Liane Hesselbarth

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Klocksin, Hoffen und Harren hält manchen zum Narren!
Zum anderen: Da war ein falscher Zungenschlag in Ihren Ausführungen. „Nicht kontaktiert werden durfte“, muss es richtig lauten.
Frau Tack, die DVU-Fraktion hatte im Mai vergangenen Jahres Ihren Antrag unterstützt. Wir haben dem zugestimmt. Auch wir wollten diesen Bericht haben. Nun hat sich die Situation auf Bundesebene aber geändert. Das wissen Sie.
Im Herbst 2008 wurde die Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG wegen der zunehmend schlechter werdenden Konditionen an der Börse auf unbestimmte Zeit verschoben. Das Thema ist also nicht vom Tisch - da gebe ich Ihnen Recht -, aber Ihr Antrag als solcher ist unter anderem wegen der Berichtsvorlage zum 9. Juli 2008 sozusagen nichtig geworden. Es wurde vereinbart, sich im Ausschuss für Infrastruktur und Raumordnung mit dem Thema zu befassen. Das hat man auch so weit wie möglich getan. Ihnen bleibt es natürlich unbenommen, in der 5. Wahlperiode erneut einen Antrag zu stellen.
Die DVU-Fraktion wird sich bei der Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses heute hier der Stimme enthalten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Land braucht nicht nur Werbung für einen modernen Wirtschaftsstandort; unser Land braucht endlich eine Regierung, die auch in der Lage ist, das ganze Ausmaß der derzeitigen Situation in Brandenburg zu erkennen und die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen.
Der vorliegende Antrag ist nichts weiter als ein Alibi-Antrag, Frau Hackenschmidt, der Koalitionsfraktionen.
Niemand wird sich ernsthaft dafür aussprechen, keine Werbung für sein Land bzw. Bundesland zu betreiben. Selbstverständlich ist es notwendig, Werbung für den Wirtschaftsstandort Brandenburg zu betreiben und natürlich angesichts der geografischen Lage inklusive einer Vernetzung sämtlicher Aktivitäten mit dem Land Berlin.
Viel leichter ließe sich Werbung für unseren Wirtschaftsstandort machen, hätten es die bisherigen Regierungen in Land und Bund geschafft, wirklich gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu schaffen. Aber man ist in den letzten Jahren trotz gegenteiliger Beteuerungen keinen Schritt weitergekommen. Die Auswirkungen sind überall und besonders außerhalb des engeren Verflechtungsraumes sichtbar und auch spürbar.
Sichtbarer Ausdruck dessen ist, dass die Kernarbeitslosenzahl selbst in den Jahren mit etwas besserer Konjunktur nicht gesenkt werden konnte - und das trotz weiterer massenhafter Abwanderung von insbesondere jungen Menschen, die hier in Brandenburg keine Perspektive mehr sehen. Sie können ein noch so modernes elektronisches Portal zur Standortwerbung installieren, es wird Ihnen nicht helfen, wenn Sie es nicht schaffen, endlich die notwendigen Bedingungen für eine Ansiedlung von Großunternehmen sowie mittelständischen Unternehmen zu schaffen.
Wie sieht es denn aus? Die Finanzen sind in einem so schlechten Zustand, dass sie nur noch als schlechtes Beispiel dienen können. Die sozialen Sicherungssysteme bewegen sich auf den Kollaps zu. Das Bildungssystem bringt immer schlechtere Qualität hervor. Die Unternehmen versinken in staatlichen Regulierungen. Kleine und mittlere Betriebe bekommen immer häufiger Probleme mit der Finanzierung.
Natürlich macht Brandenburg noch eine ganz andere Entwicklung zu schaffen, die auch kein elektronisches Portal zur Standortsicherung wettmachen kann. Das ist die Möglichkeit, das geplante Unternehmen gleich einige Kilometer weiter östlich oder südöstlich in Europa zu errichten. Deutsche Steuerzahler sichern nämlich dank EU-Beitritt in diesen Ländern Niedrigsteuersätze. Auch wenn Brandenburg unter www.capital-region.de mit günstigeren Arbeitskosten wirbt, so wird es doch wohl mit denen in Tschechien: 7,39 Euro, in Polen: 5,90 Euro, in Bulgarien: 1,80 Euro nicht mithalten können.
Auch sollte man noch einmal über eine verstärkte Vernetzung mit dem Bund nachdenken, denn ein Investor interessiert sich zunächst für den Staat, in dem er investieren möchte. Ein Investor aus Brasilien wird sich zuerst über die Bedingungen in Deutschland informieren, bevor er sich bei www.capital-region.de einloggt.
Die DVU-Fraktion fordert von der kommenden Regierung ein Umsteuern in der Wirtschafts- und Strukturförderungspolitik, ein Umsteuern in der Abgabenpolitik, ein Umsteuern in der Bildungs- und Familienpolitik und eine wirkliche Entbürokratisierung staatlichen Handelns.
Dem vorliegenden Antrag wird die DVU-Fraktion zustimmen. Es ist jedoch nur ein kleiner Mosaikstein, der die eigentlichen Probleme nicht zu lösen vermag.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde auch: Fünf Minuten Redezeit für fünf Jahre Bilanz ist herzlich wenig.
Es ist seit Jahren in diesem Hause eingerissen, dass die Regierungsfraktionen die Aktuelle Stunde dazu missbrauchen, sich selbst zu loben und zu beweihräuchern. Die SPD-Fraktion
zugestimmt haben. Dabei war es doch der Druck der vielen Eltern, die für ihre Kinder auf die Straße gingen, durch den Sie gezwungen waren, Ihre eigenen Gesetze zu ändern, und das auf Kosten der Kommunen.
Ich habe noch eine Minute Zeit für das Kapitel Arbeit und Soziales.
Die SPD lobt sich unter anderem, die Arbeitslosenzahlen von 2004 bis 2009 fast halbiert zu haben. Abgesehen davon, dass die Wahlperiode noch nicht zu Ende ist und als Folge der Wirtschaftskrise die Zahlen bis zum 27. September wohl noch ansteigen werden, hat die SPD das mit der Statistik wohl noch nicht so recht verstanden. Denn aus den statistisch bereinigten Arbeitslosenzahlen ist das Bild bei weitem nicht so positiv zu erkennen, und es wird noch trüber, wenn man den demografischen Verlust an arbeitsfähigen und arbeitswilligen vor allem jungen Brandenburgerinnen und Brandenburgern einbezieht. Aber vielleicht kennen sich die SPD-Genossen ja doch mit Statistik aus, empfanden die Wahrheit aber als ungeeignet für ihren Wahlkampf?
Die Wählerumfragen und auch viele Gespräche mit Bürgern lassen mich hoffen, dass die Brandenburger endlich begriffen haben, dass im übertragenen Sinne der Glorienschein der SPD nur mit umweltschädlichen und dazu noch geborgten Batterien am Leuchten gehalten wird. Herr Platzeck, Herr Baaske, der Lack ist ab! Immer mehr Brandenburger durchschauen Ihr hohles Geschwätz und Ihre Lügenpropaganda. Der 27. September 2009 dürfte das Ende der Sozi-Herrschaft in Brandenburg einläuten.
Herr Baaske! Meine Damen und Herren! Ich hatte schon Angst, ich muss hier vorne ausrutschen.
In der 1. Lesung hatte ich meine Ausführungen mit dem Satz „Beamte haben mehr verdient.“ begonnen und Sie, Herr Finanzminister Speer, aufgefordert, die finanziellen Zugeständnisse an die Beamten zu erhöhen. Die DVU-Fraktion vertritt die klare Auffassung, dass eine Benachteiligung der Beamten gegenüber den übrigen öffentlich Bediensteten schlichtweg nicht hinnehmbar ist.
Mit dieser Meinung hinsichtlich der Ungleichbehandlung befinden wir uns in bester Gesellschaft mit sämtlichen Gewerkschaftsorganisationen des öffentlichen Dienstes, von ver.di über den Deutschen Beamtenbund bis hin zum Deutschen Richterbund. Aber die Meinung des Finanzministers ist bekannt. Wenn es um mehr Geld aus seinem Ressort geht, dann hat er taube Ohren. Wir von der DVU-Fraktion jedoch sagen unmissverständlich: Berechtigte Forderungen von Arbeitnehmern haben ungeachtet des rechtlichen Status ihres Beschäftigungsverhältnisses immer unsere Unterstützung. Das gilt gleichermaßen für Beamte wie für Angestellte des öffentlichen Dienstes.
Die halbierte Erhöhung des Sockelbetrages für Beamte, also 20 statt 40 Euro, ist prinzipiell eine Missachtung des in Deutschland geltenden Gleichheitsgrundsatzes. Gegen eine zeit- und inhaltsgleiche Anwendung der Tarifergebnisse des öffentlichen Dienstes auch auf die Beamtenverhältnisse gibt es keinen vernünftigen Grund und auch keine nachvollziehbaren Argumentationen.
In den meisten Bundesländern wurde diese realistische tarifpolitische Tatsache erkannt, und dort wurde der Sockelbetrag ab dem 1. März 2009 ähnlich dem Tarifvertrag der übrigen öffentlich Bediensteten um 40 Euro erhöht. Das heißt, auf die Einkommen der Beamten findet der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes die entsprechende Anwendung, nur eben im Land Brandenburg nicht.
