Protokoll der Sitzung vom 24.01.2008

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass Sie von unserem Antrag zur Durchführung eines Volksentscheides über die Änderung der Europäischen Verträge nicht sonderlich überrascht sind. Die LINKE hat nicht nur im Landtag Brandenburg in dieser Richtung eine gewisse Traditionslinie aufgebaut.

Für uns ist die Aufforderung, ein Europa der Bürgerinnen und Bürger zu bauen, nicht nur eine Floskel, die man in selbstverordneten Denkpausen nach Referenden zum Verfassungsvertrag bemüht, um Bürger zu beruhigen. Es ist auch nicht nur eine Aufgabe für die Öffentlichkeitsarbeiter von Regierungen, so wichtig Kommunikationskonzepte auch sind. Wir haben insoweit keine andere Auffassung als die Landesregierung.

Für uns ist das Europa der Bürgerinnen und Bürger vor allem ein Auftrag an uns Politikerinnen und Politiker, in allen Mitgliedsstaaten und auf EU-Ebene Strukturen zu schaffen, die die Mitwirkung der Einzelnen an der Bestimmung der Ziele der Europäischen Union und an deren Umsetzung in den verschiedenen Politikbereichen ermöglichen. Nur so werden die Menschen - davon gehe ich ganz fest aus - die Europäische Union als etwas begreifen, was für ihr Leben sehr wichtig ist. Diesem Anspruch sollten wir alle uns stellen. Sie wissen: 2009 findet die nächste Europawahl statt. Ich rufe in Erinnerung, dass wir bei der Europawahl 2004 in unserem Land mit 26,9 % die bis dahin niedrigste Beteiligung zu verzeichnen hatten.

Mit dem Gipfel des Europäischen Rates Ende Juni 2007 wurde das Scheitern des Verfassungsvertrages festgestellt, und es ist ein Mandat für Verhandlungen über einen EU-Reformvertrag erteilt worden. Der im Ergebnis entstandene Vertrag zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft wurde dann am 13. Dezember 2007 in Lissabon von den Vertretern der 27 Mitgliedsstaaten unterzeichnet.

Die Art und Weise, wie dieser EU-Reformvertrag zustande gekommen ist, dokumentiert einmal mehr unsere Hauptkritik: Die EU ist weiterhin eine Veranstaltung von Eliten. Dieser Befund wird durch das neueste Eurobarometer bestätigt. Im Rahmen der aktuellen Befragung reagierten die Bürger wie folgt auf die Feststellung „Meine Stimme zählt in der Europäischen Union“: Sage und schreibe 61 % der Bürger in 27 Mitgliedsstaaten erklärten, die genannte Feststellung treffe auf sie nicht zu. In der Bundesrepublik insgesamt waren es 56 %, in Ostdeutschland sogar 69 %. Das sind erschreckende Ergebnisse, die uns zum Nachdenken zwingen sollten. Festzustellen ist, dass im Vergleich zur vorhergehenden Umfrage die bundesweite Prozentzahl noch um 5 % niedriger war, und das, obwohl Deutschland sechs Monate die Ratspräsidentschaft der EU innehatte.

Eine tiefgreifende Demokratisierung der Europäischen Union ist also zwingend notwendig. Institutionen und Entscheidungsprozesse müssen demokratischer, transparenter und unbürokratischer werden. Die Menschen sollten europäische Politik auf der europäischen Ebene und in ihren Heimatländern stärker mitgestalten können. Der Wahrnehmung des Rechts, das Europäische Parlament zu wählen, kommt dabei eine besondere Rolle zu.

Es geht aber um mehr. Landes- wie Kommunalpolitik stehen in

der Verantwortung, den Bürgern vorhandene Möglichkeiten der Einmischung in europäische Entscheidungen nahezubringen und sich zugleich für erweiterte Partizipationsmöglichkeiten in Brüssel, Berlin und Potsdam einzusetzen. Nur dann kann die EU auch weltweit die Forderung nach Demokratisierung des politischen und wirtschaftlichen Lebens erheben.

Trotz des Gesagten werden Sie von der SPD und der CDU uns wieder vorwerfen, wir forderten ein Referendum nur deshalb, weil unsere Partei gegen den vorliegenden Vertrag sei. Ja, es ist abzusehen, dass viele Mitglieder der LINKEN gegen den Vertrag von Lissabon votieren würden, wenn es denn eine Volksabstimmung in der Bundesrepublik geben würde. Der Grund dafür liegt aber vor allem in der fehlenden Zukunftsoffenheit der Änderungsverträge. Zukunftsoffenheit bedeutet für mich sicherlich auch für meine Partei -, dass ein solcher Vertrag Spielraum dafür bieten muss, über wechselnde politische Mehrheiten unterschiedliche politische Richtungen am öffentlichen Geschehen teilhaben zu lassen. Genau das ist aber mit den gegenwärtigen Verträgen nicht gegeben. Bei allen Verbesserungen, die wir nicht bestreiten wollen, sind wichtige Kernaussagen geblieben bzw. noch verstärkt worden, die die künftige EU-Politik nicht zukunftsoffen machen. Ich nenne als Beispiele nur die Untermauerung der starken Orientierung auf die Entwicklung der EU zur Freihandelszone, den Auftrag des Vertrages zur Aufrüstung in den Mitgliedsstaaten und die fehlenden Mitsprachemöglichkeiten der Menschen in den Mitgliedsstaaten.

