Zunächst darf ich Sie darauf hinweisen, dass rechts hinter mir „der zweite Platz steht“, nämlich die zweite Siegerkrone im Erntekronenwettbewerb, die dieses Jahr aus dem Ortsverband Ranzig-Mittweide kommt. Herzlichen Dank den Landfrauen!
Es gibt die unausgesprochene Behauptung, der zweite Platz gehöre der schönsten Krone überhaupt, die je in Brandenburg geflochten wurde.
Meine Damen und Herren, ich begrüße unter unseren Gästen neben unserem altbekannten Freund und Gastherrn Oberkonsistorialrat Zeitz - den Präses der Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Herrn Böer, der heute noch die schwierige Aufgabe haben wird, die Synode zu eröffnen. Herzlichen willkommen!
Vor Eintritt in die Tagesordnung habe ich einige Mitteilungen zu machen: Mit Ablauf des 31. Oktober 2007 hat der Abgeordnete Heiko Müller auf sein Mandat verzichtet. Mit Ablauf des 6. November 2007 verzichtete Frau Kerstin Osten auf ihr Mandat. Der Landeswahlleiter hat mitgeteilt, dass der Abgeordnete Ravindra Gujjula mit Wirkung vom 1. November 2007 für die SPD-Fraktion Mitglied des Landtages Brandenburg ist. Frau Kerstin Bednarsky ist mit Wirkung vom 9. November 2007 für die Fraktion DIE LINKE Mitglied des Landtages Brandenburg. Herzlich willkommen Ihnen beiden!
Der Ausschuss für Wirtschaft hat in seiner 37. Sitzung am 6. November 2007 den Abgeordneten Wolfgang Pohl zum Vorsitzenden gewählt. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie wählte in seiner 41. Sitzung am 7. November 2007 die Abgeordnete Birgit Wöllert zur Vorsitzenden. Auch Ihnen beiden herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg!
Weiterhin teile ich Ihnen mit, dass der Antrag „Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II neu festlegen“ - Drucksache 4/5309 - vom Antragsteller zurückgezogen wurde.
Gibt es Bemerkungen zur vorliegenden Tagesordnung? - Das ist nicht der Fall. Wer nach dieser Tagesordnung verfahren möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Damit gilt die vorliegende Tagesordnung.
sident von 11 bis 14 Uhr abwesend ist und durch Minister Junghanns vertreten wird. Minister Schönbohm ist ganztägig abwesend und wird durch Ministerin Blechinger vertreten. Minister Speer verlässt uns um 12 Uhr und wird durch Ministerin Ziegler vertreten. Eine Reihe von Abgeordneten ist ebenfalls nicht anwesend.
Ich eröffne die Debatte mit dem Beitrag der Fraktion der CDU. Herr Abgeordneter Werner hat das Wort.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls am vergangenen Freitag im Deutschen Bundestag nicht zur Beratung kam - die Gründe dafür sind mir nicht bekannt -, steht es weiterhin zur Beratung an. Ich denke, dieses Thema ist jederzeit aktuell - vor allem dann, wenn gerade einmal kein spektakulärer Fall durch das Land bzw. durch die Medien getrieben wird und man sich abseits spektakulärer Fälle über diese Problematik unterhalten kann.
Ich denke, wir sind uns in folgendem Punkt einig: Das Recht und die Pflicht zur Erziehung der Kinder liegt primär bei den Eltern.
Die wichtigsten Grundlagen für die Entwicklung eines Kindes werden in seinen ersten zwei bis drei Lebensjahren gelegt. Insbesondere die Bindung an die Eltern ist diesbezüglich entscheidend. Daraus erwachsen unter anderem Sprachentwicklung, soziales Verhalten, Bewegungsabläufe und dergleichen. Diese Grundlagen werden bis zum 6. Lebensjahr weitgehend ausgebaut.
Zur Sozialisation von Kindern gehört natürlich auch die Begegnung mit Gleichaltrigen. Dabei ist es egal, ob diese Begegnung in Kitas, bei Tagesmüttern, in Mehrgenerationenhäusern oder auf anderen Ebenen stattfindet und ob man sich unter anderem bei musikalischer Früherziehung oder beim Sport trifft.
Nun wissen wir aber auch, dass es eine Reihe von Eltern gibt, die diese Erziehung nicht leisten können oder nicht leisten wollen - aus welchen Gründen auch immer. Leider müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die Zahl dieser Eltern noch immer ansteigt. Es ist eben nicht so leicht, Eltern zu sein. Dies kann nicht ohne Weiteres erlernt werden. Vielmehr bedarf es an der einen oder anderen Stelle einiger Hilfestellungen.
