Das ist für mich schlicht verantwortungslos. Ich muss Ihnen das klar und deutlich sagen. Denn diese Verunsicherung in der Sache, Erwartungshaltungen wecken, mehr Stellen und mehr Geld zu fordern ist für mich mehr oder weniger unverantwortlich. Sie wissen ganz genau, dass das nicht leistbar ist. Trotzdem wird es in einer Art Gutmenschlinie immer weiter vertreten. Diejenigen, die die Entscheidungen, die natürlich auch nicht immer alle angenehm sind, zu treffen haben, sind dann eben immer die Bösen. Aber ich möchte es damit bewenden lassen.
Ich möchte mich bei allen Mitwirkenden dafür bedanken, dass wir jetzt ein tragfähiges Konzept auf dem Tisch haben. Herr Minister Woidke, ich bitte Sie, das Ihrem Haus zu übermitteln. Die Arbeit geht zwar erst los, aber durch das, was jetzt hier auf dem Tisch liegt, haben wir den Weg und den Termin aufgezeigt und nicht die Umwege genannt. Wir geben dem Handeln Linie, und wir sind auch verpflichtet, die Zweifler in der Sache mitzunehmen, durch eine klare Beschlussfassung zu überzeugen. Denn die eigentliche Arbeit beginnt erst. Dafür brauchen wir auch als Handlungsbasis bzw. Voraussetzung dieses Gesetz.
Die Anhörung hat die große Bandbreite der Meinungen zum Gesetz verdeutlicht. Ich war auch etwas verwundert, unterschiedliche Haltungen der Gewerkschaften wahrnehmen zu müssen. Während sich ver.di durchaus positiv zur Sache geäußert hat, eher positiv eingestellt war und mitwirken will, war die Sichtweise der IG Bau-Agrar-Umwelt in der Ablehnung eine ganz andere. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, Frau Wehlan, dann hätten wir auch Sie anhören können. Es wäre der gleiche Inhalt gewesen.
Für mich ist das auch nicht verwunderlich, wenn ich hier jetzt einen „Spiegel“-Bericht vor mir habe, in dem es heißt, der DGB bleibe parteipolitisch strikt unabhängig. Im nächsten Satz steht, es werde aber eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit der Linkspartei geben; sie werde sich mit der Mitbestimmung von Arbeitnehmern in der Wirtschaft befassen. Soweit zum unpolitischen Handeln der Gewerkschaften!
Jetzt ist mir natürlich klar, dass Sie hier entsprechend gehandelt haben. Es gab auch die Meinung, diese Reform zu verschieben, zeitlich zu strecken. Genau das wurde vom Berufsstand selbst abgelehnt. Es bringt uns hier überhaupt nicht weiter. Es ist der Sache nicht dienlich. Es hält alles im Schwebezustand, wo wir entscheiden müssen. Auch das Erhalten paralleler Altstrukturen ist nicht zielführend. Man muss die Frage stellen: Wer soll es denn bezahlen?
Ganz besonders wertvoll waren die Hinweise zur Änderung im Detail. Wir haben auf diese Bedenken reagiert. Der vorliegende Gesetzentwurf wurde diesbezüglich in einigen Punkte geändert, sodass diese Vorwürfe, die man uns hier gemacht hat oder die eventuell abzuleiten waren, sicherlich nicht mehr zutreffend sind.
Für mich war die Erfahrung aus Nordrhein-Westfalen ganz wichtig, die eine derartige Organisationsform schon haben und die diesen Weg bereits beschreiten. Ich kann mir nicht vorstellen, wenn in einem großen Bundesland mit fast der gleichen Menge Wald - 900 000 ha - die gesamte Waldbewirtschaftung, Hoheit und Bewirtschaftung, mit 1,1 Personen pro 100 ha erfolgreich realisiert wird, dass wir in Brandenburg das mit 1,36 Personen nicht schaffen sollen. Das muss man einmal durchdenken. Aus meiner Erfahrung auch als privater Forstwirt weiß ich, wie viel Arbeit und Aufwand nötig sind, um 1 000 ha Wald zu bewirtschaften. Mit dieser Personenzahl ist das auch zu lösen.
