Liebe Frau Prof. Heppener, ich muss Sie daran erinnern, dass Ihre Redezeit tatsächlich nur fünf Minuten beträgt. Vielleicht sollten Sie demnächst beim Parlamentarischen Geschäftsführer eine längere Redezeit für sich beantragen. Sie sind schon zweieinhalb Minuten über der Zeit.
(Heiterkeit und Beifall bei SPD und CDU - Schulze [SPD]: Frau Heppener hat so langsam gesprochen, damit sie wirklich alle verstehen!)
Ich bin aber tatsächlich schon am Schluss. - Die Zahl der Älteren steigt, das weiß jeder. Die Zahl der Gesamtbevölkerung sinkt. Wir leben länger und bleiben länger fit. Meine Pflegewahrscheinlichkeit zum Beispiel liegt noch bei 5 %, aber bei einem Menschen, der das 90. Lebensjahr überschritten hat, liegt sie schon bei 60 %. Also der Fall der Fälle, dass man Pflege und Hilfe braucht, kann bei jedem und jeder eintreten. Dann sind wir auf qualifizierte Pflegekräfte angewiesen. Die Gewissheit, dass sie dann auch vorhanden sind, nimmt uns die Furcht, den Schrecken vor dieser letzten Zeit des Alterns, in der wir auf Pflege angewiesen sind.
Das Altenpflegehilfegesetz kann dazu einen Beitrag leisten. Ich empfehle die Überweisung des Entwurfs an den Ausschuss. Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Gäste! Ich kann es kurz machen. Frau Ministerin Ziegler hat ja ausführlich begründet, warum es dieses Gesetzentwurfs bedarf. Ebenso hat Frau Prof. Dr. Heppener sehr ausführlich begründet, warum es dieses Gesetzes bedarf. Wir als DVU-Fraktion haben keinerlei Schwierigkeiten, diesen Gesetzentwurf in den zuständigen Fachausschuss zu überweisen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Wolff-Molorciuc, das SGB XI schreibt vor, welche Arbeiten durch Fachkräfte auszuführen sind und welche nicht. Da gibt es eine Menge Spielraum. Ich verstehe Ihre Argumentation überhaupt nicht. Sie sind doch immer dafür, dass man die Benachteiligten stützt. Hier haben Leute, die keinen Berufsabschluss in Gänze schaffen, die Möglichkeit, den Abschluss eines Teilfacharbeiters zu erwerben und trotzdem in hoher Qualität Pflegebedürftige zu pflegen.
Ich habe Ihre Argumente in keiner Weise verstanden. Ich will noch einmal sagen: Ein Pflegeberuf, ob nun der des Altenpflegers oder der der Krankenschwester, ist eine Berufung. Ich denke, dieses eine Jahr Ausbildung kann den Menschen zeigen, ob sie es können und dazu in der Lage sind oder nicht. Ich denke, es gibt einen großen Gesprächsbedarf. Vielleicht können wir einige Argumente austauschen und damit zu einer Klärung kommen. Den Ansatz Ihrer Rede fand ich falsch. Ich finde, es ist ein Schritt in die richtige Richtung, die Pflegeheime und
Pflegeeinrichtungen personell zu unterstützen. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. - Vielen Dank.
Frau Wolff-Molorciuc, Sie sagten, der Bund und die Länder sollten sich einigen, wer was regelt. Wir müssen es regeln, weil der Bund es nach dem Verfassungsgerichtsurteil überhaupt nicht kann. Das ist 2002 so entschieden worden. Wenn wir eine gesetzliche Grundlage schaffen wollen, dann geht das nur auf Länderebene.
Sie sagten, die Umschülerzahlen hätten sich halbiert. Das ist richtig. Aber die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler, die in diese Ausbildung gehen, ist von Jahr zu Jahr gestiegen. Das muss man deutlich sagen. Das heißt, man kann das nicht nur auf die Umschülerinnen und Umschüler reduzieren, sondern wir haben von Jahr zu Jahr insgesamt eine steigende Anzahl Schülerinnen und Schüler. Es ist mir ganz wichtig, das noch einmal zu sagen.
