Jörg Schönbohm

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Claus, ich bin weder Verteidigungsminister noch Außenminister. Als Innenminister schaue ich aber in die Verfassung. Vielleicht tun Sie das auch einmal. In der Verfassung des Landes Brandenburg steht, welche Aufgaben die Landesregierung hat, und im Grundgesetz steht, welche Aufgaben die Bundesregierung hat. Wenn Sie das Studium beendet haben, werden Sie zu dem Ergebnis kommen: Ihre Frage ist überflüssig. Ich antworte: Wir machen nichts.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin, Ihre Frage lautet, ob neue Tatsachen bekannt geworden sind. Die Antwort ist: Nein. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat ist von den Vorrednern deutlich gemacht worden, dass dieses Gesetz sehr intensiv erörtert wurde.
Ich glaube, bei einem solch wichtigen Gesetz, in dem es um Daten, um personenbezogene Daten geht, ist es auch angemessen, intensiv zu erörtern und Pro und Kontra abzuwägen. Ich sage einmal vorweg: Ich glaube, wir sind wirklich zu einem guten Ergebnis gekommen, mit dem all den Anforderungen, die an ein solches Gesetz gestellt werden müssen, auch entsprochen werden kann.
Worum geht es nun bei diesem Gesetz? - Der Gesetzentwurf ist die Rechtsgrundlage für die Errichtung und den Betrieb eines Landesmelderegisters als Auskunftsregister für Onlineabfragen von Behörden und dazu befugten öffentlichen Stellen. Dies ist ein wichtiger Baustein in der E-Government-Strategie des Landes, da das Landesmelderegister die bestehende Lücke zwischen den kommunalen Melderegistern und den verschiedenen Empfängern von Meldedaten schließt.
Um aktuelle Einwohnermeldedaten zu erlangen, müssen die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen gegenwärtig ihre Anfragen jeweils an die örtlich zuständige Meldebehörde richten. Die Abwicklung der Anfragen kann nur bei wenigen der insgesamt 198 Meldebehörden im Land im Onlineverfahren vorgenommen werden. Überwiegend werden Meldeauskünfte für Behörden noch immer im schriftlichen Verfahren, während der Bürodienstzeiten telefonisch oder durch Vorabsprache bearbeitet.
Die Errichtung eines Landesmelderegisters wird das Auskunftsverfahren daher für alle beteiligten Stellen erheblich erleichtern. Dies ist eine wesentliche Verbesserung für alle. Von der Einrichtung werden nicht nur die Behörden und Organisa
tionen mit Sicherheitsaufgaben erheblich profitieren. Die Möglichkeiten, aktuelle Meldeanschriften schnell und jederzeit auf elektronischem Wege zu erlangen, ist für alle Verwaltungsbereiche, insbesondere für die Leistungs-, Gesundheits- und Sozialverwaltung, eine wesentliche Erleichterung in allen Verfahrensabläufen.
Die aktuellen Einwohnerdaten aus allen 198 kommunalen Melderegistern werden den berechtigten Behörden zentral und rund um die Uhr beim brandenburgischen IT-Dienstleister für den Onlineabruf zur Verfügung gestellt. Nach dem Willen des Gesetzgebers wird das Landesregister privaten Personen und Stellen für Meldeauskünfte nicht zur Verfügung stehen. Diese Anfragen werden weiterhin von den kommunalen Meldebehörden beantwortet.
Es ist erfreulich, dass wir nach diesen intensiven Beratungen zu einem gemeinsamen Ergebnis gekommen sind. Ich möchte Sie bitten, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht um die derzeitige Lage und Einsatzbereitschaft der Kräfte
des Katastrophenschutzes sowie um die Frage der Verwendung der Feuerschutzsteuer. Der Landtag hat hierzu am 13. Mai dieses Jahres beschlossen und die Landesregierung aufgefordert, dem Landtag einen Bericht über die derzeitige Lage und Einsatzbereitschaft der Kräfte des Katastrophenschutzes sowie über die geplante Verwendung der Feuerschutzsteuer vorzulegen. Die von Ihnen gestellten Fragen beschäftigen naturgemäß auch das Innenressort sehr intensiv, denn Sie haben uns - die Landesregierung - mit diesem Beschluss gleichzeitig aufgefordert, eine Konzeption vorzulegen, wie die Auswirkungen der Neuausrichtung des Bundes im ergänzenden Katastrophenschutz aufgefangen, organisiert und finanziert werden können. Allein aus der Formulierung „aufgefangen, organisiert und finanziert werden können“ wird klar, dass dies eine komplexe und umfangreiche Aufgabe ist.
Die Vorlage der Konzeption zur Neugestaltung der Strukturen des Katastrophenschutzes musste zurückgestellt werden, da hierzu noch Klärungsbedarf innerhalb der Landesregierung besteht. Ich will nur ein Beispiel nennen: Die Abgrenzung, was auch bei der oberen und unteren Katastrophenschutzbehörde, was mit dem Städte- und Gemeindebund und dem Landkreistag abzustimmen ist - all diese Fragen sind juristischer und finanzieller Art und nicht übers Knie zu brechen.
Ebenfalls zurückgestellt wurde die Vorlage des Konzepts für den Massenanfall von Verletzten, welches vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Familie in engem fachlichen Zusammenhang mit dem Katastrophenschutzkonzept erarbeitet wurde. Ich möchte an dieser Stelle Frau Kollegin Ziegler sehr herzlich für die vertrauensvolle und kollegiale Zusammenarbeit danken, die wir miteinander hatten.
Inhaltlich stellt der Ihnen vorliegende Bericht eine Sachstandsbeschreibung des Katastrophenschutzes im Land Brandenburg dar. Hieraus wird erkennbar, dass die Gewährleistung eines auch künftig funktionsfähigen Katastrophenschutzes die Aufgabenträger vor umfangreiche Anforderungen stellt. Vor dem Hintergrund der neuen bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen und sich verändernder Gefährdungspotenziale gilt es, hierzu sachgerechte Lösungen zu erarbeiten und dann auch praktisch umzusetzen.
Der Bericht enthält darüber hinaus Aussagen zur derzeitigen und geplanten Verwendung der Feuerschutzsteuer, die in Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen erstellt wurden. Daraus geht hervor, dass die Ausgaben des Landes und der Kommunen zur Förderung des Feuerlöschwesens und des vorbeugenden Brandschutzes und die Ausgaben für die Einrichtungen des Landes auf diesem Gebiet die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer auch bei einer derzeit noch nicht bezifferbaren Erhöhung weiterhin bei Weitem übersteigen. Die Frage, ob wir die Mittel sachgerecht verwenden, kann ich also folgendermaßen beantworten: Wir geben mehr aus, als wir durch die Feuerschutzsteuer einnehmen.
Der Katastrophenschutz, meine Damen und Herren, ist durch ein effektives Zusammenwirken zwischen den unteren Katastrophenschutzbehörden, den im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen und der obersten Katastrophenschutzbehörde gekennzeichnet. Die für unser Land prägenden Hochwasserlagen an der Oder und an der Elbe der vergangenen Jahre belegen dies. Wir haben innerhalb von sieben Jahren viermal Jahrhunderthochwasser gehabt. Das ist schon ein
merkwürdiges Jahrhundert. Wir werden uns wohl davon verabschieden müssen, anzunehmen, dass das Hochwasser nur alle 100 Jahre kommt.
Durch unser Konzept zur Weiterentwicklung des integrierten Brand- und Katastrophenschutzes vom März 2007 wurde das Erfordernis eines leistungsfähigen Katastrophenschutzes beschrieben. Wie bereits im März 2007 dargelegt, bin ich auch heute der Auffassung, dass sich die bereits seit den 90er Jahren bestehenden Strukturen der Brandschutzeinheiten und der Schnelleinsatzgruppen im Sinne des kreisübergreifenden Katastrophenschutzes grundsätzlich bewährt haben und als weiterführende Instrumente tauglich sind.
Darüber hinaus bedarf es aber der Erledigung weiterer Aufgaben, und zwar erstens einer Definition der zentralen Aufgaben des Landes gemäß des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, insbesondere im Hinblick auf den kreisübergreifenden Katastrophenschutz. Ich kann nicht oft genug betonen: Der kreisübergreifende Katastrophenschutz wird in Zukunft eine wichtige Rolle spielen.
Zweitens bedarf es der Entwicklung einheitlicher Vorgaben zu Stärke und Ausstattung für Brandschutzeinheiten und Schnelleinsatzgruppen - Sanität und Verpflegung - unter Einbindung der Fahrzeuge der Schenkungsmasse, die wir vom Bund bekommen.
Drittens müssen wir ein Ausbildungskonzept für die Helfer der Brandschutzeinheiten und der Schnelleinsatzgruppen erarbeiten. Letztlich ist die Entwicklung von weitergehenden Überlegungen zur Erhöhung der Attraktivität des Ehrenamtes im Brand- und Katastrophenschutz sowie in der Reaktion auf demografische Entwicklungen erforderlich. Wir haben das Thema - lediglich um eine kleine Facette erweitert - nachher noch einmal auf der Tagesordnung.
Diese Aufgabenabgrenzung auch zwischen der höheren und unteren Katastrophenschutzbehörde gehört mit in diese Arbeit. Daraus ergeben sich Aufgaben, und daraus leiten sich auch die zur Verfügung gestellten Mittel ab.
Katastrophenschutz in unserem Land ist das Zusammenwirken der kommunalen und staatlichen Aufgabenträger. An keinem Einzelprojekt ist dies besser zu verdeutlichen als am Beispiel des künftigen Großflughafens BBI. Der BBI ist unbestritten das wichtigste Infrastrukturvorhaben in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg. Wie heißt es so schön in dem gemeinsamen Bericht der Landesplanungsabteilung? - Aus diesem neuen Flughafen ergeben sich neue Entwicklungschancen für die Städte, Gemeinden und Landkreise im Flughafenumfeld.
