Herr Schuldt, Sie glauben offensichtlich, im Richterwahlausschuss ein Problem bemerkt zu haben; es ist aber schon geregelt. Sie rauben damit dem Hohen Haus kostbare Zeit. Hätten Sie zuletzt meiner Berichterstattung im gemeinsamen Richterwahlausschuss zugehört, als es um den Zugang zu Lebenszeitrichter- und -beförderungsstellen ging, dann hätten Sie bemerkt, dass hier wenig konkretisiert, sondern nur sachgerecht angewandt werden muss.
Erstens: Es ist keinem Bewerber ohne Öffentliche-Dienst-Erfahrung verwehrt, sich um ein Richteramt zu bewerben. Es existiert kein Quereinsteigerverhinderungsproblem. Die angesprochenen Erfahrungen können schon heute bei der Bewerberauswahl Berücksichtigung finden - § 9 Nr. 4, aber auch § 10 Abs. 2 Nrn. 4 und 5 Deutsches Richtergesetz.
Zweitens: Der festgestellte Missstand rührt möglicherweise aus dem Umstand her, dass die Erfahrung in anderen juristischen
Berufsfeldern auch die Einsicht eingetragen hat, dass - im Vergleich etwa zu den Verdienstaussichten auf einer Amtsrichterstelle - im Querschnitt am freien Markt mehr zu verdienen ist, freilich abhängig von der individuellen Leistungsbereitschaft und -fähigkeit des Berufsträgers.
Drittens: Wieso überdies nur den von der DVU besonders ins Augenmerk genommenen privatwirtschaftlichen Berufsträgern das Risiko der Erfolglosigkeit ihrer Bewerbungsbemühungen im Hinblick auf das weitere berufliche Fortkommen in ihrem alten Betätigungsfeld abgenommen werden soll, bleibt unklar, kann aber auch dahingestellt bleiben; denn auch hierzu gibt es Regelungen im Brandenburgischen Richtergesetz; vergleichen Sie bitte die §§ 6a und 6b. Im Hinblick auf das erstrebte Antragsziel ist das schon jetzt ausreichend interessenwahrend.
Viertens: Ein Besetzungsproblem besteht nicht in dem im Antrag formulierten Sinne. Der Fokus der Problematisierung eines Besetzungsdefizits muss auf die insgesamt unzureichende Anzahl an Planstellen im Justizhaushalt gerichtet werden, und zwar nicht nur bei Richtern, sondern insgesamt in der Justiz.
Herzlichen Dank. - Die Landesregierung verzichtet. Demzufolge erhalten Sie noch einmal das Wort, Herr Schuldt.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon erstaunlich, wie Sie sich hier wie eine Schlange im Feuer winden, meine Damen und Herren von der Koalition und der LINKEN, nur um einem Antrag unserer Fraktion nicht zustimmen zu müssen. Dabei wissen Sie genauso gut wie ich, Herr von Arnim und Herr Sarrach, dass es auch von Vertretern der LINKEN und der SPD als notwendig angesehen wird, Quereinsteigern den Zugang zum Richteramt zu ermöglichen. Sie haben sicherlich auch die Antwort der Justizministerin im Richterwahlausschuss auf meine damalige Frage gehört, die nun wirklich nicht zu akzeptieren war und ist. Daran kann man sehen, dass unser Land einen Justizminister benötigt, der erstens aus dem Fach ist und zweitens noch Visionen hat.
Das wird sicherlich ein Quereinsteiger sein, wobei wir wieder beim Thema sind. Der jetzige Zustand, meine Damen und Herren, mit einer Ministerin, die sich nicht bewegt, kann nicht länger akzeptiert werden. Sie sehen, es geht uns um die Zukunft der dritten Gewalt, um die nachhaltige Leistungsfähigkeit der Justiz. Die Gerichtsbarkeit ist uns im Gegensatz zu Ihnen offensichtlich wichtiger, ja wichtig genug, um interne Probleme und die dringenden Fragen ernst zu nehmen, damit die Justiz in Zukunft nicht der Rechtswirklichkeit hinterherhinkt.