Da auch im heute vorliegenden überarbeiteten Gesetzentwurf in Artikel 1 § 1 Ziffer 1 die Erhöhung der Grundgehaltssätze nur um jeweils 20 Euro festgeschrieben ist, wird unsere DVUFraktion diesem Entwurf die Zustimmung verweigern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns liegt nun die Beschlussvorlage zum Gesetzentwurf zur Einführung eines Einheitlichen Ansprechpartners für das Land Brandenburg vor. Dass damit die Brandenburger Wirtschaft zu einem Aufschwung gebracht wird, davon können Sie nur träumen.
Wir als DVU haben uns stets gegen die grenzenlose Liberalisierung ausgesprochen. Wir nehmen nämlich die Sorgen unserer Mittelstandsbetriebe ernst und kämpfen gegen ein vorprogrammiertes Sozialdumping in Deutschland.
Die Ergebnisse Ihrer bisherigen Wirtschaftspolitik sind beschämend: Rekordarbeitslosigkeit und immer mehr Menschen unterhalb der Armutsgrenze. Und für das kommende Jahr 2010 sieht es noch viel schlimmer aus. In Deutschland versucht man sich mit Pseudorettungsmaßnahmen zur Wirtschaftsentwicklung siehe Abwrackprämie, verlängertes Kurzarbeitergeld - noch bis maximal über die Bundestagswahl zu retten, bevor dann ab Herbst dieses Jahres die Dämme brechen.
Auch mit dem heutigen Gesetzentwurf wird sich - das ist so sicher wie das Amen in der Kirche - kaum etwas zum Positiven verändern. Die Ängste unserer vielen kleinen und mittleren Unternehmen können jedenfalls nicht abgebaut werden. Da reicht es auch nicht, immer wieder die vielzitierten Chancen zu beschwören.
Im vorliegenden Gesetzentwurf soll die Grundlage geschaffen werden, alle zur Unternehmensgründung relevanten Verfahren und Genehmigungen über eine Anlaufstelle abzuwickeln. Die Stellungnahmen hierzu waren doch sehr unterschiedlich, und unsere Zweifel am vorliegenden Gesetzentwurf konnten nicht beseitigt werden. Das betrifft schon die Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners, wozu es sehr unterschiedliche Standpunkte gibt.
Wir hatten bereits bei der ersten Diskussion angeregt, dass hier eine bundeseinheitliche Regelung angebracht wäre. Brandenburg will aber eine Landeslösung mit der sogenannten zentralen Verortung. Allerdings stehen nicht nur Herr Dr. Obermann vom Landkreistag und Herr Böttcher vom Städte- und Gemeindebund der zentralen Verortung kritisch gegenüber.
Ein weiterer Kritikpunkt am vorliegenden Gesetzentwurf waren die nicht konnexitätskonformen Regelungen. Schon hier wird davor gewarnt, dass das ein neuer Fall für das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg werden könnte. Schon bei der ersten Debatte hatten wir die Gewissheit der Fallzahlen von 3 000 Fällen je Jahr bzw. 15 Fällen durchschnittlich pro Tag infrage gestellt. Mittlerweile haben wir erfahren, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe von 4 000 Fällen ausgeht.
Dass die DVU mit ihren Sorgen vor einem vorprogrammierten Sozialdumping nicht allein steht, bewiesen die Ausführungen des DGB-Vertreters. Er stellte fest, dass sich im Zuge des bisherigen Umsetzungsprozesses gezeigt hat, dass die offenen Rechtsfragen und Probleme bisher nicht gelöst wurden. Im Gegenteil, ein neuestes Rechtsgutachten vom Mai 2009 warnt explizit davor, dass die Dienstleistungsrichtlinie die Rechte entsandter und in Deutschland tätiger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefährden werde. Im neuen Gutachten warnen die Autoren davor, dass die Dienstleistungsrichtlinie zum Missbrauch der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit einlädt. Befürchtungen gibt es dahin gehend, dass sich die Unternehmen künftig auf die Dienstleistungsfreiheit berufen können, um strengere Vorschriften der Niederlassungsfreiheit zu umgehen. Der DGB-Vertreter warnte davor, dass der Bürokratieabbau dazu führt, dem Missbrauch Tür und Tor zu öffnen und damit de facto Dumpinglöhne und Steuerhinterziehung zu legalisieren.
Die DVU-Fraktion wird den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen.
Medienmeldungen zufolge ist im Monat Februar der Umsatz im Brandenburger Bauhauptgewerbe deutlich eingebrochen. Die Umsätze sanken um ca. ein Drittel, also auf nur noch 81,3 Millionen Euro.
Obwohl das von der Bundesregierung verabschiedete Konjunkturprogramm II schon Wirkung auf dem Baumarkt hätte ausüben können, zeigen die statistischen Werte dennoch ein Schrumpfen von Umsatz und Aufträgen in der Baubranche.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie viel der dem Land Brandenburg durch das Konjunkturprogramm II zur Verfügung gestellten Mittel für Rekonstruktion, Um- und Ausbau wurden durch dafür verantwortliche Ministerien, Städte und Kommunen bisher abgerufen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Tack, Sie wollen einerseits Verkehre weg von der Straße auf die Schiene und auf die Wasserwege bringen - umweltpolitisch -, und andererseits versuchen Sie dann, den Ausbau genau dieser Wasserwege zu verhindern. Aber das muss ich nicht verstehen, will ich auch nicht.
Im Landtagsbeschluss 4/273 B vom 15.12.2004 steht wörtlich: „Das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit 17 wird nicht infrage gestellt.“ Dieser Beschluss, meine Damen und Herren von links außen, gilt nun einmal, und dabei soll es auch bleiben. Das, was Sie hier betreiben, ist für mich Wahlkampfgetöse, und da machen wir nicht mit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Berg kreißte und gebar eine Maus. So muss man alle groß angekündigten Steuerreformen der letzten Jahre oder vielmehr Jahrzehnte nennen. Hinzu treten handwerkliche Fehler bei der Umsetzung der politischen Vorgaben des Gesetzgebers und bei der Formulierung der Gesetzesnormen. Besonders bedenklich ist die Tatsache, dass verfassungsrechtliche Bedenken aus fiskalischen Gründen immer wieder in den Wind geschlagen werden, wodurch die allgemeine Unsicherheit, was denn nun geltendes Recht ist, stetig erhöht wird. Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Entfernungspauschale ist hierfür das beste Beispiel.
Als Ergebnis bleibt festzustellen, dass trotz aller Lippenbekenntnisse der politisch Verantwortlichen der Steuerpflichtige stetig hoffnungsloser und verzweifelter dort belassen wird, wo er sich seit Jahrzehnten befindet: im undurchdringlichen Steuerdschungel. Es wird höchste Zeit, diesem Zustand durch den in unserem Antrag vorgeschlagenen Weg ein Ende zu bereiten, indem das steuerpolitische Dilemma - Steuervereinfachung und Steuergerechtigkeit - endlich einmal angegangen wird.
Angesichts der sich in Brandenburg und ganz Deutschland verstärkt ausbreitenden Weltwirtschafts- und Finanzkrise, verbunden mit drohenden massiven Steuerrückgängen, ist es vordringliche Aufgabe des Staates, durch deutliche Vereinfachung und Verschlankung des Steuerrechts für steuerliche Mehreinnahmen der öffentlichen Hand zu sorgen als auch die Tätigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen durch steuerliche Vereinfachung zu fördern und für Steuergerechtigkeit zu sorgen. Dem dient der vorliegende Antrag der DVU-Fraktion auf eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Einkommensteuergesetzes.
Was fordern wir konkret? Zum einen geht es darum, dass in Zukunft die Gewinnermittlungsarten vereinheitlicht werden sollen mit dem Ziel, bisherige Einkünfte aus Gewerbebetrieben, also vor allem Einkünfte von kleinen und mittelständischen Unternehmen, nicht mehr wie bisher gegenüber den anderen Einkunftsarten schlechter zu stellen. Denn es kann nicht sein, dass zum Beispiel Handwerksbetriebe bilanzieren müssen, während Freiberufler, auch solche mit hohen Umsätzen und Gewinnen, grundsätzlich eine Geldflussrechnung zur Anwendung kommen
lassen können, sodass der Gewinn, je nachdem, wann eine Betriebseinnahme oder -ausgabe fließt, gesteuert werden kann. Schließlich kann man die Notwendigkeit einer Vereinfachung der Rechnungslegung bei Freiberuflern, zum Beispiel bei Ärzten und Ingenieuren, sicherlich nicht durch einen Mangel an Buchhaltungs- und Bilanzierungsfähigkeit - insbesondere im EDV-Zeitalter - gegenüber einem Handwerksmeister begründen.
Weiterhin geht es darum, § 3 des Einkommensteuergesetzes, der die Steuerbefreiung regelt, dadurch zu vereinfachen, dass einseitig unsinnige Subventionierungen durch Steuerbefreiung entfallen, andererseits dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkünfte, insbesondere soziale Leistungen der verschiedensten Art, in Form der Neueinführung eines § 3 a als bedingt steuerpflichtige Einnahmen gekennzeichnet und wie bisher der direkten Steuerpflicht unterzogen werden. Darüber hinaus soll der Pauschalsteuersatz für geldwerte Vorteile eines Arbeitgebers gegenüber einem Arbeitnehmer von 25 % auf 20 % gesenkt und damit ein weiterer steuerlicher Anreiz für kleine und mittelständische Unternehmen sowie deren Arbeitnehmer geschaffen werden.
Alle vorgeschlagenen Maßnahmen zusammengenommen dienen dazu, durch eine Vereinheitlichung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen, zum Bürokratieabbau beizutragen sowie mehr an öffentlichen Mitteln zu generieren. Das, meine Damen und Herren von den anderen Fraktionen, sind wir ja wohl angesichts der Steuerausfälle unseren Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen in unserem Land schuldig. Ich fordere Sie daher auf, unserem vorliegenden Antrag zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr lustig!