Der BBI stellt auch schon jetzt herausgehobene Anforderungen an die Belange der Gefahrenabwehr, die die Leistungsfähigkeit der örtlichen Aufgabenträger für den Brandschutz und der unteren Katastrophenschutzbehörden übersteigen können bzw. bei einem Großschadensereignis auf jeden Fall übersteigen werden. Der sich daraus ergebenden zentralen Verantwortung für den Schutz der Bevölkerung auf dem Gebiet des Brandund Katastrophenschutzes hat sich die Landesregierung in der Vergangenheit gestellt und wird dies auch in Zukunft tun. Wir werden auf der Basis der jetzt vorliegenden Parameter dieses
Konzept so weiterführen, dass es dann umgesetzt werden kann. Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier im Landtag schon mehrfach über die Aufgaben der freiwilligen Feuerwehren gesprochen, insbesondere über die Aufgabe der Hilfeleistung im Brand- und Katastrophenschutz. Wir alle sind uns einig - das begrüße ich außerordentlich -, dass dies eine herausragende Aufgabe ist und dass wir alle, die daran mitwirken, unterstützen müssen. Das ist eine Aufgabe, die ehrenamtlich getragen wird; aber wir brauchen dazu auch schlichtweg Geld, damit die dort Tätigen in der Lage sind, ihre Aufgabe zu erfüllen. Dafür haben wir von der Landesregierung, soweit wir dafür zuständig sind, eine Menge getan. Ich weise darauf hin, dass Brand- und Katastrophenschutz im Wesentlichen von den kommunalen Aufgabenträgern wahrgenommen wird. Darum bin ich dankbar, dass die Koalitionsfraktionen dieses Thema noch einmal angesprochen haben. Es ist außerordentlich komplex.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, worum es eigentlich geht; verschiedene Kollegen haben es schon angesprochen. Es geht darum, dass lebensältere Fahrerlaubnisinhaber, die vor dem 1. Januar 1999 ihre Fahrerlaubnis erworben haben, aufgrund des für sie geltenden Bestandsschutzes auch Fahrzeuge über 3,5 t mit dem bisherigen Führerschein der alten Klasse 3 weiter fahren dürfen. Da diese lebensälteren Fahrerlaubnisinhaber den freiwilligen Feuerwehren und den im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen zunehmend nicht mehr zur Verfügung stehen, müssen jüngere Fahrer nachrücken, die aber nicht mehr über die benötigte Fahrerlaubnis für die zwischenzeitlich aus technischen Gründen schwerer gewordenen Einsatzfahrzeuge verfügen. Grund für diese Entwicklung ist auch die zweite EU-Führerscheinrichtlinie aus dem Jahr 1991, nach der das Fahrerlaubnisrecht und insbesondere die deutschen Fahrerlaubnisklassen zum 1. Januar 1999 an die ge
meinschaftsrechtlichen Vorgaben anzupassen waren. Seither dürfen mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B - Pkw - nur noch Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t gefahren werden. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 t ist seit 1999 die Fahrerlaubnis C1 und für Fahrzeuge darüber hinaus die Fahrerlaubnis der Klasse C erforderlich. Diese Rechtsänderung wurde von der Europäischen Gemeinschaft eingeführt, um durch eine auf die unterschiedlichen Fahrzeugklassen ausgerichtete spezifische Ausbildung und Prüfung die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Der Bundesrat hat sich mit dieser Frage befasst und in einer Entschließung am 7. November 2008 das Bundesverkehrsministerium aufgefordert, durch eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung eine Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass Angehörige der freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der Technischen Hilfswerke sowie Helfer des Katastrophenschutzes mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 4,5 t fahren dürfen. Darin war sich die Mehrzahl der Länder einig.
Die Ständige Konferenz der Innenminister hat in ihrer Sitzung am 5. Juni den Beschluss gefasst, die Bundesregierung möge sich dafür einsetzen, dass die europäische Führerscheinrichtlinie Feuerwehren, die freiwilligen Hilfsorganisationen, die nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, die technischen Hilfsdienste und sonstige Einheiten des Katastrophenschutzes als Bestandteile des Katastrophenschutzes anerkennt und damit den Weg für eine nationale Ausnahmeregelung frei macht.
- Ich kann auch ein bisschen lauter sprechen, wenn es Sie nicht stört.
Ferner sollen Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes, die im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sind, die Berechtigung erhalten, Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 4,75 t zu führen. Dies soll auf der Basis einer ohne weitere Ausbildung und Prüfung zu erteilenden Fahrberechtigung möglich sein.
Für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse soll in einer praktischen Unterweisung, jedoch ohne Ausbildung und ohne Prüfung eine Fahrberechtigung erteilt werden, sofern seit mindestens zwei Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B vorhanden ist.
So weit der Vorschlag.
Ich möchte besonders darauf hinweisen, dass insbesondere die Beschlussfassung für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse dem aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes nicht entspricht. Nach dortiger Auffassung sind auch für den Erwerb einer Fahrberechtigung zumindest eine Ausbildung und die Ablegung einer praktischen Prüfung erforderlich.
Nach den Bestimmungen des Brand- und Katastrophenschutzes wurde und wird die Führerscheinausbildung in der Zuständigkeit der jeweiligen kommunalen Aufgabenträger durchgeführt. Ich glaube, darüber sind wir uns einig, Herr Scharfen
berg. Da liegt genau das Problem. Ein Teil der kommunalen Aufgabenträger kann es, und ein anderer Teil kann es nicht. Daher müssen wir sehen, wie wir uns damit stückweise auseinandersetzen.
Zunächst stellt sich die Frage, wie hoch der Bedarf ist. Das ist in den Kommunen sehr unterschiedlich. In diesem Zusammenhang wird mit den kommunalen Aufgabenträgern für den Brand- und Katastrophenschutz sowie mit den kommunalen Spitzenverbänden zu klären sein, ob und in welcher Form die Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz in die Ausbildung von Fahrzeugführern eingebunden werden sollte. Diese Frage werden wir stellen. Auch beim nächsten Tagesordnungspunkt werden wir über die Frage sprechen, inwieweit sich die Kommunen beteiligen. Bei der Ehrenrente wird sich diese Frage genauso stellen. In Brandenburg haben wir offensichtlich etwas andere Verhältnisse als in Thüringen; denn in Thüringen ist man bei dem Thema Ehrenrente weiter gegangen.
Darum unterstütze ich den Antrag der Koalitionsfraktionen. Ich denke, dass wir damit den Weg ebnen, auf dem wir gemeinsam etwas erreichen können. Wir arbeiten wirklich seit langer Zeit sehr intensiv daran. Wenn Sie das jetzt infrage stellen, Herr Dr. Scharfenberg, dann zeigt das, dass es eine sehr komplexe Materie ist. Sie haben gesagt, Sie wollen abrechnen. Darauf freue ich mich. Bis zum 27.09. werde ich noch aktiv Wahlkampf betreiben.
- Ja klar, den machen wir gemeinsam bzw. gegeneinander. Dann werden wir uns mit der Frage auseinandersetzen, wie Sie immer dann, wenn es für Sie gerade passt, Zuständigkeiten vermanschen wollen. Sie waren doch mal ein Verfechter der kommunalen Selbstverwaltung. Ich habe das auch vertreten. Jetzt müssen wir von den Kommunen etwas fordern, aber Sie sagen: Nein, das macht das Land. Und wenn es das Land nicht kann, dann macht es der Bund.
Nein, wir müssen versuchen, das gemeinsam zu schaffen. Darum geht es. Daher sind jetzt pragmatische Schritte notwendig. Mit dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen wird der Weg vorgegeben. Ich bin gerne bereit, diesem Weg zu folgen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt ein Buch von Joachim Fernau. Das heißt „Disteln für Hagen“. Das spricht für die Germanen, weil Sie über Blumen sprachen. Aber ich habe es nicht als Disteln empfunden. Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte zunächst auf das Thema eingehen, denn das ist eine wichtige Frage, die manche bewegt. Auffällig ist, dass wir uns in der letzten Sitzung des Landtags vor der Landtagswahl dreimal mit Themen der Feuerwehr befassen. Das zeigt also, offensichtlich gibt es da noch einen großen Lösungsbedarf.
Ich denke, wir haben für die Feuerwehr sehr viele Probleme gelöst. Stützpunktfeuerwehr, Zusammenlegung der Leit- und Rettungsstellen usw. Das sind gewaltige Veränderungen gewesen, die wir gemeinsam herbeigeführt haben.
Ich möchte auch daran erinnern, dass ich mir als Innenminister gerade den Brand- und Katastrophenschutz wirklich auf die Manschette geschrieben habe und diesbezüglich im Land sehr viel unterwegs war. Wir haben das Ehrenamt durch das Feuerwehrehrenzeichen und durch Medaillen für treue Dienste gestärkt. Ich habe den Landesfeuerwehrverband und die im Katastrophenschutz wirkenden Hilfsorganisationen mit jährlichen Zuwendungen in Höhe von 180 000 Euro unterstützt. Wir haben Jugendfeuerwehren in den vergangenen drei Jahren mit knapp 1 Million Euro aus Lottomitteln unterstützt. All das haben wir getan, weil wir sagen: Das Ehrenamt wird nur dann attraktiv, wenn gezielt etwas vor Ort ankommt.
Wir haben ehrenamtsfördernde Unternehmen mit dem sogenannten Förderschild unterstützt und gewürdigt, und wir haben die Nachwuchsförderung und -ausbildung besonders durch die Ausbildung an der Landesschule weiterentwickelt. Wir haben Leistungssportler eingestellt, um sie für die Feuerwehr auszubilden, weil dies auch dem Image der Feuerwehr guttut.
Natürlich ist nicht alles erledigt. Inwieweit die Einführung einer Ehrenpension, wie Sie sie nennen, ein zielführendes Instrument oder sogar das zielführende Instrument ist, muss man mal abwarten. Dazu gibt es unterschiedliche Auffassungen auch unter Feuerwehrleuten.
Ich glaube, mit unseren bisherigen Maßnahmen sind wir auf dem rechten Weg. Ob man dem Beispiel der Thüringer folgt, das wird erst dann zu beantworten sein, wenn man weiß, wie sich die kommunalen Aufgabenträger dazu positionieren. Denn entscheidend ist: Die kommunalen Aufgabenträger haben hier etwas zu leisten.