Das mit dem Thema Mindestlohn zu verquicken, den wir gemeinsam wollen, ist für das Gesetzesvorhaben nicht relevant. Wir wollen natürlich den Mindestlohn, wir wollen eine anständige Bezahlung, aber wir können das nicht auf Länderebene regeln. Deshalb tun wir das, was wir auf Länderebene regeln können, nämlich eine staatliche Anerkennung dieses Abschlusses anzustreben.
Ich beende damit die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/7109 an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie. Wer dieser Überweisung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Einstimmig ist dieser Überweisung gefolgt.
Wirkung und Perspektiven der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ im Land Brandenburg
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich eine Vorbemerkung machen. Ich möchte mich erst einmal bei den Mitarbeitern dieses Hauses und der ILB für die Beantwortung der Großen Anfrage bedanken, weil ich glaube, dass das umfangreiche Zahlenmaterial, das als Anlage der Antwort auf die Große Anfrage beiliegt, es erstmals ermöglicht, für jede Region den Nachweis zu führen, wie viel Fördermittel über die GA tatsächlich in jede Region, jede Stadt dieses Landes Brandenburg geflossen sind. Hier geht es um erhebliche Summen. Von daher macht die Antwort auch deutlich, dass die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ein Hauptinstrument der Wirtschaftsförderung ist und auch bleiben muss. Auf den Punkt komme ich später noch einmal zurück.
Meine Damen und Herren, aus der Antwort geht hervor, dass seit 1990 beträchtliche Mittel über die GA in das Land Brandenburg geflossen sind. Insgesamt sprechen wir über ein Volumen von vom Bund zugesagten Mitteln von etwa 9,5 Milliarden Euro, von denen tatsächlich etwa 8 Milliarden Euro ausgezahlt wurden. Aus meiner Sicht ist daran erkennbar, welchen hohen Stellenwert diese GA hat. Damit komme ich zur ersten Aufgabe, vor der die Politik steht.
Derzeit ist die GA in der gegenwärtigen Konfiguration bis zum Jahr 2014 sichergestellt. Es ist dringend notwendig, bis zu diesem Zeitpunkt eine politische Übereinstimmung dahin gehend zu erzielen, dass zumindest bis zum Jahr 2019 auch für den Osten bzw. für strukturschwache Räume bestimmte Sonderregelungen weitergeführt werden können und eine Kopplung mit dem Solidarpakt II erreicht werden kann, um in diesem Bereich tatsächlich wirtschaftliche Effekte zu erzielen. Ich glaube, dies wird eine Aufgabe sein, für die alle Parteien im Osten stehen. Dies bedeutet nicht, dass ich die strukturellen Schwierigkeiten in den alten Bundesländern in irgendeiner Weise unterschätze. Schließlich gibt es auch dort - genauso wie hier - erheblichen Nachholbedarf. Insofern gehe ich davon aus, dass die Sonderkonditionen im Osten Deutschlands zwingend bis zum Jahr 2019 weitergeführt werden müssen. Dies wird eine politische Aufgabe sein, vor der wir stehen.
Aus der Antwort geht auch hervor, dass es eine relative Instabilität gibt. Sie finden auf den Seiten 19 und 20 die Gründe für die Reduzierung der zugesagten Mittel. Wenn die Insolvenzen für mehr als 430 Millionen Euro der Grund sind, dass Mittel nicht ausgereicht wurden, dann zeigt das natürlich auch deutlich, welchen Umbruch wir erlebt haben und noch immer erleben, mit welchen Unsicherheiten auch die Förderung nach wie vor behaftet ist und mit welchen Schwierigkeiten wir zu kämpfen haben, stabile wirtschaftliche Verhältnisse in allen Regionen des Landes Brandenburg herzustellen.
