Christoph Schulze
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Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dass von einer extremen Partei extreme Anträge kommen, muss einen nicht besonders verwundern. Aus unserer Sicht wird auch eine gewisse Form von Schindluder mit dieser Problematik getrieben.
Aber wer die entsprechenden Slogans der DVU, dieser rechtsradikalen Partei, kennt, der wundert sich weder über die Überschrift noch über den Inhalt.
Die Landesregierung wird zur Vorlage umfangreicher und zusätzlicher Arbeitsmarktberichte aufgefordert. Wir stellen fest,
dass all diese eingeforderten Zahlen, die angeblich verschleiert werden, von jedermann im Internet nachgelesen werden können. Bei Arbeitsagentur.de sind die Zahlen der 1-Euro-Jobs, Arbeitnehmerüberlassung, monatliche Statistiken etc. abrufbar.
Die Einstellungsbereitschaft soll durch eine zusätzliche Arbeit der Landesregierung erforscht werden. Hier ist aber das IABBetriebspanel bereits tätig. Wir können nicht erkennen, warum die Landesregierung Doppelarbeit leisten soll, wo bereits Sacharbeit durch entsprechende Forschungsinstitute geleistet wird. Die geforderten Arbeitsmarktprognosen sind wissenschaftlich gar nicht zu leisten. Insofern ist es einfach, etwas zu fordern, von dem man weiß, dass es nicht erfüllbar ist.
Der Vorwurf von verfälschten Statistiken ist wiederum selbst falsch.
Insofern erübrigt es sich, sich weiter mit diesem Antrag auseinanderzusetzen. Wir hoffen, dass es der vorletzte Antrag von dieser extremen Gruppierung war, mit dem sich dieser Landtag beschäftigen musste. Wir werden den Antrag ablehnen. Er hilft den Menschen nicht, er gaukelt etwas vor, er missbraucht Menschen, auch Schicksale.
Wir sind nicht dafür zu haben, Arbeitsmarktprobleme kleinzureden. Wir wollen die Arbeitsmarktprobleme beseitigen. Wir wollen sie bekämpfen. Wir sind eingebunden in ein internationales System. Da kann man sich nicht nur etwas wünschen.
Das ignorieren Sie. Sie wollen letztendlich den Menschen einreden, dass alles viel schlimmer ist. Ich finde, die Situation ist schon dramatisch genug. Da müssen wir nicht noch etwas draufsetzen. Sie treiben Ihr Geschäft mit der Angst. Das ist schade. Es muss aber als solches noch einmal benannt werden. Wir werden den Antrag ablehnen.
In aktuellen Medienberichten war die Rede davon, dass die Anflugverfahren für den Flughafen Berlin-Schönefeld zukünf
tig neu geregelt werden sollen, sodass die Piloten nicht mehr unkontrolliert über bewohnte Gebiete anfliegen können, was in der Vergangenheit zu vermehrten Fluglärmbeschwerden geführt hat.
Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung, ob sie diese Information bestätigen kann.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach dem Redebeitrag der DVU, den wir hier gehört haben, kann es einen nicht auf dem Platz halten.
Wir wollten hier auf Ansinnen der Fraktion DIE LINKE über Integrationspolitik reden. Wir müssen in dieser Frage nicht alle einer Meinung sein. Es ist ein wichtiges Thema, es ist ein schwieriges Thema. Aber wir müssen nicht so etwas erdulden oder ertragen, wie das, was wir gehört haben.
Wohin Nationalismus, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Menschenverachtung und Chauvinismus führen, haben wir alle an der Geschichte bitter erlebt. Auch heute gibt es auf diesem Globus noch tagtäglich Dinge, die auf diesen menschenverachtenden Ideologien beruhen und unsägliches Unheil und Leid mit sich bringen. Dass man sich im Landtag Brandenburg so etwas anhören muss, ist nicht nur erschütternd, sondern auch empörend.
Manchmal ist es schlimm, in solche menschlichen, seelischen und politischen Abgründe zu blicken. Wir haben das gerade eben geschaut.
Der Beitrag der Abgeordneten Fechner der DVU war ganz offensichtlich fremdenfeindlich, rassistisch und menschenverachtend. Frau Fechner hat uns deutlich die Fratze dessen gezeigt, was DVU und das ganze politische Konstrukt, das dahintersteht, bedeutet.
Neonazis leben von der Provokation. Sie haben uns provoziert. Sie haben die gesamte demokratische Gesellschaft provoziert. Wir haben das zurückgewiesen, indem wir uns angemessen verhalten haben. Ich möchte uns ermahnen, uns alle ermahnen, der Worte Bert Brechts zu gedenken: Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch. - Das haben wir hier ganz deutlich gesehen.
Der Redebeitrag von Frau Fechner sollte eine weite Verbreitung finden, damit die Menschen wissen, was dahintersteckt hinter der DVU, hinter solchen Biedermännern und Biederfrauen - , und was das bedeuten kann, sollten sie tatsächlich
einmal in die Lage versetzt werden, ihre menschenverachtende Ideologie in Politik umzusetzen. Dann gnade uns Gott! Davor möge uns das Volk, mögen uns die Wähler und der Herr beschützen. - Danke.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion und auch die CDU-Fraktion gehen davon aus, dass der Landtag heute einen derartigen Beschluss nicht fassen wird, und wir möchten Sie bitten, dem Antrag nicht zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Rechtsetzungskompetenz für das Einkommensteuerrecht liegt nach dem Grundgesetz ausschließlich beim Deutschen Bundestag. Das ist so, das ist auch im Rahmen der Föderalismusreform nicht geändert worden, und das soll so bleiben.
Wir werden jetzt zu einer Bundesratsinitiative aufgefordert. Ich frage mich: Wenn das alles so einfach ist, warum ist dann bisher noch niemand darauf gekommen? Der größte Steuervereinfachungsantrag aller Zeiten? - Das überzeugt uns nicht. Wir haben da berechtigte Zweifel, und aus diesem Grunde werden wir den Antrag auch nicht mittragen.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es drängt sich immer wieder die Frage auf: Warum handeln so viele Anträge der DVU-Fraktion von der Ausländerproblematik? Warum immer wieder dieses Thema, ob nun subtil, offen oder verdeckt?
Dieser Antrag ist unglaublich zynisch. Er hat mir die Sprache verschlagen. Es zeigte sich auch mit dem Redebeitrag der Abgeordneten Fechner eine unerhörte Diffamierung all derjenigen, die in der Härtefallkommission sitzen und über rechtlich schwierige Fälle und menschliche Schicksale zu entscheiden haben.
Frau Fechner, Sie werden es vielleicht noch nicht gehört haben: Es gibt im deutschen Recht - jeder Mensch kennt diese Formulierung - auch den Grundsatz, dass man manchmal „Gnade vor Recht“ ergehen lässt. Das hat etwas mit Mitmenschlichkeit zu tun, mit Mitgefühl, mit Ermessensentscheidungen. Dass Sie das nicht verstehen und nicht nachvollziehen können, das tut uns furchtbar leid.
Ich denke, das ist auch das, was uns zum Menschen, zum Individuum, zum zivilisierten Wesen macht, dass wir durchaus angemessene Entscheidungen treffen können. Dass Sie das nicht wollen, dass Sie Mitmenschlichkeit nach Kassenlage oder käuflich machen wollen, das finden wir bedauerlich.
Deutschland ist ein demokratischer, freiheitlicher Rechtsstaat. So steht es im Grundgesetz. Der Asylartikel 16a hat seinen Grund in der deutschen Geschichte, darin, dass im Zeitraum von 1933 bis 1945 viele Deutsche, die vor dem Nationalsozialismus flüchteten, weil sie um Leib und Leben fürchten mussten - und es sind ja auch viele Menschen umgebracht worden -, in anderen Ländern Asyl gefunden haben. Deutschland hat gesagt: Nicht weniger wollen wir den Völkern dieser Welt zurückgeben als das, was Deutsche auch erfahren haben.
Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Wir sind nicht in einer Bananenrepublik, sondern wir sind in einem demokratischen Rechtsstaat. Da müssen solche Dinge möglich sein, und das sind sie. Wir wehren uns gegen die von Ihnen vorgenommene Diffamierung. Wir finden das einfach unglaublich.
Letztendlich zeigen Sie mit diesem Antrag, was des Pudels Kern ist, wofür Sie stehen, für welchen Zynismus Sie auch stehen. Das ist bedauerlich. Das sollten sich alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes noch einmal auf der Zunge zergehen lassen und am Wahltag eine entsprechende Entscheidung treffen. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn Frau Hesselbarth ihren Antrag tapfer abgelesen hat, werden wir ihm nicht zustimmen. Wir sind hier im Landtag Brandenburg. Der Landtag Brandenburg hat keine Gesetzgebungskompetenz für das Einkommensteuergesetz.
Die DVU-Fraktion überhäuft uns in jeder Plenarsitzung mit Bundesratsinitiativen. Bei 40 habe ich aufgehört zu zählen bzw. zu sammeln. In der gesamten letzten Legislaturperiode hat es insgesamt acht Bundesratsinitiativen - durch alle 16 Bundesländer - gegeben, die im Bundesrat Erfolg hatten. Wenn wir auch nur einem Bruchteil der Bundesratsinitiativen, die die DVU-Fraktion der Landesregierung aufgeben möchte bzw. gern aufgegeben hätte, nachgegeben hätten, dann hätten wir das Land Brandenburg im Bundesrat mit Sicherheit gut blamiert; denn die anderen finden es sicherlich nicht besonders schicklich, wenn Brandenburg regelmäßig als eine Art Besserwisser daherkommt und versucht, den Bundestag zu belehren, was er denn tun müsse.
Der Bundestag ist die in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählte Vertretung des deutschen Volkes. Das ist der Adressat, der sich mit diesem Thema zu befassen hat.
