Protokoll der Sitzung vom 04.07.2007

Frau Fischer (Vorsitzende des Sonderausschusses zur Überprüfung von Normen und Standards):

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Kollegen und ich reden heute hier zum letzten Mal als Mitglieder des Sonderausschusses zu Ihnen.

(„Och!“ bei der Fraktion DIE LINKE)

Zwei Jahre intensiver, anstrengender und - wie ich denke - auch erfolgreicher Arbeit liegen hinter uns. Wenn man sich jetzt bei einem so wichtigen Thema, das nicht nur den Ausschuss, sondern auch das Parlament insgesamt und die Landesregierung beschäftigt, die Reihen hier anschaut, hoffe ich doch, dass wir bei dem ganzen Abbau nicht auch noch einige Ministerien oder Kollegen mit abgebaut haben. Das sei einmal ganz sachte gesagt.

Was uns im Ausschuss zwei Jahre verfolgt hat, war, dass alle gesagt haben, Bürokratie sei ein ganz großes Problem, nur bitte

nicht bei uns. Verwaltungsreformen soll es überall geben, aber vor allem erst einmal bei den anderen. Insofern merkt man auch, wenn man den Blick hier auf die Reihen richtet, dass diese Themen keine Begeisterungsstürme hervorrufen, weder bei der Bevölkerung noch bei den Medien und auch nicht unbedingt bei den Betroffenen. Das haben wir in dem Ausschuss insgesamt auch gewusst und uns trotzdem auf die Aufgabe eingelassen.

Ich sage: Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung sind ganz, ganz wichtige Themen, gerade für uns Politiker; denn die Verwaltung ist unser Fenster zum Bürger. Die Verwaltung transportiert unsere Ideen, Initiativen und Vorschläge. Deshalb möchte ich an dieser Stelle ganz deutlich sagen, dass niemand im Ausschuss jemals zu Bürokratenschelte neigte. Mein Respekt gilt denen, die sich diesen Themen stellen, die gegen die Widerstände, Besserwisser und Besitzstandswahrer, die es in diesem Bereich einfach gibt, sagen: Wir wollen eine moderne und effiziente Verwaltung. - Da kann man nur sagen: Respekt und Hut ab!

Die Mitglieder des Ausschusses haben in diesen zwei Jahren viel gelernt, insbesondere darüber, welchen Herausforderungen man begegnet, wenn man Veränderungen im Interesse von Bürgern und Wirtschaft, aber auch der Verwaltung selbst erreichen will. Ich bin davon überzeugt, dass die Tätigkeit unseres Ausschusses in diesen zwei Jahren zu einer Stärkung des Veränderungswillens im Land insgesamt, insbesondere bei Landesregierung und Landtag, beigetragen hat.

Wichtig war, dass die sieben Abgeordneten, die sich dem Thema gewidmet haben, sämtliche Probleme über die Fraktionsgrenzen hinweg einvernehmlich regeln wollten. Ich meine, diesem Anspruch sind wir bis zum Schluss gerecht geworden.

Das Ihnen heute vorliegende Standarderprobungsgesetz ist ein Beispiel für die Zusammenarbeit von Regierung und Parlament. Beide waren sich darin einig, die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Optionen, das heißt Handlungstüren, zu öffnen. Ziel ist der Bürokratieabbau vor Ort. Dort muss es zu konkreten Verbesserungen kommen. Darum geht es uns mit diesem Gesetz.

Die jetzt möglich werdenden Ansätze sollen erprobt werden. Wenn die Erprobung erfolgreich ist - das weiß man am Anfang nicht -, ergibt sich daraus eine natürliche Bewegung zum Besseren. Diese Grundidee des Standarderprobungsgesetzes war schon Teil des ersten Bürokratieabbaugesetzes, das wir letztes Jahr fraktionsübergreifend, das heißt im Konsens beschlossen haben.

