Michael Claus

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Mit großem Bedauern mussten die Brandenburger Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis nehmen, dass bei den kriegerischen Auseinandersetzungen in Afghanistan erneut drei deutsche Soldaten gefallen sind, unter ihnen auch ein 23-jähriger Brandenburger.
Angesichts der steigenden Zahl am Hindukusch getöteter deutscher Soldaten frage ich die Landesregierung: Wird sie sich bei der Bundesregierung dafür verwenden, diesen sinnlosen Krieg in Afghanistan zu beenden, um weitere unnötige Opfer junger deutscher Soldatinnen und Soldaten zu vermeiden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Modernere Zeiten modernere Kommunikation. Die Verknüpfung dieser beiden Begriffe erscheint zunächst konsequent und geht natürlich auch nicht am Gang der Gesetzgebung, sprich, an der Ausfertigung und Verkündung von Normen, vorbei.
Im Wesentlichen geht es darum, dass die brandenburgischen Gesetze und Rechtsverordnungen künftig nur noch über das Internet abgerufen werden können. Natürlich bedeutet das Papiereinsparungen. Die Verkündung von Gesetzen könnte praktisch mit dem Beschluss des Landtages erfolgen, weil der Weg über die Druckerei entfällt. Das klingt echt einfach, stieß aber im Rahmen der Befassung im Ausschuss auf einige Probleme. So hat in Brandenburg ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger keinen Zugang zum Internet oder beherrscht - das betrifft viele ältere Menschen - die Technik noch nicht.
Hier ist sicherzustellen, dass jedermann über einen Zugang zum rechtlichen Regelwerk des Landes verfügt, weshalb in vielen Fällen auch noch die Papierform erhalten bleibt, und zwar über Jahre.
Ein zweites Problem ist, dass Gesetze in Papierform die Unterschrift des Landtagspräsidenten tragen, denn nur so sind sie auch gültig. Konsequenterweise müssen auch aus dem Internet heruntergeladene Dokumente mit einer elektronischen Signatur in Form eines Zahlencodes versehen sein. Diese Signatur ist dann mit Unterschrift des Präsidenten gleichzusetzen und muss regelmäßig überprüft werden. Das ist auch in der Anhörung ausführlich behandelt worden. Diese Probleme wurden im Rahmen der parlamentarischen Befassung aufgegriffen. Dementsprechend wurde ein Kompromiss gefunden, wobei angesichts der weißen Flecken auf der Landkarte bezüglich des Internetzugangs mehrjährige Übergangsfristen gelten müssen, in denen die elektronische Variante und die Papierform nebeneinander existieren.
Dass die Amtsgerichte bezüglich der jeweiligen Gesetze und Verordnungen auch weiterhin über die Papierform verfügen, damit sie dort jedermann einsehen kann, ist auf absehbare Zeit weiter notwendig. Inwieweit sich das vorliegende Gesetz in der Praxis bewähren wird, kann derzeit noch niemand voraussagen oder wissen. Es bleibt indes nur die Hoffnung, dass sich mit zunehmender Internetnutzung bei den Bürgerinnen und Bürgern ein positiver Gewöhnungseffekt einstellt.
Natürlich kann heute niemand sagen, wann auf die Papierform komplett verzichtet werden kann. Angesichts dieser Lage ist der Sinn und Zweck des vorhandenen Gesetzes, nämlich deutlicher Bürokratieabbau, noch spekulativ. Es besteht daher längst kein Grund für die Landesregierung, dies heute als großen politischen Fortschritt zu verkaufen. Wir hoffen, dass der Internetzugang weiterhin schnell ausgebaut wird, damit unsere Bürgerinnen und Bürger dies abrufen und ohne in die Papierform Einblick nehmen zu müssen, nutzen können.
Wir stimmen dem Gesetzentwurf natürlich zu. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Was immer du tust, mache es klug und bedenke das Ende!
Dieses alte römische Sprichwort gilt heute wie vor 2 000 Jahren, insbesondere wenn man sich in einem Prozess des Bürokratieumbaus befindet, das heißt, wenn man auf der einen Seite massive Kosten einsparen und auf der anderen Seite die Kernbereiche staatlicher Verwaltung aufrechterhalten und zudem noch bürgerfreundlich gestalten möchte.
Dass dieser Spagat der Landesregierung vielfach nicht gelingt, lässt sich im Land Brandenburg an verschiedenen Stellen ablesen. Ein signifikantes Beispiel dafür, dass sich landesgesetzliche Novellierungen im Nachhinein als Rohrkrepierer erweisen, ist das Änderungsgesetz zum Brandenburgischen Meldegesetz aus dem Jahre 2005.
Bereits seinerzeit wurde die landesgesetzgeberische Möglichkeit geschaffen, dass die kommunalen Meldebehörden selbst Melderegisterauskünfte über das zentrale Onlineportal erteilen können. Jedoch haben die Meldebehörden hiervon nur wenig Gebrauch gemacht, sodass es im Wesentlichen bei einer regionalen, dezentralen Lösung geblieben ist, also bei den einzelnen Ämtern.
Weder Bürger noch sonstige private Stellen haben derzeit die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte aus dem Bestand aller kommunalen Melderegister zentral bei einer Stelle bearbeiten zu lassen. Das führt vielfach dazu, dass mehrere Auskunftsersuchen nacheinander an verschiedene Meldebehörden gerichtet werden müssen. Das Ganze ist äußerst umständlich und auch noch mit hohen Verwaltungskosten verbunden.
Insofern ist der Ansatz des vorliegenden Gesetzentwurfs natürlich richtig, nämlich die Durchführung regelmäßiger Datenübermittlungen und die Erteilung einfacher Registerauskünfte per Onlineabruf neben den örtlichen Meldebehörden auch über den Landesbetrieb für Datenverarbeitung und IT-Serviceaufgaben zu ermöglichen.
Umso befremdlicher ist allerdings, sage ich mal, der Kunstgriff, der nun wieder gelungen ist, um den Zugriff zu den Landesbetrieben lediglich auf staatliche Stellen zu reduzieren. Frau Stark sprach es als positiv an; ich sehe das eher negativ. Da frage ich mich schon, meine Damen und Herren, wie sich das mit der Gesetzesbegründung verträgt, wonach die Bürger und auch die Wirtschaft von der vorliegenden Gesetzesänderung profitieren sollen. Wie soll das geschehen, wenn nur staatliche Stellen zugreifen dürfen?
Wir als DVU-Fraktion haben deshalb allen Grund, die Wirksamkeit des vorliegenden Gesetzentwurfes, meine Damen und Herren, zu bezweifeln. Es liegt der Verdacht nahe, dass es sich hier lediglich um einen weiteren hilflosen Versuch der Landesregierung handelt, uns Bürokratieabbau vorzugaukeln. - Ich bedanke mich.
Das wollte ich gerade sagen.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Mit dem Gesetz zur Änderung des Zivilschutzgesetzes und der damit verbundenen Neuausrichtung des Ausstattungskonzeptes ist das Land vor eine große Aufgabe gestellt, die letztlich die Kommunen schultern müssen.
Mit der Drucksache 4/4151 wurde dies bereits im Rahmen der Plenardebatte des Landtags Brandenburg am 7. März 2007 im Hinblick auf die personelle und materielle Lage und Einsatzbereitschaft beim Katastrophenschutz dargestellt. Dabei wurde festgestellt, dass eine Stärkung des Einsatzwertes der Brandschutzeinheiten für landkreisübergreifende Einsatzszenarien unter anderem zur Waldbrandbekämpfung und zur Bekämpfung von Chemieunfällen - erforderlich ist.
Des Weiteren war in Bezug auf die Logistik und Ausstattung der Schnelleinsatzgruppe des Katastrophenschutzes klargestellt worden, dass diese planerisch in ein landeseinheitliches Gesamtkonzept zur Bewältigung von Schadenslagen mit Massenunfällen und Verletzten einzufügen sind, weil der Einsatz von Feuerwehr, Rettungs-, Sanitäts- und Betreuungsdienst sowie Krankenhausversorgung koordiniert erfolgen muss.
Ein Schwerpunkt der Gefahren in Brandenburg liegt immer noch bei den Waldbränden. Das Land Brandenburg zählt mit immerhin 1,1 Millionen ha Waldfläche zu den waldreichsten Bundesländern. Aufgrund der zunehmenden Trockenheit, die wir in Brandenburg haben, ist der wesentliche Anteil der Waldflächen in die höchste Gefahrenklasse eingestuft, was das Land Brandenburg hinsichtlich seines Gefährdungsgrades Mittelmeerstaaten gleichstellt. Das wurde herausgearbeitet.
Der vorbeugende Hochwasserschutz gehört - gerade im Hinblick auf die Hochwassergefahren an Oder und Elbe - zu einem weiteren Schwerpunkt. Das zeigt der Bericht der Landesregierung auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses vom 13. Mai in der Drucksache 4/7708 noch einmal deutlich auf. Gerade beim Brandschutz ist es daher spekulativ, wenn die Landesregierung in ihrem Bericht behauptet, dass durch die Beschaffung von bisher 75 Fahrzeugen in den Jahren 2007/2008 eine signifikante Verbesserung auf dem Gebiet des Brandschutzes im Land Brandenburg erreicht worden sei.
In diesem Zusammenhang ist natürlich die Erkenntnis der Landesregierung erschreckend, dass vor dem Hintergrund verschiedener Finanzierungswege beim Brandschutz festzustellen ist, dass die Ausgaben des Landes und der Kommunen zur Förderung des Feuerlöschwesens und des vorbeugenden Brandschutzes sowie die Aufgaben für die Errichtung auf diesem Gebiet die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer bei weitem übersteigen werden, was Minister Schönbohm soeben bestätigte.
Vor diesem Hintergrund ist der Rückzug des Bundes nach dem 31. Dezember 2009 mit der Folge zu sehen, dass die Länder ab 01.01.2010 Haushaltsmittel für die Weiterverwendung und Unterhaltung nicht mehr konzeptkonformer Ausstattung aufbringen müssen, was eine erhebliche Belastung für unsere Kommunen darstellt. Die Leidtragenden dieser Situation sind unsere Gemeinden; denn es ist zu befürchten, dass die finan
ziellen Lasten auf die Kommunen abgewälzt werden und dadurch die überregionale Funktionsfähigkeit des Katastrophenschutzes im Land massiv beeinträchtigt wird.
