Im April 2004 legte die Kommission ihren Bericht der Landesregierung vor, die ihrerseits den Hauptausschuss darüber unterrichtete. Auch der Landesrechnungshof führte in den Ministerien und in den ihnen nachgeordneten Bereichen eine Prüfung
der Zahlungen von Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung für den Zeitraum 1991 bis 2004 durch. Der LRH wiederum wählte von den in den Ressorts vorhandenen insgesamt 8 914 Trennungsgeldfällen nach einem bestimmten Prüfraster insgesamt 1 160 zu prüfende Fälle aus.
In der Staatskanzlei und den Ministerien wurden eigenständig tätige Arbeitsgruppen gebildet, um die von der Schulz-Kommission und der Schwarz-Kommission sowie später vom Landesrechnungshof beanstandeten Akten aufzuarbeiten.
Wir haben dann ressortübergreifend - unter Federführung der Staatskanzlei - sogenannte Fallkonferenzen durchgeführt, um eine möglichst einheitliche Handhabung innerhalb der Landesregierung zu erreichen. Es sollte vermieden werden, dass ein Ressort eine Beanstandung durchsetzt, ein anderes aber nicht.
Man muss deutlich sagen: Da sich die Prüfungen auf einen bis 1991 zurückreichenden Zeitraum erstreckten, waren für die einzelnen Jahre die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften anzuwenden. In dem Bericht finden Sie eine imposante Übersicht, was alles aus dem Keller geholt und der Prüfung zugrunde gelegt werden musste.
Aus den Prüfergebnissen der Schulz-Kommission und der Schwarz-Kommission sowie des Landesrechnungshofs und den von den Ressorts selbst getroffenen Feststellungen wird deutlich - das sage ich mit aller Klarheit -, dass die Unzulänglichkeiten in der Bearbeitung gerade Anfang der 90er Jahre außerordentlich groß waren.
Die Prüfungen haben diese früheren Einschätzungen bestätigt. Die Ursache fehlerhafter Bewilligung von Trennungsgeld lag überwiegend in der unrichtigen Anwendung der komplexen sowie zum großen Teil auslegungsbedürftigen oder auslegungsfähigen und damit fehlerträchtigen Trennungsgeldbestimmungen. Ich sage das so deutlich, weil auch das zum Prüfergebnis unbestrittener Experten gehört, auch wenn der Mainstream der öffentlichen Bewertungen ein anderer scheint. Sogar der Landesrechnungshof hat in einigen Fällen die Rechtmäßigkeit der Trennungsgeldgewährung in Zweifel gezogen, obwohl sie zuvor von der Schulz-Kommission als zu Recht gewährt betrachtet wurden. Ich meine, das veranschaulicht sehr deutlich, wie komplex diese Rechtsmaterie selbst für Juristen ist.
Bei der Bewertung dürfen auch der damalige Stand des Aufbaus der Verwaltung, die vorhandenen Arbeitsmittel und die hohe Arbeitsbelastung nicht außer Acht gelassen werden. Die Bearbeiter mussten sich in diese schwierige Rechtsmaterie einarbeiten, das heißt, das notwendige Wissen größtenteils durch Selbststudium nach und nach aneignen. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass sie damals, verglichen mit dem heutigen Zustand, eine außerordentlich hohe Zahl von Fällen zu bearbeiten hatten. In den Jahren 1993 bis 1995 wurden rund 10 Millionen Euro an Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung ausgezahlt; im Jahre 2006 waren es noch 814 000 Euro. Der Druck auf die damaligen Bearbeiter war also außerordentlich hoch.
Der Landesregierung ist häufig vorgeworfen worden, dass das gesamte Prüfverfahren sehr lange dauere und nur zögerlich vorangetrieben werde. Ich wiederhole: Eine Schwierigkeit bestand darin, Sachverhalte aufzuklären, die teilweise 14 Jahre zurücklagen. Sowohl die Betroffenen als auch die Dienststellen mussten die alten Unterlagen erst zusammensuchen, um dann
eine richtige Prüfung des Vorganges durchführen zu können. Die Sachverhaltsaufklärung war daher zeitintensiv und schwierig. Hinzu kamen hochkomplexe Widerspruchsverfahren. Der Abgeordnete Vietze, der im Rahmen seiner Akteneinsicht ungefähr zwanzig Mal in der Staatskanzlei zu Gast war,
kann dies sicherlich bestätigen. Bei Ihnen, Herr Vietze - das ist keine Koketterie; ich betone es auch deshalb, weil ich nicht alle Ihre Einschätzungen, die ich heute in der Presse lesen durfte, teile -, darf ich mich für die vielen konstruktiven Gespräche bedanken, die wir am Rande Ihrer Akteneinsicht geführt haben. Das meine ich ehrlich.