Im Thüringer Gesetzentwurf wurde eine Kostenabschätzung vorgenommen, und man geht davon aus, dass Kosten in Höhe von rund 6 Millionen Euro jährlich anfallen. Woher kommen die - von den Kommunen, vom Land? Man könnte jetzt sagen: Das übernimmt das Land. Aber die kommunalen Aufgabenträger sind hier zu fragen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte daran erinnern, dass es auch Leute in anderen Eh
renämtern gibt, die schwierige Aufgaben leisten. Ich möchte nur auf die im Katastrophenschutz Tätigen und die Teams der Notfallseelsorge hinweisen, die im Land Brandenburg die Einsatzkräfte der Feuerwehr, der Polizei und des Rettungsdienstes ehrenamtlich unterstützen. Ich nenne allein das Überbringen von Todesnachrichten. - Das alles wird von den Ehrenamtlichen übernommen, die dafür ein Großteil Ihrer Zeit zur Verfügung stellen. Es gibt ein Einsatznachsorgeteam, das nach besonders belastenden Einsätzen Hilfestellungen für die Einsatzkräfte zur Verarbeitung traumatischer Erlebnisse gibt. Alles das machen wir, und das halte ich für unabdingbar. Das ist wichtig.
Ich sage das, um deutlich zu machen: Wir haben neben der Feuerwehr, die als Gruppe die größte und insofern vielleicht im Wahlkampf die entscheidende ist, viele Frauen und Männer, die in anderen Hilfsdiensten tätig sind und sich zum Wohl ihrer Mitbürger durch Ausübung eines karitativen Ehrenamtes einsetzen. Wir als Landesregierung sind natürlich gehalten, Anreize für die Nachwuchsgewinnung im Ehrenamt zu schaffen. Wir müssen praktisch - prozentual gesehen - doppelt so viele junge Menschen überzeugen, in den Feuerwehren zu arbeiten, weil wir nur noch halb so viele Jugendliche haben wie früher. Aber die Fläche ist gleich groß geblieben und die Zahl der Häuser ist auch gleich geblieben. Auch wenn die Einwohnerzahl sinkt, bleibt die Brandgefahr groß.
Von daher gesehen geht es um die Gesamtstruktur des Ehrenamtes. Ich bin der Auffassung, dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE, dies jetzt alles in wenigen Monaten so zu beantworten, valide ist. Das, was wir machen wollen, ist ja auch valide. Darum bin ich gespannt, wann sich der nächste Landtag zuerst einmal mit der Feuerwehr befasst.
Das sage ich Ihnen: Ich werde als interessierter Staatsbürger genau beobachten, wann Sie darauf zurückkommen. Ich hoffe, dass wir nach der Landtagswahl, wenn die Berichte vorliegen, schnell zu Ergebnissen kommen. Wenn nicht, werde ich mich freiwillig melden, als Kommentator mal etwas über die Wahrhaftigkeit im Landtag zu sagen. - Herzlichen Dank.
Nun lassen Sie mich eine letzte Bemerkung machen. Es ist ja gesagt worden, es ist meine letzte Rede. In der Tat.
Ich kann nur sagen: Kinder, wie die Zeit vergeht! Als ich hier vor zehn Jahren angefangen habe - ich hatte vorher ja schon im Berliner Abgeordnetenhaus ein bisschen Übung gehabt -, habe ich nicht gewusst, worauf ich mich eingelassen habe.
Ich möchte mich für die Kollegialität bedanken und dafür, wie wir Auseinandersetzungen führen konnten, denn eine Demokratie ohne harte Auseinandersetzungen in der Sache lebt nicht. Hier war es manchmal lebhaft, manchmal überraschend lebhaft, manchmal auch überraschend langweilig.
Von daher gesehen haben wir hier alle Breiten mitgemacht, und ich gehe fröhlich von dannen. Wenn ich aufhöre, bin ich 72 Jahre alt, habe 52 Jahre im öffentlichen Dienst verbracht. Ich werde an dem, was Sie tun, Anteil nehmen, werde das verfolgen, weil ich ja ein politischer Bürger dieses Landes bleibe. Ich sage nur - ich sage noch nicht Tschüss; ich habe ja noch ein bisschen was zu tun - herzlichen Dank. Es war für mich eine
Zeit, die mich persönlich bereichert hat. Herr Kollege Baaske hat gesagt, ich sei ein Wiederheimkehrer. - Ja, ich bin ein Spätheimkehrer, und wenn es vor vielen Jahren irgendwann mal hieß: Das ist keiner von uns, so sage ich: Ich war immer einer von hier und bleibe einer von hier, und vielleicht bin ich auch einer von euch oder von uns. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kollegin Fechner, im Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit will ich nur zwei Dinge sagen.
Erstens: Die Landesregierung Brandenburg tut gemeinsam mit den Trägern des Brandschutzes alles, um die Attraktivität des Brandschutzes aufrechtzuerhalten, insbesondere im Bereich der Jugendfeuerwehren.
Zweitens: Wir haben im Augenblick keine Meinungsbildung zu dieser Frage begonnen, weil wir die Notwendigkeit nicht sehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Scharfenberg, Sie sprechen ein vollkommen überraschend neues Thema an. Wir haben es hier im Landtag mehrfach erörtert. Wir haben im Innenausschuss, wie Sie sich entsinnen können, eine sehr intensive Anhörung zu all diesen Fragen gehabt. Auf dieser Basis sind wir zu sachgerechten Entscheidungen gekommen, die erst kürzlich getroffen wurden. Eine Evaluierung dieser sachgerechten Entscheidungen ist erst nach einem längeren Zeitraum möglich.
Die haben gerade die Melodie gesungen „Kommunen hört die Signale“. Die Signale aus dem Gesetz sind bei den Kommunen angekommen, und wir müssen jetzt auf die Antwort warten. Ich kann Ihnen noch keine Tendenz sagen, weil diejenigen, die vor Ort die Entscheidung treffen, sich ein gerüttelt Maß an Zeit nehmen, um zu überlegen, wie sie diese Entscheidung umsetzen. Das sind Abwägungsprozesse, die nicht ganz einfach sind. Daher kann ich Ihnen die Frage nicht beantworten.
Herr Kollege Klocksin, es gibt kein „Fürstentum Germania“.
- Es ist nicht anerkannt. Es handelt sich um eine Gruppe von Menschen, die sich zusammengetan und dies ausgerufen hat. Wenn man etwas ausruft, dann ist es aber nicht unbedingt die Wahrheit bzw. Realität. Das kennen wir ja auch hier bei uns. Das ist also ausgerufen worden, aber es ist nicht wirksam.
Es haben sich da Menschen zu einem alternativen Projekt zusammengetan. Dieses alternative Projekt ist nicht eindeutig rechts- oder linksextremen Strömungen zuzuordnen. Es gibt da Überschneidungen, und zwar in der Weise, dass die Personen, die sich dort angesiedelt haben, unser gegenwärtiges System insgesamt infrage stellen. Sie wollen ein anderes System. Sie wollen eigene Ausweise ausgeben. Bisher haben sie das nicht getan, und wir hätten diese Ausweise natürlich kassiert, weil es diesen Zusammenschluss nicht gibt.
Das ist eine Sache, die irgendwie zu brodeln beginnt und die wir mit den Mitteln des Rechtsstaats aufmerksam betrachten. Bezüglich der Weltanschauungen, die dort vertreten werden, gibt es aber keine Erkenntnisse, dass man sagen kann, die dort befindlichen Personen seien links- oder rechtsextrem. Wir wissen, dass sie das System infrage stellen.
Die entscheidende Frage, die Sie auch angedeutet haben, lautet, ob wir uns ein künftiges Zusammengehen der dort wohnenden Personen mit links- oder rechtsextremistischen Kreisen vorstellen können. Das können wir nicht ausschließen, aber wir wissen schlichtweg zu wenig. Bisher liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass entsprechende Bestrebungen bestehen bzw. dass entsprechende Bestrebungen irgendeinen Erfolg haben könnten.
Mir liegen dazu keine Erkenntnisse vor. - Das wollte ich mit der universalen Auskunft deutlich machen.
Zu Frage 2: Es liegen keine Hinweise vor, die strafprozessuale Maßnahmen rechtfertigen würden.
Zu Frage 1: Die „Kommissarische Reichsregierung“ hatte versucht, Pässe auszugeben. Sie ist in der letzten Zeit nicht mehr in Erscheinung getreten. Mir ist kein Zusammenhang zwischen der „Kommissarischen Reichsregierung“ und der sogenannten - so sage ich einmal - Organisation Fürstentum bekannt.
Herr Kollege Scharfenberg, nach den Disskussionen, die wir im Innenausschuss, dessen Vorsitzender Sie sind - und Sie sind ja auch immer anwesend -, bisher geführt haben, und nachdem wir dem Landtag einen Bericht vorgelegt haben, lautet die Antwort - das ist das, was wir immer vorgetragen haben -: Nein.
Das ist auch nicht meine Aufgabe.
Ich werde die Frage noch einmal beantworten. Zunächst einmal vorweg: Nein.
Es gibt eine sehr gute Zusammenarbeit mit der SPD, auch wenn das in einer Tickermeldung von heute anders zu lesen ist. Daran arbeiten Sie ja noch. Aber das will ich jetzt nicht weiter ausführen. - Wir haben uns also abgestimmt.
Mich irritiert in diesem Zusammenhang, dass Sie Beispiele anführen, die man auch genau andersherum sehen kann: Wer
hat denn als Datenschutzbeauftragter die Aufsicht über die Deutsche Bahn AG? - Der Datenschutzbeauftragte des Landes Berlin, der ja so erfolgreich arbeitet, bzw. der des Bundes. Wer hat denn die Aufsicht über die anderen Unternehmen, die in diesem Zusammenhang in die Öffentlichkeit geraten sind? Immer der jeweilige Datenschutzbeauftragte, nicht die Landesregierung.
Ich will hier keinen Vorwurf erheben, sondern nur sagen: So einfach, wie Sie es darstellen, dass bei einer Zusammenführung der Datenschutzaufsicht alles so erfolgreich sei, ist es nicht. Das alles steht in dem Bericht, den ich schon genannt habe, wobei die neuesten Erkenntnisse darin noch nicht enthalten sind, man sich diese im Rahmen der allgemeinen politischen bzw. persönlichen Weiterbildung aber durchaus erschließen kann, wenn man sich in diesem Rahmen mit den Einzelheiten befasst.
Deshalb haben wir das nicht vor. Bei der nächsten Regierung können wir ja einmal sehen, wie sich das entwickelt. Schauen wir mal!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte gedacht, die Linkspartei zieht ihren Antrag zurück. Laut der heutigen Presseerklärung von Herrn Ness sind Sie nicht regierungsfähig, weil Sie mehr wünschen, als wir können.