Insofern bringt uns der Bericht der Landesregierung nicht weiter. Es wird lediglich das bestätigt, was die Koalitionsfraktionen in ihrem Antrag, den sie eingebracht hatten, auch beklagen. Man kann also sagen, dass der Bericht der Landesregierung unzureichend ist. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! In den vergangenen Jahren ist beim Stadtumbau in Brandenburg vieles schiefgelaufen. Wir haben seit jeher die einfallslose Politik der Abrissbirne seitens der Landesregierung kritisiert und immer wieder intelligentere Formen des Umgangs mit dem Wohnungsleerstand zur Erhöhung der Attraktivität unserer Städte verlangt.
Der Landesrechnungshof hat uns nun mit seiner These 3, Intelligenter Stadtumbau durch individuelle Förderinstrumente, im Hinblick auf die förderpolitische Betrachtungsweise bestätigt. Danach führte der bislang gewährleistete Festbetrag von 60 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche überwiegend zum Totalabriss von Plattenbauten. Die Festbetragsförderung schafft damit bei den Unternehmen Anreize zur Kostenoptimierung, die regelmäßig den Totalabriss als günstigste Kostenvariante erscheinen lässt. Damit bleiben jedenfalls denkbare Rückbauvarianten wie Teil- oder Segmentrückbau bisher die Ausnahme, obwohl sie aus städtebaulicher Sicht durchaus sinnvoll sein können.
Die Praxis der Stadt Guben, die als einzige Stadtumbaukommune die Fördermittel für Rückbaumaßnahmen nicht pauschal zum Abriss ausreichte, sondern die tatsächlich entstandenen Kosten auf Nachweis erstattete, ist hier ein positiver Ansatz. Ein solches Vorgehen ermöglicht im Gegensatz zur bisherigen Handhabe des bloßen Abrisses eine differenzierte Rückbaustrategie, weil teurere Varianten durch eine Ausgleichsfinanzierung umsetzbar sind. Damit hat die Stadt neben einer verbesserten Kostentransparenz für sich ein Steuerinstrument erhalten, das sie in die Lage versetzt, städtebaulich wichtige und für die Wohnungsbauunternehmen zumindest wirtschaftliche, nicht vordringliche Maßnahmen umzusetzen.
Ebenso ist die These 4 zu begrüßen, wonach der bisherige Verzicht des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung auf eine spezielle Förderrichtlinie für den Rückbau unbegründet ist und zu Unsicherheiten führt, inwieweit das Förderziel überhaupt erreicht werden kann.
Deshalb hat sich der Haushaltskontrollausschuss einvernehmlich für die neue, zielgenauere Städtebauförderrichtlinie 2009 sowie für die in diesem Zusammenhang erfolgte Überprüfung der Festbetragsfinanzierung ausgesprochen. Meine Damen und Herren, der Landesrechnungshof ist doch ein wichtiges Instrument hier im Land Brandenburg, der die Landesregierung immer noch kontrolliert. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Es ist eine Schande, wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wach- und Sicherheitsgewerbes ausgebeutet werden.
Jüngste Veröffentlichungen sprechen von Stundenlöhnen ab 4,20 Euro, teilweise lediglich von 3,20 Euro. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das einem Monatsverdienst von 550 Euro und bei einer 70-Stunden-Woche lediglich von 936 Euro brutto auf dem Lohnzettel. Kommentieren muss man diese Zahlen eigentlich nicht weiter.
Ein besonderes Problem ist das Lohndumping bei der öffentlichen Ausschreibung von Objektschutzaufgaben. Die Vergabe von Aufträgen an den billigsten Anbieter ist grundsätzlich problematisch. Verstärkt wird dies durch oft unnötig schwammige Formulierungen, Qualitätsanforderungen bei Ausschreibungen im Dienstleistungsbereich. Da ist zum Beispiel von geeignetem Personal oder ausreichender Qualifikation zu lesen. Das sind Worthülsen par excellence.
Anbieter, die ihre Aufgaben ernst nehmen und geeignetes Personal stellen können, haben bei solchen Ausschreibungen häufig keine Chance und müssen Anbietern mit überaus zweifelhaften Eignungen das Feld überlassen. Im Gegensatz zu anderen Branchen waren es im Wach- und Sicherheitsgewerbe daher gerade die Arbeitgeber, die einen Mindestlohn wollten. Deswegen forderte der Bundesverband der Deutschen Wachund Sicherheitsunternehmen schon seit langem, die von ihm vertretene Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufzunehmen, was auch geschehen ist, wie die Vorredner sagten.
Eine vernünftige Bezahlung der Wachleute ist für die Sicherheit der Kunden von entscheidender Bedeutung. Angesichts des Lohndumpings sind leider immer noch viele der Ansicht, die Beauftragung eines Wachdienstes würde automatisch auch die Sicherheit erhöhen. Diese Annahme ist jedoch eher zweifelhaft, wenn anstelle qualifizierter, angemessen entlohnter Wachleute ungeschultes Personal eingekauft wird, dessen Lohn trotz exorbitanter Arbeitszeiten - in manchen Fällen 300 Monatsstunden und mehr - lediglich auf Hartz-IV-Niveau liegt.
Insofern klingt der vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen recht vernünftig. Betrachtet man allerdings den Mindestlohntarifvertrag, auf den sich die Koalition bezieht, sieht das Ganze doch recht nüchtern aus. Dieser sieht am unteren Ende, sprich: bei einer einfachen Objektschutzbewachung je nach Region einen Stundenlohn zwischen 6 Euro und 8,22 Euro vor. Das entspricht bei einer 60-Stunden-Woche, die im Wachgewerbe keineswegs unüblich ist, einem Monatslohn zwischen 1 548 Euro und 2 146 Euro - brutto allerdings.
Sehr geehrte Damen und Herren von SPD und CDU, das hätten Sie schon in Ihren Antrag hineinschreiben sollen, damit es nicht so aussieht, als ob Sie den Mitarbeitern des Wachgewerbes zu tollen Löhnen verhelfen wollten. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Engagement der Mitglieder unserer freiwilligen Feuerwehren und des Katastrophenschutzes darf nicht der EU-Bürokratie zum Opfer fallen. Die Brandenburger Feuerwehren haben im vergangenen Jahr rund 37 800 Einsätze gefahren. Das sind 5 800 Einsätze mehr als im Jahr 2007. Angesichts knapper Kassen der öffentlichen Hand sind die Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehren im Land immer wichtiger.
Umso schlimmer ist, dass aufgrund der demografischen Entwicklung die Nachwuchsgewinnung in den nächsten Jahren immer problematischer wird. Insbesondere durch die zunehmende Gefahr von Wald- und Feldbränden in den trockenen Sommern ist das Land Brandenburg in besonderem Maße auf das Engagement der Bürgerinnen und Bürger in den freiwilligen Feuerwehren angewiesen. Im Jahr 2008 gab es 10 864 Brände, im Gegensatz dazu 6 373 Brände im Jahr 2007. Dem steht ein Rückgang der Mitgliederzahlen bei den freiwilligen Feuerwehren gegenüber.
Umso schlimmer ist es, wenn nun sinnlose EU-Regelungen zu den Führerscheinklassen das Interesse gerade junger Menschen, sich bei den Feuerwehren zu beteiligen, torpedieren. Das Führerscheinproblem für Fahrer von Feuerwehrfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 bis 7,5 t trägt nicht dazu bei, die Attraktivität der freiwilligen Feuerwehren gerade bei jun
gen Menschen zu fördern. Viele junge Feuerwehrleute verfügen lediglich über einen Pkw-Führerschein. Deshalb ist ohne eine zügige Ausnahmeregelung die Einsatzfähigkeit der freiwilligen Feuerwehren mittelfristig gefährdet.
Der mit dem vorliegenden Antrag geforderte Prüfauftrag an die Landesregierung ist insofern auch richtig. Wir halten es indes nicht für zielführend, lediglich zu prüfen, ob eine Eigenbeteiligung der Feuerwehrleute bzw. Einsatzkräfte an der Finanzierung der Führerscheinausbildung, insbesondere für den LkwFührerschein, notwendig ist. Insofern ist es natürlich erforderlich zu prüfen, inwieweit eine solche Eigenbeteiligung der Feuerwehrleute bzw. Einsatzkräfte vermieden werden kann. Nur so schaffen wir es, die freiwilligen Feuerwehren und den Katastrophenschutz weiterhin gerade für junge Menschen attraktiv zu halten. Eine Übernahme der Kosten der Führerscheinausbildung durch die Kommunen und das Land sollten wir nicht als notwendiges Übel, sondern als Chance begreifen, einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen, sich dort zu engagieren und im Sinne der Brandbekämpfung und des Katastrophenschutzes mitzuarbeiten und mitzuwirken. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Angehörigen unserer freiwilligen Feuerwehr leisten einen ehrenhaften und wichtigen Dienst zum Wohle unserer Bürger. Deswegen bedürfen sie jeder Unterstützung, die wir ihnen geben können.
Das Land Thüringen ist hier für seine über 45 000 freiwilligen Feuerwehrleute sozusagen den ersten Weg gegangen, um eine Ehrenpension einzurichten, und das mit gutem Grund. Unsere Feuerwehrleute sind auch in Brandenburg immer die Ersten, die vor Ort sind, wenn Menschen in Not geraten. Viele von ihnen haben Frauen und Kinder, haben berufliche und soziale Verpflichtungen, und sie müssen alles stehen und liegen lassen, wie wichtig und dringend ihre persönliche Angelegenheiten auch sind, wenn sie gerufen werden.
Aber das ist alles noch nichts gegen das Szenario, das unsere Feuerwehrleute am Ort des Geschehens erwartet, wo sie nicht nur ihre Freizeit opfern, sondern auch ihre Gesundheit und mitunter ihr Leben riskieren. Hut ab, meine Damen und Herren, vor dieser Leistung! Und es ist wichtig, dass das Land sozusagen stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger den Feuerwehrleuten entsprechende Anerkennung zukommen lässt.
Heute haben wir es mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zu tun, womit die Landesregierung aufgefordert wird, die Voraussetzungen für die Einführung einer Ehrenpension für langjährig aktive Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr zu prüfen und bis September 2009 einen Vorschlag für diese Form der Anerkennung vorzulegen. Wir als Fraktion sind für eine Ehrenpension; das sage ich Ihnen aber auch. Aber dann muss das Ganze auch auf solidem Weg verabschiedet werden und nicht in einer Form, wie die Linke es will.