Das Ergebnis des von Ihnen angestrengten Organstreitverfahrens vor dem Landesverfassungsgericht zum Akteneinsichtsrecht von Abgeordneten hat im Übrigen in einer, wie ich glaube, sehr schwierigen Rechtsmaterie Klarheit erbracht.
Insgesamt ist festzustellen - damit will ich es mit den Zahlen bewenden lassen -, dass 901 Fälle nach Abschluss der Prüfung eingestellt wurden. In 222 Fällen gab es Rückforderungsbescheide, die teilweise noch im Verfahren sind. Ein Fall ist noch nicht abgeschlossen.
Das Hohe Haus debattiert heute über den Abschlussbericht der Landesregierung; denn die noch nicht abgeschlossenen Rückforderungsverfahren sind jetzt Sache der Gerichte. Dennoch möchte ich Ihnen einen Vorschlag unterbreiten: Ihr Einverständnis vorausgesetzt, werde ich unaufgefordert in regelmäßigen Abständen dem Hauptausschuss über den weiteren Fortgang insbesondere der Gerichtsverfahren, die bei den Verwaltungsgerichten bekanntlich etwas länger dauern, berichten.
Welche Schlussfolgerungen hat die Landesregierung aus den Ergebnissen ihrer Überprüfungen gezogen? Bereits während der laufenden Prüfungen hat sie Rechtsvorschriften geändert, teilweise hat sie im Landtag entsprechende Anträge gestellt, soweit dies notwendig war, um durch enger gefasste Regelungen die Trennungsgeldzahlungen auf das notwendige Maß zu beschränken.
Im Jahr 2004 wurde der berühmt-berüchtigte Wünsdorf-Erlass aufgehoben, wonach die Möglichkeit zur Weitergewährung von Trennungsgeld wegen der Unzumutbarkeit eines Umzugs für längstens zwei Jahre anerkannt wurde.
Mit der sechsten Änderung des Landesbeamtengesetzes vom Juni 2005 wurden die Geltungsdauer der Zusage von Umzugskostenvergütungen von fünf auf drei Jahre reduziert und die Entfernungsgrenze zwischen Wohnung und Dienststätte - Sie erinnern sich - von weniger als 30 Kilometer auf weniger als 50 Kilometer festgelegt. Seitdem gehört Berlin praktisch zum Einzugsbereich.
Die Brandenburgische Trennungsgeldverordnung wurde neu geschaffen und trat am 1. Mai 2005 in Kraft. Zahlreiche Rundschreiben des MdF zum Trennungsgeldrecht im Land Brandenburg wurden aufgehoben.
Die Erfahrungen mit der Aufarbeitung zeigen aber auch, dass die gesamte Materie des Trennungsgeldrechts und des Umzugskostenrechts derart komplex ist, dass es für diesen Aufgabenbereich speziell geschulter Mitarbeiter bedarf, um fehlerhafte Entscheidungen zu vermeiden. Die Landesakademie für öffentliche Verwaltung führt deshalb seit mehreren Jahren im Rahmen ihres jeweiligen Jahresprogramms regelmäßig Seminare zum Reisekosten- und Trennungsgeldrecht durch. Die Teilnahme der mit der Bearbeitung von Anträgen auf Erstattung von Reise- und Umzugskosten sowie auf Gewährung von Trennungsgeld betrauten Mitarbeiter wird in allen Ressorts nachdrücklich gefördert.
Ich gehe davon aus, dass die von den Ressorts eingeleiteten Maßnahmen sicherstellen, dass die geltenden Rechtsvorschriften in diesem Bereich jetzt auch beachtet werden.
