Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die „FAZ“ titelte letzten Monat: „Die Zeit wird knapp“. Da kann man nur sagen: Die Zeit wird knapp in Brandenburg, nämlich die EU-Dienstleistungsrichtlinie - darum ging es auch im Artikel der „FAZ“ - hier bis Ende 2009 umzusetzen.
Worum geht es eigentlich bei dieser Dienstleistungsrichtlinie? Es geht darum, einen einheitlichen Ansprechpartner zu etablieren, und es geht - kurz gesagt - darum, Verwaltunsvereinfachung durch elektronische Verfahrensabläufe zu schaffen. In Brandenburg heißt das für die Zukunft, dass, wenn sich hier ein zulassungspflichtiger Handwerker, und zwar egal, ob es ein Märker ist oder ob er aus Portugal kommt, nach Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, zum Beispiel ein Friseur mit einem Angestellten, niederlassen will, er dann nicht mehr zu sechs verschiedenen Behörden rennen und die Anträge einzeln einsammeln und einzeln wieder an die sechs Behörden zurückgeben muss, er muss nicht mehr zur Meldebehörde oder zum Gewerbeamt, zur Handwerkskammer, zum Finanzamt, zum Arbeitsamt oder zur Berufsgenossenschaft, sondern kann diese ausgefüllten Anträge an einer Stelle, bei dem einheitlichen Ansprechpartner, abgeben. Das heißt, dass ab diesem Zeitpunkt eine Frist läuft und sogar eine Genehmigungsfiktion eintreten kann.
Das hat also ganz erhebliche Ausmaße und Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Brandenburg. Deswegen besteht unserer Auffassung nach auch dringender Klärungsbedarf, welche Dienstleistungen davon überhaupt erfasst sind, welche Dienstleistungen in welche Kategorien fallen, welche jeweiligen Genehmigungsverfahren notwendig sind und - das habe ich gerade gesagt, aus den genannten Gründen - welche überhaupt und wie sie online abzuwickeln sind. Ich denke, dass wir da auf den Bericht der Landesregierung - es ist ein zentrales Thema der Zukunft - sehr gespannt sein können.
Wenn ich eingangs gesagt habe, die Zeit wird knapp, dann deshalb, weil wir zum jetzigen Zeitpunkt - die Richtlinie ist seit Ende 2006 in Kraft und war vorher von den Eckpunkten her im Großen und Ganzen bekannt - noch nicht geklärt haben, auf welcher Ebene dieser einheitliche Ansprechpartner angesiedelt
werden soll. Soll es bei den Städten und Gemeinden sein, dem kommunalen Ansprechpartner? Wollen wir das auf Landkreisebene ansiedeln? Sagen wir: Wir haben unsere Kammern, wir machen das bei den Kammern? Es ist noch nicht geklärt. Deswegen haben die Koalitionsfraktionen den Antrag vorgelegt.
Wir bitten im Rahmen des laufenden Verfahrens zu prüfen darauf konzentriert sich der Antrag -, ob es möglich wäre, diesen einheitlichen Ansprechpartner aus Gründen der Effizienz auf Landesebene als elektronisches Portal anzusiedeln. Dieses elektronische Portal ist ohnehin vorgeschrieben. Es geht letztendlich um E-Government und die damit zusammenhängenden Möglichkeiten. Aber es geht auch darum - das sollten wir bei der Diskussion nicht aus dem Auge verlieren -, dass die Inanspruchnahme absolut freiwillig ist. Wir sind nicht nur in einem Wettbewerb, wenn es um Ansiedlungen innerhalb von Deutschland geht, sondern europaweit. Andere Länder sagen bereits: Wenn wir das machen, machen wir es ohne Gebühren. Deswegen muss man schauen, die Plattform möglichst einfach, möglichst transparent einzurichten. Deswegen ist unsere Bitte, das auf Landesebene anzusiedeln. Außerdem bitten wir darum, zu prüfen, ob es möglich ist, neben einem englischen Sprachangebot auch ein Basisangebot an Informationen in polnischer Sprache vorzuhalten. Es stand gerade am Montagmorgen im „Handelsblatt“, dass Polen nicht nur ein wichtiger Partner von Brandenburg, sondern wichtigster Handelspartner Deutschlands ist.
