Wir bewerten solche Modelle anhand von zwei Punkten. Erstens: Zu welchen Konditionen können mit diesen Modellen die Flächen weiterhin bei Brandenburger Landwirten bleiben bzw. zu den Brandenburger Landwirten kommen? Zweitens: Wer kommt für den entstehenden Verwaltungsaufwand auf, oder wird dieser mit dem Pacht- bzw. Kaufpreis auf die Landwirte umgelegt? - Das sind die zwei entscheidenden Punkte, die für die Landwirtschaft von besonderer Bedeutung sind.
Ich muss dazu sagen: Auch wenn über die BVVG viel geschimpft wird - in letzter Zeit zunehmend zu Recht - und es in Einzelfällen zu Diskussionen gekommen ist, so haben wir mit der BVVG bisher eine sehr gute Zusammenarbeit gehabt. Ich hoffe, dass wir weiterhin eine konstruktive Zusammenarbeit haben und die BVVG den Ländern die Möglichkeit lässt, über ihre Agrarstrukturen selbst zu bestimmen, und es nicht dazu kommt - wie wir es letztens auf einer Klausurtagung des Bauernverbandes hören mussten -, dass man sibyllinisch sagt: Wir können noch einmal über die Agrarstrukturen in den neuen Bundesländern nachdenken. - Das werden wir abwehren. Aber ansonsten hoffe ich, dass wir auch mit dieser Bundesbehörde in Zukunft wieder konstruktiv zusammenarbeiten. - Danke schön.
Recht herzlichen Dank. - Das Wort erhält der Abgeordnete Dr. Niekisch. Er stellt die Frage 1534 (Öffentliche Finanzie- rung von Schlössern und Herrenhäusern).
Seit 1990 sind im Land Brandenburg viele zum Teil stark verwahrloste bzw. ruinöse Schlösser und Herrenhäuser mit öffentlichen Mitteln wieder aufgebaut oder saniert worden. Es ist allgemein bekannt, dass eine Totalsanierung oft teurer oder genauso teuer ist wie ein Neu- oder Nachbau. Als Beispiele nenne ich Prötzel, Meseberg, Caputh, Oranienburg, Königs Wusterhausen, für die verschiedene Landes- oder Bundesmittel eingesetzt wurden.
Ich frage die Landesregierung: Wie viel Geld hat die öffentliche Hand - der Bund, die Länder und die Kommunen - für sämtliche Sanierungen von Schlössern und Herrenhäusern seit 1990 ausgegeben?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Niekisch, wir haben in Brandenburg 123 Schösser, 281 Gutsund Herrenhäuser und 29 Burganlagen und Burgen unter Denkmalschutz gestellt. Meinem Haus liegt nur vor, wie viel Geld aus Denkmalprogrammen für die denkmalgeschützten
Ich habe zwei kleine Nachfragen. Sie haben davon gesprochen, dass die Privatisierungsrichtlinie mit den Ländern, dem Bundesfinanz- und dem Bundesverbraucherministerium abgestimmt auf den Weg gebracht wurde. Bei den damaligen Verhandlungen war im Gespräch, dass es unterschiedliche Finanzierungsmodelle geben könnte. Deswegen meine Frage: Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Finanzierungsmodelle bei Erwerb der BVVG-Flächen durch selbst wirtschaftende Landwirte - also durch die Nutzer -, zum Beispiel für eine Erleichterung von EALG-Flächen-Verkäufen über ein Bürgschaftsmodell und Verkehrswertverkäufe bzw. die nach Höchstgebot über ein Ratenzahlungsmodell?
Meine zweite Nachfrage zu dem, was Sie dargelegt haben: Unser Problem ist ja, dass wir, da die BVVG für uns die Bodenverwertungspolitik betreibt, letztlich keine gesetzlich verankerten Mitsprachemöglichkeiten haben. Ich habe Ihren Ausführungen entnommen, dass es aufgrund einer Härtefallregelung eine Verabredung gibt, bilaterale Verhandlungen zwischen BVVG und …
- Ich habe einen Kugelschreiber für Sie. Es wird gar nicht so kompliziert, Herr Woidke. - Sie haben dargelegt, dass es in Anbetracht der Härtefallregelung, die Sie am Nikolaustag neu verhandelt haben, bilaterale Verhandlungen zwischen der BVVG und Vertretern des Landes gibt. Vertreter des Landes ist das Ministerium, oder wer tritt als Vertreter des Landes auf? Oder ist wirklich nur der Eigentümer gemeint?
Danke, Frau Wehlan, für die ausführliche Frage. Das gibt mir Gelegenheit zu einer kurzen Vorlesung in Agrarökonomie.
Einen Moment bitte, Herr Minister. - Herr Petke, dürfte ich Sie bitten, Platz zu machen? Denn die Gäste sehen ihren Gebärdendolmetscher nicht, wenn die Abgeordneten davorstehen. Danke schön.
Die Vertretung des Landes Brandenburg in diesen Verhandlungen hat mein Haus inne. Wir stimmen uns mit den anderen Mitgliedern der Landesregierung ab. Die Landesregierung in Summe hat ein großes Interesse an verträglichen Regelungen für die Brandenburger Landwirtschaft.
ausgegeben wurde. Wenn man erfassen wollte, wie viel Geld insgesamt durch das Landwirtschaftsministerium, das Städtebauministerium und andere zum Beispiel in Herrenhäuser, die nicht unter Denkmalschutz stehen, investiert wurde, müsste man eine sehr intensive Umfrage durchführen. Das wäre schwierig, denn wenn Häuser nicht unter Denkmalschutz stehen, sind sie nicht klassifiziert, sondern werden nur als Immobilien mit einer Adresse aufgeführt. Es stellte sich auch die Frage nach Aufwand und Nutzen einer solchen Datenerfassung.
