Frank Werner
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Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind auf dem Weg in das elektronische Zeitalter. Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von mir.
Wir haben uns die Diskussion um die Verfassungsänderung und zu diesem Gesetzentwurf sicherlich nicht leicht gemacht.
Es gab schon in der 1. Lesung einige durchaus berechtigte Bedenken. Ich denke, wir sind dem auch gerecht geworden. Durch die Verfassungsänderung haben wir Rechtssicherheit. Auch die beiden Änderungen, die das Gesetz noch erfahren hat, sind unter dem Aspekt des Bürokratieabbaus, des Einsparens von Papier usw. durchaus vertretbar. Zwei beglaubigte Ausfertigungen werden hinterlegt.
Mit meinem etwas bescheidenen technischen Verständnis musste ich mir sagen lassen, dass es zwischen der elektronischen Abspeicherung auf der einen Seite und dem Ausdruck auf der anderen Seite durchaus zu Differenzen kommen kann. Insofern halte ich es für eine gute Lösung, auch in Papierform beim Landeshauptarchiv und hier im Landtag zu dokumentieren, dass dieses Gesetz so ausgefertigt worden ist und von uns bzw. unseren Nachfolgern so abgestimmt wurde, wie es eben vorgelegen hat.
Die zweite Änderung - da stimme ich mit den Kollegen Loehr und Holzschuher überein - überlastet die Amts- und Gemeindeverwaltung in keiner Weise. Der Weg in die nächste Amts- und Gemeindeverwaltung ist in aller Regel etwas kürzer als der zum Amtsgericht. Insofern halte ich es auch für eine gute Lösung, dass sich diejenigen, die es in ausgedruckter Form haben möchten, an ihre nächste Verwaltung wenden können.
Herr Präsident! Sie gestatten mir, dass ich von einer Möglichkeit Gebrauch mache, von der ich in 19 Jahren nie Gebrauch gemacht habe, nämlich gegen die Geschäftsordnung zu verstoßen, namentlich gegen § 33. Ich mache das deswegen, Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, weil sich just in diesem Augenblick ein historischer Moment vollzieht.
Er besteht darin, dass ich das allerletzte Mal in meiner Eigenschaft als Mitglied dieses Hohen Hauses an diesem Pult vor Ihnen stehe.
- Den habe ich gestern Abend gegeben; da hättest du zu mir kommen müssen.
- Der Direktor hat es mir großzügig erlaubt.
- Herr Präsident, ich verspreche es Ihnen. Ich erwarte, dass Sie möglichst nicht von Ordnungsmaßnahmen Gebrauch machen; von zehn Sitzungen können Sie mich - im schlimmsten Fall auch gar nicht mehr ausschließen.
Ich habe mir sagen lassen, dass es ein Leben nach der Politik geben soll. Mit einigen anderen Kolleginnen und Kollegen werde ich in diesen neuen Lebensabschnitt eintreten. Mal sehen, wie sich das nach 19 Jahren gestaltet.
Es wird sicherlich einige Kolleginnen und Kollegen geben, die heute noch nicht wissen, ob sie nach dem 27. September wieder hier sein werden. Auch denen, die das Schicksal erst an diesem Abend ereilt, wünsche ich alles Gute. Es gibt eine Reihe von Kolleginnen und Kollegen, die werden am Wahltag dazu verdonnert, noch einmal fünf Jahre hier zu sitzen. Ich wünsche allen eine glückliche Hand bei den Entscheidungen, die in der Nachfolge getroffen werden. Aus einiger Distanz werde ich das sicherlich beobachten. Möglicherweise werde ich auch gelegentlich hier vorbeischauen, um zu sehen, was die Nachfolger machen, ob sich die letzten 19 Jahre Arbeit hier in diesem Hohen Hause gelohnt haben und ob man hier und da doch ein paar Spuren hinterlassen hat.
Ich weiß, es wird im wahrsten Sinne des Wortes ein schwerwiegender Verlust sein. Aber ich hoffe, er kann kompensiert werden.
Insofern bedanke ich mich für die 19 Jahre, die ich hier zubringen durfte, und wünsche allen alles Gute.
Um es mit dem Gruß aus der Region, aus der ich komme, und dem, was ich einmal gelernt habe, nämlich Bergmann, auszudrücken, sage ich: „Glück auf“, oder, wie einmal ein früherer Rundfunkmoderator gesagt hat: „Tschüss, bye-bye und winke, winke“.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Baaske, wir leben in einem freien Land, wie Kollege Schulze immer zu sagen pflegt. Es ist jedem freigestellt, die Einrichtungen des Landes zu nutzen, wenn er das möchte. Ich möchte aber niemanden dazu animieren oder anstiften, schon gar nicht den Fraktionsvorsitzenden des Koalitionspartners.
Warum es dazu gekommen ist, dass wir darüber zu entscheiden haben, ist hinlänglich bekannt: Föderalismusreform. Die Einzelregelungen, die bisher noch nicht zu einem einheitlichen Gesetz zusammengefasst werden konnten, verlieren zum Jahresende ihre Gültigkeit. Man kann sicherlich geteilter Meinung sein, ob es beim Bund besser aufgehoben gewesen wäre oder nicht. Wir wissen, der Bund hat es jahrelang nicht hinbekommen. Jetzt haben sich zwölf Bundesländer zusammengetan und in relativ kurzer Zeit einen, wie ich meine, guten Gesetzentwurf hinbekommen. Nun mag die Quantität von zwölf Bundesländern, die ihn weitgehend gemeinsam erstellt haben, noch nichts über die Qualität aussagen. Wir haben es aber schon in der 1. Lesung festgestellt, und auch in der Anhörung wurde es gesagt: Es ist ein Gesetzentwurf, der für die Verhältnisse, mit denen wir es zu tun haben, ein guter Gesetzentwurf ist. In anderen Anhörungen - wir erinnern uns - musste man immer viel Kritik einstecken. Das war an dieser Stelle nicht so.
Kollege Loehr, wenn Sie kritisieren, dass Spielräume nicht genutzt worden seien, kann man sicherlich die Frage stellen, ob einzelne Bundesländer hätten abweichen bzw. ausweichen sollen. Ist es nicht besser, man versucht, wenn man sich schon mit zwölf Ländern einig ist, weitgehend identische Regelungen zu schaffen? Im Übrigen kann ich an der Stelle die Kritik an die Berliner Seite zurückgeben, denn die Berliner haben ursprünglich mitgemacht. Sie hätten sich an den Musterentwurf halten können. Dann müssten wir diese Diskussion nicht führen, warum Berlin es nicht macht.
Insgesamt kann ich sagen: Auch die Änderungsanträge sind nicht notwendig. Kollege Holzschuher ist schon darauf eingegangen. Deswegen muss ich das nicht weiter vertiefen. Bei aller Kritik an der Föderalismuskommission - wir wissen ja, dass Brandenburg nicht gerade „Hurra!“ geschrien hat, als der Strafvollzug Ländersache wurde -, muss man sagen: Auch im Zusammenhang mit den anderen Gesetzen, die wir in diesem Bereich schon verabschiedet haben, sind wir auf einem guten Weg, nicht nur in der Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern, sondern Brandenburg für sich genommen ist auf einem guten Weg. Der Strafvollzug ist in Brandenburg vor allem auch dank der Justizministerin Blechinger und ihres Staatssekretärs Günter Reitz in guten Händen. Insofern darf ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf bitten.
Die Gewerkschaft der Polizei hat in der zurückliegenden Zeit eine Reihe von Kritikpunkten thematisiert, unter anderem Stellenstreichungen, Wachenschließungen, den hohen Krankenstand bei der Polizei sowie das Beurteilungssystem. Es wird gelegentlich der Eindruck vermittelt, dass die polizeiliche Arbeit bzw. die Aufgabenerfüllung der Polizei ernsthaft gefährdet sei. Von daher frage ich die Landesregierung, wie sie diese Situation beurteilt.
Die Nummer 115 soll eine neue einheitliche Behördenrufnummer sein. Derzeit wird für einige Pilotregionen die Behördenrufnummer freigeschaltet, um diese zu testen. Durch den Anruf bei dieser Telefonnummer können sich Bürgerinnen und Bürger schnell und unkompliziert Rat von Behörden einholen. In unserer Region wird diese Nummer derzeit leider nur in Berlin geschaltet, aber noch nicht in Brandenburg.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche Gründe gab oder gibt es dafür, dass dies zunächst auf Berlin beschränkt bleibt und die Brandenburger noch nicht in den Genuss kommen können, behördlichen Rat über diese Servicenummer einzuholen?
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst haben wir es mit einer Verfassungsänderung zu tun. Eine Verfassungsänderung geht normalerweise immer mit einer großangelegten öffentlichen Debatte, mit Anhörungen und dergleichen einher. Ich meine aber, dass es hier um einen relativ geringfügigen Eingriff in die Verfassung geht.
Ich meine, im Verhältnis zu Grundrechten und Staatszielen ist es doch eher ein Eingriff, der wohl nicht diese große Öffentlichkeit erzeugt. Nun kann man sicherlich geteilter Meinung
sein, wie es Kollege Loehr schon angesprochen hat, ob der Abs. 1 des Artikel 81 bereits die elektronische Verkündung umfasst. Da kann man Haarspalterei betreiben, man kann es aber auch sein lassen und so vorgehen, wie es im Gesetzentwurf vorgesehen ist.
- Ich weiß, lieber Kollege Schulze: Wenn ich wieder einmal zum Friseur ginge, wäre es bei mir ähnlich.
Insofern kann es aber auch nicht schaden, wenn wir diesen Absatz 4 ergänzen, einfach wegen der Rechtssicherheit, dass wir auch die verfassungsrechtliche Norm verankert haben, die Verkündung der Gesetzblätter auf diesem Wege vorzunehmen.
Nun mag es Nutzer geben, die sehr konventionell veranlagt und an Papier gewöhnt sind oder aus welchem Grunde auch immer keinen Zugang zu elektronischen Medien haben. Für sie gibt es die Möglichkeit, beim Amtsgericht Einsicht zu nehmen oder auch Kopien anfertigen zu lassen. Ich vermag nicht einzuschätzen, wie groß die Zahl der Nutzer ist, die tatsächlich nicht die Möglichkeit hätten, auf elektronische Medien zuzugreifen. Es wäre vielleicht zu überlegen, ob man Gemeinde- und Amtsverwaltungen dazu anhalten könnte, entsprechende Ausfertigungen, Kopien oder Ausdrucke zur Verfügung zu stellen.