Lassen Sie mich auf die Bewertung der Vorgänge zurückkommen. Ja, sage ich, es hat in zahlreichen Fällen Trennungsgeldbewilligungen gegeben, die sachlich falsch waren und einer Überprüfung nicht standgehalten haben. Jedoch bin ich weit davon entfernt, die Last dieser Feststellungen bei den damaligen Bearbeiterinnen und Bearbeitern abzuladen. Sie waren dafür nicht ausgebildet. Für Fortbildungen - daran kann ich mich selbst noch gut erinnern - war aufgrund des Arbeitsdrucks keine Zeit. Es hieß damals: Ihr müsst es euch durch „learning by doing“ aneignen. Ich sagte bereits, die Materie war auch für Juristen außerordentlich kompliziert.
Jedoch glaube ich nicht, dass in den Fällen, die nun mit der Brille der Jahre 2004, 2005 und 2006 betrachtet und bewertet werden, seinerzeit - Anfang der 90er Jahre bzw. 1991, 1992 und 1993 - zwischen den Antragstellern und Bearbeitern - ich drücke es einmal juristisch aus - in kollusivem Zusammenwirken gehandelt wurde. Das glaube ich nicht.
„In keinem der geprüften Fälle ist aber davon auszugehen, dass im gezielten Zusammenwirken von Antragsteller/in und Bearbeiter/in Trennungsgeld bewilligt wurde, auf das die/der Berechtigte keinen Anspruch hatte.“
Das stellt der Gutachter fest. Diesbezüglich will ich doch etwas mehr in die Tiefe bzw. in die Vergangenheit gehen, die ich selbst seit 1991 in Brandenburg erleben durfte.
Das Land, die Menschen und die Verwaltungen befanden sich im Umbruch und im Aufbruch. Es herrschte ein Klima, in dem jeder, der aktiv bereit war, beim Aufbau zu helfen, gern aufgenommen wurde. Es herrschte ein Klima, das verantwortlichen Sachbearbeitern vermittelte, die Trennungsgeldbearbeitung zum einen zügig durchzuführen und zum anderen für die Antragsteller wohlwollend zu entscheiden. Damals war das Wort „Gewinnungsinteresse“ in aller Munde.
Ich glaube, diese Stimmung wurde nicht von den Sachbearbeitern erzeugt, die diese Anträge bearbeitet haben, sondern von den Spitzen der Häuser der damaligen Landesregierung - im Nachhinein von einigen sehr offensiv; von einem Kollegen sogar in der Zeitung - mitgetragen. Dort lag im Übrigen auch die Verantwortung für die organisatorischen Abläufe und die personelle Abwicklung der Aufgaben und damit auch für die Trennungsgeldbearbeitung.
Das ist aus heutiger Sicht in doppelter Hinsicht zu kritisieren. Zum einen ist damals Geld ausbezahlt worden, das zum Teil heute nicht mehr zurückverlangt werden kann, weil es verfallen ist oder die Ansprüche verjährt sind. Zum anderen ist über Jahre hinweg ein enorm hoher Aufwand verursacht worden, der in den letzten Jahren in die Aufarbeitung gesteckt werden musste. Ich sage für die Landesregierung sehr deutlich: Die Aufarbeitung war nötig und wichtig. Die Landesregierung hat daraus gelernt. Sie hat Schlussfolgerungen gezogen und diese dann auch umgesetzt. Ich denke, das konsequente Verfahren ist auch das einzig mögliche Argument gewesen, dem zwischenzeitlich, Herr Vietze, zweifellos eingetretenen Imageschaden des Landes zu begegnen.