Das zentrale Element, das zu regeln war, ist der Tarifabschluss. Ich gönne allen Betroffenen diesen Abschluss. Das Ergebnis straft alle Zweifler, alle diejenigen, die soziale Ängste an die erste Stelle des Handelns gesetzt haben. Ich muss aber auch klar und deutlich sagen: Wer jetzt noch mehr fordert bzw. unzufrieden ist, sollte es tatsächlich in der privaten Wirtschaft versuchen. Derart privilegierte Vereinbarungen sind dort ein Fremdwort. Noch mehr zu fordern ist realitätsfremd. Wir können mit dieser Regelung sehr zufrieden sein - alle Betroffenen ebenfalls. Es steht der Umsetzung dieses Gesetzentwurfs eigentlich nichts mehr entgegen. Die Schularbeiten im Vorfeld wurden gemacht. Gehen wir deshalb an die Arbeit und begleiten diese im Parlament zumindest noch bis zum Ende der Legislaturperiode. Es sollte uns zur Ehre gereichen, dieses Reformvorhaben in dieser Legislaturperiode zu Ende zu bringen. Ein passender Ausspruch kann das alles begleiten, der da heißt: Wer an einen erfolgreichen Ausgang glaubt, hat größere Chancen als die ewigen Dauernörgler. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist heute schon eine wahrhaft - man kann es sicherlich so nennen - historische Stunde für die Forstverwaltung in Brandenburg.
Erstmals, seit vor mehr als 200 Jahren eine Forstverwaltung in unserer Region die Arbeit aufgenommen hatte, wird die Be
treuung des Landeswaldes in die Hände eines Forstbetriebes übergehen. Zugleich endet eine über ein Jahrzehnt andauernde Debatte um eine Änderung der Rechtsform der brandenburgischen Forstverwaltung, die vor allem für die betroffenen Forstmänner und -frauen und deren Angehörigen quälend und mitunter unüberschaubar war. Dazu kommt, dass die Brandenburger Landesforstverwaltung seit 1990 wie kein anderer Bereich der Landesverwaltung einer Art Dauerreform, man kann auch sagen: Dauerdiskussion, ausgesetzt war, die allen Beschäftigten in diesem Bereich sehr viel abverlangt hat.
Dennoch bin ich fest davon überzeugt, dass wir mit der Gründung eines Betriebs „Forst Brandenburg“ hier und heute eine richtige und notwendige Entscheidung für die Zukunft auf den Weg bringen. Mit dem neuen Landesbetrieb sichern wir das Erbe von Generationen Brandenburger Förster und stellen zugleich die Weichen dafür, dass die Brandenburgerinnen und Brandenburger auch künftig Nutzen aus dem grünen Reichtum ihres Landes ziehen können.
Bei der Neuaufstellung der Landesforstverwaltung ging es nicht nur darum, Einsparbeschlüsse rationell umzusetzen, Frau Wehlan. Vielmehr wurde leidenschaftlich und gründlich mit allen Betroffenen über alle möglichen Varianten und Ländervergleiche diskutiert. Sie selbst waren in vielen Diskussionen dabei. Bekanntlich sind deutschlandweit bereits viele Bundesländer einen ähnlichen Weg gegangen und haben ihre Forstverwaltungen reformiert, optimiert und umstrukturiert. Die Diskussionen verliefen übrigens in allen Bundesländern ähnlich wie in Brandenburg, nur in keinem Bundesland wurde so lange diskutiert.
Wir befinden uns in guter Gesellschaft. In Hessen, NordrheinWestfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und im Saarland arbeiten bereits erfolgreich Landesforstbetriebe. Von den Erfolgen des Landesbetriebs in Nordrhein-Westfalen konnten wir uns im Rahmen der Anhörung zum Gesetzentwurf am 3. Dezember überzeugen. Die große Herausforderung für uns alle hier besteht darin, dass wir erstens trotz des erforderlichen Konsolidierungsbedarfs den Landeswald nachhaltig und kostendeckend zu bewirtschaften haben sowie zweitens die Erfüllung der hoheitlichen und gemeinwohlorientierten Aufgaben der Landesforstverwaltung auch weiterhin in hoher Qualität sicherstellen müssen.