Die Linke fordert hier eine Prüfung und einen Vorschlag. Herr Kollege Scharfenberg, zunächst ist nicht einmal ersichtlich, wie dieser Vorschlag überhaupt qualifiziert ist. Wieso fordern Sie nicht von der Landesregierung einen Gesetzentwurf, meine Damen und Herren? Diese Frage kann ich Ihnen beantworten. Wenn Sie einen Gesetzentwurf gefordert hätten, Herr Dr. Scharfenberg, müssten Sie diesen natürlich auch im Hinblick auf die haushaltsrelevante Durchführbarkeit ausarbeiten. Das haben Sie nicht getan, und deswegen ist Ihre Initiative reine Augenwischerei.
Meine Damen und Herren, bei der freiwilligen Feuerwehr und beim Katastrophenschutz im Land Brandenburg haben wir das ergibt sich auch aus der Drucksache 4/7684 - derzeit die dringende Problematik, dass in absehbarer Zeit wegen der EUNeuregelung der Führerscheinklassen nicht mehr genügend Feuerwehrleute zur Verfügung stehen, die über einen Führerschein der Klasse C1 oder C verfügen und mittlere oder größe
re Einsatzfahrzeuge bedienen können. Wir sind der Ansicht, das prioritär dieses Problem gelöst werden muss und genau hier die Landesregierung gefordert ist, die Voraussetzungen auf den gesetzgeberischen Weg zu bringen, dass die Finanzierung der Führerscheinausbildung der Feuerwehrleute ohne deren finanzielle Eigenbeteiligung ermöglicht wird. Das wäre ein wesentlich besserer Anreiz für junge Menschen, die sich in freiwilligen Feuerwehren engagieren.
Wir sind für solide Initiativen, bei denen auch die Frage der Finanzierung von vornherein geklärt ist, damit sich die Angehörigen unserer freiwilligen Feuerwehren auf den Gesetzgeber verlassen können und das Geld dann auch an die Kameradinnen und Kameraden ausgezahlt werden kann, nicht aber Augenwischerei und Täuschungsmanöver, so wie es hier die Fraktion DIE LINKE fährt und auch will. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Alles, was der Staat übernimmt, steht und fällt mit den Finanzen. Bis zur Föderalismusreform war die Untersuchungshaft Bundesrecht; seitdem liegt sie in der Landeskompetenz. Durch die Föderalismusreform ist das Land Brandenburg nunmehr in die Situation geraten, justizpolitisch eigene Akzente setzen zu müssen. Die Herausforderung kann man als Chance nutzen, insbesondere um die Strukturen der Haftbedingungen und die Ansprüche von Untersuchungshäftlingen verbindlich zu regeln. Um eine Zersplitterung der Rechtsordnung in Deutschland zu verhindern, ist es angesichts der jetzigen Verfassungslage natürlich nachvollziehbar, wenn sich das Land Brandenburg in der „ZwölferLändergruppe“ an der gemeinsamen Gesetzesplanung beteiligt hat. Dies gilt zumindest für die Normierung der wesentlichen
Eingriffsermächtigungen bei den Grundzügen der Ausstattung des Vollzuges. Hier darf es - schon aus rechtsstaatlicher Sicht im Ländervergleich keine gravierenden Unterschiede geben.
Insofern ist der vorliegende Ansatz an sich durchaus nachvollziehbar, meine Damen und Herren. Die entscheidende Frage für diesen Landtag ist allerdings: Kann sich das Land Brandenburg ein solches Gesetz überhaupt leisten? Diese Frage wurde auch in der Anhörung gestellt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nach wie vor ungeklärt, wie die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf getroffene Neuregelung mit ihrem Vollzugsstandard überhaupt finanziert werden soll.
Schließlich ist damit ein deutlich erhöhter Personalbedarf sicherzustellen. Genau daran haben wir als Fraktion gerade wegen der sich abzeichnenden Verschärfung der Haushaltslage erhebliche Zweifel. Das haben wir aber vorhin auch gesagt, Herr Homeyer.
Auf welch wackligen Beinen der vorliegende Gesetzentwurf hier in Brandenburg steht - ich spreche die Finanzierbarkeit an -, zeigt sich auch darin, dass die finanziellen Aufwendungen, zum Beispiel für die Erfassung biometrischer Daten, im Gesetz nicht beziffert sind.
Zu den Finanzproblemen kommen natürlich die bereits vorhandenen Personalprobleme hinzu. Diese werden auch durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht beseitigt. So findet zum Beispiel seit Jahren kaum Ausbildung im Justizvollzug statt, und Nachwuchsprobleme sowie Überalterung werden schon jetzt spürbar. Dagegen können Sie nichts sagen, oder doch?
Ein Schwachpunkt ist auch die psychologische Betreuung der JVA-Beamten, welche dringend forciert werden muss, um zum Beispiel krankheitsbedingten Dienstausfällen aufgrund permanenter beruflicher Überlastung entgegenzuwirken. Auch das sind - zumindest mittelbar - haushaltsrelevante Kriterien.
Wie das Land Brandenburg den wachsenden Anforderungen an einen modernen Untersuchungshaftvollzug nachkommen kann, bleibt jedenfalls mit dem vorliegenden Gesetzentwurf offen. Es stellt sich wirklich die Frage, ob hier die Regelungskompetenz nicht besser beim Bund geblieben wäre, wie es ein Sachverständiger in der Anhörung sagte.
Die beste Lösung wäre, es wäre beim Bund geblieben, die zweitbeste Lösung: Das Gesetz kommt jetzt zum Land. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Unsere Polizei, die unseren besonderen Respekt verdient, steht seit der Grenzöffnung nach Polen vor einer besonderen Herausforderung. Seit dem Wegfall der systematischen Grenzkontrollen am 21. Dezember 2007 insbesondere nach Polen ist nun einige Zeit ins Land gegangen. Deswegen haben wir als DVU die Frage der Kriminalitätsentwicklung seit der Grenzöffnung zum Anlass genommen, von der Landesregierung eine Übersicht zu fordern, wie sich seither die Kriminalität im Land allgemein und speziell in Grenzgemeinden entwickelt hat.
Das Innenministerium hat bei der Beantwortung einige Sorgfalt walten lassen. Deswegen möchte ich mich an dieser Stelle wenigstens bei den sachbearbeitenden Beamten für die gesamte Mühe bedanken.
Wie wir alle wissen, ist die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik, gerade was die Entwicklung seit dem Schengen-Beitritt Polens angeht, nur unzureichend aussagekräftig. Im Vorfeld der Grenzöffnung gab es zu Recht landesweit, insbesondere auch bei unserer Polizei, erhebliche Bedenken, ob die Polizei Brandenburg hierauf ausreichend vorbereitet ist. Immerhin können seit dem Wegfall dieser Grenzkontrollen ca. 400 Millionen Menschen ungehindert nach Deutschland auch über die Landesgrenze zu Brandenburg einreisen oder durchreisen.
Zur Sache, zu der Großen Anfrage 47. Zunächst einmal ist festzustellen, dass die Zahl der erfassten Straftaten von 2006 bis 2008 nicht wirklich signifikant gesunken ist, auch wenn man die Übersicht in der Anlage 1 der Antwort der Landesregierung dazu betrachtet. Dabei darf man nämlich nicht außer Acht lassen, dass die Aufklärungsquote im Land Brandenburg insgesamt auf 55 % gesunken ist.
Auch sollte man sich von den Zahlen nichtdeutscher Tatverdächtiger nicht täuschen lassen, denn angesichts des geringen Ausländeranteils in Brandenburg ist deren Anteil im Jahr 2008 von 11,3 % und davon mit 26,7 % in den Grenzgemeinden nach wie vor beachtlich.
Unter den Strafdelikten stechen insbesondere die Diebstahlsdelikte und dort die schweren Fälle hervor. So haben wir bei den einfachen Diebstahltatbeständen seit 2007 keinen Rückgang, sondern einen Anstieg nichtdeutscher Tatverdächtiger von 8,7 % auf 9 %. Insbesondere bei den schweren Fällen ist ein Anstieg von 11,7 % auf 14,2 % von Ausländern schon signifikant. Auch der Ausländeranteil bei den Wohnungseinbrüchen ist seit dem Schengen-Beitritt, und das gerade im Vergleich zur Zeit vor der Grenzöffnung, von 5,9 % im Jahr 2006 auf 6,5 % im Jahr 2007 und dann auf 7,8 % im Jahr 2008 alarmierend. Auch bei den Unterschlagungsdelikten ist ein prozentualer Anstieg im Bereich der Ausländerkriminalität festzustellen.
Bedenklich finde ich, dass gerade der Tatbestand des § 248 b StGB, nämlich der unbefugte Gebrauch von Fahrzeugen, in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik nicht einmal ausgewiesen wird. Schließlich haben wir auch danach in unserer Großen Anfrage gefragt. Vielleicht liegt hier aber auch nur ein Missverständnis beim Innenministerium vor. Unsere Frage beschränkte sich nicht ausschließlich auf die PKS, die angefertigt wird. Für eine sorgfältige Beantwortung gerade zu diesen Delikten, die ja besonders im Grenzbereich deutliches Gewicht haben, hätte das Ministerium auf andere Informationsquellen zurückgreifen müssen und sich nicht nur auf die PKS zurückziehen dürfen. Das ist aus unserer Sicht mehr Tarnen und Täuschen als Aufklären.
Gleiches gilt im Übrigen für den räuberischen Diebstahl. Auch hier ist schlichtweg nicht ersichtlich, weshalb Angaben zu diesen Straftaten erst ab 2008 möglich sein sollen und weshalb man hier nicht anderweitig recherchiert hat.
Auch im Bereich der Hehlerei, Geldwäsche und Betrugsdelikte ist der Ausländeranteil mit 35,2 % fast gleichbleibend alarmierend hoch. Gleiches gilt für die Fälschungsdelikte mit 44 bzw. 38 Prozentpunkten.
Jedenfalls ist nach den vorliegenden Zahlen kein Grund zur Entwarnung zu geben, meine Damen und Herren, und wir können feststellen, dass der Schengen-Beitritt der einschlägigen osteuropäischen Länder und Polens für das Land Brandenburg nicht nur eine besondere sicherheitspolitische Herausforderung ist, sondern die Kriminalitätsrate alarmierend hoch ist. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Herr Dr. Scharfenberg, ich wusste gar nicht, dass Sie auch Wahrsager sind.
