Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin über die Reaktion meiner Vorredner auf meinen Antrag schon einigermaßen erstaunt.
- Herr Schulze, Sie haben in der Vergangenheit unter Beifall Ihrer SPD-Fraktion und Ihres Koalitionspartners schon häufiger Dr. Goebbels zitiert - eines Ihrer rhetorischen Vorbilder und wollen mir hier die Demokratie erklären!
Das kann man im Protokoll nachlesen, dass Herr Schulze das schon häufiger getan hat, eines seiner großen rhetorischen Vorbilder zu zitieren.
Bislang bin ich davon ausgegangen, dass zumindest ein Redner der Koalitionsfraktionen bereit ist, sich für den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in unserem Land auszusprechen. Das hat durchaus Brandenburgbezug, denn Strafrecht ist zwar Bundesrecht, geht aber uns alle an.
Wie Sie wissen, hat meine Fraktion 2006 auch den Gesetzesänderungen zum Brandenburgischen Polizeigesetz nicht zugestimmt, nachdem die Mehrheit dieses Hauses unseren Änderungsanträgen nicht folgen wollte, mit denen wir den Grundrechtseingriffen in das Fernmeldegeheimnis sowie in die informationelle Selbstbestimmung rechtserhaltende Schranken setzen wollten.
reits im Jahr 2006 ausdrücklich für den Schutz der freiheitlichdemokratischen Grundordnung eingesetzt. Wir geben Ihnen nur die Gelegenheit, das heute auch zu tun.
Wir als DVU-Fraktion sind der Ansicht, dass man es als Parlamentarier - weder als Mitglied des Bundestages noch als Mitglied eines Landtages - den Verfassungsgerichten überlassen sollte, darüber zu entscheiden, ob das, was man an Gesetzen produziert, grundgesetzkonform ist oder nicht.
Jeder demokratische Abgeordnete trägt die Verantwortung dafür, dass nur an den Grundrechten und dem Rechtsstaatsprinzip orientierte Gesetze das Parlament verlassen.
Unser heutiger Antrag soll Ihnen endlich einmal Gelegenheit geben, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, nicht immer nur davon zu reden, wie demokratisch Sie angeblich seien, sondern Sie sollen Ihre Verankerung in der Verfassung auch durch Ihr Abstimmungsverhalten unter Beweis stellen.
Die Abgeordneten in der Fraktion DIE LINKE klammere ich hier einmal aus, denn deren parteipolitische Kontinuität geht zurück auf die DDR-Diktatur. Dieses grausame Kapitel der deutschen Geschichte ist uns ja wohlbekannt. Nein, dieser Antrag ist nur etwas für die Abgeordneten, die auf dem Boden des Grundgesetzes und der brandenburgischen Landesverfassung stehen.
Wer dort steht, hat auch kein Problem, sich zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen und diesem Antrag seine Zustimmung zu geben.
Wer dagegen stimmt, stellt sich gegen die Grundprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und sollte es in Zukunft unterlassen, sich Demokrat zu nennen und andere demokratische Parteien - oder: die einzige demokratische Partei, die DVU - zu diffamieren.
Herr Abgeordneter, sind Sie bereit, sich für den Vergleich, den Sie hier gezogen haben, zu entschuldigen? Anderenfalls müsste ich Sie mit einem Ordnungsruf belegen.
Frau Präsidentin! Es ist alles in den Plenarprotokollen nachlesbar. Ich habe mich nicht zu entschuldigen für die Wahrheit.
Nein, Frau Präsidentin, das reicht mir nicht. Ich beantrage, dass Sie den Abgeordneten Nonninger gemäß § 35 der Geschäftsordnung des Landtages von der Sitzung ausschließen. Herr Nonninger hat mich mit einem der größten Kriegsverbrecher, Hetzer und Verbrecher gegen den Frieden der Völker verglichen mit Goebbels, dem Abschaum der Weltgeschichte.
- Wissen Sie, ich habe Herrn Goebbels als Abschaum der Weltgeschichte zitiert. Das kann man zitieren, um kenntlich zu machen, wofür man auf keinen Fall eintreten darf, sondern wogegen man sein muss. Sie haben mich mit Goebbels verglichen und gesagt, ich würde in seinen Fußstapfen wandeln. Das weise ich in aller Schärfe zurück. Das zeigt auch in aller Deutlichkeit Ihre ahistorische, revisionistische und gleichmacherische Herangehensweise.
Sie haben keine Ahnung von der Art und Weise des Wirkens von Goebbels, diesem üblen Menschenverächter, sonst würden Sie solche Worte hier nicht in den Mund nehmen. Ich erwarte und verlange, Frau Präsidentin, dass dieser Abgeordnete deswegen ausgeschlossen wird; denn das ist der Anfang eines ganz schlimmen Weges.
(Zuruf: Ohne Ordnungsruf? - Schulze [SPD]: Es steht in der Geschäftsordnung, dass das ohne Ordnungsruf mög- lich ist!)
- Ich habe bereits einen Ordnungsruf ausgesprochen, und es ginge laut § 34 der Geschäftsordnung auch ohne Ordnungsruf.
(Nonninger [DVU]: Ich räume nur meine Sachen zusam- men! - Der Abgeordnete Nonninger verlässt den Saal.)
Die Aussprache zu dieser Thematik ist damit beendet, und wir kommen zur Abstimmung. Die DVU hat namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte die Schriftführer, laut und vernehmlich die Namen aufzurufen.
Gibt es Abgeordnete im Raum, die keine Gelegenheit hatten, ihre Stimme abzugeben? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung und bitte um Auszählung der Stimmen.
Meine Damen und Herren, ich teile Ihnen das Abstimmungsergebnis mit: 56 Abgeordnete votierten mit Nein, fünf Abgeordnete votierten mit Ja. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Des Weiteren liegt ein Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU in der Drucksache 4/6728 vor.
Ich eröffne die Aussprache. Frau Abgeordnete Große, Sie erhalten das Wort für die Fraktion DIE LINKE.