Nun, nachdem man mir auf mehrere Kleine Anfragen zu dieser Problematik immer wieder antwortete, dass der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen sei, obwohl den Fraktionen bereits vor zig Monaten ein Rohentwurf aus dem Wirtschaftsministerium zugeleitet worden war, erfahren wir aus der Presse, dass das ganze Vorhaben wegen der Forderung von Minister Speer nach einer Tariftreue- und Mindestlohnregelung, die die CDU natürlich nicht mitmachen will, wohl endgültig platzen wird. Das ist ein trauriger wirtschaftspolitischer Offenbarungseid, Herr Minister Junghanns.
In § 18 unseres Gesetzentwurfs über ein Brandenburgisches Mittelstandsförderungsgesetz ist geregelt, dass bei der Streuung von Aufträgen Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft im Rahmen der bestehenden Vergabevorschriften vorrangig zu berücksichtigen sind und insbesondere die Leistun
gen so in Lose nach Menge und Art zu zerlegen und auszuschreiben sind, dass sich Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft - das Gleiche gilt für Arbeitsgemeinschaften - bei öffentlichen Ausschreibungen bewerben können. Genau das ist ja wohl auch die Intention Ihres Gesetzentwurfs von 2005, Herr Christoffers, den wir heute hier abschließend beraten sollen.
Die von uns geforderte Mindestlohnregelung, verbunden mit einem Kombilohnmodell, geht dagegen über Ihre Vorlage meilenweit hinaus. Was wir jedenfalls nicht brauchen, Herr Christoffers, ist eine Flickenteppichnovellierung des überlebten Brandenburgischen Mittelstandsförderungsgesetzes von 1992. Deswegen werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Mittelstand in Deutschland und gerade hier in Brandenburg ist Rückgrat der Wirtschaft. Deshalb verdient er unsere volle Aufmerksamkeit.
Die CDU versteht sich von jeher als Anwalt der Unternehmen und hat in Brandenburg gemeinsam mit dem Koalitionspartner einige wichtige Maßnahmen zur Stärkung des Mittelstandes verabschiedet. Ich möchte an dieser Stelle nur an die Ergebnisse des Sonderausschusses für Bürokratieabbau und an die Erhöhung der Wertgrenzen bei öffentlichen Ausschreibungen erinnern. Beides hat den Unternehmen im Lande etwas gebracht, hat sie weiter gestärkt.
Zu Beginn dieser Legislaturperiode hatten wir die Hoffnung, dass wir durch die Novellierung des Brandenburgischen Mittelstandsförderungsgesetzes mit einem Schlag die Wirtschaft im Lande voranbringen könnten. Im Laufe des Diskussionsprozesses ist aber klar geworden, dass dies nur mit mehreren Einzelmaßnahmen möglich sein wird. Deshalb haben wir als Koalition diverse Anträge und Initiativen gestartet, um möglichst gute Rahmenbedingungen für die Unternehmen im Land Brandenburg zu schaffen. Die Umstellung der Wirtschaftsförderung durch das Haus von Minister Junghanns, von der der Mittelstand enorm profitierte, ist dabei nur ein Beispiel.
Die Diskussion zum Mittelstandsförderungsgesetz der Koalition in den letzten Wochen hat gezeigt, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Einigkeit über wichtige Inhalte zwischen CDU und SPD besteht. Wir denken, es ist schädlich für Unternehmer, gerade hier in Brandenburg, das Thema Mindestlöhne und Tariftreue in einem solchen Gesetz zu integrieren. Einige Teile unseres Koalitionspartners wollen das. Mit uns ist das nicht zu machen, denn damit hätten wir dann ein Mittelstandsverhinderungsgesetz.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE wurde im Wirtschaftsausschuss behandelt und abgelehnt. Dies werden wir auch hier tun. Er ist teilweise überholt. Die Nachunternehmerklausel entspricht zum Beispiel schon jetzt dem, was
die VOB Teil B vorsieht, und führt nicht dazu, dass brandenburgische Unternehmer bessergestellt werden, als dies durch die Maßnahmen der Koalition jetzt schon geschieht. Im Übrigen wird ein Gesetzentwurf, der schon zweieinhalb Jahre liegt, nicht besser. - Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank. - Das Wort erhält Minister Junghanns. Bevor er ans Rednerpult kommt, begrüße ich ganz herzlich Schülerinnen und Schüler des Paul-Fahlisch-Gymnasiums Lübbenau, die bei uns vor wenigen Minuten Platz genommen haben. Herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir reden heute über einen Gesetzentwurf, der von der Linkspartei eingebracht worden ist, und nicht über einen Gesetzentwurf, der noch nicht hier im Parlament vorliegt. Es kann unterschiedliche Sichten geben, herangereifte Aufgaben im Land mittelstandsfreundlicher zu regeln, als das bis dato der Fall gewesen ist. Dass Sie den Weg über das Mittelstandsförderungsgesetz nicht als den richtigen ansehen, kann ich nachvollziehen; das muss aber deshalb nicht meine Meinung werden.
