Protokoll der Sitzung vom 24.11.2004

notwendigen zeitnahen Mittelerstattung an die Landkreise entgegenstehe. Nach Auffassung der Vertreterin des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg kommt es durch die Verlagerung von Aufgaben des Landes auf nachgeordnete Behörden zu Reibungsverlusten, Kommunikationshindernissen, Steuerungs- und Kontrollproblemen sowie zu Ineffizienz.

All diese Bedenken hatte auch unsere Fraktion der Deutschen Volksunion und hat diesbezüglich auch einen Änderungsantrag in den Ausschuss eingebracht, der zum Inhalt hatte, den Absatz 3 des § 4 ersatzlos zu streichen, wie das die Anzuhörenden gefordert haben.

Die PDS- Fraktion hatte die gleiche Befürchtung und stellte einen ebensolchen Antrag.

Bemerkenswert

fand

ich

allerdings

das

Abstimmungsverhalten der PDS- Genossen im Ausschuss. Sie stimmten unserem Antrag nicht etwa zu oder enthielten sich der Stimme, nein, sie lehnten ihn ab.

(Gehrcke [PDS]: Das wird auch immer so bleiben!)

In diesem Zusammenhang möchte ich alle Abgeordneten in diesem hohen Hause daran erinnern, dass wir als gewählte Volksvertreter bei Entscheidungen die Interessen des Volkes zu berücksichtigen haben. Auch die weltoffenen, toleranten Gutmenschen der PDS sollten sich das ab und zu einmal vor Augen halten.

(Beifall bei der DVU - Vietze [PDS]: Aber so gut, dass wir Ihnen die Stimme geben, sind wir nicht! )

Während der Anhörung wurden noch weitere Kritikpunkte geäußert. Doch darauf ist bereits mein Vorredner, Herr Otto, sehr ausführlich eingegangen, sodass ich mir das und eine weitere Wiederholung sparen kann.

Leider finden sich die meisten der seitens der Anzuhörenden geäußerten Änderungswünsche in dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht wieder. Deshalb stellt sich mir die Frage, warum überhaupt erst öffentliche Anhörungen mit fachkompetenten Personen durchgeführt werden, wenn deren Forderungen dann doch keine Berücksichtigung finden. Da könnte man sich solche Anhörungen in Zukunft sparen.

(Beifall bei der DVU)

Wir setzen die Debatte mit der Vertreterin der CDUFraktion, Frau Schulz, fort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dem Wunsch und den Forderungen aller mit der Umsetzung des Hartz- IV- Gesetzes Betrauten folgend, haben wir das Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch schnellstmöglich und mit der notwendigen Sorgfalt beraten und im Ausschuss verabschiedet.

In der Anhörung des Landkreistages, des Städte- und Gemeindebundes und zweier Landkreise wurde insbesondere die Regelung des § 3 zur Heranziehung von Ämtern und amtsfreien Gemeinden strittig diskutiert, insbesondere natürlich von den Vertretern des Landkreistages und des Städte- und

Gemeindebundes, von den Kreisen kam nicht ganz so Kritisches. Von daher sind wir nach sachlicher Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass man die Möglichkeit der Heranziehung hier offen lassen sollte. Inwieweit von dieser Möglichkeit tatsächlich Gebrauch gemacht wird, liegt dann in der Hand der Verantwortlichen und das halte ich auch für richtig.

Im Übrigen werden wir alles damit Zusammenhängende mit der notwendigen großen Aufmerksamkeit verfolgen, insbesondere was die Durchreichung der Wohngeldersparnis an die Kommunen betrifft.

Dass wir uns auf andere Meldefristen für die Inanspruchnahme der Bundesmittel geeinigt haben, wird vor Ort in den Kreisen sehr positiv aufgenommen; denn wir verhindern damit auch, dass es gegebenenfalls zu Vorleistungen kommen könnte. Jetzt muss es darum gehen, dass die Betroffenen ab 1. Januar ihre Leistungen erhalten.

Die Arbeitsgemeinschaften und die optierenden Kreise haben noch umfangreiche Aufgaben zu bewältigen. Dieses Gesetz und seine zügige Bearbeitung sollen dazu beitragen. Die Problematik einer zu langsam arbeitenden und fehlerhaften Software für die Übertragung von Daten in einigen Kreisen ist dabei äußerst hinderlich. Beklagt werden auch die mangelnden Zugriffsrechte auf die Daten, die dann gegebenenfalls per Hand eingegeben werden müssen. Ich halte es gelinde gesagt für blamabel, dass wir im Hochtechnologieland Deutschland nicht in der Lage sind, eine entsprechende technische Umsetzung dieses Gesetzes auf den Weg zu bringen.

Ausdrücklich begrüße ich die Initiative des Ministeriums zu Gesprächen und zum Erfahrungsaustausch mit den beteiligten Kreisen und kreisfreien Städten. Gleichzeitig sehe ich natürlich auch die Risiken hinsichtlich der Belastung der Landkreise. Ich bin der Auffassung, wir sollten als Abgeordnete mit Verantwortung in diesem hohen Hause diesen Prozess aktiv weiter begleiten. Wir werden dann gegebenenfalls über die Monitoring- Gruppe bzw. über die neuen Bundesländer noch über diese Belastungen zu sprechen haben.

(Zuruf des Abgeordneten Schippel [SPD])

Jetzt haben wir aber erst einmal das Gesetz umzusetzen. - In diesem Sinne bedanke ich mich fürs Zuhören.

