Dieter Helm

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Aufgrund der zyklischen, global bedingten Folge von Hochund Tiefpreisphasen nicht nur bei einzelnen Produkten, sondern im gesamten Wirtschaftszweig der Landwirtschaft fordert der Berufsstand der Landwirtschaft die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage als eine Art Instrument für betriebliche finanzielle Eigenvorsorge der Landwirtschaftsbetriebe.
Ich frage die Landesregierung: Beabsichtigt sie, im Interesse der brandenburgischen Agrarbetriebe eine mögliche Initiative auf Bundesebene zu unterstützen?
Ich wollte nur konkret wissen, wann im Bundesrat die Abstimmung dazu ansteht und - es gibt diesbezüglich Initiativen Mecklenburg-Vorpommerns - wie sich Brandenburg dazu verhalten wird.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich sehe zwischen den Fraktionen Übereinstimmung im Grundanliegen. Um jedoch richtig zu urteilen, setzt dies die Kenntnis der Ursachen voraus. Wir haben es mit zwei Dingen zu tun: zum einen mit der gegenwärtigen Phase, das heißt, angesichts der gegenwärtigen Liquiditätsschwäche bis zur Ernte zurechtzukommen, zum anderen mit der Frage, wie wir dieses finanzpolitische Tiefdruckgebiet überwinden können. Das ist besonders schwierig, da die angedachten Maßnahmen der Landesregierung und auch anderer bis zur Ernte nicht greifen werden. Das bedeutet, dass wir hier Probleme bekommen, und es liegt an den Betrieben selbst, wie sie mit ihren Hausbanken oder den Instrumentarien der landwirtschaftlichen Rentenbank Finanzierungen organisieren, die uns über diesen Berg hinweghelfen. Dies können die Betriebe nur allein leisten; hier kann der Staat als solcher nicht helfen.
Die andere Frage ist, was uns in der Zukunft erwartet. Hier sehen wir uns in der Landwirtschaft völlig neuen Entwicklungen durch die Globalisierung der Märkte ausgesetzt. Wir haben erstens - Herr Kollege Folgart hat schon darauf hingewiesen eine Änderung des Verbraucherverhaltens wahrzunehmen. In Europa ist der Fleischverbrauch um 30 % und der von Milchprodukten um 20 % gesunken. Das geht mit der Reduzierung der Exporte aufgrund des Dollar-Euro-Verhältnisses einher; das heißt konkret, die Märkte - speziell in Asien - sind weggebrochen. Dadurch also entsteht eine Marktbelastung, nicht jedoch durch die Quote. Diese hat damit überhaupt nichts zu tun, denn sie würde in Europa nicht erfüllt werden. Das kann später noch kommen, ist jedoch nicht die Ursache für die gegenwärtige Phase.
Außerdem kommt hinzu, dass der sogenannte Schweinezyklus also ein ständiges Auf und Ab der Erlöse - jetzt auch in den Produktbereichen Milch und Hackfrucht an der Tagesordnung sein wird. Das ist neu. Gleichzeitig mit diesen Zyklen ist wahrzunehmen, dass die Preise der Produktionsmittel zwar in gleicher Weise ansteigen, jedoch nicht in gleichem Maße sinken. Das heißt, wir haben - dies ist neu - zusätzliche Liquiditätsschwierigkeiten, und das daraus resultierende antizyklische Verhalten der Betriebe muss erst gelernt werden. Das ist eine neue Erfahrung, die wir noch nicht hatten. Darauf müssen wir uns einstellen.
Um einmal klarzustellen, worum es eigentlich geht, folgendes Beispiel: Die 10 Cent pro Liter, die uns gegenwärtig fehlen, machen bei dem Kuhbestand und der Kuhleistung in Brandenburg eine Summe von 135 Millionen Euro aus.
Diese Höhe zeigt, dass der Staat hiermit überhaupt nicht allein umgehen kann. Dazu ist er nicht in der Lage. Darauf müssen wir reagieren. Aber dies setzt die Sachkenntnis über die globale Entwicklung und das Herunterbrechen der Auswirkungen bis vor die Hoftür voraus. - Dies ist entscheidend; dies ist neu.
Klar ist aber auch, dass die Banken aufgrund der geringen Abhängigkeit der Landwirtschaft von der konjunkturellen Lage, der hohen Granularität der Branche und der Tatsache, dass Deutschland einer der besten, zukunftsfähigsten Agrarstandorte Europas und der Welt ist, keine allgemeinen Einschränkungen bei der Kreditvergabe erwarten lassen. Die Banken leben nur von einem lebenden Betrieb, nicht von einem toten. Daher sind sie auch interessiert, die Betriebe am Leben zu erhalten.
Klar ist auch, dass die Betriebe laufend Liquiditätsreserven aufbauen müssen. Hier ist die Politik gefragt, damit in Deutschland die wettbewerbsverzerrenden Belastungen, die hausgemacht sind, abgebaut werden. Dies ist Inhalt des Antrages, und diesen unterstützen wir voll und ganz. Das ist auch Inhalt der Programmatik der CDU.
Meine Damen und Herren von der SPD, hier sind Sie gefragt, Einfluss zu nehmen auf Ihre Bundestagsfraktion und auf den Bundesfinanzminister, denn er blockiert gegenwärtig die Entscheidungen, die wir hier in dieser Sache brauchen.
Es zählt auch dazu, die Forderung einer steuerfreien Risikoausgleichszulage für die Betriebe zu ermöglichen. Das wäre äußert wichtig; denn dann wären die Betriebe selbst in der Lage, auf Liquiditätsengpässe zu reagieren, und könnten einen Ausgleich herbeiführen, ohne beim Staat um Hilfe zu rufen.
Von der Landesregierung erwarte ich ein klares Wort hinsichtlich der Investitionen in der Landwirtschaft im Veredlungsbereich. Ob Groß oder Klein, wir brauchen diese alle. Aber gegenwärtig ist es so, dass Investitionen oft scheitern oder verhindert werden durch die Naturnostalgie der Bürger mit dem satten Bauch.
Vonseiten des Landes ist auch zu prüfen, ob den Betrieben, die in Schwierigkeiten sind und aufgrund der Zweckbindung der Förderdarlehen durch Wegfall des Förderzweckes, wenn das Darlehen zurückgezahlt werden muss, über eine Neuaufstellung nachdenken, dadurch der Todesstoß versetzt wird. Der Staat hat nichts davon. Wenn die Betriebe insolvent sind, zahlen sie auch keine Fördermittel zurück. Hier brauchen wir Flexibilität.
Aber es ist keineswegs eine neue Erfahrung. - Herr Präsident, ich bin gleich am Ende meiner Rede: - Bereits vor 200 Jahren wusste man von Theodor von Schön als preußischem Politiker und Mitarbeiter von Stein und Hardenberg von den Problemen, mit denen wir zu tun haben, indem er die Aussage formulierte:
„Einzelne Konjunkturen können während der Zeit eintreten. Aber der Landmann verlangt stetigen Preis. Hoher momentärer Preis als das Feld des Kaufmannes ist dem Landmann selten günstig.“
Hohe Preise haben wir hinter uns. Hohen Preisen folgen tiefe. In der Situation befinden wir uns jetzt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Steinmetzer-Mann, wenn Sie genfreie Zonen fordern, müssen Sie auch sofort auf die Ernährung verzichten.
Denn es sind überall gentechnisch veränderte Mikroorganismen Saccherose und Soja usw. - darin. Das brauche ich nicht weiter auszuführen. Und die Meinung der Bauern haben Sie vernommen.
Aber nachdem sich die Heidi von den hohen Bergen und ihr Bruder von hinter dem Walde lautstark zu Wort gemeldet und zum Thema geäußert haben - eine Meinung, die vielleicht auf dem Berge oder hinter dem Walde bedeutsam ist, aber nicht für ganz Deutschland und auch nicht für die CDU -, war mir eigentlich klar, dass dieser Antrag auf den Tisch flattert.
In der Vergangenheit haben wir uns mehrfach fachlich mit der Thematik auseinandergesetzt. Die Fronten haben sich kaum geändert. Der Wissenszuwachs in der Sache wird bewusst ausgeblendet und einer Glaubensphilosophie geopfert. Frau Steinmetzer-Mann, bedenken Sie, aus technisch-naturwissenschaftlicher Sicht beginnt der Glaube dort, wo das Wissen aufhört.
Sie sollten bedenken, dass man bei einigen auf diesem Gebiet eine äußerst geringe Wissensschwelle feststellen kann.
Es wäre besser gewesen, die Erfahrungen der Wissenschaft auch aus Bayern zur Kenntnis zu nehmen. Ich möchte Ihnen das hier klar und deutlich sagen. Es wurde dort festgestellt, dass es bei der Verfütterung der Bt-Maissorte keine Unterschiede in Nährstoffzusammensetzung und Energiegehalt gibt, keine negativen Auswirkungen auf die Leistungs- und Stoffwechselparameter der Milchkühe gibt; DNA und Bt-Protein von MON 810 werden stark abgebaut, und das Protein und die dazugehörige DNA konnten weder im Blut noch im Urin oder in der Milch der Kühe nachgewiesen werden. - Das ist nur eines.
Es geht weiter. Das Julius-Kühn-Institut in Darmstadt hat festgestellt, dass von Bt-Maispollen keine Gefahren für Schmetterlinge ausgehen. Auch auf die empfindlichen Schlupfwespen der Gattung Trichogramma, die bei der amtlichen Prüfung von Pflanzenschutzmitteln als Indikator genutzt werden, konnten keine negativen Effekte nachgewiesen werden.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat bestätigt: „Es gibt keine Hinweise, dass von den bisher zugelassenen GV-Pflanzen ein höheres Risiko ausgeht als von konventionellen Sorten.“ In den neuen Bt-Genen konnte in diesem Sinne keinerlei Reduktion der Artenvielfalt oder der absoluten Anzahl von Nichtzielorganismen festgestellt werden.
In einem Leserbrief vom Biologen Dr. Hoffmann aus Beelitz ist nachzulesen:
„In Bezug auf die Grüne Gentechnik werden Legenden gestrickt und von bestimmten Interessengruppen sorgsam gehegt und gepflegt. Das liegt offenbar daran, dass die Auseinandersetzung um den Einsatz der in anderen Bereichen weitgehend akzeptierten Technologie in der Landwirtschaft die Dimension eines Glaubenskrieges angenommen hat. Die Wirkung des speziellen Toxins CrylAb ist gebunden an Rezeptoren des Insektendarmes,“
- jetzt werde ich wissenschaftlich
„die in dieser die toxische Wirkung entfaltenden Form nur in Schmetterlingen vorkommen.“
„Eine Wirkung auf andere Insektenordnungen ist ausgeschlossen. Das wurde durch Untersuchungen der Biosicherheitsforschung belegt, in denen“
- jetzt hören Sie zu!