- Sie sollen nicht so aggressiv sein.
Das nur einmal vorab.
Dann möchte ich sagen: Die GdP ist weitsichtiger als Sie. Sie hat das Kompetenzteam in Brandenburg genannt, den Ministerpräsidenten, den Finanzminister und den Innenminister, und hat gesagt, die seien alle schuld daran. Das heißt, Ihr Antrag zielt nicht auf Schönbohm, denn er scheidet ja nächstes Jahr aus, wie Sie wissen. Also, ist es ein verhüllter Angriff auf die Landesregierung. Da möchte ich sagen: Wir reden über gesamtstaatliches Handeln.
Ein Abgeordnter von Ihrer Fraktion, der etwas von Haushalt versteht, hat hier gesagt: Wir wollen auch sparen. - Auf die Frage: Wo wollen Sie denn sparen?, antwortete er: Das kommt noch. Heute ist wieder ein solcher Sparbeitrag. Was kostet das eigentlich, was Sie wollen? Woher wollen Sie das Geld nehmen? - Von den vermehrten Steuereinnahmen?
Sie müssen doch Politik im Gesamtzusammenhang machen. Das Wesentliche ist: Wir haben als Parlamentarier eine gesamtstaatliche Verantwortung gegenüber den Wählern. Ich könnte mich jetzt hinstellen und sagen: Unglaublich prima Antrag! Nein, es ist kein guter Antrag, weil er nicht die Verantwortung wahrnimmt, die in der Politik wahrzunehmen ist.
Darum will ich Ihnen dazu doch einige Punkte sagen. Sie sagen, die Kollegen bei der Polizei seien unzufrieden. - Herr Ministerpräsident Platzeck sagt immer: Wenn der Brandenburger sagt „kannste nicht meckern“, ist er zufrieden. - Können Sie sich eigentlich vorstellen, dass man mit unzufriedenen Menschen sprechen und ihnen erklären will, warum die Lage so ist? Ich habe das sehr, sehr viel gemacht. Bei mir braucht keiner einen Dialog anzufordern. Ich habe das per Internet und in sehr vielen persönlichen Gesprächen gemacht. Auch die Diskutanten hier unten haben zum Teil die Fakten nicht gekannt, sondern geglaubt, was an Falschinformationen vorlag, was zu Missverständnissen führte.
Sind Sie eigentlich gewillt? Nein, Sie sind nicht gewillt. Sie wollen das gern nutzen und sich die Händchen daran wärmen.
Das wollen wir nicht zulassen, und darum wollen wir informieren.
Wir haben verdammt viele Projektgruppen. Eine Projektgruppe befasst sich - ein unglaublicher Vorgang - mit der Modernisierung der Funkstreifenwagen, die jetzt zum Abschluss gekommen ist. Fragen Sie mal die Kollegen, nachdem sie das Fahrzeug nun haben. Die einen sagen, sie seien nicht beteiligt worden. Also, beteiligen wir sie. Die anderen sagen, es sei der falsche Fahrzeugtyp ausgewählt worden. Also, nehmen wir mehrere Fahrzeugtypen und probieren diese aus. Jetzt sind wir fertig, und demnächst werden 300 dieser modernen Funkstreifenwagen eingeführt. Ich schlage vor: Sprechen Sie mit den Kollegen, die die Fahrzeuge fahren. Dann werden die sagen: Prima, wir haben ein Navigationsgerät, die Einsatzzentrale weiß, wo wir sind, wir können schnell zu den Einsätzen kommen, all das können wir. - War das nicht eine „verfluchte“ Projektgruppe, die das gemacht hat?
Ja, wir wollen die Polizei modernisieren. Jetzt wird ein Gyrokopter in den Mittelpunkt gestellt. Wir prüfen das. Wir prüfen alles, was die Arbeit der Polizei effektiver gestaltet. Wer uns daran hindern will, muss das sagen. Mich kann man daran nicht hindern, und ich hoffe, jeden anderen auch nicht.
Wir haben uns diesen Herausforderungen gestellt und wollen dort auch herangehen. Ich erinnere mich an den Besuch einer ersten Polizeiwache in Bernau, aus der ich vor zehn Jahren herausgeflogen bin. Kollege Ziel, können Sie sich erinnern? Wenn ich heute in diese Polizeiwache komme, sehe ich, was sich dort verändert hat. Ich habe ein optisches Gedächtnis. Gehen Sie dort hinein und schauen Sie, was sich dort alles verändert hat!
Frau Ziegler, wir haben uns damals auch oft darüber gestritten, was wir alles für die Polizei tun müssen. Es gab immer interessante, gruppendynamische Prozesse, aber das Ergebnis konnten wir gemeinsam vertreten. Es ging immer um das Augenmaß.
Allein, wenn ich daran denke, was wir in die Polizei alles investiert haben, und zwar in Liegenschaften - Kollege Speer, wie oft sind wir bei Grundsteinlegungen, Richtfesten und Ähnlichem gewesen -, dann muss ich sagen: Das haben Sie offensichtlich alles vergessen.
Das hat auch ein Teil der Kollegen vergessen, weil die meinen: Es war selbstverständlich, es wurde höchste Zeit, dass dort etwas geschieht. - Ja, höchste Zeit war es, einige Dinge abzuräumen, die wir übernommen haben. Das ist richtig.
Die Ausgangslage bei der Polizei war eine hohe Polizeistärke. Alle Finanzminister - Simon, Ziegler, Speer - sagten: Zu viel! Kollege Ziel hat - wie auch ich - gesagt: Ja, wir müssen abbauen.
Wir reden über Demonstrationen und über solche irreführenden Anträge der Opposition. - Ich sehe, die Lampe blinkt schon wieder, aber ich muss etwas überziehen. - Wir haben 725 Stellen abgebaut, haben vier Präsidien aufgelöst. Wer war denn dafür, sie aufzulösen? Sie nicht! Sie haben gesagt, wir wollten sparen. Wer war dafür, das zu machen? Sie nicht. Sie wollten § 1 der mecklenburgischen Landordnung: Alles bleibt beim Alten.
Das bleibt es nicht, das geht gar nicht. Wir haben eine moderne Entwicklung, wir haben Technik, und haben das, was wir nicht für notwendig erachteten, beendet.
Deshalb möchte ich Ihnen noch etwas zu den Zahlen sagen. Die Prozentzahl haben Sie genannt. Von 2000 bis 2008 ist die absolute Zahl der Revierpolizisten von 527 auf 550 erhöht worden. Vor drei Jahren hatten wir im oberen Drittel 582, demgegenüber ist die Zahl der Revierpolizisten reduziert worden.
Der Rückgang der Straftaten ist erheblich. Zur Polizeidichte: Zurzeit haben wir einen Polizeibeamten pro 266 Einwohner. Wenn alle Abbaumaßnahmen vollzogen sind, die wir bis jetzt vorgesehen haben - die Wachen können Sie alle später auflösen, ich löse keine mehr auf; das nur nebenbei, weil immer wieder das Gerücht gestreut wird -, wird ein Polizeibeamter noch für 297 Bürger zuständig sein. Im reichen Bundesland Bayern ist ein Polizeibeamter für 343 Bürger, in Baden-Württemberg für 368 und in Nordrhein-Westfalen, dem Musterland für uns, für 389 Bürger zuständig. - Sie wollen doch vergleichen: Noch leben wir von viel Geld, das wir von anderen Bundesländern bekommen.
- Ich will nur die Zahlen nennen.
- Hören Sie doch auf. Machen Sie doch keine Spiegelgefechte. Die Zahlen sind in der IMK abgestimmt und vergleichbar, und wir wollen sie vergleichen.
Jetzt gehen Sie nach Baden-Württemberg und sagen: Wir brauchen von euch mehr Geld, weil wir mehr Polizisten haben. Dann stellt sich die Frage: Wieso? Soll ich dann sagen, dass unsere Polizisten unfähiger sind? Nein, unsere Polizisten sind genauso fähig wie die in den anderen Bundesländern. Darum müssen wir sie auch fordern.
Jetzt zum Krankenmanagement, ein Thema, das mich sehr beschäftigt. Als ich hier angefangen habe, habe ich gesagt, dass sie mehr Sport machen sollen. Können Sie sich daran erinnern, wie Sie und andere reagiert haben, als ich gesagt habe, wir müssten darauf achten, dass wir ein Gesundheitsmanagement haben? Jetzt haben wir es. Der Krankenstand ist sehr hoch. Wenn man ihn mit anderen Bundesländern vergleicht, stellt man fest, dass der Krankenstand im Westen niedriger und im Osten höher ist. Warum das so ist, weiß ich nicht. Darüber möchte ich auch nicht spekulieren. Es ist einfach so. Das Gesundheitsmanagement machen wir und haben es auch schon lange, bevor es öffentlich diskutiert wurde, gemacht, weil wir erkannt haben, dass wir in diesem Bereich ein Problem haben.
Lassen Sie mich noch etwas zum Thema Beförderung sagen. Ist der Kollege Vietze da? - Dann können Sie ihm bitte Folgendes ausrichten: Der Kollege Vietze hat am 26. November 2003 eine Anfrage gestellt und nicht etwa gefragt, warum wir nicht befördern, sondern warum wir überhaupt befördern. Er wollte wissen, womit zum Beispiel im Einzelnen 272 Beförderungen im Innenministerium, darunter alleine 28 im höheren Dienst, zu begründen sind. Außerdem fragte er, ob die Landesregierung die Auffassung teile, dass die Sparbemühungen durch Beförderungen konterkariert werden.
Des Weiteren gab es eine Haushaltsausschusssitzung unter dem Vorsitz von Frau Osten. Auch dort wurde ich gefragt, wie ich dazu käme, überhaupt zu befördern, und bin von Ihnen allen niedergemacht worden. Ich habe - da ich ein Schnäppchenminister mit 25 % Gehalt bin - geantwortet, dass ich 75 % des Gehaltes, das im Haushalt eingestellt ist, für die Beförderung zur Verfügung stelle. Das ist doch prima, oder nicht? Sie haben jedoch beantragt, nur das tatsächliche Einkommen von mir in den Haushalt einzustellen. Ich habe Ihnen geantwortet: Das finde ich großartig, geben Sie mir eine Beschäftigungsgarantie. - Sie haben es aber nicht gemacht.
