Protokoll der Sitzung vom 18.12.2008

Bevor er zum Pult kommt, begrüße ich ganz herzlich Berufschülerinnen und -schüler der Zeuthener Akademie für Weiterbildung. Herzlich willkommen bei uns im Plenarsaal!

(Beifall)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn dieser Legislaturperiode haben wir angekündigt, die notwendige Reform des öffentlichen Dienstrechts anzugehen. In der Zwischenzeit - nachdem klar war, auf welcher Grundlage das Beamtentum weiterentwickelt werden kann wurden die Voraussetzungen hierfür geschaffen.

Mit Inkrafttreten der Föderalismusreform am 1. September 2006 steht fest, auf welcher Basis, mit welchen Möglichkeiten wir in Brandenburg unsere Reform selbst in Angriff nehmen können. Ich begrüße es sehr, dass sich Bund und Länder mit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform deutlich zum Berufsbeamtentum bekannt haben. Umso mehr liegt es jetzt in unserer Verantwortung, dass die Beamtinnen und Beamten im Land Brandenburg die rechtlichen Voraussetzungen und Sicherheiten erhalten, die sie in die Lage versetzen, ihre wichtigen Aufgaben zum Wohle unserer Mitbürger zu erfüllen. In einem Satz: Es ist unser aller Aufgabe, das Berufsbeamtentum zeitgemäß und zukunftsorientiert zu gestalten.

Ich habe daher nach Inkrafttreten der Föderalismusreform in meinem Hause den Auftrag gegeben, mit den Vorbereitungen einer umfassenden Reform zu beginnen und nicht nur eine rein technische Anpassung an die neuesten statusrechtlichen Vorgaben des Bundesgesetzgebers im Beamtenstatus vorzunehmen. Wir haben dazu verschiedene Arbeitsgruppen eingesetzt. Die Ergebnisse sind in der Arbeit des Staatssekretärslenkungsausschusses und von Arbeitsgruppen, die die Landesregierung mit viel Engagement unterstützt haben, zusammengefasst und bewertet worden.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei all jenen zu bedanken, die sich in die Diskussion eingebracht haben. Sie wurde von unterschiedlichen Gesichtspunkten getragen und hat zu Vorschlägen geführt, die die Landesregierung in ihre Überlegungen einbezogen hat. Diese Vorschläge sind also in den Ihnen jetzt vorliegenden Gesetzentwurf eingegangen. Andere werden in weiteren Gesetzesvorhaben, die noch vor uns liegen, umzusetzen sein, denn mit diesem Gesetz beginnen wir die Reform und sind nicht an ihrem Ende.

Im Entwurf des neuen Landesbeamtengesetzes - das ist das Kernstück, um das es hier geht - sind diejenigen Reformvorschläge enthalten, die aus unserer Sicht kurzfristig umsetzbar sind und wo wir vordringlichen Handlungsbedarf sehen. Aber das möchte ich nachdrücklich betonen -: Es ist ein erster Schritt dieser Reform. Sie ist ein dynamischer Prozess, der in der nächsten Legislaturperiode fortgeführt werden muss. Wir werden uns also auch in Zukunft über Vorschläge unterhalten, die mit diesem Gesetzentwurf noch nicht umgesetzt werden konnten.

Das neue Landesbeamtengesetz soll und wird zugleich die

Grundlage dafür sein, dass wir als Landesregierung weitere Reformvorschläge auf Verordnungsebene umsetzen können, zum Beispiel im Laufbahnrecht oder im Arbeitsrecht. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, diese Verordnungen noch in dieser Legislaturperiode zu schaffen.

Mit dem Gesetzentwurf will die Landesregierung ein Zeichen setzen, dass ihr das Erhalten der Qualität und Attraktivität und damit die Zukunftsfähigkeit des Beamtentums in Brandenburg wichtig ist. Dies sage ich auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung und die damit verbundenen Diskussionen. Zugleich wollen wir damit einen Beitrag zum Bürokratie- und Normenabbau leisten, der hier im Landtag sehr häufig diskutiert wurde. Wir wollen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern, was, denke ich, ein Anliegen aller ist.

Ihnen ist bekannt, dass manches von dem, was der Gesetzentwurf enthält, einigen Vertretern der Gewerkschaften nicht weit genug oder - in anderen Punkten - zu weit geht. Das heißt, es muss ein sehr ausgewogener Gesetzentwurf sein. Wenn er einhellige Zustimmung fände, wäre dies ja nicht der Fall.