Auf ein Problem haben meine Vorredner schon hingewiesen. Es gibt bedrucktes Papier aus Gutenbergs Zeiten, das heute noch in gutem Zustand ist, teilweise noch älteres beschriebenes Papier. Papier kann aber auch nach 30 oder 40 Jahren zerfallen sein. Insofern wissen wir nicht - darüber haben wir schlicht noch keine Erkenntnisse -, was wir in 300, 500 Jahren mit so einem elektronischen Medium anfangen werden. Insofern ist schon richtig, gesetzlich zu fixieren, dass mindestens zwei Urschriften zu dokumentieren und zu archivieren sind. Natürlich muss auch die Papierqualität entsprechend sein,
sodass man dieses Schriftstück in 300, 500 Jahren identifizieren kann und es bis dahin nicht zerfallen ist. Insofern bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Überweisung beider Gesetzentwürfe zuzustimmen.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich stimme Kollegen Holzschuher insofern zu, als hier in der Tat ein guter Gesetzentwurf vorliegt. Ich sehe nicht allzu viel Diskussionsbedarf, gleichwohl kann man sich natürlich über Details noch im Ausschuss verständigen.
Die Ergebnisse der Föderalismuskommission sind nun einmal so, wie sie sind. Über die Sinnhaftigkeit der Ergebnisse kann man sicherlich an der einen oder anderen Stelle geteilter Meinung sein. Wir wissen, dass die Landesregierung Brandenburgs dafür gekämpft hat, dass gerade für den Strafvollzug die Zuständigkeit weiterhin beim Bund liegt und nicht auf die Länder aufgesplittet wird. Das hätte möglicherweise zur Folge gehabt - Kollege Holzschuher hat es dargelegt -, dass wir auf ein Jugendstrafvollzugsgesetz noch lange Zeit hätten warten müssen. Insofern kann man an dieser Stelle der Föderalismusreform und auch der Fristsetzung zum 01.01.2010 vielleicht doch etwas Gutes abgewinnen.
Es ist gut, dass elf Bundesländer sich verständigt haben, identische Gesetzentwürfe zu erarbeiten. Dass die anderen fünf Länder nicht dabei sind, ist schlichtweg der Tatsache geschuldet, dass sie alle Strafvollzugsarten in einem Gesetz regeln, also keine getrennten Gesetze nach Jugendstrafvollzug, allgemeinem Strafvollzug und Untersuchungshaft erlassen, sondern jeweils ein kompaktes Gesetzeswerk vorlegen wollen bzw. schon erarbeitet haben.
Man kann, wie gesagt, über Details noch reden. Es ist sicherlich das gute Recht der Opposition, eine Anhörung zu verlangen. Ob diese zu fundamental neuen Erkenntnissen führen wird, will ich dahingestellt sein lassen. Aber es dürfte doch ein interessanter Vormittag werden, wenn wir noch einmal einige Fachleute dazu hören.
Insofern darf ich Sie um die Überweisung dieses Gesetzentwurfs bitten. - Herzlichen Dank.
In der Rechtsausschusssitzung am 8. Mai 2008 stellte die Justizministerin zusammen mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt Konzepte zur Bekämpfung von Gewalt und Kriminalität im schulischen Umfeld vor. Es gibt einen gemeinsamen Rund
erlass des Ministeriums des Innern und des Bildungsministeriums, welcher die Intensivierung der Kooperation zwischen Polizei und Schule zur Kriminalprävention zum Inhalt hat. Ähnlich dieses Runderlasses sollte ein gemeinsamer Runderlass „Kooperation zwischen Justiz und Schule bei Straftaten an Schulen“ diese Zusammenarbeit regeln.
Ich frage die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Stand, und bis wann könnte mit einer solchen Kooperationsvereinbarung gerechnet werden?
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Loehr, der Vergleich mit dem Neubau des Landtags ist nun wirklich die unpassendste Geschichte, die Sie hier vortragen. Ich formuliere es etwas salopp: Die Ministerien haben sich über 18 Jahre hinweg nahezu die Türklinken vergoldet. Wir hausen noch immer in einer Bruchbude. Ich denke, es ist dringend not
wendig, einen neuen Landtag zu bauen. Dass Ihre Partei vor dem historischen Hintergrund natürlich Schwierigkeiten hat, wieder in ein Schloss zu ziehen, ist vollkommen klar.
Ich pflichte dem Kollegen Holzschuher bei, wenn er sagt, dass Ihr Antrag falsch, überflüssig und rätselhaft ist. Jedoch möchte ich Ihnen, Herr Holzschuher, ein wenig widersprechen; denn in einem Punkt ist der Antrag richtig, und zwar in der Überschrift. Diese heißt: „Zukunft der Brandenburgischen Amts- und Arbeitsgerichte sichern!“ Genau darum geht es uns in der Koalition auch. Allerdings ziehen Sie aus der richtigen Überschrift die vollkommen falsche Schlussfolgerung und schreiben etwas vollkommen Verkehrtes auf. Dies ist genauso falsch wie die Schockstarre des Hasen vor der Schlange. Insofern zitiere ich den Kabinettsauftrag vom Januar 2005:
„Die Landesregierung beauftragt die Ministerin der Justiz, bis Ende 2005 ein Konzept zur sachgerechten Reduzierung der Zahl der Amts- und Arbeitsgerichtsbezirke vorzulegen und auf dieser Grundlage gemeinsam mit dem Minister der Finanzen die bislang vorgesehenen Baumaßnahmen zur Unterbringung der Gerichte zu überprüfen.“
Was ist dann geschehen? - Der Finanzminister hat eine Zahl in den Raum geworfen. Wenn ich mich recht entsinne, ging es in etwa um sieben Gerichte. Anschließend hat die Justizministerin gesagt: Das nehme ich nicht so einfach hin. Ich möchte erst einmal gründlich prüfen, welche Gerichtsstandorte tatsächlich geschlossen werden können bzw. geschlossen werden müssen. - Danach ist eine eingehende Prüfung sowohl aus finanzieller als auch aus justizpolitischer Sicht erfolgt. Insofern ist es nicht richtig - dies haben Sie in Ihrer ersten Begründung geschrieben -, dass es justizpolitisch nicht zu begründen sei.
Im Übrigen hat die Landesregierung nicht drei Jahre lang jemanden verunsichert, sondern sie hat geprüft. Nach eindringlicher Prüfung hat man die vier besagten Standorte ermittelt.
Dies war das Konzept der Landesregierung, nachdem an der einen oder anderen Stelle gesagt wurde: Das geht nicht. Diesen Standort können wir nicht schließen. Das bringt am Ende nichts. - Auch Sie als Opposition tragen Verantwortung für den Haushalt. Auch wenn es, Kollege Loehr, angeblich nur um 13 Millionen Euro geht, stehen Sie in dieser Verantwortung. Ich möchte Sie bei der nächsten Haushaltsverhandlung, bei der ich nicht mehr anwesend sein werde, gern einmal sehen, wenn Sie auf der einen Seite Anträge einbringen und Forderungen stellen, aber auf der anderen Seite nicht bereit sind, Einsparungen mitzutragen.
Jetzt gehe ich noch einen kleinen Schritt weiter. Es wird darüber spekuliert, dass der Finanzminister im nächsten Kabinett möglicherweise der Innenminister sein könnte. Er hatte schon
einmal etwas von Kreisreform anklingen lassen. Es könnte durchaus sein, dass es eine Kreisreform gibt. Wenn dies eintritt, stellen sich an die nächste Landesregierung ohnehin folgende Fragen: Wie geht die Landesregierung mit den Strukturen um? Wird dies dann nicht auch auf die Gerichtsstrukturen durchgreifen?
Um es noch einmal sehr deutlich zu sagen: Das Ziel der Koalition ist und bleibt der Erhalt einer modernen und bürgerorientierten Justizstruktur. Deswegen ist eine grundlegende Reform auch weiterhin dringend notwendig.
Gestern Abend habe ich die Gelegenheit genutzt, noch einmal mit dem OLG-Präsidenten zu sprechen. Die Justiz des Landes Brandenburg - in persona des OLG-Präsidenten, der Landgerichtspräsidenten und anderer hochrangiger Vertreter - hat voll und ganz hinter diesem Konzept gestanden.
Sie haben gesagt: Das ist richtig, das ist notwendig. Es mag einzelne Richter gegeben haben, die das anders gesehen haben; in der Justiz wurde es als notwendig erachtet. Von daher ist es für mich nicht verständlich, dass aufgrund einzelner territorialer Interessen, die hier offensichtlich den Ausschlag gegeben haben, das Konzept insgesamt zurückgezogen wurde. Von daher kann ich es auch nur als rätselhaft bezeichnen, dass Sie plötzlich noch in dieser Wahlperiode ein Gutachten haben wollen. Ich meine, wenn es für diese Wahlperiode zurückgezogen wurde, dann sollte die nächste Landesregierung darangehen, ein solches Konzept zu erarbeiten.
Ich freue mich auch, dass sich die Deutsche Justiz-Gewerkschaft, die diesem Ansinnen in diesem Jahr nur wegen der Standorte ablehnend gegenüberstand, nun wieder aktiv in die Diskussion einbringen will. Von der Seite können wir auch einige Vorschläge erwarten und das in großer Gemeinsamkeit auch mit den Betroffenen besprechen. Ich gebe diesen Auftrag gern an die Kollegen, die dann im nächsten Landtag darüber zu entscheiden haben, weiter. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann dem, was der Kollege Birthler gesagt hat, nur voll und ganz beipflichten. Es lohnt sich wirklich die Lektüre der gesamten Antwort auf die Große Anfrage. Insofern verstehe ich die Kritik der Kollegin Meier überhaupt nicht. Die Vertreter in den Gremien haben zwar die Insiderinformationen und wissen deshalb, worum es geht; aber mit der Antwort auf die Große Anfrage wurde eine aktuelle Zustandsbeschreibung gegeben, wie es mit dem Rundfunk in Berlin und Brandenburg im öffentlichrechtlichen Bereich, im privaten Bereich, mit der Medienaufsicht und vor allem mit der technischen und programmlichen Versorgung aussieht. Ich finde es ganz wichtig, dass einmal dargestellt wurde, wie der aktuelle Stand ist und wie es vor allem mit der Medienordnung und mit der Medienwirtschaft in Zukunft aussieht.