Das haben wir doch alles gehabt. Was mich ärgert, ist die Tatsache, dass Sie erst dachten, es sei praktisch, den Innenminister dafür anzugreifen, dass er für Beförderung kämpft - wir haben in vier Jahren 1 800 Beförderungen vorgenommen -, und jetzt sagen: Das sind viel zu wenig. - Politik ist mehr als tagesaktuelle Windmacherei, das will ich Ihnen einmal sagen. Wenn Sie Verantwortung für solche Dinge haben, dann müssen Sie das auch tun.
- Ich stehe zu dem, was ich sage, und ich erkläre es auch. Ich sage, auch wenn sich die Lage geändert hat: Ich habe im Gegensatz zu Ihnen die Wirtschaftslage und die Minderung der Steuereinnahmen nicht vorhergesehen. Aber es kann ja sein, dass Sie es gewusst haben, weil Sie Erfahrungen mit dem Staatssozialismus haben.
Nun kurz zum Vergleich der Jahresbezüge. Da beginnt die Phase der Infamie. Wie bekannt ist, arbeiten die Polizeibeamten in Brandenburg 40 Wochenstunden, die in anderen Ländern 42 Wochenstunden. Sie arbeiten also 5 % weniger. Der Finanzminister hat mit seinen vortrefflichen Mitarbeitern die Zahlen verglichen und festgestellt: Wenn wir die 40-Stunden-Woche zugrunde legen und Brandenburg mit den anderen vergleichen, nachdem wir deren Zahlen auf 40 Stunden heruntergerechnet haben, dann liegen wir in der Mitte. Rechnet man es andersherum für alle auf 42 Stunden pro Woche hoch...
- Nein, dann sind wir nicht Spitzenreiter. Wir sind nirgendwo Spitze, und wenn wir das machen, was Sie wollen, werden wir auch nie Spitze. Aber wir sind auf dem Weg dahin. - Wenn wir uns dann die Länder anschauen, die hinter uns liegen, stellen wir fest, dass das Länder sind, von denen wir Geld bekommen. Darum schlage ich vor, bei dieser Frage mit etwas mehr Augenmaß zu arbeiten.
Herr Präsident, ich fasse zusammen: Man kann es drehen und wenden, wie man will.
- Ich weiß, Sie sind stellvertretender Vorsitzender bei der GdP. Ihre Gewerkschaft hat hier demonstriert. Das ist auch ihr gutes Recht. Dafür sind Sie alle auf die Straße gegangen, und ich habe einen kalten Krieg geführt, damit das möglich ist. Darin sind wir uns alle einig. Aber wenn Sie Ihr Recht wahrnehmen, heißt das nicht gleich, dass wir sagen: Jawohl, das wollen wir machen. - Denn damit würden wir andere be
strafen. Wir müssen in der Politik bei allen Dingen Gerechtigkeit walten lassen. Das müssen Sie noch lernen, und da haben Sie noch einen weiten Weg zu gehen. Darum bitte ich, diesen Antrag abzulehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Werner, einige von uns haben ja heute Morgen mit den Polizeibeamten diskutiert. Interessant ist, einmal festzustellen, wie spezifisch die Differenz zwischen öffentlichen Verlautbarungen und persönlichen Gesprächen ist. Darum habe ich einen Teil der Demonstranten zu mir ins Ministerium eingeladen, um mit ihnen einmal über Sachverhalte zu sprechen, die offensichtlich nicht bekannt waren. Von daher gesehen bin ich Ihnen sehr dankbar für die Frage, weil das ja offensichtlich sehr aktuell geworden ist. Darum sage ich: Fakten statt Emotionen!
Diese Fakten zu vermitteln ist umso wichtiger, weil die Bürger Sorge haben, dass ihre Sicherheit reduziert würde. Zunächst ist festzustellen, dass es deutlich weniger Straftaten gibt als vor einigen Jahren. Es gibt auch weniger Polizeibeamte und weniger Präsidien. Als ich hier damals vortrug, dass wir die Zahl der Präsidien von sechs auf zwei reduzieren, erhob sich eine große Diskussion.
Wir haben die Zahl der Schutzbereiche reduziert, aber die Zahl der Streifenbeamten vor Ort ist gleich geblieben. Wir haben uns in höchstem Maße bemüht, dafür zu sorgen, dass die Polizeibeamten vor Ort präsent bleiben, dass Revierpolizisten vor Ort bleiben. Frau Dr. Münch, wir haben einmal über die City-Wache in Cottbus gesprochen; Sie können sich sicherlich entsinnen. Ich habe die Sorgen der Bürger verstanden. Wir sind darauf eingegangen und haben eine Lösung gefunden, sodass die Bürger merken: Die Polizei ist für die Bürger da und nicht etwa umgekehrt.
Diese Maßnahmen waren notwendig, um einen Beitrag zur Sanierung des Haushalts zu leisten. Vielfach ist die Forderung erhoben worden, dass wir sparen sollten, dies jedoch niemand merken solle. Das geht nicht. Darum haben wir uns zu diesem Weg entschlossen und haben immer noch eine hohe Polizeidichte.
Wir haben 30 000 km2 Fläche und einen Polizeibediensteten pro 266 Einwohner. Das ist bundesweit die vierthöchste Zahl. Betrachtet man nur die Flächenländer, liegen Sachsen-Anhalt und wir an der Spitze, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern. Von daher gesehen haben wir nach wie vor eine hohe Polizeidichte und können gewährleisten, dass die Sicherheit für die Bürger auch tatsächlich merkbar ist.
Wir haben weiterhin die Technik - die moderne Informationstechnologie - genutzt, um zu optimieren. Wir haben Maßnahmen im Bereich der Ausstattung ergriffen. Wir sind das einzige Bundesland, das den Polizeibeamten eine personenbezogene Schutzausrüstung - nämlich Schutzwesten - bereitgestellt hat. Von daher gesehen, glaube ich, können wir diese Dinge sachlich erörtern.
Wir haben die Aus- und Fortbildung verbessert. Sie entsinnen sich: Wir haben lange über das Thema Fachhochschule in Oranienburg gesprochen. Die Fachhochschule der Polizei in Oranienburg hat in kürzester Zeit - ohne jede Nachfrage - von der Europäischen Union die entsprechende Anerkennung für den Bachelorstudiengang bekommen. Das ist doch eine Sache, auf die wir stolz sein können.
Darum finde ich: Es ist unfair, was zurzeit geschieht. Bekanntermaßen haben wir demnächst Wahlen. Offensichtlich glaubt man, die Zeit vor der Wahl nutzen zu können, uns unter Druck zu setzen. Ich sage Ihnen: Die Landesregierung lässt sich nicht unter Druck setzen, denn das, was wir gemeinsam überlegt, was wir gemeinsam entschieden haben - Kollege Scharfenberg, ich bin gleich fertig und warte auf Ihre spannenden Fragen; ich habe viel Papier dabei, um alles beantworten zu können -, bildet die Grundlage, diesen Weg gemeinsam zu gehen, weil dies für das Land notwendig ist.
Die Zukunftsfähigkeit des Landes hängt auch davon ab, dass wir insgesamt eine zufriedenstellende Leistung erbringen und sie auch bezahlen können bzw. dafür sorgen, dass unsere Enkelkinder nicht die Schulden bezahlen müssen.
Zur Beurteilungsvorschrift: Wir wollen mit der Beurteilungsvorschrift erreichen, dass Leistung bewertet wird. Wer ist denn dagegen, dass Leistung bewertet wird? Man kann doch gar nicht dagegen sein. Warum gegen Leistungsbeurteilungen vorgegangen wird, verstehe ich nicht. Ich bin Zeit meines Lebens immer nach meiner Leistung beurteilt worden. Wir werden gemeinsam vom Wähler beurteilt - ob nach Leistung oder je nach Stimmungslage ist eine andere Sache.
Bei der Polizei aber geht es nach Leistung und nicht nach Stimmung. Von daher gesehen bleibt das leistungsorientierte Beurteilungsverfahren eine Grundlage der Personalauswahl. Auf diese Art der Personalauswahl haben wir einen Anspruch. Wir haben einen Anspruch darauf, dass die Besten für die herausfordernden Aufgaben vorgesehen werden. Dafür braucht man ein solches Beurteilungssystem.
- Ja, ich weiß, Herr Bernig; Sie haben auch schon etwas geschrieben. Sie meinen, der Mensch entwickelt sich nicht. Im Gegensatz zu Ihnen bin ich der Auffassung, dass sich jeder Mensch entwickelt. Wenn der Mensch eine neue Aufgabe bekommt, kann er sich weiterentwickeln. Darum gibt es noch eine Chance, wie man im Ruhrgebiet sagt.
Von daher: Lassen Sie uns das ruhig einmal sagen!
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Ja, wir haben Personal abgebaut - ich bekenne mich ausdrücklich dazu -, nicht, weil ich dies gewollt habe, sondern weil wir es müssen. Wir haben über unsere Verhältnisse gelebt und diese auf Normalmaß gebracht. Ich sage auch: Nach meiner Auffassung können wir über 2012 hinaus keinen weiteren Personalabbau vornehmen als den, den wir vorgesehen haben. Mit dem Einstellungskorridor haben wir Planungs- und Zukunftssicherheit für unsere Polizei sowie Verlässlichkeit für unsere Bürger errreicht.
Als Soldat bin ich in einem Beförderungsberuf groß geworden. Da konnte man den Dienstgrad oben auf der Schulter sehen.
- Ja, das ist schon was. Auf der Schulter war es immer besser.
- Herr Vietze, auf Sie komme ich nachher vielleicht noch zu sprechen; das weiß ich noch nicht.
Ich will nur Folgendes sagen: In einem Beruf wie dem des Polizeibeamten sind, wie bei allen anderen Beamten, Beförderungen von großer Bedeutung. Ich bin mit der Beförderungssituation der Polizeibeamten nicht zufrieden. Wir haben das mehrfach in der Landesregierung erörtert. In den vergangenen Jahren haben wir im Schnitt 400 bis 450 Beförderungen ermöglicht. Auch in diesem Jahr werden wieder welche befördert. Ich vermute, dann wird von der Linkspartei die Frage gestellt, ob das mit der Wahl zusammenhänge.