Deswegen werden wir Ihrem Antrag - auch wenn Sie ihn tapfer vorgelesen haben - nicht nachkommen. Schließlich handelt es sich hierbei, wie bereits erwähnt, um eine Angelegenheit des Bundestags und nicht des Landtags. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir besprechen heute eine Vorlage des Präsidenten, die dieser aufgrund des geltenden Gesetzes vorgelegt hat. Da bisher nur der Präsident gesprochen hat, bin ich gespannt, was die Kollegen der anderen Fraktionen dazu sagen werden.
Ich habe jedenfalls im Vorfeld dieser Beratung nicht gehört, dass jemand die Unterlage, die Berechnung und die Schlussfolgerungen als unrichtig infrage gestellt hätte. Das geht auch gar nicht, denn Mathematik ist - Gott sei Dank! - noch unpolitisch. Der Präsident hatte hier nach § 6 des Abgeordnetengesetzes die Aufgabe, die entsprechende Tarifentwicklung im Land Brandenburg zu analysieren, dies dem Landtag vorzustellen und dann einen Vorschlag zu machen. Das hat er getan, und dafür möchten wir uns beim Präsidenten herzlich bedanken.
Bedauerlicherweise ist es so, dass es ein großes Missverständnis über die Abgeordnetenentschädigung, häufig auch „Diäten“ genannt, gibt. Die Situation ist so, dass das Bundesverfassungsgericht 1975 entschieden hat, dass die Abgeordneten über ihre Entlohnung selber entscheiden müssen. Die allermeisten Abgeordneten meiner Fraktion würden liebend gern darauf verzichten und eine Kommission oder irgendjemand anderes darüber entscheiden lassen. Aber das geht nun einmal nicht, und deswegen sind wir in der Situation, das selbst entscheiden zu müssen. Das werden wir heute in der 1. Lesung auch tun.
Ich werde an dieser Stelle meinen Redebeitrag unterbrechen, um erst einmal abzuwarten, wie sich die anderen zu dieser Vorlage positionieren, und dann vielleicht im zweiten Aufschlag noch einige Dinge zu sagen. Ich möchte allerdings den folgenden Rednern die Worte des Kollegen Heinz Vietze aus der Debatte vom 26. Oktober 2006 ins Gedächtnis rufen, der hier Folgendes attestiert hat: Er - Kollege Vietze - findet, dass wir insgesamt im Landtag Brandenburg mit der Abgeordnetennovelle,
die wir damals besprochen und beschlossen haben, „eine kluge Entscheidung getroffen“ haben. Ich meine, dem ist nichts hinzuzufügen. Ich hoffe, dass sich alle an diese Beratung und Entscheidung noch erinnern und dies auch heute noch für eine kluge Entscheidung halten. Ich habe auch anderes gehört; aber wir werden dies im Rahmen dieser Debatte noch hören und sehen und darauf weiter einzugehen haben.
Frau Präsidentin! Es wird vermutlich wenig Sinn haben, nach links oder nach rechts - zur Linken oder zur DVU-Fraktion mit dem fünften Gebot „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider Deinen Nächsten“ zu schauen.
- Das ist das fünfte.
Vielmehr werden wir uns hier offen damit auseinandersetzen. Herr Görke, ich bin leider nicht überrascht, muss es jedoch in aller Deutlichkeit sagen: „Weißer Mann spricht mit gespaltener Zunge.“ Ihre Rede war bigott. Ich möchte auch erklären, warum. Ich kann einen Vergleich zwischen Ihnen und mir anstellen. Ich habe das Privileg, dass ich bereits seit 1990 Landtagsabgeordneter bin. Was heißt Privileg? - Zumindest wurde ich viermal wiedergewählt. Man muss dafür arbeiten, um wiedergewählt zu werden.
Direkt wiedergewählt zu werden heißt, dass man mit seinem Handeln nicht sehr weit weg von den Bürgerinnen und Bürgern ist. Zudem hat es auch etwas zu bedeuten, wenn man mehr Erst- als Zweitstimmen hat.
Herr Kollege Görke, liebe Abgeordnete der Linksfraktion, ich möchte an Folgendes erinnern: Seit 1992 haben Sie in nahezu jeder Debatte über eine Abgeordnetenentschädigung gegen eine Erhöhung gestimmt und jedes Mal gebetsmühlenartig erklärt, Sie würden den jeweiligen Mehrbetrag für gemeinnützige Zwecke spenden.
- Hören Sie genau zu, Frau Tack.
Im Jahr 1992 lagen die Abgeordnetendiäten bei ca. 1 800 DM, dies entspräche heute ca. 900 Euro. Nunmehr liegen sie bei 4 439 Euro. Meine Damen und Herren, ich frage Sie - ich erwarte auch, dass Sie das nachweisen und den Kollegen hier aufzeigen -, wohin Sie, jeder Einzelne, Ihre 3 400 Euro pro Monat als Spende geben; denn Sie haben in jeder Diskussion über die Erhöhung der Abgeordnetendiäten gesagt: Wir werden den Mehrbetrag spenden. - Allein das zeigt die Bigotterie auf. Auf uns zeigen Sie mit dem Finger. Ich sage: Drei Finger zeigen auf Sie selbst zurück.
Worüber sprechen wir hier eigentlich? - Wir sprechen über 4 439 Euro zu versteuerndes Bruttoeinkommen. Ich weiß nicht, wer in Ihrer Fraktion noch gesetzlich versichert ist. Ich bin es auf jeden Fall. Ich zahle einen monatlichen Krankenkassenbeitrag von 600 Euro, die wir vom Bruttoeinkommen abziehen können. Zudem zahle ich meine Steuern. Nach Abzug dieser beiden Beträge sehe ich überhaupt nicht mehr, dass ich enorm überbezahlt bin. Das sage ich in aller Deutlichkeit.
Ich finde, dies muss man in Relation setzen. Sie verknüpfen hier Dinge wie Aufwandsentschädigung und Rente miteinander, die nicht mit dem heutigen Gesetzentwurf zu verknüpfen sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner letzten Entscheidung unter anderem zu den Abgeordnetenentschädigungen und den Wahlkreispauschalen festgestellt, dass die Aufgabe eines Abgeordneten etwas Besonderes ist. Ja, das ist etwas Besonderes. Wir sind das Bindeglied zwischen der Bevölkerung und
dem Staat, der Verwaltung und der Regierung. Wir üben jeden Tag eine Pendeldiplomatie aus. Wir hören uns vor Ort an, was die Bürgerinnen und Bürger zu sagen haben, und versuchen dann, dies in konkretes Regierungs- und Verwaltungshandeln umzusetzen.
Wenn ich meine Rede zu Ende gebracht habe. Ich habe noch eine Minute.
Abgeordneter zu sein ist zugegebenermaßen ein schwieriger Job. Ich möchte aber nicht in Abrede stellen, dass auch die Krankenschwester, der Busfahrer oder der Ingenieur ordentliche Arbeit in diesem Land leisten. Es werden auch alle ordentlich bezahlt.
Ich habe aus Ihrer Fraktion keinen Protest gehört, als die IG Metall 8 % mehr Lohn gefordert, jedoch lediglich 4,2 % bekommen hat. Ich habe keinen Protest aus Ihrer Fraktion gehört, als ver.di und der Hartmannbund - wie sie alle heißen - für die Krankenhäuser 3 Milliarden Euro mehr und auch entsprechende Tarifsteigerungen durchgesetzt haben. Daran orientiert sich letztlich auch das, was wir bekommen. Wir bekommen etwa 2 % mehr. Da machen Sie ein Fass auf, sodass ich einfach sagen muss: Damit, mit Ihrem Agieren kündigen Sie auch eine Verabredung auf, eine Verabredung, die Institutionen dieses Staates - wie das Abgeordnetenmandat - nicht permanent durch den Dreck zu ziehen. Ich finde das nicht in Ordnung. Das muss ich in aller Deutlichkeit sagen.
Liebe Kollegen von der Linksfraktion, es gibt nie einen richtigen Zeitpunkt. Das Jahr 2006 war für Sie eventuell weit genug weg von irgendeiner Wahl, um zu sagen: Wir können den anderen Kollegen jetzt vielleicht ein wenig entgegenkommen. - Ich finde es nicht in Ordnung, dass Sie uns das in einer Art und Weise vorhalten, als ob wir der reiche Selbstbedienungsladen wären. Wenn man die Zahlen betrachtet, erkennt man, dass es eben nicht so ist.
Herr Görke, nun noch etwas zu dem Entschließungsantrag, den Sie zitiert haben. In dem Entschließungsantrag steht - man muss diesbezüglich bei den Tatsachen, Worten und Beschlüssen bleiben -, dass noch in dieser Wahlperiode geprüft wird, was die anderen Parlamente in Deutschland getan haben. Ich möchte das einmal vorwegnehmen, weil ich die Sache seit dem Jahr 2006 sehr aufmerksam verfolge und wir diesbezüglich auch im Gespräch gewesen sind. Ich bin auch mit Heinz Vietze über diese Dinge im Gespräch gewesen. Ich möchte nicht in Abrede stellen, dass wir da Dinge tun können. Dafür brauchen Sie jedoch die Mehrheit in diesem Haus und in der Gesellschaft. Diese betet man nicht herbei, und man bekommt sie auch nicht, wenn man andere vor den Kopf stößt.
Was ist Ihre Falschdarstellung? - Sie besteht darin, dass im Ent
schließungsantrag steht, dass analysiert wird, was die anderen Länder getan haben. Nichts haben die anderen Länder getan. Nach NRW hat nur noch Schleswig-Holstein etwas getan, und das in einer sehr pikanten Art und Weise, sodass ich sage: Wenn wir hier den Antrag einbringen würden, die Abgeordnetendiäten auf 9 000 Euro zu erhöhen, dann wären Sie die Ersten, die sich in die Büsche schlagen und sagen würden: Dieses Schleswig-Holstein-Modell ist unmöglich.