Von daher kann man vielleicht geteilter Meinung darüber sein, ob das für unsere politische Arbeit nun allzu wichtig ist oder nicht. Aber ich denke, es ist schon wichtig, einmal zu erfahren, wie der aktuelle Stand der Dinge ist. Vor allem sollte man daran denken, dass es sich hierbei um Prozesse handelt, die ja, wie ich einmal formulieren möchte, nicht stehen bleiben. Medienwirtschaft und Medienpolitik entwickeln sich also weiter, und irgendwann stehen wir wieder einmal vor der Entscheidung über einen nächsten Rundfunkstaatsvertrag. Dann werden wir endlich einmal die Frage beantworten müssen, wie wir mit der ganzen Gebührensituation umgehen. Programme und Personal kosten nun einmal Geld. Es stellt sich in der Tat die Frage, ob die Programmqualität an der Zahl der Gebührenzahler im Sendegebiet festgemacht werden kann. Anstalten mit einem Einzugsgebiet von 12 oder 16 Millionen Einwohnern haben ein ganz anderes Gebührenaufkommen, als es in unserer Rundfunkregion mit 6 Millionen Gebührenzahlern der Fall ist, wobei wir den gleichen Anspruch an Qualität stellen.
Insofern muss an der derzeitigen Situation etwas geändert werden. Ich hoffe, dass die KEF einen entsprechenden Vorschlag machen wird, damit auch der rbb weiterhin ein qualitativ gutes Programm machen kann und dies auch ausreichend finanziert werden kann.
Die Akzeptanz der Programme hängt natürlich von deren Qualität ab, davon, ob die Hörer und Zuschauer ein- oder abschalten. Die Zahlen sind zumindest für den Rundfunkbereich sehr überzeugend, während man im Fernsehbereich vielleicht noch etwas nachholen könnte. Wenn man das mit der Erreichbarkeit anderer dritter Programme in ihrem jeweiligen Verbreitungsgebiet vergleicht, dann könnte sich das rbb-Fernsehen daran vielleicht ein wenig orientieren.
Sicherlich kann man bedauern, dass „Multikulti“ eingestellt worden ist. Aber schauen wir uns einmal die Zahlen an: Es wurde ja nicht einmal mehr eine Tagesreichweite von 1 % erzielt; das waren 34 000 Zuhörer. Bei einer solchen Reichweite entstehen in der Tat wirtschaftliche Probleme, auf die man reagieren muss. Ich kenne keine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt, auch keine mit 12 Millionen oder 16 Millionen Einwohnern im Einzugsgebiet, die sich sieben Hörfunkprogramme leistet.
Wir haben jetzt noch sechs, und „Multikulti“ ist durch das Funkhaus Europa aufgefangen worden. Insofern, denke ich, ist das eine zumindest vorübergehende Lösung, die so schlecht gar nicht ist. Von daher zu der Frage Rundfunkgebühren noch einmal die herzliche Bitte, vor allem an die KEF, uns einen Vorschlag zu unterbreiten, dass in Zukunft auch der rbb ausreichend finanziert wird.
Ich will noch kurz etwas zum Bereich Medienwirtschaft sagen. Das ist auch schon vom Kollegen Birthler dargestellt worden. Ich denke, so wie es in der Antwort steht und wie man es auch wahrnehmen kann, hat sich der Standort Berlin-Brandenburg hervorragend entwickelt. Es ist ein sehr bedeutender Standortfaktor hier bei uns, es ist der Filmstandort Nummer 1 in Deutschland. Babelsberg verfügt über die größten Filmstudioflächen in Europa. Zudem hat sich auch der größte Film- und Fernsehproduzent, nämlich die UFA, hier angesiedelt. Jetzt kommt es darauf an, diesen Medienstandort in seiner Vielfalt zu erhalten und alles dafür zu tun, dass diese Region tatsächlich die Nummer 1 bleibt, damit wir, wenn wir wieder einmal eine Große Anfrage zu behandeln haben, darauf verweisen und sagen können: Er
hat sich gut entwickelt, ist stabil geblieben und hat sich sogar noch verbessert, und in Berlin und Brandenburg spielt in Deutschland die Medienmusik. - Ich denke, daran können wir unseren Anteil leisten. Wir sollten weiterhin daran arbeiten, dass es so bleibt. - Herzlichen Dank.
Herr Minister, Sie sagten gerade, dass das relativ zeitnah umgesetzt werden könnte. Können Sie schon in etwa einen Zeitrahmen nennen?
Eine zweite Frage: Bedarf es danach noch einer Umsetzung durch die Landesregierung?
Frau Ministerin, gibt es Erkenntnisse darüber, ob die Absolventen nach Beendigung des Studiums in Brandenburg verbleiben und hier entsprechend ihrem Studienabschluss eine Beschäftigung finden?
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Claus, so sind wir halt in der Koalition: immer für Überraschungen gut. - Aber lassen Sie mich zu dem Bericht kommen.
Es ist, wie immer, ein sehr umfangreicher und inhaltsreicher Bericht, den uns die Datenschutzbeauftragte hier vorgelegt hat. Ich darf Ihnen namens meiner Fraktion einen herzlichen Dank dafür sagen; Dank auch an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, an ihre Behörde, für die geleistete Arbeit. Der Bericht zeigt anhand einer Reihe von Fällen von Kontrollen, die Sie durchgeführt haben, und auch Hinweisen aus der Bevölkerung, wie wichtig beide Bereiche sind, sowohl der Datenschutz als auch das Recht auf Akteneinsicht.
Wenn man sich die Gegenüberstellung des Tätigkeitsberichts und der Stellungnahme der Landesregierung dazu anschaut, dann sieht man, dass auf der rechten Seite, nämlich bei der Stellungnahme, ganz viele weiße Flecken sind. Das heißt, dass die Landesregierung an diesen Stellen den Feststellungen der Datenschutzbeauftragten uneingeschränkt zustimmt. Ich denke, es ist auch gut so, dass sie diese Arbeit geleistet hat und dass es da keine Meinungsverschiedenheiten gibt.
Es gibt eine zweite Kategorie, bei der die Landesregierung zu bestimmten Dingen aufgefordert wurde und wozu die Landesregierung sagt, dass sie das bereits in Angriff genommen habe oder dass die Landesbeauftragte das so richtig sehe, dass die Landesregierung diesen Weg also so gehen werde.
Es mag ein paar Sachverhalte geben - jedenfalls sind die mir beim Lesen so aufgefallen -, bei denen vielleicht Missverständnisse und Meinungsverschiedenheiten bestehen, bei denen es dann aber auch eine Klarstellung gibt.
Bei einigen ganz wenigen Sachverhalten gibt es Widersprüche. Da muss man an der Lösung arbeiten. Da sind beide Seiten, sowohl die Landesregierung als auch die Datenschutzbeauftragte, gefordert, zu einer Lösung zu kommen.
Die Landesbeauftragte stellt in ihrer Einführung zu Recht die Frage nach der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit neuer Eingriffsbefugnisse. Im Wesentlichen geht es um die Abwägung von Rechtsgütern. Es geht um Sicherheit auf der einen Seite, um Freiheit auf der anderen Seite. Frau Hartge stellt auch zu Recht fest, dass beides nicht absolut zu haben ist, sondern dass man bei jeder neuen Sicherheitsregelung, die man einführen will, immer abwägen muss: Was ist uns an dieser Stelle wichtiger, auf der einen Seite der Datenschutz, aber auf der anderen Seite auch die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger? Aber oberste Priorität muss nach meinem Dafürhalten gleichwohl die Datensicherheit haben, worauf die Landesbeauftragte ja auch ihr besonderes Augenmerk gelegt hat, und zwar, wie ich meine, zu Recht.
Wie in dem Bericht ebenfalls festgestellt wird, haben wir das Datenschutzgesetz novelliert. An einigen Stellen haben wir das Gesetz entbürokratisiert. Es lässt sich jetzt besser anwenden. Wir haben das verpflichtende Sicherheitskonzept beibehalten. Vorgeschrieben ist eine Vorabkontrolle bei erstmaligem Einsatz automatisierter Verfahren oder für den Fall, dass ein Verfahren wesentlich verändert wird. Auch haben wir uns dazu entschlossen, die Audit-Regelung beizubehalten.
Das Innenministerium hat uns berichtet, dass es inzwischen eine einheitliche Sicherheitsarchitektur gibt. In anderen Häusern ist man insoweit ebenfalls auf einem guten Weg. Zum Teil ist das schon abgeschlossen, zum Teil wird das demnächst der Fall sein.
Wie von Kolleginnen und Kollegen schon erwähnt worden ist, haben wir uns in den zuständigen Gremien über das Sicherheitskonzept beim Verfassungsschutz verständigt. Wir haben festgestellt, dass dieses Sicherheitskonzept auf einem guten Weg ist. Die an dieser Stelle zunächst entstandenen Missverständnisse sind aus meiner Sicht weitestgehend ausgeräumt worden.
Vor etwa vier Wochen haben wir hier über einen Antrag der Fraktion DIE LINKE diskutiert - auf den Antrag als solchen möchte ich jetzt nicht weiter eingehen -, und die Positionen dazu sind ausgetauscht worden. Insofern bedarf es Ihres Änderungsantrags, den sie heute hier eingebracht haben, jedenfalls nicht.
Soweit die Datenschutzbeauftragte sicherlich nicht ganz zu Unrecht noch einmal fragend anmahnt, ob man das Umweltinformationsgesetz nicht mit in das Gesetz betreffend das Recht auf Akteneinsicht integrieren könnte, möchte ich diese Frage gern an die Kollegen des zuständigen Fachausschusses, denen das Umweltinformationsgesetz vor wenigen Minuten zur Beratung überwiesen worden ist, weitergeben.