Herr Christoph Schulze, ich war ja sehr erstaunt über Ihren moderaten Beitrag. Also scheint Ihnen das Thema doch ernster zu sein als Ihrem Kollegen Vietze.
Meine Damen und Herren, wir brauchen eine Konjunktur für Steuervereinfachung, denn Steuervereinfachung ist gut für die Konjunktur. Das wiederum ist gut für die Unternehmen und für die Bürger in unserem Land. Aus Sicht der Unternehmen, aber auch der Bürger sind die größten Hindernisse nach wie vor unsere unübersichtlichen Steuervorschriften und die immer noch wuchernde Bürokratie.
Eine immer noch aktuelle Untersuchung des Weltwirtschaftsforums aus dem Jahr 2003 speziell zur Effizienz der Steuersysteme zeigt:
„Wir haben in Deutschland das komplizierteste Steuersystem der Welt. Deutschland belegt bei einem Vergleich der Effizienz der Steuersysteme von 102 Staaten den letzten Platz hinter den Staaten Bangladesch und Pakistan. Unter der Last der komplexen Steuergesetze ersticken alle Betroffenen, die Finanzämter wie die Steuerpflichtigen. Sie leiden vor allem unter der unsteten Gesetzgebung. Man hat manchmal den Eindruck, dass die politische Konstellation der Bundesregierung zu besonders vielen besonders komplizierten Steuergesetzen führt. Von den Betroffenen wird manche Regelung als ungerecht empfunden. Hunderttausende legen daher Einspruch gegen ihren Steuerbescheid ein.“
Meine Damen und Herren, es handelt sich um ein Zitat des Finanzministers von Nordrhein-Westfalen, Dr. Helmut Linssen,
aus einer Rede bei einer Veranstaltung der nordrhein-westfälischen Familienunternehmer vom 12. August letzten Jahres. Diesem Zitat ist eigentlich nichts hinzuzufügen, außer dass auch in Nordrhein-Westfalen seitdem steuerpolitisch nichts passierte.
Wir haben mit unserem Antrag ganz konkret praktisch durchführbare Maßnahmen aufgezeigt: eine Vereinheitlichung der Gewinn- und Überschusseinkunftsarten in § 2 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes und eine Durchforstung des § 3 des Einkommensteuergesetzes hinsichtlich der Abschaffung unsinniger Subventionen, die Zusammenfassung der steuerfreien, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegenden sozialen Leistungen in einem neuen § 3 a des Einkommensteuergesetzes, eine wirkliche Steuervereinfachung samt zugehörigem Bürokratieabbau und mehr Transparenz für die Steuerpflichtigen - und das alles gemäß der Forderung des Präsidenten des Bundesfinanzhofs Wolfgang Spindler, das Steuerrecht wieder auf einen so wörtlich - „pragmatischen Realismus“ zu bringen durch den Versuch, Schritt für Schritt wieder die klassischen Grundsätze des Steuerrechts herauszuarbeiten, indem die vielen Sonderregelungen beseitigt werden. Und genau dafür steht die DVU-Fraktion.
Ich bitte nochmals um Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Aussetzung der Mauterhöhung ist dringlicher denn je. Diese Aussage traf
auch der bayerische Verkehrsminister kürzlich anlässlich der Verkehrsministerkonferenz in Erfurt. Er sagte wörtlich:
„Die Lage im Transportgewerbe verschärft sich zunehmend. Deshalb muss der Bund endlich handeln und die zum Januar 2009 in Kraft getretene Mauterhöhung für schwere Lkws aussetzen. Die Belastungsgrenze für die Betriebe ist längst überschritten. Durch die existenzbedrohenden finanziellen Mehrbelastungen von über 1 Milliarde Euro werden Zehntausende von Arbeitsplätzen gefährdet.“
So der Minister an die Adresse der Großen Koalition.
Meine Damen und Herren, das Bundesverkehrsministerium hat trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage insbesondere der Unternehmen des Transportgewerbes die Lkw-Maut zum 1. Januar 2009 erhöht. Durch die Konjunkturkrise haben viele Transportunternehmen erhebliche Auftragseinbrüche erlitten, und die negative Wirtschaftsprognose für das Transportgewerbe wird sich voraussichtlich weiter negativ darstellen.
Zusätzlich führen die derzeitigen Kapazitätsüberhänge zu einem weiteren Druck auf die Frachtpreise. Besonders kann der steigende Kostendruck durch die erhöhte Maut nicht, wie von der Bundesregierung bei der Beschlussfassung über die Erhöhung der Mautsätze vorausgesetzt, durch eine Weiterreichung der Mehrkosten an die Verlader kompensiert werden. Gerade Letztere erwarten von den Transportunternehmen, dass sie im Gegenteil deutlich zur Senkung der Transportkosten beitragen.
Die durchschnittliche Mauterhöhung von 13,5 Cent auf 16,3 Cent je Kilometer trifft vor allem die kleineren Transportfirmen. Angesichts der derzeitigen konjunkturellen Entwicklung besteht die Befürchtung, dass gerade diese den Fahrzeugbestand deutlich verringern müssen, was die Auftragschancen der Unternehmen nachhaltig belasten wird.
Im Ergebnis ist bei Beibehaltung des derzeitigen Gebührenniveaus der Abbau von Arbeitsplätzen innerhalb dieser Branche nicht zu verhindern. Die Anhebung der Lkw-Maut-Sätze wirkt sich kontraproduktiv gegenüber den von der Bundesregierung beschlossenen Konjunkturprogrammen aus, deren Ziel unter anderem die Belebung der Automobilindustrie und des Transportgewerbes sein soll. Denn mit der Mauterhöhung geht ein massiver Einbruch der Nutzfahrzeugmärkte einher. Unternehmen sind aufgrund des Werteverfalls der Euro-3-Fahrzeuge oftmals nicht mehr in der Lage, in umweltfreundliche Lkws zu investieren. Alle Hilfsprogramme für technische Umrüstungen, aber auch im Aus- und Weiterbildungsbereich laufen ins Leere, wenn die Unternehmen Fahrzeuge stilllegen und Personal entlassen müssen.
Dagegen dient unser Antrag dazu, dem Transportgewerbe wieder notwendige finanzielle Spielräume zur Sicherung der Substanz der Unternehmen zu verschaffen und eine drohende Insolvenzwelle in der Transportwirtschaft mit einem umfangreichen Abbau von Arbeitsplätzen zu verhindern. Wenn es also auch Ihnen um wirkliche Krisenbewältigung und Mittelstandsförderung im Brandenburger Transportgewerbe und um die Erhaltung von Arbeitsplätzen geht, dann, so denke ich, müssten Sie dem vorliegenden Antrag zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da die CDU wohl für unseren Antrag ist, hat sie den Auspeitscher Dr. Klocksin hier vorgeschickt.
- Was war das denn sonst? - Herr Dr. Klocksin, wenn Sie sich anmaßen, hier einfach zu behaupten, wir würden mit den Menschen im Land Brandenburg nicht sprechen und ihre Sorgen und Nöte nicht ernst nehmen, dann antworte ich Ihnen: Es sind ja die Sorgen und Nöte, die wir auf die Tagesordnung
bringen. In diesem ganz speziellen Fall ist es die Mauterhöhung. Sicherlich haben wir solche Themen auch schon vorher auf die Tagesordnung gesetzt. Wenn Sie damals zugestimmt hätten, dann würden wir in diesem Dilemma jetzt überhaupt nicht stecken. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Görke, dieser Antrag ist eine unverfrorene Heuchelei.
Erstens ist Vergaberecht Bundesrecht. Das Vergabegesetz des Bundes wie auch die verschiedenen Vergabeordnungen
- das wird uns ja auch immer vorgeworden, Frau Hackenschmidt -, welche die EU-Richtlinien in diesem Bereich umgesetzt haben, enthalten keine sozialen oder ökologischen Kriterien, schließen diese allerdings auch nicht explizit aus.
Hier in Brandenburg könnte man ein Landesvergabegesetz schaffen, Herr Minister Junghanns. Das wird von der Landesregierung seit 1999 versprochen. Passiert ist nichts. Der von unserer DVU-Fraktion dreimal vorgelegte Gesetzentwurf für ein brandenburgisches Mittelstands- und Vergabegesetz wurde bekanntlich auch von Ihnen, meine Damen und Herren von Linksaußen, abgelehnt, und zwar ohne stichhaltige Begründung. Deshalb verwundert es, dass ausgerechnet Sie jetzt ein Vergabegesetz fordern.
Zweitens ist es nach Auffassung unserer DVU-Fraktion zwar grundsätzlich richtig, Vergaberichtlinien auch zur Durchsetzung
wünschenswerter sozialer und ökologischer Bedingungen einzusetzen. Selbstverständlich steht aber gerade in Zeiten klammer Haushalte und sinkender Einnahmen das Kostenprinzip sowohl beim Land wie auch bei unseren Kommunen im Zentrum der Überlegungen. Schließlich muss die öffentliche Hand darauf achten, ihre Aufträge zu möglichst günstigen Preisen zu vergeben, um so die zurückgehenden Steuergelder effizient und sparsam einzusetzen.
