert. Die damit verbundenen Vorgaben scheint die Landesregierung jedoch nicht so richtig ernst zu nehmen. So wurde die Landesregierung im September 2008 mit einer solchen Entschließung der Koalition beauftragt, im Januar 2009 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zumindest eine Besserstellung der Altanschließer bei den Herstellungsbeiträgen ermöglichen soll.
- Sie haben sie initiiert, und wir haben zugestimmt. Das ist völlig richtig. - Ich frage Sie, meine Damen und Herren von der Landesregierung: Wo ist dieser Gesetzentwurf? Was sind die Gründe dafür, dass dieser Auftrag des Landtags nicht erfüllt worden ist?
Wir nehmen diesen unhaltbaren Zustand nicht hin, sondern werden weiter Druck machen. Deshalb haben wir auch den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes eingebracht. Wir halten damit an unserer Auf
fassung fest, dass für viele Altanschließer von einer Verjährung bis Ende 2003 ausgegangen werden kann, die eine nachträgliche Erhebung von Herstellungsbeiträgen ausschließt.
Wir sehen uns in diesem Vorgehen bestärkt dadurch, dass Prof. Udo Steiner zwischenzeitlich im Auftrag des BBU ein Gutachten erstellt hat, auf das wir uns inhaltlich stützen. Prof. Steiner ist eindeutig zu dem Schluss gelangt, dass die im Jahre 2004 in Kraft getretene Änderung des Kommunalabgabengesetzes die durch Eintritt der Festsetzungsverjährung erloschenen Abgabeverpflichtungen nicht mehr rechtlich wiederbeleben kann. Eine solche Vorschrift würde, so der Bundesverfassungsrichter a. D. eine verfassungsrechtlich unzulässige echte Rückwirkung anordnen. Deshalb empfiehlt Prof. Steiner eine Änderung des KAG, mit der klargestellt wird, dass die neue Fassung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG von 2004 auf die Fälle keine Anwendung findet, in denen nach § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG alte Fassung in der Auslegung durch die Rechtsprechung des OVG Brandenburg Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Wir sollten nicht vergessen, dass das Innenministerium nachweislich bis zum Jahre 2005 ähnlich argumentiert hat. So absurd kann diese Rechtsauffassung also nicht sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mittlerweile wissen wir durch die nun endlich verfügbare Datenerhebung Genaueres über Umfang und Struktur des Problems der Altanschließer. Wir reden von etwa 90 000 Grundstücken, die bis zum Inkrafttreten des KAG im Jahre 1991 bereits an das Abwassernetz angeschlossen waren. Im Bereich des Trinkwassers sind es 113 000 Grundstücke. Wir wissen jetzt auch, dass beim Abwasser etwa 45 % der Verbände - absolut sind es 56 von 127 Verbänden - von der Altanschließerproblematik betroffen sind. Im Bereich des Trinkwassers sind es über 29 % der Verbände. Interessant ist zudem die große Bandbreite der Betroffenheit. So gibt es fünf stark betroffene Verbände, die allein mindestens 20 000 Altanschließer haben. Erschreckend ist auch die große Differenzierung bei der Betroffenheit der einzelnen Grundstückseigentümer, die bis zur nachträglichen Erhebung von 23 000 Euro Herstellungsbeitrag reicht.
Da das Gutachten anonym gehalten ist, gibt es bisher keine Aussagen darüber, welche Verbände besonders betroffen sind. Deshalb konnte bei der Vorstellung des Gutachtens im Innenausschuss leider nichts zu eventuellen räumlichen Konzentrationen gesagt werden.
Die jetzt geschaffene Übersicht liefert keine Problemlösung, sondern bestätigt die hohe Komplexität und Unübersichtlichkeit des Problems. Dazu trägt auch die Aussage bei, dass von den Altanschließern Herstellungsbeiträge im Umfang von etwa 320 Millionen Euro beim Abwasser erhoben werden könnten, die jetzt zulasten der Neuanschließer gehen würden. Die im Gutachten angedeutete Verlagerung der Sichtweise von einem Altanschließerproblem zu einem Neuanschließerproblem wird jedoch von uns nicht geteilt. Dabei wird zum Beispiel negiert, dass die Altanschließer in der Regel seit 1991 über die Gebühren ebenfalls an den Investitionskosten beteiligt waren, obwohl sie bereits an das zentrale Abwassersystem angeschlossen waren.