An dieser Stelle folgt noch einmal eine Klarstellung - man kann es nicht oft genug sagen -: Im letzten Jahr hieß es hier und da, das Abendland gehe unter, Brandenburg versinke im Chaos, und niemand wisse mehr, wer wofür zuständig ist. - Mit dem neuen Gesetz geben wir Kommunen befristet die Möglichkeit, andere Wege zu gehen, auch solche, die vom Landesrecht abweichen. Ziel unseres Gesetzesvorhabens ist es einzig und allein, Bürger und Wirtschaft von bürokratischen Lasten zu befreien, insbesondere Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Kurzum, wir wollen gemeinsam neue Wege gehen.

Welche Chancen sich mit dem neuen gesetzlichen Ansatz verbinden, zeigt schon die Zahl der Anträge. Am Anfang hieß es:

Es kommen vielleicht drei, vier Anträge. Wir haben entsprechende Erfahrungen aus anderen Bundesländern. Das alles wird überhaupt nicht funktionieren. - Mittlerweile liegt die Zahl der Anträge bei 97. Damit haben wir die Erwartungen auch des Städte- und Gemeindebundes weit übertroffen. Das Gesetz hat sich aus unserer Sicht bewährt. Ein Drittel der Anträge, genauer: 32, sind bereits positiv beschieden und umgesetzt worden. Das zeigt: Wir brauchen große Veränderungsbereitschaft und stehen vor der Notwendigkeit, neue Lösungen zu finden.

Lassen Sie mich abschließend auf folgenden Punkt hinweisen: Wir haben mit dem Gesetz Rechtsvorschriften aus den Bereichen Schulrecht, Straßenrecht, Natur- und Denkmalschutzrecht geändert. Rechtssicherheit ist gegeben; das ergibt die Stellungnahme der Landesregierung. Ein Drittel der Anträge kann kurzfristig verabschiedet werden. Lassen Sie uns das weiterhin versuchen. Die Experimentierklausel bleibt das Herzstück des Gesetzes.

Ich fasse zusammen: Die gesetzliche Neuregelung ist ein erster, vernünftiger - und sicherlich nicht der letzte - Schritt. Deswegen bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung des Sonderausschusses zu folgen und der Erweiterung des Gesetzes zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Herzlichen Dank, Frau Fischer. - Das Wort erhält Staatssekretär Appel.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Brandenburg wird bundesweit als Vorreiter beim Bürokratieabbau angesehen. Woran liegt das? Ich denke, das liegt zuallererst daran, dass wir - Landtag und Landesregierung gemeinsam - in den vergangenen zwei Jahren auf allen wichtigen Feldern des Bürokratieabbaus erfolgreich tätig waren.

Mit dem ersten Bürokratieabbaugesetz haben wir nicht nur einige bürokratische Hürden beseitigt; wir haben auch für Kommunen die Möglichkeit geschaffen, gezielt von landesrechtlichen Standards abzuweichen.

Bei der Ermittlung der Bürokratiekosten sind wir unter den Bundesländern spitze. Die im Bericht zum 22. Beschluss des Sonderausschusses dargestellten Erkenntnisse setzen wir jetzt um.

Heute befassen wir uns mit einem Gesetzentwurf, der einen weiteren Schritt ermöglichen soll: die Verlagerung von Zuständigkeiten im Rahmen der Standarderprobung.

Das Erprobungsgesetz in der Altfassung eröffnet den Kommunen die Möglichkeit, neue Maßnahmen zum Bürokratieabbau zu erproben, auszuwerten und - wenn sie erfolgreich waren landesweit zur Anwendung zu empfehlen. Damit können sie testen, ob hierdurch Verwaltungsverfahren beschleunigt und unternehmerisches Handeln erleichtert werden kann. Die Bedeutung der Erprobungsklausel hat die Abgeordnete Fischer soeben dargestellt.