Zum Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE möchte ich nur eines sagen: Wir unterscheiden zwischen Pflicht und Kür. Ich persönlich bin sehr dafür, zum gegebenen Zeitpunkt auch gerade den Punkt 1, Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Lohndumping, zu prüfen. Aber wir haben jetzt 2008, und wir haben noch nicht einmal geklärt, auf welcher Ebene der einheitliche Ansprechpartner angesiedelt wird. Deshalb lassen Sie uns doch erst einmal bis Ende 2009, die Zeit haben wir noch, den gesetzlichen Auftrag erfüllen! Lassen Sie uns mit vereinten Kräften darangehen, das bis Ende 2009 umzusetzen! Ob wir nach 2009 noch zusätzliche Informationen, von wem auch immer, dazulegen, können wir dann noch entscheiden. Aber ich glaube, die Hausaufgaben, vor denen wir stehen, sind groß genug. Deswegen sagen wir: Status quo, erst einmal die gesetzlichen Vorgaben umsetzen. Deswegen bitten wir um Unterstützung unseres Koalitionsantrags. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das sehen wir natürlich ein bisschen anders, als Frau Fischer es gerade dargestellt hat. Aber ich hatte während Ihrer Rede auch den Eindruck, dass ich als Oppositionspolitikerin nicht mehr an das Pult zu gehen brauchte; denn ähnliche Fragen, die wir der Landesregierung stellen wollen, interessieren auch uns.
Wir haben uns aber auch ein bisschen gewundert, als wir Ihren Antrag zur Kenntnis erhalten haben; denn wir kannten auch die Beschlüsse aus diesem Hohen Haus. So steht in einem Beschluss, dass die Landesregierung gebeten wird, dem Landtag
bis März 2008 einen Bericht über die Umsetzung der EUDienstleistungsrichtlinie vorzulegen. Wir haben im EU-Ausschuss am vergangenen Mittwoch erfahren, dass das noch nicht im März passieren wird, weil der Landtag im März keine Sitzungen durchführt. Demzufolge wird es im April kommen. Aber ich hatte mir schon damals gedacht: Vielleicht hätte die Koalition nicht nur bitten, sondern fordern sollen. Vielleicht wäre es dann möglich gewesen, von der Regierung schon eher etwas zu erfahren.
Fakt ist - ich sehe das genauso wie Sie, Frau Fischer: Es sind 14 von 36 Monaten vergangen, die die Mitgliedsstaaten aus Sicht der EU-Regierung Zeit hatten. Sie wissen auch: Wir können im Grunde genommen angesichts der bisherigen Erfolge nur mutmaßen, wann, vielleicht sogar ob die Bundesrepublik und ihre Partner diese Richtlinie umsetzen werden. Denn alles, was bis 2009 nicht umgesetzt ist, das wissen Sie, bleibt sozusagen im Bestand. Da ändert sich dann nichts.
Sie kennen unsere Position zur Dienstleistungsrichtlinie. Wir haben diese Richtlinie abgelehnt. Unsere Kritik war vor allem darin begründet, dass die Richtlinie auch in ihrer so gefeierten Kompromissvariante dem Dumpingwettbewerb bei Löhnen, Sozialstandards, Verbraucher-, Umweltschutzrecht, Qualität beim Haftungsrecht und in Bezug auf die rechtliche Sicherung für den Kunden den Weg bahnt.
Offensichtlich - den Eindruck hatten wir zumindest bei Ihrem Antrag - bewegt das auch die Koalitionsfraktionen; denn Sie verwenden in Ihrem Antrag den Begriff „Inländerdiskriminierung“ - ein wirklich schlimmer Begriff für Leute, die die europäische Integration befördern wollen und sollen.