Das Problem des Nicht-erziehen-Könnens oder Nicht-erziehen-Wollens zieht sich quer durch die Gesellschaft. Es ist nicht auf bestimmte soziale Schichten beschränkt, sondern zieht sich
durch die gesamte Gesellschaft. Tritt Erziehungsversagen ein, ist der Staat gefragt, entsprechend einzugreifen.
Nun gehöre ich einer Partei an, die nicht immer sofort nach dem Staat ruft. Wir sagen: Es soll so viel wie möglich an anderer Stelle geregelt werden. Der Staat muss nicht in jedes Detail eingreifen. - Jedoch ergibt sich hier - schon allein durch die grundgesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben - eine Situation, in der der Staat seine Wächterfunktion wahrnehmen und auch sehr zeitig eingreifen muss.
Zunächst mag es hinsichtlich des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, den ich eingangs zitierte, so scheinen, als sei es nur ein rechtspolitisches Problem. Das ist jedoch nicht der Fall. Eventuell ist es primär ein rechtspolitisches Problem, weil man es rechtspolitisch regeln kann. Es handelt sich um ein gesamtgesellschaftliches Problem, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes gefährdet ist. Wie oft das Kindeswohl gefährdet ist, zeigen die spektakulären Fälle, die wir leider immer wieder zur Kenntnis nehmen müssen. Es ist aber nur die Spitze des Eisberges, wenn Kinder tot in der Kühltruhe aufgefunden werden, wenn Kinder verdurstet sind, wenn Kinder kurz vor dem Erfrieren, kurz vor dem Verdursten oder Verhungern gerade noch aus einer Wohnung herausgeholt werden können. Diese Fälle machen uns alle sehr betroffen. Die Dunkelziffer liegt jedoch weit höher. Ich möchte nicht wissen, was sich in dieser Stunde, in diesen Minuten in deutschen Wohnungen bzw. in deutschen Kinderzimmern ereignet. Deswegen muss es uns wichtig sein, dass das Kindeswohl an erster Stelle steht.
Nun stellen wir immer wieder fest, dass die Eingriffsschwelle des Staates ziemlich hoch ist. Sicherlich gibt es diesbezüglich unterschiedliche Auslegungen der Regelungen, die schon bestehen. Vor allem deswegen leistet der zu Beginn zitierte Gesetzentwurf der Bundesregierung einen guten Beitrag dazu, niederschwelliger eingreifen zu können.
Wir müssen alles daran setzen, Misshandlungen, Vernachlässigungen und Fehlentwicklungen von Kindern zu verhindern. Wenn diese Schäden in frühesten Kindesjahren einmal eingetreten sind, lassen sie sich oftmals nicht mehr reparieren. Man kann im Jugend- und Erwachsenenalter therapieren, wie man will, es geht dann schlichtweg nicht mehr.
Die traurige Erkenntnis ist, dass solche Kinder später leider im sozialen Abseits und in bestimmten sozialen Milieus landen, aus denen wir sie nicht mehr herausbekommen. Dabei werden auch die Grundlagen für kriminelle Karrieren gelegt. Diese Kinder werden später zu einem nicht unerheblichen Teil „Kunden“ unserer Justizministerin - im schlechtesten Sinne des Wortes.
Wir sollten uns nicht scheuen, bei Kindern, bei denen diese Entwicklung in einem gewissen Alter eingetreten ist, öfter von der Möglichkeit der Heimeinweisung Gebrauch zu machen, um vielleicht doch noch zu retten, was zu retten ist.
Wir müssen aber auch alles daran setzen, Eltern stärker in die Pflicht zu nehmen. Ihnen muss vor Augen geführt werden, was
ihr Verhalten bedeutet, wenn sie Kinder vernachlässigen und sich nicht in der Lage fühlen, sie ordentlich zu erziehen.
Wenn das alles nicht hilft, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Kinder in staatliche Obhut zu bringen.