Das meine ich mit Bigotterie. Man kann eben nicht rechts blinken und links fahren, sondern ein Wort ist ein Wort.
Ich sage sehr deutlich: In dieser Frage haben Sie das Wort gebrochen und letztlich die anderen Kollegen vorgeführt. Das ist nicht in Ordnung. Ich bin darüber auch sehr enttäuscht. Das ist keine Basis für eine gute Zusammenarbeit. An diesen Stellen zeigt sich auch, wie die Zusammenarbeit funktioniert, wenn man sich bei den heiklen Themen in die Büsche schlägt und einen auf Sozialrevolutionär macht. Ich finde das sehr schade.
Im Namen des Abgeordneten Dr. Klocksin, der heute aus Krankheitsgründen leider verhindert ist, darf ich seine Frage vortragen:
Zum 1. Januar 2009 sind Veränderungen bei den Lkw-Mautsätzen vorgesehen. Aus diesem Grund fragt Herr Dr. Klocksin die Landesregierung, ob aus ihrer Sicht zu vermuten ist, dass es durch die Erhöhung der Lkw-Maut zu einer Erhöhung des Maut-Vermeidungsverkehrs auf Bundes-, Land- und Kreisstraßen kommen wird.
Im Namen des Abgeordneten Bochow stelle ich hier folgende Frage: Presseberichten - unter anderem der „PNN“ vom
28. Juli 2008 - zufolge wird in der Baubranche der Region Berlin-Brandenburg der gesetzliche Mindestlohn massiv unterlaufen, indem beispielsweise Arbeitszeiten falsch angegeben werden.
Aus diesem Grunde fragt der Abgeordnete Bochow die Landesregierung: Welche Erkenntnisse über die Einhaltung oder Nichteinhaltung des Mindestlohns bei brandenburgischen Baufirmen liegen der Landesregierung vor?
Presseberichten unter anderem in „Spiegel Online“ vom 24. Juli 2008 zufolge hat in den Ministerien des Bundes sowie im Bundestag die Anzahl von Leih- und Zeitarbeitskräften in der jüngeren Vergangenheit deutlich zugenommen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Rolle spielen Leih- und Zeitarbeitskräfte in der brandenburgischen Landesregierung sowie bei den nachgeordneten Behörden?
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man wirklich lachen.
Die DVU geriert sich hier als liberale Freiheitspartei. Das ist der Treppenwitz des Jahres. Ich glaube, den sollte man unbedingt aufschreiben. Die DVU ist keine normale Partei. Die DVU ist keine demokratische Partei. Die DVU ist eine Partei, die offen, mal verdeckt, das Gedankengut aus der NS-Zeit weiterhin vertritt.
Wir konnten hier im Landtag häufig sehen, wie sie die Grundwerte des Grundgesetzes ständig infrage stellt. Der Antrag ist an Verlogenheit nicht mehr zu übertreffen. Die Brandstifter belehren die Feuerwehr! Die Verfassungsfeinde bringen einen Antrag ein, um die Demokraten aufzufordern, sich zum Grundgesetz und zur freiheitlichen Grundordnung zu bekennen. Das ist eine Bodenlosigkeit, die einen sprachlos macht, die aber auf der anderen Seite auch entlarvend ist.
Kurt Tucholsky zitieren! Er würde sich im Grabe umdrehen, wenn er wüsste, dass die DVU seinen Namen in den Mund genommen hat. Er ist genau das Gegenteil von Ihnen.
Meine Damen und Herren, ich fordere an dieser Stelle die DVU-Fraktion auf, sich selbst zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen. Ich fordere sie auf, hier im Landtag einen Antrag einzubringen, in dem steht: Die DVU bekennt sich zur Freizügigkeit aller Menschen. - Ich verlange von Ihnen, dass Sie sich hier zum Gleichheitsgrundsatz bekennen, wonach alle Menschen gleich sind, unabhängig von Rasse, Religion oder Herkunft.
Ich verlange von Ihnen, dass Sie sich hier zur Glaubens- und Religionsfreiheit bekennen, dass Sie sich zur Meinungsfreiheit bekennen. Ich verlange von Ihnen, dass Sie die Gewaltenteilung anerkennen, die Sie hier regelmäßig auch in Abrede stellen. Ich erwarte von Ihnen, dass Sie die Geschichte anerkennen und keinen Geschichtsrevisionismus betreiben und Ihre ständige Geschichtsklitterung im Landtag bleiben lassen, die Sie schon vielfach vorgeführt haben. Ich verlange, dass Sie sich gegen Fremdenfeindlichkeit, gegen Rassismus und gegen Antisemitismus aussprechen und ganz klar dazu bekennen, dass das Gedankengut ist, das man nicht vertreten kann.
Nein, ich lasse mich von diesen Damen und Herren nicht unterbrechen. - Alles dies haben Sie fortwährend stets und ständig hier im Landtag in Abrede gestellt. Wir kennen das. Wir haben die Protokolle. Wir haben Ihre Worte. Das können Sie nicht leugnen.
Die DVU, Bündnispartner der neofaschistischen NPD, hat ein Problem mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sie lehnen sie nämlich in Wirklichkeit ab. Der Antrag ist eine Farce. Er ist eine Provokation und letztlich auch ein Offenbarungseid. Die DVU ist der Wolf im Schafspelz.
Meine Damen und Herren, ich sage: Hören Sie auf, sich zu verstellen! Seien Sie so, wie Sie wirklich sind - in Ihren nicht öffentlichen Sitzungen und in Ihren Hinterkammergesprächen und in dem, was man in Ihren Druckwerken lesen kann. Nehmen Sie die Maske ab und zeigen Sie das, was Sie wirklich sind. Sie sind nämlich keine demokratische Partei. Sie sind auch keine Demokraten. Sie wollen letztlich einen anderen Staat. Sie vertreten ein Gedankengut, das mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist. Wir werden uns von Ihnen nicht an einem Ring durch die Arena zerren lassen, um uns zu dem zu bekennen, was Sie in Wirklichkeit ablehnen und zerstören wollen. Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Nein, Frau Präsidentin, das reicht mir nicht. Ich beantrage, dass Sie den Abgeordneten Nonninger gemäß § 35 der Geschäftsordnung des Landtages von der Sitzung ausschließen. Herr Nonninger hat mich mit einem der größten Kriegsverbrecher, Hetzer und Verbrecher gegen den Frieden der Völker verglichen mit Goebbels, dem Abschaum der Weltgeschichte.
- Wissen Sie, ich habe Herrn Goebbels als Abschaum der Weltgeschichte zitiert. Das kann man zitieren, um kenntlich zu machen, wofür man auf keinen Fall eintreten darf, sondern wogegen man sein muss. Sie haben mich mit Goebbels verglichen und gesagt, ich würde in seinen Fußstapfen wandeln. Das weise ich in aller Schärfe zurück. Das zeigt auch in aller Deutlichkeit Ihre ahistorische, revisionistische und gleichmacherische Herangehensweise.
Sie haben keine Ahnung von der Art und Weise des Wirkens von Goebbels, diesem üblen Menschenverächter, sonst würden Sie solche Worte hier nicht in den Mund nehmen. Ich erwarte und verlange, Frau Präsidentin, dass dieser Abgeordnete deswegen ausgeschlossen wird; denn das ist der Anfang eines ganz schlimmen Weges.
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Was wären die Abgeordneten der DVU-Fraktion ohne ihre Manuskripte? Ich glaube, nichts.
Wir lehnen den Antrag ab. Wenn die DVU-Fraktion Handlungsbedarf sieht: Wir haben a) einen Wissenschaftlichen Dienst und b) verfügen Sie über ausreichende Fraktionsmittel, ein entsprechendes Gutachten in Auftrag zu geben. In Themenbereichen, die uns interessieren, tun wir das auch.
Die Landesregierung mit Berichtspflichten zu überhäufen und sich dann zu beschweren, dass die Regierung ihrer Arbeit in der Landesverwaltung nicht mehr nachkommen kann, ist eine einfache und bewährte Methode. Deswegen möchte ich Sie bitten, den Antrag abzulehnen.
Wir fragen den Innenminister: Am 19. Februar hat das Innenministerium zum ersten Mal nach Bekanntwerden des Oberverwaltungsgerichtsurteils vom 12. Dezember 2007 angekündigt, die unteren Landesbehörden - insbesondere die unteren Kommunalaufsichtsbehörden - bei der Lösung der sogenannten Altanschließerproblematik zu unterstützen. Im Plenum am 9. April und durch die Pressemitteilung des Innenministeriums wurde mitgeteilt, dass durch Rundschreiben des Innenministeriums die Aufgabenträger dazu angehalten werden sollen, die Beitragserhebung bis zur Lösung des Problems vorerst auszusetzen.
Aus diesem Grunde frage ich Sie, Herr Innenminister: Hat das Innenministerium die Kommunen bereits per Rundschreiben dazu angehalten, Beitragsbescheide an Altanlieger derzeit nicht zu verschicken?
Ich habe eine Nachfrage, die in eine Bitte mündet. Aber ich werde Sie in eine Frage kleiden: Herr Innenminister, wäre es möglich, sobald das Rundschreiben rausgeht, es auch den Abgeordneten dieses Hauses zur Verfügung zu stellen, da wir sozusagen Multiplikatoren im positiven Sinne sind?
Ich stelle die Frage stellvertretend für meine Kollegin Frau Prof. Dr. Sieglinde Heppener, die gerade eine Besuchergruppe betreut und Prioritäten gesetzt hat.
Seit dem 1. April 2006 werden Kfz in Brandenburg aufgrund der Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer nur noch gegen Erteilung einer Einzugsermächtigung zugelassen. Bei Abmeldung oder Umschreibung eines Kfz beim zuständigen Straßenverkehrsamt im laufenden Kalenderjahr nutzt das Finanzamt diesen Weg jedoch nicht, sondern schickt den Abrechnungs
vorgang und einen Verrechnungsscheck an den ehemaligen Halter.
Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: Weshalb können bei vorliegenden Einzugsermächtigungen Steuerrückerstattungen nicht direkt auf das Konto des Steuerzahlers überwiesen werden, zumal die Zahl der Onlinekontenhalter immer größer wird und diese beim Einlösen des Verrechnungsschecks zusätzliche Gebühren an die Kreditinstitute entrichten müssen?
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Antragstellerin hat einen Antrag eingebracht „Abgabengerechtigkeit für Beitrags- und Gebührenzahler“. Ja, es gibt ein Problem. Die antragstellende Fraktion hat es, nachdem landauf, landab darüber geredet wird, auch mitbekommen. Die SPDFraktion hat schon im März im Innenausschuss darauf hingewiesen, und auf unsere Initiative hin hat der Innenausschuss am 16. April 2008 eine Anhörung durchgeführt, die nicht unbe
dingt zur Verklarung der Frage beigetragen hat. Statt die 25 Fragen zu beantworten, sind 100 weitere hinzugekommen, was die Komplexität des Problems deutlich aufzeigt.
Dieser Antrag hier jedenfalls ist kein Beitrag zur Lösung des Problems, weil er nicht nur in sich widersprüchlich ist, sondern auch rechts- und verfassungswidrig; denn man kann die beiden Forderungen aus der Ziffer 1 und der Ziffer 2 nicht gleichzeitig erfüllen. Insofern wäre dieser Antrag eine sich selbst erfüllende Prophezeiung. Wenn er denn angenommen werden würde, würde immer etwas herauskommen, was entweder den Punkt 1 oder den Punkt 2 nicht erfüllen könnte. Das böte natürlich für die antragstellende Fraktion dann immer die Möglichkeit zu sagen: Der Landtagsbeschluss ist nicht umgesetzt. - Sie können nicht allen Ernstes davon ausgehen, dass wir einen solchen Unsinn mitmachen.
Wir werden uns morgen anlässlich einer weiteren Beratung, die eine andere Fraktion beantragt hat, seriös damit befassen. Ich empfehle Ihnen das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, welches wir in Auftrag gegeben haben, das, denke ich, morgen für alle verfügbar sein wird.
Wenn Sie das gelesen haben werden, werden Sie sehr schnell feststellen, dass das, was Sie hier fordern, unsinnig ist. Es tut mir leid, das so nennen zu müssen. Das ist es aber. Nicht erfüllbaren Forderungen kann man nicht zustimmen, das funktioniert nicht. Ich kann jedenfalls für meine Fraktion und auch für unseren Koalitionspartner, die CDU-Fraktion, nur sagen: Wir arbeiten sehr ernsthaft an der Lösung des Problems, das dort entstanden ist. Allerdings ist die Beschreibung der Ursachen, die der Abgeordnete Claus vorgenommen hat, völlig falsch. Die Ursachen liegen in viel älteren Vorgängen im Rahmen der Herstellung der deutschen Einheit und haben auch mit der Rechtsprechung der 90er Jahre zu tun. Es ist nicht immer gesetzgeberisch richtig reagiert worden, aber die pauschale und sehr vereinfachte Schuldzuweisung ist einfach unrichtig und unsachlich und löst das Problem nicht.
Wir lehnen den Antrag ab. Wir werden uns morgen sachlich mit den Kollegen der anderen Fraktionen über das Problem unterhalten. Dies ist jedenfalls kein Beitrag dazu.
Die Antragstellerin hat hier gezeigt, dass es ihr nicht um eine Lösung des Problems geht, sondern um Polemik; schließlich hat sie die Aufgabe auch an alle anderen verwiesen. Ich fordere Ihre Fraktion einfach auf: Legen Sie einen eigenen Gesetzentwurf vor. Es gibt den Wissenschaftlichen Dienst. Sie können sich der Juristen bedienen.
Dann werden wir sehen, ob Sie in der Lage sind, einen Gesetzentwurf, der rechts- und verfassungskonform ist, zu formulieren. Ich bestreite das und gebe hier auch ausdrücklich zu Protokoll, dass das, was Sie fordern, nicht geht. Deswegen legen Sie auch keinen Gesetzentwurf vor und fordern nur von anderen etwas.
Hinsichtlich Ihrer Interpretation der Anhörung und der Sachund Rechtslage kann ich nur Folgendes sagen:
Konfuzius hat folgenden Lehrsatz formuliert: Lernen ohne nachzudenken ist sinnlos; nachdenken, ohne Wissen zu haben, führt zu gefährlichen Überlegungen. - Genau damit haben wir es zu tun. Ihnen fehlt ein Mindestmaß an Sach- und Rechtsverständnis hinsichtlich der kommunalen Abgabenproblematik. Sie haben die Oberverwaltungsgerichtsurteile offensichtlich gelesen, aber nicht verstanden. Nur so kann man zu solchen Schlussfolgerungen kommen. Es ist bedauerlich, dass wir uns hier einen solch kruden Unsinn anhören müssen, aber leider ist es so.
Frau Kaiser, ich möchte Sie fragen, ob Sie den Sinn und die Bedeutung der Metapher von Wilhelm Busch kennen: Wer durch des Argwohns Brille schaut, sieht Maden selbst im Sauerkraut?
In der vergangenen Woche wurde vom Europäischen Gerichtshof eine Vorschrift des niedersächsischen Landesvergabegeset
zes zur Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen gekippt. Manche frohlockten bereits, dass damit die Mindestlohndebatte in Deutschland beendet sei. Die Berichterstattung und Kommentierung, unter anderem im „Handelsblatt“ am 04.04.2008, brachte dazu aber widersprüchliche Meinungen, und das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2006 gegenteilig geurteilt.
Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: Wie beurteilt die Landesregierung das EuGH-Urteil insbesondere unter dem Aspekt der aktuellen Diskussion zu einem einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland?
Diese Frage stellt der Abgeordnete Schulze vertretungsweise für den Abgeordneten Bochow, der krankheitsbedingt abwesend ist.
Bislang war vorgesehen, dass das Schengener Informationssystem der zweiten Generation, genannt SIS II, am 17. Dezember 2008 funktionsfähig sein soll. Vor wenigen Tagen wurde jedoch von der slowenischen Ratspräsidentschaft signalisiert, dass dieser Zeitplan nicht eingehalten werden könne. Nunmehr wird angestrebt, dass der letzte Mitgliedsstaat bis zum Jahresende 2009 an das System angeschlossen sein wird und es dann funktionstüchtig sein soll.
Aus diesem Grunde frage ich im Namen des Kollegen Bochow die Landesregierung: Wie bewertet sie die erneute Verzögerung des Starts von SIS II?
Namens des Kollegen Bochow möchte ich die Landesregierung zu Zuständigkeiten für Abfallentsorgungsanlagen befragen.
Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz hat den Landkreisen mit Rundschreiben vom 9. August des Jahres 2006 Zuständigkeiten für Abfallentsorgungsanlagen übertragen. Hiergegen haben einige Landkreise Klage eingereicht. Im Dezember des vergangenen Jahres wurde das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz durch das Verwaltungsgericht Potsdam darauf aufmerksam gemacht, dass die strittige Frage dieser behördlichen Zuständigkeit bereits durch das Urteil vom 4. März 2004 im Sinne der jetzigen Klagen beantwortet wurde.
Aus diesem Grunde begehrt Kollege Bochow, den ich hier vertrete, von der Landesregierung zu wissen, wie sie in dieser Angelegenheit weiter zu verfahren gedenkt.
Herr Kollege Christoffers, es kommt mir fast so vor, als ob Sie sich für den Antrag Ihrer Fraktion entschuldigen und rechtfertigen wollen. Aber da will ich jetzt gar nicht nachhaken, sondern möchte nur fragen, ob Sie sich vorstellen können, was diese vier Aktenordner hier sein könnten. Da Sie vermutlich genauso wenig wie ich über prophetische Kenntnisse verfügen - sonst
würden Sie wahrscheinlich Lotto spielen -, will ich es Ihnen sagen: Diese vier Aktenordner beinhalten alle Vorgänge der parlamentarischen Beratung zum Thema Bodenreform.
Wenn ich dann hier lese: „... stellt fest, zu keinem Zeitpunkt damit befasst war“, muss ich Ihnen, werte Kollegen von der Linksfraktion, sagen: Es liegt einfach daran, wie weit man es selbst kommen lässt. Ich finde, wir haben sehr oft darüber gesprochen. Wir haben vielleicht nicht immer nachgefasst.
Ich habe ihn ja gefragt, ob er wüsste, was das wäre.
Das war die Frage. Die konnte er nicht beantworten. Ich habe sie ihm dann beantwortet.
Herr Kollege Christoffers, würden Sie mir zustimmen, dass diese vier Aktenordner ein eindeutiger Beleg dafür sind, dass man sich im Parlament mit dem Thema schon befasst hat, wenn vielleicht auch nicht in ausreichendem Maße?
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bezugnehmend auf den Antrag möchte ich in der Geschichte etwas zurückgehen. Ich erinnere mich gut an die Nacht des 9. November 1989 - ich habe den Abend in Berlin verbracht, weil ich dort studierte - und an das, was uns unglaublich erschien: Die Mauer fiel. Es war ein unglaubliches Ereignis, an das die meisten von uns - auch in der alten Bundesrepublik -, wenn wir ehrlich sind, nicht mehr so recht geglaubt haben.
Man muss geschichtlich ein Stück zurückgehen, in die Zeit der Teilung Deutschlands, des Mauerbaus. Dieses Ereignis ging aus der einzigartigen Katastrophe, die das 20. Jahrhundert geprägt hat, nämlich dem Zweiten Weltkrieg, hervor.
Wir sollten Ursache und Wirkung nicht miteinander verwechseln. Es ist von Deutschland etwas ausgegangen, was dann wie ein Bumerang zurückgekommen ist und furchtbare Wunden geschlagen hat, zuerst in den Ländern um Deutschland herum und dann in Deutschland selbst. Ich möchte die Opfer nicht gegeneinander aufrechnen. Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben, und jeder, der im Krieg stirbt, ist ein Opfer zu viel. Da gibt es keine ideologischen Fragen.