Das Wichtigste dabei ist, dass unsere kleinen und mittelständischen Brandenburger Firmen bei öffentlichen Aufträgen des Landes und der Kommunen zum Zuge kommen, um wirtschaftlich und finanziell lebensfähig zu sein und zu bleiben, auch in der Krise. Das gilt insbesondere, um nur ein Beispiel zu nennen, für unsere heimische Bauindustrie. Das Brandenburger Bauhauptgewerbe verzeichnete im Februar und März deutliche Einbrüche. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sanken die Umsätze um knapp ein Drittel auf 81,3 Millionen Euro, Herr Finanzminister. Das sind die offiziellen Zahlen, die vom Amt für Statistik veröffentlicht wurden. Es gingen bei den Baubetrieben 2,3 % weniger Aufträge ein. Das ist ein Minusvolumen von 125 Millionen Euro. Die Zahl der Arbeitsstunden sank um 34,8 %, die Zahl der Beschäftigen gegenüber dem Vorjahr um 5,4 %.
Wie wollen Sie, meine Damen und Herren von Linksaußen, angesichts solcher Zahlen - in anderen Bereichen wie dem Handwerk sieht es nicht besser aus - den ohnehin extrem eigenkapitalschwachen und vielfach finanziell vor dem Aus stehenden mittelständischen Unternehmen noch zusätzliche soziale und ökologische Kriterien bei der Auftragsvergabe aufbürden? Das würde in der Praxis in den allermeisten Fällen nur zu Masseninsolvenzen und explodierender Massenarbeitslosigkeit führen.
Drittens: Ausgerechnet Sie, die seit Jahr und Tag völlige Freizügigkeitsregelungen für ausländische Unternehmen und ausländische Arbeitskräfte innerhalb und außerhalb der EU fordern, spielen sich mit diesem Antrag als Retter der kleinen und mittelständischen Unternehmen in Brandenburg auf. Diese widerliche Heuchelei ist wirklich nicht zu überbieten.
Der Ministerpräsident hat vor diesem Hohen Haus das Versprechen abgegeben, dass bis Ende 2009 für die Mehrzahl der Brandenburger Haushalte eine Breitbandanbindung zur Verfügung stehen würde. Dazu stehen auch Förderprogramme der Landesregierung zur Verfügung. Das Fazit eines jüngst stattgefundenen Treffens zwischen dem Wirtschaftsminister und den am Ausbau beteiligten Unternehmen ist jedoch ernüchternd. Neben dem Ausstieg von beteiligten Firmen ist auch die Akzeptanz zu den avisierten Förderprogrammen eher zurückhaltend.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie will sie, hier speziell der Ministerpräsident, ihr Versprechen vor den Bürgern Brandenburgs gegen die Dominanz eines Netzmonopolisten namens Telekom umsetzen und der Mehrzahl der Brandenburger Haushalte bis Ende 2009 die Möglichkeit eines Breitbandanschlusses geben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Beamte haben mehr verdient, ich meine mehr, als Sie ihnen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zugestehen wollen. Natürlich ist es richtig, dass das Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst auch auf die Beamten grundsätzlich übertragen wird. Doch wir als DVU-Fraktion setzen uns ohne Wenn und Aber dafür ein, dass die Tarifergebnisse zeit- und inhaltsgleich für alle Brandenburger Beamtinnen und Beamten übernommen werden.
Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf jedoch sollen die Beamten in Brandenburg gegenüber den sonstigen Arbeitnehmern deutliche Abstriche hinnehmen. Während in den meisten Bundesländern die Einkommen der Beamten in gleicher Weise wie die Einkommen der übrigen öffentlichen Bediensteten, auf
die der Tarifvertrag Anwendung findet, erhöht werden sollen, sollen die Beamten in Brandenburg auf eine ähnliche Erhöhung teilweise verzichten.
Während in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, RheinlandPfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen der Sockelbetrag ab dem 1. März 2009 ähnlich wie laut Tarifvertrag der für die übrigen öffentlichen Bediensteten um 40 Euro erhöht wird, soll dieser, wenn es nach den Vorstellungen unseres Finanzministers geht - er hat es hier auch gesagt - in Brandenburg nur um die Hälfte, also um 20 Euro, erhöht werden. Diese Ungleichbehandlung gegenüber den übrigen öffentlichen Bediensteten lehnen daher auch sämtliche Gewerkschaftsorganisationen des öffentlichen Dienstes - vom Deutschen Gewerkschaftsbund über den Deutschen Beamtenbund bis zum Deutschen Richterbund - übereinstimmend ab. Alle Verbände kritisieren, dass der vorgesehene monatliche Sockelbetrag von 40 Euro, der ab 1. März gezahlt werden soll, den Beamten in Brandenburg nur zur Hälfte gewährt wird - mit einer deutlichen Verschlechterung des Einkommensniveaus der Beamten gegenüber den übrigen öffentlichen Bediensteten in Brandenburg als logische Folge.
Dazu erklärte neben anderen Beschäftigtenvertretern unter anderem der Vorsitzende des Landesbeamtenausschusses der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di:
„Die Beamtinnen und Beamten in Brandenburg erwarten eine vollständige zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses, da es keinen sachlichen Grund gibt, sie erneut schlechter zu behandeln als die Tarifbeschäftigten.“
Zumindest in diesem Punkt müssen wir als DVU-Fraktion den Vertretern der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes zustimmen.
Da wir als DVU-Fraktion trotz aller Kritik die vorgesehene Besoldungsanpassung im Beamtenrecht in Brandenburg jedoch nicht blockieren wollen, werden wir uns beim vorliegenden Gesetzentwurf der Stimme enthalten - in der Hoffnung, dass im Laufe des Jahres eine Nachbesserung erfolgt. Einer Ausschussüberweisung stimmen wir zu.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bischoff, auch die Brandenburger sind deutsche Steuerzahler. Sie wissen, dass Deutschland 12 Milliarden Euro zu viel in die EU zahlt. Die EU-Förderung geht deutlich zurück. Standen in der Förderperiode 2000 bis 2006 unserem Land Brandenburg noch über 3,2 Milliarden Euro an Fördermitteln zur Verfügung, so müssen wir uns in der laufenden Förderperiode von 2007 bis 2013 nicht zuletzt durch die ungeschickte Verhandlungsführung unserer Bundeskanzlerin in Brüssel mit gut 100 Millionen Euro weniger begnügen. Dazu kommt die von Herrn Ministerpräsident Platzeck verschuldete Zweiteilung unseres Landes in eine vorgeblich reiche Südregion und eine arme Nordregion, welche sich ebenfalls finanziell negativ auswirkt.
Berücksichtigt man noch die Folgen der über uns hereingebrochenen Finanz- und Wirtschaftskrise mit zu erwartenden 300 Milliarden Euro Steuermindereinnahmen in den kommenden Jahren und den Rückgang der GA-Mittel des Bundes, so verwundert es nicht, dass in den kommenden Jahren massivste Investitionseinbrüche im Bereich unserer mittelständisch geprägten Brandenburger Wirtschaft, aber auch in der Landwirtschaft und im Sozialbereich zu verzeichnen sein werden.
Doch das alles kümmert diese Landesregierung nicht im Geringsten. Wie sonst hätte der Finanzminister während der letzten Finanzausschusssitzung erklären können, dass er eine Investitionsquote von nur noch 8 bis 9 % in Zukunft für Brandenburg für völlig normal halte. Aus all dem Gesagten ergibt sich natürlich, dass der Wirkungsgrad und die Reichweite der EU-Mittel nach Möglichkeit erhöht werden müssen. Den von der EU-Kommission eingeschlagenen Weg der Umstellung der Förderung von Zuschüssen hin zu revolvierenden Fonds lehnen wir als DVU-Fraktion nicht grundsätzlich ab. Denn soweit die Mittel als Beteiligungskapital auf Zeit oder als zinsloses oder niedrig verzinstes Darlehen nach Fristablauf wieder in die revolvierenden Fonds zurückfließen, kann man damit im Anschluss weitere Projekte auf ähnliche Art und Weise fördern.
Revolvierende Fonds können insbesondere dann sinnvoll sein, wenn man sie in Entwicklungen investiert, die einen ökonomischen Prozess in Gang setzen, jedoch mit höheren Risiken behaftet sind. Wenn die Alternative der verlorene Zuschuss ist, kann man bei stillen Beteiligungen oder Darlehen höhere Risiken im Sinne einer öffentlichen Zielsetzung eingehen, um dann immer noch einen höheren Wirkungsgrad zu erzielen.
Die angedachten revolvierenden Fonds sollten deshalb äußerst flexibel handhabbar sein, damit ein größtmöglicher Spielraum für ihren Einsatz besteht. Man könnte beispielsweise daran denken, den Kreis der mit Fondsmitteln Begünstigten zu erweitern. Eine ausdrückliche Ausdehnung der Empfänger auch auf Privatpersonen, Klein- und Kleinstbetriebe, Freiberufler und ähnliche Personengruppen und eine völlige Branchenunabhängigkeit wäre dabei wünschenswert. Ebenso wäre es sinnvoll, wenn der private Anteil an der Investition gegenüber den Fondsmitteln flexibel bestimmbar und nicht festgeschrieben wäre. Darüber hinaus sollte die strikte Trennung zwischen investiven und nichtinvestiven Maßnahmen bei der Förderung aufgegeben werden, schon aufgrund des höheren bürokratischen Aufwandes bei der Zurechnung.