Im Wissen darum, dass es eine absolute Gerechtigkeit bei dieser viel zu spät angefassten Problematik nicht geben kann, schlagen wir Ihnen mit unserem Gesetzentwurf einen Schritt zu einer umfassenden und zufriedenstellenden Lösung für alle
Altanschließer vor, mit dem Rechtsfrieden und Rechtssicherheit hergestellt werden können.
Sie sollen damit nicht nachträglich zu Beiträgen für die Anbindung ihres Grundstücks an zentrale Abwasseranlagen herangezogen werden; denn der Anschluss war 1991 bereits hergestellt. Bei einer strikten Umsetzung der OVG-Urteile vom Dezember 2007 würde diese bestechende Tatsache völlig negiert und zum Nachteil der Altanschließer angewandt werden. Wie die nach 1990 erfolgten Investitionen in den Ver- und Entsorgungsanlagen berücksichtigt werden sollten, ist ungeklärt. Verbesserungs- und Erneuerungsbeiträge können gegenwärtig nicht gefordert werden, womit die Frage steht, wer hier eigentlich wofür zahlen muss. Das von der SPD favorisierte Modell Sachsen-Anhalt mit reduzierten Herstellungsbeiträgen wirft angesichts der außerordentlich differenzierten Situation mehr Fragen auf, als es Antworten gibt.
- Sie haben Recht, Herr Baaske.
Die rechtliche Bedenklichkeit ist ja bereits mehrfach gutachterlich und mit eindeutigen Stellungnahmen der Landesregierung festgestellt worden. Das Problem ist mit der Verlängerung der Festsetzungsverjährung nicht gelöst, sondern nur verschoben worden.
Kein Verständnis habe ich dafür, dass sozusagen mit einem Federstrich der im Gutachten von Prof. Steiner vorgeschlagene und von uns aufgegriffene Lösungsansatz vom Tisch gefegt werden soll. Solange es keine andere akzeptable Lösung gibt, verbietet sich ein solches Vorgehen von selbst.
Meine Damen und Herren, machen wir uns doch nichts vor: Die Landesregierung will offensichtlich alle Entlastungsmöglichkeiten für die schwer verschuldeten Verbände aktivieren. Wir befürchten, dass die Landesregierung nicht mit der nötigen Objektivität vorgeht, sondern sich von einem ausgeprägten Interesse leiten lässt, die wesentlich von ihr herbeigeführte schwierige finanzielle Situation der meisten Abwasserverbände durch die komplette Einbeziehung der Altanschließer in die Erhebung von Herstellungsbeiträgen abzumildern. Deshalb hat der Landtag hierbei eine besondere Verantwortung, der er mit seinen konkreten Aufträgen an die Landesregierung bisher gerecht geworden ist. Diese Aufträge sind von der Landesregierung unbefriedigend oder gar nicht erfüllt worden.
Mit Blick auf die politischen Herausforderungen dieses Jahres werbe ich dafür, auch im verschärften Wettbewerb zwischen den demokratischen Parteien bei diesem Thema eine gemeinsame Verantwortung im Interesse der zahlreichen Betroffenen in den Mittelpunkt der Bemühungen zu stellen. Es wäre deshalb naheliegend, dass Sie unserem Antrag auf Überweisung des Gesetzentwurfs in den Innenausschuss folgen und damit den Weg für eine vertiefte Befassung freimachen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Das BKA-Gesetz ist in der Sitzung des Bundesrates am 28.11.2008 durch die Mehrheit der Bundesländer in überraschender Deutlichkeit abgelehnt worden. Nach Behandlung im Vermittlungsausschuss gibt es nach wie vor erhebliche Kritik an diesem Gesetz, unter anderem wegen der Möglichkeit des BKA, sich in die bewährte Länderzuständigkeit der polizeilichen Gefahrenabwehr einzumischen. Der veränderte Gesetzentwurf soll in der Sitzung des Bundesrates am 19.12.2008 abgestimmt werden. Dabei kann es auf die Stimmen des Landes Brandenburg ankommen. Die Landesregierung hat sich bisher bedeckt gehalten, wie sie sich inhaltlich an der Diskussion dieses Gesetzes beteiligt.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Wie wird sie sich bei der Abstimmung zum BKA-Gesetz verhalten?