Ich möchte an dieser Stelle einen kurzen Schwenk zu den Jugendämtern vollziehen. Wir haben in Brandenburg unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Es gibt Jugendämter, die sehr gut arbeiten. Ich komme aus einem Landkreis, von dem ich das bestätigen kann. Es gibt aber auch Jugendämter, bei denen wir die Erfahrung machen, dass es nicht so gut läuft. Im vergangenen Jahr hatten wir Kriminalisten aus einem Landkreis in unserem Arbeitskreis zu Gast, die uns darüber berichtet haben, wie schwierig die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt in diesem Landkreis - ich nenne ihn ganz bewusst nicht - ist und was Kriminalisten festgestellt haben, ohne jedoch eine rechtliche Handhabe zu haben, dort einzugreifen.
Ich möchte ein Beispiel nennen: Es bringt doch nichts, wenn ein Jugendamt entscheidet, ein Kind im Alter von zwei oder drei Jahren aus der Familie herauszunehmen und in eine Pflegefamilie zu geben, dann eine Kontrolle ankündigt und die alkoholkranke Mutter oder der heroinsüchtige Vater zwei Tage clean sind, die Wohnung gerade einmal aufgeräumt ist und festgelegt wird: Man kann das Kind zurückgeben. - Nach einigen Monaten stellt man fest, dass wieder die gleichen schlimmen Bedingungen vorhanden sind, und man nimmt das Kind wieder aus der Familie heraus.
Wir alle wissen doch, dass die Gefahr nicht damit beseitigt ist, dass eine Wohnung einmal sauber aussieht und die Eltern einen Tag lang nüchtern sind. Kinder entwickeln dann eine pathologische Beziehung zu ihren Eltern. Es scheint mir oftmals besser zu sein - so brutal dies auch klingen mag -, die Beziehung zu den Eltern vollständig zu kappen, um diesen Kindern eine gedeihliche Entwicklung zu ermöglichen.
Ich möchte an dieser Stelle eine Frage ins Gespräch bringen, die wir schon oft erörtert haben: Brauchen wir nicht doch eine Fachaufsicht über die Jugendämter, damit eine Vergleichbarkeit der Entscheidungen gewährleistet wird, damit es fachliche Anleitungen gibt und damit wir nicht unterschiedliche Fälle mit unterschiedlichen Bewertungen und unterschiedlichen Herangehensweisen in den einzelnen Landkreisen haben?
Wichtig ist vor allem: Bürokratie ist abzubauen, Handlungswege sind zu verkürzen, und es muss ein schnelleres Eingreifen in prekären Situationen geben. Damit verbunden ist das Erfordernis, Kontrollmechanismen zu verstärken. Wenn beispielsweise ein Kind längere Zeit der Schule oder der Kita unentschuldigt fernbleibt, muss man unangemeldete Kontrollbesuche bei den Eltern gestatten und fragen: Wo ist denn Ihr Kind? Warum kommt es seit drei, fünf oder 14 Tagen nicht zur Kita oder nicht zur Schule, obwohl Sie keine Entschuldigung vorgebracht haben?
Am besten fragt man bereits am ersten Tag nach, Herr Kollege, wenn keine Entschuldigung vorliegt. Man muss auch stichprobenartige Kontrollen ohne Anmeldung vornehmen können.
Der Beobachtungsstatus von Kita und Schule gegenüber Kindern sollte verstärkt und verbessert werden. Es geht zum Beispiel um den Sprachstand, um die körperliche Entwicklung oder um Verhaltensauffälligkeiten. Nach meinem Dafürhalten sollte den Eltern viel früher mitgeteilt werden, wo Defizite liegen. Man sollte die Zusammenarbeit mit den Eltern suchen.
Ich weiß, dass viele Kitas und viele Schulen die Zusammenarbeit mit den Eltern suchen und finden. Es gibt aber auch viele Eltern, die sich verweigern und die es schlichtweg nicht wollen und auch nicht können. Dieser Gesetzentwurf trägt dazu bei, dass wir den Eltern klar und deutlich vor Augen führen, wo die Grenzen sind, bei deren Überschreitung die Kinder in staatliche Obhut kommen sollen.
Abschließend möchte ich noch zwei oder drei Aspekte nennen, die mir ebenfalls wichtig erscheinen. Das Konkurrenzdenken unter Trägern von Heimeinrichtungen muss endlich aufhören. Es darf nicht darum gehen, dass billig immer gut ist. Wir wissen, dass Heimeinweisungen oftmals nicht optimal sind. Wir müssen schon genau hinsehen, in welche Heime wir die Kinder einweisen. Es sollte auch darauf abgestellt werden, Angebote wie Sport, musikalische Früherziehung - ich hoffe, dass wir uns beim Musikschulgesetz über die Zuwendungen einig werden -, Tanz und dergleichen mehr vorzuhalten.