„auch für den Hautflügler Honigbiene sogar in sogenannten Worst-case-Szenarien (maximal mögliche Toxinauf- nahme) keine Schädigungen festgestellt wurden.“
Jetzt können Sie gern weiterhin Maishonig kaufen, vorausgesetzt, Sie bekommen welchen. - Der ist völlig harmlos.
„Leider gehört es zum Repertoire der mediengeübten Antipropaganda, einerseits die zahlreichen entwarnenden Studien zu verleugnen und andererseits wenige Studien ins Feld zu führen, deren interessengeleitete Interpretation höchst zweifelhaft ist.“
Wenn ich unseren Minister zitieren darf. In einer der vergangenen Debatten sagte er:
„Ich kann nur das deklarieren, was ich auch nachweisen kann oder was ich im ungekehrten Fall nicht finde. Wenn an eine Milchkuh beispielsweise gentechnisch veränderter Mais verfüttert wird, ist diese DNA in der Milch nicht nachweisbar. Das ist eine Tatsache, die auf ernährungsphysiologische Grundzusammenhänge zurückzuführen ist.“
Herr Minister, Sie sind jetzt auch von dem Glaubensvirus befallen, wie ich es hier wahrnehmen kann. Kehren Sie zur wissenschaftlichen Basis zurück!
Also, global ist das völlig bedeutungslos, ob sich eine deutsche Provinz vom Stand der Wissenschaft und der Agrartechnik
abkoppelt. Der Klügere gibt nach, heißt das Sprichwort, aber nur so lange, bis er der Dumme ist.
Ich kann auch heute wiederum nur ein Fazit ziehen, das der Ausspruch eines Sachsen treffend zum Ausdruck bringt - Herr Präsident, ich bin gleich fertig -: Wenn Unkenntnis und Lobhudelei in engster Inzucht in demselben Kopf sich kreuzen, so muss notwendig ein schwaches Produkt hervorgehen, nämlich Arroganz - auch eine Art moralische Luftrolle.
Anders gesagt: Wer die Unkenntnis favorisiert, betreibt gleichzeitig Lobhudelei. Wer jeden wissenschaftlichen Einspruch ablehnt und nicht zur Kenntnis nimmt, ist arrogant.
Deshalb halte ich mich an die Erfahrungen von Albrecht Daniel Thaer, dem Nestor der Agrarwissenschaften, der formulierte:
„Einwendungen, die wenigstens einen Schein von Gründlichkeit haben, werde ich ferner widerlegen. Aber Kampfhähne werde ich krähen lassen.“
Da der Schein von Gründlichkeit bei verschiedenen Personen nicht wahrnehmbar ist, lasse ich die Kampfhähne krähen und die Kampfhühner gackern, so lange sie wollen. - Schönen Dank.
Herr Minister, sind Sie mit mir einer Meinung, dass es die Politik war, die den Monopolisten durch Schaffung der Zulassungsbedingungen bzw. der Begrenzung der züchterischen Maßnahmen das Feld geebnet und den roten Teppich ausgerollt hat, und damit der Wettbewerb verzerrt wurde?
Auf der anderen Seite liegt es doch auch an der Politik, dass die Patentierung auf das Leben nicht unterbunden wird.
Teilen Sie also meine Meinung, dass die Politik die Ursache dafür gelegt hat?
Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Eines ist klar zur Sache zu sagen: Frau Wehlan, wir lassen uns nicht quälen.
Die internen Ergebnisse, die jetzt vorliegen, sind nachvollziehbar; jede Reform hat Problembereiche und ruft auch Widerstände hervor. Das ist ein ganz normaler Gang der Dinge. Zu Ihrem Hinweis in Bezug auf die Holzmarktsituation: Die haben wir mit und ohne Reform. Ich kann als Waldbesitzer und Forstwirt überhaupt keine Benachteiligung durch die Reform feststellen. Das vorweg.
- Ich wollte es nur noch einmal sagen, Herr Dr. Klocksin.
Vom Grundsatz her haben wir nichts gegen eine Berichterstattung, Frau Wehlan. Im Gegenteil: Auch wir möchten gerne wissen, wie dieses letzte große Reformvorhaben in unserer Zuständigkeit erfolgreich zu Ende gebracht wird. Aber ich bin auch der Meinung, dass die geeignete Bühne nicht das Parlament, sondern der zuständige Fachausschuss ist. Deshalb werden wir die Berichterstattung dort beantragen. Ein geeigneter Zeitpunkt wäre sicherlich nach der Sommerpause gegeben. Dann kommt das noch zurecht.
Die Legislative hat ihre Schulaufgaben gemacht. Die klaren Vorstellungen der Verwaltungsebene sind in den „Brandenburgischen Forstnachrichten“, Ausgabe 138 Januar/Februar 2009 nachzulesen. Lassen wir diese nun in Ruhe arbeiten, ohne die Kompetenz der Handelnden durch ständiges Hinterfragen und Berichterstatten infrage zu stellen.
Es ist der Sache auch nicht dienlich, wenn Sie sich als Linke immer wieder zum Sachwalter dieser Reform aufschwingen.
Wir lehnen den Antrag ab und werden die Berichterstattung im Fachausschuss beantragen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Es ist nicht das erste Mal, dass wir hier in dieser Runde über die europäische Agrarpolitik diskutieren. Ich möchte nur an die Beantwortung der Großen Anfrage 3 erinnern. Wir befinden uns jetzt in der Situation, dass wir mit unseren landesspezifischen Möglichkeiten,
die uns gegeben sind, nur noch auf vollendete Tatsachen reagieren können. Dieses Thema ist auch nicht für einen Streit innerhalb dieses Hauses geeignet. Hier ist Gemeinsamkeit gefragt.
Wenn wir die Auswirkungen auf die Betriebe insgesamt sehen, könnte man vielleicht meinen, dass die Kürzungen nicht das eigentliche Problem sind. 4 % bedeuten 11 Euro pro Hektar und 5 % 13 bis 14 Euro, sodass auf die Betriebe insgesamt eine Kürzung von ca. 25 Euro pro Hektar zukommt, und das jedes Jahr. Das sind für einen 1 000-ha-Betrieb 25 000 Euro.
In Deutschland sieht das die Bundesagrarministerin Aigner etwas anders; denn hier wurde auch durch ihr Einwirken noch Schlimmeres verhindert. Aber wie das so ist, liegt das Problem im Detail. Von den in Deutschland insgesamt 1 787 betroffenen Betrieben kommen 1 738 aus den neuen Ländern, und nur 39 Betriebe in den alten Ländern sind von dieser Regelung betroffen. Das zeigt eindeutig das Ungleichgewicht dieser Regelung, obwohl es insgesamt gelungen ist, die ursprünglichen Vorstellungen der EU-Kommission zu reduzieren. Die Milchquote wird nicht um 3 % pro Jahr erhöht, sondern um 1 %, und die Basismodulation ist von ursprünglich 2 % auf 1 % sowie die progressive Modulation von 9 % auf 4 % reduziert worden. An Kofinanzierung durch die Länder, für die ursprünglich 25 % angedacht waren, sind jetzt noch 10 % zu leisten. Der Beginn der Degression war ursprünglich angedacht für Betriebe mit einem Prämienanspruch von insgesamt 100 000 Euro, und das wurde auf 300 000 Euro erhöht. So gesehen ist das in der Sache zwar ein Erfolg; aber das hilft uns hier wenig.
Es wurde schon klar und deutlich gesagt, dass dies einen Dammbruch für weiteres differenziertes politisches Handeln darstellt. Man könnte das auch als agrarpolitischen Sündenfall oder als einseitiges Vorgehen bezeichnen; denn „groß“ ist nicht gleich „effizienter“. Die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe wird generell geschwächt. Auch steht das in einem Gegensatz zu ehemaligen EU-Zielen. In der Folge löst das Gegenreaktionen der Betriebe aus, etwa in der Form von Arbeitskräfteabbau oder auch von Betriebsgrößenreduzierungen für den Fall, dass diese Tendenz anhalten sollte. Die Fachzeitschrift „Neue Landwirtschaft“ hat das sehr treffend formuliert: „Amputiert statt therapiert“.
Um diese ganzen Vorgänge zu verstehen, sollte auch ein Rückblick in die Historie der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU angestellt werden. Der Beginn dieser Gemeinsamen Agrarpolitik liegt bereits im Jahre 1957. Mit der Unterzeichnung der Römischen Verträge und dem Artikel 39 des Vertrages von Rom ist unter anderem festgelegt die Steigerung der Produktivität der Landwirtschaft, die Förderung des technischen Fortschritts, die Rationalisierung, die angemessene Lebenshaltung der landwirtschaftlichen Bevölkerung, die Stabilisierung der Märkte, die Sicherstellung der Versorgung, die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen. Das war in der damaligen Situation durchaus die richtige Entscheidung. Sie brachte auch großen Erfolg; denn dadurch wurde bis zum heutigen Tage die Nahrungsversorgung in einer Menge und Qualität sichergestellt, wie wir uns das zur damaligen Zeit eigentlich nicht vorstellen konnten.
Bei dieser finanziellen Solidarität bestand die Regelung, dass alle Ausgaben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik durch den Gemeinschaftshaushalt getragen werden. Dabei muss man
berücksichtigen, dass im EU-Haushalt nicht alle Bereiche verankert sind, sondern mehr oder weniger nur die Strukturpolitik und die Landwirtschaft. Deshalb ist unser Anteil eigentlich viel höher.
Im Mansholtplan von 1968 wurde ganz besonders die Förderung größerer, effizienterer Landwirtschaftsbetriebe geregelt. Das hat im Endeffekt natürlich auch zu einer Überproduktion von Nahrungsgütern in Europa geführt, und natürlich hatten auch die Landwirte selbst ihren Anteil daran; denn sie haben darauf reagiert. Man könnte das im Prinzip mit dem „Zauberlehrling“ vergleichen: Die Geister, die man gerufen hat, kann man nicht mehr beherrschen. Was zunächst gefördert wird, wird dann mit einem sehr großen Investitionsaufwand wieder reguliert, um das herunterzufahren. Stichworte sind hier Interventionspreise, Stützung usw. Das sind Folgen, die darauf zurückgehen und die uns jetzt auf die Füße fallen.
Das Schlimmste war eigentlich die McSherry-Reform von 1992, deren Grundlage die Senkung der Agrarpreise war und die im Gegenzug eine Ausgleichszahlung für entstandene Einkommensverluste vorsah. Damit haben wir uns in die vollständige politische Abhängigkeit des Staates begeben, statt diese abzubauen. Dagegen haben wir jetzt noch zu kämpfen. Diese Entscheidung bildete nämlich die Ursache dafür, dass Erzeugnisse, die eigentlich in das Premiumregal der Geschäfte gehören, in der Ramschkiste für Billigprodukte gelandet sind. Das funktioniert hervorragend, da der Verbraucher jeden Tag davon profitiert und entsprechend handelt.
Jetzt ist die Frage nach der Gemeinsamen Agrarpolitik zu stellen, oder - besser gesagt - zu fragen, wie viel Gemeinsamkeit eigentlich noch in dieser Agrarpolitik ist. Diese Frage ergibt sich auch aus dem nicht gerade als positiv anzusehenden Gezerre der Länder bzw. der handelnden Minister, weil jeder Minister oder Ministerpräsident vor seinen Bauern bzw. Wählern nicht als Verlierer dastehen möchte. Aus diesem Grund gibt es ein Sammelsurium von Einzelregelungen, das der Sache nicht dienlich ist.
Gegenwärtig ist aber auch festzustellen, dass verschiedene Lösungen oder Entscheidungen auf EU-Ebene im Doppelpack von Kommissionsentscheidung und Beschlussvorhaben des EU-Parlaments getroffen werden. Es ist ein absurdes Theater vom Feinsten, was im Bereich der Pflanzenschutzmittelanwendung jetzt vorgesehen ist. Das ist fachlich dümmlich und hinsichtlich der Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaftsbetriebe in Europa fahrlässig, arrogant und unverantwortlich. Solche Vorstellungen, deren Auswirkungen viel schlimmer sind als die EU-Agrarreform, über die wir jetzt reden, können nur in einem satten, faulen Bauch entstehen. Der Spruch: „Vater, vergib ihnen; denn sie wissen nicht, was sie tun“, hat hier volle Aktualität.
Man sollte sich einmal Gedanken darüber machen, wer eigentlich für den satten Bauch in Europa gesorgt hat, und wir sollten uns fragen, warum wir unsere Bauern brauchen. Was ist, wenn die landwirtschaftliche Produktion im Lande von heute auf morgen eingestellt wird? Auch solche krausen Gedanken gibt es. Neben der totalen Abhängigkeit von Importen mit all den damit verbundenen Risiken wäre die Folge davon eine öde, unwegsame Landschaft, die nicht einmal für Grüne und Naturschützer ansehenswert wäre. Es gibt ein altes Zitat, das eigentlich alles aussagt: Eine stabile Gesellschaft zeichnet sich da
durch aus, dass diese die Ernährung und den Energiebedarf für seine Bürger aus eigener Kraft sichert. - Daran sollten wir denken. Man sollte auch einmal die Verbraucher fragen, ob die vielzitierten Milliarden Euro, die seit Jahren in die Landwirtschaft fließen, nicht vielleicht doch gut angelegtes Geld sind. Dafür haben die Verbraucher jahrzehntelang nicht nur preiswerte, sondern auch qualitativ hochwertige und quantitativ ausreichend Nahrungsmittel bekommen.
Hier wurde schon einiges dazu gesagt, was wir im Lande zu tun haben; der Minister wird zu alldem sicherlich noch ausführlich etwas sagen. Ich stimme dem voll zu. Wir haben es mit zwei Handlungsfeldern zu tun, nämlich mit der Milch und dem Ackerbau. Beides sind global gesehen die Zukunftsfelder der Landwirtschaft in Deutschland und auch speziell in Brandenburg. Darauf müssen wir uns einstellen und genau das gezielt fördern, was für deren Erhalt notwendig ist. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Wehlan, ich hätte eigentlich erwartet, dass Sie auf die Entscheidungen, die in letzter Zeit getroffen wurden, etwas anders reagieren. Aber Sie bleiben Ihrer Linie treu. Grundsätzlich: Sie reden Defizite herbei, die in dieser Form nicht da sind, und ein ständiges Wiederholen dieser Defizite macht die Sache auch nicht besser.
Ich war eigentlich der Meinung, dass wir als Abgeordnete sowohl in diesem Haus als auch im Ausschuss und auch vor Ort im Wald intensiv informiert wurden. Wenn Sie dann noch unmittelbar vor der Anhörung eine Chaosvorhersage treffen, ohne dass die Anzuhörenden überhaupt zu Wort gekommen sind,
dann ist das natürlich eine alte Strategie der Öffentlichkeitsarbeit, Chaos vorherzusagen, wo der Gegenbeweis noch nicht angetreten werden kann; denn wir fangen mit der Arbeit ja erst an.
Das ist für mich schlicht verantwortungslos. Ich muss Ihnen das klar und deutlich sagen. Denn diese Verunsicherung in der Sache, Erwartungshaltungen wecken, mehr Stellen und mehr Geld zu fordern ist für mich mehr oder weniger unverantwortlich. Sie wissen ganz genau, dass das nicht leistbar ist. Trotzdem wird es in einer Art Gutmenschlinie immer weiter vertreten. Diejenigen, die die Entscheidungen, die natürlich auch nicht immer alle angenehm sind, zu treffen haben, sind dann eben immer die Bösen. Aber ich möchte es damit bewenden lassen.
Ich möchte mich bei allen Mitwirkenden dafür bedanken, dass wir jetzt ein tragfähiges Konzept auf dem Tisch haben. Herr Minister Woidke, ich bitte Sie, das Ihrem Haus zu übermitteln. Die Arbeit geht zwar erst los, aber durch das, was jetzt hier auf dem Tisch liegt, haben wir den Weg und den Termin aufgezeigt und nicht die Umwege genannt. Wir geben dem Handeln Linie, und wir sind auch verpflichtet, die Zweifler in der Sache mitzunehmen, durch eine klare Beschlussfassung zu überzeugen. Denn die eigentliche Arbeit beginnt erst. Dafür brauchen wir auch als Handlungsbasis bzw. Voraussetzung dieses Gesetz.
Die Anhörung hat die große Bandbreite der Meinungen zum Gesetz verdeutlicht. Ich war auch etwas verwundert, unterschiedliche Haltungen der Gewerkschaften wahrnehmen zu müssen. Während sich ver.di durchaus positiv zur Sache geäußert hat, eher positiv eingestellt war und mitwirken will, war die Sichtweise der IG Bau-Agrar-Umwelt in der Ablehnung eine ganz andere. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, Frau Wehlan, dann hätten wir auch Sie anhören können. Es wäre der gleiche Inhalt gewesen.
Für mich ist das auch nicht verwunderlich, wenn ich hier jetzt einen „Spiegel“-Bericht vor mir habe, in dem es heißt, der DGB bleibe parteipolitisch strikt unabhängig. Im nächsten Satz steht, es werde aber eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit der Linkspartei geben; sie werde sich mit der Mitbestimmung von Arbeitnehmern in der Wirtschaft befassen. Soweit zum unpolitischen Handeln der Gewerkschaften!
Jetzt ist mir natürlich klar, dass Sie hier entsprechend gehandelt haben. Es gab auch die Meinung, diese Reform zu verschieben, zeitlich zu strecken. Genau das wurde vom Berufsstand selbst abgelehnt. Es bringt uns hier überhaupt nicht weiter. Es ist der Sache nicht dienlich. Es hält alles im Schwebezustand, wo wir entscheiden müssen. Auch das Erhalten paralleler Altstrukturen ist nicht zielführend. Man muss die Frage stellen: Wer soll es denn bezahlen?
Ganz besonders wertvoll waren die Hinweise zur Änderung im Detail. Wir haben auf diese Bedenken reagiert. Der vorliegende Gesetzentwurf wurde diesbezüglich in einigen Punkte geändert, sodass diese Vorwürfe, die man uns hier gemacht hat oder die eventuell abzuleiten waren, sicherlich nicht mehr zutreffend sind.
Für mich war die Erfahrung aus Nordrhein-Westfalen ganz wichtig, die eine derartige Organisationsform schon haben und die diesen Weg bereits beschreiten. Ich kann mir nicht vorstellen, wenn in einem großen Bundesland mit fast der gleichen Menge Wald - 900 000 ha - die gesamte Waldbewirtschaftung, Hoheit und Bewirtschaftung, mit 1,1 Personen pro 100 ha erfolgreich realisiert wird, dass wir in Brandenburg das mit 1,36 Personen nicht schaffen sollen. Das muss man einmal durchdenken. Aus meiner Erfahrung auch als privater Forstwirt weiß ich, wie viel Arbeit und Aufwand nötig sind, um 1 000 ha Wald zu bewirtschaften. Mit dieser Personenzahl ist das auch zu lösen.
Das zentrale Element, das zu regeln war, ist der Tarifabschluss. Ich gönne allen Betroffenen diesen Abschluss. Das Ergebnis straft alle Zweifler, alle diejenigen, die soziale Ängste an die erste Stelle des Handelns gesetzt haben. Ich muss aber auch klar und deutlich sagen: Wer jetzt noch mehr fordert bzw. unzufrieden ist, sollte es tatsächlich in der privaten Wirtschaft versuchen. Derart privilegierte Vereinbarungen sind dort ein Fremdwort. Noch mehr zu fordern ist realitätsfremd. Wir können mit dieser Regelung sehr zufrieden sein - alle Betroffenen ebenfalls. Es steht der Umsetzung dieses Gesetzentwurfs eigentlich nichts mehr entgegen. Die Schularbeiten im Vorfeld wurden gemacht. Gehen wir deshalb an die Arbeit und begleiten diese im Parlament zumindest noch bis zum Ende der Legislaturperiode. Es sollte uns zur Ehre gereichen, dieses Reformvorhaben in dieser Legislaturperiode zu Ende zu bringen. Ein passender Ausspruch kann das alles begleiten, der da heißt: Wer an einen erfolgreichen Ausgang glaubt, hat größere Chancen als die ewigen Dauernörgler. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heutige Diskussion zur Sache hat wieder gezeigt, dass die unterschiedlichen Sicht- und Nutzungsweisen des Waldes als Spiegel der Zeit seit jeher nicht immer konfliktfrei sind. Konflikte auszutarieren und Lösungsansätze zu finden war und ist Aufgabe der Forstverwaltung und der Politik. Es ist immer besser, wenn dieser Prozess von den Fachpolitikern gemeinsam mit dem Finanzminister gestaltet wird, als wenn er diesem allein überlassen wird.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll ein Abschluss der seit mehr als zehn Jahren, eigentlich seit 1990 geführten Diskussion gefunden werden. Was wurde in dieser Zeit in Sachen Forstreform nicht alles diskutiert, wie viele Gutachten haben, nicht nur hier im Parlament, eine Rolle gespielt! Es gibt keinen Fachbereich, der so lange so intensiv, so kontrovers diskutiert und begutachtet wurde wie der Forstbereich.
Daher verstehe ich nicht, dass verschiedene Lobbygruppen dem Land bzw. uns unterstellen, wir hätten den Brandenburger Wald im Stich gelassen. Es hat keine Reform gegeben, über die hier nicht debattiert worden ist, auch dank der vielen Anträge der Linken, bis hin zu einer unterstellten Privatisierung des Landeswaldes.
Ich habe heute den Eindruck - das sage ich Ihnen ganz ehrlich -, dass in diesen zehn und mehr Jahren nicht nur nach vorn diskutiert worden ist, sondern dass vieles auch zerdiskutiert worden ist. Selbst die Arbeitsgruppe zur Fortführung der Forstreform kommt in ihrem Abschlussbericht vom November letzten Jahres zu der Feststellung, dass Reformvorhaben in Forstverwaltungen anderer Bundesländer kurzfristiger als in Brandenburg umgesetzt werden. In dieser Runde saßen bekanntlich alle Beteiligten, auch Gewerkschaftsvertreter.
Wir stehen heute vor der Frage: Soll dieses Spiel - auch mit der Unsicherheit der Betroffenen - weitergeführt werden, oder ziehen wir hier mit aller Konsequenz einen Schlussstrich? Meine Fraktion zieht Letzteres vor.
Meine Damen und Herren von der Linken, ich kann schon verstehen, dass Sie kein Interesse an einem Abschluss der Debatte über die Forstreform und an einer von der Mehrheit der Betei
ligten getragenen Lösung haben. Denn gerade mit der Unzufriedenheit von Betroffenen - bei jeder Reform gibt es Unzufriedenheit - lässt sich vortrefflich Politik machen.
Frau Wehlan, eigentlich ist es gut, dass Sie sich zur schwarzen Null bekennen. Aber Sie haben eines vergessen: Um die schwarze Null zu erreichen, braucht man einen Weg dorthin; ohne schafft man es nicht. Die Verwirklichung all dessen, was Sie in Ihrer Rede angeführt haben, würde eher dazu führen, dass die Null noch roter würde, als sie schon ist.
Sie haben hier Horrorszenarien an die Wand gemalt und behauptet, es gebe Defizite im Wald, der Gemeinwohlaspekt werde infrage gestellt, der Finanzhaushalt diene einem Selbstzweck und, und, und. Sie haben Dinge herbeigeredet, die so nicht da sind.
Ich bin Forstwirt und Waldbesitzer. Durch die Gesetzgebung bzw. die Reform sehe ich mich nirgendwo benachteiligt. Es trifft nicht zu, was Sie der Landesregierung bzw. der Forstpolitik des Landes unterstellen. Ihre Vorwürfe in dieser Form muss ich zurückweisen.
Man kann nicht jeden Vorschlag, jede Lösung, die auf den Tisch kommt, ablehnen und zerreden, um bei der nächsten Variante, die auf den Tisch kommt, den Möglichkeiten nachzutrauern, die mit der vorangegangenen doch gerade erst zerredet wurden. Ich denke dabei an die Fragen des öffentlichen Dienstrechts, die natürlich in einer Anstalt öffentlichen Rechts, die aber nicht gewollt war, anders als in einem Landesbetrieb hätten umgesetzt werden können.
Dennoch sehen wir im Landesbetrieb eine eigenständige Einrichtung, die nicht unter Haushaltsvorbehalt steht. Sie muss natürlich darauf hinarbeiten und lernen, auf eigenen Füßen zu stehen. Was der private Waldbesitzer kann, nämlich eine schwarze Null schreiben, muss die Landesforstverwaltung doch erst recht können.
Ich frage mich, wieso wir 500 Waldarbeiter brauchen. Für meinen Wald brauche ich, bezogen auf die Fläche, nicht einmal die Hälfte. Warum geht das im privaten Bereich und nicht im Landeswald? In diesem Zusammenhang ist der Hinweis wichtig, dass wir den Kündigungsschutz nur gewährleisten können, wenn wir für die Waldarbeiter auch andere Geschäftsfelder erschließen. Anderenfalls ist der Finanzminister doch in der Situation, Kündigungen aussprechen zu müssen. Das sollte man sich einmal überlegen. Man muss abwägen, was für die Waldarbeiter und alle Forstbediensteten günstiger ist. Da Aufgabenkritik Teil der Personalstrukturplanung ist - auch eine Forderung von uns -, bin ich schon der Meinung, dass dieser Aspekt zu beachten ist.
Wir haben im Agrarausschuss noch viel Zeit, um Hinweise bzw. Einwände, die von außen kommen, zu bearbeiten und auszudiskutieren. Auch ich gehe davon aus, dass das Gesetz im Detail anders aussehen wird. Wir werden uns dieser Aufgabe verantwortungsbewusst stellen. Alle Hinweise fließen ein, da
mit wir eine gute Reform im Forstbereich zustande bringen, die funktioniert und Bestand hat. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hatten am 24. Januar 2008 eine sehr ausgiebige Diskussion zu dem Thema, sodass wir uns den Antrag und die Diskussion darüber heute eigentlich ersparen könnten. Deshalb werte ich diesen Antrag eher als Bestandteil des bevorstehenden bzw. laufenden Wahlkampfs als der Sache dienend.
- Das können Sie mir gern unterstellen. Aber wer hier in der Sache mehr Kenntnis hat, sei dahingestellt.
Zu dem Problem möchte ich in Erinnerung rufen, dass vor dem Hintergrund der globalen Entwicklungen auf dem Nahrungsmittelsektor und dem Energiesektor die Werthaltigkeit landwirtschaftlicher Flächen und Böden in den letzten Jahren enorm gewachsen ist und damit natürlich auch das Interesse finanzkräftiger Betriebe und Personen am Erwerb landwirtschaftlicher Flächen. Die Mechanismen des Marktes wirken auch hier. Frau Adolph, diese Mechanismen sind nicht per Gesetz außer Kraft zu setzen. Andererseits sind die Regelungen des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes von 1993 sehr gut bekannt. Während der Zeit der Langfristverpachtung, die in der Regel über 18 Jahre läuft, ist der bevorrechtigte Erwerb nach EALG möglich. Hier ist natürlich auch zu fragen, warum denn viele Betriebe die betreffenden Möglichkeiten in der Vergangenheit nicht genutzt haben. Die Möglichkeit zum bevorrechtigten Erwerb läuft zum Ende des nächsten Jahres aus. Danach werden die Flächen nach dem Höchstgebot veräußert.
Auf Initiative insbesondere von Brandenburg hin ist die BVVG in Sachen Pacht und Verkauf zurzeit auf neuen Wegen. Sonderfallregelungen sind angedacht bis hin zum Ausschreibungsverzicht bei besonderer Betroffenheit der Betriebe. Der Anteil der Flächen, die sich noch im Eigentum der BVVG befinden, wurde hier schon genannt. Es handelt sich um 11 bis 12 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche. Inwieweit man angesichts eines Anteils von unter 12 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche von Verwerfungen und Gefahren für die Agrarstruktur sprechen kann und dies auch noch rechtlich feststellen will, ist wirklich mit einem riesengroßen Fragezeichen zu versehen. Ich muss in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass die Höchstgebote zum Pachten und zum Kauf zum Großteil von landwirtschaftlichen Betrieben des Landes stammten. Es sind also nicht nur irgendwelche fremden Geldgeber, die sich hier bewerben, sondern es sind zum Großteil unsere Betriebe.
Es ist richtig, dass das Land aufgrund der Föderalismusreform im Zugzwang ist, zu handeln, die entsprechende Gesetzlichkeit auch insoweit anzupassen - ein Sachverhalt, der von dem Gutachter Dr. Schramm, den ich persönlich kenne und auch sehr schätze, in diesem Zusammenhang noch nicht beachtet wurde. Ich muss aber hinzufügen, dass die Länder damit noch nicht in einem rechtsfreien Raum schweben. Vielmehr ist die Landesregierung genauso in der Pflicht, Europarecht und Verfassungsrecht nicht nur zu beachten, sondern auch strikt einzuhalten. Eigentumsschutz laut Grundgesetz und Niederlassungsfreiheit nach EU-Recht sind zu beachten. Durch das Grundstücksverkehrsgesetz und das Landpachtgesetz darf der Wettbewerb nicht außer Kraft gesetzt werden. Genauso kann der Bund als Eigentümer nicht einseitig bevormundet werden.
Vor diesem Hintergrund ist der Prüfauftrag des Ministeriums abzuarbeiten. Daraus sind konkrete Schritte abzuleiten, die dann natürlich wieder im Agrarausschuss dieses Hauses zu besprechen sind. Die verfassungsmäßige Prüfung ist nicht unkompliziert; denn eine einseitige Eingriffsregelung in das Eigentum ist streitbefangen.
Frau Wehlan, für meinen Betrieb habe ich nicht die Ängste, die
Sie hier darstellen. Das gilt genauso für viele Familien und andere Einzelbetriebe. Die meisten haben die Möglichkeiten des begünstigten Flächenerwerbs nämlich genutzt.
Was aber ist mit unseren Gemeinschaftsunternehmen, wo heutzutage kapitalkräftige private Anleger Flächen erwerben und damit Gesellschafter dieser Betriebe werden? Der Weg ist hier ja anders. Die betreffenden Anleger kaufen sich mit ihrem Geld in die Betriebe ein, werden neue Gesellschafter bzw. Eigentümer und gelten als ortsansässige Landwirte. Wie sollen diese benachteiligt werden? Das geht per Gesetz nicht. Das Unternehmen ist und bleibt ortsansässig, produziert an diesem Ort und ist dort auch Arbeitgeber. Der Betrieb hat seinen Sitz nach wie vor in dem betreffenden Ort. Glauben Sie, dass die BVVG diese veränderten inneren Strukturen erfasst? Wie soll die Landesregierung an dieser Stelle eingreifen und Gefahren, welche auch immer, abwenden?
Ich denke, wir sind gut beraten, die ganze Bandbreite der rechtlichen Fragen, der Handlungsmöglichkeiten und natürlich auch das Interesse der Betriebe gründlich abzuwägen. Wir dürfen hier keine juristischen Fehler machen. Hierbei geht es um grundgesetzlich gesicherte Eigentumsrechte. Ich bin gespannt, zu welchem Ergebnis die Landesregierung kommt, welches Konzept sie uns vorlegt. Anschließend haben wir genügend Zeit, uns damit zu befassen. Das ist der richtige Weg. Schnellschüsse sind vor diesem Hintergrund nicht angebracht. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Wehlan, ich weiß nicht, was Ihre Fraktion mit Ihrem Antrag eigentlich meint. Entweder haben Sie zur Überschrift die falsche Begründung gewählt oder zur Begründung die falsche Überschrift. Beides passt nicht zusammen. Aber fangen wir mit der Eigentumsfrage an.
Ich weiß nicht, warum Sie hier Dinge thematisieren, die nicht Thema sind. Die Landesregierung hat sich klar zum Eigentum positioniert, indem sie formuliert hat: Das Landesforstvermögen bleibt erhalten. - Das ist eine feste Willenserklärung, und eine feste Willenserklärung ist manchmal mehr wert als ein Gesetz. Man müsste hinzufügen: Auch ein Gesetz lässt sich durch die Mehrheiten dieses Parlaments jederzeit ändern. Es besteht keine Sicherheit, dass nicht auch irgendwann Mehrheitsbeschlüsse in diese Richtung gefasst werden; ich will es nicht hoffen. Insgesamt gesehen wären Sie doch, Herr Finanzminister, bescheuert - Entschuldigung! -, wenn Sie dieses Vermögen - ich rechne hier mit einer Werthaltigkeit von 2 bis 2,5 Milliarden Euro - mit einem sehr kurzfristigen finanziellen Effekt verkaufen. Verkaufen kann man nur einmal.
Wir müssen uns überlegen: Was heißt es überhaupt, dieses Forstvermögen? Das sind bei 270 000 Hektar mit rund 8 000 Euro pro Hektar bei dem entsprechenden Vorratsbestand eben diese 2 bis 2,5 Milliarden Euro. Wir haben einen Hiebsatz von 6 Festmetern pro Hektar. Das sind in etwa - hier habe ich nur mit 30 Euro gerechnet, Frau Wehlan - 45 Millionen Euro Bruttoumsatz im Jahr. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir sagen könnten, wo ich 100 Euro pro Festmeter erlösen könnte. Ganz so lukrativ sind die Forstpreise nicht.
Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, warum ein Finanzminister auf dieses nachhaltige Potenzial verzichten sollte. Das ist überhaupt nicht Thema gegenwärtiger Überlegungen.
Zur Reform insgesamt wurden Sie in Wünsdorf umfassend informiert. Aus den Ängsten, die Sie äußern, kann ich nur ableiten, dass Sie bestimmte Ausführungen nicht richtig verstanden oder dass sie nicht aufgepasst haben, zumal Ihre Forderung hinsichtlich der Reform auf der Basis einer Aufgabenkritik in das Gespräch mit den Betroffenen, mit der Forstverwaltung eingeflossen sind und wir jetzt auf einem guten Wege sind, einen Kompromissvorschlag oder Konsensvorschlag in der Sache zu finden.
Ich könnte mir nur vorstellen, dass Sie Angst haben, dass Ihnen, wenn das positiv ausgeht - was wir alle hoffen -, Protestpotenzial in diesem Bereich wegbricht, wo sich doch so vortrefflich Kritik üben lässt.
Grund zu kritisieren gäbe es schon, wenn ich die Argumentation zum Beispiel aus dem Hause des Finanzministers sehe, der im Rahmen der laufenden Reformbestrebungen Bedarfskündigungen nicht ausgeschlossen hat. Das ist kontraproduktiv und zeugt nicht von einer einheitlichen Linie innerhalb der Landesregierung. Darüber könnten wir diskutieren, aber auch nur darüber. Alles andere, bin ich der Meinung, sollte man hier klar und deutlich so fortsetzen, wie es jetzt angedacht ist. Das zuständige Ministerium sollte gemeinsam mit der Forstverwaltung und den Angestellten diese Reform in aller Ruhe und Sachlichkeit weiter vorbereiten und durchführen und den notwendigen Freiraum dafür geben. Wir haben jederzeit die Möglichkeit, uns im Parlament, im Ausschuss über den Fortgang dieser Reform zu informieren, sodass ich überhaupt keine Defizite - weder bei der Eigentumssicherung noch bei der Durchführung der Reform - sehe. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Ich möchte mich inhaltlich zu diesem wiederholt gestellten Antrag eigentlich nicht äußern. Kollege Folgart hat es zum Teil getan; ich stimme seinen Ausführungen vollumfänglich zu. Eine Pro-und-KontraDiskussion zu führen würde nur Sinn machen, wenn sie auf fachlich gleicher Augenhöhe erfolgte und nicht auf der Basis von Glaubensphilosophie bzw. eines permanenten Wissensnotstandes, den Sie, Herr Schulze, und auch Sie, Frau Steinmetzer-Mann, uns präsentiert haben.
Unwissenheit Einzelner ist mir eigentlich egal oder ist unbedeutend. Aber unverantwortlich, ja geradezu peinlich ist es,
wenn diese Unwissenheit zum Leitbild ganzer Fraktionen gemacht wird. Darüber sollten Sie, Frau Kaiser, und Sie, Frau Hesselbarth, einmal nachdenken.
Sie blenden globale Entwicklungen einfach aus. Das ist unverantwortlich. Denn die Nahrungsmittelsituation hat sich in der letzten Zeit dramatisch zugespitzt, in einer Wucht, wie wir es uns nicht haben vorstellen können. Ich möchte daran erinnern: Die Weltgetreidevorräte haben sich von ehemals 115 Tagen im Jahr 2000 auf jetzt 54 Tage reduziert; das entspricht einer Reduzierung um 50 %. Der Tag, an dem wir von der Hand in den Mund leben, ist nicht mehr weit. Ihre Haltung basiert auf reinem Wohlstandsdenken, auf dem satten Bauch in Deutschland und Europa. Hier kommt die Dominanz der Reichen gegenüber den Armen auf dieser Welt zum Ausdruck. Für mich ist es eine ganz neue Erfahrung, dass Sie als Linke, wo Sie sich doch immer als Vertreter der Armen in dieser Welt aufschwingen, auf einmal die Vertreter der Reichen sind. Darüber sollten Sie einmal nachdenken.
Reiche Nationen wie Deutschland, Frankreich und viele andere Staaten in der Welt leisten sich die sogenannte Nullrisiko-Mentalität, das heißt, sie gehen auf diesem Gebiet überhaupt kein Risiko ein, auch wenn sich das später als Unsinn herausstellt. Unwissenheit in der Sache und darauf fußende Politik sowie die Darstellung in den Medien sorgen dafür, dass politischer Druck aufgebaut und diese Innovation generell abgelehnt wird. Dabei wäre Aufklärung bitter nötig.
Aber sicher.
Es gibt viele Beispiele, in denen genau das Gegenteil der Fall ist.
- Dann muss man nach den Hintergründen fragen, warum das so ist. Tut mir leid.
- Ja, das tue ich. - Auf diesem Gebiet habe ich mich sehr sachkundig gemacht; darauf können Sie sich verlassen. Darüber rede ich auch gern mit Ihnen, aber reine Polemik bringt uns nicht weiter.
Die Haltung, die Sie hier dargelegt haben, ist vergleichbar mit der Cervantes-Erzählung „Don Quichotte“. Ich überlasse es Ihnen, festzulegen, wer die Rolle des Ritters von der traurigen Gestalt übernimmt.
- Ich kann Ihnen nur empfehlen, Frau Kaiser, die Sommerpause zu nutzen und auch die Hinweise des Friedensnobelpreisträgers Norman Ernest Borlaug zu befolgen. Er ist der Pionier der Grünen Revolution; mit seinen Einführungen auf diesem Gebiet hat er ca. 1 Milliarde Menschen auf dieser Welt das Leben gerettet. Belegen Sie einen Intensivkurs in Biologie - wenn möglich, mit der gesamten Fraktion; dann wird es billiger!
Es gibt Defizite und Ignoranz, was das biologische Denken und die Zusammenhänge in der Landwirtschaft, insbesondere in der Lebensmittelerzeugung, angeht. Grüne Gentechnik ist keine Hexerei - wenn überhaupt, dann für in der Sache Unwissende -, sondern Pflanzenzucht auf molekularer Ebene, die die konventionelle Züchtung ergänzt. Der Eingriff in ein Genom ist für denjenigen, der nichts davon versteht, eine unheimliche Vorstellung. Daraus resultiert Kritik, die wegen der Unwissenheit so populär und medial attraktiv ist. Mit entsprechenden Überschriften werden immer wieder Ängste geweckt.
Frau Steinmetzer-Mann, Sie haben an unser christliches Gewissen appelliert. Die Wissenschaft ist sich weltweit einig übrigens auch der Vatikan, und das will etwas bedeuten, wenn wir dem Schöpfer angeblich ins Handwerk pfuschen. Wir wissen, was wir wollen, und werden unserer christlichen Verantwortung gerecht. All diese Dinge tragen nämlich dazu bei, die Ernährung der Menschen auf dieser Welt zu sichern. Wer das infrage stellt, handelt unchristlich und unsozial.
- Wir nicht.
Mutter Natur ist die perfekteste Gentechnikerin. Wer das infrage stellt, stellt die Natur infrage. Sie braucht allerdings Jahrtausende. Diese Zeit haben wir nicht. Wir müssen reagieren.
Noch eine Frage, Frau Steinmetzer-Mann: Sie sind eine junge Frau. Was würden Sie anstelle einer Mutter in Indien oder Afrika tun, die ihr hungerndes Kind auf dem Arm hält und der ein Brot, gebacken aus Bt-Mais, gereicht wird? Würden Sie es zurückweisen oder dankbar annehmen? - Diese Frage beantworten Sie bitte selbst! - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Wehlan, in der Sache sind wir uns völlig einig, da gibt es keine Differenzen. Wir bringen mit unserem Entschließungsantrag die Meinung zum Ausdruck, dass der Bericht im Agrarausschuss besser aufgehoben ist, weil man dort viel flexibler diskutieren und sich bei Bedarf auch Gäste einladen kann, sodass auf die Problemstellungen viel genauer eingegangen werden kann.
Herr Schulze, die Landesregierung regelt in dieser Frage gar nichts.
Es sind immer die Verbände vor Ort, die sich zusammenfinden und festlegen müssen, wie man etwas zu machen hat. Wenn der Wille nicht da ist, wird sich auch nichts ändern. Das ist hier klar und deutlich der Fall.
Wichtig ist auch der Hinweis, dass die Entwicklung natürlich zu einseitigen Beständen, zu Monokulturen - ganz speziell im Bereich Mais, aber auch beim Winterraps - dazu führt, dass wir Idealbiotope ganz speziell für das Schwarzwild schaffen, die durch den einzelnen Jäger, wenn der Landwirt nicht mithilft, nicht mehr beherrschbar sind. Hier muss man klar und deutlich sagen, dass in den Jagdgenossenschaften die Regelungen zur Wildschadensregulierung zu überprüfen sind. Wenn der Landwirt hier nicht mitwirkt, kann er auch nicht Anspruch auf Schadensersatz stellen. Das geht nur gemeinsam in dieser Richtung.
Wichtig wäre auch, Herr Minister, im Bericht ganz besonders deutlich zum Ausdruck zu bringen, wie denn die Wildentwicklung in unseren Schutzgebieten ist. Gerade dort haben wir erhebliche Probleme, da sich dort bei bestimmten Wildarten eine Art Schutzbiotope aufbauen, die in die Fläche ausstrahlen und natürlich Schaden anrichten. Hier sollte man die Bejagung in Schutzgebieten entsprechend variabel regeln.
Wichtig für unsere Veterinärmediziner ist angesichts der steigenden Wildschweinbestände der Seuchenstatus, der sehr schnell wieder in den Mittelpunkt rückt, falls beispielsweise die Schweinepest aufflammen sollte. Das dürfen wir nicht ausblenden.
Auch das Unfallgeschehen mit Wild ist eine gravierende Angelegenheit. Hier gibt es sehr gute Erfahrungen mit Wildwarngeräten im Schutzbereich der Polizei in der Prignitz. Herr Minister, ich habe Ihnen sowie unserem Infrastrukturminister, Herrn Dellmann, Material darüber zugestellt, und bitte darum, dass man diese Erfahrungen oder Möglichkeit nicht einfach ausblendet bzw. per Gegenmeinungen ad acta legt. Wir haben die Aufgabe, wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen, wenn man unterstellt, dass ca. 50 % des Rehwildes auf der Straße zu Tode kommt. Beim Feldhasen sind es 100 %. Nicht außer Acht gelassen werden dürfen die dabei an Personen und Fahrzeugen entstehenden Schäden. Wir sollten das nicht ausblenden, sondern mit ins Kalkül ziehen.
Unseren Entschließungsantrag haben wir auch dahin gehend erweitert, dass dieser Bericht alle zwei Jahre gegeben werden soll, weil das durchaus richtig ist, um Fragen der Konzentration im Anbau, auch im Wildschadensgeschehen zu begleiten bzw. andere Maßnahmen, die wir entsprechend treffen, auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. So gesehen sind wir hier übereinstimmend der Meinung, dass das der richtige Weg ist. Deshalb bitte ich Sie, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es freut mich eigentlich, dass wir fraktionsübergreifend die Vorlage zustimmend zur Kenntnis nehmen können, wenn auch mit einzelnen Unterschieden. Aber wenn hier von „unserem Gestüt“ gesprochen wird, dann zeigt das doch, dass wir uns mit der Sache identifiziert haben. Frau Gregor, das ist auch zunehmend die Praxis vor Ort; die Kommunen binden sich immer mehr ein und stellen Geld zur Verfügung. Sie haben erkannt, dass es unsere Chance für die kommunale Ebene ist.
Die Zeit ist reif, um bisherige Erfahrungen seit der Stiftungsgründung 2001 zu analysieren, Veränderungen, wenn notwendig, vorzunehmen und die Zukunft zielgerichtet zu gestalten. Die Novelle ist notwendig, um Zweifel an der investiven Förderung im Sinne der ländlichen Entwicklung zu unterbinden. Der Anteil von 75 % EU-Mitteln an den gesamten Investitionskosten zwingt zur Klarheit in der Sache. Das betrifft sowohl die Organisation der Stiftung selbst inklusive ihrer Organe als auch die Entwicklung generell. Vielen ist vielleicht nicht bewusst, welchen Rohdiamanten das Land Brandenburg mit dem gesamten Campus „Haupt- und Landgestüt“ eigentlich besitzt. Dieser Diamant befindet sich gegenwärtig im Schliff. Es liegt an uns, wie wir ihn veredeln, damit er in der vollen Pracht erstrahlen kann. Landschaft, Gebäudestrukturen, Architektur und zunehmend der gesamte Zucht- und Dienstleistungsbereich Pferd sind ein Alleinstellungsmerkmal, um das uns viele beneiden und das über die Grenzen Brandenburgs weltweit ausstrahlt. Mehrere neue Dienstleistungsbereiche und Kooperationen auf höchstem Niveau sind unmittelbar in der Vorbereitung.
Es ist aber immer zu beachten: An erster Stelle stehen die Spit
zenleistungen in Haltung und Zucht der Pferde; ohne dies ist Werbung nicht erfolgreich umzusetzen und öffentliches Interesse nicht zu erlangen. Aber wer Weltmeister und Bundessieger stellt, spielt in der höchsten Liga mit. Darauf können wir stolz sein.
Dem Agrarausschuss kann ich nur empfehlen, sich baldmöglichst vor Ort ein Bild vom Erreichten und von den weiteren Zielen zu machen. Dafür brauchen wir etwas mehr Zeit als für die Rede im Parlament. Herr Schulze, dann werden Sie vielleicht auch erkennen, wie man die erreichten Leistungen mit der teilweise berechtigten Kritik ins Verhältnis setzen kann. Dann werden Sie einen Überblick bekommen, was geleistet wurde, und haben vielleicht eine etwas andere Meinung von dem, was bisher passiert ist.
- Das haben Sie schon öfter gesagt, Herr Schulze.
Wir müssen uns auch mehr Zeit nehmen, weil die erfolgreiche Historie von 1664, dem Beginn der Pferdezucht in Neustadt, bis zum heutigen Tage uns verpflichtet, die Zukunft auch durch die dafür notwendigen politischen Beschlüsse zu gestalten. Das Gestüt ist im Prinzip eben nicht erst 220 Jahre alt; der Beginn war vor 344 Jahren. 1789 wurde der Neustädter Araberhengst „Pretender“ an Napoleon verkauft, der ihn „Sanspareille“ übersetzt: „Ohnegleichen“ - nannte. Dieses Ohnegleichen ist Maßstab der Zukunft, allerdings nicht durch Selbstlauf zu erreichen. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass vom Kabinett alle damit verbunden Aufgaben ressortübergreifend begriffen werden.
In der Vergangenheit war nicht zu übersehen, dass man sich durch unterschiedliche Meinungen in der Sache gegenseitig oft ausgebremst hat. Dienst nach Vorschrift, wo innovatives Denken und Handeln gefragt ist, hilft nicht weiter. Auch wird vergessen, dass die Stiftung unternehmerisch geführt werden muss und unternehmerisches Handeln oft mit dem öffentlichen Dienstrecht nicht ohne Weiteres zu vereinbaren ist. Gerade beim Pferdehandel gelten das Wort und der Handschlag oft mehr als die Landeshaushaltsordnung. Diese Besonderheiten sollte auch ein Landesrechnungshof beachten, bevor er der Öffentlichkeit einen Bericht vorstellt, der inhaltlich in mehreren Punkten nicht mehr zeitgemäß und wirtschaftlich in einigen Fragen unlogisch ist. Hier zeigt sich, dass die Spezifik der Prüfanforderungen mit dem Tunnelblick des Buchhalters allein nicht zu erfassen ist. Die negativen Außenwirkungen waren logische Konsequenz.
Andererseits darf natürlich berechtigte Kritik nicht unter den Tisch gekehrt werden. Hinsichtlich des Vorwurfs, es gebe defizitäre Entwicklungen bei den neuen Geschäftsfeldern Freizeit, Erholung und Tourismus, ist zu beachten, dass gerade diese auf einer Baustelle nicht oder nur sehr unzureichend zu entwickeln sind.
Zukünftig muss klar werden, in welcher Art und Weise, mit welchem Aufwand und Ergebnis die einzelnen Geschäftsfelder
entwickelt werden. Ziel kann nur sein, die Qualität dieser neuen Geschäftsfelder am Niveau der Zucht zu orientieren. Nullachtfünfzehn-Lösungen bzw. ein allgemeiner Rummelplatz mit dem Pferd wären kontraproduktiv.
Ob die angedachten Änderungen im Management erfolgreich sind, wird die Zukunft zeigen. Die Veränderungen im Bereich der Personalstruktur mit der Einsetzung eines Geschäftsführers sind notwendige Schritte, um der Kritik des Rechnungshofes entsprechend zu mehr Klarheit in der Betriebsabrechnung und zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit zu kommen. Zugleich liegen in der Trennung der züchterischen Aufgaben von den kaufmännisch-organisatorischen Belangen der Stiftung aber auch Probleme, die sich genau in dem Grenzbereich zwischen Züchtung und kaufmännisch-organisatorischer Arbeit ergeben. Diese Trennung, die eigentlich keine sein darf, und die Regelung, wessen Verantwortungsbereich wie weit geht, sind auf jeden Fall noch genauer abzuwägen und abzugrenzen.
Ich denke da an Probleme, die beim Kauf bzw. Verkauf von Pferden liegen können. So kann es einerseits aus züchterischer Sicht durchaus geboten sein, ein gutes Pferd im Stall zu behalten und es nicht zu veräußern; andererseits können aus kaufmännischer Sicht andere Prioritäten gesetzt werden, um ein ordentliches Betriebsergebnis zu erreichen. Wer fällt die Entscheidung? Im Gesetzentwurf wird zuerst der Geschäftsführer und dann der Landstallmeister benannt, wenn Letzterer natürlich in einem eigenständigen Paragrafen hier in seinen Aufgaben grob umrissen genannt wird. Daraus ergibt sich für die noch zu erarbeitende Satzung also ein umfangreicher und nicht einfach zu erfüllender Regelungsbedarf.
Wir müssen immer beachten, dass die Gestüte und der Pferdemarkt in harter Konkurrenz stehen. Jede Negativmeldung wird mit Schadenfreude registriert, in der Hoffnung, dass eventuell in Zukunft ein Wettbewerber weniger am Markt sein wird. Der Name Neustadt ist dabei einer unter vielen.
Probleme habe ich auch mit der Koordinierung aller Baumaßnahmen durch die Landesbauverwaltung. Die Vergangenheit hat deutlich gemacht, dass aus unternehmerischer Sicht die Landesbauverwaltung klar durchgefallen wäre, auf einen Nenner gebracht: zu unflexibel und zu teuer. Inklusive einiger unsinniger, teurer Forderungen des Denkmalschutzes hätte mit der verfügbaren Summe für die Investitionen mehr erreicht werden können.
Das Alleinstellungsprogramm „Reiten in der Schule“ ist ein erfolgreiches Beispiel für die Kooperation zwischen Stiftung und Kommune. Leider fehlt immer noch die langfristige Verlässlichkeit hinsichtlich des Schulstandorts. Auch das Hickhack um die Spezialklasse Reiten ist der Entwicklung nicht dienlich. Neues Denken in der Sache ist gefragt. Auch die berechtigte Forderung einer Sonderregelung für die 11. Klasse mit 50 Schülern ist zu beantworten. Weiterer zu erwartender Schülerzuwachs inklusive der damit notwendigen erheblichen Investitionen im Internatsbereich zwingen zum Handeln. Zudem verlegen sehr viele Eltern ihren Wohnort in die Nähe von Neustadt, um ihren Kindern im Schulalter die gediegene Reitausbildung angedeihen zu lassen. Das ist durchaus nicht üblich.
Bei allen diesbezüglichen Entscheidungen ist immer zu beachten, dass gerade diese Möglichkeit der Ausbildung einer der besten Werbefaktoren - mittlerweile mit weltweiter Ausstrahlung ist. Mit dieser Entwicklung muss natürlich auch die Qualität der Schulausbildung Schritt halten. Sie könnte ein Aushängeschild
Brandenburger Schulqualität werden, wohlgemerkt, sie könnte es werden. Noch ist es nicht soweit. Einige Bewerber haben ihre Kinder aufgrund des Niveaus der Schulbildung nicht nach Neustadt geschickt. Dem Schulträger könnte mehr Freiheit auch bei der Auswahl der Lehrer dienlich sein. Der Gedanke einer Privatschule macht ebenfalls schon die Runde.
Herr Minister Rupprecht, Sie sind weiterhin gefragt. - Leider ist der Minister nicht hier. - Vielleicht konsultieren Sie einmal Ihren Kollegen Minister Busemann aus Niedersachsen. Er hat ein Pilotprojekt „Reiten in der Schule“ im Landkreis WeserEms rückhaltlos unterstützt. Sein Motto ist: „Wer reiten lernt, der lernt das Lernen und die Achtung vor anderen Lebewesen und der Natur.“ Dem ist nichts hinzuzufügen.
Die Entscheidung, das Gestüt in der Rechtsform einer Stiftung zu organisieren und förderfähig zu gestalten, war richtig; dies war bis zum heutigen Tage erfolgreich. Dafür sage ich allen Beteiligten und der Landesregierung Dank. Die weitere Entwicklung wird nicht einfacher werden, gilt es doch zu beweisen, dass die erheblichen Fördermittel nicht im sprichtwörtlichen Brandenburger Sand versickern. Eigentlich ist es Chefsache, Herr Ministerpräsident. - Leider ist er auch nicht hier.
Fünf Ministerien sind unmittelbar in und um die Stiftung Haupt- und Landgestüt eingebunden, die Fachbereiche Ländliche Entwicklung, Bildung, Wirtschaft, Denkmalschutz, Wissenschaft und natürlich Finanzen. Die Koordinierung wäre sicherlich Aufgabe der Staatskanzlei. Dazu gehört aber auch, dass die ministerielle Präsenz auch von Ihnen, Herr Ministerpräsident, und von Minister Dr. Woidke zu geeigneten Anlässen wie beim CSI durchaus verbesserungswürdig ist. Es gibt kein besseres Signal der Verbundenheit mit der Sache gegenüber den Beschäftigten, den Sponsoren und den Besuchern. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Wehlan, Ihre Fraktion hat hier ein sehr interessantes Thema zur Debatte gestellt, weil die Sicherung des Bodenfonds die eigentlich wichtigste Aufgabe für unsere Landwirtschaftsbetriebe ist. Sie ist sehr vielfältig strukturiert und von Entwicklungen geprägt, die auch außerhalb der Landwirtschaft ihre Ursache haben. Gemeint sind globale Entwicklungen, zum Beispiel an den Finanzmärkten, politische Entscheidungen und gesetzliche Regelungen. Es gibt in diesem Bereich ein sehr differenziertes, individuelles Bild der Betroffenheit unserer Betriebe, aber auch relativ große Defizite im Handeln der Betriebe selbst.
Wir müssen uns in der Diskussion über diese Frage klar darüber werden, worum es eigentlich geht. Frau Abgeordnete Wehlan, Sie haben von 14 % der Fläche gesprochen. Es sind nur 11 %. Sie haben die Forstflächen hinzugezählt. Die Bewirtschaftung dieser Flächen ist über längere Zeit an Pachtverträge gebunden. Wesentliche Teile werden den Betrieben im begünstigten Verkauf zur Verfügung gestellt. Wir müssen sehen, dass die Fläche, die dann übrig ist und streitig bleibt, für unsere Landwirtschaftsbetriebe im Allgemeinen nicht „kriegsentscheidend“ ist - im Speziellen jedoch schon.
Die Aktivitäten, die Sie hier anmahnen, sind gut und schön, aber sie haben kaum bzw. keine Chance, Mehrheiten im Bundesrat und Bundestag zu erhalten. Ich bin der Meinung, Sie sind nicht ganz auf dem aktuellen Stand der Entwicklung, was die Gesetzgebung und die Aktivitäten betrifft.
Uns liegt jetzt der Entwurf zur Novelle des Flächenerwerbsänderungsgesetzes vor, das heißt die Neufassung der Flächenerwerbsverordnung, die auf maßgebliche Initiative des Landes Brandenburg zustande gekommen ist. Darin sind genau die Punkte eingeflossen, die auch Herr Abgeordneter Folgart genannt hat, die in der nächsten Zeit eine relative Sicherheit für unsere Betriebe bedeuten, sich zu positionieren und Eigentum an entsprechenden Flächen zu sichern. Eine Lex Brandenburg allein wird nicht durchsetzbar sein. Aus Ihrem Antrag wird mir nicht ersichtlich, was konkret Sie an den Gesetzen ändern wollen. Sie haben es allgemein angeführt, aber nicht konkret.
Wenn wir die Rolle der BVVG generell analysieren, können wir entweder eine Politik machen, die der BVVG für alle Probleme und Schwierigkeiten den schwarzen Peter zuschiebt, oder die darin besteht, die BVVG als Dienstleister des Bundesfinanzministers bei der Umsetzung des Treuhandgesetzes bzw. bei der Privatisierung des land- und forstwirtschaftlichen Grundvermögens zu begleiten und zu beeinflussen. Ich glaube, das Letzere ist der richtige Weg.
Ich füge klar und deutlich kritisch hinzu: Die BVVG ist Dienstleister und nicht dazu berufen, Agrarstrukturpolitik in den Ländern zu betreiben. Das ist Aufgabe der Politik. Wir müssen klar erkennen, dass die Bestandshaltung nicht ewig Aufgabe sein kann. Im Treuhandgesetz gibt es präzise Festlegungen über die Privatisierung, jedoch nicht ganz ohne Wenn und Aber „nach Ausschreibung“. Wir müssen unseren Einfluss geltend machen, damit wir die Bedingungen für unsere Betriebe erträglich gestalten.
Die Pachtverträge wurden nach der Wende zunächst auf zwölf Jahre festgelegt und dann auf weitere sechs Jahre verlängert. Sie wurden jetzt nochmals um fünf bis neun Jahre verlängert und enthalten entsprechende Kaufoptionen; das heißt, wir haben noch genügend Zeit, darauf zu reagieren. Daraus ist jedoch kein Gewohnheitsrecht der Betriebe abzuleiten; denn das muss nicht für immer und ewig so bleiben.
Es gibt hinsichtlich der EALG-Regelungen viele Übergangslösungen. Wir müssen dabei die Konformität mit den Wettbewerbsregelungen der EU beachten. Wir können in dieser Frage nicht machen, was wir wollen.
Ja, selbstverständlich.
Auf die Abkürzung EALG wurde zum Teil schon eingegangen. Sie heißt nichts anderes als Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz. Dieses Gesetz ist Ende 1995 in Kraft getreten. Es regelt, wie der begünstigte Flächenerwerb durch den Pächter abzulaufen hat. Darin ist festgelegt, unter welchen Bedingungen und nach welchen Kriterien dies erfolgt und welche Zweckbindung daran geknüpft ist. Man darf diese Flächen 20 Jahre lang nicht verkaufen. Wenn man das tut, geht der Mehrerlös an die BVVG.
Diese begünstigten Verkäufe sind mit einem Preisabschlag vom Verkehrswert in Höhe von 35 % plus einem Abschlag von nochmals 10 % wegen der Zweckbindung verbunden. Diese zusätzlichen 10 % wurden von der Europäischen Union beanstandet. Es kam zum Verkaufsstopp. Nachdem dies novelliert wurde, wurde bei der Privatisierung weiter nach diesen Kriterien verfahren.
- Wenn Ihnen das reicht?
Ein letzter Satz dazu. Der Preisabschlag wurde den Betrieben für entgangene Wertbildung des Bodeneigentums zu DDR-Zeiten zugestanden. Es ist also ein Ausgleich dafür, dass die Bodeneigentümer nicht wie in anderen Ländern Eigenkapital aufgrund des Bodeneigentums bilden konnten. Deshalb dieser Preisabschlag beim Bodenerwerb. Dies etwa ist der Inhalt. Es gibt eine sehr schöne Broschüre, die darüber informiert.
- Das ist das Neue dieser Novelle. Die Betriebe haben also noch zwei Jahre Zeit, diese Möglichkeit intensiv zu nutzen. Die Treuhand wird - ich bin darüber informiert - in den nächsten zwei Jahren nur noch diese begünstigten Flächenkäufe abwickeln und alles andere zunächst zurückstellen.
Zu den steuerlichen Einflüssen.
Mir steht noch eine Minute zur Verfügung, Frau Präsidentin.
Ich lasse die Frage zu. Aber ich bin mit der Beantwortung der Fragen von Herrn Klein noch nicht fertig.
Nein, das ist nicht der Fall. Herr Klein hat zwei Fragen gestellt, eine nach der Erläuterung des Begriffs EALG und eine nach dem Einfluss der steuerlichen Regelungen. Ich möchte die zweite Frage noch ganz kurz beantworten.
Mit den steuerlichen Regelungen verhält es sich folgendermaßen: Das Einkommensteuergesetz sieht vor, dass der Mehrerlös aus Veräußerungen von Grund und Boden mit aufstehendem Bewuchs bzw. mit Gebäuden voll einkommensteuerpflichtig ist. Dazu gibt es eine Regelung für die Reinvestition. Gemäß § 6 b können die Mehrerlöse, die meist zu 100 % nach dem Spitzensteuersatz besteuert werden, die also dem Fiskus zufließen, innerhalb eines bestimmten Zeitraums in Boden, Grundstücke etc. reinvestiert werden. Wenn jemand 100 ha Bauland verkauft, zum Beispiel den Hektar für 50 Euro/m2, bringt das 500 000 Euro. Dafür kann er dann 100 ha landwirtschaftliche Nutzfläche kaufen.
Diese Regelung drückt jetzt auf den Bodenmarkt. Es wird jeder Preis geboten. Unsere Landwirte haben keine Chance, sich dort zu bewerben. Das beeinflusst auch die Preise bei der BVVG hinsichtlich des Meistgebots. Über dieses Problem sollten wir uns Gedanken machen. Nicht das Grundstücksverkehrsgesetz ist der springende Punkt, sondern es sind die steuerlichen Regelungen in diesem Bereich. Hier findet ein Verdrängungswettbewerb statt, dem wir als Landwirte nicht gewachsen sind.
Frau Hartfelder, diese Frage kann ich ganz kurz beantworten, wir könnten darüber aber auch sehr lange und ausführlich diskutieren.
Wir leben in Deutschland nicht auf einer Insel der Glückseligen. Wir sind in die globalen Entwicklungen eingebunden. Diese vollziehen sich so, dass sich in den nächsten 20 Jahren der Nahrungsmittelbedarf - gemessen in Kilokalorien - auf der Welt verdoppelt, und zwar bei gleichzeitiger Reduzierung der landwirtschaftlichen Fläche pro Kopf der Weltbevölkerung um ein Drittel. Das heißt, die Schere geht weit auseinander. Dieses Problem wird durch die Verwendung von Primärrohstoffen zur Erzeugung von Bioenergien zusätzlich verschärft.
Das ist also das Problem: Es gibt eine Verknappung von Nahrungsmitteln auf dem Weltmarkt, die sich natürlich auf den Bodenpreis niederschlägt. Gegenwärtig findet wieder ein Gipfel in Davos statt. Dort wurde von einer Welternährungskrise gesprochen. Es sind keine Reserven mehr vorhanden. Das heizt die Situation auf dem Bodenmarkt an. Deutschland ist davon genauso betroffen wie alle anderen Länder. Das ist eine zusätzliche Herausforderung, der wir uns stellen müssen.
Ich bemerke, dass die Unruhe zunimmt. Ich habe auch lange genug geredet.
Man könnte sicher noch sehr lange darüber reden.
Bei diesem Thema ist mir nicht zum Lachen zumute, muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen. Wenn Ihnen so ist, können Sie gern weiterlachen. Ich habe entsprechend gehandelt und werde als Landwirt auch weiter handeln, um die mir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schulze, Sie sind der Meinung, dass sich die Situation nicht verbessert.
- Entschuldigung.
Ich bin völlig anderer Meinung. Als praktizierender Landwirt habe ich - trotz des sprichwörtlichen Steins auf der Brust, der für mich bedeutend leichter geworden ist - noch nie so optimistisch in die Zukunft geschaut wie derzeit.
Wenn wir hier über die „Agrarwirtschaftsinitiative Brandenburg“ und dergleichen sprechen, verstehe ich darunter eindeutig, dass die Agrarpolitik dafür zu sorgen hat, dass der unternehmerisch handelnde Landwirt in seinem Handeln nicht behindert und blockiert wird, sondern dass die großen und kleinen Steine, die noch im Weg liegen, beiseite geräumt werden. Das unternehmerische Handeln nimmt uns niemand ab. Dazu stehen wir.
Zudem bin ich grundsätzlich dagegen, dass - wie in Ihrem Antrag, Frau Wehlan - immer wieder etwas wie Planwirtschaft bzw. Meinungen durchdringen, der Staat werde es schon richten. Grundsätzlich bin ich folgender Meinung: Wir brauchen keine neuen Subventionstatbestände. Wir brauchen unternehmerisches Handeln. Dazu sind wir als Landwirte auch in der Lage.
Brandenburg spielt diesbezüglich keine Sonderrolle. Zudem ist es auch kein besonderes Verdienst von Brandenburg. Selbstverständlich haben wir das in die Koalitionsvereinbarung aufgenommen, um das politische Signal für die Agrarpolitik klar zu setzen. Derzeit haben wir es vielmehr mit einer weltweiten Konjunktur und nicht nur mit einer Umbruchphase zu tun, Frau Wehlan. Die zurzeit steil ansteigende Konjunktur müssen wir ausnutzen und ausbauen. Deshalb ist es durchaus richtig, dass wir die Diskussion im Agrarausschuss führen. Dort kann sie fachspezifisch erfolgen. Im Parlament ist dafür zu wenig Zeit, die Gründlichkeit würde sicherlich darunter leiden. Zu jedem einzelnen Punkt, den wir in unserem Entschließungsantrag formuliert haben, können wir eine Debatte führen. Dies, denke ich, gehört in den Fachausschuss. Dort sollte man es einmal analysieren, um für die verbleibende Legislaturperiode die entsprechenden Punkte abzustecken.
Mir geht es jedoch noch um etwas anderes, und zwar darum, dass weltweit sichtbar wurde, dass die Landwirtschaft wieder ein sehr wichtiger Wirtschaftsfaktor geworden ist, der weltweit
im Mittelpunkt des Interesses steht. Diesbezüglich haben wir es mit einem Zusammentreffen dynamischer Nachfrageentwicklungen auf dem Nahrungsmittel- und Rohstoffsektor zu tun. Die Landwirtschaft muss zunehmend die Rolle übernehmen, die Ernährung zu sichern, die Rohstoffe für die Industrie zu gewährleisten, Energiefragen sowie alles um das Thema Klima herum zu klären. Das heißt, wir Landwirte werden mittlerweile dafür verantwortlich gemacht, dass all diese Punkte funktionieren.
Zudem kommt die Preisentwicklung zum Ausdruck. Auf der Welt leben 1 Milliarde mehr Menschen nicht mehr unterhalb des Existenzminimums. Dadurch erhöhte sich die Kaufkraft weltweit um 1 Billion Dollar. Das schlägt sich natürlich auf den Markt und die Preise nieder. Wir leben in Deutschland nicht auf der Insel der Glückseligkeit. Wir haben uns diesen Entwicklungen anzupassen und zu stellen. Darüber könnte man noch viel länger diskutieren.
Etwas auf die Palme bringt mich das besagte Gutachten, das hier bereits mehrfach angeführt wurde. Wissen Sie, ich bezeichne das für mich als Landwirt als Glücksfall, da ich nun die Gedanken der Berliner kenne. Bezüglich der ländlichen Räume möchte ich deshalb Folgendes zitieren:
„Brandenburg käme in einem auf Synergie ausgerichteten Verbund beider Länder die Rolle des Berliner Umlandes zu - als Naturreservoir und Naherholungsgebiet, als Lieferant nachhaltig erzeugter Lebensmittel und als Dependance... wohlhabender Hauptstädter.“
In all diesen Bereichen ist derzeit zu wenig Entwicklungszuwachs zu verzeichnen. Hier liegen enorme Potenziale. Ich sage: Gott sei Dank ist dies so; denn wer die Rolle der ländlichen Räume und der Landwirtschaft auf dieses Niveau reduziert, sitzt in einem Elfenbeinturm. Das ist Berliner Arroganz hoch drei.
Wenn ich die Ergebnisse der Wohlstandsgesellschaft - diese sind in Berlin natürlich ausgeprägter als im ländlichen Raum ausleben und den ländlichen Raum und die Landwirtschaft auf das Niveau frühindustrieller Manufaktur auf Tagelöhnerbasis reduzieren will, frage ich mich, was die Aussage des Gutachtens soll und wie wir damit umzugehen haben.
Ja, ich möchte nur diesen Satz zu Ende bringen.
Ich glaube, einige wissen überhaupt nicht, welche Rolle die Landwirtschaft einnimmt und was die Stunde geschlagen hat.
Gut. Ansonsten hat Herr Homeyer nicht mehr genügend Zeit, seine Frage zu stellen.
Natürlich könnte man jedes einzelne Problem hier gründlich ausdiskutieren. Ich will versuchen, die Frage kurz zu beantworten. Die Probleme des Gutachtens werden uns noch begleiten. Klar und deutlich muss ich Ihnen, Herr Homeyer, sagen, dass biogene Stoffe eine Chance für die Landwirtschaft sind. Dies muss ausgenutzt werden, birgt aber auch Probleme in sich. Das muss ich so klar und deutlich sagen. So musste die BioethanolHerstellung der Sauter-Gruppe in Schwedt eingestellt werden, weil die Preise des Ausgangsmaterials keine rentierliche Produktion mehr gewährleisteten. Das hängt mit weltweiten Entwicklungen zusammen. Ich muss an dieser Stelle klar und deutlich sagen, dass die Ölmultis in Sachen Energie mit uns Katz und Maus spielen.