Damit bin ich wieder bei meinem Ausgangspunkt. Es geht um die Gestaltung der europäischen Integration in den kommenden 10 bis 15 Jahren. Diese Frage sollte nicht in Parlamentssälen, sondern gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern in den Mitgliedsstaaten entschieden werden. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Während der Abgeordnete Bochow, der für die SPD-Fraktion reden wird, an das Rednerpult tritt, begrüße ich unsere Gäste von der Oberschule Schwanebeck. - Herzlich willkommen und einen interessanten Nachmittag für euch!

(Allgemeiner Beifall)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir behandeln an dieser Stelle in der Tat ein wichtiges Thema, und ich hoffe auf die dem Thema angemessene Aufmerksamkeit im Plenum und in der öffentlichen Wahrnehmung; denn darum geht es ja.

In Richtung des Antragstellers möchte ich sagen, dass ich das Problem, das in diesem Antrag mehr oder weniger offensichtlich ist, auch sehe. Sofern das Ziel des Antrags also tatsächlich darin besteht, mehr Menschen auf europäische Fragen aufmerksam zu machen, so findet dieses Anliegen meine ungeteilte Sympathie. Grundsätzlich ist es aber so, dass die Forderung nach Referenden auch immer taktischer Natur sein kann, weil man nämlich davon ausgeht, mithilfe von Referenden seine politischen Ziele durchsetzen zu können, was wiederum voraussetzt, dass man davon ausgeht, die öffentliche Meinung im eigenen Sinne beeinflussen zu können. Bevor Sie an dieser Stelle

einhaken: Ich will Ihnen das nicht unterstellen, möchte diesen Punkt aber nicht unerwähnt lassen.

Um die Frage beantworten zu können, ob eine Volksabstimmung über geänderte Verträge ein geeignetes Mittel ist, um die Öffentlichkeit für europäische Themen zu sensibilisieren und den Bürgern Mitwirkungsmöglichkeiten zu eröffnen, müssen wir uns auch mit den Aspekten befassen, die dagegen sprechen; denn alles andere wäre blauäugig.

Dagegen spricht übrigens nicht, dass das gesamt Projekt nicht mehr „Verfassung“ heißt. Der Name ist an dieser Stelle nicht entscheidend. Unter Europarechtlern ist die Ansicht weit verbreitet, dass die Europäischen Verträge, das sogenannte Primärrecht, bei allen Unterschieden zur nationalen Verfassung zumindest auch Merkmale einer Verfassung aufweisen, weil sie nämlich für die europäische Ebene Dinge regeln, die auf staatlicher Ebene in den Verfassungen enthalten sind. Insofern ist es sehr fragwürdig, wenn Sie in Ihrer Begründung schreiben, dass ein Scheitern des Verfassungsprojektes festgestellt werden musste.

Nicht durchsetzbar war ein konkreter Plan, wie die Verträge weiterentwickelt werden sollten. Ein Verfassungsprojekt im weiteren Sinne gibt es auf europäischer Ebene indes seit über 50 Jahren. Wenn die jetzt gültigen Verträge Verfassungsmerkmale aufweisen, so wird dies auch bei den geänderten bzw. neuen Verträgen der Fall sein, und zwar unabhängig von dem zwischenzeitlich gescheiterten Entwurf für einen Verfassungsvertrag. Deswegen muss es übrigens noch lange nicht klug sein, das Konstrukt auch „Verfassung“ zu nennen; aber das nur nebenbei.

Was spricht nun aber wirklich gegen Ihren Antrag? - Zunächst einmal scheint mir der darin zum Ausdruck kommende Optimismus nicht gerechtfertigt zu sein. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den Konvent, dessen Arbeit nicht nur öffentlich, sondern auch von zahlreichen Bemühungen begleitet war, die Bürger zu informieren und aktiv einzubinden. Diese Möglichkeiten wurden von den Adressaten leider in nur sehr bescheidenem Umfang genutzt. Sie waren den meisten Bürgern sogar unbekannt, weil oftmals das elementare Interesse an dieser Frage fehlte. Das ist bedauerlich aber das ist so. Es stellt sich die Frage: Hat sich daran fundamental etwas geändert? Sind das geeignete Voraussetzungen für eine Volksabstimmung? - Meine Fraktion hat daran jedenfalls Zweifel.

