„Sicherheitsgurtpflicht in Schulbussen“ Änderung der Straßenverkehrsordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, ber. 1971 F. 38) - StVO, zuletzt geändert durch die 24. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18.12.2006 (BGBl. I S. 3226)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für Reisende in Reisebussen selbstverständliche Sicherheitsstandards müssen erst recht für unsere Schulkinder gelten. In diesem Jahr gab es bereits mehrere Unfälle mit Schulbussen, bei denen Kinder verletzt wurden. Zuletzt gab es im Havelland einen schweren Schulbusunfall mit 16 Verletzten. Die Bilder vom Unfallort ließen die Erinnerungen an den schrecklichen Schulbusunfall in Altlandsberg im Landkreis Märkisch-Oderland Ende 1999 wieder wach werden. Dabei starben vier Kinder und der Busfahrer. Auch der Schulbusunfall im Havelland ging nicht glimpflich ab. Von den 15 verletzten Schülern mussten acht ins Krankenhaus gebracht werden, und die Busfahrerin hat lebensbedrohliche Verletzungen erlitten.
Kurz vor den großen Schulferien hat sich in Glienick im Landkreis Teltow-Fläming ein weiterer Unfall ereignet, bei dem die Busfahrerin wegen einer Radfahrerin eine Vollbremsung hinlegen musste. Dabei wurden acht Kinder verletzt. Ein Mädchen, das im Mittelgang stand, stürzte und zog sich Prellungen und Hautabschürfungen zu. Schulbusunfälle wie dieser passieren immer wieder in Brandenburg. Nun können wir nicht immer gewährleisten, dass alle Kinder einen Sitzplatz im Schulbus erhalten, aber beim Transport zur Schule und auf dem Rückweg kann und muss ein Minimum an Verkehrssicherheit gewährleistet werden.
Nun werden Sie fragen: Wie soll das durch das Land Brandenburg vonstattengehen? Schließlich muss dazu der § 21 der Straßenverkehrsordnung geändert werden. Dann sage ich: Wozu haben wir ein Verkehrsministerium, das durch den Herrn Minister in der Bundesverkehrsministerkonferenz vertreten wird?
Die Bundesverkehrsministerkonferenz ist zwar kein Gesetzgebungsorgan, doch zumindest diejenigen Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause, die sich mit Verkehrspolitik befassen, werden wissen, welchen Einfluss die Bundesverkehrsministerkonferenz auf der Ebene des Straßenverkehrsrechts nehmen kann und wie viele Änderungen der Straßenverkehrsordnung durch Beschlussfassung der Bundesverkehrsministerkonferenz vom zuständigen Bundesverkehrsministerium schon umgesetzt wurden.
Wir als Land dürfen nicht tatenlos bleiben, wenn sich - wie eben geschildert - Schulbusunfälle häufen und die Gesundheit bzw. das Leben von Kindern in Brandenburg auf dem Spiel steht. Eine Bundesratsinitiative als solche wäre hier aus gesetzgebungstechnischen Gründen nicht angebracht, zumal durch eine solche lediglich eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes initiiert werden könnte. Das Bundesstraßenverkehrsgesetz gibt hier allerdings nichts Brauchbares her; es enthält lediglich die Ermächtigungsnorm für den Erlass der Straßenverkehrsordnung durch das zuständige Bundesverkehrsministerium.
Wir als DVU-Fraktion sind der Ansicht, dass die Bundesverkehrsministerkonferenz gerade hier ihre wesentliche Aufgabe hat, nämlich vernünftige Standards bei der Sicherheit im Stra
ßenverkehr an den Bundesminister heranzutragen. Aus diesem Grund bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.
Das Wort erhält der Abgeordnete Dr. Klocksin. - Er ist nicht anwesend. Damit erteile ich der Abgeordneten Tack das Wort. Sie lehnt ab. Die Landesregierung verzichtet.