Gestatten Sie mir eine abschließende Bemerkung. Von den Kolleginnen und Kollegen und von der Datenschutzbeauftragten sind zu Recht die Datenschutzskandale der zurückliegenden Zeit genannt worden. Ich kann an dieser Stelle nur an alle, die mit Datenschutz, ob im öffentlichen oder im nichtöffentlichen Bereich, zu tun haben, appellieren, zum einen alles zu tun, damit diese Skandale rückhaltlos aufgeklärt werden, aber zum anderen auch alles dafür zu tun, dass die Öffentlichkeit aufgeklärt wird, alles zu unternehmen, damit solche Skandale nicht wieder entstehen können bzw. entsprechende Regelungen getroffen werden, sodass solche Skandale nicht weiter anhalten bzw. nicht neue Skandale entstehen können. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu der Stellungnahme und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Sarrach, es bedarf Ihres Sendschreibens in der Tat nicht. Richtig ist - das haben alle Vorredner bereits festgestellt -, dass der Betrag der Haftentschädigung bei 11 Euro liegt. Richtig ist, dass an diesem Betrag seit 21 Jahren nichts verändert wurde. Richtig ist auch, dass dies ein lächerlicher Betrag ist; denn eine zu Unrecht erlittene Haft wiedergutzumachen kann man - wie die Kollegen bereits festgestellt haben - nicht an finanziellen Maßstäben festmachen.
Kollege Sarrach, gleichwohl befindet sich der Zug in voller Fahrt. Er wird möglicherweise - hoffentlich morgen - in den Zielbahnhof einfahren.
- Ein IC reicht auch. Wir müssen nicht unbedingt 1. Klasse fahren, Kollege Schulze.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass dieser Zug morgen in den Zielbahnhof einfahren wird. Die Frage ist nur noch, auf welchem Gleis. Ob er nun auf dem Gleis mit 100 Euro einfährt oder ob es ein anderes Gleis mit einem hohen zweistelligen Betrag ist, will ich einmal dahingestellt sein lassen. Darüber möchte ich jetzt nicht spekulieren, und diesbezüglich möchte ich mich auch nicht festlegen.
Richtig ist auch, dass wir dieses Thema am 11. September in der Rechtsausschusssitzung aufgerufen haben. Es war die Koalition, die es auf die Tagesordnung gesetzt hat. Die Kollegen aus der Koalition und die Justizministerin haben sich eindeutig dazu bekannt. Aufgrund dessen ist es schon etwas fragwürdig, Kollege Sarrach, wenn Sie einen Tag, bevor der Zug in den Bahnhof einfahren soll, kommen und das Signal noch einmal auf Rot stellen wollen, damit Sie auch noch bequem einsteigen können. Das bequeme Einsteigen hätten Sie schon eher haben können. Insofern denke und hoffe ich, dass es morgen zu einer vernünftigen Lösung kommen wird.
Inhaltlich, Kollege Sarrach, sind wir in diesem Punkt dicht bei Ihnen. Wir haben großes Vertrauen in unsere Justizministerin, dass sie sich diesbezüglich durchsetzen kann und auch wird.
Ich hoffe natürlich auch, dass die Finanzminister in dieser Hinsicht nicht kleinlich sind; denn es geht nicht um horrende Summen, die einen Landeshaushalt sprengen würden. Wenn ich die Zahlen richtig im Kopf habe, sprechen wir - bei 11 Euro Haftentschädigung pro Tag - derzeit von einer jährlichen Belastung in Höhe von etwa 40 000 Euro für das Land Brandenburg. Insofern sind das Summen, die überschaubar sind.
Eine abschließende persönliche Bemerkung: Kollege Sarrach, wir haben in diesem Landtag in der Sache sicherlich viel ge
stritten und waren nicht immer einer Meinung. Heute sind wir es in der Sache ausnahmsweise einmal. Auch ich darf Ihnen für Ihren weiteren Lebensweg in der unabhängigen dritten Gewalt alles Gute und immer eine glückliche Hand bei Ihren Entscheidungen wünschen. Ich denke, dass wir uns wechselseitig in guter Erinnerung behalten werden. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Keiner weiß genau, wie die Sache heute auf die Tagesordnung gekommen ist. Wir hatten im Innenausschuss eine Verabredung, dass wir den Bericht im November behandeln, und wir hatten die Verabredung, wie es der Herr Minister schon gesagt hat, dass wir erst einmal die Anhörung auswerten. Insofern ist Ihr Tatendrang schon bemerkenswert.
Nein, Kollege Scharfenberg, zu einer konstruktiven und sachlichen und vor allem verantwortlichen Oppositionsarbeit gehört es auch, sich an Verabredungen und Abmachungen zu halten. Offensichtlich ging es Ihnen nur darum,
heute die Tagesordnung zu füllen, damit wir nicht wieder von der Presse gescholten werden, dass wir faul seien, wenn wir schon um 15 Uhr Feierabend haben. Wahrscheinlich war das der Grund, diesen Antrag heute einzubringen. Ansonsten ist es verantwortungslos, was Sie hier abziehen, Herr Kollege Scharfenberg.
Wir haben uns mit dem Thema hinlänglich beschäftigt, und es gibt sicherlich eine ganze Reihe praktischer Aspekte, aus denen es befürwortet oder befördert werden sollte, darüber nachzudenken, beide Bereiche zusammenzulegen. Die Landesbeauftragte war vor einiger Zeit so freundlich, einige Dinge aufzuschreiben. Sie hat uns auch an verschiedenen Stellen erläutert, wo Überschneidungen liegen und wo der Bürger nicht weiß, wer zuständig ist: Frau Hartge und ihre Behörde oder das Innenministerium. Aber ich denke, man muss dem Bürger deutlich sagen, wo die Zuständigkeiten liegen, auch wenn es nicht immer ganz einfach ist. Aus pragmatischen Erwägungen heraus müssen wir an dieser Stelle also weiterarbeiten und sollten auch überlegen, wie wir zu einer Lösung kommen.
Es gibt dabei aber eine ganze Reihe von Dingen, die beachtet werden müssen, und eine ganze Reihe von Fragen, auf die wir Antworten finden müssen. Es ist immer wieder das Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH genannt worden. Mir geht es nicht darum, Herr Kollege Scharfenberg, Zeit zu schinden, sondern ich denke, man sollte schon so viel Respekt auch vor der europäischen Justiz wie vor der eigenen Justiz haben, dass man ein laufendes Verfahren abwartet und dann entscheidet, wie man mit dem Urteil umgeht. Wenn neun Länder eine bestimmte Regelung haben und sieben eine andere, dann bedeutet das nicht automatisch, dass die sieben Länder, die eine andere Regelung haben, als Sie sie gern hätten, nun schlechter sind oder dass diese Regelungen offensichtlich falsch seien.
Ich habe in der Anhörung die Frage nach der Rechts-, Dienstund Fachaufsicht aufgeworfen. Die ist mir nicht hinlänglich beantwortet worden. Brauchen wir also Rechts-, Dienst- und/oder
Fachaufsicht, und wenn ja, wie soll diese geregelt werden? Daraus ergibt sich auch die Frage nach der Konstruktion. Soll es eine Anstalt des öffentlichen Rechts werden, eine oberste Landesbehörde oder soll sie weiterhin beim Landtag angesiedelt sein? Wir haben es im nichtöffentlichen Bereich - auch das will ich ganz deutlich sagen, das ist eine Frage, die rechtlich bewertet werden muss - mit Ordnungswidrigkeiten, mit Bußgeldern und gelegentlich auch mit Straftatbeständen zu tun. Da muss die Frage geklärt werden: In welcher Art und Weise kann die Landesbeauftragte in diesem Bereich tätig werden, wenn es um strafbewehrte Tatbestände geht?
Das hängt wiederum, Kollege Schulze, mit den Fragen der Rechts-, Dienst- und Fachaufsicht zusammen, und diese Fragen will ich geklärt haben. Wenn sie eindeutig geklärt sind, bitte schön, dann können wir weiter darüber reden.
Aber Sie merken schon, diese Materie ist - wie es der Minister gesagt hat - rechtlich nicht ganz einfach.
Es geht mit den Vertragsverletzungsverfahren - um noch einmal darauf zu kommen - um die funktionelle oder organisatorische Unabhängigkeit. Die Frage muss ebenfalls geklärt werden. Sie kann nur durch das Vertragsverletzungsverfahren geklärt werden. Insofern, denke ich, sollten wir uns über diese rechtlichen Fragen unterhalten, um Klarheit zu haben.
Es mag ja sein, dass wir in der letzten Zeit sehr viele unangenehme Skandale im Datenschutzbereich hatten. Aber auch da gibt es klare Zuständigkeiten, und man sollte diese Skandale nun nicht mittelbar benutzen, um die Zusammenführung zu legitimieren. Das Beispiel Telekom ist am ungeeignetsten dafür, weil da die Festlegung gilt, dass der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zuständig ist.
Wir können das alles im Ausschuss besprechen, Kollege Scharfenberg, wir müssen das jetzt hier nicht vor der Öffentlichkeit weiter ausdehnen.
Ich will nur eine letzte Bemerkung machen.
Es ist ja klar, Herr Kollege Scharfenberg, dass der Bericht aus Ihrer Sicht enttäuschend ist. Das kann ich verstehen. Es steht nicht das darin, was Sie gern hören oder lesen wollten.
Eine letzte Bemerkung noch zu Kollegin Stark: Ich bin schon etwas überrascht, dass Sie jetzt hier ins Spiel bringen, dass wir einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen wollen.
Frau Kollegin, ich muss schon staunen. Sie kennen sicherlich die Koalitionsvereinbarung. Darin stehen einige Regelungen.
Ich denke, wir sollten uns an diese Regelungen auch halten.
Wir würden uns freuen, von Ihnen, Frau Kollegin Stark, eine Einladung zu bekommen, damit wir an dem Gesetzentwurf mitarbeiten können. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich nur einmal das erste Wort des Titels unserer heutigen Aktuellen Stunde nehme, dann möchte ich den zeitlichen Bezug zu der Veranstaltung vom Dienstag herstellen. Der Weiße Ring
ben kann. Grundsätzlich wollen wir uns natürlich nur auf dem Boden der Verfassung bewegen und die Menschenrechte sowohl des Opfers als auch des Täters - das sage ich ausdrücklich vor jeder inakzeptablen Schädigung schützen. Deshalb appelliere ich an Sie, dass wir dies gemeinsam tun und dies unterstützen. Man kann eine solch komplexe Materie und eine solch komplexe Debatte eben nicht auf das sogenannte Stammtischniveau herunterziehen.