Dass die von der Landesregierung bereits aufgelegten bzw. angedachten Förderfonds das leisten können, muss allerdings
bezweifelt werden. Auch halten wir von der DVU-Fraktion die von der Landesregierung angedachte maximale Finanzausstattung der Fonds mit 117,5 Millionen Euro angesichts der Herausforderungen durch die derzeitige Weltwirtschaftskrise für eindeutig zu gering und fordern Sie daher auf, deutlich nachzubessern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Für ein demokratisches Brandenburg in einem Europa der Vaterländer“ - mit
diesem Antrag fordert hier und heute die DVU-Fraktion ein weiteres Mal das ein, was nach Artikel 56 des Grundgesetzes eigentlich eine Selbstverständlichkeit für jeden Abgeordneten sein sollte, nämlich alle Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren
und Schaden von ihm abzuwenden. Dazu, meine Damen und Herren, sind wir berufen. Genau das ist unser Auftrag, nicht das Vollstrecken von Kommissarbefehlen aus Brüssel, nicht das Einmischen in die Souveränität fremder Völker und schon gar nicht die Rolle als Sozialamt der gesamten Dritten Welt.
Weil aber hierzulande eine solche Verdrehung des Demokratieprinzips bereits seit Jahren erfolgt ist, weil die Deutschen und vor allem die Brandenburger in diesem Land erkennen, dass es ihre Interessen zuallerletzt sind, die bei den meisten ihrer Volksvertreter Beachtung finden, deswegen sind immer weniger Menschen bereit, an einer Farce teilzunehmen, die zwar vom Grundgesetz her als freie Wahl und Ausübung von Staatsgewalt verfasst ist, doch die in Wahrheit nichts anderes darstellt als einen psychologisch gewieften, bis zur Perfektion ausgefeilten und mit Millionen Steuergeldern manipulierten Missbrauch einer ferngesteuerten Menschenmasse. Doch nicht der Staat hat das Recht auf ein dienendes Volk, sondern das Volk hat das Recht auf einen dienenden Staat.
Nichts anderes meint das Grundgesetz, wenn es in Artikel 20 Abs. 2 bestimmt, dass alle Staatsgewalt nicht von Ihnen, meine Damen und Herren, sondern vom Volke ausgeht.
Doch was für ein Zepter hält der Wähler in der Hand, wenn sich sein Stimmzettel als bloßes Impressum unverbindlicher Reklame entpuppt, wenn die Diäten die einzige Verbindung sind, die viele gewählte Abgeordnete noch zum Volk unterhalten
und wenn damit der souveräne Urnengang des Wählers
in ein ohnmächtiges Tippen eines Lottospielers entartet. Unter diesen Voraussetzungen, meine Damen und Herren, brauchen wir uns nicht zu wundern, dass immer weniger Menschen an diesem Verwirrspiel teilnehmen - und das ist auch gut so.
Wir als DVU-Fraktion sind demgegenüber von dem Willen beseelt,
dem deutschen Volk als unserem alleinigen Auftraggeber zu dienen.
Wir als DVU-Fraktion rufen den Menschen in diesem Land zu: Geht zur Europawahl! Geht hin und gebt eure Stimme denen, die nicht seit Jahrzehnten Wasser predigen und Wein trinken!
Europa ist der Hort und die Wiege von Zivilisation und Kultur. Europa ist die Heimat hoher und schaffenskräftiger Völker. Und Europa ist das Stammland des weißen Menschen.
Ich habe natürlich mit diesem Aufschrei gerechnet, aber, meine Damen und Herren, das Recht auf Heimat ist das wichtigste Grundrecht eines Volkes. Das Recht auf Heimat ist der Garant für Freiheit und Frieden. Und unser Bestreben, dieses Recht auf Heimat zu schützen, unterscheidet uns DVU-Vertreter von Ihnen allen. Sie haben es gehört.
Während Sie wollen, dass Europa zum Siedlungsraum aller Religionen und Kulturen mutiert, dass die in Jahrtausenden gewachsene Identität der Völker vernichtet wird, dass aus der Vielfalt selbstständiger Völker eine der Hochfinanz dienende, gleichgeschaltete und beliebig austauschbare Menschenmasse entsteht, während Sie also das Herabsteigen des in seinem Volk geerdeten Kulturmenschen auf die Ebene eines kosmopolitischen Kauf- und Spaßjüngers befürworten,
bekennen wir uns als DVU-Fraktion zu Johann Gottfried Herder, der in der wohl größten Epoche der Deutschen erkannte: „Völker sind Gedanken Gottes.“
Wir als DVU-Fraktion stehen daher für die Vielfalt der Völker. Wir bekennen uns zu einem Haus Europa, in dem jedes Volk seine eigene Wohnung besitzt. Und wir sind dankbar, dass es seit mehreren Jahren eine geistige Bewegung gibt, die sich wie wir diesem Ziel verschrieben hat, die Internationale Stiftung „Kontinent Europa“. Das Stockholmer Manifest dieser Stiftung fasst in beeindruckender Weise zusammen, was in und für Europa sinnstiftend, friedenssichernd und kulturschaffend wirkt. Wenn wir dem Landtag heute die Thesen dieser Stiftung mit dem Wunsch eines breiten Bekenntnisses vorlegen, dann sind wir realistisch genug, damit zu rechnen, dass Sie, meine Damen und Herren, diese Position für ein Europa der Vaterländer schon deswegen ablehnen, weil es von uns eingebracht worden ist, weil nicht sein kann, was nicht sein darf, dass Sie nämlich nicht nach dem Inhalt eines Antrags schauen, sondern nach dem Absender, weil Sie alles boykottieren, was in Ihr parteipolitisches Verständnis von Demokratie nicht hineinpasst. Das alles wissen wir, und wir fragen uns, wie Sie diese Scheinheiligkeit mit Ihrem Gewissen vereinbaren können.
Aber vielleicht, meine Damen und Herren, gibt es ja wenigstens den einen oder anderen unter Ihnen, der sein Mandat als deutscher Volksvertreter ernster nimmt als den selbst auferlegten Zwang, gegen alles zu sein, was von uns kommt. Denn es geht weder um uns noch um Sie; es geht um Sein und Nichtsein für unser Volk.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dombrowski, es kann sein, dass wir übertrieben haben. Aber zumindest haben Sie sich mit unserem Antrag befasst; das haben wir damit erreicht.
Aber ganz ehrlich, es ist traurig und tragisch, wie leichtfertig Sie mit der Verantwortung umgehen, die Sie gegenüber den Menschen in Brandenburg übernommen haben. Sie sperren sich dagegen, die Brisanz zu erkennen, die die bisherige Europapolitik Ihrer Parteien auch hier in Brandenburg heraufbeschworen hat.
Wir haben heute Morgen erlebt, wie hilflos unser Wirtschaftsminister ist, wenn es um den Erhalt der Arbeitsplätze in Eisenhüttenstadt, bei ArcelorMittal, geht. Daran ist nicht allein die Weltwirtschaftskrise schuld.
Frau Richstein, es ist eben kein „gequirlter Brei“, wenn wir sagen, dass uns über 80 % der Gesetze und Verordnungen von der EU übergestülpt werden. Das sind einfach die Fakten. Wir können praktisch nur noch tatenlos zusehen, wie hier auf nationaler Ebene massenhaft Arbeitsplätze den Bach runtergehen.
Und, Herr Dr. Klocksin, um auf Ihre Äußerung von heute Morgen zu reagieren: Ich weiß, Geschichte ist immer ein sehr schwieriges Thema, und jeder versucht sie anders zu betrachten. Fakt ist aber eins: Vornehmlich die Sozialdemokraten und die Kommunisten, Herr Hammer, waren damals Steigbügelhalter für das Erstarken des Nationalsozialismus, denn
sie haben die Weimarer Republik in Grund und Boden gewirtschaftet.
Und, meine Damen und Herren, die Deutsche Volksunion existiert erst seit 1987, und so bleibt die Frage im Raum stehen: Welchen unsrigen geistigen Vater meinen Sie?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine generelle Schuldenbremse ist ökonomischer Wahnsinn. Die genauen Details der sogenannten Schuldenbremse stehen zwar noch nicht fest; aber es ist klar, dass nach den neuen Regeln ab 2020 die Länder überhaupt keine Schulden mehr machen dürfen. Die Verschuldung des Bundes wird auf 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes begrenzt. Ausnahmen gibt es lediglich für schwere Rezessionen und Naturkatastrophen. All das will die schwarzrote Koalition in Berlin im Grundgesetz festschreiben.
Erschreckend ist dabei, wie wenig ökonomischer Sachverstand in die Debatte oder die Kommentierung eingeflossen ist. Tatsächlich ist die Schuldenbremse nicht nur gesamtwirtschaftlich fragwürdig, sondern selbst aus einzelwirtschaftlicher Sicht ist nicht nachzuvollziehen, wie man solche Regeln festschreiben kann. Schulden sind zwar grundsätzlich schlecht, doch wer war es, der uns Deutschen selbst in wirtschaftlich guten Zeiten die derzeitige von niemandem mehr rückzahlbare Schuldenlast in Bund und Ländern aufgebürdet hat? Es waren dieselben Politiker von SPD und CDU, flankiert von FDP und Grünen, die uns heute die sogenannte Schuldenbremse als der Weisheit letzten Schluss verkaufen wollen.
Jeder, der schon einmal ein mittelständisches Unternehmen geführt hat, weiß, dass kaum ein erfolgreiches Unternehmen ohne Kredite bestehen und expandieren kann. Tatsächlich ist es für Firmen sinnvoll und im Sinne der Eigentümer, dass ein Betrieb für neue Investitionen Kredite aufnimmt, und zwar dann, wenn er mit der Neuanschaffung mehr Geld erwirtschaften kann, als er für den Zinsdienst aufwenden muss. Auch für Privathaushalte sind Schulden nicht unbedingt gefährlich, zumindest dann, wenn beispielsweise eine Familie feststellt, dass sie sich mit einer monatlichen Hypothekenrate von 1 000 Euro ein Haus leisten kann, für das sie sonst 1 500 Euro Miete zahlen müsste.