In den bestehenden Strukturen, die für 2 300 Beschäftige entwickelt wurden, kann diese Aufgabe mit künftig 1 500 Beschäftigten ab 2015 so nicht gelöst werden. Der alternativlose Weg, der zu mehr Zukunftssicherheit für die Beschäftigten führt, ist die Neuorganisation der Landesforstverwaltung mit der Errichtung des Landesbetriebes Forst Brandenburg. Nur so lassen sich die Ziele der Haushaltskonsolidierung erreichen, die nachhaltige Bewirtschaftung des Landeswaldes und wirksameres hoheitliches Handeln gewährleisten, und nur so kann das notwendige Personalmanagement sozial verträglich und ausgewogen erfolgen.
Mit dem höheren Maß an wirtschaftlicher Flexibilität und transparentem betriebswirtschaftlichen Handeln werden die wesentlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, um trotz notwendiger Stelleneinsparungen die Schutz-, die Nutz- und auch die Erholungsfunktion des Brandenburger Waldes weiterhin nachhaltig zu sichern.
Der Landesbetrieb Forst Brandenburg soll zum 1. Januar 2009 mit dem vorgelegten Gesetz zur Neuorganisation der Landes
forstverwaltung errichtet werden. Die Ämter für Forstwirtschaft und die Landesforstanstalt Eberswalde werden mit diesem Datum Betriebsteile des Landesbetriebes, sodass ein fließender Übergang in die neue Struktur erfolgen kann. Unter anderem deswegen sind wir auch hier im Parlament. Wenn wir diese Organisationsform nicht ändern würden, bräuchten wir keine Beteiligung des Parlamentes für die Gründung eines LHO-Betriebs, Frau Wehlan.
Die weiteren Reformschritte werden auch weiterhin mit großer sozialer Verantwortung erfolgen. Herr Helm hat vorhin schon etwas zum Tarifvertrag gesagt. So werden insbesondere die zum Zeitpunkt der Errichtung des Landesbetriebes in der jetzigen Landesforstverwaltung tätigen Beschäftigten mit Ausnahme einiger Mitarbeiter im Ministerium dem Landesbetrieb Forst Brandenburg zugeordnet.
Frau Wehlan, wir haben nicht mehr so viel Zeit, wie Sie es hier suggerieren. Bereits jetzt sind einzelne Aufgabengebiete insbesondere in Oberförstereien nur durch zeitlich begrenzte Abordnungen oder Umsetzungen arbeitsfähig. Diese Probleme in der Fläche haben wir heute. Wir müssen auf diese Probleme reagieren.
Auf Basis der weit vorangeschrittenen geschäftsprozessorientierten Aufgabenkritik mit regionaler Ausrichtung wird im Jahr 2009 die Aufbau- und Ablauforganisation des Landesbetriebs erarbeitet, die dieser zum 1. Januar 2010 einnimmt.
Wenn Sie sagen, der Betrieb sei ab 1. Januar 2009 ohne Führung, darf ich Sie daran erinnern, dass wir Ihnen in der letzten Woche in der Ausschusssitzung den Leiter des Aufbaustabes vorgestellt haben, nicht nur dem Namen nach, sondern er war sogar persönlich anwesend. Sie hätten ihn auch fragen können.
Alle Ämter für Forstwirtschaft und die Landesforstanstalt Eberswalde haben sich mit großem Engagement der Aufgabenkritik gestellt und mitwirkend konzeptionelle Vorschläge zur zweckmäßigen Gestaltung dieses Landesbetriebes Forst Brandenburg erarbeitet. Die Regionalkonzepte bilden eine gute Grundlage für alle weiteren Entscheidungen zur Aufgabenstruktur und zur inneren Organisation des Landesbetriebes. Das muss auch so sein, weil wir in den Regionen unterschiedliche Forststrukturen und unterschiedliche Waldbesitzarten vorfinden.