Herr Minister, mich würde interessieren, ob es in der Landesregierung auch andere Stimmen gegeben hat oder ob es hier eine ungeteilte Einigkeit zu diesem BKA-Gesetz gab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die 2. Lesung der sechsten Novelle des Polizeigesetzes findet vor dem Hintergrund der Diskussion um das BKA-Gesetz statt, mit dem weitere erhebliche Einschnitte in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger verbunden sind. Wenn Herr Schäuble in Reaktion auf die Ablehnung des Gesetzentwurfs im Bundesrat gesagt hat, dass die Bundesrepublik auch ohne das neue BKA-Gesetz sicher sei, dann möchte ich genau das auch für den vorliegenden Gesetzentwurf feststellen. Das Land Brandenburg braucht keine Handyortung und auch keine automatische Erfassung von Autokennzeichen, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten zu können. Bei der Bewertung des vorliegenden Gesetzentwurfs sollte man nicht vergessen, dass es nach Auffassung des federführenden Innenministeriums nicht erforderlich gewesen wäre, eine erneute Befristung - auf jetzt drei Jahre - vorzunehmen. Das Ministerium hätte auch gern die Berichtspflicht gegenüber dem Landtag gestrichen. Damit sollte wie selbstverständlich der Prozess der Ausweitung polizeilicher Eingriffsbefugnisse fortgesetzt werden, der seit Jahren eine Einbahnstraße ist.
Aber allein der Bericht über die Erfahrungen der vergangenen zwei Jahre zeigt in aller Deutlichkeit, dass die neuen Eingriffsmöglichkeiten mit hoher Sensibilität und kritischem Auge zu hinterfragen sind. Das hat sich auch in der Anhörung im Innenausschuss widergespiegelt. Während der Chef des Bayerischen LKA von den großen Möglichkeiten der automatischen Kennzeichenerfassung schwärmte, wies Prof. Arzt von der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin anhand der konkreten Einsatzfälle in Brandenburg nach, dass auch das in Brandenburg stark eingeschränkte Verfahren rechtlich problematisch ist. Prof. Arzt analysierte auf der Grundlage des Berichts der Landesregierung die drei aufgeführten Fälle der Kennzeichenerfassung und kam zu dem Schluss, dass offensichtlich das Vorhandensein einer gegenwärtigen Gefahr als Voraussetzung für die automatische Kennzeichenerfassung nicht so ernst genommen wird. Zudem ergibt sich angesichts der wenigen Anwendungsfälle und der hohen Kosten der notwendigen Technik die Frage, warum eine solche Ermittlung nicht auf konventionelle Weise möglich sein soll, ohne Tausende von Unbeteiligten zu erfassen. Um das Spannungsfeld deutlich zu machen, in dem wir uns hier bewegen, verweise ich auf den Bericht der Landesregierung. Darin heißt es einerseits beruhigend:
„Die durch den Gesetzgeber geschaffenen hohen tatbestandsmäßigen und verfahrensrechtlichen Hürden gewährleisten den effektiven Grundrechtsschutz für die von diesen Maßnahmen Betroffenen.“
An anderer Stelle formuliert die Landesregierung jedoch eher bedauernd:
„Die hohe Eingriffsschwelle der ,gegenwärtigen Gefahr‘ begrenzt die Zahl der tatsächlichen Einsatzmöglichkeiten der Kennzeichenfahndung erheblich.“
Es könnte also verführerisch sein, in einem nächsten Schritt die großen technischen Möglichkeiten des jetzt gedrosselten Verfahrens besser zur Anwendung zu bringen, indem man die Bremsen löst. Genau das ist unser Problem, denn wie heißt es so schön: Wer A sagt, muss auch B sagen. - Deshalb sind wir für eine klare Kappung dieser neuen Eingriffsbefugnisse, und
das unter der Voraussetzung, dass sie eben nicht mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger bringen.
Ich habe heute in der „Süddeutschen Zeitung“ einen Kommentar von Heribert Prantl gelesen, den ich auch Ihnen zur Lektüre empfehle. Ich zitiere nur einen Teil seiner Ausführungen:
„Dieser Präventionsstaat muss, das liegt in seiner Logik, dem Bürger immer mehr Freiheit nehmen, um ihm dafür vermeintliche Sicherheit zu geben; das trägt den Hang zur Maßlosigkeit in sich, weil es nie genug Sicherheit gibt.“
Die mit diesem Gesetzentwurf verbundene Entscheidung besteht doch darin, ob das Polizeirecht weiter verschärft werden soll oder ob wir erstmalig diesen Prozess stoppen und zugunsten der Wahrung der Bürgerrechte umkehren können.