Dabei gehen wir nicht einmal so weit wie der Vorsitzende der CDU-Landesgruppe im Bundestag, der im Zusammenhang mit dem Fehlen geeigneter Quereinsteiger die Befürchtung aussprach, dass in Zukunft entrückte Richter vom Rechtsempfinden der Bevölkerung Lichtjahre entfernt sein könnten. Aber im
Kern läuft es darauf hinaus, wenn im Wesentlichen nur Personen Recht sprechen, die außerhalb von Universität, Referendariat und richterlichem Probedienst nichts weiter vorzuweisen haben als eben zwei Staatsexamina, deren Wert angesichts der von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich schwierigen Prüfung zudem sehr spekulativ ist.
Verstehen Sie dies bitte nicht als Schelte an unseren Richtern, meine Damen und Herren. Auch im Land Brandenburg sind die Richter sehr fleißig und bemüht, gerecht Recht zu sprechen, und ihre Belastung ist dabei groß genug. Unsere Aufgabe als Gesetzgeber ist es indes, die Justiz personell so zu gestalten, dass unsere Richterinnen und Richter die besten Voraussetzungen mitbringen, um ihr mit höchster Verantwortung verbundenes Amt unabhängig und effektiv ausüben zu können. Immer häufiger kommt es zum Beispiel vor, dass spezialisierte Anwälte mit Kopfschütteln Urteile zur Kenntnis nehmen, in denen der Sachverhalt nicht ausreichend dargestellt wird und die rechtliche Würdigung mangelnde Kenntnis der Materie zeigt. Als ein prägnantes Beispiel sei hier nur die Anwendung der HOAI genannt, bei der viele Urteile fälschlich davon ausgehen, die dort genannten Leistungsstufen geben bei lückenhaftem Leistungsverzeichnis den dann anzunehmenden Vertragsinhalt vor. Gerade bei den Kollegialgerichten dürfte unser Antrag mit Wohlwollen und großer Genugtuung aufgefasst werden. Denn jede Kammer, jeder Senat würde sich freuen, wenn im Einzelfall angesichts einer besonders schweren und auch von der Tatsachenseite her äußerst komplizierten Materie ein erfahrener Praktiker als Berichterstatter zur Verfügung steht, der in der Lage ist, das Verfahren mit fachlicher Routine zu führen.
Dabei müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass der Justizbetrieb für erfolgreiche Spezialisten aus Anwaltschaft und Wirtschaft auch heute nicht das Elysium ist. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Justiz Kompetenzträger nur gewinnen kann, wenn das Dienstrecht weniger Hürden als vielmehr Förderung und Unterstützung zur Verfügung stellt, damit sich solche Leute überhaupt für das Richteramt bewerben. Das macht es erforderlich, dass zum Beispiel ein Anwalt die Chance haben muss, seine Kanzlei gewinnbringend zu veräußern oder deren Abwicklung in zumutbarer Zeit zu regeln. Das macht es erforderlich, dass für den Fall, dass ein Probedienst nicht bestanden wird, die Rückkehr in die bisherige Tätigkeit und damit die berufliche Zukunft gefördert werden. Nichts anderes ist Grund für den letzten Satz unseres Antrags.
Meine Damen und Herren, als Bundesland haben wir, von den Vorgaben des Deutschen Richtergesetzes einmal abgesehen, bei der Einstellung der Richter relativ große Gestaltungsfreiheit. Nehmen wir diese wahr und tragen wir zur Bereicherung der Richterschaft mit Fachleuten bei! Noch einmal meine Bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. - Ich bedanke mich.
Die Fraktion der DVU beantragt die Überweisung des Antrags in der Drucksache 4/6248 an den Rechtsausschuss. Wer der Überweisung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Damit ist dem Überweisungsantrag mit großer Mehrheit nicht zugestimmt worden.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag in der Sache. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt gegen den Antrag? - Mit großer Mehrheit ist dieser Antrag abgelehnt worden.
Verlängerung des Investitionszulagengesetzes und der Verstetigung der GA-Förderung „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Interfraktionell ist vereinbart worden, hierzu keine Debatte zu führen. Wir kommen demzufolge zur Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 4/6287. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dem Antrag ist damit einstimmig zugestimmt worden.