Zweitens: Ich diskutiere die Argumente, wie Sie von den Kollegen der Koalitionsfraktionen dargestellt worden sind, jetzt nicht noch einmal. Wir haben ausführlich und konkret über den Gesetzentwurf der PDS, der Linkspartei - Entschuldigung - gesprochen.
Die Gedanken sind ausgetauscht worden, und es ist eine Mehrheit dagegen zustande gekommen. Den Begründungen schließe ich mich an. Ich schließe mich auch deshalb an, weil ich in der kritischen Haltung zu Ihrem Gesetzentwurf in meinen Diskussionen - ich möchte die Diskussion jetzt auch einmal, wie es Frau Fischer getan hat, in diesen Saal hineinholen -, in den Beratungen mit den Vertretern der Wirtschaft, einzelner Unternehmen, aber auch Verbandsstrukturen bestätigt worden bin. Deshalb werden wir unseren Weg weitergehen. Wenn es zu Auseinandersetzungen kommt, die dann auch öffentlich werden, ist das Teil dieses Prozesses. Das kann uns aber nicht in der Sache zu neuen Bewertungen kommen lassen. Deshalb kann ich hier nur um die notwendige Geduld bitten. Lieber Geduld haben und zu einem richtigen Ergebnis kommen als vorschnell auf Oppositionsforderungen, die Zeitdruck bedeuten, reagieren. Das Gesetz ist einfach zu wichtig, als dass wir uns von Zeitthemen treiben lassen dürften.
Selbstverständlich. Ich befinde mich im ständigen Dialog mit der Opposition. Das bringt uns doch voran.
Herr Minister, würden Sie mir - erste Frage - zustimmen, dass der Beratungszeitraum von zweieinhalb Jahren möglicherweise tatsächlich einige bundes- und europarechtliche Veränderungen mit sich bringt, auf die wir mit dem neuen Vergabegesetz reagieren werden?
Zweite Frage: Würden Sie mir zustimmen, dass der Entwurf des Mittelstandsförderungsgesetzes Ihres Hauses in der Bewertung eines Angebots ähnliche Regelungen enthält wie der Gesetzentwurf der PDS? Nebenbei bemerkt: Das enthalten so gut wie alle Landesregelungen, die es dazu gibt. Insofern dürfte das auch nicht als überholte Doppelregelung gelten.
Vielleicht können Sie auch meine dritte Frage - Frau Präsidentin, wenn ich darf - noch beantworten: Herr Minister, wann rechnen Sie damit, dass die aus unserer Sicht zweitbeste Lösung - aus Ihrer Sicht beste Lösung - zur Regelung des Vergabekomplexes als ein ausgewogenes Mittelstandsförderungsgesetz diesen Landtag tatsächlich erreichen wird?
Herr Christoffers, ich verstehe nicht, warum Sie unserem Gesetzentwurf nicht zustimmen, wenn Sie ihn als so gut bewerten. Also haben Sie Geduld!
Zweitens: Wir nehmen gegenwärtig einen Teil der Debatte öffentlich wahr. Sie wissen, dass wir in der ersten Runde der Diskussion über das Mittelstandsförderungsgesetz im direkten Disput mit erwarteten bundesrechtlichen Regelungen standen. Es wurde sehr verkürzt diskutiert. Das aktuelle Thema war nicht das Thema, das wir vor einem halben Jahr hatten. Vor einem halben Jahr hatte die Bundesregierung angekündigt, vergaberechtliche Regelungen völlig neu zu organisieren. Das war der Hintergrund auch einer vertagten Debatte. Rechnungen stelle ich jetzt hier nicht auf.
Herzlichen Dank. - Wir kommen damit zur Abstimmung über die uns in Drucksache 4/5630 vorliegende Beschlussempfehlung. Wer mit dieser Beschlussempfehlung einverstanden ist, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es auch Stimmen gegen diese Beschlussempfehlung? - Stimmenthaltungen? - Mehrheitlich ist für diese Beschlussempfehlung gestimmt worden. Damit ist das Gesetz in 2. Lesung abgelehnt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung vor. Es gab bereits in der letzten Legislaturperiode eine große Novelle der Brandenburgischen Bauordnung. Sie ist zum 1. September 2003 in Kraft getreten. Im Koalitionsvertrag gab es die klare Vereinbarung, dass diese Bauordnung zu evaluieren ist. Sie sollte in Bezug auf ihre Bürgerfreundlichkeit und ihre Investorenfreundlichkeit überprüft und gegebenenfalls evaluiert werden.