Nun hatten wir die wunderbare Situation, dass sich Deutschland in Freiheit wiedervereinigt hat und wir ein demokratischer Rechtsstaat geworden sind. 50 Jahre Geschichte in zwei unterschiedlichen Systemen mit Blockauseinandersetzungen waren zu bewältigen. Seien wir ehrlich, bis zum 9. November 1989 und eigentlich auch einige Zeit darüber hinaus waren wir der tagtäglichen Bedrohung eines nuklearen Infernos, durch das sich beide Blöcke vernichten, ausgesetzt. Dass in diesem Zusammenhang Dinge passiert sind, die man nicht gut finden mag, die unrecht sind, ist, denke ich, jedem eingängig. Wir wissen, man kann Geschichte nicht zurückdrehen, man kann Dinge, die passiert sind, nicht ungeschehen machen. In diesem Kontext waren wir froh, dass Helmut Kohl die Initiative ergriffen und ungeachtet vieler Skeptiker sehr schnell die deutsche Einheit durchgesetzt hat.
Ich persönlich bekenne mich dazu. Sicher, manches war überhastet, manches war auch nicht ganz durchdacht. Ich erinnere
mich gut an den 19. August 1991, als in der Sowjetunion geputscht wurde. Ich erinnere mich gut - es war mein Geburtstag -, wie wir in der Staatskanzlei beisammen saßen und welch große Angst wir hatten. Da haben wir Gott gedankt, dass es deutsche Politiker bzw. den Deutschen Bundestag gab, der schnell zugegriffen, die Sache entschärft und die deutsche Einheit herbeigeführt hat. Das alles hätte nämlich auch ganz anders kommen können. In diesem Zusammenhang - 9. November - Mauerfall, bis zum 1. Januar 1990 waren in der DDR Kopierer und viele andere Dinge verboten; 18. März - Volkskammerwahlen; 6. März Modrow-Gesetz; dann der schnelle Ruf nach einer Wiedervereinigung; 1. Juli - Einführung der Währungsunion; die Ausarbeitung des Einigungsvertrags in einer abenteuerlichen Geschwindigkeit, es mussten wichtige Entscheidungen getroffen werden; die Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrags.
Machen wir uns nichts vor, nach der bedingungslosen Kapitulation des Deutschen Reichs am 8. Mai 1945 gab es bis zur Wiedervereinigung, bis zur Unterzeichnung des Zwei-plusVier-Vertrags, keine Souveränität für beide deutsche Staaten.
Machen wir uns nichts vor: Es gab nach dem 7. Oktober 1949 eine DDR; es gab davor eine Bundesrepublik Deutschland, die gegründet worden ist im Mai 1949 mit dem Grundgesetz. Aber machen wir uns nichts vor: Beide standen unter dem Vorbehalt der Alliierten. Insofern war auch klar: Eine Wiedervereinigung beider deutschen Teilstaaten zu einem freien Deutschland war nur möglich mit der Zustimmung der alliierten Mächte, denn sie hatten eine tatsächliche Gewalt über dieses Land.
Womit haben wir es hier jetzt zu tun? Ich denke, mit einem Fall von Geschichtsklitterung und einem Fall von Schlampigkeit und orthografischer Inkompetenz; von der fachlichen und sachlichen will ich gar nicht sprechen. Wir haben hier - das sehen Sie, wenn Sie einmal darauf gucken - den 2. Neudruck. Die DVU-Fraktion möchte, dass wir hier darüber entscheiden, eine Bundesratsinitiative zu starten. Wenn Sie sich diesen 2. Neudruck einmal anschauen, werden Sie sehr viele, auch schwere inhaltliche Fehler finden, weshalb man dieser Unterlage gar nicht zustimmen kann. In der Überschrift steht zwar noch richtigerweise, dass es hier um die Maßnahmen in der „Besatzungszone in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 7. Oktober 1949“ geht. Das ist aber relativ unwichtig, weil im Beschlusstext steht: „vom 8. Mai 1945 bis zum 7. Oktober 1990“. Die spannende Frage ist nun: Nehmen wir einmal hypothetisch an, wir würden, aus welchem Grund auch immer, dieser Überlegung nähertreten und beschließen, dass wir bis zum 7. Oktober 1990 - da war die Bundesrepublik Deutschland schon wiedervereinigt - eine Entschädigung wollten. Ich meine, Sie müssten erst einmal einen Antrag vorlegen, der inhaltlich richtig ist und in dem sich die Überschrift und der Beschlusstext nicht widersprechen.
Dann schreiben Sie unten, dass in der Sitzung im Juli 2007 die Landesregierung darüber berichten solle. Ich weiß nicht, ob Sie einen anderen Kalender haben, ob Sie nach dem gregorianischen, julianischen oder dem Mondkalender arbeiten. Die Landesregierung könnte im Juli 2007 gar nicht mehr berichten, weil das Jahr 2007, wie ausweislich des Datums der Ausgabe dieses Dokuments klar wird, schon vergangen ist.
Aber wir wollen uns dieser Sache nicht unbedingt weiter nähern. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die Sorgfalt bei der Erarbeitung dieses Antrags schon im orthografisch-inhalt
lichen Bereich sehr zu wünschen übriglässt, von der inhaltlichen, historisch-geschichtlichen und rechtlichen Frage ganz zu schweigen.
Was intendiert die DVU-Fraktion? Sie intendiert, dass wir uns dafür einsetzen sollen, dass Maßnahmen, die unter AlliiertemRecht, unter alliierter Oberhoheit hier stattfanden, rückgängig gemacht werden. Ich habe vorhin schon ausgeführt, dass wir 1990 froh waren, dass die Alliierten der Wiedervereinigung zugestimmt haben und dass deshalb Deutschland - die Bundesregierung, die für das deutsche Volk rechtmäßig spricht - gegenüber den Alliierten zugesagt hat, dass alliierte Maßnahmen nicht infrage gestellt werden, weil es eine Forderung war. - Das können Sie bestreiten, so viel Sie wollen, das ist eine historische Tatsache. Ich war damals schon politisch aktiv und kann mich daran noch gut erinnern. Das waren Ausflüsse aus dem Abkommen von Jalta, aus dem Potsdamer Abkommen usw.
Sie wollen versuchen, die Geschichte rückgängig zu machen oder umzudeuten, und bringen zum Ausdruck, dass der Bundesgesetzgeber in § 1 aus irgendwelchen Gründen, die Sie nicht nachvollziehbar finden, einen Absatz eingebaut hätte, in dem steht, dass die Rückgängigmachung der Enteignungen von Vermögenswerten auf besatzungsrechtlicher, besatzungshoheitlicher Grundlage nicht möglich sein sollen. Ich meine, der Deutsche Bundestag besteht aus über 600 Abgeordneten aus allen Schichten und allen Regionen Deutschlands. Darunter sind viele kluge Leute; davon gehe ich einfach einmal aus. Wenn die beschließen, dass dies im Gesetz zu stehen hat, hat es auch einen Hintergrund gehabt. Hätten Sie die Bundestags- und die Bundesratsdrucksache gelesen, dann wüssten Sie auch, welchen Grund es gegeben hat, nämlich den, dass es eine der Bedingungen für die Wiedervereinigung Deutschlands war. Nun kann man nicht alle Dinge rückgängig machen und sagen, wir tun einmal so, als wäre nichts gewesen.
Deshalb, meine Damen und Herren, ist dieser Antrag nicht nur schlampig gemacht, sondern er geht auch an der historischen Wirklichkeit vorbei. Man kann auch nicht alle Dinge stets und ständig neu aufrühren. Wir haben heute im Rahmen der Bodenreform über Rechtsfrieden gesprochen: dass bestimmte Dinge nicht immer wieder neu gemacht werden können. Das war auch ein Grund dafür, dass die Bodenreform nicht rückgängig gemacht wurde. Es war auch eine Forderung, die aus der ehemaligen DDR kam, die auch von Politikern kam, die nicht der SED oder den Blockparteien angehörten, dass Rechtsfrieden bestehen muss.
Im Übrigen intendiert der Antrag der DVU-Fraktion auch gar nicht eine Gesetzesänderung - das hat im Übrigen Frau Hesselbarth spannenderweise hier auch ausgeführt; es steht auch in der Beschlussvorlage, dass sich der Antragsteller nicht an der Gesetzeslage stört -, sondern die DVU-Fraktion begehrt eine Änderung der Rechtsprechung. Nun ergreift mich vollständige Verwunderung; denn heute früh ist von einigen hier das Bundesverwaltungsgericht als unumstößliche Instanz postuliert worden, und jetzt schreiben Sie selbst eine versteckte Richterschelte in Ihren Antrag hinein. Ich sage, das kann nicht sein. Wenn das Bundesverwaltungsgericht so entschieden hat, und zwar auf der geltenden gesetzlichen Grundlage, dann kann man das nicht einfach nolens volens wieder ändern wollen. Deswegen, meine Damen und Herren, können wir diesem Antrag nicht zustimmen. Er ist schlicht und einfach an der Sache vorbei, und es bringt letztendlich niemandem etwas. Ich glaube
auch nicht, dass die Regierungen der anderen Länder und die Bundesregierung dem zustimmen würden. Es wäre ein Beitrag, mit dem wir uns lächerlich machten. Deshalb ist dieser Antrag abzulehnen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Scharfenberg, lassen Sie mich mit einem Zitat unserer Datenschutzbeauftragten, Frau Hartge, die hier anwesend ist und die ich auch herzlich begrüße, beginnen. Sie hat sich heute eingelassen und ausgesagt, dass dieses Gesetz insgesamt anwenderfreundlicher als das alte Gesetz ist und durch entsprechende Vorschriften den Anforderungen des immer wichtiger werdenden Themas der Datensicherheit in angemessener Art und Weise Rechnung trägt.