Die Gemeinden und Landkreise haben das Gesetz sehr positiv aufgenommen und, wie gesagt, schon 97 Anträge in unterschiedlichen Bereichen gestellt. Die Anträge reichen von der Anhebung der Wertgrenzen bei der Auftragsvergabe über den Naturschutz, die Bauordnung, das Straßenrecht und das Waldgesetz bis hin zum Wasser- und - vielleicht noch wichtiger Abwasserrecht.

Es liegt mir sehr daran, Folgendes zu betonen: Die allermeisten Anträge sind realitätsnah ausgerichtet und praxisorientiert gewesen. Man kann keineswegs, wie von einigen Auguren vorhergesagt, von Veranstaltungen nach dem Motto „Wünsch Dir was!“ sprechen. Den Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden, insbesondere dem Städte- und Gemeindebund, danke ich für die Unterstützung.

Von den vorliegenden Anträgen konnten bislang bereits 32 - das entspricht einem Drittel - umgesetzt werden. 14 Anträge gaben Anstöße für eine landesweite Umsetzung, in 18 Fällen wurden Einzelgenehmigungen für Modellversuche erteilt. Lediglich acht Anträge wurden endgültig abgelehnt. Drei davon betrafen Zuständigkeitsverlagerungen bei der Durchführung der Straßenverkehrsordnung.

Insbesondere die Wünsche der Gemeinden und Ämter, Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde zu übernehmen - ich muss noch einmal betonen: probeweise -, waren Anlass zu einer Novellierung des Erprobungsgesetzes. Mit der vom Kabinett verabschiedeten Fassung des ersten Bürokratieabbaugesetzes sollte zunächst die inhaltliche Öffnung von Standards ermöglicht werden. Mehr hatte das Kabinett damals nicht geplant.

Mit der vorliegenden Novelle wird der Anwendungsbereich des Erprobungsgesetzes erweitert, indem auch Zuständigkeitsverlagerungen möglich werden. Schwerpunkt sind, wie man sich sicherlich denken kann, die Zuständigkeiten für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen. Die Landesregierung begrüßt, dass es, wie übrigens auch in Schleswig-Holstein, bei der Zweiteilung geblieben ist. Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern können aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit im Rahmen der Erprobung mehr Aufgaben übertragen werden, ohne die Sicherheit des Straßenverkehrs zu gefährden.

Eine wichtige weitere Erprobung erfolgt im Bereich der Schulverwaltung. Die Trennung der Zuständigkeitsbereiche für die Ausstattung der Schulen wird dadurch aufgehoben, dass Land und kommunaler Schulträger der Schule ihre Mittelansätze in einem gemeinsamen Gesamtbudget zur Verfügung stellen können.

Die vorgesehenen Änderungen beim Verfahren der Antragstellung, die Entscheidung über den Antrag zwingend binnen drei Monaten zu treffen, und die Verpflichtung, in jedem Fall den Antragsteller anzuhören, begrüße ich für die Landesregierung ebenfalls. Die Landesregierung muss sich hier als Partner der antragstellenden Kommunen verstehen, weil wir ein gemeinsames Ziel verfolgen.

Nach dem klaren Willen des Gesetzgebers soll dieser Dialog auf Augenhöhe stattfinden und durchaus auch mit Hilfestellungen verbunden sein, um im Einzelfall dann auch unglücklich formulierte Anträge gemeinsam zu qualifizieren. Hier gibt es noch Defizite, vor allen Dingen in der Kommunikation.