Es ist schon jetzt erkennbar, dass die Gewerkschaften und andere die Abschaffung des Landespersonalausschusses ablehnen. Wir haben uns als Landesregierung zu diesem Schritt entschlossen und diesen Vorschlag unterbreitet. Ich denke, dass er bei der Anhörung im Innenausschuss eine wichtige Rolle spielen wird - wenn Sie diesen Gesetzentwurf in den Innenausschuss überweisen. Ich empfehle allen, die sich dazu äußern, den Arbeitsbericht des Landespersonalausschusses der letzten drei Jahre zu lesen, aus dem Sie sehr viel ersehen können und aus dem sich manche Antworten ergeben. Ich bin gespannt auf diese Diskussion.

Wir sollten die Diskussion nicht auf diesen Punkt verengen, wie es manche schon tun, sondern uns darauf konzentrieren, welche grundlegenden Veränderungen für die Beamten hiermit verbunden sind. Lassen Sie mich stichwortartig einige Veränderungen, die mit dieser Reform in Kraft treten sollen, noch einmal hervorheben:

Wir haben in unserem Entwurf die Möglichkeiten aus dem Ergebnis der Föderalismusreform und die Vorschläge des Ausschusses zum Abbau von Normen und Standards berücksichtigt. Ich sage dies deswegen ausdrücklich, weil der Ausschuss zum Abbau von Normen und Standards eine ganze Menge Vorschläge unterbreitet hat, die wir hier jetzt mit aufnehmen können. Dabei geht es um die Erweiterung von Teilzeitbeschäftigung und die Beurlaubung aus familiären Gründen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken. In der Diskussion wurde schon gesagt, dass dies in Zeiten des Personalabbaus und demografischen Wandels kontraproduktiv sei, da wir aufgrund der kommenden starken Altersabgänge bald jede Beamtin und jeden Beamten händeringend brauchen. Aber: Wir wollen gerade Beamtinnen und Beamte haben, die in der Lage sind, sowohl ihren Beruf auszuüben als auch sich um ihre Familie zu kümmern. Die Möglichkeit dazu wollen wir hiermit erweitern. Das sind politische Themen, die man diskutieren muss. Den Kritikern dieses Zieles entgegne ich also sehr gern: Die Landesregierung hat hier eine Forderung aus allen gesellschaftlichen Bereichen aufgegriffen und damit eine Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie als Vorhaben von wichtiger Bedeutung eingeschätzt.

Des Weiteren wird die gesetzliche Grundlage für eine automatisierte sogenannte elektronische Personalaktenführung geschaffen. Das war auch ein wichtiges Anliegen des Ausschusses zum Abbau von Normen und Standards und ist ein erster Schritt, um zu einer effektiven elektronischen Personalführung zu kommen. Wir wollen einen flexibleren Personaleinsatz ermöglichen und damit den Laufbahnwechsel erleichtern. Auch hier gilt wieder: Im Kern ist dies auch eine Forderung des Landtags gewesen.

Daneben hält die Landesregierung an den vier Laufbahngruppen fest. Das wird zum Beispiel von den Gewerkschaften kritisiert. Ich sage aber: Uns ist es mit der Qualitätserhaltung ernst. Deshalb halte ich eine Reduzierung der Laufbahngruppen von vier auf zwei, wie von manchen gefordert - oder sogar auf eine Einheitslaufbahn, das gibt es in Bayern -, für Augenwischerei, denn auch diese anderen Modelle sehen Hürden beim Aufstieg in die Ämter vor, die anstelle der bisherigen sogenannten Einstiegsämter der nächsthöheren Aufgabengruppe entsprechen.

Wir wollen ein leistungsfähiges Beamtentum. Wir glauben, dass wir dazu gewisse Systematiken benötigen. Niemand wird, denke ich, ernstlich wollen, dass Qualifikation nicht der entscheidende Maßstab für weitere Beförderung ist.

Des Weiteren müssen künftig alle Beamten eine Probezeit von mindestens drei Jahren absolvieren. An die Bewährung werden strenge Anforderungen gestellt. Eben weil es um den Erhalt der Qualität geht, führen wir eine längere Probezeit ein, um gewährleisten zu können, dass die Bewährung während der Probezeit auch wirklich festgestellt werden kann. Dafür fällt im Gegenzug die Altersgrenze des 27. Lebensjahres für eine Verbeamtung auf Lebenszeit weg.