Obwohl meine Fraktion diese Richtlinie ablehnt, haben wir großes Interesse daran, was die Landesregierung Brandenburgs in Umsetzung dieser Richtlinie tut, Herr Minister. Deshalb haben wir den Entschließungsantrag eingebracht, der sich nicht nur auf das Thema einheitliche Ansprechpartner bezieht - Frau Fischer, wie Sie das schon einmal zum Ausdruck brachten -, weil wir dachten, dass wir uns vorrangig nicht auf verwaltungsorganisatorische Fragen beschränken sollten, sondern die politischen Fragen der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie aufrufen sollten, nämlich den Schutz von Arbeitnehmern vor Lohn- und Sozialdumping und Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen, nämlich die Sicherung von Rahmenbedingungen für die öffentliche Daseinsvorsorge in der Bundesrepublik, eine erhebliche Beschleunigung der Normenprüfung und in diesem Zusammenhang Sicherung des Gesetzgebungsrechts des Parlaments, dieses Parlaments, sowie die umfassende Einbeziehung der Wirtschafts- und vor allem der Sozialpartner in den Prozess der Umsetzung der Richtlinie. Wir erwarten, dass sich die Regierung in ihrem Bericht an das Parlament neben den verwaltungstechnischen Angelegenheiten auch zu diesen Themen umfassend äußert.
Lassen Sie mich aber nun noch einen Gedanken äußern, der über die Umsetzung dieser Richtlinie hinausgeht, aber unmittelbar mit ihr zusammenhängt: Die EU-Dienstleistungsrichtlinie in ihrer geltenden Fassung hat die Gewerkschaften und die Träger der öffentlichen Wohlfahrtspflege nicht nur in Deutschland in der Sorge bestärkt, dass Strukturen des öffentlichen Dienstes und der Daseinsvorsorge zunehmend in den Strudel europäischer Liberalisierungsbestrebungen geraten könnten. Um dem entgegenzuwirken, wird die Diskussion über
einen Gemeinschaftsrahmen oder eine Rahmenrichtlinie zur Daseinsvorsorge neu entfacht. Lassen Sie uns im Zusammenhang mit der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie bitte auch diese inhaltlichen Positionen hier im Landtag und in den einzelnen Ausschüssen beraten. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der europäische Gedanke bietet seit Jahrzehnten Anlass für heftige Diskussionen über das Für und Wider einer gemeinsamen Entwicklung. Dabei haben die zum Teil hart geführten Debatten immer wieder eines gezeigt: Es kostet unglaublich viel Mühe, alle Meinungen unter einen Hut zu bringen. Aber wenn man es einmal geschafft hat, können alle davon profitieren. Oder um es mit den Worten von Schiller zu sagen: Was nicht umstritten ist, ist auch nicht interessant.
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie gehört mit Sicherheit zu einem dieser kontrovers diskutierten Themen auf europäischer Ebene. Sie wurde im Herbst 2006 endgültig im Europäischen Parlament beschlossen. Wir haben, meine Damen und Herren, nur noch bis zum Jahr 2009 Zeit, diese Dienstleistungsrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Aufgrund unserer föderalen Struktur nehmen die Bundesländer dabei eine zentrale Rolle ein. Wir, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, wollten als Koalitionsfraktionen genau auf diesen Gestaltungsprozess Einfluss nehmen, bevor der Bericht der Landesregierung auf dem Tisch des Hohen Hauses liegt und wir darüber diskutieren. Das zeigt ganz deutlich, dass sich die Koalitionsfraktionen gerade über die Dienstleistungsrichtlinie Gedanken machen und auch erkennen, welche großen Chancen für Brandenburg mit dieser Dienstleistungsrichtlinie verbunden sein können bzw. verbunden sein werden.