Zugegeben, es gab auch Missverständnisse und leider auch Misstrauen zwischen den Kommunen einerseits und den zu

ständigen Fachministerien andererseits. Die ersten Erfahrungen mit dem Gesetz zeigen, dass wir einen intensiveren Dialog zwischen den Praktikern in den Kommunen und der Ministerialverwaltung brauchen. Die Staatskanzlei wird daher in Zukunft noch mehr ihrer moderierenden Rolle gerecht werden und vermehrt zu Gesprächen zwischen den Verfahrensbeteiligten einladen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich in diesem Zusammenhang gleich etwas zum Abschlussbericht des Sonderausschusses - SANS - sagen; denn es gibt aus meiner Sicht viele Zusammenhänge. Der SANS hat in einem - ich nenne es einmal so - Parforceritt nicht nur die wichtigsten Normen und Standards im Landesrecht überprüft und bereits erste Vereinfachungen in die Wege geleitet, sondern praktisch alle relevanten Reformvorhaben der Landesregierung beleuchtet und im Ergebnis zahlreiche Empfehlungen an die Landesregierung ausgesprochen. Damit hat er die hohen Erwartungen erfüllt, die mit seiner Einsetzung verbunden waren.

Die Arbeit des Ausschusses - das liegt, glaube ich, in der Natur der Sache - war nicht immer frei von Konflikten. Das vorgelegte Tempo und das hartnäckige Nachfragen hat die Landesregierung sicherlich zuweilen auch ins Schwitzen gebracht. Dennoch oder gerade deshalb will ich hier ganz klar sagen: Ohne den Sonderausschuss wären wir bei der Reduzierung bürokratischer Belastungen in Brandenburg nicht so weit, wie wir es heute sind. Dafür sage ich meinen herzlichsten Dank an alle Mitglieder des Ausschusses und ganz besonders natürlich an die Vorsitzende Tina Fischer.

(Beifall bei SPD, CDU und der Fraktion DIE LINKE)

Das Ende des Sonderausschusses ist aber nicht das Ende des Bürokratieabbaus in Brandenburg; er darf es nicht sein. Die Empfehlungen im Abschlussbericht enthalten eine Reihe von handfesten Anregungen, mit denen sich die Landesregierung auseinandersetzen und darüber dann auch hier im Hohen Haus berichten wird. Aber das richtige Maß an notwendiger Regulierung vermeidbarer Belastungen, von Kostenreduzierung und Dienstleistungsqualität im Auge zu behalten ist nicht nur die Aufgabe der Landesregierung allein. Alle politisch Verantwortlichen sind hier gefragt, und nur im weiterhin vertrauensvollen Miteinander von Landtag und Landesregierung kann dies gelingen.

Ein erster Prüfstein für den eingeleiteten Mentalitätswechsel wird aus meiner Sicht die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie sein. Wie Sie wissen, sollen bis Ende 2009 alle Dienstleister, die den Marktzugang in Brandenburg wünschen, einen zentralen Ansprechpartner erhalten, an den sie sich wenden können. Ich möchte hier deutlich sagen, dass die Umsetzung dieser Richtlinie für mich nicht nur in einer einfachen technischen Zusammenfassung von Dienstleistungen der Landes- und Kommunalverwaltungen an einer Stelle bestehen darf, also quasi eine einheitliche Telefonnummer. Wir sollten vielmehr gemeinsam versuchen, die relevanten Geschäftsprozesse so umzugestalten, dass nicht nur ein gemeinsamer Ansprechpartner entsteht, sondern auch eine Effizienz- und Effektivitätssteigerung bei der Erbringung unserer Leistungen eintritt.

(Beifall des Abgeordneten Hammer [DIE LINKE])

Dabei müssen auch vorhandene Strukturen und Zuständigkeiten infrage gestellt werden. Ich will auch, dass der einheitliche

Ansprechpartner nicht nur für ausländische Dienstleister zuständig ist - das will ich hier ausdrücklich sagen -; denn wer möchte schon die eigenen, nämlich die deutschen Unternehmen diskriminieren?

Zu den zentralen Anliegen wird auch weiterhin die Fortführung der Aufgabenkritik gehören. Ich denke, kein Bundesland hat bisher so detailliert und umfassend die Aufgaben seiner Verwaltung erfasst, wie es jetzt in Brandenburg erfolgt ist. Dieser Aufgabenkatalog wird die Grundlage für weitere Aktivitäten der Ressorts bilden. Insgesamt wurden 1 114 Aufgaben erfasst.