Das zweite Argument knüpft an die Erfahrungen des französischen und des niederländischen Referendums an. Auch in dieser Hinsicht findet sich in der Begründung Ihres Antrags übrigens ein bemerkenswerter Fehler, aber vielleicht ist es auch nur eine freudsche Fehlleistung. Denn es ist eine überaus freie Interpretation - um nicht zu sagen: es ist schlichtweg falsch -, wenn Sie dort schreiben, dass eine Mehrheit in diesen Ländern, also Frankreich und Niederlande, die Grundausrichtung der Verfassung nicht teilt. Nach allem, was wir über die Gründe wissen, die zur Ablehnung des ursprünglichen Entwurfs in den genannten Ländern führten, so waren diese nur zu einem Teil auf Europa bezogen und davon wiederum nur zu einem Teil auf den Verfassungsvertrag.

Hier setzt nun das zweite Argument an. Wer ein solches Referendum will, der muss auch klar sagen, wie er dafür Sorge tra

gen will, dass die Menschen sich tatsächlich mit dem befassen, was zur Abstimmung steht, dass sie nicht zum Beispiel - wie gehabt - die Gelegenheit nutzen, ihrer Regierung eins auszuwischen, was im Einzelfall zwar verständlich sein kann, aber eben nicht zur Abstimmung steht.

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Ich möchte zu Ende reden; ich habe Frau Stobrawa auch ausreden lassen.

Derjenige muss auch sagen, wie er dafür Sorge tragen will, dass die Menschen nicht den Demagogen und Scharfmachern auf den Leim gehen. Ich finde es sehr bedauerlich, dass sich in Ihrem Antrag dazu keine Ausführungen finden; denn es gilt andersherum: Nur wer insgeheim darauf setzt, dass die Verträge abgelehnt werden, kann dieses Problem getrost auch sich selbst überlassen.

Damit komme ich zum dritten und aus meiner Sicht entscheidenden Argument. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hat eine Grundentscheidung zugunsten der repräsentativen Demokratie getroffen. Dafür gab es damals gute Gründe, so wie es heute gute Gründe geben mag, über ergänzende Instrumente direkter Demokratie nachzudenken. Wer nun aber direktdemokratische Elemente ins Grundgesetz einfügen will, der muss bereit sein, eine grundsätzliche, das heißt, gerade nicht an kurzfristigen Fragen orientierte Diskussion über die Vor- und Nachteile, die Chancen und Risiken zu führen. Eine solche Verfassungsänderung hätte weitreichende Konsequenzen und will daher wohlvorbereitet und wohlbegründet sein. Es kann jedoch nicht darum gehen, ad hoc, weil es einem gerade in den Kram passt und man gerade das passende Thema bei der Hand hat, die Verfassung zu ändern. Darauf läuft Ihr Antrag nun einmal hinaus.

Herr Präsident, ich hätte dazu noch einiges zu sagen, aber ich sehe, ich habe die Redezeit schon um eine Minute überzogen. Dann bleibt mir nur noch zu sagen übrig: Danke für die Aufmerksamkeit, und danke für die Hilfe, Herr Klein.

(Beifall bei der SPD und der Abgeordneten Richstein [CDU])

Vielen Dank. - Die Debatte wird vom Abgeordneten Nonninger fortgesetzt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Europäische Union befindet sich - das ist für jeden spätestens mit den gescheiterten Volksabstimmungen deutlich geworden - in einer tiefen politischen Krise. Dem deutlichen Nein Frankreichs folgte das noch deutlichere Nein der Niederländer zur sogenannten Europäischen Verfassung. Die Volksabstimmungen haben der EU einen schweren Schlag versetzt, von dem sie sich trotz gegenteiliger Beteuerungen bis heute nicht erholt hat. Lange Zeit herrschten Ratlosigkeit und Verwirrung.

Jetzt glaubt man, den Stein der Weisen gefunden zu haben. Im Juni 2007 erklärte man die Verfassung offiziell für gescheitert, um sogleich Verhandlungen über einen sogenannten EU-Reformvertrag zu beginnen.

Am 13. Dezember wurde nun der Vertrag zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft - wie es jetzt offiziell heißt - von den Vertretern der 27 Mitgliedsstaaten unterzeichnet.

Im sogenannten Reformvertrag wird nicht mehr von einer Verfassung gesprochen, auch von Europaflagge und -hymne ist keine Rede mehr. Aber auch dadurch wird diese EU nicht demokratischer und sozialer.