Warum sage ich das? Das Gesetz ist besser, als Sie es dargestellt haben. Die Fortschritte sollte man auch als solche bezeichnen. Dass Sie das nicht tun, finde ich schade. Sicher, wir haben Differenzen, und zwar mit der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der CDU. Das brauchen wir nicht wegzudiskutieren. Wir gehören nun einmal unterschiedlichen Parteien und Fraktionen an. Wenn wir alle einer Meinung wären, käme ein Einheitsbrei dabei heraus. Gott sei Dank gibt es Pluralität.
Insofern möchte ich Ihre einleitend vorgebrachten Anwürfe, dass das Gesetz nicht passend, nicht zeitgerecht und nicht gut sei, namens der SPD-Fraktion zurückweisen. Der Gesetzent
wurf hat das Ziel, das Niveau des Brandenburger Datenschutzes auf den EU-Standard der Richtlinie 95/46 zu bringen; in diesem Zusammenhang wurde das Schlagwort „Entbürokratisierung“ immer wieder im Munde geführt. Anpassen und Entbürokratisieren heißt nicht, dass wir in Brandenburg uns von notwendigen und bewährten Sicherheitsstandards verabschieden. Unter diesem Aspekt hat die SPD-Fraktion das Gesetz sehr intensiv und kritisch bearbeitet.
Wie wir heute feststellen, gilt auch in Brandenburg das „Struck’sche Gesetz“, wonach kein Gesetz das Parlament in seiner ursprünglichen Fassung verlässt. Es erfährt Veränderungen. Der vorliegende Gesetzentwurf hat gute Veränderungen erfahren.
Als Maßstab haben wir immer angesetzt, dass der bestmögliche und notwendige Schutz verwirklicht werden soll. Wir haben - auch im Ausfluss der Anhörung - drei Änderungsvorschläge vorgebracht. Das beweist, dass die Durchführung einer Anhörung segensreich ist. Man kann sich, um es mit Konrad Adenauer zu sagen, nicht dagegen sperren, jeden Tag klüger zu werden. Nach der Anhörung waren offensichtlich viele von uns klüger. Wir haben erstens die Risikoanalyse und das Sicherheitskonzept wieder eingeführt; Sie haben es erwähnt. In diesem Punkt gab es bei den Koalitionsfraktionen unterschiedliche Auffassungen. Das einzuräumen ist keine Schande. Die CDU ist die CDU, und die SPD ist die SPD. Uns war es wichtig, den Schutz von Daten sicherzustellen, und dazu sind aus unserer Sicht eine Risikoanalyse und ein daraus resultierendes Sicherheitskonzept notwendig und unerlässlich. Nur die Kombination beider Dinge macht Sinn. Ich habe schon im Innenausschuss gesagt: Eine Diagnose ohne eine Therapie ist sinnlos. Eine Therapie ohne eine vorherige Diagnose führt ins Ziellose. - Ein Sicherheitskonzept, das nicht fortgeschrieben wird, ist wenig wert. Es veraltet und wird letzten Endes wertlos. Es soll kein lästiger Dokumentationsaufwand betrieben werden, sondern wir sind dafür, dass die Behörden dafür sorgen, dass das Sicherheitskonzept auf dem Laufenden bleibt. Sicherheit ist nicht zum Nulltarif zu haben. Man muss sich Mühe geben. Jeder Betroffene wird dankbar sein, dass wir für ein bestmögliches Maß an Datenschutz Sorge getragen haben.
Herr Dr. Scharfenberg hat das Datenschutzaudit angesprochen. Es war herausgenommen worden, und wir haben dafür gesorgt, dass es wieder aufgenommen wird. Brandenburg war drauf und dran, eine Rolle rückwärts zu machen, und dem konnten wir uns nicht anschließen. Wir sind dafür, dass die Zeichen der Zeit erkannt werden und wie in anderen Bundesländern ein Datenschutzgütesiegel, wie es das Euro PriSe verkörpert, eingeführt und beibehalten wird. Mittels des Audits kann Nutzern, den Verwaltungen und der Wirtschaft der Weg zu einer sicheren und datenschutzkonformen Informationstechnik gewiesen werden. Es käme niemand auf die Idee, zum Beispiel den TÜV im Bereich Kraftfahrzeuge abzuschaffen.
Zum Benachteiligungsverbot: Die SPD-Fraktion hat es sehr überrascht, wie man auf die Idee kommen kann, Mitarbeitern der Landesverwaltung direkt oder indirekt untersagen zu wollen, sich an den Datenschutzbeauftragten zu wenden. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass dieses Benachteiligungsverbot wieder Eingang findet und die Mitarbeiter der Landesverwaltung - ganz gleich, ob es Angestellte oder Beamte sind - keine Nachteile haben; denn sie haben die gleichen Bürgerrechte wie alle anderen.
Ich möchte an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen, dass wir im Zusammenhang mit der Novelle des Datenschutzgesetzes gern noch eine andere wichtige Fragen geklärt hätten, und zwar die Zusammenlegung des öffentlichen und nichtöffentlichen Bereichs des Datenschutzes. Ich habe dazu im Innenausschuss klare Worte gefunden. Wir teilen die Meinung unseres Koalitionspartners nicht. Allerdings, Herr Dr. Scharfenberg, wird es Ihrer Fraktion DIE LINKE nicht gelingen, auch nicht mit einer namentlichen Abstimmung, einen Keil in die Koalition zu treiben. Wir haben unterschiedliche Meinungen. Die haben wir in bestimmten Punkten mit Ihnen von der Fraktion DIE LINKE, und die haben wir in bestimmten Punkten mit der CDU-Fraktion. Mit der CDU-Fraktion verbindet uns ein gemeinsames Regierungsprogramm und ein Koalitionsvertrag. Beides wirft man, auch wenn man einmal Differenzen hat, nicht einfach weg. Wir werden darüber zu reden und zu streiten haben. Ich bin sicher, dass es am Ende zu einer Zusammenlegung der Bereiche kommen wird. Die einen erkennen die Zeichen der Zeit eher, sei es beim Mindestlohn oder eben bei der Zusammenlegung, die anderen später. Da bin ich sehr gelassen. Ich möchte allen empfehlen, das Gesetz anzunehmen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Im Namen meiner Fraktion danke ich dem Präsidenten dafür, dass er, wie es das Gesetz vorsieht, diesen Entwurf eingebracht hat. Wir hatten in den vergangenen Jahren immer wieder Gelegenheit, trefflich darüber zu streiten, welche Diätenerhöhung angemessen bzw. richtig ist.
Im Ergebnis dessen haben wir einen neuen Weg beschritten; Kollege Vietze hat es schon ausgeführt, und auch der Präsident ist in seiner einleitenden Rede darauf eingegangen. Wir als Volksvertreter wollen uns nicht außerhalb der Gesellschaft stellen. Durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1975 ist uns die - undankbare - Aufgabe zugewiesen worden, unsere Gehälter selbst festzulegen. Das geschieht nicht aus Machtvollkommenheit oder weil es uns Spaß macht, sondern - ich wiederhole es - weil das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Entscheidung getroffen hat. Daran führt kein Weg vorbei.
Wir, die Sozialdemokratische Partei - ich denke, das gilt auch für die beiden anderen im Parlament vertretenen demokratischen Parteien -, setzen uns für eine Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am Bruttosozialprodukt sowie vor allem für Solidarität zwischen verschiedenen beruflichen und gesellschaftlichen Gruppen ein. Diesem Anspruch tragen der Gesetzentwurf und die sonstigen Regelungen, die wir heute behandeln auch die Erhöhung der Abgeordnetendiäten -, Rechnung, weil die Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung an die Entwicklung der Einkommen der werktätigen Menschen in unserem Lande gekoppelt wird. Wir meinen, das ist ein richtiger Schritt, der unseren Anspruch - Teilhabe aller an der Wirtschaftsentwicklung - widerspiegelt. Wir stellen uns damit in die Mitte der Gesellschaft, an die Seite der Bürgerinnen und Bürger, die ja auch unsere Wählerinnen und Wähler sind.
Bitte beachten Sie noch, dass wir Freiberufler, Manager und andere Berufsgruppen, die in den vergangenen Jahren überdurchschnittliche Gehaltszuwächse zu verzeichnen hatten - das kann man in einschlägigen Wirtschaftsmagazinen nachlesen -, in unserem Index nicht berücksichtigt haben. Auch das ist ein deutliches Signal, dass wir uns nicht an die Selbstbedienungsmentalität Einzelner ankoppeln wollen, sondern diese ablehnen.
Auch auf andere Komponenten haben wir verzichtet; daran gab es Kritik. Ich verweise insbesondere auf die Entwicklung des Hartz-IV-Regelsatzes. Bei diesem ergab sich im Jahr 2006 eine Steigerung um ungefähr 5 %. Wir alle wussten, dass es dazu kommen würde. Hätten wir diese Erhöhung in unsere Rechnung einbezogen, hätte man uns wieder unterstellt, dass wir uns nur etwas Gutes tun wollten. Insofern soll man die Dinge nicht miteinander vermischen.
Ich bedauere ausdrücklich, dass in der Diskussion über den Gesetzentwurf die Einsparungen des letzten Jahres keine Rolle gespielt haben. An ziemlich vielen Stellen hat es Einschnitte für die Abgeordneten gegeben. Sogenannte Privilegien sind abgeschafft worden.
Bei den Wahlkreiskostenpauschalen haben wir für mehr Ehrlichkeit gesorgt: Diejenigen, die nichts tun, bekommen auch nichts. Vorher haben einige Abgeordnete diese Pauschale als fünftes Taschengeld betrachtet.
Als weitere Einsparung verweise ich auf die Absenkung der Renten für Abgeordnete von 75 auf 69 %. Auch das sollte einmal ausgewiesen werden. Es ist sonst immer nur von Erhöhungen und von Kosten, die angeblich entstehen, die Rede.