Nein, das hängt nicht mit der Wahl zusammen, weil Beförderungen dazugehören. Ich bekenne mich dazu. Wir wollen befördern. Die Beförderungssituation ist unbefriedigend. Wenn wir Polizeimeister oder Polizeiobermeister haben, die seit sieben Jahren im selben Dienstgrad ihre Arbeit verrichten und so besoldet werden, dann ist das nicht in Ordnung.
Aber das ist eine Frage, die sich nicht nur an den Innenminister, sondern auch an den Finanzminister und den Ministerpräsidenten richtet. Wir haben gemeinsam beschlossen, in diesem Bereich zu sparen. Ich kann mich entsinnen, dass auch aus dem Parlament immer wieder Fragen gestellt wurden, warum wir so viel für Personal ausgeben.
Ich wiederhole: Die Beförderungssituation ist unbefriedigend. Wir werden daran arbeiten müssen. Das sage ich als Sachwalter der Polizei, der von allen hier vielleicht die meiste persönliche Erfahrung hat.
Kollege Scharfenberg, ich will sinngemäß das wiederholen man kann es auch nachlesen -, was ich am Anfang dazu bemerkt habe. Nach dem Gespräch mit den Polizeibeamten heute Morgen habe ich Folgendes festgestellt - Herr Dr. Bernig, das sage ich auch in Ihre Richtung -: Zwischen dem, was die Verantwortlichen der verschiedenen Berufsvertretungen sagen, und dem, was diejenigen sagen, die vorhin demonstriert haben, gibt es einen spezifischen Unterschied. Aufgrund dieses Unterschieds habe ich festgestellt, dass ich mit denjenigen, die dort gestanden und demonstriert haben, diskutieren möchte. Dazu habe ich sie eingeladen. Das Gespräch werde ich führen.
Zweitens werden wir vermehrt das Intranet nutzen, um Polizeibeamte über die jeweiligen Sachverhalte genau zu informieren. Wenn es zum Beispiel heißt, wir hätten viel zu wenig Polizeibeamte, man aber dann unsere Zahlen mit denen anderer Bundesländer vergleicht, dann kommt man zu einem Ergebnis, mit dem man nicht gerechnet hätte. Ich empfehle allen, sich einmal die Situation in Berlin anzuschauen. Unterhalten Sie sich mit den dortigen Kollegen über die Sachlage bei der Polizei! Oder gehen Sie nach Sachsen-Anhalt oder nach MecklenburgVorpommern und vergleichen Sie die dortigen Zahlen mit denen bei uns. Sie werden feststellen: Wir haben einen guten Standard.
Was mich persönlich - Schönbohm, Erlenweg 62, Kleinmachnow - empört, ist die Unanständigkeit, mit der eine Gewerkschaft eine Stellenanzeige aufgibt mit dem Tenor: Kommt nach Brandenburg! Dort trefft ihr alte, vergnatzte Polizeibeamte. Wer so über seinen Beruf redet, der hält von diesem Beruf
nicht viel. So jemand ist für mich nur ein eingeschränkter Gesprächspartner, weil ich nicht den Eindruck habe, dass er etwas ändern möchte.
Ich möchte etwas ändern - mit den Polizeibeamten, aber nicht mit denjenigen, die auf diese Art und Weise ihren eigenen Beruf schlechtmachen. Das ist der Unterschied. Gesprächsfähig bin ich aber immer, und erklären möchte ich auch gerne.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Scharfenberg hat überraschenderweise auch eine Frage dazu. Soll ich die Fragen zusammen beantworten? Mir ist gesagt worden, sie sollten zusammen behandelt werden, weil es um denselben Weg geht.
Herr Dr. Klocksin, einverstanden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Klocksin! Herr Kollege Dr. Scharfenberg, lassen Sie mich zunächst auf Ihre Frage eingehen, weil es eine rechtliche Frage ist, die ich mit Blick auf die Landesverfassung relativ einfach beantworten kann.
Artikel 40 Abs. 3 der Landesverfassung sieht vor, dass neben den Gemeinden und Gemeindeverbänden auch das Land verpflichtet ist, der Allgemeinheit den Zugang zu Seen freizuhalten und gegebenenfalls zu eröffnen. Eine Verpflichtung des Landes, tätig zu werden, besteht aus folgenden Gründen nicht:
Erstens muss nach dem Wortlaut der Verfassung der Zugang zu Seen freigehalten bzw. eröffnet werden. Dies bedeutet, der Griebnitzsee muss für die Allgemeinheit erreichbar sein. Dafür ist es nicht erforderlich, dass alle Uferstellen des Sees von jedermann betreten werden können.
- Gut, wir können ja mal eine Sondersitzung machen.
Zweitens würde, wenn ein öffentlicher Uferweg geschaffen würde, dieser von seiner Verkehrsbedeutung in keinem Fall den Rang einer Landesstraße haben, sodass auch keine Notwendigkeit für ein Handeln des Landes besteht. Auch die Stadt Potsdam geht im Übrigen davon aus, dass es in ihre Entscheidungszuständigkeit fällt, gegebenenfalls einen öffentlichen Uferweg rechtlich zu sichern.
Herr Kollege Scharfenberg, das Recht auf Eigentum wird durch Artikel 14 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich besonders geschützt. Weiter heißt es in Artikel 14 des Grundgesetzes:
„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Allgemeinwohl dienen.“
Damit wird dem Eigentum auch eine soziale Verpflichtung zugewiesen, das ist unstrittig. Bei der Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen, zum Beispiel Straßen, Schienenbaumaßnahmen, städtebauliche Maßnahmen, werden oftmals Grundstücke benötigt. Üblicherweise werden diese Grundstücke von den Maßnahmeträgern durch freiwillige Vereinbarungen mit den Grundstückseigentümern erworben.
Wenn jedoch eine einvernehmliche Regelung nicht möglich ist, könnte die geplante Maßnahme zum Nachteil des Allgemeinwohls nicht umgesetzt werden. Um dennoch im Interesse der Allgemeinheit eine solche Maßnahme nicht scheitern zu lassen, wird in Artikel 14 des Grundgesetzes der Eingriff in das Eigentum aufgrund eines Gesetzes zugelassen. Dementsprechend sieht das Baugesetzbuch zur Realisierung städtebaulicher Maßnahmen, die beispielsweise in Bebauungsplänen vorgesehen sind, die Möglichkeit der Enteignung vor, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Das Wohl der Allgemeinheit muss die Enteignung erfordern, der Zweck der Enteignung kann anders nicht erreicht werden, und es muss ein ernsthaftes schriftliches Kaufangebot des Maßnahmeträgers vorliegen, welches vom Eigentümer abgelehnt wurde.
Die Beantragung eines Enteignungsverfahrens bei der Enteignungsbehörde - die ist im Innenministerium - ist daher stets das letzte Mittel, zu dem der Maßnahmeträger erst greifen darf, wenn alle Bemühungen um eine einvernehmliche Regelung gescheitert sind. Zuvor hat der Maßnahmeträger mit dem betroffenen Eigentümer zu verhandeln und sich dabei intensiv um die Einigung zu bemühen.
Auf diese Rechtslage habe ich gegenüber der Presse hingewiesen, Herr Kollege Scharfenberg. Nicht das Innenministerium hat das gesagt, sondern der Innenminister Schönbohm als Politiker, Mitglied des Landtages, hat seine Meinung gesagt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innenministeriums sind Recht und Gesetz verpflichtet - und der Innenminister auch. Trotzdem darf er eine Meinung haben, die sich von Ihrer unterscheidet, und die habe ich öffentlich gesagt.
Von daher gesehen: Die Unvoreingenommenheit des Ministeriums ist sichergestellt. Es ist weiterhin klar: Die Enteignungsbehörde ist kein verlängerter Arm des jeweiligen Maßnahmeträgers. Sie hat die rechtliche Stellung eines abwägenden Vermittlers und Moderators zwischen den konkurrierenden Interessen der am Verfahren Beteiligten. In ihrer Tätigkeit ist die Enteignungsbehörde dabei nur Recht und Gesetz sowie zur Neutralität verpflichtet. Sie ist verpflichtet, in jeder Phase des Verfahrens auf eine Einigung hinzuwirken. Ihre Entscheidungen sind jeweils gerichtlichen Überprüfungen unterworfen.
In den Enteignungsverfahren nimmt die Enteignungsbehörde also eine unparteiische Rolle zwischen den Beteiligten ein, ähnlich wie vor Gericht. Dabei wird eine Entscheidung durch die Enteignungsbehörde in einem förmlichen gesetzlichen Verfahren immer erst dann getroffen, wenn die Beteiligten sich nicht einigen können. Inwieweit das der Fall ist, ist für mich im Augenblick nicht absehbar. Von daher gesehen können Sie beruhigt sein: Im Innenministerium als Enteignungsbehörde des Landes eingehende Anträge werden sachgerecht geprüft und sachgerecht gerichtsnachvollziehbar entschieden.
Ich bin sehr erfreut, Herr Kollege Dr. Klocksin, dass Sie als ausgewiesener Jurist diese Fachfrage stellen. Wenn Sie die Körperbreite zur Grundlage nehmen, müssten Sie definieren, was die Körperbreite ist.
Wenn ich mich hier umschaue, kann ich unterschiedliche Beispiele sehen. Also nehmen wir einmal 1,50 m, aber es könnte ja sein, dass zwei nebeneinander gehen wollen, eng umschlungen, ein Pärchen beim Sonnenuntergang am Griebnitzsee. Dafür habe ich ganz großes Verständnis. Aber beim Zugang zum Griebnitzsee geht es doch um einen Konflikt. Es geht um die Frage, die der Bürgermeister ausgesprochen hat. Der Oberbürgermeister hat in einem Pressegespräch gesagt: Wir hatten nicht das Geld, die Ufergrundstücke zu kaufen, daher müssen wir sie jetzt enteignen. - Das war im Kern seine Aussage.
- Ich möchte nur einmal den Zusammenhang erklären, wir reden ja nicht im luftleeren Raum.