- Das glaube ich kaum, Herr Kollege Schulze.
Es ist ja zu verstehen, meine Damen und Herren, dass gerade die Koalition zum Ende ihrer Wahlperiode versucht, das Land Brandenburg auch nach der Grenzöffnung quasi als Paradies innerer Sicherheit darzustellen. Herr Kollege von Arnim, Sie haben es eben versucht und gesagt, dass das alles nicht so schlimm sei. Wir haben ja auch nichts Schlechtes darüber gesagt. Aber ganz so ist es nicht. Die Zahlen sagen doch zum Teil etwas anderes. Gerade, um dem zu begegnen, gibt es schließlich uns als Opposition,
die hier dem Ganzen nachgeht. Wir sehen es nicht nur als unser Recht, sondern auch als unsere Pflicht an, dies zu tun.
Wie gut unsere Polizei für die neuen Herausforderungen gerüstet ist, ist seit jeher bei uns ein politisches Kernthema gewesen. Das wird auch immer so bleiben. Deswegen möchte ich nur sagen, dass es nicht nur Einbruchs- und Diebstahlsdelikte sind, Herr von Arnim, bei denen der Anteil osteuropäischer Ausländer deutlich gestiegen ist, sondern auch ganz andere Delikte. So ist zum Beispiel das illegale Glücksspiel - davon hatten Sie nichts gesagt - durch die Grenzöffnung von 9,1 % im Jahr 2004 auf 29,4 % im Jahr 2006 und im Jahr 2008 auf 30,4 % gestiegen. 100 % Ausländeranteil sind nun einmal kein Pappenstiel, Herr von Arnim, den man einfach vom Tisch wischen könnte.
Von den 170 Tatverdächtigen, bei denen Falschbeurkundungen die auch aufgeführt sind -, vorliegen, sind immerhin 149 Ausländer aus Polen und Osteuropa.
Deswegen haben Sie, meine Damen und Herren der Koalition, keinen Grund, hier so zu tun, als wenn die Grenzöffnung keine kriminalpolitische Bedeutung hätte. Sie hat es doch! Das ist schlichtweg Augenwischerei, meine Damen und Herren, und das geht an der Realität vorbei.
Genau deswegen haben wir gerade unter Ziffer 6, Herr von Arnim, unserer Großen Anfrage einmal bei der Methodik der Erfassung von Straftaten zur Erkenntnisgewinnung nachgehakt. Das Ml gibt in seiner Antwort zu Frage 38 ausdrücklich zu, dass die Aussagekraft der PKS schon durch die große Dunkelziffer, des Weiteren durch regelmäßige Änderungen nur bedingt aussagekräftig ist. Sie schreibt selbst in der Antwort zu Frage 39 a, dass die PKS eben kein getreues Spiegelbild der Verbrechenswirklichkeit darstellt. Gleichwohl räumt die Landesregierung auch ein, dass sie trotz des Beitritts der osteuropäischen Staaten zum Schengen-Abkommen Änderungen bei dieser Form der mangelhaften Erkenntnisgewinnung nicht erkennen will. Dazu brauchen Sie nur die Antwort auf die Frage 38 c anzuschauen. Das ist für eine Landesregierung ein sicherheitspolitisches Armutszeugnis, meine Damen und Herren. Das Ganze wird durch das, was ich im ersten Teil meiner Rede gesagt habe, tatkräftig bestätigt.
Wie dünn das Eis für die Landesregierung ist, zeigt die Antwort auf die Fragen 40 b und c in diesem Zusammenhang, wo sie zugibt, dass sie zur Beurteilung der Kriminalitätsentwicklung insbesondere bei der organisierten Kriminalität im Vergleich zu anderen Bundesländern mit Staatsgrenzen nichts sagen kann - wir hatten auch gefragt, wie es mit anderen Bundesländern, die ebenfalls eine Staatsgrenze haben, aussieht -, ebenso wenig wie zur Einsatzhäufigkeit der Ermittlungsbehörden und zur Effektivität der polizeilichen Arbeit im Vergleich
zu den Polizeibehörden anderer Bundesländer. Das waren eigentlich die Kernfragen gewesen, meine Damen und Herren.
Aus diesem Grunde sehen wir unsere Große Anfrage 47, die wir gestellt haben, als wichtig an und nicht so, wie es die Linken wieder abtun wollten. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Den Populismus in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf. Dieser Satz liegt mir bei der Lektüre des vorliegenden Antrags der Linken auf der Zunge. Der Populismus ergibt sich schon aus der Tatsache, dass die einbringende Fraktion genau weiß, dass es die hier geforderte Berichterstattung bis zur Juli-Tagung in der beantragten inhaltlichen Breite und Qualität nicht geben wird. Herr Dr. Scharfenberg, den Antrag hätten Sie schon im Januar oder Februar einbringen müssen. Dann wäre es etwas anders gewesen.
In Wahrheit geht es der Linken aber um etwas ganz anderes. Sie möchte sich damit in der Öffentlichkeit als Fraktion darstellen, die sich für Recht und Ordnung stark macht und gern mehr Polizei auf den Straßen sehen möchte. Es geht Ihnen tatsächlich darum, Ihr sicherheitspolitisches Bild in der öffentlichen Meinung kosmetisch zu korrigieren, meine Damen und Herren der Linken.
Wenn ich mir allerdings - da brauche ich nicht auf die aktuellen Ereignisse am 1. Mai zurückzugreifen - das Verhalten linker Gruppierungen und sonstiger, der Linken nahestehender sogenannter revolutionärer Kräfte gegenüber unserer Polizei vor Augen führe, wird Ihre Intention klar: Schließlich wurde von einem Mitglied der Partei DIE LINKE die Demonstration am 1. Mai in Berlin angemeldet, von der all die Gewalt gerade gegenüber Beamtinnen und Beamten der Polizei ausging. Selbst die Berliner SPD hat ihren Koalitionspartner mangelnde Distanz zu Randalierern und Gewaltbereiten vorgeworfen, bei der fast 480 Polizisten verletzt worden sind.
Angesichts der Vielzahl linksextremistischer Anschläge, die sich vielfach gegen öffentliche Einrichtungen auch unserer Polizei richten, ist es eine Zumutung, dass wir uns in diesem Hause mit diesem Antrag auseinandersetzen müssen. Nichtsdestotrotz sind die Folgen der Polizeistrukturreform im Land Brandenburg ernst genug, um dies auch zu tun.
Wir als Fraktion haben uns seit jeher gegen verheerenden Personalabbau bei der Polizei eingesetzt. Das betrifft uniformierte Beamtinnen und Beamte wie auch Beamte der Kriminalpolizei. Zu den Stellenstreichungen brauche ich nichts zu sagen. Das wurde von allen hier angesprochen.
Wir müssen in Brandenburg im Kernbereich staatlicher Aufgaben, nämlich bei der inneren Sicherheit, wieder zu einer Personalpolitik mit Umsicht zurückkehren, die an dem tatsächlichen Bedarf sowie dem Sicherheitsbedürfnis unserer Bürgerinnen und Bürger hier im Lande orientiert ist. Dies spiegelt sich in unseren Anträgen zum Landeshaushalt vielfach wider, namentlich in den einschlägigen Änderungsanträgen meiner Fraktion zum Einzelplan 03, die eine angemessene Aufstockung der Personalmittel bei der Polizei insbesondere mit dem Ziel der Schaffung neuer Planstellen vorsahen. Wenn es Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE und Herr Dr. Scharfenberg, mit einer erfolgreichen und bürgernahen Polizeiarbeit wirklich ernst wäre, hätten Sie sich bei der Haushaltsdebatte anders entschieden und unseren Anträgen zugestimmt und sie nicht abgelehnt.
Herr Dr. Scharfenberg, ändern Sie und Ihre Anhänger erst einmal Ihr aggressives Verhalten gegenüber unserer Polizei! Zeigen Sie sich konstruktiv bei der Ausstattung der Polizeibereiche mit ausreichenden Mitteln, und betreiben Sie nicht Augenwischerei, wie Sie es mit dieser Initiative tun! Herr Dr. Scharfenberg, wie gesagt, hätten Sie Ihren Antrag im Januar oder Februar eingebracht, hätte die Landesregierung noch genügend Zeit gehabt, diesen qualitativ gut zu beantworten. Herr Dr. Scharfenberg, jetzt heißt es nicht mehr: mehr Grün auf die Straße, sondern mehr Blau. Unsere Polizisten sind heutzutage blau gekleidet.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die parlamentarische Befassung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist ein Beispiel für die Schwerfälligkeit des Brandenburger Gesetzgebers.
Die Befassung mit dem Gesetzentwurf zur Strukturreform des amtlichen Vermessungswesens in diesem Haus war gemessen an dessen Umfang eine eher schwere Geburt, wie man sagen kann, obwohl man eigentlich nur von einem Reförmchen sprechen kann.
Die mit der vorliegenden Initiative verfolgte Absicht, das öffentliche Vermessungswesen zu modernisieren und die normative Basis für eine zukunftsorientierte Vermessung und ein Geoinformationswesen zu schaffen, ist doch wohl reichlich überzogen worden. Ein Vermessungsgesetz soll dem Bürger, der Wirtschaft, der Verwaltung dienen und nimmt strukturpolitisch keine unbedeutende Funktion wahr. Das Verhältnis aus gesamtgesellschaftlichem Nutzen und Aufwand für Vermessungsarbeiten muss erhöht werden, und zwar so, dass sich das Ergebnis auch qualitativ vergrößert. Ob der Ansatz der Landesregierung, gemessen am Istzustand, das leisten kann, da haben zumindest ich bzw. wir als Fraktion derzeit noch gewisse Zweifel. Denn dazu müsste man in die Zukunft sehen können, und das können wir alle nicht.
Zweifel haben wir indes nicht, dass die Abgabe öffentlichrechtlicher Aufgaben im schlicht hoheitlichen Bereich auf Öffentlich bestellte Vermessensingenieure der richtige Weg ist. Aus Sicht der Bürger, der Wirtschaft und der allgemeinen
Verwaltung ist es zunächst völlig unerheblich, wer die amtliche Vermessungsaufgabe im Land oder in den Kommunen übernimmt. Sowohl die Katasterämter als auch die Öffentlich bestellten Vermessensingenieure verfügen in gleicher Weise über fachlich und rechtlich hochqualifizierte Ingenieure und über neueste Vermessungstechnik.