Die zentralen Säulen der Dienstleistungsrichtlinie sind natürlich der Abbau von Bürokratie, die Vertiefung der Verwaltungszusammenarbeit sowie die praktische Unterstützung von Dienstleistern; denn darum geht es. Dies soll unter anderem mit der Einführung eines einheitlichen Ansprechpartners erreicht werden. Das Institut für Mittelstandsforschung schätzt übrigens, dass für den einheitlichen Ansprechpartner ungefähr 3 000 Fälle im Jahr zu bearbeiten sein werden. Diese Zahl macht deutlich, welche unglaublichen Anforderungen auf diesen einheitlichen Ansprechpartner zukommen werden. Dies gilt insbesondere für die Bereiche der Vernetzung und der Betreuung von Unternehmen. Aus diesem Grunde haben sich die Fraktionen von SPD und CDU gemeinsam auf den vorliegenden Antrag verständigt. Wir wollen erreichen, dass der einheitliche Ansprechpartner für in- und ausländische Unternehmen zentral und effizient agiert. Für die Firmen ist es außerdem wichtig, dass für sie keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Wir müssen es also schaffen, einen Dienstleister für die Dienstleister zu installieren. Das ist der Punkt. Dabei erhoffen wir uns von dem Aufbau eines entsprechenden elektronischen Portals einen echten Beitrag zur Optimierung der Verwaltungsabläufe. Zukünftige Investoren, seien sie aus dem In- oder Ausland,
werden sehr genau darauf achten, was Brandenburg in dieser Frage macht, wie schnell und effizient ihre Anliegen bearbeitet und wie gut sie dabei von der Verwaltung betreut werden.
Lassen Sie mich kurz auf einige Punkte eingehen, die der CDU dabei besonders am Herzen liegen. Unsere Volkswirtschaft ist, wie auch die Zahlen des Wirtschaftsministeriums belegen, stark nach außen hin konzentriert. Deshalb ist es für uns unerlässlich, das elektronische Portal auch in englischer Sprache anzubieten. Aufgrund der Nähe zu Polen und unseres entsprechenden Verfassungsauftrags wollen wir auch eine Prüfung dahin gehend, ob das Portal zumindest im Rahmen seiner Basisinformation auch auf Polnisch angeboten werden kann.
Ich weiß, dass die Wirtschaftskammern und die kommunale Ebene ihre Bereitschaft gegenüber dem Land erklärt haben, die Rolle des einheitlichen Ansprechpartners zu übernehmen. Ich halte es aus den von mir genannten Gründe aber für effizienter und praktikabler, wenn wir den einheitlichen Ansprechpartner beim Land installieren. Ich weiß natürlich, dass das noch nicht entschieden ist und darüber auch kontrovers diskutiert wird. Aber wir sind davon überzeugt, dass das der bessere Weg ist, da wir nur noch bis 2009 Zeit haben. Die Koalition möchte mit diesem Antrag insgesamt einfache und transparente Strukturen für den einheitlichen Ansprechpartner schaffen.
Zum Abschluss meiner Ausführungen möchte ich noch kurz auf die Dienstleistungsrichtlinie und insbesondere auf den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE eingehen. Ich freue mich ganz besonders, Frau Stobrawa, dass Sie fast alle Punkte übernommen haben, die wir in unserem Antrag formuliert haben.
Das macht mir Hoffnung, dass wir im Ausschuss sehr schnell und effizient auf den Punkt kommen und dann gemeinsam etwas verabschieden können. Wenn Sie allerdings versuchen, Ihr Thema, Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Lohn- und Sozialdumping, jetzt gerade auf die Dienstleistungsrichtlinie obendraufzupropfen und es dadurch unmöglich machen, bis 2009 zu einem Ergebnis zu kommen, können wir dem leider nicht zustimmen.
Ich stimme aber meiner Kollegin zu, die gesagt hat, dass wir zunächst einmal unsere Pflichten zu erfüllen haben. Dann kommen wir zur Kür und können uns darüber unterhalten. Vielleicht gibt es dann ja auch Möglichkeiten, auf diesen Punkt näher einzugehen. In diesem Sinne hoffe ich auf gute Beratung in den Ausschüssen und bedanke mich bei Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon erstaunlich, dass sich die Koalitionsfraktionen bemüßigt fühlen, mit einem Antrag dieses Inhalts die eigene Landesregierung aufzufordern, endlich ihre eigentliche Arbeit zu machen.
Eigentlich beinhaltet der neuerliche Antrag der Koalitionsfraktionen eine Reihe von Selbstverständlichkeiten, die schon längst in Bearbeitung hätten sein müssen. Wir sehen hier also, fraktionsübergreifend, wie ich festgestellt habe, einen Riesenhandlungsbedarf, wenn die Frist bis Ende 2009 gehalten werden soll.