Unsere Aufgabe ist es - wir, die politische Verantwortung tragen -, die Bürger über die Chancen und Grenzen der gesetzlichen Regelung aufzuklären. Ich denke, das hat die Ministerin eben in ihrer Rede sehr detailliert dargestellt. Wir haben jedoch auch die Pflicht, allen Strafverfolgungsbehörden - Polizei und Justiz -, allen Sicherheitsbehörden und all denjenigen, die mit einer nachträglichen Sicherungsverwahrung befasst sind, die entsprechende personelle und materielle Ausstattung zur Verfügung zu stellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte abschließend Folgendes sehr deutlich betonen: Wenn wir über Opferschutz sprechen, dann muss eines im Vordergrund stehen, und zwar die Prävention. Dazu gehören Kinderschutz und Resozialisierung vor allem von Jugendstraftätern. Wir wünschen uns, dass mehr Straftaten und Gewaltverbrechen zu verhindern sind und dass auch potenziellen Tätern im Vorfeld die notwendige psychologische Hilfe zukommt, sodass es nicht erst zur Tathandlung kommt.
Wenn dargestellt wird, dass in den letzten Jahren mehr Täter in Sicherungsverwahrung gekommen sind und die Zahl der Straftaten zurückgegangen ist, kann man sich trefflich darüber streiten, ob das möglicherweise ein Ergebnis dessen ist, dass potenzielle Straftäter in Sicherungsverwahrung genommen wurden. Wenn jemand erfolgreich resozialisiert wurde, kann man genauso schwer einschätzen, ob er ohne Resozialisierung möglicherweise nicht wieder eine Straftat begangen hätte. Deshalb denke ich, dass diese Maßnahmen richtig und wichtig sind; denn damit können wir möglicherweise Straftaten verhindern.
Was tun wir jedoch, wenn jemand die Therapie verweigert? Wie gehen wir dann mit diesem Täter um? - Ich denke, dann muss es möglich sein, zu dieser Ultima Ratio zu greifen. Wenn wir keine Opfer wollen, dann müssen wir alles daransetzen und alles dafür tun, dass es möglichst keine Täter mehr gibt.
Ein Strafverfahren und eine Inhaftierung sind leider immer nur die zweitbeste Lösung. Sie können das entstandene Leid der Opfer nicht mehr beheben. Wenn festgestellt wurde, dass die Gefahr besteht, dass jemand erneut eine schwere Straftat begeht, ist es umso wichtiger, dies zu verhindern. Wenn seine gefährliche Neigung bekannt und nachweisbar ist, dann wäre es töricht, sehenden Auges ins Unheil zu rennen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, deshalb ist die umfassende Möglichkeit der Sicherungsverwahrung so wichtig; denn wir können mit gutem Recht keinem Opfer begreiflich machen, warum bei der einen Tätergruppe davon abgesehen wurde - nur, weil diese damals nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurde, ansonsten die Gutachter in ihren Analysen aber auf eine gleich hohe Gefährlichkeit geschlossen haben -, bei anderen
in Brandenburg hat sein 15-jähriges Bestehen gefeiert. Ich denke, dort ist sehr eindrucksvoll dargelegt worden, was der Weiße Ring in den zurückliegenden 15 Jahren im Bereich des Opferschutzes geleistet hat.
Natürlich kann man sich nie zurücklehnen, und natürlich kann man mit den Ergebnissen, die man erreicht hat, nie zufrieden sein. Ich meine jedoch, dass der Opferschutz in den zurückliegenden Jahren viel mehr in das öffentliche Bewusstsein gerückt ist - auch dank der Aktivitäten, die hier aus diesem Hause entfaltet wurden.
Wie mein Kollege von Arnim bereits sagte, wurde die Sicherungsverwahrung abgerundet. Damit ist nun endlich ein umfassender Schutz der Allgemeinheit hergestellt. Dieser ist, wie ich meine, mit Verfassungsgrundsätzen noch zu vereinbaren.
Es gibt aber auch Situationen, in denen die Gesetze nicht mehr greifen können. Die Ministerin hat eben auf eine Gesetzeslücke, die existierte, aufmerksam gemacht. Ist dies der Fall, reagieren die Menschen darauf mit Unverständnis, wie im Fall von Joachimsthal. Zu der hier zu führenden Diskussion gehört es eben auch, auf die Ängste und Bedenken der Betroffenen und der Bürger, die dies wahrnehmen, einzugehen. Dann kann man wie in dem vom Kollegen von Arnim zitierten Artikel in der Zeitung „Die Zeit“ geschrieben wurde - die Ängste eben nicht als Mob abtun. Wie oft ist es uns schon geschehen, dass wir von den Bürgern angesprochen und gefragt wurden: Was tut ihr denn? Versteht ihr nicht, was dort zu tun ist? - Ich denke, ich kann für viele hier im Hohen Hause sprechen - vielleicht auch für alle -, dass wir schon sehr gut wissen, worum es geht, und dass wir natürlich auch zu Lösungen kommen müssen.
Wenn - wie im Fall von Joachimsthal - keine nachträgliche Sicherungsverwahrung möglich ist, muss es andere Mittel und Methoden geben, die Bürger vor jemandem zu schützen, der offensichtlich noch gemeingefährlich ist. Polizei und Innenministerium haben dies in akzeptabler Weise getan und werden es auch weiterhin tun. An dieser Stelle darf ich für diese Dinge, die die Polizeikräfte zum Teil sicherlich auch sehr stark fordern, dem Innenministerium und der Polizei danken, dass sie dann, wenn ein Gesetz nicht mehr greifen kann, dennoch dafür sorgen, dass dieser Täter nicht mehr potenziell als Täter in Erscheinung treten kann.
Damit bin ich wieder bei dem Grundsatz, dass der Opferschutz auch in einer verfassungsrechtlich schwierigen Situation im Vordergrund stehen muss.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, nichtsdestotrotz wird natürlich versucht, für diesen Straftäter eine geeignete Therapieeinrichtung zu finden, um den nun gezeigten Willen zur Mitarbeit zu unterstützen. Die Behörden arbeiten daran. Ich denke, wir können diesbezüglich guten Mutes sein, dass dies auch gelingen wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies zeigt aber auch - die gesamte Diskussion hier zeigt es -, wie schwierig die Materie ist und dass eine auf Freiheit und Rechtsstaatlichkeit basierende Grundordnung nicht in jedem Einzelfall eine Lösung parat ha
dies jedoch nicht möglich ist. Nur darum geht es. Darum bitte ich um Ihr Verständnis. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Inhaltlich möchte ich mich nicht weiter dazu äußern, da unsere Fraktion auf das Rederecht verzichtet hat und der Innenminister sowie Kollegin Stark im Prinzip schon alles dargelegt haben. Ich möchte lediglich einige Dinge richtigstellen, die Kollege Scharfenberg behauptet hat. Ich greife das Bild auf, das der Staatssekretär im Innenausschuss gebraucht hat, um die Ursache für die Offenlegung der Meldedaten zu erläutern.
Erstens: Stellen Sie sich vor, Sie bekommen einen werkseitig auf „000“ eingestellten Tresor geliefert und sind aufgefordert, diesen selbst zu codieren, tun es aber nicht. Wen wundert es dann, dass jeder den Tresor öffnen und alle Wertgegenstände herausnehmen kann, wenn Sie als der Verantwortliche nicht für die Codierung sorgen? - Genau das war das Problem bei den Kommunen; sie sind dieser Aufforderung nicht nachgekommen.
Zweitens: Sie haben die leichte Überziehung des Termins um zwei oder drei Tage kritisiert - hinsichtlich des Berichts wegen der Zusammenführung der Datenschutzbefugnisse aus dem öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich, der uns von der Landesregierung vorgelegt wurde. Es wurde jedoch auch im Innenausschuss sehr deutlich gesagt, dass man den Termin 26. Juni abgewartet hat. Die Bundesregierung hatte für ihre Stellungnahme um Terminverlängerung bis zu jenem Zeitpunkt gebeten. Das Innenministerium hat sehr deutlich auf seinen Wunsch hingewiesen, diese Stellungnahme in den Bericht einzuarbeiten. Nur deswegen ist es zu der Überziehung von zwei oder drei Tagen gekommen. Ich glaube, das gehört der Vollständigkeit halber dazu. Wir sollten mit dem Bericht auf dem neuesten Stand sein.
Drittens: Kollege Scharfenberg, Sie implizieren hier, dass mit diesem Bericht eine Wertung vorgenommen worden sei. Genau das ist jedoch nicht geschehen. Wenn Sie diesen Bericht genau
lesen, werden Sie feststellen, dass dort alles offen formuliert ist und dass gesagt wird: Es ist sowohl das eine als auch das andere möglich. - Bei intensivem Studium des Berichtes sind bei mir mehr Fragen aufgetaucht, als ich vorher hatte. Genau deswegen müssen wir uns, denke ich, die Sache noch einmal intensiv anschauen. Da das Urteil in dem Vertragsverletzungsverfahren nun doch relativ zeitnah ergehen wird, sollten wir dies abwarten.
Viertens: Wir haben für September eine Anhörung von Vertretern verschiedener Bundesländer vereinbart, in denen das eine oder das andere Verfahren Anwendung findet. Auch diese Anhörung sollten wir abwarten, um alle Argumente auf dem Tisch zu haben. Anschließend sollten wir eine Abwägung treffen und dann zu Entscheidungen kommen. Dies wollte ich nur noch einmal zur Klarstellung darlegen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit und des Gefühls der Erwartung im Magen im Hinblick auf den heutigen Abend könnte man jetzt in Abwandlung eines Wortes eines großen deutschen Dichters sagen: Erst kommen die Buletten, dann kommt die Kultur. - Aber ich kann Ihnen das nicht ersparen. Beschäftigen wir uns also erst einmal mit der Kultur, bevor wir dann einen hoffentlich kulturvollen Abend erleben werden.
Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Kinder und Jugendliche, die eine gewisse kulturelle, vor allem musische Bildung besitzen, sich wesentlich vorteilhafter entwickeln, dass sie einen größeren Horizont haben, dass sie Zusammenhänge viel besser erkennen können. Ich denke, darüber brauchen wir nicht mehr zu diskutieren. Oder, um es mit einem anderen Wort zu sagen: Wer Geige spielt, der greift nicht zum Baseballschläger.