Dieser Vertrag wurde hinter verschlossenen Türen ausgehandelt und von den Regierungschefs abgesegnet. Referenden soll es nicht geben, nur eine Ratifizierung durch die Parlamente. Der Staatsrechtler Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider kommt dann auch in einer Expertise zur folgenden Feststellung:

„Dieser Vertrag wird die Verfassung der Europäischen Union nicht nur, wie seine Technik das erscheinen lässt, weiterentwickeln, sondern grundlegend ändern. In der Substanz unterscheidet sich dieser Vertrag nicht von dem... gescheiterten Vertrag über eine Verfassung für Europa vom 29. Oktober 2004. Insbesondere geht dieser Vertrag (end- gültig) den Schritt zum Bundesstaat Europäische Union.“

Für unsere DVU-Fraktion ist dieser neue Vertrag eine Mogelpackung, wenn 95 % des alten, gescheiterten Verfassungsvertrages darin erhalten bleiben.

(Schulze [SPD]: Wissen Sie, wie groß Ihr Unterschied zum Affen ist, genau 1 %, genetisch gesehen!)

Auch mit diesem Machwerk erfolgt ein weiterer Eingriff in nationale Souveränitätsrechte.

Unsere DVU-Fraktion hält es, wie schon früher bei der EUVerfassung, auch für die Änderung der Europäischen Verträge für unverzichtbar, das Volk zu befragen, dieses selbst als Verfassungssouverän unseres Landes und zu solchen bedeutenden Fragen zu berufen und nicht nur die auf Zeit gewählten Abgeordneten in irgendwelchen Ratifizierungsverfahren.

Dem deutschen Volk kann und darf eine eigene Entscheidung über die Zukunft seines Landes und seine europäische Einbindung nicht verwehrt werden.

(Beifall bei der DVU)

Die DVU-Fraktion gehört zu den vehementesten Verfechtern der Durchführung von Volksabstimmungen auch auf Bundesebene. Wir sehen in Volksbegehren und Volksentscheiden geeignete Instrumente, die Bürger in wesentlichen Fragen mitbestimmen zu lassen und den Willen der Mehrheit zu berücksichtigen; die freiheitlich demokratische Grundordnung könnte dem Bürger dadurch näher gebracht werden. Was wäre alles anders gelaufen? Wir hätten keinen Teuro und keine überstürzten Osterweiterungen. Manche Kritiker meinen, Volksentscheide dürften in Deutschland nicht eingeführt werden, weil die

Bevölkerung die komplizierten politischen Zusammenhänge oftmals nicht verstehen könne. Wir als DVU-Fraktion halten die Bürger jedoch durchaus für gebildet und mündig genug, um sich auch über komplexe politische Themen eine Meinung bilden zu können. Ein Volk hat ein Gespür für komplexe Fragen, das Politiker oft nicht haben.

(Frau Dr. Münch [SPD]: Vor allem Sie! - Frau Lieske [SPD]: Sie reden wahrscheinlich von sich!)

Deswegen vertreten wir die Auffassung, dass das Recht auf Volksentscheide in das Grundgesetz gehört. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die DVU-Bundesratsinitiative vom August 2003, die Sie, meine Damen und Herren von links außen, damals allerdings ablehnten. Unsere DVU erachtet es als unabdingbar, bei solch weitreichenden europäischen Verträgen das ganze Volk entscheiden zu lassen. Wir werden dem Antrag unsere Zustimmung daher nicht verweigern.

(Beifall bei der DVU)

Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Es spricht die Abgeordnete Richstein.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Vertrag von Lissabon - ich möchte ihn lieber als Reformvertrag bezeichnen; denn ich meine, wir überfordern uns, wenn wir auf der einen Seite von der Lissabon-Strategie sprechen und auf der anderen Seite vom Vertrag von Lissabon - gibt es endlich wieder ein „Europa der Resultate“, wie es der Präsident der Europäischen Kommission, José Barroso, gefordert hatte. Dieser Vertrag kommt unmittelbar den Bürgerinnen und Bürgern zugute, denn es ist gelungen, viele positive Elemente des Verfassungsvertragsentwurfs zu retten und in einen neuen Grundlagenentwurf zu übernehmen. Damit ist nun sichergestellt, dass der europäische Raum ein Raum der Einigung, der Sicherheit, der wirtschaftlichen Prosperität und der Völkerverständigung ist und es auch bleibt.

Die Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen, die Aufnahme der doppelten Mehrheiten und insbesondere, speziell aus Brandenburger Sicht, die Stärkung des Prinzips der Subsidiarität sind Erfolgsgaranten für die Zukunftsfähigkeit und die Demokratisierung der Europäischen Union insgesamt. Ich bin froh, dass dieser Reformvertrag unterzeichnet ist. Das wollte ich gern vorausschicken.