Am Ende habe ich eine herzliche Bitte, und zwar, das Instrument Trennungsentschädigung und Umzugskostenvergütung nicht zu diskreditieren. Es handelt sich um Ansprüche von Menschen, die sich auf Veranlassung des Dienstherrn von A nach B bewegen müssen. Sie tun das nicht, weil sie es wollen, sondern weil sie es müssen. Vor allem der Personalabbau, den die Landesregierung vollziehen möchte und den der Landtag verlangt, erfordert eine hohe Flexibilität der davon betroffenen Beschäftigten. Sie müssen sich gegebenenfalls von A nach B bewegen. Genau für diesen Fall ist das Instrument geschaffen worden. Meine Bitte lautet: Wenn wir von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern große Flexibilität verlangen und erwarten - in diesem Hohen Hause und in der Landesregierung -, sollten wir auch die andere Seite der Medaille akzeptieren, die „Trennungsgeld“ heißt. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Das Trennungsgeld ist ein in jeder Hinsicht schwieriges Thema. In der Ausbildung zum Juristen hat man mit der Materie allenfalls zufällig Kontakt. Lediglich diejenigen, die sich mit dem Verwaltungsrecht - speziell dem Beamtenrecht - in ihrer Ausbildung beschäftigen müssen oder wollen, werden davon eventuell am Rande etwas erfahren. Wenn man in der Praxis nicht mit der speziellen Materie zu tun hat - so wie ich, der als Zivilrechtler jahrelang tätig war -, geht diese Materie an einem vorbei. Wenn man sich zum ersten Mal - so wie ich vor etwa zwei Jahren hier im Landtag - mit dem Thema Trennungsgeld beschäftigen muss und sich einmal die juristischen Grundlagen anschaut, wird man feststellen, dass es endlos viele Bücher über dieses Thema gibt sowie Hunderte von Aufsätzen, die jedes Detailproblem beleuchten. Es ist eine wahrhaft komplexe und besondere Materie.
Natürlich kann heutzutage gefragt werden, ob in Zeiten der Globalisierung so viel Zeit auf diese hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums verwendet werden muss. Diese Grundsätze sind jedoch nun einmal da und gelten. Trennungsrecht ist geltendes Recht. Im Jahr 1990 bzw. Anfang der 90er Jahre war es auch geltendes Recht.
Wenn wir uns heute dem Thema nähern, müssen wir uns natürlich die damalige Situation hier, in der ehemaligen DDR ver
gegenwärtigen. Nach der Wiedervereinigung bzw. nach der Bildung der fünf ostdeutschen Länder war es erforderlich, in großem Maße Fachleute für spezielle Themen zu gewinnen, die vor Ort nicht zu finden waren. Damals waren wir hier vor Ort darauf angewiesen, dass aus Westdeutschland Hunderte bzw. Tausende Beamte und sonstige qualifizierte Kräfte kamen, die sich in den Dienst des Aufbaus der Landesverwaltung stellten und vor Ort tätig wurden. Eingangs sollte man deshalb Folgendes feststellen: Ohne diese Aufbauhelfer wäre der Aufbau hier vor Ort nicht so erfolgreich erfolgt, wie er letztlich erfolgt ist.
Im Jahr 1990 standen wir in Deutschland vor einer juristisch völlig neuen Situation - einer Situation der Vereinigung zweier auch rechtlich völlig unterschiedlicher Systeme. Das hat es in dieser Form auf der Welt noch nicht gegeben. Aufgrund dessen war es natürlich gut, dass es bestimmte Dinge gab, an die sich die Fachkräfte, die hierher kamen, halten konnten. Eines dieser Dinge waren die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, wozu auch das Trennungsgeld gehört.
In den Jahren 1990, 1991 und 1992 gab es hier keinen funktionierenden Wohnungsmarkt. Das wissen wir alle - zumindest diejenigen, die damals hier vor Ort waren. Ich war damals auch vor Ort und weiß es noch sehr gut. Das ehrgeizige Wohnungsbauprogramm der DDR war nicht darauf ausgerichtet, für Familien westdeutscher Spitzenbeamter Wohnraum zu schaffen. Es gab kein adäquates Angebot.
In den ersten Jahren nach der Wende blieb den meisten Beamten nichts anderes übrig, als zu pendeln, sich mit vorübergehenden Unterbringungen zufrieden zu geben und ihre Familien an ihrem bisherigen Wohnort zu belassen. Es war richtig, dass man diesen Beamten in dieser Zeit einen Ausgleich gab; richtig auch deshalb, weil es geltendes Recht war. Trennungsgeldrecht war und ist geltendes Recht. Es gab einen Anspruch darauf. Es war nichts Illegitimes, was diese Menschen damals forderten.