Die Drucksache weist hier im Übrigen eine Kostensteigerung um 65 322 Euro aus. Damals haben einige Auguren behauptet, die Novellierung des Abgeordnetengesetzes und das Einschlagen des neuen Weges würden 700 000 Euro Mehrkosten pro Jahr verursachen. Am Ende sind es ganze 10 % von dem, was diejenigen, die es immer besser wissen, behauptet haben.
Meine Damen und Herren, ich empfehle Ihnen, den Gesetzentwurf zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Wir haben heute die 1. und morgen die 2. Lesung. Ich bitte Sie auch darum, den Gesetzentwurf und das damit verbundene Anliegen offensiv in der Öffentlichkeit zu vertreten. Wir stellen uns an die Seite der Bevölkerung. Wir nehmen nur genau das, was alle anderen auch bekommen. - Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen der drei Fraktionen! Der Volksmund sagt: Dummheit kann man nicht verbieten. - Das ist wohl so.
Ich möchte mich hier nicht weiter mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen. Es lohnt nicht die Zeit. Wir wissen, dass die DVU eine antidemokratische Partei ist, antidemokratisch, weil sie regelmäßig gegen Eckpfeiler unseres Grundgesetzes hetzt das tut sie regelmäßig hier im Landtag, nicht zuletzt heute wieder, wenn auch an anderer Stelle, nicht bei diesem Tagesordnungspunkt -, gegen Ausländer und Menschen anderen Glaubens und anderer Einstellung. Sie negiert die Toleranz. Sie stellt andere Grundrechte in Frage. Sie lässt keine Situation und Möglichkeit aus, die demokratischen Institutionen dieses Landes zu besudeln, in Verruf zu bringen und in Abrede zu stellen.
Die DVU ist eine zutiefst antidemokratische und antiparlamentarische Partei. Sie lässt sich diese Gelegenheit hier natürlich nicht entgehen, das Parlament durch den Kakao zu ziehen, in Abrede zu stellen und in ein schlechtes Licht zu rücken. Das muss man nicht einmal bedauern. Wir wissen, dass der Wolf im Schafspelz immer ein Wolf bleibt. Daran ändert der Pelz nichts. Dass die DVU hier mit Abgeordneten vertreten ist, macht sie längst noch nicht zu einer demokratischen Partei. Das sind Abgeordnete, aber keine Kollegen. Das ist der kleine Unterschied. Deswegen setzen wir uns hier mit dieser Polemik gar nicht auseinander.
Wir haben uns heute schon im Rahmen der Debatte über das Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes mit Ihnen auseinandergesetzt und dargelegt, dass die Neuregelung richtig und vertretbar ist. Die Abgeordneten der DVU sind nicht direkt gewählt und deshalb eigentlich nicht berechtigt, hier herumzuposaunen; denn sie müssen ihre Forderungen nicht vor dem Wähler verantworten. Herr Abgeordneter Schulze von der DVU, ich muss mich regelmäßig mit den Wählerinnen und Wählern aus meinem Wahlkreis auseinandersetzen. Tun Sie das? Sie sind nicht direkt gewählt, sondern nur über eine Scheinliste eingetrudelt. Machen Sie einmal Wahlkreisarbeit! Setzen Sie sich mit den Wählerinnen und Wählern auseinander! Wenn Sie einen Wahlkreis gewonnen hätten, würde ich mit Ihnen auf Augenhöhe reden. So spreche ich Ihnen schlicht die Legitimation ab.
Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Wenn Vorwürfe wie „Abzocke“ geäußert werden, dann muss man darauf reagieren. Herr DVU-Schulze, verraten Sie doch den Abgeordneten und der Öffentlichkeit einmal, wo Ihre Frau arbeitet. Sie ist Mitarbeiterin der Abgeordneten Hesselbarth. Nach den Richtlinien des Landtages ist es aber verboten, dass Verwandte ersten oder zweiten Grades der Abgeordneten bei ihnen selbst beschäftigt sind. Was Sie im Zusammenhang mit Ihrer Frau organisieren, ist eine Umgehung der Richtlinien, wonach rechte Tasche nicht gleich linke Tasche sein soll.
Sie spielen sich hier auf und bauen einen Popanz auf, umgehen aber selbst geschickt die Richtlinien, nach dem Motto: „Meine Frau arbeitet ja bei Frau Hesselbarth und nicht bei mir“. Das ist noch legal, aber dennoch ganz klar ein Umgehungs- und Täuschungsmanöver. Daran sieht man wieder, wer die Wölfe im Schafspelz sind und wer es ernst meint. Das kenne ich von anderen Kollegen nicht.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Der Abgeordnete Claus hat hier etwas vorgetragen, was wir im Sonderausschuss aufgeworfen und diskutiert haben. Es gab dazu auch eine Kleine Anfrage; die Antwort darauf ist Ihnen bekannt.
Zur Frage, ob das Gesetz abgeschafft werden sollte oder nicht, hat es im Sonderausschuss eine intensive Diskussion gegeben; jedoch konnte darüber keine Einigkeit erzielt werden. Deswegen wurde das Thema vertagt und ist nicht in die Beschlussempfehlung und den Bericht aufgenommen worden.
Wenige Wochen, nachdem der Sonderausschuss seine Arbeit beendet hat und die Tinte auf dem Abschlussbericht noch nicht einmal richtig trocken ist, einen solchen Gesetzentwurf einzubringen spricht für sich. Sie haben im Sonderausschuss etwas gehört und versuchen, das nun in eine Initiative umzumünzen. Die Zeit dafür ist jedoch noch nicht reif; deswegen werden wir dem nicht zustimmen. Sie haben im Übrigen noch nicht einmal eine Ausschussüberweisung beantragt. Das zeigt, wie ernst Sie Ihre eigene Gesetzesinitiative nehmen. Wir lehnen das ab. Danke.
Herr Präsident, ich bedanke mich für die deutliche Unterscheidung; das ist in dem Fall wertvoll und wichtig.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt das schöne Sprichwort vom Wolf im Schafspelz. Ich möchte den Antrag der sogenannten Deutschen Volksunion zum Anlass nehmen, Sie mit einem Zitat aus der deutschen Literatur, allerdings einer Literatur, die man nicht jeden Tag lesen möchte, zu unterhalten. Es schrieb und sagte ein Deutscher - Gott sei Dank toter Deutscher -:
„Wir sind eine antiparlamentarische Partei. Wir lehnen aus guten Gründen die Verfassung ab und auch die republikanischen Institutionen. Wir sind Gegner einer verfälschten Demokratie, die die Klugen und die Dummen, die Fleißigen und die Faulen über einen Leisten schlägt. Wir gehen in den Reichstag, um uns im Waffenarsenal der Demokratie zu bedienen, um sie abzuschaffen. Wir zerbrechen uns darüber nicht den Kopf. Uns ist jedes gesetzliche Mittel recht, den Zustand von heute zu revolutionieren. Wir kommen nicht als Freunde, wir kommen nicht als Neutrale, wir kommen als Feinde. Wir kommen wie der Wolf, der in die Schafsherde einbricht.“
Nun werden Sie sich fragen, wer das gesagt hat. - Joseph Goebbels, 1927.
Wenn man die Reden der DVU-Fraktion hört, dann sind die Parallelität und die Verachtung gegenüber dem Grundgesetz und den Institutionen geradezu mit Händen zu greifen. Herrn von Arnim, der zweifellos ein ausgewiesener Demokrat ist, als Kronzeugen zu bringen ist bitter und lässt einen übel aufstoßen.
Im letzten Jahr wurde die Fußballweltmeisterschaft in unserem
Land ausgetragen. Die Welt war zu Gast in Deutschland. Ich erinnere mich noch sehr gut an Zusammenkünfte mit Menschen aus aller Welt, die gesagt haben: Ihr habt ein schönes, tolles Land; super organisiert, superordentlich, sicher, und Ihr lebt in einem Wohlstand, wie wir es uns in unserem Land gar nicht vorstellen können.
Das ist ein Ergebnis dessen, was die deutsche Demokratie seit 1949 aufgebaut hat. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben Lehren aus den Irrungen und Wirrungen der Weimarer Republik und der Nazidiktatur gezogen und diese in das Grundgesetz eingebaut. Aus gutem Grunde haben sie entsprechende Artikel und Paragrafen verfasst, die dann durch das Bundesverfassungsgericht ausformuliert worden sind.
Wenn ich fertig bin.
- So ist das.
Die DVU-Fraktion beglückt uns hier mit einer Bundesratsinitiative, weil Sie nichts anderes kann, als herumzupolemisieren und zu versuchen, uns vor sich herzutreiben. Der Gegenstand dieses Antrags fällt nicht in die Zuständigkeit des Landtags, sondern in die des Deutschen Bundestags. Wir, die wir hier im Landtag sind, stehen für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Die DVU-Fraktion steht für die Gerhard Freyliche Grundordnung.
Das ist genau der Hintergrund. Staatliche Parteienfinanzierung abschaffen - was heißt das denn? Das heißt, das amerikanische, brasilianische, mexikanische, japanische oder italienische System einführen oder was auch immer? Wir wollen, dass die deutsche Demokratie so organisiert bleibt, wie sie 60 Jahre lang erfolgreich organisiert war. Dann können wir auch in 10, 20 oder 50 Jahren wieder Weltmeisterschaften austragen; die Welt wird wieder bei uns zu Gast sein und sagen: Nach wie vor ist Deutschland ein freies, demokratisches und schönes Land.
Das, was wir hier hören, ist im Prinzip eine Verachtung auch der Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Wir lehnen das ab. Sie lassen natürlich keine Möglichkeit aus, alles durch den Dreck zu ziehen und zu verächten. Das zeigt, dass Sie nicht hierher gehören.