Natürlich haben die Bürger ein Zugangsrecht zum Griebnitzsee, aber die Frage ist, wo und wie. Um diese Frage geht es, und das ist der Abwägungsprozess. Ich gebe Ihnen gern eine feinsinnige, tiefschürfende, juristisch abgewogene schriftliche Ausarbeitung mit Hinweis auf Quellen, damit das auch alles ganz richtig ist. Denn wenn ich Ihnen hier trockenen Kram vorlese, schlafen Sie alle ein. Von daher gesehen habe ich es auf den Punkt gebracht. Aber ich beantworte die Frage gern ausführlich mit Quellenangabe. Die Interpretation, es müsste eine öffentliche Straße gebaut werden, finde ich amüsant. Aber das habe ich nicht gesagt.
Es gibt ein Buch von einem Herrn Kantorowicz. Er war Professor, Sozialist oder Kommunist und hat in dem Buch eine Theorie über die Zwei-Körper-Lehre begründet. Er hat geschildert, wie man im Mittelalter zwischen dem Kaiser als Person und dem Körper des Kaisers unterscheiden musste. Also: Der Körper und der Verstand des Innenministers haben eine politische Äußerung getätigt. In dieser politischen Äußerung hat der dargetan, dass er es für bedenklich hält, zum jetzigen Zeitpunkt über Enteignung zu reden. Wenn ich es mir genau überlege, könnte die Äußerung nicht nur von Schönbohm, Erlenweg 62, Kleinmachnow, kommen, sondern auch von Schönbohm, Henning-von-Tresckow-Straße, kommen, weil ich auch als Innenminister der Auffassung bin, dass man von Enteignung erst dann reden soll, wenn die Fakten auf dem Tisch liegen. Die Fakten liegen im Augenblick aber nicht auf dem Tisch. Von daher gesehen, stehe ich zu dieser Aussage und wiederhole sie auch, damit Sie sie mitschreiben können, für Ihr Protokoll, wie ich vermute.
Darum bin ich also dafür, dass wir sehr deutlich sagen: Enteignung ist das letzte Mittel. Bei den Erfahrungen, die wir in unserem Land gemacht haben, sind wir uns darin vielleicht sogar einig.
Das Zweite: Ich habe nicht gelesen, dass in der Verfassung des Landes Brandenburg steht: Der Griebnitzsee ist das einzige Naturstück in Brandenburg. - Vielmehr ist der Griebnitzsee ein Teil der Natur von Brandenburg. Wenn Sie sich einmal in Potsdam umschauen, erkennen Sie, welche Vielfalt hier besteht. Wenn Sie mit ausländischen Gästen durch Potsdam gehen und ihnen zeigen, was wir alles haben, dann kommt große Begeisterung auf. Sie sagen: „Es ist ja unglaublich, was hier alles möglich ist.“ Wenn Sie dies mit Bereichen in Süddeutschland vergleichen, werden Sie feststellen, wie weit wir sind.
Von daher gesehen: Was in der Verfassung steht, steht in der Verfassung. Wenn unterschiedliche Auffassungen bestehen, ist es Sache der Gerichte, zu entscheiden.
Ich bin gegen Enteignung. Enteignen kommt nur als letztes Mittel in Frage. Ob das zu diesem Zeitpunkt gegeben ist, wage ich zu bezweifeln.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Manch einer wird sich gefragt haben, was wir eigentlich sechs Monate lang über diesen doch sehr fachlichen Gesetzentwurf beraten haben. Ich denke, dass die Beratungen und Anhörungen im Innenausschuss gezeigt haben, dass das, was wir vorlegen, noch verbessert werden kann. Die Verbesserungs- bzw. Änderungsvorschläge sind erörtert worden und entsprechen dem Grundanliegen des Gesetzentwurfs.
Wir hätten uns gewünscht, dass man in einigen Punkten vielleicht etwas weiter gegangen wäre, um weniger Bürokratie aufzuwenden. Ich freue mich, dass die Abmarkungspflicht in bestimmten Bereichen erhalten geblieben ist, und ich denke, dass wir mit den Änderungsvorschlägen einen wichtigen Beitrag leisten, um das Vermessungswesen zu modernisieren. Das sage ich, weil ich persönlich dem Vermessungswesen mit großer Sympathie gegenüberstehe, denn vor 50 Jahren wurde ich zum Vermessungsoffizier ausgebildet. Ich weiß, welche Dynamik sich in den letzten 10, 20 Jahren gerade in diesem Bereich ergeben hat. Dem tragen wir mit diesem Gesetzentwurf Rechnung, um die künftige Entwicklung so zu gestalten, dass wir wettbewerbsfähig und die Katasterbehörden in der Lage sind,
ihre Erkenntnisse und ihr Wissen sozusagen auch dem Bürger online zur Verfügung zu stellen.
Insgesamt liegt dem eine dreijährige Projektarbeit zugrunde, weil fachlich abgewogen werden musste, wie weit man geht. Aus dem Gesetz geht hervor, dass wir damit das Geoinformations- und amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg modernisieren. Das ist in den beiden Artikeln erläutert; darauf will ich weiter nicht eingehen, weil wir das bei der 1. Lesung bereits erörtert haben. Mit der Neufassung dieses Gesetzes, das in seinem Wesensgehalt aus dem Jahr 1991 stammt, wird dem Bedarf, den Notwendigkeiten der Verwaltungsmodernisierung und der technischen Veränderung Rechnung getragen. Ich denke, dass dies nun ein ausgewogenes Gesetz ist und möchte um Zustimmung bitten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass wir zu einer doch so komplexen Materie zwei Gesetzentwürfe vorliegen haben, kommt nicht oft vor. Es hat sehr intensive Diskussionen gegeben. Aus der Anhörung im Innenausschuss, kann sich jeder das herausholen, was ihm gefällt. Dort ist das, was Sie vorgelegt haben, zerrissen worden. Dort ist das, was wir vorgelegt haben, hinterfragt worden. Es ist gesagt worden, dass das, was wir vorgelegt haben, das Ergebnis einer sorgfältigen Abwägung und einer sorgfältigen Arbeit sei. Um diesen Sachverhalt geht es.
Im Kern geht es um die Frage: Wer soll das bezahlen, was wir schon haben? Und wer soll das bezahlen, was wir weiterhin betreiben? Einige sagen: Die Steuerzahler. - Das Modell funktioniert nicht. Andere sagen: Es sollten die zahlen, die es jetzt nutzen. - Eine Sache war doch immer einverständlich: dass die Altanschließer nicht herangezogen werden für Kosten, die früher entstanden sind. Diese Frage ist doch gar nicht erörtert worden. Sie haben Flugblätter verteilt und vielleicht selbst geglaubt, was Sie geschrieben haben. Das mag sein, aber das war nie die Position, die von den Koalitionsfraktionen vertreten wurde. Darum bin ich den Fraktionen sehr dankbar, dass sie jetzt gemeinsam ihre Auffassungen in einem Gesetzentwurf vorgelegt haben.
Dass niemand freiwillig sagt: „Ich möchte das bezahlen“, ist klar. Dass Interessenvertreter versuchen, für ihre Klientel Lösungen zu finden, ist auch klar. Also muss der Gesetzgeber entscheiden, und das sind wir. Wir müssen entscheiden, wie wir es am gerechtesten machen. Darum geht es bei diesem Gesetzentwurf.
Ich wusste gar nicht, dass der Kollege Scharfenberg da so lebhaft ist.
Da ich Ihren Gesetzentwurf nicht im Einzelnen verstehe, will ich nur Folgendes feststellen: Es gibt einen Gerichtsentscheid des Oberverwaltungsgerichts vom Dezember 2007. Er ist die Grundlage der Diskussionen und der Erörterungen, die wir geführt haben. Mit dem, was in diesem Urteil festgelegt wurde und welche Konsequenzen sich daraus ergeben, müssen wir uns auseinandersetzen. In Thüringen hat man das Problem über den Steuerzahler zu lösen versucht. Aber das Verfassungsgericht hat diese Regelung vor einigen Tagen teilweise für verfassungswidrig erklärt. Wir bewegen uns also in einem Gebiet, das rechtlich noch nicht in allen Facetten ausgeleuchtet ist. Das haben auch die Anhörungen gezeigt.
Die Regierungsfraktionen bemühen sich aus diesem Grunde, mit diesem Gesetzentwurf Klarheit zu schaffen. Es geht dabei um die Frage, wie die Eigentümer oder Nutzer der Grundstücke herangezogen werden. Hier machen wir vom KAG keine Vorgaben. Das bedauern Sie. Wir wollen aber, dass diese Dinge vor Ort entschieden werden können. Denn sonst ergeben sich tausend andere Forderungen. Von daher bedeutet dies ein Höchstmaß an Flexibilität, bezogen auf die Unterschiede, die es im Land Brandenburg gibt. Das haben wir auch bei den Anhörungen erörtert.
Die Frage, um wie viel die Beiträge und Gebühren erhöht werden sollen, wurde immer wieder sehr lebhaft diskutiert. Hierbei räumen wir auch einen Ermessensspielraum ein. Wenn man sich diese Grundsätze klarmacht, kann man feststellen, dass der Gesetzentwurf, der von Ihnen, Herr Kollege Scharfenberg, vorgelegt wird, nicht das Ergebnis hat, das wir für richtig halten. Nach Ihrem Wortlaut sollen Forderungen, die bis 2003 verjährt sind, nicht mehr neu begründet werden können. Das war eine Selbstverständlichkeit und ist hier schon verschie
dentlich erwähnt worden. Nach der Entwurfsbegründung der Linken sollen diejenigen nicht mehr zahlen müssen, die bis Ende 2003 nicht herangezogen werden konnten. Also ist hier eine neue Gruppe. Diejenigen, die gezahlt haben, haben Pech gehabt; die anderen brauchen nicht mehr zu zahlen. Ist das eine höhere Gerechtigkeit? Wer trägt deren Anteil? Wer kommt dafür auf? Die Steuerzahler, die Gebührenzahler, alle anderen? Es geht doch darum, wie es uns gelingt, diese Kosten gleichmäßig so zu verteilen, dass die, die davon Vorteile haben und diese auch nutzen, daran beteiligt werden. Also kommen nur Lösungen infrage, bei denen vorgesehen ist, auch Altanschließer zu Beiträgen heranziehen zu können.
