Wenn Sie, Herr Schuldt, sagen: „Wer fleißig arbeitet, braucht sich nicht zu schämen“, dann muss ich Ihnen entgegnen: Sie haben nicht fleißig gearbeitet, also schämen Sie sich mal!
Aus Ihrem Antrag spricht nur Fantasielosigkeit, Innovationslosigkeit, und das ist es, was Politikverdrossenheit letztendlich auch befördert.
Da die Koalition für ihre sachliche und vor allen Dingen berechenbare Arbeit bekannt ist, wird es Sie nicht verwundern, dass
wir auch diesen Antrag - wie bereits den im Jahre 2004 - ablehnen werden. Wir sind aber nicht einfach so plump und sagen wie der Antragsteller: „So war es damals, so ist es heute!“, sondern ich möchte Ihnen dafür eine Begründung geben. Es sprechen nämlich mindestens drei Gründe gegen Ihren Antrag: Er ist unnötig, er geht an der Sache vorbei, und er ist vor allen Dingen kontraproduktiv.
Erstens: Er ist unnötig deswegen, weil die Ausschüsse heute schon öffentlich tagen können. Der Ausschuss für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik tut dies. Es bedarf der einfachen Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses, um dies festzulegen.
Was wir in unserer politischen Arbeit wollen, ist eben gerade keine Gängelung - weder der Abgeordneten noch der Menschen draußen im Land - durch starre Regelungen, sondern wir möchten ihnen die Entscheidungsfreiheit geben, ihre Arbeit und ihr Leben so zu gestalten, wie es ihnen möglich und für sie auch am besten ist. Deswegen wollen wir diese generelle Öffentlichkeitsfestschreibung gar nicht haben. Wenn ich mir die Arbeit einiger Ausschüsse - beispielsweise die des Petitionsausschusses - anschaue, in dem private Dinge der Bürger bis in die Einzelheiten besprochen werden, dann kann ich es mir gar nicht vorstellen, dies auch noch in aller Öffentlichkeit zu tun.
Zweitens: Der Antrag geht an der Sache vorbei. Damit möchte ich nicht die Politikverdrossenheit kleinreden. Im Gegenteil. Aber Politikverdrossenheit wird nicht dadurch behoben, dass wir Ausschussarbeit öffentlich machen. Politikverdrossenheit wird vielmehr auch durch platte Parolen geschürt, wie wir sie gerade von extremistischen Parteien jetzt wieder im Wahlkampf sehen und lesen müssen.
Politikverdrossenheit kann man eher dadurch entgegenwirken, dass wir mit den Bürgern ins Gespräch kommen, dass wir die Bürger aber dort abholen, wo sie stehen, und nicht, dass wir eine plumpe Einladung aussprechen: Kommt mal in den Landtag, wir sitzen hier und warten auf euch, und ihr müsst zu uns kommen. - Nein. Unser Weg ist ein anderer. Wir müssen die Bürger dort abholen, wo sie stehen.
Drittens ist Ihr Antrag auch kontraproduktiv. Sie schreiben es selbst in Ihrer Begründung und verweisen auf die Ausschussarbeit in Berlin. Wer schon einmal im Berliner Abgeordnetenhaus war, weiß, dass nicht immer - denn ich schätze meine Kollegen in Berlin sehr -, aber oftmals die Sachlichkeit Populismus und Medienwirksamkeit weichen muss,
dass es manchmal mehr Scheindebatten als wirklich inhaltlich konstruktive Arbeit gibt. Das wollen wir nicht in Brandenburg.
Zusammenfassend - ich habe schon gesagt, dass wir den Antrag ablehnen werden - frage ich mich, ob Sie sich mit diesem Antrag einen Gefallen getan haben; denn ich weiß nicht, ob Ihnen die Öffentlichkeit in der Ausschussarbeit zugute käme. Dann könnten die Bürger nämlich beurteilen, wie fleißig oder aktiv Ihre Fraktion in Wirklichkeit ist - nämlich gar nicht. Vielen Dank.
(Beifall - Schuldt [DVU]: Das ist eine Unterstellung! - Bischoff [SPD]: Wie gehaltlos! - Schulze [SPD]: Geistige Magerkost!)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt aus Sicht der Linksfraktion gute Gründe, aus denen Ausschusssitzungen grundsätzlich öffentlich stattfinden sollen. Wir werden diese Gespräche und unsere Auffassung mit den demokratischen Fraktionen hier vortragen, und ich bin optimistisch, dass wir eine demokratische Mehrheit zum Meinungsbildungsprozess hinbekommen. Deshalb brauchen wir den Antrag der rechtsextremen DVU nicht.