Das zeigt, dass Sie eine völlig andere Geisteshaltung haben. Sie wollen ein anders Land, eine andere Republik. Das haben wir auch in Redebeiträgen zu anderen Anträgen gehört. Es klingt immer wieder durch. Davor habe ich Angst. Schon allein deshalb sollten die demokratischen Parteien zusammenhalten
und zusehen, dass dieses Land, bei allen Schwierigkeiten, mit denen es zu kämpfen hat, demokratisch regiert und reformiert wird, und Leute wie Sie keine Chance bekommen.
In letzter Zeit habe ich von Speditionsunternehmen viele Hinweise des Inhalts erhalten, dass sie gern zusätzliche Lkw-Fahrer einstellen würden, dass dies mangels interessierter bzw. geeigneter oder qualifizierter Personen jedoch nicht möglich sei. Dies hat zur Folge, dass schon viele Lkws regelrecht stillgelegt sind. Es gibt also einen echten Mangel an Berufskraftfahrern. Auf den ersten Blick erscheint es nicht nachvollziehbar, dass es angesichts der immer noch großen Zahl von Arbeitslosen nicht möglich sein soll, Stellen in diesem Bereich in Brandenburg relativ zeitnah zu besetzen.
Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, zum Abbau des sich hier abzeichnenden Problems beizutragen?
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist völlig klar, warum Frau Kollegin Hesselbarth eine Zwischenfrage
nicht zugelassen hat. Wenn sie es getan hätte, wäre sie womöglich in der Zeile ihres Manuskripts verrutscht und hätte ihre Rede nicht fortsetzen können. Frau Hesselbarth, wenn Sie Ihre schriftliche Vorlage nicht gehabt hätten, hätten Sie nicht gewusst, worüber Sie reden. Das ist auch das Manko dieses Antrags; er ist in einem verquasten Deutsch gehalten und geht völlig ins Leere.
Es geht um die Mitwirkung des Bundesrats, die Sie begehren, an der Veränderung der VOB. Nun wissen wir aber, dass der Bundesrat nur bei Gesetzgebungsverfahren eingreifen kann. Ich weiß nicht, ob wir das hier zum dritten, vierten oder fünften Mal miteinander besprechen. Sie thematisieren die VOB und auch die VOL immer wieder.
Die Änderungen der VOB werden vom Hauptausschuss des Allgemeinen Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen beschlossen.
Ich verweise auf das Protokoll über die 37. Sitzung des Landtags vom 25.10.2006. Da haben wir Ihnen das schon einmal erklärt. Diese Initiative ist also völlig sinnlos. Selbst wenn der Landtag das beschließen sollte und die Landesregierung sagte, ja, wir versuchen es einmal, uns mit den anderen Landesregierungen auf eine Bundesratsinitiative zu verständigen, würden andere Landesregierungen unserer Landesregierung sehr schnell attestieren, dass es ein unsinniges Unterfangen ist, weil in der Frage durch den Bundesrat gar nichts initiiert werden kann.
Insofern ist der Antrag einfach sinnlos, zwecklos, hilflos. Die Welt hat nicht auf ihn gewartet. Die Welt braucht ihn nicht. Wenden Sie sich an andere Leute, die das aufgreifen können, nämlich die, die in diesem Verband sitzen. Dann können Sie vielleicht etwas erreichen. Aber vermutlich reden die nicht mit Ihnen. Dafür werden sie gute Gründe haben. Der Antrag ist abzulehnen. - Danke.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den vergangenen Jahren schon die verschiedensten Anträge der Fraktion der DVU hier im Landtag behandelt und zur Kenntnis nehmen dürfen, mal mehr und mal weniger subtil in einer gewissen Ausrichtung auf bestimmte politisch Ziele, die die DVU-Fraktion verfolgt. Nun nehmen wir diesen Antrag für eine Bundesratsinitiative zum Schächten zur Kenntnis.
Ich habe mir in den letzten Wochen zu Gemüte geführt, wie viele Bundesratsinitiativen in der 4. Wahlperiode beantragt
worden sind. Bis zum 19. April dieses Jahres waren es 87, davon ungefähr die Hälfte von der DVU-Fraktion. Wenn man sich überlegt, was es bedeutet hätte, wenn der Landtag Brandenburg mit 87 Angelegenheiten, die keine Landeskompetenz beinhalten, den Bundesrat belastet hätte, wäre das Land Brandenburg der Lächerlichkeit preisgegeben. Über Bundesratsinitiativen sollten wirklich nur wichtige und bedeutende Dinge eingebracht werden, die auch im Interesse der Länder sind.
Warum tut die DVU-Fraktion das? Schlicht und einfach deshalb, weil es bei Schächten und Tierschutz um Bundesrecht geht und die DVU-Fraktion weder im Bund noch im Land Brandenburg eine maßgebliche politische Kraft ist, um etwas initiieren zu können. Das ist auch gut so.
In diesem Antrag versteckt sich wieder ganz subtil - der Herr Abgeordnete Schuldt hat das auch durchblicken lassen -, was die Ursachen und Hintergründe sind. Er hat sie nur nicht klar beim Namen genannt. Es versteckt sich eine ganz subtile Form von Ausländerfeindlichkeit, getarnt mit dem unschuldigen Tier. Ich finde die Subtilität schon ziemlich bemerkenswert. Aber nichtsdestotrotz ist sie natürlich erkannt worden.
Dieser Antrag der DVU-Fraktion sollte abgelehnt werden. Die DVU-Fraktion macht sich die Argumente von Tierschützern zu eigen, die sich vermutlich sehr bedanken werden, von dieser Seite Unterstützung zu bekommen.
Gegen eine Befürwortung des Tierschutzes ist gar nichts einzuwenden, jedoch wendet die DVU-Fraktion die Argumente der Tierschützer gegen andersgläubige Menschen, das ist auch deutlich zum Ausdruck gekommen, und zwar insbesondere gegen die Religionsfreiheit.
Der Abgeordnete Schuldt hat ausgeführt, dass nach der Einführung des Tierschutzes als Staatsziel ins Grundgesetz nunmehr die entsprechenden Staatsziele und Grundrechte gegeneinander abgewogen werden müssen. Nun müssen wir uns aber deutlich vor Augen führen, an welcher Stelle im Grundgesetz welche Dinge verankert sind. Die Religionsfreiheit in Artikel 4 steht aus gutem Grunde ganz weit vorn im Grundgesetz. Nach dem Gleichheitsgrundsatz und der Menschenwürde kommt gleich die Religions- und Glaubensfreiheit, weil sie ein wichtiges und bedeutendes Fundament dieser Republik ist. Denn dieses Grundgesetz ist entstanden aus den Erkenntnissen der Weimarer Republik und den menschenverachtenden Praktiken im Dritten Reich, im Nationalsozialismus, wo Religions- und Glaubensfreiheit keine Rolle spielte, ganz im Gegenteil, Rassismus und Religionsfeindlichkeit ungeahnter Form zutage traten. Deswegen war es den Vätern und Müttern des Grundgesetzes wichtig, die uneingeschränkte Religions- und Glaubensfreiheit im Grundgesetz zu verankern.
Was versucht nun die DVU-Fraktion? Sie versucht, über den Tierschutz die Religions- und Glaubensfreiheit anzugreifen, obwohl das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil aus dem Jahre 2002 diese ausdrücklich gestärkt und befürwortet hat.
Meine Damen und Herren, wer heute die Glaubens- und Religionsfreiheit angreift und einzuschränken versucht, bröckchenweise infrage stellt, der wird morgen auch die Demokratie angreifen, bröckchenweise infrage stellen und am Ende ab
schaffen. Aus diesem Grunde sollten wir diesen Weg nicht beschreiten. Grundrechte, die im Grundgesetz verbürgt sind, sind nicht gegeneinander aufzuwiegen, sie sind nicht abzuschaffen, sondern zu verteidigen. Das ist ein ganz wichtiges Element unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Ich bedanke mich und möchte Sie ganz herzlich bitten, in einer klaren Ablehnung zum Ausdruck zu bringen, dass wir diese Spielchen der DVU-Fraktion nicht mitspielen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 7. November 2006 wurde in einer mündlichen Verhandlung durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass im Erbschaftsteuerrecht einiges geändert werden müsse. Das Urteil wurde am 31. Januar 2007, also von weniger als fünf Monaten, veröffentlicht. Bundestag und Bundesregierung sind in Absprache mit den Ländern in dieser Sache seither weiter vorangekommen, als es bei solchen Dingen üblich ist.
Die von Bundestag und Bundesrat behandelte und vorangetriebene Erbschaftsteuerreform braucht ganz bestimmt keinen Sand der DVU im Getriebe. Die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat, der zu beteiligen ist, sind sich ihrer Verantwortung bewusst und handeln.
Der vorliegende Antrag ist genauso unnötig und fehl am Platze wie die anderen 37 Aufforderungen der DVU zu einer Bundesratsinitiative. Die Begründung des Antrags, der sage und schreibe zehn Gesetzesbefehle enthält, passt auf weniger als eine halbe DIN-A4-Seite und enthält nicht eine einzige substanzielle Untermauerung des Antragstextes. Die Abgeordnete Hesselbarth hat hier einige Dinge vorgetragen; die findet man im Antrag unter „Begründung“ jedoch nicht.
- Es ist Ihre Pflicht als Antragssteller, den Antrag ordentlich zu begründen.
Die Unternehmensnachfolge und all solche Fragen sind regelungsbedürftig; es wird aber, wie ich schon ausführte, bereits daran gearbeitet. Wichtiger als die Forderung, die hier von der DVU in den Raum gestellt, aber weder begründet noch untermauert wird, ist die Forderung der SPD nach dem Abschmelzmodell und die gezielte Förderung von qualifizierten Nachwuchskräften, um die Unternehmensnachfolge nicht nur steuerlich, sondern auch personell zu sichern. Der Antrag ist überflüssig. Die Welt wartet nicht auf diesen Antrag und braucht ihn auch nicht. Er ist abzulehnen.