Noch einige wenige Punkte: Künftig gehört der Generalstaatsanwalt nicht mehr zum Kreis der politischen Beamten. Sie wissen, das ist lange diskutiert worden und nunmehr Bestandteil dieses Gesetzes.

Bei organisatorischen Veränderungen in Behörden können Beamte auch ohne ihre Zustimmung leichter in ein anderes Amt oder ein anderes Fachgebiet versetzt und im Allgemeinen auch länger als bisher gegen ihren Willen abgeordnet werden. Auch dies ist eine Voraussetzung dafür, dass wir die notwendigen Anpassungen im Rahmen der Landesverwaltung mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemeinsam vollziehen können.

Das bisher schon mögliche Hinausschieben des Ruhestandes der Beamten wird erleichtert, wenn dies auf Antrag des Beamten erfolgt, sodass die dazu erforderliche Genehmigung nicht mehr von Jahr zu Jahr verlängert werden muss, sondern nun flexibel bis zu drei Jahren erteilt werden kann.

Nicht festgelegt ist hier ein Thema, das die nächste Legislaturperiode beschäftigen wird: die Lebensarbeitszeit von Beamten. Hier gibt es in den Bundesländern sehr unterschiedliche Entwicklungen. Diesbezüglich wollen wir zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen.

Als Letztes möchte ich erwähnen, dass durch besondere Arbeitszeitregelungen auf spezielle Arbeitszeitbedingungen in den Ministerien reagiert wird.

Die Lampe leuchtet. Sind schon zehn Minuten vorbei, Frau Präsidentin? - Unglaublich. Bei dem spannenden Thema hätte ich das nicht gedacht.

Wir haben die uns vom Bundesgesetzgeber eingeräumten Möglichkeiten genutzt. Die gewonnenen Erkenntnisse werden im neuen Landesbeamtengesetz umgesetzt. Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres zu überweisen. Ich freue mich schon jetzt auf eine anregende Diskussion. - Danke sehr.

Herzlichen Dank, Herr Minister. Sie haben die zehn Minuten auf den Punkt genau ausgeschöpft. - Ich erteile Herrn Dr. Bernig das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, Damen und Herren der DVU! Der vorliegende Entwurf zum Brandenburgischen Beamtenrechtsneuordnungsgesetz verdient diesen schönen Namen nicht, denn er regelt wenig Neues und nur unbedingt Notwendiges. Die Dinge, die Sie, Herr Innenminister, vorgetragen haben, zum Beispiel Teilzeit und Urlaub aus familiären Gründen, gab es bisher schon; sie sind lediglich modifiziert worden.

Es wird insgesamt die Chance vertan, den so oft auch von den Koalitionsparteien hervorgehobenen Handlungsspielraum, den die Föderalismusreform I bietet, zu nutzen und ein modernes, zukunftsfähiges, wettbewerbsfähiges und leistungsförderndes Beamtenrecht zu schaffen. Die Landesregierung räumt in ihrer Gegenäußerung zu den Stellungnahmen der Spitzenorganisationen, der Gewerkschaften selbst ein, dass dieser Entwurf ein erster Schritt ist und zunächst nur die erforderlichen Änderungen und Anpassungen vorgenommen werden, die das Beamtenstatusgesetz des Bundes vorgibt. Im Übrigen sollen weitergehende Regelungen nicht getroffen werden, um den Gleichklang mit Bund und Ländern zu wahren und dortige Entwicklungen abzuwarten. Da kann ich nur sagen: Dann warten Sie mal schön ab, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, bis der Zug mit den anderen Bundesländern endgültig abgefahren ist. Denn Tatsache ist, dass die Entwicklungen in den einzelnen Ländern längst auseinanderdriften.

Nach dem Leumund sind ja die Norddeutschen die Langsamen. Aber Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben einen Mustergesetzentwurf vorgelegt, der zum Beispiel die Laufbahngruppen von vier auf zwei reduziert und die Laufbahnen auf ca. zehn beschränkt. Die allgemeine Pensionsaltersgrenze soll auf 67 Jahre erhöht werden. Bayern will die Laufbahngruppen - wie der Innenminister bereits sagte - abschaffen, erhöht die Pensionsaltersgrenze und nimmt mal locker 200 bis 240 Millionen Euro in die Hand, um die Leistungen seiner Bediensteten zu stimulieren.