Als jemand, der nicht nur gelernter Kulturmensch ist, sondern
der auch musikalisch und in Vereinen und Verbänden praktizierender Kulturmensch ist, kann ich das Anliegen, dem der Antrag dient, eigentlich nur unterstützen. Als ich das Thema las, hatte ich eine gewisse Hoffnung, dass wir uns an der Stelle würden einigen können. Ich bin der Meinung, dass man dieses Anliegen durchaus unterstützen sollte. Im Antrag sind auch einige Ansätze enthalten, die wir durchaus teilen. Wenn Sie zum Beispiel schreiben, dass es eines ganzheitlichen Ansatzes in der Früherziehung bedarf oder dass eine ressortübergreifende Sicht nötig sei, dann ist das durchaus zu unterstützen. Das gilt ferner für den Satz, dass Schlüsselkompetenzen in einer demokratischen Gesellschaft im Wesentlichen durch kulturelle Bildung erworben werden.
Als ich dann allerdings weiterlas, bin ich auf Dinge gestoßen, bei denen ich etwas stutzig wurde. Sie implizieren zum Beispiel wieder, dass Bildungsbeteiligung oder der Bildungsgrad primär vom sozialen Status des Elternhauses abhängig sind. Das ist aber so durchgängig nicht ganz wahr. Darüber hinaus müssen Sie mir bitte einmal erklären, ob man bisher allgemeine ethische Werte nicht erlernen konnte; jedenfalls impliziert eine Formulierung von Ihnen dies.
Von daher bedarf es schon der kritischen Betrachtung dieses Antrages. Es sind einige Ansätze genannt worden. Es gibt aber auch noch andere. Ich will einige nennen. Zum Beispiel hat der Brandenburgische Chorverband im vergangenen Jahr eine Tagung unter dem Titel „Schulensembles in der Krise“ initiiert; der Landesmusikrat hat dieses Thema an sich gezogen und bearbeitet es jetzt weiter. Vor nicht allzu langer Zeit hat es einen Appell des Bundesverbandes der Deutschen Orchesterverbände gegeben, der genau in diese Richtung geht. Ferner vergibt der Chorverband die Auszeichnung „FELIX“ für Kitas, in denen täglich gesungen wird. Wir haben schließlich Erfahrungen mit dem Ganztag gemacht, vielleicht an einigen Stellen nicht immer die allerbesten. Jedenfalls wird vom Musikschulverband einiges bei der Umsetzung der betreffenden Rahmenvereinbarung beklagt. Last, not least - darauf gehen Sie ja ganz besonders ein - hat die Enquetekommission eine ganze Reihe von Empfehlungen gegeben. Ich denke, diese Empfehlungen sollte man aufgreifen und schauen, welche von ihnen umsetzbar sind.
Dann bin ich zu Punkt 2 Ihres Antrags gekommen. Da wurde ich schon etwas stutziger, denn da kam mir vieles sehr zentralistisch und dirigistisch vor.
Da habe ich ein bisschen an meine Berufserfahrung aus der DDR zurückgedacht und habe versucht, den einen oder anderen Vergleich zu ziehen und mir die eine oder andere Erfahrung ins Gedächtnis zurückzurufen. Da muss ich schon sagen: Damit, wie Sie hier das eine oder andere formuliert haben, haben Sie sich keinen Gefallen getan. Wenn Sie sich den Bericht der Enquetekommission durchlesen, werden Sie merken: Die Enquetekommission gibt lediglich Empfehlungen. Jeder Satz beginnt mit „Die Enquetekommission empfiehlt...“. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu dem, was Sie hier formulieren; denn Sie erheben gleich Forderungen.
Ich habe mir ein paar Punkte angestrichen, bei denen ich durchaus sagen kann: Sie sind nachvollziehbar. Es gibt andere Punkte, bei denen ich sage: Darüber müssen wir wirklich noch
einmal reden; die kann ich so nicht teilen, und die kann man so auch nicht umsetzen.
Deswegen teile ich auch den Ansatz des Kollegen Kuhnert, nämlich dass wir zuerst eine Bestandsaufnahme machen sollten. Dabei geht es, Kollege Dr. Hoffmann, nicht darum, dass irgendjemand nicht will oder dass einer der Koalitionspartner nicht wollte. Vielmehr wollen wir genau dieses umsetzen. Aber dazu müssen wir zunächst einmal wissen: Was ist im Lande los? Welche kulturelle Bildung gibt es? - Deswegen haben wir unseren Entschließungsantrag formuliert. Wir sollten uns in dieser Frage durchaus auch mit Verbänden, Vereinen und Institutionen ins Benehmen setzen, die sich mit kultureller Bildung beschäftigen.
Wir sollten es uns im Kulturausschuss zur Aufgabe machen, der Frage nachzugehen: Wie können wir die Empfehlungen der Enquetekommission umsetzen? - Wenn wir uns mit der kulturellen Bildung beschäftigen, bin ich schon dafür, dass wir alle Punkte durchgehen und schauen: Wo haben wir etwas? Wo haben wir noch Defizite? Wo können wir auf die Erfahrung von anderen zurückgreifen?
Meine letzte Anmerkung. Ich möchte anregen, dass wir uns eben nicht nur mit dem Teil „kulturelle Bildung“ beschäftigen, sondern dass wir uns auch den gesamten Bericht der Enquetekommission vornehmen und schauen sollten: Was wäre für das Land Brandenburg daraus ableitbar? Was könnten wir in unserem Bereich davon umsetzen?
In diesem Sinne ist das Thema nicht vom Tisch. Nur, wir wollen es auf eine andere Art und Weise qualifizieren, als es Ihr Ansatz tut.
Mitte April fand die Frühjahrssitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder und des Bundes in Bad Saarow statt. Den Vorsitz hatte der Innenminister des Landes Brandenburg.
Ich frage die Landesregierung: Welche wesentlichen Beschlüsse gibt es von der Frühjahrssitzung zu vermelden?
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit gut zwei Jahren bemühen wir uns um eine Novellierung des Musikschulgesetzes. Es geht im Prinzip um drei Punkte, zwei davon hat Kollege Dr. Hoffmann schon genannt, nämlich - erstens - den Bereich Darstellende und Angewandte Kunst mit im Gesetz zu verankern sowie - zweitens - Netz und doppelten Boden für Festanstellungen einzuziehen. Einen dritten Punkt haben Sie nicht genannt, er fehlt in Ihrem Gesetzentwurf schlichtweg, nämlich: Wir wollen einen Aufwuchs auf dem alten Stand, nämlich eine Anhebung der Zuwendungen um mindestens 724 000 Euro auf den Status quo des Zeitpunktes, zu dem wir das Musikschulgesetz beschlossen haben.
Ich kann Ihnen sagen: Wenn man als jemand, der sehr eng mit dieser Materie vertraut ist, zum wiederholten Male hier steht und nach über zwei Jahren immer noch kein Ergebnis zu verzeichnen ist, so ist das nicht unbedingt vergnügungssteuerpflichtig. Deshalb appelliere ich an alle Kolleginnen und Kollegen, einmal an die eigene Nase zu fassen, damit wir es nun endlich schaffen, dies im Gesetz zu verankern.
Wir haben, Kollege Dr. Hoffmann, auch noch eine andere Verabredung getroffen. Ich darf hinzufügen: Ich stehe zu diesen Beschlüssen, habe sie im Vorstand mitgetragen und habe sie bei der Mitgliederversammlung stets und ständig vertreten. Aber wir haben noch eine andere Verabredung getroffen, nämlich die, dass keine Fraktion - auch die Koalition nicht - dies im Alleingang macht.
Genau diese Verabredung, Kollege Dr. Hoffmann, haben Sie verlassen, und das macht mich richtig wütend. Sie stellen sich hier - wie noch vor fünf oder zehn Minuten - hin und sagen, Sie wollen kein parteipolitisches Taktieren, Sie wollen es nicht parteipolitisch ausnutzen. Aber genau das tun Sie!
- Sie waren doch gar nicht dabei!
Sie, Herr Dr. Hoffmann, haben sich vorige Woche vor den Fachleuten auf der Regionalversammlung in Guben hingestellt und die Katze aus dem Sack gelassen, nämlich gesagt, dass Sie damit Wahlkampf machen wollen. Sie haben gesagt: Die Kommunalwahlen stehen bevor, die Landtagswahlen stehen bevor,
und deswegen müssen wir jetzt handeln. Sie haben von Variante 4 oder 23 geredet - egal, welche Variante: Wir haben eine Verabredung getroffen. Es ist unseriös, so vorzugehen.
Ihr Gesetzentwurf ist auch inhaltich unseriös. Selbst wenn man der Auffassung folgen würde, dass diese freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe Musikschulen möglicherweise nicht unter das Konnexitätsprinzip fällt - sage ich einmal ganz vorsichtig -, ist es einfach unanständig, eine Leistung zu beschließen, die die Träger zu erbringen haben, aber nicht in das Gesetz hineinzuschreiben, wie es dann bezahlt werden soll. Da sind wir doch in der Pflicht, hier etwas zu tun und auch eine Summe hineinzuschreiben, damit es finanziert werden kann.
Ich habe nichts gegen Sportförderung; die ist äußerst wichtig, auch nichts gegen kostenlose Schülerbeförderung; auch da sind Zuwendungen richtig und wichtig. Aber warum haben wir vor vier oder fünf Jahren im Musikschulbereich gekürzt? Warum sind wir nicht in der Lage, diesen Aufwuchs wieder herbeizuführen? Kollege Dr. Hoffmann hat die Schülerzahlen genannt. Sie sind im Steigen begriffen. Ich will Ihnen nur einmal die Zahlen für Elbe-Elster nennen. Wir haben in den zurückliegenden zehn Jahren einen Aufwuchs der Jahreswochenstunden um 42 %. Wir hatten 1996 1 700 Schüler - das waren 8,1 % der Gesamtschülerzahl im Landkreis -, die an eine Musikschule gegangen sind. Im vergangenen Jahr hatten wir 2 350 Musikschüler, das sind immerhin 24,5 % der gesamten Schüler, die eine Musikschule besuchen. Die Leistung, die an allen Musikschulen entgegen dem Trend, dass sich die Schülerzahl abwärts bewegt, erbracht wird, muss uns auch etwas wert sein. Deshalb muss ein Aufwuchs ins Gesetz geschrieben werden. So, wie Sie, Kollege Hoffmann, es gemacht haben, geht es eben nicht.