Es erstaunt uns schon, dass ausgerechnet Sie, Herr Schuldt, den Antrag stellen; denn Ihre eigenen Parteiveranstaltungen sind davon gekennzeichnet, dass Sie genauso wie Ihre rechtsextremen Verbündeten von der NPD die Öffentlichkeit scheuen. Parteiveranstaltungen, wie gesagt, finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, Kontaktadressen zu Kreis- oder Stadtverbänden werden unter anonymen Handynummern gehandelt, Sie agieren in Ihren eigenen Parteistrukturen konspirativ und fordern hier Transparenz ein. Das ist Verlogenheit pur. Deshalb ist dieser Antrag abzulehnen.
Herzlichen Dank. - Die Landesregierung verzichtet auf ihr Rederecht. Herr Abgeordneter Schuldt, demzufolge erhalten Sie jetzt noch einmal das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe noch Text. Es ist anders als bei Ihnen.
Sie können im Grunde genommen nur dazwischenquatschen, aber etwas Richtiges ist aus Ihrem Kopf noch nie gekommen.
Übrigens, ich kann Ihnen, Herr Görke, sagen: Am 20. können Sie eine öffentliche Veranstaltung bei uns miterleben. Sie sind herzlich eingeladen. Sie kommen doch sowieso, um Rabatz zu machen.
Aber, meine Damen und Herren, Ihre Reaktion auf den heutigen Antrag wundert mich, gelinde gesagt, überhaupt nicht. Herr Görke, Sie lehnen sich weit aus dem Fenster - wie bei Ihnen ja üblich -, aber wenn es um Entscheidungen geht, kneifen Sie.
Die Vehemenz, mit der sich gerade die Koalition gegen die Herstellung der Öffentlichkeit in den Ausschüssen wehrt, ist klar. Ich selbst habe seit 1999 das zweifelhafte Vergnügen, in
(Schulze [SPD]: Wir haben das „Vergnügen“, Sie ertra- gen zu müssen! - Zuruf des Abgeordneten Jürgens [DIE LINKE])
Es ist beispielsweise kein Vergnügen, dort ansehen zu müssen, wie einzelne Abgeordnete der SPD um die Linken buhlen, um von den dunkelroten Gesinnungsgenossen nicht ideologisch auch noch überholt zu werden. Aber es ist auch keine besondere Genugtuung, mit anzusehen, wie viele Abgeordnete der CDU-Fraktion dort zumindest in Passivität verharren oder gar in Absenz glänzen.
Da die Mehrheit unserer Bürger von einem Parlament ein Höchstmaß an Durchsichtigkeit im Prozess der Entscheidungsfindung verlangt, sehen wir es als unsere demokratische Pflicht an, diese Transparenz auch herzustellen.
Es mag sein, dass gerade in schwierigen Politikfeldern sich gerade die regierungstragenden Fraktionen hinter fadenscheinigen Handlungszwängen verstecken möchten. Für uns DVUAbgeordnete gilt das nicht.
Faktisch gibt es überhaupt kein sachliches Argument, die Öffentlichkeit bei Ausschusssitzungen zu scheuen und unsere Bürgerinnen und Bürger auszusperren. Die wenigen triftigen Gründe für den Öffentlichkeitsausschluss beschränken sich beispielsweise auf den Fall, dass im Einzelnen die Würde eines Bürgers im Sinne von Artikel 1 des Grundgesetzes betroffen ist.
Ein anderer Grund betrifft den Ausnahmefall, dass personenund unternehmensbezogene Sachverhalte zum Gegenstand der Sitzung gemacht wurden. Der dritte und letzte Fall wäre der, dass geheim zu haltende Tatsachen oder Personendaten zur Sprache kommen. Diese drei Ausnahmefälle sind aber nicht die Regel, sondern auf wenige, seltene Fälle beschränkt.
Gerade in diesem Landtag zeigt sich zudem in der Parlamentspraxis, dass in den Ausschüssen regelmäßig keine gravierenden Änderungen an den Regierungsvorlagen vorgenommen werden. Konstruktive Vorschläge, ob nun von der Opposition oder gar von hochrangigen Sachverständigen nach Anhörungen, meine Damen und Herren, werden ohnehin zumeist von den Koalitionsmehrheiten ignoriert und abgebügelt.
Wenn man nun die Qualität der Ausschussarbeit von SPD und CDU betrachtet, liegt auch der Gedanke fern, dass diese gegenüber den an den Sitzungen teilnehmenden Ministerialbeamten einen erheblichen Informationsvorsprung hätten, sodass es zu überraschenden Ergebnissen kommen könnte.
Wir als DVU-Fraktion wollen von diesem Parlament nichts anderes als Ehrlichkeit und Offenheit gegenüber den Bürgern.
Wir sind am Ende der Rednerliste. Die Fraktion der DVUFraktion hat zu diesem Tagesordnungspunkt namentliche Abstimmung beantragt. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der DVU in Drucksache 4/6638. Ich bitte Sie, Ihr Votum laut und deutlich abzugeben, damit die Schriftführer es ordnungsgemäß registrieren können.