Bei uns im Land Brandenburg soll die Leistung kostenneutral stimuliert werden; die Laufbahngruppen sollen unverändert bleiben, und - das ist positiv - die Pensionsaltergrenze soll nicht angehoben werden, jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. Dafür wird die Mobilität von Beamten dadurch stimuliert, dass ihre Mitwirkungsrechte bei Umsetzungen und Abordnungen beschnitten werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ergänzung des Artikels 33 Abs. 5 des Grundgesetzes, dass die Grundsätze des Berufsbeamtentums fortzuentwickeln sind, gibt bei entsprechendem politischen Willen einen großen Gestaltungsspielraum. Aber den muss man auch ausgestalten wollen.

Ich will mir an dieser Stelle weitere Details zum vorliegenden Gesetzentwurf sparen und Ihnen einige grundsätzliche Positionen meiner Fraktion zur Gestaltung des öffentlichen Dienstrechts darlegen:

Das öffentliche Dienstrecht muss unserer Auffassung nach auf längere Sicht nach einheitlichen Grundsätzen gestaltet werden. Das bedeutet letztlich auch die Aufhebung der unterschiedlichen Statusgruppen, die bisher schamlos untereinander ausgespielt werden. Bis dahin muss der Grundsatz der zeit- und inhaltgleichen Übernahme von Tarifabschlüssen auch im Beamtenbereich gelten. Beamtenrechtliche Regelungen müssen mit den Gewerkschaften verhandelt und dürfen nicht verordnet werden. Leistungsgerechte Besoldung bedeutet, Amt und Funktion zu bezahlen und damit die Übernahme von Verantwortung zu honorieren.

Dazu bedarf es eines Personalkonzepts, das die Kernbereiche der Verbeamtung festlegt, die Funktionen exakt bewertet und dem die zu erfüllenden Aufgaben in der Daseinsvorsorge zugrunde liegen. Die von der Landesregierung verfolgte Personalpolitik nach Kassenlage ersetzt nun mal kein Konzept.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Eine Erhöhung der Lebensarbeitszeit ist abzulehnen. Was im Rentenbereich schon falsch ist, wird nicht dadurch richtig, dass man es für die Beamten anwendet. Altersteilzeitregelungen müssen mit der Verpflichtung verbunden sein, Neueinstellungen vorzunehmen. Die Zahl der Laufbahnen sollte auf zwei reduziert und ihre Durchlässigkeit erhöht werden. Prüfungsgebundene Abschlüsse müssen anerkannt werden, ohne nachträgliche Feststellung der Befähigung durch Landespersonalausschüsse oder andere Gremien. Seiteneinsteigern muss der Zugang zum öffentlichen Dienst erleichtert werden. Der Wechsel in die freie Wirtschaft muss bei Erhalt der erworbenen Pensionsansprüche möglich sein. Persönliche Fortbildung des Beamten muss die Unterstützung des Dienstherrn finden und sich positiv auf die berufliche Entwicklung auswirken. So haben wir zum Beispiel in der Polizei schon einmal erfolgreich das Fernstudium praktiziert.

Sie sehen, die Linke hat konkrete Vorstellungen, die auch nicht alle Geld kosten müssen. Ich sehe der Anhörung und Beratung im Ausschuss mit Interesse entgegen. - Danke.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält der Abgeordnete Holzschuher.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Bernig, ich teile nicht Ihren Pessimismus, wenn Sie an dieser Stelle davon reden, dieses Gesetz sei nichts weiter als die

bloß formelle Umsetzung der Anforderungen, die die Föderalismusreform an uns stellt. Im Gegenteil, ich sehe sehr wohl, dass dieses Gesetz ein Bekenntnis des Landes zum Beamtentum ist. Ich finde das absolut richtig. Wir brauchen in Deutschland und im Land Brandenburg gut ausgebildete, qualifizierte, engagierte und loyale Beamte. Es ist richtig, dass wir den Beamten in den Bereichen der hoheitlichen Tätigkeit, der Kernaufgaben der Verwaltung, eine möglichst große Flexibilität verschaffen. Ich sehe sehr wohl, dass der Gesetzentwurf sehr weitreichende Ansätze bietet, etwa durch eine Flexibilisierung der Laufbahnmöglichkeiten den Anforderungen an einen modernen Arbeitsalltag auch im Beamtenbereich wesentlich besser als bisher gerecht zu werden.