Gerade aber bei der Umsetzung der Aufgabenauslagerung auf die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure krankte der Gesetzentwurf der Landesregierung von Anfang an. Heute findet die Debatte zu den gesetzgeberischen Mängeln dieser Landesregierung hoffentlich ein glimpfliches Ende, meine Damen und Herren. Nun endlich haben Sie selbst als anfangs völlig beratungsresistente Koalitionsfraktionen im Laufe der parlamentarischen Befassung ein Einsehen gehabt und erkannt, dass es eben nicht tragfähig ist, dass nach dem Willen der Landesregierung zum Beispiel die Kommunen nicht mehr befugt sein sollen, Abmarkungen vorzunehmen, und dass es nach dem Willen der Landesregierung zukünftig möglich sein soll, statt der amtlichen Gebäudeeinmessung auch von privaten Dritten erstellte Unterlagen zur Fortführung des Liegenschaftskatasters zu verwenden. Diese Mängel - das wurde ja schon angesprochen wurden zum Glück behoben, und insgesamt kann man sagen, dem gefundenen Kompromiss kann man zustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Es ist ganz gut, dass wir heute die beiden Gesetzentwürfe in einem Aufwasch erledigen. In der Ausschusssitzung am 23. April konnten wir uns noch einmal - mit verschiedenen Experten sowie Vertretern von Kommunen und Zweckverbänden - mit diesen beiden Initiativen auseinandersetzen.
Den Gesetzentwurf der Linken kann ich hier eigentlich ziemlich schnell abhandeln, denn dazu ist in der 1. Lesung bereits alles gesagt worden. Die öffentliche Anhörung hat hierzu nichts Neues zutage gebracht. Der Gesetzentwurf der Linken ist schon deswegen abzulehnen, weil er keinen Regelungsinhalt aufweist; Herr Holzschuher sagte das ebenfalls schon.
Er krankt auch an der Fehleinschätzung, es ginge hier um Beiträge, deren Festsetzungsfrist bereits vor der Änderung des Kommunalabgabengesetzes abgelaufen gewesen sein soll. Tatsächlich ist nicht ersichtlich, dass verjährte und damit erloschene Beitragsansprüche durch die Änderung des KAG am 1. Februar 2004 neu entstanden sind. Ein Beitragsanspruch kann nach den einschlägigen KAG-Änderungen nur entstehen, wenn eine wirksame Beitragssatzung vorliegt. Auch das hat die Anhörung gezeigt. Tatsächlich waren aber vermutlich alle Beitragssatzungen vor Inkrafttreten der KAG-Änderungen unwirksam, das heißt, ein Beitragsanschluss konnte daher weder entstehen noch verjähren.
Aber auch für den Fall, dass man der absoluten Mindermeinung des Gutachters Prof. Steiner, der ja von Ihnen geladen worden war, folgen sollte, dass dem nicht so sei, stößt der von den Linken geforderte Weg auf massive verfassungsrechtliche Bedenken; denn in der Konsequenz würde dieser zu einem Gebührensplitting auch zulasten der Mieter führen, für das keinerlei sachliche Differenzierung existiert. Soweit kurz und knapp zu Ihrem Antrag.
Kommen wir jetzt zu dem Gesetzentwurf der Koalition aus SPD und CDU. Es war nahezu einhellige Auffassung der Anzuhörenden, dass die Einführung einer differenzierten Beitragspflicht mit der Folge der Zersplitterung des Landes in unterschiedliche Beitragstarifzonen in jedem Fall gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 12 der Landesverfassung verstoße.
Der Landesregierung geht es darum, dass das von der SPDCDU-Koalition verursachte gesetzliche Dilemma nun auf die Kommunen abgewälzt wird. Diese sollen vor ihren Bürgerinnen und Bürgern vertreten, ob sie unterschiedliche - höhere Beiträge erheben oder nicht. Herr Holzschuher, das wissen Sie ebenfalls; in der Anhörung kam das so heraus.
Der Ansatz der Koalitionsfraktionen greift zudem in gewachsene richterliche Rechtsstrukturen ein. Denn er ist insbesondere mit dem Risiko behaftet, dass die Neuanschließer gegen ihre Beitragserhebung klagen werden, was wegen der Entscheidungen der Verwaltungsgerichte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer Änderung der Landesverfassung
zwingt. Indes haben schon jetzt fast alle Anzuhörenden an der Zulässigkeit des Differenzierungsgrundes, den die Kommunen nach Ansicht von SPD und CDU für eine unterschiedliche abgaberechtliche Behandlung erhalten sollen, erhebliche Zweifel angemeldet. Denn die von der Koalition vorgeschlagene Lösung geht von einer willkürlichen Differenzierung aus. Zum Beispiel sind im Landkreis Elbe-Elster die Beiträge so hoch, und im Landkreis Märkisch-Oderland sind sie wieder anders wie die Anlagen nun mal so sind.
Man denke einmal an das Risiko, das ein mögliches Gebührensplitting mit sich bringt. Es würden dann nicht nur Grundstückseigentümer willkürlich behandelt, sondern - über die Möglichkeit der Umlage - auch noch Wohnungsmieter, die die Folgen einseitiger Gebühren tragen müssten. So sieht es aus, so sagt es Ihr Gesetzentwurf aus.
Beide Gesetzentwürfe sind daher nicht geeignet, das Gerechtigkeitsgefühl in der Bevölkerung zu verbessern. Sie verschärfen nur die Lage und sind von dem Ziel der Beitragsgerechtigkeit, die Sie ja immer fordern, weit entfernt.
Wir als DVU-Fraktion haben mit unserem eigenen Gesetzentwurf ganz klar gefordert, dass hier einzig und allein die Landesregierung in der Pflicht steht - sie hat es damals auch verzockt -, Abgabegerechtigkeit für die Beitrags- und Gebührenzahler herzustellen. Stattdessen wurde auf Initiative der Landesregierung die Verjährungsfrist verlängert. SPD und CDU legen uns nun einen Gesetzentwurf vor, den wir als Fraktion nur als Schlag ins Gesicht aller kommunalabgabenpflichtiger Bürgerinnen und Bürger werten können.
Wir werden natürlich beide Gesetzentwürfe ablehnen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Die Kommunen sollen jetzt auslöffeln, was eine schwache Landesregierung im Bundesrat verabsäumt hat. Mit dem Bundesgesetz zur Änderung des Zivilschutzgesetzes wurden strukturelle Konsequenzen aus der vom Bund und von den Ländern gemeinsam verabredeten „Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland“ - so heißt der Titel - der ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom Juni 2002 gezogen und wurde eine einfachgesetzliche Grundlage für die Katastrophenhilfe des Bundes geschaffen.
Mit diesem Gesetz einher gehen die mit den Ländern vereinbarten Veränderungen des Ausstattungskonzepts des ergänzenden Katastrophenschutzes. Die Änderungen des Konzepts führen dazu, dass die Länder ab 2010 Haushaltsmittel für die Weiterverwendung und Unterhaltung nicht mehr konzeptkonformer Ausstattungen aufbringen müssen, da der Bund nach dem 31. Dezember 2009 nur noch Ausstattungen nach dem neuen Konzept finanzieren wird.
Von Anfang an gab es gewichtige Kritikpunkte, für die sich die Landesregierung im Bundesrat hätte starkmachen können, sogar müssen.
So erfordert zum Beispiel die Entwicklung von Rahmenkonzepten und Standards zum Zweck eines effektiven gesamtstaatlichen Zusammenwirkens der Katastrophenschutzbehörden ein entscheidendes Mitspracherecht zuständiger Länder. Auf ihnen lastet schließlich der Druck für eine einheitliche Herstellung, und ihnen obliegt die Bewältigung von Naturkatastrophen und schweren Unfällen.
Mit dem Zivilschutzänderungsgesetz wurde hier aber nur ein Anhörungsrecht der Länder vereinbart, über das sich der Bund
jederzeit hinwegsetzen kann, meine Damen und Herren. Die Kosten - das ist ja auch eine Frage, es kostet ja schließlich alles Geld heutzutage: Nach Nr. 2 des Umlaufbeschlusses der Innenministerkonferenz, betreffend die neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung vom 27. Juli 2007, war Grundlage der Kooperation zwischen Bund und Ländern das Konzept des Bundes, Stand Mai 2007, zur Ergänzung des Katastrophenschutzes. Dieses umfasst neben den elf analytischen Spezialeinheiten auch 61 medizinische Spezialeinheiten. Daraus resultiert nicht nur wie bei den analytischen Spezialeinheiten - eine Notwendigkeit zur Kostenerstattung für den Einsatz zur Unterstützung der örtlichen Einsatzleitungen mit Spezialtechnik bei komplexen ABC-Lagen. Vielmehr hätte durch die Finanzierung des Bundes auch die jetzige Einsatzbereitschaft der medizinischen Spezialeinheiten im Bevölkerungs-, Zivil- und Katastrophenschutz sowie zur Unterstützung bei Großschadenslagen sichergestellt werden müssen. Auch dafür hat sich die Landesregierung nicht eingesetzt.
So verwundert es uns als Opposition nicht, dass es nicht einmal zu einer Anrufung des Vermittlungsausschusses kam, sondern das Bundesgesetz einfach durchgewinkt wurde.
Umso verwunderlicher ist der weinerliche Antrag der Koalitionsfraktionen, den Sie uns heute vorgelegt haben. Sie hätten dem Herrn Ministerpräsidenten, der schließlich von Ihnen getragen wird, einmal im Vorfeld der Debatte, als im Bundesrat noch alles ging, mal besser auf die Finger schauen sollen, meine Damen und Herren von SPD und CDU. Die Leidtragenden des Rückzugs des Bundes sind wieder einmal unsere Gemeinden. Die müssen für die Kosten aufkommen. Deshalb ist tatsächlich zu befürchten, dass die finanziellen Lasten auf die Kommunen abgewälzt und die überregionale Funktionstätigkeit des Katastrophenschutzes im Land massiv beeinträchtigt wird.