Ich sage einmal etwas zu den denkmalgeschützten Bauten bzw. zu den Denkmalförderprogrammen, die über mein Haus laufen. Was die Behauptung anbetrifft, eine Sanierung sei oftmals genauso teuer wie ein Neubau, so muss ich sagen, dass ich Ihre diesbezügliche Frage eigentlich nicht verstehe. Es kann Fälle geben - das sehen wir beim Landtagsprojekt -, in denen ein Gebäude völlig neu „rekonstruiert“ bzw. aufgebaut wird. Das hat jedoch nichts mit Denkmalschutz zu tun; auch dann nicht, wenn originalgetreue Bestandteile Verwendung finden. Die Frage Sanierung oder Neubau oder Vergleich von Daten ist im Denkmalschutz eigentlich völlig widersinnig. Bei den genannten Beispielen Meseberg, Oranienburg usw. geht es klar nach denkmalschützerischen Aspekten. Das heißt, es wird immer so viel wie möglich originale Substanz erhalten und rekonstruiert. Gerade Oranienburg ist ein sehr „preiswertes“ Beispiel. Es war ein Fördermix der verschiedenen Ministerien; insgesamt wurden 10 Millionen Euro investiert. Mit diesen Mitteln wurde die gesamte Schlossanlage wunderbar wiederhergestellt. Sie ist ein touristischer Anziehungspunkt, gerade in dieser Region.
Wir haben in Brandenburg auch Schlossruinen, zum Beispiel in Dahme. Der wissenschaftliche Aspekt ist, sie zu sichern und zu versuchen, sie als Anker in der Kulturlandschaft zu etablieren. Das ist in Dahme gelungen. Wir haben seit 1989 in diesem Bereich sehr viel geleistet. Allerdings haben wir sehr viele denkmalgeschützte Bauten, bei denen die Gefahr des Verfalls besteht, zum Beispiel das Frauenhaus Baruth, das ehemalige Schloss der Grafen Solms-Baruth. Dieses Gebäude ist kulturhistorisch außerordentlich wertvoll, jedoch ist völlig unklar, wie es gesichert werden kann. Das gilt für eine ganze Reihe von Gebäuden.
Sie haben nach Summen gefragt. Die öffentliche Hand hat im Rahmen des Denkmalschutzes seit 1990 Bundes- und Landesmittel in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro in ungefähr 100 Schlösser investiert. Dazu kommt der Bereich der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten. Die Investitionen unterscheiden wir nicht; es ist also nicht einfach nachzuvollziehen, welche Mittel in Ensemlebauten, in Gartenanlagen, in historische Parks fließen, sondern da kann ich nur die Gesamtsumme, die in Immobilien und Parkanlagen investiert wurde, nennen. Seit Gründung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten wurden ungefähr 200 Millionen Euro investiert.
Wir haben in Brandenburg die Sonderkonstruktion der Schlösser GmbH, die 22 Schlösser verwaltet. Seit Gründung dieser GmbH sind Landesmittel in Höhe von 20 Millionen Euro dorthin geflossen. Es ist Großartiges geleistet worden, aber es besteht noch ein enormer Bedarf für die denkmalgeschützten Bauten sowie Herrenhäuser und Schlösser.
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 (Haushaltsgesetz 2008/2009 - HG 2008/2009)
Das Präsidium hat sich auf folgenden Ablauf verständigt: Am heutigen Tage werden wir bis ca. 21 Uhr den Haushalt 2008/ 2009 in 2. Lesung und den Finanzplan ohne Unterbrechung durch eine Mittagspause beraten. Am morgigen Tage werden wir die 2. Lesung des Haushalts bereits ab 9 Uhr fortsetzen und anschließend die weiteren Tagesordnungspunkte ebenfalls ohne Unterbrechung durch eine Mittagspause behandeln.
Die Aufteilung der 170 Minuten auf die Beratung der Einzelpläne, des Haushaltsgesetzes und des Finanzplans erfolgt nicht. Das heißt, dass Sie bitte selbst auf Ihre Redezeit achten.
Die Reihenfolge in der Aussprache ist folgendermaßen festgelegt worden: Es gibt eine gemeinsame Beratung der Einzelpläne 01, 02, 13 und 14. Es gibt die Einzelberatung der Einzelpläne in der Abfolge 03 bis 11. Dann gibt es eine gemeinsame Beratung der Einzelpläne 12 und 20, des Haushaltsgesetzes und des Finanzplans.
Über die Änderungsanträge und die Einzelpläne wird unmittelbar nach der jeweiligen Debatte abgestimmt. Danach erfolgt die Abstimmung über das Haushaltsgesetz 2008/2009 in 2. Lesung. Im Anschluss daran wird über die Überweisung des Haushaltsgesetzes 2008/2009 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur Vorbereitung der 3. Lesung abgestimmt. Abschließend wird die Kenntnisnahme des Finanzplans festgestellt.
Einzelplan 01 - Landtag Einzelplan 02 - Ministerpräsident und Staatskanzlei Einzelplan 13 - Landesrechnungshof Einzelplan 14 - Verfassungsgericht
Ich eröffne die Aussprache. Da die erste Rednerin die Abgeordnete Stobrawa sein wird, bitte ich den Kollegen Baaske, die Leitung des Präsidiums hier oben zu übernehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung will gemeinsam mit möglichst vielen Akteuren im Lande mit einer Neuausrichtung der europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit die europäische Idee stärker im Bewusstsein der Bevölkerung verankern. So konnte ich es vor wenigen Tagen in einer Presseerklärung der Landesregierung lesen.