(Baaske [SPD]: Lassen Sie also den Teil, in dem Sie auf Herrn Klocksins Redebeitrag Bezug nehmen, weg!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wundert mich sehr, wie wenig Beachtung Sie alle der Schulwegsicherheit im Land Brandenburg beimessen.
Die Schulwegsicherheit betrifft schließlich nicht nur die Schülerinnen und Schüler, die den Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklegen, sondern auch diejenigen, die den Schulbusverkehr nutzen. Unser Antrag, mit dem wir fordern, dass Sie sich, Herr Minister, in der Bundesverkehrsministerkonferenz für eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung einsetzen, ist nicht vermessen oder gar unnötig. Das dürfte für Sie eine leichte Übung sein.
Dem Verordnungsgeber war es möglich, den § 21 a der Straßenverkehrsordnung im Hinblick auf Reisebusse anzupassen und eine Sicherheitsgurtpflicht einzuführen. Warum das im Schulbusverkehr nicht auch möglich sein soll, erschließt sich mir nicht. Frau Tack, Sie hätten heute Gelegenheit zur Antwort gehabt. Davon haben Sie jedoch keinen Gebrauch gemacht. Gerade Sie setzen sich doch immer für die Gurtpflicht in Schulbussen ein.
Unsere Fraktion hat namentliche Abstimmung beantragt. Ich bin gespannt, wie Sie sich positionieren werden.
In den einzelnen Landkreisen wird seit geraumer Zeit versucht, die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler in Bussen zu verbessern. Wir denken jedoch, dass das nicht ausreicht.
Wir als DVU-Fraktion sind indes der Ansicht, dass Busbegleiter, die für Ordnung sorgen, zwar gut und richtig sind; die durch einen Sicherheitsgurt vermittelte Sicherheit kann durch sie jedoch keinesfalls ersetzt werden.
Auch gelegentlich geäußerte sonstige Argumente gegen die Gurtpflicht in Schulbussen greifen im Allgemeinen nicht. Insbesondere der Vergleich mit dem Linienbusverkehr ist völlig unangebracht. Im Gegensatz zum Linienbusverkehr fahren Schulbusse einen für alle Fahrgäste zentralen Zielort an, und es findet kein ständiger Fahrgastwechsel statt, wie es in Linienbussen der Fall ist.
Auch das Kostenargument lasse ich nicht gelten. Natürlich kostet die Gurtausstattung in Schulbussen Geld, jedoch müssen wir uns die Frage stellen, ob die Abwägung Sicherheit versus potenzielle Kosten angesichts der Schulbusunfälle überhaupt gerechtfertigt ist. Ich halte einen solchen Vergleich für zynisch, und deshalb möchte ich darüber kein weiteres Wort verlieren.
Dass die Gefahrensituation im Land Brandenburg akut ist, zeigt sich nicht nur an der Häufigkeit von Schulbusunfällen. Letztere wird sich gerade im Hinblick auf die weiterhin zu erwartenden Schulschließungen mit dem Ergebnis zunehmend längerer Schulwege noch verstärken.
Wenn Sie ehrlich sind, meine Damen und Herren - auch wenn Sie hier und heute nicht dazu gesprochen haben, aber an anderer Stelle schon -, dann geben Sie zu, dass es keine Argumente gegen unseren Antrag gibt. Auch können Sie uns diesmal nicht vorwerfen, wir würden aussichtslose Bundesratsinitiativen fordern, Herr Christoph Schulze; denn schließlich ist es Aufgabe des Ministers für Infrastruktur und Raumordnung, im Rahmen der Bundesverkehrsministerkonferenz entsprechende Anregungen auf der Ebene von Bundesrecht an den Bundesverkehrsminister heranzutragen. Nicht mehr erwarten wir von ihm.
Ich gebe das Ergebnis bekannt. Fünf Abgeordnete stimmten mit Ja, 58 mit Nein. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei einigen Stimmenthaltungen ist der Wahlvorschlag einstimmig angenommen worden. Damit ist Herr Abgeordneter Gujjula als Vertreter des Landtages für die Landessportkonferenz gewählt. - Herzlichen Glückwunsch!