Zudem war es in den Jahren 1990, 1991 und 1992 durchaus legitim, großzügig zu handeln. Das Land hatte weiß Gott andere Probleme, als diese von mir eingangs zitierten Probleme des Trennungsgeldrechts zu diskutieren und die Mitarbeiter dahin gehend zu schulen, wie spezielle Themen des Beamtenrechts ausgeführt werden. Das war nicht das, was die Bürger des Landes in den Jahren 1991, 1992 und 1993 brauchten.
Dann ging Zeit ins Land. Auch durch die Hilfe der Fachkräfte, die hierher kamen, ging es aus meiner Sicht sehr schnell, dass wir hier eine funktionierende rechtsstaatliche Verwaltung aufgebaut hatten. Damals hätte ich nie erwartet, dass es so schnell funktionieren würde. Die Justizarbeit, die Verwaltung funktionierte sehr schnell.
Auch die sonstigen Rahmenbedingungen änderten sich natürlich sehr schnell. Es gab einen Bauboom. Es wurden Wohnungen und Einfamilienhäuser gebaut. Sehr schnell hatten wir mehr Wohnraum, als es Bedarf daran gab.
Nur die Praxis bei der Trennungsgeldgewährung hat sich offensichtlich nicht so richtig der Realität angepasst. Sie hat nicht berücksichtigt, was sich hier im Laufe der 90er Jahre an positiven Dingen entwickelt hat. Wir haben den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und feststellen müssen, dass
es bei mehr als 1 000 Fällen der überprüften Vorgänge Beanstandungen aus den unterschiedlichsten Gründen gab. Natürlich muss man fragen, was da passiert ist.
An einer Stelle in diesem Bericht ist die Rede von einem Beziehungsgeflecht, das sich entwickelt habe. Das klingt ein bisschen nach Vetternwirtschaft oder Korruption. Aber es meint etwas völlig anderes, etwas zunächst Selbstverständliches. Es meint, dass sich Menschen, die sich kennen - als Arbeitskollegen, vom Studium her oder weil man am gleichen Ort oder in der gleichen Region in Deutschland geboren wurde -, tendenziell freundlich gegenüberstehen, dass man Schwierigkeiten hat, ihnen eine Bitte abzuschlagen bzw. von ihnen erwartet wird, freundlich behandelt zu werden. Das ist nichts Unnormales, sondern im Gegenteil etwas absolut Selbstverständliches. Das gibt es überall, in allen Bevölkerungskreisen und allen Berufsgruppen. Überall auf der Welt ist es selbstverständlich.
Es mag eine Erklärung für das liefern, was passiert ist, aber es ist keine Rechtfertigung und keine Entschuldigung dafür. Denn ein Rechtsstaat funktioniert nach anderen Kriterien. Ein Rechtsstaat erfordert die unbedingte Einhaltung der Normen durch alle, die Gleichheit aller vor dem Gesetz und dass die Interessen des Einzelnen sowie des Freundes- oder Bekanntenkreises hinter die Interessen der Allgemeinheit zurücktreten müssen.
Es ist leider so, dass das, was in den Berichten deutlich wurde, den Eindruck erweckt, als hätten manche, die damals den Rechtsstaat hier aufbauen sollten, diese Grundprinzipien nicht verinnerlicht. So hat sich im Laufe der Jahre eine Praxis entwickelt, die, wie wir heute wissen, vielfach zu falschen Entscheidungen geführt hat. Das hat nicht nur zu einem materiellen Schaden für das Land geführt. Größer ist der immaterielle Schaden, weil das Vertrauen in die Verwaltung, in die Justiz geschwächt wurde.
Es hat auch die übergroße Zahl derjenigen Beamten und Angestellten betroffen, die sich völlig korrekt verhalten und das Trennungsgeld völlig zu Recht erhalten haben. Sie mussten sich rechtfertigen. Es hat den Eindruck erweckt, als wären all diejenigen, die sich damals um den Aufbau in Brandenburg bemüht haben, nur wegen des eigenen finanziellen Vorteils hier und hätten keine Rücksicht auf die Interessen der Bürger des Landes genommen. Das ist fatal. So war es nicht. Ich denke, da sind wir alle einer Meinung. Das war nicht das, was die große Mehrheit derer, die damals hier gearbeitet haben und heute hier arbeiten, gewollt hat.