Die DVU-Fraktion steht mit ihrer Kritik am gegenwärtig unzureichenden Entwicklungsstand nicht allein. So wird das Fehlen von Informationen zu Abläufen und Technik bemängelt. Es fehlen weiter gesetzliche und inhaltliche Standards. Dadurch verzögern sich Projekte, mit denen die Kommunen ihre Attraktivität als Unternehmensstandort steigern möchten. Unser Appell daher an die Bundes- und Landesregierung: Handeln Sie endlich!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine große, eine schwierige, eine sehr komplexe Aufgabe. Dem Bild, das hier gezeichnet wird, dass wir entlang dieser Aufgabenstellung nicht arbeiteten und nicht problembewusst den engen Zeitrahmen sähen, möchte ich widersprechen.
Zunächst einmal möchte ich aber nochmals feststellen - Frau Stobrawa, weil mir das auch bei Ihnen komisch vorkommt -, dass die fragliche Dienstleistungsrichtlinie Mehrheitswille der politisch dafür Verantwortlichen ist. Es ist ein sehr komplizierter Kompromiss gefunden worden. Das ist auch noch nicht bis zum letzten Punkt ausdefiniert. Sie wissen, dass es noch keine abschließende Liste der betreffenden Dienstleistungen gibt.
Aber in einer Sache sind wir uns alle, die diesen Kompromiss tragen, einig. Hierbei geht es darum, klarzustellen, dass es im Verbund der europäischen Staaten mehr Erfolg verspricht, die gegenseitige Durchlässigkeit der Volkswirtschaften zu organisieren, dass es, wenn es um 70 % des BIP, also der Wirtschaftskraft der Europäischen Union, in der die Dienstleistungen umfasst sind, geht, ein wichtiger Schub für Wirtschaftskraft und für neue Arbeitsplätze in allen Ländern ist, wenn wir die gegenseitige Durchlässigkeit der Volkswirtschaften und der Genehmigungsstrukturen ganz vehement in Angriff nehmen und diese durchsetzen.
Wenn Sie einmal gegen diesen Kompromiss gestanden haben und jetzt schon wieder den Eindruck vermitteln, es würden alle Standards, die in Deutschland gut sind und gelten, infrage gestellt, dann ist das erst einmal falsch, wie es genauso falsch ist darauf komme ich gleich noch einmal zu sprechen -, dass wir uns einbilden könnten, wir könnten mit unseren Standards für Genehmigungsverfahren den Maßstab für ganz Europa setzen, und wenn es bloß um das Genehmigungsverfahren zur Anmeldung eines Gewerbes geht, das in Deutschland viel länger dauert als in Großbritannien oder im Baltikum. Das sind Punkte,
bei denen wir uns einig sein müssen. Wir haben hohe Standards, aber wir sind nicht das Maß aller Dinge. Deshalb erwarten wir in der Umsetzung dieser Dienstleistungsrichtlinie einen Modernisierungsschub für die öffentliche Verwaltung.
Der Terminus „Inländerdiskriminierung“ - so heißt es nun mal, das ist nicht ausländerfeindlich oder sonst irgendwas - besagt: Wenn wir das Verfahren für die ausländischen Dienstleistungsanbieter ändern, dann müssen die Verfahren auch bei allen inländischen Gewerbeanträgen zur Anwendung kommen. Diesbezüglich gab es in Deutschland große Unterschiede. In einigen Ländern gab es die Vorstellung: Wir errichten eine EUDienstleister-Abteilung, und das andere läuft wie gehabt. - Es bedurfte verschiedener Diskussionen im Sinne der einheitlichen Durchsetzung. Die Wirtschaftsministerkonferenz hat sich gegen andere Widerstände geeinigt: Es gibt keine Inländerdiskriminierung. Es ist gut, dass das die Koalitionsfraktionen hier noch einmal klarstellen. Wir wollen, dass die gesamten Verfahren modernisiert werden, und zwar im Sinne einer Beschleunigung und einer gesicherten Qualität. Das geht bis hin zur Frage der Genehmigungsfiktion, also dass in Aussicht steht: Wenn eine Genehmigung binnen drei Wochen nicht erteilt ist, gilt sie als genehmigt. - Es ist ein mörderischer Druck darin, und das ist gewollt.