Geradezu kriminell wird die Verschuldungsspirale nur dann, wenn sie wie bei der derzeitigen Finanzkrise dazu führt, dass neue Kredite nur dazu aufgenommen werden, um bisherige Verbindlichkeiten zu tilgen oder sogar nur die Zinsen dafür zu zahlen. Doch genau dieses System haben dieselben Politiker, die uns heute eine Schuldenbremse verordnen wollen, nicht nur jahrelang geduldet, sondern gefördert. Damit sind sie mitschuldig an der derzeitigen Finanzkrise. In Zeiten der heutigen Krise hat eine generelle Schuldenbremse nichts mit Generationengerechtigkeit zu tun. Wir erweisen unseren Kindern und Enkeln einen Bärendienst, wenn wir öffentliche Investitionen unterlassen, die mehr Nutzen bringen, mittelständische Firmen retten und Arbeitsplätze erhalten.
Besonders unverständlich ist es, dass SPD und CDU die Schuldenbremse auch noch in das Grundgesetz schreiben wollen. Dadurch wird der finanzpolitische Spielraum von Bund und Ländern per Verfassung in unzumutbarer Weise eingeschränkt. Die schwarz-rote Koalition in Berlin hat nicht nur die bisher größte Neuverschuldung der Bundesrepublik Deutschland zu verantworten. Wenn die Schuldenbremse tatsächlich wie ge
plant verabschiedet wird, hat sie es auch noch geschafft, dass Deutschland unter den großen OECD-Ländern die kurioseste Schuldenregel in der Verfassung stehen hat, mit dem Ergebnis, dass in Zukunft jegliche Konjunktur in Deutschland für immer abgewürgt wird, und das in Zeiten der Krise. Dem vorliegenden Antrag wird die DVU-Fraktion daher die Zustimmung nicht verweigern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Fragen über Fragen, aber wenige Antworten.
Das ist das Ergebnis, wenn man sich den vorliegenden Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes zu Gemüte führt.
Mit dem Konjunkturprogramm II scheint den brandenburgischen Kommunen ein warmer Regen frischen Geldes ins Haus zu stehen. Bevor die Mittel jedoch fließen können, kann noch viel Zeit vergehen. Zwar ist das Zukunftsinvestitionsgesetz des Bundes am 6. März 2009 in Kraft getreten, und die Landesregierung hat sich mit den kommunalen Spitzenverbänden darauf geeinigt, dass die Kommunen mehr als 241 Millionen Euro von den insgesamt 457 Millionen Euro für das Land Brandenburg bekommen, jedoch ist weiterhin nicht bekannt, wie die bereitgestellten Mittel den Kreisen und Gemeinden übergeben werden. Diese müssen in Vorleistung gehen. Die Kosten werden erst nach Übergabe und Prüfung der Rechnung durch den Bund erstattet, was sich hinziehen kann, meine Damen und Herren.
Damit wären wir bereits bei einem ganzen Fragenkomplex. Aufgrund welcher landesgesetzlichen, verordnungsmäßigen oder aufgrund welcher zwischen dem Land und den Landkreisen bzw. Kommunen beruhenden Verwaltungsvereinbarung sollen diese Mittel fließen? Welcher Ansprechpartner auf Landesseite soll den Landräten, Oberbürgermeistern oder auch Gemeindebürgermeistern zur Verfügung stehen, um bei Vorla
ge der entsprechenden Belege den Mittelabfluss an die Kommunen zu bewerkstelligen? Welcher zusätzliche bürokratische Aufwand sowohl vonseiten des Landes als auch vonseiten der Kommunen ist dafür notwendig? Auf welche Art und Weise soll sichergestellt werden, dass die Landräte die den kreisangehörigen Gemeinden zustehenden 70 % der Mittel auch tatsächlich ordnungsgemäß weiterleiten? Auf welche Art und Weise will das Land sicherstellen, dass seitens der Landkreise und der Kommunen die 65:35-Regel hinsichtlich der Bildungs- und sonstigen Infrastrukturinvestitionen eingehalten wird? Wie will die Landesregierung dafür sorgen, dass die etwa 115 Millionen Euro an Kofinanzierung vom Land und von den Kommunen aufgebracht werden? - Hier dürfte insbesondere der kommunale Eigenanteil in Höhe von 15 % bei vielen Kommunen, gelinde gesagt, Schwierigkeiten bereiten.
Weiter: Das Zukunftsinvestitionsgesetz und die Bund-LänderVerwaltungsvereinbarung fordern ausdrücklich die Zusätzlichkeit der nach diesem Gesetz eingesetzten Mittel. Es muss sich also um einen Mitteleinsatz für Vorhaben handeln, die nicht Bestandteil eines kommunalen Haushaltsplanes sind. Auf welche Weise, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, wollen Sie diese Zusätzlichkeit gegenüber dem Bund und in jedem Einzelfall garantieren und damit verhindern, dass auf einzelne oder sogar viele Brandenburger Kommunen Rückzahlungsforderungen in beträchtlicher Höhe zukommen? Wie wollen Sie verhindern, dass die Kommunen die ihnen zufließenden Mittel nicht zum durch bestimmte Zusatzprojekte bemäntelten kommunalen Löcherstopfen verwenden? Schließlich erklärte selbst in der Landeshauptstadt Potsdam der dortige SPD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl, Unterbezirks- sowie Stadtratsfraktionsvorsitzende Mike Schubert - Ihr Mitarbeiter, Herr Ministerpräsident -, dass es grob fahrlässig wäre, auf das Geld aus dem Konjunkturpaket zu verzichten, nur um Konsolidierungsziele einzuhalten.
Andererseits beklagen vor allem die Bürgermeister kleiner Gemeinden in den berlinferneren Regionen wie der Prignitz oder der Uckermark, dass die zufließenden Konjunkturpaket-II-Mittel in der Brandenburger Peripherie aufgrund des Bevölkerungsschwundes nach dem gegebenen Einwohnerschlüssel ungerecht verteilt würden.
Das Gerangel zwischen den Fraktionen der CDU und der SPD über die banale Frage der Einrichtung einer Internetseite, die Auskunft über Herkunft, Höhe und Verwendung der Mittel geben soll, bestätigt darüber hinaus unsere Auffassung, dass man - wie es fast alle anderen Bundesländer tun - die dem Land zufließenden Mittel in einen Nachtragshaushalt hätte einstellen müssen, um nämlich Rechtssicherheit, Verfassungsmäßigkeit und Transparenz gegenüber dem Landtag zu schaffen.
Alles in allem, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, ist es so, wie ich es in meiner Einleitung bereits betont habe: mehr Fragen als Antworten. Zudem werden viele Fragen auch nicht durch Ihren Entschließungsantrag, meine Damen und Herren von den Fraktionen der SPD und der CDU, beantwortet.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich an dieser Stelle untertänigst bei Ihnen bedanken, dass ich hier heute überhaupt reden darf.
In jedem anderen Sonderausschuss dieses Landtages, meine Damen und Herren, in dem meine Fraktion bisher vertreten war, wurden wir ganz normal behandelt, nämlich so, wie man es von einem demokratischen Gremium auch erwarten kann. Im Untersuchungsausschuss 4/1 war damit Schluss.
Lag es vielleicht am Untersuchungsgegenstand, der immerhin aktive und ehemalige Minister, Staatssekretäre, Landräte und Landtagsabgeordnete betrifft? Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich meine Schlüsse daraus ziehe, wenn die einzige demokratische Opposition in diesem Landtag mit irgendwelchen
Tricks daran gehindert wird, das skandalöse Vorgehen der Landesregierung aufzuklären und die Verantwortlichen zu benennen.
Meine Damen und Herren, erinnern wir uns! Wieder hatte die Landesregierung dieses Landes dazu beigetragen, dass nicht nur die Bürger des Landes, sondern auch die Menschen über die Grenzen der Bundesrepublik hinaus mit Entrüstung und Empörung auf Brandenburg blickten. In seiner Entscheidung vom 7. Dezember 2007 hatte der Bundesgerichtshof das Vorgehen des Landes und die Auflassung von Grundstücken aus der Bodenreform an sich selbst massiv gerügt und für sittenwidrig erklärt. Die in der Öffentlichkeit viel beachtete rechtswidrige brandenburgische Enteignungspraxis wurde daraufhin Gegenstand eines Verfahrens vor einem Untersuchungsausschuss. Ziel dieses Untersuchungsausschusses sollte eigentlich sein, zur Aufklärung der Verfahrenspraxis in Umsetzung der Vorschriften zur Abwicklung der Bodenreform nach Artikel 233 EGBGB und der Verantwortung der Brandenburger Landesregierung in diesem Prozess beizutragen.
Wer jedoch erwartet hat, dass der eingesetzte Untersuchungsausschuss 4/1 vollends um Aufklärung der Vorgänge um diesen Prozess bemüht war, der wird durch das vorliegende zwiespältige Ergebnis des Untersuchungsausschusses schnell eines Besseren belehrt. Die Auswertung der Untersuchungsergebnisse hat bewiesen, mit welcher unprofessionellen Hemdsärmeligkeit die Verantwortlichen Brandenburgs versucht haben, ein derart komplexes Vorhaben wie die geordnete Rückführung der Bodenreformgrundstücke anzugehen.