Ein zweiter Punkt, der ebenfalls nicht gesetzlich zu regeln ist, ist die Frage der Vergütung von Honorarkräften. Das kann nur der Träger regeln. Wir können es dem Träger nicht gesetzlich vorschreiben, in welcher Höhe er Honorarkräfte zu vergüten hat.
Sie reden vom Stundenverdienst. Dann müssen Sie schon hinzufügen, ob Sie Brutto oder Netto meinen, denn es besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen Brutto und Netto von Festangestellten und Honorarkräften.
Ich will auf zwei Probleme bei den Honorarkräften aufmerksam machen. Zum einen: Wenn Honorarkräfte vollbeschäftigt sind, haben sie in aller Regel nur die Hälfte des Bruttojahresverdienstes eines Festangestellten. Einzelheiten, zum Beispiel was sie noch an Abgaben zu leisten haben, erspare ich mir jetzt. Das Problem reicht aber noch weiter. Inzwischen - da müssen wir ansetzen - ist es so, dass uns auf dem flachen Lande qualifizierte Fachkräfte fehlen. Allein an der Musikschule im Landkreis Elbe-Elster können 15 % der Unterrichtsstunden nicht mehr von qualifiziertem Personal mit Fach- oder Hochschulabschluss geleistet werden. An der Außenstelle in Herzberg sind es gar schon 40 % der Stunden, die von Laien oder Amateuren gegeben werden, die also keinen Abschluss haben. Diesem Problem müssen wir uns verstärkt zuwenden.
In diesem Sinne hoffe und wünsche ich, dass wir in nicht allzu ferner Zukunft einen Gesetzentwurf hinbekommen, in dem die Erhöhung der Zuwendungen verankert ist und die anderen beiden Punkte ebenfalls geregelt werden.
Ihrem Gesetzentwurf kann man in dieser Form aus den Gründen, die ich genannt habe, nicht zustimmen. - Danke schön.
Herr Dr. Hoffmann, würden Sie mir zustimmen, dass der Gesetzentwurf, der heute hier von Ihnen vorgelegt wurde und den ich inhaltlich bereits bewertet habe, in wesentlichen Teilen von dem abweicht, was wir im Vorstand und in der Mitgliederversammlung beschlossen haben und worüber Einvernehmen zwischen uns allen bestand und was in den ersten Entwurf des Gesetzestextes mündete?
Würden Sie mir zustimmen, dass es da einen erheblichen Unterschied gibt?
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Dr. Scharfenberg, es ist schon erstaunlich, dass Sie Ihr
Herz jetzt für die Polizei so weit öffnen. Wenn Sie das schon in früheren Jahren getan hätten, wären wir jetzt bereits ein Stück weiter.
Sie hätten im Übrigen etwas tun sollen, was ich jetzt auch in Ihrem Namen tue, indem ich mich von dieser Stelle aus einmal ganz herzlich für die engagierte und erfolgreiche, aber nicht immer leichte Arbeit unserer Polizei bedanke. Die Polizei wird ja in einer bestimmten Weise wahrgenommen, nämlich meist als „böse Wegelagerer, die uns abkassieren“. Wer sagt schon einmal öffentlich, dass die Polizei eine gute und erfolgreiche Arbeit leistet und dass wir die Einsatzbereitschaft der Polizei auch einmal würdigen sollten? Letzteres kommt leider viel zu kurz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Veränderungen tun immer weh, und sie erfordern Umgewöhnung. Das haben wir bei jeder Veränderung, die wir hier angestrebt haben, gemerkt. Ich füge aber ausdrücklich hinzu: Der beschlossene Personalumbau bei der Polizei ist wohlüberlegt und ausgewogen.
Auch mir ist natürlich klar, dass kein Bürger froh ist, wenn seine Polizeiwache geschlossen wird. Ich selbst hatte dieses Erlebnis vor gut zehn Jahren in Bad Liebenwerda. Damals haben alle Horrorszenarien an die Wand gemalt nach dem Motto, wie schlimm das mit der Kriminalitätsentwicklung werden würde. Ich kann Ihnen sagen, dass wir tatsächlich weiterhin der sicherste Landkreis im ganzen Land Brandenburg sind, dass sich in Bad Liebenwerda insoweit also überhaupt nichts dramatisch verändert hat.
In Wahrheit geht es hierbei um die gefühlten Werte. Diese mögen wichtig sein, aber sie allein können nicht die Maßgabe für unser Handeln und für unsere Entscheidungen sein.
Wenn Sie, Herr Kollege Scharfenberg, die angemahnte Streichung der 390 Stellen bei der Kripo in Bezug setzen zu 70 000 Delikten, die angeblich nicht mehr verfolgt werden können, dann ist das eine Milchmädchenrechnung.
Das Schlimme daran ist, dass Sie dadurch die Bevölkerung noch zusätzlich und zu Unrecht verunsichern. Hätten Sie sich einmal so engagiert, als wir in der Vergangenheit viele technische Neuerungen eingeführt haben. Obwohl dadurch die Polizeiarbeit am Ende effektiver gemacht worden ist, haben Sie sich auch dem damals verweigert.
Lassen Sie mich jetzt auf einige Stichworte eingehen. Wachenschließungen haben keine Auswirkungen auf die bestehende Polizeipräsenz. Die Polizeipräsenz wird trotzdem in der Fläche erhalten bleiben. Der Neuorganisation der Kriminalitätsbekämpfung sind umfangreiche Untersuchungen zur Kriminalitätslage in Brandenburg vorausgegangen. Zudem müssen wir die Bevölkerungsentwicklung zur Kenntnis nehmen, und zwar sowohl die gesamte Bevölkerungsentwicklung in Brandenburg als auch die entsprechenden Zahlen in den einzelnen Landesteilen, und die Polizeidichte danach ausrichten.
Die Kriminalitätslage hat sich wesentlich verbessert. Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass zwischen 1994 und 2005 die
Gesamtkriminalität im Lande Brandenburg um 30 % gesunken ist und damit auch die Fallzahlen wesentlich geringer geworden sind. Angesichts dieser Entwicklung kann die Polizeidichte in dieser Art und Weise nicht aufrechterhalten werden, zumal das Land Brandenburg bei der Polizeidichte im Vergleich mit anderen Bundesländern, Herr Kollege Scharfenberg, im oberen Drittel liegt.
Auch müssen Sie die Kriminalitätsverteilung zwischen den einzelnen Landesteilen zur Kenntnis nehmen. Ich möchte Ihnen dazu nur ein Beispiel nennen: Wenn in dem Eigentumskommissariat eines Schutzbereiches pro Jahr fast 500 Verfahren pro Mitarbeiter bearbeitet werden und in dem Eigentumskommissariat eines strukturell vergleichbaren anderen Schutzbereichs nur 113 Verfahren, also nicht einmal ein Viertel davon, bearbeitet werden, dann ist es zwingend notwendig, insoweit strukturelle Veränderungen herbeizuführen. Ebendiesen strukturellen Unterschieden zwischen den Schutzbereichen soll durch die Organisation der Kriminalitätsbekämpfung Rechnung getragen werden.
Der Stellenanteil in den Kommissariaten der Schutzbereiche ist ebenfalls sehr unterschiedlich. Aber damit genug der Beispiele.
Ich will damit Folgendes sagen: Die Qualität der kriminalpolizeilichen Ermittlungen wird nicht leiden, sondern wird durch die zentralen Dienststellen eher positiv beeinflusst.
Uns besorgt die festgestellte Zunahme der Zahl der Gewaltdelikte, zumal sich diese Entwicklung vorrangig im Bereich der Jugend- und Heranwachsendenkriminalität abspielt. Dies ist zugleich ein Beispiel dafür, dass Polizei und Ministerium des Innern den Fokus auf diese Probleme gerichtet haben und da bewusst gegensteuern, und zwar zum Beispiel durch verstärkte Präventionsprogramme und eine erfolgversprechende Zusammenarbeit zwischen den Schulen, der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Ich denke, das ist der richtige Weg.
Natürlich kann man sich viel wünschen, aber wir haben nun einmal einen Haushalt und einen Finanzplan beschlossen, an die wir gebunden sind. Man kann den Stellenabbau auch bei der Polizei bedauern, aber wir haben uns nun einmal danach zu richten. Da müssen wir eben schauen, wie wir das mit Effektivitätserwägungen hinbekommen.
In Anbetracht der angespannten Haushaltssituation und der hohen Staatsverschuldung können wir es uns eben nicht leisten, an jeder Ecke und zu jeder Tag- und Nachtzeit einen Polizisten zu haben. Das wollen Sie sicherlich auch nicht. Wir hatten ja schon genug von polizeistaatlichen Strukturen aus der Vergangenheit, und insofern ist die Struktur, die wir bekommen werden, auch ausgewogen.
Abschließend noch Folgendes: Bürgernähe ist und bleibt oberste Priorität. Auch wenn es in der Kriminalitätsentwicklung Schwankungen gibt, so sind diese doch nicht so gravierend - das kann man auch an der PKS sehen -, dass man hier Alarm schlagen müsste.
Mit der vorgesehenen Polizeireform kann man gut leben, auch wenn der Stellenabbau an der einen oder anderen Stelle schmerzen wird.
Herr Kollege Dr. Scharfenberg, wir haben aus der Presse zur Kenntnis genommen, dass Sie Innenminister werden wollen.
Man kann ja Ziele und Visionen haben; allerdings frage ich mich, in welchem Land Sie dieses Amt übernehmen wollen: In Kuba, in Nordkorea oder in China? Jedenfalls sollten Sie rechtzeitig einen Ausreiseantrag stellen, damit Sie so frühzeitig ankommen, dass Sie Ihr Amt dort antreten können. - Herzlichen Dank.