In Mecklenburg-Vorpommern gilt, dass Alt- und Neuanschließer gleichermaßen Beiträge zahlen müssen. In Sachsen-Anhalt müssen die Altanschließer Beiträge zahlen, die aber geringer sind. Nach dem Vorschlag der Koalition gilt für Brandenburg ein Kompromiss: Die Aufgabenträger können entscheiden, ob sie gleiche oder geringere Beiträge von Altanschließern erheben, und das ist richtig. Das können sie vor Ort entscheiden, und das können sie auch dort in den jeweiligen Gremien erörtern.
Meine Damen und Herren, wir haben versucht, das Wünschenswerte mit dem Möglichen in Übereinstimmung zu bringen, und das bei einer Materie, die schwierig bzw. schwer zu erläutern ist. Viele Menschen haben dazu Fragen. Darum liegt uns daran, diese Fragen sachlich zu beantworten versuchen. Wir müssen, wenn wir in der Politik etwas bewegen wollen, diese Dinge erklären. Vielleicht gelingt es uns, wenn dieser Gesetzentwurf verabschiedet ist und Wirklichkeit wird, gemeinsam zu erklären, was wir damit erreichen wollen. Ich glaube, die Zeiten der Verunsicherung sollten wir gemeinsam beenden.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann es kurz machen. Ich finde, es ist ein guter Entschließungsantrag. Es zeigte sich in der Diskussion, dass wir diese Aufgabe gemeinsam ernst nehmen. Wir haben dazu gute Vor
bereitungen getroffen. Wir können das umsetzen und werden es hier vortragen.
Immer zu glauben, dass der Bund alles bezahlt und die Länder im Bundesrat nur eine Initiative einzubringen brauchen, ist etwas weltfremd. Das, was wir gemeinsam ausgearbeitet haben, ist das Ergebnis sehr intensiver Diskussionen und des Abwägens von Interessen zwischen dem Bund und den Ländern.
Wir sind zu einem fairen Ausgleich gekommen. Wir werden bis Ende des Jahres entscheiden müssen, welche der Fahrzeuge, die wir vom Bund zur Verfügung gestellt bekommen, wir auf Dauer übernehmen, und welche nicht. Das alles sind Fragen, die damit zusammenhängen.
Ich denke, wir haben bei den Großschadensereignissen gezeigt, dass wir darauf vorbereitet sind. Wir haben ein Katastrophenschutzzentrum eingerichtet, das mit den verschiedenen Ministerien regelmäßig zu Übungen zusammenruft. Wir arbeiten im Zusammenhang mit Gesundheitsvorsorge und Seuchenabklärungen sehr eng mit dem MASGF zusammen. All diese Dinge funktionieren.
Ich denke, wir werden Ihnen den Bericht so vorlegen können, dass Sie auf dieser Basis feststellen können, was noch gemacht werden muss und wofür Haushaltsmittel verwandt werden müssen. Aber ich sage: Die Ausgangslage ist gut. Wir werden diese Aufgabe in dem Sinne, wie von Ihnen vorgetragen, angehen. Ich fühle mich damit in der täglichen Arbeit unterstützt. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Richstein, es gibt sehr intensive Gespräche mit der Kommune. Zurzeit ist vorgesehen, einen 55 m hohen Mast auf einem Landesforstgrundstück zu errichten. Dieser Standort wurde ge
meinsam mit der Kommunalverwaltung ausgewählt. Der Mast hat einen Mindestabstand von 100 m zu Wohngebäuden.
Nun kommt der entscheidende Punkt wegen der Unruhe der Bevölkerung: Der deutsche Grenzwert liegt bei 27,5 Voltmeter elektrische Feldstärke. Das ist der deutsche Grenzwert: 27,5. Der Schweizer Grenzwert, der schärfste Grenzwert in Europa, liegt bei 2,75 Voltmeter. Vor Ort, wo wir diesen Mast errichten wollen, wird nach jetzigen Berechnungen weniger als 0,5 Voltmeter Feldstärke gemessen werden, das heißt weniger als 2 % des deutschen Grenzwertes und weniger als 20 % des Schweizer Grenzwertes. Der Funkmast hat im Zusammenhang mit dem Thema Strahlenbelastung also einen mehr als ausreichenden Abstand zum Wohngebiet. Solche Abstände, wie wir sie vorsehen, werden in Wohngebieten häufig gar nicht eingehalten. Auch in Hohen Neuendorf gibt es Mobilfunkanlagen mit deutlich weniger Abstand, die aber wegen der Tarnung nicht erkannt werden - von der Polizei aber schon.
Seit August 2008 bemüht sich die Landesregierung um eine einvernehmliche Lösung. Es wurde eine Bauvoranfrage an die Verwaltung von Hohen Neuendorf gerichtet. Seit Oktober 2008 haben sich Land und Kommunalverwaltung auf diesen Standort, den ich vorgetragen habe, verständigt. Am 13. November 2008 gab es eine gemeinsame Vorstellung dieses Standortes im Bauausschuss des Stadtparlaments. Vier Sitzungen des Bauausschusses verliefen ohne eine abschließende Entscheidung zur Voranfrage. Am 5. März dieses Jahres wurde ein offizieller Bauantrag durch das Land gestellt.
Das Zustimmungsverfahren der obersten Baugenehmigungsbehörde im MIR führte jedoch nicht zu einer Beschneidung der Rechte der Bürger vor Ort. Jetzt gibt es Anwohnerproteste. Am 23. März 2009 wurden Gespräche mit dem Bürgermeister von Hohen Neuendorf, Herrn Hartung, und von Birkenwerder, Herrn Vetter, geführt.
Das Land hat in den Verhandlungen erneut Flexibilität in Bezug auf die Standortwahl dargelegt und die Zusage des Landes gegeben, Standortalternativen zu prüfen. Bis heute gibt es keine alternativen Standortvorschläge aus Hohen Neuendorf und Birkenwerder. Das Baugenehmigungsverfahren für den aktuellen Standort wurde nicht ausgesetzt, da mehr als sechs Monate in Verzug durch die fruchtlose Voranfrage an die Kommune. Ein Umsteuern ist in den nächsten sechs Wochen möglich.
Zusammengefasst: Wenn einer gegen den Funkmast ist, gibt es keinen Funk, und wenn er keinen Funk hat, kommt die Polizei nicht. Wir haben die Abstände eingehalten und die zulässigen Feldstärken weit unterschritten. Ich warne davor, in solchen Fragen Panik zu machen. Wir sind gern gewillt, jederzeit vor Ort eine sachliche Information zu geben, wenn eine entsprechende Anfrage an uns herangetragen wird.
Wenn das terminlich möglich wäre, würde ich das machen. Wenn Sie das als vergnügungssteuerpflichtig empfinden, mache ich das noch lieber. Die Frage ist nur, ob man das einreißen lässt. Wir müssten in die Bestimmungen schauen, ob das geht; das weiß ich jetzt nicht. Ich werde gern alle Fragen beantworten, fühle mich in diesem Bereich aber nicht als Experte. Alles, was mir meine Experten vorgetragen haben, macht mich jedoch sicher, dass den Bürgern in keiner Weise Schaden zugefügt wird. Denn wir wollen durch den Aufbau dieses Mastes bzw. den digitalen Funk helfen. Alle Informationen, die nötig sind, können wir zur Verfügung stellen. Wenn es notwendig ist, werde ich auch selbst kommen. Ob das nun in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung sein wird, bin ich mir nicht ganz sicher. Aber Sie waren doch mein Vorgänger, Herr Kollege Ziel. Ich weiß nicht, ob Sie das gemacht hätten, oder was unsere Fachleute, die wir beide kennen, uns geraten hätten.
Noch einmal: Ich bin gern gewillt, alles zu tun, was möglich ist, ohne jedoch einen Präzedenzfall in dem Sinne zu schaffen, dass ich etwa in Zukunft alle Stadtverordnetenversammlungen besuchen werde, um Fragen zu beantworten.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben, wie Sie wissen, im vergangenen Jahr die Kriminalpolizei evaluiert. Wir haben dazu intensiv im Innenausschuss vorgetragen. Wir haben dort auch vorgetragen - Herr Dr. Scharfenberg, Sie waren der Vorsitzende -, dass wir Ungleichgewichte in der Kriminalpolizei verändert haben. Beim Vorstellen der Polizeilichen Kriminalstatistik habe ich auch gesagt, dass der Wegfall der von der Bundespolizei aufgeklärten Delikte ein Grund war. Ich habe weitere Gründe genannt. Ich habe gesagt, dass auch die Umstrukturierung der Kriminalpolizei möglicherweise dazu geführt hat, dass die Aufklärungsquote gesunken ist. Ich habe weiterhin darauf hingewiesen, dass wir im Rahmen der statistischen Erfassungsmerkmale vom Jahr 2007 zum Jahr 2008 durch die Einführung eines anderen Systems einen großen Berg abgearbeitet haben. Das habe ich alles im Einzelnen erläutert. - Ich sage es nur, weil Sie es vielleicht vergessen haben.
Wenn Sie jetzt beantragen, der Landtag möge beschließen, die kriminalistische Aus- und Fortbildung zu verbessern, dann formulieren Sie damit eine Forderung, die der Bund der Kriminalbeamten bundesweit stellt.
- Ja.
Schauen Sie sich einmal die Aufklärungsquote im Bundesland Berlin an! Wenn Sie den Bezug herstellen, werden Sie, glaube ich, etwas anders darüber sprechen. Da Sie nun aber die Aufklärungsquote genommen haben, möchte ich jetzt nach dem Gesetz der Logik vorgehen und Folgendes sagen:
Erstens: Die Anzahl der Kriminalbeamten hat sich im Jahr 2008 gegenüber 2007 nicht nach unten verändert; denn der Abbau beginnt ja erst.
Zweitens: Wenn Sie sich die Kriminalstatistik ansehen, die zur Verfügung steht, stellen Sie fest, dass die Straftaten, die von der Kriminalpolizei bearbeitet werden, die höchste Aufklärungsquote haben. Ich möchte nur folgende nennen: Straftaten gegen das Leben 80,3 %, Mord 88 %, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 83,9 %, Vergewaltigung/sexuelle Nötigung 84,6 %. Also all die Straftaten, die in besonderer Weise den Einsatz der Kriminalpolizei verlangen, haben eine überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquote. Bei Fahrraddiebstählen hat die Aufklärungsquote nicht zugenommen. Wegen der Kfz-Diebstähle haben wir eine Sonderkommission gebildet, zum großen Teil auf Anregung der Schutzpolizei.