Was für unsere Fraktion aber noch viel schwerer wiegt, ist der erschreckend geringe Stellenwert, den die Verantwortlichen bei ihrem kriminellen Vorgehen den betroffenen Bürgern zugemutet haben. Auf eine Frage an die damals verantwortliche SPDFinanzministerin Simon, ob denn von den Konflikten aus der Zeit der sogenannten Erbenrecherchen nichts bis zu ihr gedrungen sei, antwortete Frau Simon:
„Gott sei Dank! Der Staub hat mich nicht erreicht.“
Dieser Staub, meine Damen und Herren, waren und sind auch heute noch die Ängste, Sorgen und Nöte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger des Landes Brandenburg. Deutlicher ist wohl nicht auszudrücken, was diese Landesregierung von diesen Problemen gehalten hat und auch derzeit noch hält.
Jawohl, es gibt Verantwortliche für diesen Prozess. Es gibt auch Verantwortliche für die vielfältigen Fehlentscheidungen, die im Verlauf des Verfahrens getroffen wurden. Allein, dem Ausschuss fehlte offenbar der Mut, diese Verantwortlichen mit Rang und Namen zu benennen oder gar Konsequenzen für ihr Handeln - bzw. für unterlassenes Handeln - zu fordern.
Ich sage es hier ganz deutlich: Der Ausschuss hat seine Möglichkeiten zur lückenlosen Aufklärung der Vorgänge um die Bodenreformgrundstücke zur Schonung der Verantwortlichen nicht wahrgenommen.
Wichtige Zeugen, die mit ihrem Wissen zur Aufklärung hätten beitragen können, wurden nicht vorgeladen. Die Frage muss gestellt werden: Lag es wirklich daran, dass die DVU-Fraktion
diese Zeugen benannt hatte? Oder ging es nicht vielmehr um das gefährliche Wissen dieser Zeugen?
Eine lückenlose Aufklärung in der Sache sieht anders aus, meine Damen und Herren. Die Ermittlungsergebnisse haben mit aller Deutlichkeit bewiesen, dass das im Weiteren von mir bezeichnete Verfahren eine nicht kontrollierte Eigendynamik entwickelt hat, die offensichtlich von den Verantwortlichen in den Chefetagen des Finanz- und des Innenministeriums nicht bemerkt wurde - oder nicht bemerkt werden durfte?
Die Mehrheit des Untersuchungsausschusses hat darauf verzichtet, herauszuarbeiten, wie es zu dieser mangelhaften Kontrolle kam, wer dafür verantwortlich war und welche Gründe es dafür gab. Stellen Sie sich vor, ein Unternehmer weiß nicht mehr so richtig, was in seinem Unternehmen passiert, redet aber weiter munter von Umsatz- und Gewinnsteigerung. So ein Unternehmen wäre einfach nur zum Untergang verdammt und würde über kurz oder lang von der Bildfläche verschwinden. Nicht aber diese Landesregierung. Sie hat den Eklat überstanden. Die Verantwortlichen sind teilweise immer noch in Amt und Würden. Das ist eine dreiste Zumutung für die Bürger unseres Landes!
Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Fraktion hatte sich das Ziel gestellt, eine möglichst lückenlose Sachaufklärung zu leisten und auch dazu beizutragen, die Ursachen für die vernichtende Einschätzung durch den Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 7. Dezember 2007 zu finden und deren Verantwortliche zu benennen. Diese Vorgehensweise deckt sich auch mit dem Untersuchungsauftrag und den 64 grundsätzlich zu klärenden Fragen in diesem Verfahren.
So hätte man meinen müssen, dass bei so einem Vorgehen aller am Verfahren beteiligten Fraktionen am Ende ein halbwegs deckungsgleiches Ergebnis des Ausschusses vorliegen müsste. Aber weit gefehlt, meine Damen und Herren! Das, was gemeinsam begann, endete letztlich im Streit und in unterschiedlichen Untersuchungsergebnissen. Auch das ist keine Ruhmesblatt für dieses Land - zum einen, weil die politisch Verantwortlichen in einem gemeinsamen Untersuchungsbericht nicht genannt werden, zum anderen, weil die Fraktion der DVU mit allen Mitteln daran gehindert wurde,
eigene Anträge und Zeugenladungen einzubringen und Fragen zu stellen.
Im Wissen, dass es hauptsächlich die Ausschussvorsitzende von der SPD und die Mitglieder der SPD waren, die mit Vehemenz unsere Anträge verhinderten, lässt meines Erachtens nur einen Schluss zu:
Hier soll etwas im Verborgenen bleiben. Sie haben Angst, dass Tatsachen ans Tageslicht gelangen, die sich negativ auf die Karrieren einiger Ihrer Parteifreunde
und auf Ihren Machterhalt auswirken könnten.
Ich sehe da keine andere mögliche Erklärung für Ihr Verhalten, meine Damen und Herren.
Dieses Verhalten entspricht weder dem eigentlichen Untersuchungsauftrag noch Ihrer Pflicht als Abgeordnete dieses Hohen Hauses, ausschließlich Ihrem Gewissen verpflichtet zu sein und nicht irgendeiner Parteidisziplin.
- Ja, ja, auch wenn Sie jetzt mit den Augen rollen, ein anderer Schluss kann aus Ihrem Auftreten im Untersuchungsausschuss nicht gezogen werden.
Aus den vorgenannten Gründen konnten auch wir einem gemeinsamen Untersuchungsausschussbericht nicht zustimmen, weil er weder Verantwortliche noch präzise Ursachen für die Vielzahl von Fehlentscheidungen in diesem Verfahren benennt. Wir haben deswegen dem Hohen Haus einen eigenen Abschlussbericht vorgelegt.
Erlauben Sie mir noch eine Anmerkung zu dem Urteil des Verfassungsgerichts;
das müssen wir akzeptieren. Nicht nachvollziehen kann ich, dass eine qualifizierte Minderheit 1,8 Personen sein sollen. Ich habe eine 0,8-Person in meinem Leben noch nicht gesehen. Ich denke, Sie auch nicht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Danke schön, Herr Homeyer, dass ich die Gelegenheit habe, mich in einer Kurzintervention noch einmal zu äußern. Meine Redezeit war doch sehr knapp bemessen.
Ich sage Ihnen klipp und klar: Lügen, die Sie hier verbreiten, werden nicht wahrer, indem Sie sie immerzu wiederholen.
Es ist nun einmal Fakt, meine Damen und Herren: Die DVUFraktion hat drei Beweisanträge zu Zeugenbefragungen in den Untersuchungsausschuss eingebracht. Diese Zeugen wollten Sie nicht hören. Die Anträge wurden von Ihnen mit Mehrheit abgelehnt. Dazu, wie Sie sich uns als Minderheit in diesem Ausschuss gegenüber verhalten haben, habe ich bereits eingangs etwas gesagt.
Es war jedenfalls in keinem anderen Sonderausschuss, in dem wir vertreten waren, so wie in diesem. Deswegen komme ich zu den Schlussfolgerungen, die ich hier genannt habe.
- Herr Dr. Klocksin, lesen Sie doch in den Unterlagen nach. Wir haben Fragen gestellt.
Als Anmerkung für das Publikum: Sie haben ohne Ende die Vorlage von Aktenbergen beantragt. Sie wussten am Anfang nicht, ob Sie die wirklich brauchen. Es wurden Zeugen befragt, die nichts aussagen konnten, weil sie nichts wussten. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Mir persönlich war es teilweise peinlich, wie Sie Zeugen, die dazu überhaupt nichts aussagen konnten, mit immer wiederholenden Fragen gequält haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Liquidität des Mittelstandes muss erhöht werden. Die Ansparabschreibungsregelung des § 7g des Einkommensteuergesetzes bot über viele Jahre eine gute Grundlage, um über die Bildung von Ansparabschreibungen Steuern zu sparen und damit im Zuge einer Innenfinanzierung für Liquidität zu sorgen.
Die Bildung der Ansparrücklage und die spätere Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen waren gute Instrumente, um Betriebsausgaben zu steuern. War in einem Jahr ein außergewöhnlich hoher Gewinn zu erwarten und bereits bekannt, dass in einem späteren Jahr größere Anschaffungen getätigt werden, so konnten die Abschreibungen auf diese Art und Weise vorgezogen werden. Dadurch wurde ein unnötig hoher Steuersatz in dem Jahr mit hohem Gewinn vermieden. Bei Existenzgründern konnte vor der Betriebseröffnung sogar eine Steuererstattung erreicht werden, die dringend als freie Liquidität für den Aufbau einer selbstständigen Tätigkeit benötigt wurde.
All das gilt seit dem Jahr 2008 nicht mehr. Statt der Ansparabschreibung gibt es seitdem den sogenannten Investitionsabzugsbetrag. Für die geplante Anschaffung oder Herstellung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens können danach bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungsoder Herstellungskosten außerbilanziell gewinnmindernd abgezogen werden, wobei der Abzugsbetrag im Jahr der Inanspruchnahme und in den drei Vorjahren maximal 200 000 Euro beträgt. Die Höchstbeträge der Summe der in Anspruch genommenen Investitionsabzugsbeträge wurden gegenüber der vorhergehenden Regelung erhöht. Dies ist - wie auch die Betriebsgrößenmerkmale als Voraussetzung für den Investitionsabzugsbetrag - positiv zu bewerten.