Eine Anregung habe ich noch, Herr Kollege Schulze von der SPD. Sie kritisieren uns ja eigentlich immer, weil wir so viele Bundesratsinitiativen konzipieren.
Doch, das haben Sie schon öfter getan.
Das haben Sie uns schon oft vorgehalten. - Heute haben wir ein klassisches Beispiel dafür, dass eine Bundesratsinitiative dringend notwendig gewesen wäre. Dann brauchten wir uns über diesen Antrag nicht mehr so lange zu unterhalten. - Danke schön.
Wiederholt wurden in diesem Hohen Hause Beschlüsse zur Verbesserung der Breitbandversorgung der Brandenburger Bürger gefasst. Dafür stehen dem Land Fördermittel des Bundes zur Verfügung. Jetzt wurde durch die Medien bekannt, dass auch das Land Brandenburg diese Fördermittel ignoriert. Im Jahr 2008 hat das Land keine Auszahlung von derartigen Fördermitteln beansprucht.
Ich frage daher die Landesregierung: Wo liegen die Ursachen dafür, dass sie die über den Bund bereitgestellten Mittel für den Ausbau der Versorgung mit schnellen Internetanschlüssen nicht in Anspruch nimmt?
Herr Minister, ich habe eine Nachfrage: Gibt es angesichts der Rundfunkfrequenzzuteilungen in der Bundesrepublik Deutschland für Brandenburg überhaupt die technische Möglichkeit, das heißt freie Rundfunkfrequenzen, um über 150 000 Teilnehmer, die noch nicht angeschlossen sind - man spricht von „weißen Flecken“ -, an schnelles Internet anzuschließen?
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Bedanken möchte ich mich natürlich erst einmal beim Landesrechnungshof für die gute Zusammenarbeit all die Jahre über.
Herr Präsident, mein Dank geht auch an Ihre Mitarbeiter. Ebenfalls bedanken möchte ich mich bei Herrn Fischer aus dem Innenministerium, der meine Themen mit bearbeitet hat.
Eine Transparenz wie ein Schweizer Käse - Dies bescheinigte der Präsident des Landesrechnungshofes, Herr Dr. Apelt, Ihnen, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank in der 39. Sitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle hinsichtlich des Haushaltsvollzugs im Haushaltsjahr 2006. Das kann man nachlesen.
- Das erkläre ich Ihnen nachher, Herr Kollege Schulze. - Allein diese Feststellung, Herr Finanzminister Speer, ist Grund genug, Ihnen für die vorliegende Haushaltsrechnung und den Vermögensnachweis für das Haushaltsjahr 2006 im Zusammenhang mit dem Jahresbericht 2008 des Landesrechnungshofs die Entlastung zu verweigern.
Auch beim Belegwesen gibt es trotz aller Ermahnungen des Landesrechnungshofs seit den 90er Jahren immer noch deutliche Defizite. Im Haushaltsjahr 2006 waren noch 16 % dieser Belege fehlerhaft; Frau Mächtig sprach darüber.
Wie sah und sieht die Haushaltslage in Brandenburg auch heute noch aus? Trotz rigoroser Totsparpolitik Ihres Hauses, Herr Finanzminister, sowie der Senkung der Neuverschuldung praktisch auf null sank im Haushaltsjahr 2007 der Anteil der Investitionsausgaben an den bereinigten Ausgaben des Landes von 18,5 % im Jahr 2006 auf nunmehr 17,4 %. Inzwischen liegt er noch niedriger und wird, wenn das Strohfeuer aufgrund der Mittel aus dem Konjunkturpaket II nach 2010 verpufft ist, kontinuierlich weiter sinken, und zwar durchaus bewusst und geplant.
Die Ausgaben bei Bauinvestitionen in Höhe von 191 Millionen Euro im Jahr 2007 lagen sogar unter den Ausgaben für besondere
Finanzierungsvorgänge von summa summarum 695 Millionen Euro. Doch die von der Berichterstatterin Mächtig eingebrachte und vom Haushaltskontrollausschuss einstimmig bestätigte Mahnung an die Landesregierung, den Schwerpunkt der Landesausgaben stärker als bisher auf die Investitionsausgaben zu legen, wird wohl von Ihnen, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, vermutlich wieder genauso übergangen werden wie in den zurückliegenden Jahren.
Ähnliches gilt für die Tatsache - es gab die vom Haushaltskontrollausschuss beschlossene Ermahnung, hier Abhilfe zu schaffen -, dass zum Ende des Haushaltsjahres 2007 145 Millionen Euro von insgesamt 829 Millionen Euro an Gewährleistungen des Landes, also fast 18 %, ausfallgefährdet waren.
Ich komme auf den Anfang meiner Rede zurück. Unsere Fraktion wird der Landesregierung die Entlastung nicht erteilen. Den soliden Haushalten des Landtagspräsidenten, des Rechnungshofspräsidenten und der Verfassungsgerichtspräsidentin werden wir die Entlastung erteilen. Wie gesagt, ich bedanke mich noch einmal bei Ihnen, Herr Dr. Apelt, für die gute Zusammenarbeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Grundsätzlich ist Ihrem Verlangen zu entsprechen, denn von der Sache her hat Aus- und Fortbildung noch niemandem einen Schaden zugefügt; es sei denn, man negiert diese Problematik. Gleichwohl ist eine Differenzierung zwischen Ausbildung und Fortbildung zu treffen. Hier hätte ich mir von dem Kollegen der Fraktion DIE LINKE eine schärfere Abgrenzung von diesem Verlangen gewünscht, Herr Dr. Scharfenberg.
Die Grundausbildung unserer Polizeibeamten basiert auf einem hohen Standard, der einem Vergleich mit anderen Bundesländern ohne Weiteres standhält und sich auch international messen lassen kann. Ich rede hier ganz bewusst von der Grundausbildung, denn wir alle wissen, dass die tägliche Erfahrung sowie die permanente Begleitung durch erfahrene Kollegen in den ersten Dienstjahren unverzichtbar für jeden Berufsanfänger, also für jeden jungen Polizeibeamten, ist. Ich bin mir auch sicher, dass die Ausbildungsprogramme für die Grundausbildung permanent den neuesten Erkenntnissen, der Notwendigkeit und der täglichen Herausforderung eines Polizeibeamten angepasst werden. Das wird Ihnen auch jeder junge Polizeibeamte unmittelbar nach dem Verlassen der Polizeischule bestätigen. Den Feinschliff und die spezifischen Besonderheiten erlernt der junge Beamte im täglichen Einsatz besser als auf der Schulbank.
Ein etwas anderes Bild ergibt sich bei der Betrachtung der polizeilichen Fortbildung. Sie betrifft im Allgemeinen Beamtinnen und Beamte, die ihre Feuertaufe in der Regel hinter sich haben und durch derartige Maßnahmen spezielle Kenntnisse vermittelt bekommen bzw. in einer speziellen Disziplin vertiefend
ausgebildet werden sollen. Davon, meine Damen und Herren, kann es nicht genug geben. Hier sehen sowohl ich als auch meine Fraktion die Landesregierung in der Pflicht, alles zu unternehmen, um unsere Polizeibeamten auf dem Stand der neuesten Erkenntnisse zu halten.
Grundsätzlich befindet sich die Gesamtkriminalität in Brandenburg entsprechend der aktuellen Statistik in einer fallenden Tendenz, was ausnahmslos zu begrüßen und im Sinne all unserer Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg ist. Jedoch bleibt dem aufmerksamen Betrachter dieser Statistik auch nicht verborgen, dass die Aufklärungsquote leider eine fallende Tendenz aufweist. Waren es im Jahr 2007 noch 57,4 % aller Fälle, die aufgeklärt wurden, so waren es 2008 nur noch 51,9 % der Fälle. Obwohl diese statistischen Werte nur über zwei Jahre gemessen wurden, so ist es dennoch ein Achtungssignal und bedarf einer genauen Analyse hinsichtlich der Gründe für diese Verschlechterung, denn diese wollen und können wir uns hier in Brandenburg nicht leisten.
Ich weise darauf hin, dass dieser Rückgang der Aufklärungsquote genau mit dem Zeitraum der Strukturreform bei der Kriminalpolizei übereinstimmt und daraus vielleicht - ich betone: vielleicht - voreilig der Schluss gezogen werden könnte, dass die Reform Verursacher des Rückgangs der Aufklärungsquote ist. Dafür liegen momentan jedoch keine hieb- und stichfesten Beweise vor. Es bedarf daher einer grundsätzlichen und sorgfältigen Prüfung des Sachverhalts. Sollte sich dabei jedoch herausstellen, dass die Strukturreform der Kriminalpolizei dafür ursächlich infrage kommt, müsste ich heute schon die Forderung an die Landesregierung stellen, Strukturen der polizeilichen Aufklärung so zu gestalten, dass ein weiterer Rückgang der Aufklärungsquote ausgeschlossen wird.
Herr Innenminister, Sie sollten sich auch nicht davor scheuen, in der Sache anonym interne Umfragen unter den betroffenen Polizeibeamten zu veranlassen, um so alle Möglichkeiten ausschöpfen zu können, wieder zu besseren Aufklärungsquoten in der Kriminalpolizei zu gelangen. Alles, was dazu notwendig ist, muss im Interesse der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger auch getan werden. Dazu bildet neben den materiellen Voraussetzungen die fachliche Weiterbildung der Ermittlungsbeamten eine notwendige, unverzichtbare Grundlage. Wer hier spart, muss sich nicht wundern, wenn die Gesetzesbrecher immer eine Nasenlänge voraus sind.
Meine Damen und Herren der Landesregierung, geben Sie also unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, wann immer es möglich, notwendig und machbar ist, die Möglichkeit einer qualifizierten, hochwertigen, fachlichen Weiterbildung. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Der vorliegende Antrag zeigt die fachliche Hilflosigkeit der Linken im Umgang mit zentralen kommunalpolitischen Problematiken in Brandenburg. Die Problematik überdimensionierter Abwasserentsorgungsanlagen in Brandenburg ist seit langem bekannt, genauer gesagt schon seit den 90er Jahren. Es wurden Zweckverbände gegründet und mit Unterstützung der Regierung Stolpe flächendeckend kommunale Kläranlagen errichtet, von denen viele überdimensioniert geplant und auch realisiert wurden.