In Presseveröffentlichungen gab es in der letzten Zeit widersprüchliche Berichte über eine neue Gedenkstätte in der Stadt Brandenburg an der Havel. Einerseits wurde von einer zentralen Dokumentationsstelle gesprochen, zum anderen war zu lesen, dass der Stiftungsrat der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten beschlossen hat, eine Erinnerungsstätte an die Euthanasie-Verbrechen zu errichten.
Von daher frage ich die Landesregierung: Welches Konzept wird mit der neuen Gedenkstätte verfolgt?
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Anteil des Justizhaushalts von knapp 4 % am Gesamthaushalt mag relativ gering erscheinen, aber er entfaltet gleichwohl eine große Außenwirkung. Die Menschen, die den Rechtsweg suchen, wollen ihn ordnungsgemäß beschreiten und wünschen ein relativ zügiges Verfahren.
Wir haben gehört, es gibt Schwierigkeiten bei der Verfahrensdauer. Das ist keine neue Erscheinung. Doch schaut man genau hin, stellt man fest, dass sich die Verfahrensdauern in den letzten Jahren teilweise erheblich verkürzt haben. Auf die Schwierigkeiten gerade bei der Sozialgerichtsbarkeit und darauf, dass Richter nicht unendlich und frei verfügbar umzusetzen sind, ist hingewiesen worden.
Ich denke, dass man mit dem Personalbestand anders als in anderen Ressorts umgehen muss. Man kann keine höhere Abbauquote festschreiben, und man kann Personal nicht linear abbauen, wie es in anderen Ressorts oftmals der Fall ist.
Gerade weil das Justizressort eine große Außenwirkung entfaltet, ist es unverantwortlich, wie die Opposition teilweise mit dieser Thematik umgeht. Kollege Sarrach, Ihre Angriffe gegen die Ministerin waren vollkommen unter der Gürtellinie und ein Tiefpunkt in der politischen Debatte. Das ist eines solchen Hohen Hauses unwürdig; das sage ich Ihnen in aller Deutlichkeit. Es mag sein, Kollege Sarrach, dass es eher untypisch ist, dass ein Justizministerium von einer Nichtjuristin geleitet wird; aber gerade weil Frau Blechinger keine Juristin ist, muss man es hoch anerkennen, wie sie sich in drei Jahren in diese schwierige Materie eingearbeitet hat. Dafür erfährt sie Anerkennung von allen Seiten in der Justiz. Das darf an dieser Stelle ganz deutlich gesagt werden, damit Sie mit solchen persönlichen Angriffen endlich aufhören!
Kollege Sarrach, Sie müssen sich entscheiden, was Sie wollen. Erst beschweren Sie sich darüber, dass Amtsgerichte geschlossen werden sollen. Sie wissen ganz genau, wie die Situation an den Amtsgerichten, die geschlossen werden sollen, ist. Sie wissen auch, wie der Verfahrensweg war. Es wurde nicht mit einem Federstrich beschlossen: Wir schließen ein paar Amtsgerichte. - Das war auch nicht der Wunsch der Justizministerin. Im nächsten Atemzug üben Sie Pauschalkritik, fordern ein umfassendes Konzept und kritisieren den Ansatzpunkt und den gewählten Verfahrensweg. Entscheiden Sie sich! Was wollen Sie überhaupt?
Ich komme auf den Personalbestand zurück und will mich nur dem Justizvollzug widmen. Dieser hat sicherlich eine gewisse Außenwirkung. Es mag durchaus sein, dass man aus fachlicher Sicht den Personalbestand an der einen oder anderen Stelle kritisieren kann. Wenn Sie die Antwort auf die Große Anfrage lesen, werden Sie feststellen, dass es in einigen Bereichen rückläufige Tendenzen gab, zum Beispiel im Verwaltungsdienst, im Werkdienst und - ganz prekär - bei den Ärzten; doch gab es in dem für die Antwort auf die Große Anfrage maßgeblichen Berichtszeitraum auch Personalaufwuchs, zum Beispiel im allgemeinen Vollzugsdienst, bei den Psychologen, im Sozialdienst, im Krankenpflegedienst; bei den Pädagogen ist die Zahl relativ gleich geblieben. Wir liegen insgesamt - auch das können Sie sich im Vergleich anschauen - mit der Stellenbesetzung nur ganz leicht unter dem ausgewiesenen tatsächlichen Stellenbedarf.
Wir haben genügend Haftplätze zur Verfügung. Zwar sind die Justizvollzugsanstalten derzeit unterbelegt, jedoch rechtfertigt eine Unterbelegung keinen Personalabbau; denn auch, wenn eine Station nur mit 20 statt mit 30 Inhaftierten belegt ist, braucht man im Prinzip das gleiche Personal.
Wir haben in den zurückliegenden Jahren auch den baulichen Zustand der Justizvollzugsanstalten so weit herstellen können, dass nur noch eine JVA, und zwar die größte - in Brandenburg an der Havel - übrig ist, die bis 2014 noch umfangreich saniert wird. Vom baulichen Zustand her bestehen in unseren Justizvollzugsanstalten also relativ gute Voraussetzungen. Ich meine, dass auch die personelle Situation dort nicht die allerschlechteste ist.
Gestatten Sie mir noch zwei Bemerkungen zu den sozialen Diensten der Justiz. Als die Justizministerin unlängst meinen
Landkreis bereiste, wurde uns in einem Gespräch mit den sozialen Diensten der Justiz gesagt, zum einen fehle es mitunter an der rechtzeitigen Information an die sozialen Dienste der Justiz über bevorstehende Entlassungen aus Justizvollzugsanstalten. Die sozialen Dienste müssten diese Information eher haben, damit sie die entlassenen Strafgefangenen zeitlich nahtlos übernehmen und beim Start in das Zivilleben begleiten können.
Als zweiter Kritikpunkt ist dort genannt worden, dass die Mitarbeiter der sozialen Dienste, wenn sie Kontakt mit der Arbeitsagentur aufnehmen wollten, in aller Regel auf der Hotline und nicht direkt bei einem Fallmanager landeten. Hier müsste man noch einmal mit der Bundesagentur in Verbindung treten, um zumindest dieser Personengruppe einen direkten Zugang zu den Fallmanagern zu ermöglichen, damit sie den jeweiligen Fall auch direkt bearbeiten können und nicht auf irgendeiner Hotline landen.
Insgesamt haben wir mit dem Einzelplan der Justiz einen guten Ansatz für die nächsten zwei Jahre. Von daher bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Einzelplan. - Danke.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte anfangs schon die Befürchtung, dieser Haushalt würde in totaler Harmonie aufgehen. Das mag auf der einen Seite vielleicht ermunternd sein, auf der anderen Seite wurde es mir doch etwas unheimlich, wie so etwas geschehen kann. Aber, Gott sei Dank, hat Frau Meier die Verhältnisse wieder geradegerückt und gezeigt, woher die Opposition ihre Argumente nimmt.
Ich möchte mit dem letzten Punkt anfangen: Frau Meier, ich muss im Namen der Koalition entschieden zurückweisen, wie Sie hier versuchen, uns zu unterstellen, wie wir Kultur definieren würden.
Ich glaube, darüber gibt es in der Koalition eine ganz andere Auffassung als das, was Sie uns hier ungerechtfertigterweise unterzujubeln versuchen.
Wenn Sie in Bezug auf die Finanzierung der Sorbenstiftung davon reden, dass wir damit dazu beitragen würden, Vorurteile in der Bevölkerung zu bedienen, dann ist das ebenfalls unverschämt. Sie haben die Diskussion, die wir seit gut einem Jahr hier führen, sehr wohl verfolgt. Es hat einen Antrag gegeben, es hat drei Anfragen gegeben, und es hat eine Aktuelle Stunde gegeben. Es hat lange Zeit keine Entwicklung beim Bund gegeben. Jetzt hat es eine Entwicklung beim Bund gegeben; diese ist nun einmal, wie sie ist. Wir haben aber auch im Ausschuss deutlich gesagt, dass wir auch ein gewisses Druckmittel gegenüber dem Bund brauchen; denn wenn wir das beim Bund durchgehen lassen, können wir die Finanzierung völlig vergessen. Dann haben wir zwar unseren Anteil geleistet, und dann hat die sächsische Seite ihren Anteil geleistet, aber der Bund zieht sich zurück bzw. entsperrt die Mittel nicht. Also wollen wir doch schauen, wie wir das hinbekommen und wie wir den Bund wirklich dazu motivieren können, die Mittel zu entsperren, damit auch wir das realisieren können. - Zum Filmorchester hat der Kollege Niekisch schon eine Zwischenfrage gestellt; darauf muss ich mich hier nicht weiter konzentrieren.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beschließen morgen ein Sportförderungsgesetz. Ich gebe zu, dass es in unserer Fraktion zunächst einige Diskussionen gegeben hat, vor allem wegen der Deckelung „nach unten“. Der Sportminister hat dankenswerterweise beim Einzelplan 05 über die Umstände gesprochen, die dazu geführt haben.
Danke, das ist sehr ehrenwert, Herr Präsident; ich bin einiges gewöhnt, ich habe auch ein lautes Organ und könnte etwas lauter sprechen.
Für den Sportbereich ist es durchaus richtig und wichtig, und ich begrüße es auch, dass wir diesen wichtigen Teil der Jugendförderung, speziell der Freizeitgestaltung, finanziell derart ausgestalten. Nun haben wir folgende Situation an den Musikschulen: Ich bin dem Finanzminister sehr dankbar, dass er sofort gesagt hat, dass die Musikschulen die 2 Millionen Euro erhalten können.
Sicherlich sind auch nicht immer alle Kolleginnen und Kollegen der Koalition mit jeder Entscheidung des Finanzministers einverstanden; sicherlich wird er auch in der Koalition nicht immer gelobt. Aber an dieser Stelle tue ich das ausdrücklich, indem ich sage: Das war richtig so; das ist Geld, das sinnvoll investiert wird. - Ich habe zwei Haushaltspläne vorher zum Thema Justizvollzug gesprochen. Wenn ich diese beiden Dinge zusammennehme - Sportschulförderung und Musikschulförderung -, dann, muss ich sagen, ist das schon ein Mosaikstein und ein Beitrag dafür, dass die Justizministerin möglicherweise in den nächsten Jahrzehnten nicht so viele „Klienten“ bekommt, wie sie jetzt noch hat. Es lohnt sich, in diesen Bereich zu investieren.