Hieraus wird deutlich, dass die neuen Strukturen - Frau Wehlan, das wissen Sie auch sehr genau - seit Anfang dieses Jahres in einem sehr intensiven Diskussionsprozess mit den Beschäftigten vor Ort in den Regionen entwickelt worden sind. Darüber hinaus wird es unvermeidbar sein, die Vermittlung von Forstpersonal einschließlich der Waldarbeiter in andere Teile der Landesverwaltung und nach außerhalb der Landesverwaltung zu verstärken. Bereits erzielte Erfolge beim flexiblen Personaleinsatz begrüße ich sehr. Ich möchte mich auch an dieser Stelle bei den Beschäftigen bedanken, die bereit waren, aus einer Tätigkeit in der Forstverwaltung bzw. aus einer Tätigkeit als Waldarbeiter heraus in andere Bereiche zu wechseln, und die die neue Tätigkeit beispielsweise in den Wasser- und Bodenverbänden sehr erfolgreich ausüben. Gerade wenn man mit dem Wald sehr eng verbunden ist, ist es nicht immer leicht, einen Arbeitsplatz dort gegen einen anderen angebotenen Ar
beitsplatz einzutauschen. Ich möchte den Betroffenen also noch einmal meinen herzlichen Dank aussprechen, weil sie dem Land wirklich geholfen haben.
Der am 9. Dezember paraphierte Tarifvertrag zum Umbau der Landesverwaltung wird uns bei diesem Prozess sehr helfen. Frau Wehlan, ich persönlich bin sehr froh darüber, dass es gelungen ist, diesen Tarifvertrag noch vor dem heutigen Tag zu schließen bzw. zu paraphieren. Die Gremien müssen ja noch zustimmen, was sie sicherlich tun werden. Damit ist Ihrer zum Teil doch sehr demagogischen Art der Diskussion jedenfalls ein Großteil des Wassers abgegraben. Dafür bin ich allen Beteiligten sehr dankbar, insbesondere dem Finanzminister, der gerade nicht hier ist.
Die Beschäftigten verbleiben beim Arbeitgeber Land Brandenburg. Damit bleiben alle bisherigen tariflichen Regelungen bestehen. Es gelten die relevanten Flächentarifverträge und die beamtenrechtlichen Regelungen des Landes unmittelbar weiter. Die Arbeitsverhältnisse einschließlich des jeweils erworbenen tariflichen Besitzstandes gehen mit auf den Landesbetrieb über. Das sind Maßnahmen aus dem Tarifvertrag Umbau der Landesverwaltung, darunter die Förderung von Mitarbeiterqualifizierung. Die Gewährung von Mobilitätsprämien, Einkommenssicherung usw. werden den Prozess zusätzlich voranbringen.
Wir halten an dem bewährten Modell der Einheitsforstverwaltung fest, weil das wegen der Synergieeffekte auch für uns das effizienteste Modell ist.
Aufgrund der Waldbesitzverhältnisse - bekanntlich ist etwa ein Drittel der Waldfläche des Landes in Landeseigentum - wird das Land weiterhin der größte Rohholzanbieter sein. Befürchtungen dahin gehend, dass dies für die Privatwaldbesitzer negativ sei, gab es in der Vergangenheit, wurden auch in der Anhörung geäußert; aber ich denke, dass diese Befürchtungen unbegründet sind. Das Land hat die Holzpreise durch die großen Mengen, die es anbieten kann, eher positiv beeinflusst.
Frau Wehlan, was Ihren Entschließungsantrag „Unveräußerlichkeit des Landeswaldes“ betrifft, so kann ich dazu nur Folgendes sagen: Es ist der Stil der Verunsicherung, den Sie in diesem Bereich weiterhin pflegen wollen. Anders kann ich mir diesen Entschließungsantrag nicht erklären. Sie wollen erneut darauf hinwirken, per Gesetz zu beschließen, dass der Landeswald für, ich glaube, zehn Jahre unveräußerlich ist. In Artikel 40 der Landesverfassung - das habe ich, wenn ich mich richtig erinnere, im Frühsommer dieses Jahres an gleicher Stelle hier schon einmal ausgeführt - steht Folgendes:
„Die Nutzung des Bodens und der Gewässer ist in besonderem Maße den Interessen der Allgemeinheit und künftiger Generationen verpflichtet... Grund und Boden, der dem Lande gehört, darf nur nach Maßgabe eines Gesetzes veräußert werden.“
Das heißt: Sie brauchen kein Gesetz, um einen Verkauf zu verhindern, sondern Sie brauchen ein Gesetz, um einen Verkauf überhaupt möglich zu machen. Diese Koalition und diese Landesregierung werden einem solchen Gesetz zur Veräußerung von Landeswald nicht zustimmen. Damit ist das Thema für uns erledigt.
Am Ende meiner Ausführungen möchte ich hier ein Zitat von Prof. Dr. Ernst Wiebecke vortragen, der von 1923 bis 1924 Rektor der damaligen Forstlichen Hochschule in Eberswalde war. Er hat damals gesagt:
„Man kann Waldbau mit drei ,J‘ betreiben. Erstens mit ,Jeduld‘ wie der Kammerherr Kalitsch in Bärenthoren. Zweitens mit ',Jeld‘ wie Geheimrat August Bier in Sauen. Oder mit ,Jeist‘ wie wir in Eberswalde.“
Alle drei „J“, meine Damen und Herren, finden Sie in dem Gesetzentwurf wieder. Ich hoffe auf Ihre Zustimmung. - Danke.
(Beifall bei SPD und CDU - Zuruf von der SPD: Det war jut! - Weiterer Zuruf von der SPD: Das vierte „J“!)
Verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Woidke, wer in der heutigen Debatte ein Demagoge war, können die Betroffenen selbst bewerten. Sie werden mich nicht dazu locken können, auf einen groben Klotz noch einen gröberen Keil zu schlagen.
Herr Helm, Sie bringen hier zum Ausdruck, dass die IG BAU im Kampf um die Vertretung ihrer Interessen besonders hervorgetreten sei. Das verwundert mich ein bisschen, weil Sie eigentlich wissen müssten, dass die IG BAU die Angestellten und Waldarbeiter vertritt, die von diesen Forstreformprozessen über Gebühr betroffen sind. Wir haben möglicherweise ganz unterschiedliche Sichten auf die betreffende Anhörung, was bei Koalition einerseits und Opposition andererseits vorkommen soll. Aber der Vertreter von Nordrhein-Westfalen hat auf Ihre Nachfrage hin explizit dargelegt, dass weder die Waldbesitzerstrukturen noch die Waldzusammensetzung vergleichbar sind. Insofern verwundert es mich also ein bisschen, dass Sie hier Zahlen benutzen, die Sie eigentlich selbst schon infrage gestellt haben.
Gestatten Sie mir eine letzte Bemerkung. Ich habe in meiner Presseerklärung nicht von „Chaos“, sondern von „chaotischen Verhältnissen“ geschrieben. Davon muss ich auch nichts zurücknehmen. Sie brauchen nur einmal nachzuschauen, was bei Wikipedia bei „Chaos“ steht, nämlich „Unordnung“. Um einen ordentlichen Prozess handelt es sich hierbei jedenfalls nicht.
Herzlichen Dank. - Wir kommen damit zur Abstimmung. Ihnen liegt der Änderungsantrag in der Drucksache 4/7050 vor, eingebracht durch die Fraktion DIE LINKE. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Mehrheitlich ist gegen diesen Änderungsantrag gestimmt worden. Er ist somit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Ver
braucherschutz in der Drucksache 4/6965. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Mehrheitlich ist für diese Beschlussempfehlung gestimmt worden. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.
Wir kommen zu der Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 4/7051. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Mehrheitlich ist gegen diesen Entschließungsantrag gestimmt worden. Er ist somit abgelehnt worden.