Doch die auf den ersten Blick verbesserte Änderung des § 7g des Einkommensteuergesetzes ist de facto eine konjunkturpolitische Mogelpackung; denn einerseits fiel die bisherige Existenzgründersonderregelung weg, was zu deutlichen Verschlechterungen bei neugegründeten kleinen und mittelständischen Unternehmen führt. Andererseits entfällt die bisher bei der Ansparrücklage mögliche einkommensteuerliche Glättung durch Bildung neuer Ansparrücklagen für geplante Neuinvestitionen und Verschiebung der Investitionszeitpunkte in einkommensteuerlich günstigere Jahre, was im Endeffekt insbesondere bei geringen Investitionssummen oder gar Nichtinvestitionen kleiner und mittelständischer Unternehmen nach Ablauf der Dreijahresfrist zu hohen Steuernachforderungen - mit der Gefahr von Unternehmensinsolvenzen - führen kann.
Darüber hinaus sollte nach Meinung unserer DVU-Fraktion die Höhe der Ansparrücklage - wie in der Ursprungsfassung des § 7g in den 90er Jahren - 50 % statt 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten betragen. Auch die Betriebsgrößenmerkmale sollten noch deutlich höher als bisher angesetzt werden, wenn ein konjunkturpolitischer Erfolg erzielt werden soll. Außerdem sollte die Höhe der Sonderabschreibungen mit der Höhe der Ansparrücklage - 50 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten - übereinstimmen, um eine steuerliche Benachteiligung im Investitionszeitpunkt zu vermeiden und - ähnlich wie bei den Sonderabschreibungen Anfang der 90er Jahre - nach dem Fördergebietsgesetz einen
deutlichen Konjunkturschub durch Investitionsanreize zu erreichen.
All diese steuerpolitischen Maßnahmen wären eine gute Ergänzung der Maßnahmen durch die Konjunkturpakete I und II des Bundes, insbesondere für die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die sich im Aufbau befinden und investieren wollen bzw. müssen und die ansonsten nur in relativ geringem Maße in den Genuss der Mittel aus den beiden Konjunkturpaketen kommen.
Wenn Sie es also, meine Damen und Herren der anderen Fraktionen, mit Ihren Lippenbekenntnissen für den Brandenburger Mittelstand ernst meinen, fordere ich Sie auf, unserem vorliegenden Antrag zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schulze, wir haben den Mut, für den Mittelstand und für den Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen zu kämpfen. Den haben Sie hier im Landtag nicht. Das haben Sie oft genug bewiesen. Wir werden dementsprechend auch nicht damit aufhören, hier immer wieder Bundesratsinitiativen einzubringen; denn anders geht es nicht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
„Heute ist ein guter Tag für Ostdeutschland!“
Das erklärte Bundesminister Wolfgang Tiefensee am 16. Juli letzten Jahres. Und er fuhr fort:
„Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Investitionszulage für betriebliche Investitionen bis 2013 fortzuführen.“
Abgesehen davon, dass er ganz offensichtlich Mitteldeutschland meinte, ist die Fortführung der Investitionszulage bis 2013, welche nun in Form des Gesetzes zur Schaffung einer Nachfolgeregelung und Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007 Gesetzeskraft erlangt hat, natürlich grundsätzlich begrüßenswert. Dieses neue Gesetz hat aber, meine Damen und Herren, einen Pferdefuß. Betriebliche Erstinvestitionen des verarbeitenden Gewerbes ausgewählter produktionsnaher Dienstleistungen und des Beherbergungsgewerbes sind zwar weiterhin bis 2013 förderfähig, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Zulagenhöhe wird jedoch schrittweise ab 2010 mit jedem späteren Jahr des Investitionsbeginns fortschreitend sinken. Zuletzt wird die Zulage nur noch 2,5 % bzw. 5 % bei bestimmten Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen betragen.
Angesichts der derzeitigen Rezession sind jedoch dringend investitionsfördernde Maßnahmen erforderlich, und zwar auf viele Jahre hinaus und lange nach 2013.
In den speziell begrüßenswerten Konjunkturprogrammen I und II des Bundes kommen steuersenkende und investitionsauslösende Maßnahmen auf steuerlicher Basis nur marginal vor. Dabei ist es dringend notwendig, die von der Bundesregierung geplanten keynesianischen programmbezogenen Investitionsanreize durch flankierende Maßnahmen im steuerlichen bzw. steu
erbasierenden Bereich zu ergänzen. Dazu ist die Investitionszulage geradezu ideal. Diese darf - anders als von der Bundesregierung geplant - nicht in degressiver Form bis 2013 weiterlaufen, sondern im Gegenteil, sie muss deutlich aufgestockt werden. Die von unserer DVU-Fraktion geplante Verdopplung der Sätze ist angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Lage besonders in den neuen Bundesländern und im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen ein Gebot der Stunde, um gewerbliche Investitionen auszulösen.
Daher forderten bekanntlich die Ministerpräsidenten der neuen Bundesländer bei einer Konferenz im vorigen Jahr in Berlin eine Fortsetzung der Investitionszulage bis zum Jahr 2013 zumindest in gleicher Höhe wie bisher. Ministerpräsident Platzeck erklärte zu diesem Thema bereits am 22. August 2005:
„Die Investitionszulage muss verlängert werden. Jedes Philosophieren darüber, sie abzuschmelzen, schadet ostdeutschen Interessen. Die Investitionszulage hat sich als ein sinnvolles Instrument erwiesen, um neue Arbeitsplätze in Ostdeutschland zu schaffen.“
Ich schlussfolgere daraus, dass der Ministerpräsident, seine Ministerriege und auch die Mitglieder der Koalitionsfraktionen unserem vorliegenden Antrag zustimmen müssten.
Denn mit diesem Antrag auf eine Bundesratsinitiative soll flankierend zu den Konjunkturbelebungsmaßnahmen aus den Konjunkturprogrammen I und II im Wesentlichen durch eine Verdoppelung der derzeitigen Sätze nach dem Investitionszulagengesetz für kleine und mittelständische Unternehmen in den neuen Bundesländern und insbesondere hier in Brandenburg ein deutlicher Anreiz für Investitionen in neue bewegliche Wirtschaftsgüter geschaffen werden. Darüber hinaus sind wir unabhängig vom Gesetzesbeschluss des Bundestags der Meinung, dass die Verlängerung des Investitionszulagengesetzes bis 2013 aus gesetzessystematischen Gründen als Änderung zum Investitionszulagengesetz 2007 fortgeschrieben gehört. Zunächst vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Christoffers, Roland Claus, Wirtschaftspolitiker der Linken im Bundestag bemerkte zu diesem Thema:
„Ich kann mich der Forderung nach einer Verlängerung der Investitionszulage nur anschließen. Wolfgang Tiefensees Leuchtturmpolitik im Osten ist gescheitert. Noch immer ist die Investitionszulage die wirksamste Wirtschaftsförderung, von der alle ostdeutschen Regionen profitieren.“
Gleichzeitig sprach er sich gegen eine Abschmelzung aus. Sie lehnen heute hier für die Linksfraktion unsere Initiative mit fadenscheinigen Begründungen ab. Das ist schlicht und ergreifend Bewusstseinsspaltung.
Herr Homeyer, das, was die Bundesregierung getan hat, reicht eben nicht aus. Deshalb heute hier unsere Initiative. Gerade in der Rezession heißt es, wir brauchen Investitionen, Investitionen und nochmals Investitionen.
Ich sprach nicht davon, die Großindustrie, sondern den Kleinund Mittelstand in Brandenburg zu unterstützen. Diesbezüglich waren ja gestern von Ihrer Seite große Worte gesprochen worden. Hören Sie endlich auf, dieses wichtige Thema zu zerreden! Unser Vorschlag schafft und erhält Arbeits- und Ausbildungsplätze.
Reden Sie nicht nur, sondern zeigen Sie Flagge und stimmen Sie unserem Antrag zu!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir als DVU-Fraktion finden, dass der Richterspruch des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember letzten Jahres gut und richtig war und das rot-schwarze Parteienkartell in Berlin wieder einmal des Verfassungsbruchs überführt wurde.
Wir erklären aber hier und heute auch, dass wir der Meinung sind, dass es eben keiner gesetzlichen Neuregelung zur Pendlerpauschale bedarf, da die wieder geltende Altregelung mit 30 Cent Werbungskosten pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für Berufspendler genau die richtige Regelung ist, die niemals hätte geändert werden dürfen.
Eine Entschädigungsregelung für Berufstätige, die keine Einkommensteuer zahlen, meine Damen und Herren von links außen, ist übrigens aus einkommensteuersystematischen Gründen nicht möglich. Dazu bedarf es einer eigenen zusätzlichen Subventionsregelung. Die Absetzbarkeit der realen Kosten des öffentlichen Personnahverkehrs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist auch heute bereits einkommensteuerrechtlich gewährleistet. Daher geht Ihr vorliegender Antrag buchstäblich ins Leere, und wir lehnen ihn deshalb ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, Frau Melior, Sie haben richtig gehört, ich habe es gestern schon in der Aktuellen Stunde erwähnt. Wir sind dafür, dass es einen Nachtragshaushalt 2009 gibt. Ich werde auch erläutern, warum.
In fast allen anderen Bundesländern wird aufgrund des zu erwartenden Zuflusses der Mittel aus dem Konjunkturpaket II ein Nachtragshaushalt für 2009 beschlossen, falls es noch nicht geschehen ist. Warum sollte es in Brandenburg nicht auch gehen?
Beispiel Berlin. Dort wurde der Entwurf des Nachtragshaushalts schon dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung zugeleitet. In der Pressemitteilung des Berliner Senats zur Vorlage des Nachtragshaushalts 2009 heißt es: