Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Das uns vorgelegte Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds geht auf eine Initiative des Parlaments zurück. Das muss man ganz klar sagen. Dieser Schritt ist absolut notwendig. Darüber, dass wir ihn jetzt gehen, freuen wir uns natürlich sehr. Es ist eine Sache, die seit Jahren angemahnt, gefordert wird. Jetzt liegt der Gesetzentwurf vor. Der Änderungsantrag, der auch durchgegangen ist, das Inkrafttreten noch einmal um ein Jahr vorzuziehen, und zwar auf den 01.01.2009, ist auch richtig, weil jedes Jahr neue Beamte hinzukommen und auch für diese Vorsorge getroffen werden muss.
Nichtsdestotrotz gehört es zur Wahrheit, dass der Versorgungsfonds selbst 18 Jahre zu spät kommt. Ich möchte die Zahlen nicht wiederholen, die meine Kollegen zu dem, was hier auf uns zukommt, richtigerweise genannt haben. Die Dramatik ist
deshalb in Brandenburg besonders groß, weil wir auch in dieser Sparte, was die Verbeamtung selbst angeht, besonders gut waren. Wir haben bisher in viel höheren Gruppen als andere neue Bundesländer beamtet. Deshalb werden uns die Versorgungslasten ab 2020 besonders hart treffen. Im Unterschied zum Beispiel zu Sachsen wird die Summe bei uns dann fast doppelt so hoch sein.
Ein Problem, das ich hier noch einmal ansprechen möchte, liegt in der sogenannten Säule für die Altfälle. Die Belastung künftiger Haushalte wollen wir zwar begrenzen, aber wir wissen, dass wir schon jetzt die 8 Milliarden Euro vor uns herschieben und dass jedes Jahr neue Millionen hinzukommen. 250 bis 300 Millionen Euro beträgt diese Summe, um die wir uns implizit verschulden. Es ist zwar schön, dass wir darauf hinweisen - auch mit dem Änderungsantrag -, aber Sie haben natürlich Recht, Herr Christoffers: Das ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein, nicht mehr. Der Mut zum politischen Gestalten hat an der Stelle schlichtweg gefehlt.
Aber wir sollten uns alle vor Augen halten - da führe ich nur wieder die Debatten des heutigen Tages an, ob es Nachfragen hinsichtlich Kommunal-Kombi waren oder anderen Ausgaben -: Genau das ist der springende Punkt. Der Haushalt wird von den Einnahmen her definitiv zurückgehen, und zwar in erheblichen Größenordnungen. Es wird sehr bitter werden, wenn wir als Parlament nicht in der Lage sind, uns erstens selbst zu beschränken und zweitens notwendige Schritte, die aber auch weh tun, zu gehen. - Das wird uns nicht erst in zwei, drei oder vier Legislaturperioden, sondern schon ab 2010 sehr bitter treffen.
Lassen Sie mich noch ein paar Sätze zur Finanzmarktkrise sagen, die angeblich alles verändert hat, die ja auch Einfluss darauf hatte, was die Ausgestaltung des Versorgungsfonds angeht. Wir wussten vorher schon, dass sich die Belastungen durch die Versorgungsansprüche bis 2020 verzehnfachen werden. Wir wussten auch vorher schon, dass die Sonderbedarfsergänzungszuweisungen bis 2020 abschmelzen werden. Wir wussten auch vorher schon, dass weitere Einnahmen, zum Beispiel Zuweisungen der Europäischen Union, sinken werden.
Auch in anderen Bereichen hat die Finanzmarktkrise keinesfalls alle Entwicklungen über Nacht obsolet gemacht. Die strukturellen Probleme habe wir nach wie vor. Sie kennen mich; ich mache das hier jedes Mal deutlich. In der Debatte zum Haushalt 2008/2009 haben wir gerade darauf hingewiesen; da war von der Finanzmarktkrise als solcher überhaupt noch nichts zu erkennen. Ich möchte an der Stelle das Ministerium für Finanzen einmal loben, weil es in der mittelfristigen Finanzplanung von 2006 die Probleme schon sehr deutlich angesprochen hat, insbesondere die globalen Minderausgaben zwischen 2008 und 2010 in Höhe von 1,2 Milliarden Euro. „Globale Minderausgabe“ heißt einfach, dass diese Ausgaben nicht gedeckt sind. 1,2 Milliarden Euro! Das hat nichts mit der Finanzkrise, nichts mit wegbrechenden Steuermehreinnahmen zu tun.
Ich zitiere gern aus dem Finanzplan, in dem es dazu heißt: Die globalen Minderausgaben in den Jahren 2008 bis 2010 dokumentieren den „Handlungsbedarf, der bewältigt werden muss, um den eingeschlagenen Konsolidierungskurs unvermindert fortzuführen“.
„Da auf der Einnahmeseite keine... grundlegende Besserung zu erwarten ist, muss der Prozess der Ausgabenreduzierung konsequent fortgeführt werden.“
Wir haben uns alle über die Steuermehreinnahmen gefreut und waren deswegen auch in der Lage, nicht ganz so hohe neue Schulden aufnehmen zu müssen. 2008 waren es 267 Millionen Euro weniger neue Schulden, 2009 werden es 193 Millionen Euro weniger sein. Wenn man sich dagegen die Steuermehreinnahmen ansieht - 2008 waren es 566 Millionen Euro, 2009 werden es nach der letzten Steuerschätzung 675 Millionen Euro sein -, besteht hier natürlich eine üppige Differenz.
Ich bitte das Parlament ausdrücklich, diese Zahlen nicht zu vergessen, wenn wir über neue Haushalte diskutieren und bittere Einschnitte beschlossen werden müssen. Ansonsten werden wir den Weg, der in den 90er Jahren falsch gegangen wurde, nämlich eine dramatische Neuverschuldung, nicht beenden können, sondern in alte Verhaltensweisen zurückfallen. Ich glaube nicht, dass das die Zukunft für Brandenburg sein kann. Wir müssen die politische Verantwortung übernehmen, dort auch bittere Wahrheiten auszusprechen.
So viel noch einmal zum Versorgungsfonds, der selbst der richtige Schritt ist. Auf das Problem der Altfälle wird zwar deutlich hingewiesen; eine Vorsorge dafür ist leider Gottes noch nicht mit eingeplant.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Anlass für die Vorlage dieses Gesetzentwurfs ist die Tatsache, dass wir im Jahre 2007 im Haushalt einen Überschuss erwirtschaftet haben. Diesen wollen wir sinnvoll anlegen, um ein Stück weit Vorsorge für die Pensionsansprüche zu schaffen, die wachsen werden, wie es hier auch von den Vorrednern dargelegt worden ist.
In diesem Zusammenhang sind Wünsche geäußert worden, die über dieses Gesetz hinausgehen. Es gab Anregungen aus dem Parlament heraus, man möge mehr tun; es sei zwar der richtige Anlauf, aber eigentlich nicht genug. Ich sage vor dem Hintergrund der Staatsverschuldung in Deutschland und darüber hinaus sowie vor dem Hintergrund der Bankenkrise, die wir derzeit erleben, dass ich einen Zusammenhang zwischen der Staatsverschuldung und der Krise sehe, die wir derzeit erleben, Frau Funck. Denn es kommt nicht von ungefähr, dass nach der Administration Clinton die hohe Staatsverschuldung in den USA, die genutzt wurde, um einen Krieg zu finanzieren, am Ende auch durch die Erfindung von Finanzprodukten ermöglicht wurde, unter deren Wirkung wir heute auch hier in Europa leiden. Da ist ein Zusammenhang.
Deswegen ist die Frage der Staatsverschuldung auch eine Frage von Stabilität in dieser Welt. Es ist der falsche Ansatz - deswegen setze ich mich auch kritisch mit dem auseinander, was derzeit jeden Tag an Vorschlägen auf den Markt geworfen wird, wie man mit der Krise umgehen solle: dass man sich mehr verschuldet, um dieser Krise Herr zu werden. Den Banken wirft man vor, sie hätten leichtfertig Geld ausgegeben, aber vom Staat fordert man, dass er leichtfertig Geld herausgibt. Das ist Unfug.
Es ist auch Unfug, einen solchen Fonds über Zinskredite zu finanzieren. Deswegen habe ich mich stets dagegen ausgesprochen, dass man jetzt eine Aufgabe hineinschreibt, die man in den nächsten Jahren nicht bewältigen kann, weil die Lage so ist, wie sie ist.
Laut unserer ursprünglichen mittelfristigen Finanzplanung hatten wir für das nächste Jahr lediglich einen Ansatz mit einer globalen Minderausgabe aufgenommen, um diesen Fonds auch ein bisschen zu speisen. Dies ist perdu, denn die Zahlen aus der November-Steuerschätzung, die jetzt Tag für Tag korrigiert werden, lassen dies nicht mehr gewährleisten. Also wird es mindestens ein paar Jahre dauern, bis dieses Land wieder in die Lage versetzt sein wird, im Haushalt Überschüsse zu erwirtschaften - mit welchen Sparmaßnahmen auch immer. Je konkreter sie werden, desto schwieriger sind sie auch in dieser Koalition, Frau Funck, umzusetzen. Da hat jeder auf der Habenseite etwas nach Hause zu tragen.
Auch wenn es jetzt Weihnachten wird und man freundlich gestimmt ist, sage ich Folgendes: Es könnte mehr getan werden. Aber diese Kritik richtet sich immer an alle Richtungen.
Ich bedanke mich dafür, dass wir die Gelegenheit bekommen, jetzt mit diesem Fonds zu arbeiten. Wir werden uns sehr zügig hinsetzen, um dieses Anlageberatungsgremium zum Arbeiten zu bringen und die Richtlinien zu erarbeiten, damit dann mit dem Geld an den Markt gegangen und Gutes für das Land getan werden kann. - Vielen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Finanzminister. - Wir kommen damit zur Abstimmung, weil die Aussprache beendet ist.
Es liegt Ihnen ein Änderungsantrag in der Drucksache 4/7052, eingebracht von den Fraktionen der SPD und der CDU, vor. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei wenigen Stimmenthaltungen ist diesem Änderungsantrag einstimmig zugestimmt worden.
Wir kommen zweitens zur Beschlussempfehlung in der Drucksache 4/7032. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Wiederum gibt es Stimmenthaltungen, aber der Beschlussempfehlung ist damit einstimmig zugestimmt worden. Das Gesetz ist somit in 2. Lesung verabschiedet.
Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen sowie über den Vollzug gerichtlich angeordneter Unterbringung für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Psy- chisch-Kranken-Gesetz - BbgPsychKG)
Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/6975 an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dieser Empfehlung ist einstimmig gefolgt worden.
Auch hier empfiehlt das Präsidium die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/6974 an den Ausschuss für Inneres. Wer diesem Überweisungsvorschlag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Dem Überweisungsvorschlag ist damit einstimmig gefolgt worden.
Gesetz zur Neuordnung des Beamtenrechts im Land Brandenburg (Brandenburgisches Beamtenrechtsneu- ordnungsgesetz - BbgBRNG)
Bevor er zum Pult kommt, begrüße ich ganz herzlich Berufschülerinnen und -schüler der Zeuthener Akademie für Weiterbildung. Herzlich willkommen bei uns im Plenarsaal!