Dabei wurde viel Geld verbrannt - wichtige kommunale Haushaltsmittel, die zumindest zum Teil besser für Schulen und Kindertagesstätten, für eine bessere medizinische Versorgung, insbesondere auf dem Land, und für einen besseren Zustand von Ortsstraßen hätten verwendet werden können. Was noch gravierender ist, ist die Tatsache, dass die Finanzierung zwangsläufig zulasten der Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen ging.
Das kommunale Abgabengesetz ließ und lässt den Kommunen keine andere Wahl, als nach dem Kostendeckungsprinzip die Finanzierung über Herstellungsbeiträge, zumindest über Anschlussgebühren, umzulegen. Das hat in der Vergangenheit in der Bevölkerung großen Unmut erzeugt, und das tut es nach wie vor.
Seit über einem Jahr führen wir in diesem Landtag auch Debatten über einen abgabegerechten Umgang mit Altanschließern. Nach über einem Jahr ist es der Landesregierung nicht gelungen, auch nur ansatzweise eine vertretbare Lösung anzubieten, und auch das, was uns die Koalitionsfraktionen in der Februarsitzung mit ihrem Antrag vorgelegt haben, ist Ausdruck absoluter Unfähigkeit, Abgabegerechtigkeit zu schaffen, und Ausdruck mangelhafter Bereitschaft, die Fehler der rot-schwarzen Koalition wiedergutzumachen, die den Kommunen das Ganze mit dem sogenannten kommunalen Entlastungsgesetz eingebrockt haben.
Flankierend dazu bombardiert uns die Fraktion DIE LINKE mit populistischen Anträgen nach dem Motto: Einfache Antworten auf komplizierte Fragen. Der Bürger wird’s schon nicht merken, wenn wir ihm etwas vorgaukeln.
- Na, nicht ganz, Herr Kollege Schulze. Wir meinen es ernst.
Erst wollten Sie eine Stichtagsregelung; nun wollen Sie eine komplette Befreiung von Altanschließern, ohne einen Ausgleich für die Ungleichbehandlung von Neuanschließern zu schaffen. In diesem Kontext, Frau Adolph, ist der vorliegende Antrag zum Lagebericht Abwasser zu verstehen. Die hier in sieben Spiegelstrichen aufgeführten Fragestellungen beruhen nicht auf einer größeren Erkenntnis der Linken; denn diese Fragen werden in den Kommunen von den betroffenen Abgabepflichtigen längst gestellt. Ich weiß nicht, inwiefern die Landesregierung Aussagen zum Rückbaupotenzial einer kommunalen Kläranlage treffen könnte. Das können einzig und allein die Zweckverbände und die Kommunen, meine Damen und Herren. Es bleibt wohl auch das Geheimnis der Genossen, was sie damit eigentlich wollen.
Die weiteren Fragen, die Sie stellen, sind zwar sehr interessant, aber es ist nicht ersichtlich, inwiefern die Landesregierung zum Beispiel über den Auslastungsgrad einer Kläranlage, über die wirtschaftliche Situation eines kommunalen Aufgabenträgers, über die Kosten- und Einnahmeentwicklung oder die Ablaufwerte berichten könnte.
Kurz und gut, meine Damen und Herren der Linken, bei diesem Antrag handelt es sich wieder einmal um einen Schaufensterantrag oder einen Hustenbonbonantrag. Er schadet nicht, nützt aber auch nicht. Frau Adolph, den größten Teil der sieben Spiegelstriche können Sie doch einmal im Kreistag einbringen. Sie sind Kreistagsabgeordnete, und Mitglieder des
Kreistages sind in die Abwasserzweckverbände eingebunden. Da können Sie Ihre Nachfragen stellen. Dort wird man sie beantworten können. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Am 1. September 2006 ist das Ergebnis der Föderalismusreform zwischen Bund und Ländern in Kraft getreten, wo auch das Beamtenrecht neu abgesteckt wurde, sodass Brandenburg jetzt wie bei der Neuordnung des Beamtenrechts im Land Brandenburg selbst Reformen einleiten kann,.
Am 18. Dezember 2008, also in der 78. Sitzung, wurde das Gesetz in den Landtag eingebracht und an den Innenausschuss überwiesen. Mit dem Gesetzentwurf soll Folgendes geändert werden: Die rechtlichen Voraussetzungen für den Laufbahnwechsel, die Abordnung und die Versetzung bei Behördenumbildung wird erleichtert, die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen wird erweitert, die Beurlaubungsmöglichkeit ohne Dienstbezüge wird klar geregelt, die Vollendung des 27. Lebensjahres als Voraussetzung für die Ernennung von Beamten auf Lebenszeit entfällt, erstmals wird die Fortbildung der Beamten als Verpflichtung des Dienstherrn gesetzlich geregelt, die rechtliche Möglichkeit wird eröffnet, Beamte in ein höheres Amt als in das Einstiegsamt der Laufbahn einzustellen, der Landespersonalausschuss soll abgeschafft werden, die dienstrechtliche Stellung des Generalstaatsanwalts als politischer Beamter in ein normales Laufbahnamt soll geändert werden.
Entsprechend den Vorgaben des Sonderausschusses, meine Damen und Herren, werden aber auch Normen und Standards abgebaut und rein diktatorische Regelungen bzw. Doppelregelungen abgeschafft.
Am 05.03.2009 hat der Innenausschuss zu diesem Gesetzentwurf eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Folgendes Ergebnis ist dabei herausgekommen: Im Wesentlichen waren sich die Anzuhörenden einig, dass eine Abschaffung des Landespersonalausschusses insofern unschädlich ist, als Einzelentscheidungen im Zusammenhang mit der Berufung von Beamten, also nach den Kriterien Einigung, Befähigung und fachliche Leistungen, sowieso beim obersten Dienstherrn angesiedelt sind, meine Damen und Herren. Prof. Wolf von der EuropaUniversität Viadrina hat des Weiteren angemerkt, dass das vorliegende Reformgesetz nach wie vor kein klares Auswahlprogramm für die Beamtenberufung enthalte. Aus diesem
Grund hat meine Fraktion am 26.03.2009 in der Sitzung des Innenausschusses vier Änderungsanträge zum Beamtengesetz eingebracht, die ich Ihnen noch einmal kurz erläutern möchte.
Zum Artikel 1 § 28 sind wir der Meinung, dass im Rahmen der Umsetzung eines Beamten aus dienstrechtlichen oder persönlichen Gründen eine Anhörung des betroffenen Beamten zwingend erfolgen sollte.
Zu § 29 Abs. 1, wo es um die Abordnung geht, sind wir der Meinung, dass der Beamte vor der Abordnung anzuhören ist und nicht soll, wie es im Gesetz geschrieben steht.
Die Änderung in Bezug auf den § 29 Abs. 2 ist damit begründet, meine Damen und Herren, dass durch die Abordnung von mehr als zwei Jahren eine stärkere Festigung der Dienstverhältnisse bei den Beamten eintritt.
Mit dem Änderungsantrag Nr. 3 - da geht es um § 45 - wollen wir eine Angleichung des grundsätzlichen Ruhestandsalters von 67 Jahren an die Bedingungen der allgemeinen Arbeitswelt erreichen. Es ist den Bürgern nicht zu vermitteln, dass Beamte, die reine Verwaltungsaufgaben übernehmen, anders behandelt werden als andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Davon ausgenommen sollten natürlich Vollzugsbeamte oder Beamte des Einsatzdienstes der Feuerwehr sein mit 20 Jahren Tätigkeit im Schicht- oder Wechseldienst oder Beamte mit vergleichbar belastendem unregelmäßigen Dienst. Entsprechend den dortigen besonderen beruflichen Belastungen können diese Beamten mit Vollendung des 60. Lebensjahres abschlagsfrei in den Ruhestand treten. Meine Damen und Herren, hier orientieren wir uns am Freistaat Bayern, der beabsichtigt, diese Ruhestandsregelung einzuführen.
Im vierten Änderungsantrag geht es um den § 105. Mit der Streichung von Abs. 1 Nr. 4 wollen wir auch den Polizeipräsidenten genau wie den Generalstaatsanwalt aus der Liste der politischen Beamten herausnehmen. Es gibt aus unserer Sicht keine sachlichen Gründe, weshalb Polizeipräsidenten nicht auch wie die Polizeidirektoren oder andere höhere Beamte behandelt werden sollen. Was für den Generalstaatsanwalt nicht erforderlich ist, dürfte auch für den Polizeipräsidenten nicht notwendig sein.
Meine Damen und Herren, aus all diesen Gründen werden wir uns der Stimme enthalten. - Danke schön.
Es ist noch nicht sehr lange her, da hat sich die Landesregierung mächtig für den Biodiesel als Alternative zu Dieselkraftstoff aus Mineralöl engagiert und auch Fördermittel für Produktionsstätten von Biodiesel in Brandenburg ausgereicht. Jetzt hat es den Eindruck, als würden die Biodieselhersteller von der Politik im Stich gelassen.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um eine Stilllegung der Produktionsstätten von Biodiesel im Land Brandenburg zu verhindern?
Herr Minister, ist eine Absenkung der Steuern für Biodiesel angedacht? Die wurden ja erst angehoben. Deswegen ist der Markt für Biodiesel so eingebrochen.
Die Datenschutzbeauftragte des Landes Brandenburg warnt massiv vor der Benutzung der elektronischen Steuererklärung nach dem System „Elster“. Es wurde durch das Land versäumt, entsprechend hohe Sicherheitsstufen zur Vermeidung von missbräuchlicher Benutzung bzw. Manipulation der übermittelten Daten einzubauen. Fachleute sprechen dabei von einer „qualifizierten Signatur“, mit der Manipulation und Missbrauch ausgeschlossen werden können. Auch bei der Vorstellung des Systems „Elster“ hat der Finanzminister nicht über die Gefahr bei der Benutzung von „Elster“ hingewiesen, obwohl sie dem Ministerium bekannt sind.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche Maßnahmen will sie einleiten, um Missbrauch und Manipulation der mit dem System „Elster“ übermittelten Daten zu verhindern?
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Eine rotschwarze Landesregierung hat den Zweckverbänden die Suppe
eingebrockt. Nun sollen die Zweckverbände diese Suppe auslöffeln. Genau das ist der Tenor und die Intention des vorliegenden Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen.