Die größeren Möglichkeiten, die er eröffnet, etwa mehr Urlaub, mehr Freizeit, Teilzeitarbeit zu gewähren - auf Antrag des Beamten selbstverständlich -, sind Fortentwicklungen, die weit über die tradierten Grundsätze des Berufsbeamtentums hinausgehen und die, denke ich, eine gute Richtung aufzeigen. Wir sind uns vielleicht darin einig, dass es diskutable Punkte in diesem Gesetzentwurf gibt, Dinge, über die man noch reden wird. In der Ausschussberatung werden wir uns darüber unterhalten müssen, ob jeder einzelne Punkt sinnvoll ist, ob vielleicht auch das eine oder andere fehlt.

Es fehlt ein Hinweis auf die Verfassungstreue der Beamten. Ich denke, der Fall in Passau hat gezeigt, wie wichtig es für unseren Staat ist, dass wir Beamte haben, die nicht nur auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, sondern die sie auch mit ihrem Leben verteidigen wollen. Es ist selbstverständlich, dass niemand Beamter werden darf, der auch nur den leisesten Zweifel daran aufkommen lässt, dass er für die Verfassung des Landes Brandenburg und das Grundgesetz einstehen würde. Da, denke ich, wäre eine Ergänzung im Gesetz mehr als eine überflüssige Doppelung, insbesondere im Hinblick darauf, dass das Statusrecht des Bundes ähnliche Hinweise enthält. Ich denke, das wäre ein guter Zusatz.

(Beifall bei der SPD)

Vielleicht gibt es noch den einen oder anderen Ansatz, über den man reden muss. Aber im Grundsatz, Herr Kollege Dr. Bernig, meinen wir: Das ist ein Gesetzentwurf, der Brandenburg zukunftsfähig macht, der Konkurrenzfähigkeit schafft. Natürlich wird es in den kommenden Jahren weitere Änderungen geben, weil es in Deutschland eine erhebliche Dynamik im Bereich des Beamtenrechts gibt. Auch können wir heute noch nicht alle Entwicklungen hundertprozentig absehen. Auf diese müssen wir dann reagieren, damit Brandenburg für Beamte ein attraktiver Standort bleibt und junge Männer und Frauen, die hier ihre Ausbildung abschließen, einen Grund haben, im Land zu bleiben; vielleicht gewinnen wir auch qualifizierte Kräfte aus anderen Ländern, damit sie unsere Landesregierung unterstützen. Das ist und bleibt das Ziel. Wir werden weiter darauf hinarbeiten müssen, vielleicht auch mit weiteren Regelungen im Gesetz. Für die aktuelle Situation ist dieser Entwurf jedenfalls ein sehr guter Weg. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank, Herr Holzschuher. - Das Wort erhält der Abgeordnete Claus.

Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Dass in Brandenburg der Amtsschimmel gewaltig wiehert, ist eine Binsenweisheit. Das wissen wir alle. Der eine oder andere hat schon damit zu tun gehabt.

Mit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform am 1. September 2006 wurde die Verwaltungsgrenze zwischen Bund und Ländern bei der Rechtsetzung im Beamtenrecht neu abgesteckt. Damit besteht Klarheit darüber, auf welcher Basis das Land selbst Reformen einleiten kann. Die Neuordnung des Beamtenrechts ist dementsprechend für das Parlament keine leichte Herausforderung.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen zunächst die rechtlichen Voraussetzungen für den Laufbahnwechsel und die Anordnung für die Versetzung bei Behördenneubildungen erleichtert werden. Weiterhin sollen die Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung und der Beurlaubung aus familiären Gründen erweitert sowie die Beurlaubung ohne Dienstbezüge klar geregelt werden. Dies sind Normen, die aus Sicht meiner Fraktion immer mit dem Augenmerk auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, ob bei Land oder Kommunen oder sonstigen öffentlichrechtlichen Körperschaften, angegangen werden müssen.

Die Abschaffung des dienstrechtlichen Status des Generalstaatsanwalts als politischer Beamter ist längst überfällig. Meine Damen und Herren, hier möchte ich mich im Namen meiner Fraktion einmal bei Innenminister Schönbohm dafür bedanken, dass er unsere langjährige Forderung aufgegriffen hat, dies abzuschaffen, und dass das in das Gesetz aufgenommen wurde.