(Beifall bei der CDU)

Ich bedanke mich bei der Abgeordneten Schulz und gebe der Landesregierung das Wort. Bitte, Frau Ministerin Ziegler.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Zeit läuft. Es sind noch knapp fünf Wochen bis zum 01.01.2005. Ich kann Ihnen sagen: Die Kommunen und die Arbeitsagenturen arbeiten derzeit auch in Brandenburg mit Hochdruck daran, dass alle, die Anspruch auf das ALG II haben, diese Leistung termingemäß erhalten. Wenn das SGB- II- Ausführungsgesetz heute beschlossen wird, sind landesseitig alle Voraussetzungen

vorhanden,

die

organisations-

und

verfahrensrechtlich für die Umsetzung und Ausführung des

SGB II im Land erforderlich sind.

Die Landesregierung und das Parlament haben damit zügig gehandelt und rechtzeitig für die notwendige Rechtsklarheit gesorgt. Das wird grundsätzlich auch von den Kommunen begrüßt, die für die Ausführung des SGB II verantwortlich sind. Dies kam bei der Anhörung zum Gesetzentwurf auch deutlich zum Ausdruck.

Wir haben im Koalitionsvertrag festgelegt, die Umsetzung des SGB II in Zusammenarbeit mit den Kommunen und den Agenturen für Arbeit in Arbeitsgemeinschaften, den ARGEN, sowie in alleiniger Verantwortung durch die Optionskommunen mit zu unterstützen. Dies schließt jedoch nicht aus, dass wir auch künftig im Rahmen der verfügbaren Mittel eigene Maßnahmen ergreifen werden, um arbeitslose Menschen wieder dauerhaft in Arbeit zu bringen.

Jedoch habe ich den Eindruck, dass die kommunalen Verantwortungsträger vor Ort durchaus damit zufrieden sind, ihre

Aufgaben

nach

dem

SGB

als

Selbstverwaltungsaufgabe und somit in Eigenverantwortung wahrnehmen zu können. Wir sind mit den Kommunen einer Meinung, dass das für Arbeit zuständige Ministerium die Rechtsaufsicht künftig dort ausübt, wo es um SGB- IIAufgaben geht. Zu kommunalaufsichtlichen Maßnahmen ist weiterhin auch in diesem Bereich ausschließlich das Innenministerium befugt, das auch mein Haus bei der Ausübung der Rechtsaufsicht unterstützt. Dies ist in § 131 der Gemeindeordnung eindeutig geregelt. Die Rechtslage ist damit eindeutig.

§ 3 ermöglicht es den Landkreisen und den ihnen angehörenden Ämtern und amtsfreien Gemeinden, SGB- IIAufgaben so weit zu übertragen, wie dies nach unserer Auffassung mit dem Prinzip „Leistung aus einer Hand“ vereinbar ist. Die Anhörung dazu zeigte, dass mit dieser Regelung die Interessen der Landkreise und kreisangehörigen Gemeinden weitgehend ausgeglichen werden konnten. Selbst wenn die Landkreise derzeit überwiegend noch keinen Gebrauch davon machen wollen, wird diese Möglichkeit jedoch vor Ort begrüßt.

Für die Landkreise und kreisfreien Städte, die Leistungen nach dem SGB II zu erbringen haben - hauptsächlich geht es dabei um die Unterkunftskosten für die ALG- II- Empfänger - , ist die Finanzierung dieser Leistungen von existenzieller Bedeutung. Folglich waren die §§ 4 und 5 des Entwurfs Schwerpunkt der Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände und kommunalen Vertreter. Diese Paragraphen regeln die Weitergabe der Bundesmittel und der Wohngeldersparnis des Landes. Beide Regelungen geben den Kommunen Rechtssicherheit, dass sie die ihnen nach dem SGB II zustehenden Finanzmittel so schnell wie möglich erhalten.

Dazu noch etwas konkreter: § 5 betrifft die Weitergabe der Einsparungen des Landes an Wohngeld durch Hartz IV. Dabei halte ich es einfach für selbstverständlich, dass man nicht einseitig auf die landesseitigen Einsparungen schaut und Forderungen stellt, sondern dass auch die Belastungen zu berücksichtigen sind, die dem Land durch Hartz IV entstehen. So wird nach meiner Kenntnis in jedem Bundesland verfahren. Das wird von der kommunalen Seite auch überwiegend eingesehen, zumal es da auch noch manche Unwägbarkeit gibt.

Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein. - Auf kommunaler Seite wächst das Verständnis dafür, dass die Wohngeldersparnis derzeit noch nicht konkret beziffert werden kann, da belastbare Daten immer noch nicht verfügbar sind. Auch die Aufschlüsselung auf die einzelnen Kommunen ist derzeit noch nicht möglich; das ist eine Aufgabe, die es vordringlich zu lösen gilt. Wir können derzeit nur mit ungefähren Größen arbeiten. Die Umsetzung wird jedoch im Sinne des FAG erfolgen.

Der Ausschuss hat die Kritik der Kommunen zu § 4 aufgenommen. Diesen Änderungsantrag tragen wir voll mit. Ich halte das Anliegen des Antrags, dass die Mittel so schnell wie möglich an die Kommunen weitergegeben werden, für richtig.

Wir haben mit diesem Ausführungsgesetz ein Instrument in der Hand, das allen Beteiligten die größtmögliche Sicherheit gibt.