Mit dem Gesetz zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben in der Drucksache 3/6324 hat die damalige rotschwarze Landtagsmehrheit den Aufgabenträgern erst die Möglichkeit eröffnet, altangeschlossene Grundstücke zu einem Herstellungsbeitrag heranzuziehen. Für die betroffenen Eigentümer altangeschlossener Grundstücke hat dies zur Folge, dass sie zur Beitragszahlung herangezogen werden, obwohl ihr Grundstück oftmals bereits jahrzehntelang an eine öffentliche Anlage angeschlossen ist; denn ursprünglich kam es bekanntermaßen für die abgaberechtlichen Verjährungen nicht auf die Rechtswirksamkeit der Beitragssatzung an. Das sind die rechtlichen Fakten, Herr Holzschuher.
So kommen wir zu Punkt 2 Ihres Antrags, sehr geehrte Damen und Herren von CDU- und SPD-Fraktion. Es mag sein, dass in der öffentlichen Diskussion der Eindruck entstand, dass die Bürgerinnen und Bürger im Land Brandenburg Beiträge für Leistungen zu zahlen haben, die sie vor dem 3. Oktober 1990 vielfach selbst in Eigenleistung erbracht haben. Jedoch bedarf es zu dieser Klarstellung nicht der deklaratorischen Änderung des KAG, also des Kommunalabgabengesetzes. Dafür dauert die öffentliche Diskussion schon viel zu lange.
Fakt ist auch, dass viele dieser Herstellungsbeiträge längst verjährt wären, wenn die Fraktionen von SPD und CDU diese Verjährung nicht auf gesetzgeberischem Wege verhindert hätten. Das, meine Damen und Herren, und die Tatsache, dass RotSchwarz damit auch die Zweckverbände in ein abgaberechtliches Dilemma geführt hat, sind Punkte, die klargestellt werden müssen. Das Vertrauen der brandenburgischen Bürgerinnen und Bürger sowohl in die Gesetzgebung als auch in die Exekutive hat mit der sogenannten geschaffenen abgaberechtlichen Situation nachhaltig Schaden genommen.
Nun wollen Sie, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, wenige Monate vor der Wahl Augenwischerei betreiben, Herr Holzschuher.
Ja, Augenwischerei betreiben, und zwar bezüglich des Schadens, den Ihre Rechtsvorgänger in der 3. Legislaturperiode angerichtet haben.
Zu Punkt 1 Ihres Antrags - auf die Kommunen abwälzen. Die Zweckverbände sollen nun selbst darüber befinden, ob und inwieweit die Altanschließer beitragsrechtlich anders behandelt werden sollen als die Neuanlieger. Damit entfernen Sie sich, Herr Holzschuher, Lichtjahre von dem, was Sie eigentlich bezwecken wollen.
Abgabegerechtigkeit schaffen: Das haben wir bereits im Mai 2008 mit unserem Antrag „Abgabegerechtigkeit für Beitragsund Gebührenzahler“ in der Drucksache 4/6197 - von der Landesregierung verlangt. Mit Arroganz und großspurigen Ankündigungen haben Sie es damals abgelehnt.
Sie, Herr Kollege Petke, haben in der Plenarsitzung am 21. Januar das Ergebnis der Innenausschusssitzung am 15.01.2009 richtig interpretiert, was auch nachzulesen ist. Dort wurde nämlich herausgearbeitet, dass es nicht nur ein
Altanschließerproblem, sondern auch ein Neuanschließerproblem ist. Jedoch löst das, was die Koalition nun mit diesem Ergebnis gebracht hat, nicht das Problem, sondern ist vielmehr eine Kapitulation vor dem Problem, meine Damen und Herren von SPD- und CDU-Fraktion, das Sie selbst geschaffen haben.
In dem vorliegenden Gesetzentwurf kann ich nicht einmal die von Ihnen, Frau Stark, in den vorangegangenen Sitzungen immer beschworenen Bemühungen erkennen, nämlich ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Abgabengerechtigkeit und abgaberechtlicher Notwendigkeit bei der Ausfinanzierung der Anlagen zu schaffen.
Wir werden dennoch, meine Damen und Herren, einer Ausschussüberweisung zustimmen und sind sehr gespannt darauf, was bei der Anhörung herauskommt. Auf alle Fälle werden beide Gesetzentwürfe so nicht durchgehen. - Ich bedanke mich.
Die Medien berichten derzeit über einen Polizeieinsatz in Schönfließ mit ungerechtfertigtem Waffeneinsatz durch den betreffenden Beamten.
Dem Bericht zufolge hat ein Berliner Polizeibeamter auf Brandenburger Territorium in unverhältnismäßiger Weise von der Schusswaffe Gebrauch gemacht und eine gesuchte Person aus nächster Nähe erschossen.
Ich frage die Landesregierung: Aufgrund welcher rechtlicher Vorschrift ist es Berliner Polizeibeamten erlaubt, auf Brandenburger Hoheitsgebiet polizeilich tätig zu werden?
Seit dem 1. Juli 2008 gibt es eine sogenannte Pflegestufe 0, was bei Betroffenen zu Verunsicherungen führt. Medienberichten zufolge führte die damalige Neuregelung zu einer erheblichen finanziellen Benachteiligung der pflegenden Familienangehörigen, weil Geldleistungen erst ab Pflegestufe 1 erbracht werden.
Ich frage die Landesregierung: Wie hoch ist im Land Brandenburg die Zahl der Fälle, bei denen eine Rückstufung von der Pflegestufe 1 auf die Pflegestufe 0 erfolgt ist?
Können Sie sagen, wie viele Personen es in Brandenburg gibt, die die Pflegestufe 1 haben?
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Wer innere Sicherheit will, muss bei der Recherche der Kriminalitätslage seine Hausaufgaben machen.
Die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik ist in der Kontinuität der Jahresberichte das wichtigste Messinstrument der Kriminalitätsentwicklung. Die Aussagekraft der PKS ist aber begrenzt. Aufgenommen wird nur die polizeilich registrierte Kriminalität. Somit gibt die PKS nur wenig Anhaltspunkte für die Veränderung der Kriminalität im Erfassungsbereich und ist in sich lückenhaft. Andere Faktoren wie das Anzeigeverhalten der Bevölkerung, die polizeilichen Kontrollen, Probleme bei der statistischen Erfassung und Änderungen im Strafrecht sind Faktoren, die immer wieder im Rahmen der Methodenkritik diskutiert werden.
Aber auch politische Rahmenveränderungen verwässern die Aussagekraft der Statistik. Anfang 2008 erklärte Innenminister Schönbohm im Blick auf die bundesweite Diskussion um junge ausländische Kriminelle, dies sei kein Brandenburger Problem, schließlich liege der Anteil junger Ausländer an allen Straftaten unter 21 bei 3,3 %. Gleichwohl stiegen im Jahr 2007 die Zahl der Straftaten um 1,7 % auf 226 466 registrierte Fälle, und die
Häufigkeitszahlen von Delikten pro 100 000 Einwohner erhöhte sich von 8 700 auf knapp 8 900. Dass gleichzeitig die Aufklärungsquote um 1,2 Prozentpunkte zurückging und die Polizei im gleichen Zeitraum ca. 700 Tatverdächtige weniger als Beschuldigte erfasst hat, kommt noch erschwerend hinzu.
Gerade, was die nationale Herkunft von Straftätern angeht, liegen uns vonseiten des Innenministeriums aber überhaupt keine Daten vor. Dass aufgrund der Vergabe der deutschen Staatsbürgerschaft an Bürger mit ausländischer Abstammung der Anteil von Ausländern bei den erfassten Tatverdächtigen sinkt, ist eine Binsenweisheit und verdunkelt das statistisch erfasste Kriminalitätsbild signifikant.
Dass immer mehr Straftaten auf deutsche Bürger entfallen, die aber nicht deutscher Abstammung sind, ist hingegen hinreichend bekannt. Um ein wirklich genaues Kriminalitätsbild zeichnen zu können, müsste daher die Statistik um Eingedeutschte mit ausländischer Abstammung unter der Rubrik „nichtdeutscher Täter“ geführt werden.
Gerade die Einbürgerungspolitik seit der Regierung Schröder hat nachhaltig dazu beigetragen, dass das realistische Bild im Prinzip insbesondere im Hinblick auf die ethnische Herkunft der Straftäter nahezu unmöglich ist.
- Herr Dr. Klocksin, nach dem Oktober 2009 können Sie irgendjemand etwas erzählen, den das vielleicht interessiert, was Sie sagen, aber nicht mehr hier drin.
Lag der Anteil der Tatverdächtigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit bundesweit 1993 noch bei 33,6 %, so ist er 2007 auf 21,4 % gesunken, und ohne die Delikte, die aus Rechtsgründen nur Ausländer begehen können, sogar auf 19 %.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es dürfte wohl kaum einer in diesem Haus vernünftigerweise annehmen, dass angesichts stetig steigender Gesamtkriminalität, insbesondere Gewaltkriminalität und grenzüberschreitender organisierter Kriminalität, gerade nach dem Wegfall der Grenzkontrollen zu den europäischen EU-Staaten, die Zahlen brauchbare Ergebnisse für die Polizeiarbeit liefern.
Meine Damen und Herren, es geht hier gerade nicht darum, Menschen mit nichtdeutscher Abstammung in irgendeiner Weise zu verdächtigen, sondern - ganz im Gegenteil! - Transparenz und Zuverlässigkeit bei der Kriminalitätsstatistik zu schaffen. Dadurch werden Vorurteile nicht geschaffen oder gefördert, sondern abgebaut. Voraussetzung dafür ist eine glaubwürdige Informationspolitik durch die Verwaltung.
Meine Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Der vorliegende Antrag eignet sich nicht für Polemik
und, wie ich schon eingangs gesagt habe, schon gar nicht für Polemik im Sinne der Linken. Die von dieser Seite immer wieder gern aus der Schublade gezogene Mär haben wir eben gehört, intolerant, ausländerfeindlich. Das ist inzwischen abgewrackt. Ich glaube, dass Sie, Herr Dr. Scharfenberg, selbst nicht mehr an das glauben, was Sie da erzählen.
Bei dem Antrag geht es um Methodenkritik bei der Erstellung der Kriminalitätsstatistiken. Dass die Kritik hier nicht aus der Luft gegriffen ist, ist schließlich Gegenstand ständiger rechtspolitischer Diskussionen. Die Defizite sind bekannt.
- Ich habe Ihnen doch gerade etwas gesagt, Herr Dr. Klocksin. Können Sie nicht hören?