Die Evaluation ist in einem sehr breiten, transparenten Verfahren unter Einbeziehung von Verbänden, der Landkreise, des Städte- und Gemeindebundes, aber auch externen Sachverstandes durchgeführt worden.
Es gibt ganz wesentliche Aussagen, die sich nach der Evaluierung treffen lassen. Zum einen hat sich die Konzentrationswirkung der Baugenehmigung, die in dieser Baurechtsnovelle verankert worden ist, ausgesprochen bewährt. Diejenigen, die einen Bauantrag stellen, erhalten nur noch eine einzige Baugenehmigung. Früher gab es für alle anderen Dinge wie Naturschutzrecht, Wasserrecht und andere Rechtsbereiche einzelne Genehmigungen. Es ist im Rahmen der Evaluierung festgestellt worden, dass wir auch im Bereich der entstehenden Kosten in Deutschland sehr gut dastehen. Die Brandenburgische Bauordnung ist auch in Bezug auf ihre Bürokratiekosten mit anderen Bauordnungen verglichen worden. Wir können sagen: Wir haben eine gute Bauordnung.
Es war auch wichtig, dass diese Bauordnung im Zusammenhang mit der Arbeit des Sonderausschusses unter Leitung von Frau Fischer überprüft wurde. Diese Rückkopplung war für den Evaluierungsprozess insgesamt ausgesprochen hilfreich.
Was hat sich an tatsächlichem Änderungsbedarf ergeben? Das ist überschaubar. Aber wenn es überschaubar ist, dann ist das kein Ausdruck dafür, dass nicht der Wille da ist, etwas besser zu machen, sondern es ist auch ein Beweis dafür, dass die Novelle der Brandenburgischen Bauordnung im Jahr 2003 eine sehr erfolgreiche war. Das heißt, wir werden folgende Dinge tun: Wir nehmen Anpassungen vor, einmal an die Europäische Berufsqualifikationsrichtlinie, also an europäische Standards, zum anderen in benachbarten Gesetzen, nämlich im Brandenburgischen Architektengesetz und im Brandenburgischen Ingenieurgesetz.
Das Ingenieurgesetz ist in der Zuständigkeit vom Kollegen Junghanns auf uns übergegangen. Wir haben dabei darauf Wert
gelegt, dass die Regelungen bei Architekten und Ingenieuren einander angepasst worden sind. Sprich: Die Verhältnisse hinsichtlich der Kammerzugehörigkeit sind bei den Ingenieuren und den Architekten jetzt gleich, und wir haben damit auch die Angleichung an die Situation in Berlin. Ich glaube, es ist für den gemeinsamen Wirtschaftsraum - für die Metropolregion sehr wichtig, dass gleiche Regelungen vorhanden sind.
Was wir im Rahmen kleinerer Änderungen, die aber durchaus auch zu deutlichen Erleichterungen führen können, mit vorgesehen haben, sind Regelungen zur Grenzbebauung. Es geht darum, dass hier Dinge großzügiger gehandhabt werden. Es geht um Anpassungen bei den Bauvorlageberechtigungen. Aber auch nach dem Katalog der genehmigungsfreien Vorhaben wird man zukünftig beispielsweise bei Terrassenüberdachungen, bei Schwimmbeckenüberdachungen großzügiger agieren können, weil sich da auch im Leben draußen in Brandenburg tatsächlich Veränderungen ergeben haben. Denken Sie einmal an das Thema der Schwimmbadüberdachungen! Es gibt immer mehr Bürgerinnen und Bürger, die zu Hause ihren Swimmingpool haben und den auch mit einer Überdachung versehen wollen. Wenn es da technische Lösungen gibt, warum muss man die unbedingt baugenehmigungspflichtig machen?
Wenn das geht, kann man die auch baugenehmigungsfrei machen. - Das sind Anpassungen, die im Laufe der Zeit mit vorgenommen werden müssen.
Es gab eine größere Diskussion darüber, ob der Bauvorbescheid mit anderen Genehmigungen angereichert werden sollte. Wir als Landesregierung sind allerdings der Auffassung, dass die jetzige Qualität beibehalten werden sollte, weil es in den anderen Rechtsbereichen - beispielsweise im Naturschutzgesetz, im Wasserrecht - keine Vorbescheide gibt. Wenn wir das hier jetzt mit anreichern würden, würde das bedeuten, dass man quasi zwar einen städtebaulichen Vorbescheid hat, der dann aber jetzt schon beispielsweise naturschutzrechtliche, wasserrechtliche, denkmalrechtliche Genehmigungen mit einschließen müsste. Ich glaube, das wäre nicht gut und nicht akzeptabel, würde unter anderem auch zu einer deutlichen Kostenerhöhung führen.