Es hat sich gezeigt, dass ein wesentlicher Teil der Fachaufgaben durch europa- oder bundesrechtliche Regelungen vorgegeben ist, sodass die Landesregierung im Rahmen der Aufgabenkritik nicht mehr über das Ob der Aufgabenwahrnehmung entscheiden kann. Allenfalls das Wie kann das Land steuern. Für das Wie der Aufgabenerledigung - hier möchte ich ausdrücklich die Empfehlungen des Sonderausschusses aufgreifen sind die Möglichkeiten des E-Governments von entscheidender Bedeutung.

Die Aufgabenerhebung hat ergeben, dass bereits jetzt 334 Aufgaben online gestellt sind. Die Informationen werden im Internet bereitgestellt und können von den Bürgerinnen und Bürgern sowie von den Unternehmen abgerufen werden. Das ist eigentlich kein so schlechter Stand. Richtig ist aber auch, dass die Zahl der Dienstleistungen, die mittels rechtswirksamer elektronischer Transaktionen zwischen den Dienststellen der Landesverwaltung und dem Verwaltungskunden über das Internet abgewickelt werden können, noch ziemlich gering ist. Die Empfehlungen des Ausschusses, innerhalb von fünf Jahren alle Dienstleistungen mit Transaktionsmöglichkeiten zu versehen, halte ich für ehrgeizig. Die Empfehlung des Sonderausschusses zur Vorbereitung einer Verwaltungsstrukturreform ist bei diesen Aktivitäten ebenfalls einzubeziehen. Ministerpräsident Platzeck hat erst jüngst anlässlich der 5. Konferenz der Führungskräfte in der Landesverwaltung in aller Deutlichkeit klargestellt, dass

„eine grundsätzliche Diskussion über unsere Verwaltungsstrukturen wegen der Auswirkungen der Föderalismusreform, wegen der Bevölkerungsentwicklung und wegen des notwendigen Personalabbaus in der Landesverwaltung unvermeidbar ist.“

Der Ministerpräsident weiter:

„Ein Blick über die Landesgrenzen hinweg zeigt, dass praktisch in ganz Deutschland Vorhaben zur Verwaltungsstrukturreform angelaufen sind.“

Es geht im Kern dabei um die Frage, wer künftig welche öffentlichen Aufgaben im Land wie erledigen soll. Dass eine wie auch vom Sonderausschuss geforderte weitgehende Kommunalisierung aller unmittelbar bürger- und unternehmesbezogenen Aufgaben hierbei anzustreben ist, entspricht auch dem Anliegen der Landesregierung. Aber ich sage auch eines: Wirtschaftlich muss die Wahrnehmung natürlich auch sein.

Diese umfassende Strukturreform wird sicherlich nicht mehr in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden, sondern erst in der nächsten. Allerdings muss sie gründlich vorbereitet wer

den. Dass der Prozess der Verwaltungsmodernisierung weiterhin nur erfolgreich verlaufen wird, wenn durch die politisch Verantwortlichen eine effektive und stringente Steuerung erfolgt, steht außer Frage. Dass es hierzu aber eines speziellen Kabinettsausschusses bedarf, wie der Sonderausschuss empfiehlt, stelle ich zunächst einmal infrage. Eines besonderen Kabinettsauschusses würde es doch eigentlich nur dann bedürfen, wenn auf der Regierungsebene nicht anders gewährleistet werden könnte, dass die Modernisierungsprojekte vorangetrieben werden. Tatsächlich ist es aber so, dass sich das Kabinett selbst immer wieder und intensiver umfassend mit den großen Modernisierungsprojekten befasst, wie jüngst zum Beispiel mit der Forstreform. Welches politische Steuerungsgremium könnte den Prozess effektiver befördern und steuern als das Kabinett selbst, meine Damen und Herren?

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE)