Protokoll der Sitzung vom 04.07.2007

Zunächst darf ich Ihnen sagen: Es steht mir nicht zu, die Äußerungen des Bundesarbeitsministers zu bewerten. Was die Möglichkeiten anbelangt, etwas im Rahmen des Kompromisses zu erreichen, so bleibt beispielsweise beim Entsendegesetz abzuwarten, welche Branchen einbezogen werden. Das wird die Landesregierung sehr sorgfältig prüfen, sobald ein entsprechender Gesetzentwurf auf dem Tisch liegt.

Was die Frage nach den Vorstößen verschiedener Länder anbelangt, so gilt dazu auch das, was ich vorhin gesagt habe: Wir haben hier eine Große Koalition. Wir werden im Rahmen der Großen Koalition die Bewertung und die Positionierung vornehmen.

Vielen Dank. - Fragen danach, wie sich die Parteien innerhalb einer Koalition verhalten, sind hart am Rande der Zulässigkeit. Herr Abgeordneter Görke, wir werden das aber gleich üben. Sie sind noch einmal an der Reihe, denn die Fragen 1301 (Brandenburger Modell: 4 000 bis 5 000 Jobs für ältere Lang- zeitarbeitslose) und 1302 (Schweinemastanlage Hassleben) fallen wegen Fehlens der Fragesteller der schriftlichen Beantwortung anheim.

Ich rufe die Frage 1303 (Ausbildungsbonus für Unternehmen) auf, die der Abgeordnete Görke stellen wird.

Angesichts der prekären Situation auf dem Arbeitsmarkt hat der Bundestag am 21. Juni 2007 den Antrag „Junge Menschen fördern - Ausbildung schaffen und Qualifizierung sichern“ Drucksache 16/5730 - verabschiedet. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, unter anderem die Einführung eines Ausbildungsbonus zu prüfen. Ausbildungswillige Firmen sollen durch einen Nachlass bei der Arbeitslosenversicherung belohnt werden.

Ich frage die Landesregierung: Welche Auffassung hat sie zum genannten Vorschlag?

Herr Staatssekretär Alber erhält Gelegenheit zu antworten.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Görke, der Antrag „Junge Menschen fördern - Ausbildung schaffen und Qualifizierung sichern“ enthält über das von Ihnen Genannte noch eine Reihe wichtiger Elemente, die die Landesregierung ausdrücklich begrüßt. So tragen die darin geforderte Bereitstellung zusätzlicher außerbetrieblicher Ausbildungsplätze durch die Bundesagentur für Arbeit, ein entsprechendes Förderprogramm des Bundes, die Fortführung des Ausbildungsplatzprogramms Ost bis 2010, die Aufstockung des Sonderprogramms zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher und weitere Maßnahmen dazu bei, die Ausbildungsplatzsituation in Ostdeutschland zu verbessern und den mittelfristigen Bedarf an Fachkräften zu decken.

Die Unterstützung von Ausbildungsbetrieben ist in jedem Fall ein wichtiger Baustein zur Sicherung des zukünftigen Fachkräftebedarfs. In Brandenburg werden dazu die Instrumente der Verbundausbildung, der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung und des externen Ausbildungsmanagements eingesetzt.

Die Förderung der beruflichen Erstausbildung im Land Brandenburg zielt vorrangig auf die Stabilisierung und den Ausbau der betrieblichen Ausbildungsbasis. Neben der Weiterentwicklung dieser schon bestehenden Instrumente geht die Landesregierung neue Wege der Lernortkooperation.

Im Rahmen der INNOPUNKT-Initiative „Mehr Ausbildungsplätze durch mehr Ausbildungsbetriebe“ werden nichtausbildende Betriebe für eine Ausbildungsbeteiligung unter Nutzung der neuen Gestaltungsspielräume der Berufsbildungsreform gewonnen.

Mit der jährlichen Vergabe eines Ausbildungspreises werben das Land und die Partner des Brandenburger Ausbildungskonsens für mehr Ausbildung und würdigen Ausbildungsengagement.

Vielen Dank für die Beantwortung dieser Frage.

Die Frage 1304 (Verstärkte Verkehrskontrollen im Land Bran- denburg) wird auch schriftlich beantwortet. Die Frage 1305 (Ablehnung des Antrages des Helmholtz-Gymnasiums auf Ganztagsbetrieb) stellt Frau Abgeordnete Große.

Für viele Schulträger und Schulen ist das Verfahren zur Genehmigung des Ganztagsbetriebs nach wie vor intransparent. Das Potsdamer Helmholtz-Gymnasium stellte zum Schuljahr 2006 einen Antrag auf Ganztagsbetrieb, der abgelehnt wurde. Die Schule wurde auf 2007 vertröstet. Bis April 2007 wurde sie in dem Glauben gelassen, dass der Antrag genehmigt würde. Dann erfolgte die Absage mit der Begründung der „flächendeckenden Verteilung“. Die Stadtverordnetenversammlung als Schulträger unterstützt den Antrag und hat die kommunalen Mittel zur Kofinanzierung bereits eingeplant. Da es in Potsdam bereits fünf Gymnasien in freier Trägerschaft mit Ganztagsangeboten gibt, wird es für notwendig erachtet, wenigstens ein öffentliches Gymnasium mit diesem Angebot vorzuhalten.

Ich frage die Landesregierung: Welche Position vertritt sie zu diesem Problem?

Herr Minister Rupprecht, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Große, wir haben in diesem Jahr festgestellt, dass wir die Schulform Gymnasium für einen Antragszeitraum aus der Bewilligung herausnehmen. Das hat verschiedene Gründe, bedeutet aber

nicht, dass es im letzten Antragszeitraum, der bis Ende dieses Kalenderjahres läuft, nicht möglich ist, dass weitere Gymnasien in den Genuss einer IZBB-Förderung kommen. Das gilt auch für das Helmholtz-Gymnasium in Potsdam, das einen Vorteil hat: Es gibt in der Stadt nämlich bisher kein Gymnasium, das IZBB-gefördert ist. Das ist ein Alleinstellungsmerkmal, das die Chancen erhöht.

Wichtig ist zu wissen, dass die Genehmigung von Mitteln aus dem IZBB nicht automatisch einen Anspruch auf Fördermittel in Form von Geld aus dem IZBB-Topf bedeutet. In Potsdam stellt sich das so dar: Der Stadt wurde bereits im März 2004 mitgeteilt, dass es eine pauschale Zuweisung von IZBB-Mitteln gibt, die die Stadt auf die Schulen verteilen kann, deren Anträge eingehen werden. Das ist am 7. Mai dieses Jahres präzisiert worden. Es handelt sich um eine Summe von 8 Millionen Euro, die der Stadt zur Verfügung steht. Das ist unabhängig von einer Genehmigung von Schulen, die nicht genehmigt wurden, wie das Helmholtz-Gymnasium.

Nach Informationen der Stadt sind inzwischen 6 Millionen Euro bewilligt, also an Projekten und damit an Schulen festgemacht worden. Es bleiben 2 Millionen Euro zur Verfügung. Es ist Aufgabe der Stadt, zu schauen, welche Schulen Anträge gestellt haben und wohin das Geld fließen soll. Meine letzte Information ist, dass die Prioritätensetzung inzwischen erfolgt ist und dem Helmholtz-Gymnasium seitens der Stadt keine IZBBMittel bereitgestellt werden. Das bedeutet, dass die Stadt stattdessen die dort geplanten Baumaßnahmen aus eigenen Mitteln vornehmen will.

Das ist der letzte Stand, der uns von der Stadt mitgeteilt worden ist. Insofern besteht natürlich noch eine Chance; denn es geht bei IZBB nicht nur um Geld. Es ist übrigens eine weitverbreitete Fehlannahme, dass es sich um ein Programm handelt, bei dem man - böse gesagt - nur Geld abzocken oder - freundlicher formuliert - abschöpfen kann. Vielmehr ist es ein Programm, das wir mit entsprechenden Lehrerstellen untersetzen. Dazu stehen wir. Wenn das Gymnasium genehmigt wird, dann wird also auch die Ausstattung so sein, wie es sich gehört. Die Baumaßnahmen muss dann aber die Stadt Potsdam tragen, wenn sie sich dafür entschieden hat. - Danke.

Der Abgeordnete Senftleben möchte hierzu noch etwas wissen.

Herr Minister, ich habe eine Verständnisfrage. Wenn diese Gelder für Landkreise und kreisfreie Städte schon im Vorfeld festgelegt sind und auch festgelegt ist, wie die Verteilung in den einzelnen Regionen erfolgen wird, stellt sich die Frage, was in den Landkreisen oder kreisfreien Städten passiert, in denen nicht genügend Gelder aus diesem Topf für Ganztagsschulen beantragt werden. Wie werden die Gelder dann eventuell landesweit verteilt? Denn - darauf habe ich immer hingewiesen nicht alle Landkreise erfüllen die Quote, die man sich vorher in Potsdam vorgestellt hat.

Die Situation in Potsdam war von vornherein nicht mit anderen

kreisfreien Städten oder Kreisen zu vergleichen. Bevor das IZBB-Programm griff, gab es bereits Ganztagsschulen in Brandenburg, die natürlich in diesem Programm berücksichtigt worden sind. Diese Situation gab es in Potsdam und ähnlich auch in den anderen kreisfreien Städten, weshalb gerade die Städte die von uns angestrebten Quoten von 25 % für die Primarstufe und einem Drittel für die Sekundarstufe I bereits zum Teil übererfüllt hatten, bevor das Programm gegriffen hat. Also hat man sich hier auf eine pauschale Summe geeinigt. Dieses Vorgehen gab es aber nicht pauschal überall.

Eine Sorge, die Sie angesprochen haben, teile auch ich: Uns steht noch ein letzter Antragszeitraum zur Verfügung. Wir werden es nicht schaffen - das kann ich jetzt schon sagen -, eine Ausgeglichenheit herzustellen, weil in bestimmten Regionen die Quoten übererfüllt sind und das auch mit IZBB-Mitteln untersetzt worden ist. Das heißt, wir haben jetzt noch die Möglichkeit, die Quoten in den Kreisen, in denen die Zahl bisher noch deutlich darunter liegt, an die Zielzahl anzugleichen. Das sind einige Kreise.

Ich erwarte und hoffe, dass diese Kreise auch die entsprechenden Anträge stellen werden. Das sind nämlich die Regionen, die sehr zögerlich mit dem Programm umgegangen sind. Man könnte bösartig sein und sagen: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. - Andere, zum Beispiel die kreisfreien Städte, waren sehr viel optimistischer. Das hat immer auch etwas mit Kofinanzierung zu tun. Manchmal zögerten die Schulen, manchmal aber auch die Träger. Das Ergebnis ist, dass einige eventuell zu spät erkannt haben, welches Potenzial dieses Programm hat, und zwar nicht nur finanziell. Das möchte ich immer wieder betonen: Es ist kein Finanzabschöpfungsprogramm, sondern es geht um die Vorzüge, die Ganztagsschulen vor allen Dingen im pädagogischen Bereich haben. Dafür müssen wir als Land sorgen. - Danke.

Ich danke Ihnen für den Konjunktiv „könnte bösartig sein“; denn das passt gar nicht zu Ihnen.

Ich danke allen Mitwirkenden an dieser Fragestunde für die konzentrierte Arbeit, für die kurze Beantwortung im Zeitlimit, ohne viele Nachfragen zu provozieren. Ich sage das deshalb, weil wir heute 17 Fragen geschafft haben. Das hatten wir lange nicht mehr.

(Allgemeiner Beifall)

Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt 2 und entlasse Sie bis 13 Uhr in die wohlverdiente Mittagspause.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.04 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.03 Uhr)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollen mit dem zweiten Abschnitt unserer heutigen Landtagssitzung beginnen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Erprobung der Abweichung von landesrechtlichen Standards in Kommunen des Landes Brandenburg

Gesetzentwurf des Sonderausschusses zur Überprüfung von Normen und Standards

Drucksache 4/4587

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Sonderausschusses zur Überprüfung von Normen und Standards

Drucksache 4/4736

in Verbindung damit:

Bericht zum 22. Beschluss des Sonderausschusses zur Überprüfung von Normen und Standards vom 20.12.2006

Bericht der Landesregierung

Drucksache 4/4690

Abschlussbericht und Empfehlungen des Sonderausschusses zur Überprüfung von Normen und Standards

Bericht des Sonderausschusses zur Überprüfung von Normen und Standards

Drucksache 4/4570

Wir beginnen mit der Aussprache. Die Vorsitzende des Ausschusses, Frau Abgeordnete Fischer, erhält das Wort. Bitte schön.

Frau Fischer (Vorsitzende des Sonderausschusses zur Überprüfung von Normen und Standards):