Meine Damen und Herren, insgesamt sind nahezu 1,5 Milliarden Euro von den zugesagten Mitteln aus verschiedenen Gründen nicht ausgezahlt worden. Der Hauptgrund war in den einzelnen Förderperioden die Insolvenz von antragstellenden Unternehmen. Dies verdeutlicht auch noch einmal die Problematik, vor der wir stehen. Die Dynamik dieses Prozesses - auch wenn die Zahlen bis zum Jahr 2008 noch nicht umfassend vorliegen
können, weil die Verwendungsnachweisprüfung erst jetzt erfolgt - macht auch deutlich, dass wir noch immer vor großen politischen Herausforderungen stehen, über die GA die Frage der wirtschaftlichen Entwicklung im Land Brandenburg zu induzieren.
Meine Damen und Herren, in der Antwort steht aus meiner Sicht eine bemerkenswerte Aussage. Auf der Seite 20 f. gibt es eine Übersicht, wie sich die Bindungsfristen und die Konditionen der GA seit 1990 verändert haben. Wenn Sie so wollen, ist dies ein Spiegelbild, wie sich der Prozess der deutschen Einheit politisch kanalisiert und in eine Debatte über ein Wirtschaftsförderinstrument manifestiert. Sie werden feststellen, dass es seit 1990 gravierende Veränderungen gibt. Der gesamte Bereich der Förderung immaterieller Leistungen und Werte über die GA ist etwas, was erst mit der deutschen Einheit so massiv thematisiert und dann als Förderschwerpunkt aufgenommen wurde.
Ich darf daran erinnern, dass der Landtag Brandenburg in verschiedenster Zusammensetzung daran seinen Anteil hat, weil wir es - alle demokratischen Parteien in diesem Haus - stets massiv unterstützt haben, dass genau diese Bereiche aufgenommen werden. Dies sollte ein Ausdruck dafür sein, dass es nicht mehr nur darum geht, in Maschinen und Gebäude zu investieren. Vielmehr geht es auch darum, im Rahmen der Modernität der wirtschaftlichen Entwicklung und der Gesellschaft der heutigen Zeit die immateriellen Leistungen anders zu bewerten und anders zu fördern, als es noch bis 1990 der Fall gewesen ist.
Dieser Prozess ist bei weitem nicht abgeschlossen. Ich glaube, hierin liegt eine der großen Reserven - auch in der GA -, um zu erkennen, wie die Forschung und Entwicklung sowie die Unterstützung immaterieller Leistungen über die GA weiter zu verankern und weiter auszubauen sind; denn aus der Antwort geht hervor, dass im Dienstleistungsbereich im Land Brandenburg eine sehr hohe Bruttowertschöpfung erreicht wurde. Insofern stehen wir vor einer Aufgabe, die auch politischer Natur ist. Die Debatte um die Fördertatbestände ist noch lange nicht beendet. Sie wird weitergehen und muss auch weiter qualifiziert werden. Eine zentrale Aufgabe dabei ist für mich die Förderung immaterieller Leistungen.
Eine weitere Bemerkung in diesem Zusammenhang: In der Antwort der Landesregierung gibt es die Aussage, dass sich die Landesregierung dazu entschieden hat, über die GA nicht mehr das Regionalmanagement, sondern nur noch das Netzwerkmanagement zu fördern. Diesbezüglich gibt es einen offensichtlichen politischen Dissens. Selbstverständlich ist die GA in erster Linie ein Instrument zur einzelunternehmerischen Förderung. Dies ist völlig klar und brauchen wir auch. Jedoch stellen wir fest, dass immer mehr einzelbetriebliche bzw. einzelunternehmerische Förderung, die nicht in ein Regionalkonzept oder in ein Branchenkonzept eingebunden ist, nicht die Wirkung entfaltet, die sie entfalten sollte oder könnte. Aufgrund dessen war ich sehr froh, dass es in der Bundesregelung der GA sowohl die Möglichkeit zur regionalen Managementförderung als auch zur Netzwerkförderung gibt. Beides ist möglich. Das Land Brandenburg hat sich für die Netzwerkförderung entschieden, und zwar unabhängig davon, wie ein solches Branchenkompetenzfeld entsteht.
Meines Erachtens ist es notwendig, dass wir zu einer regionalen Netzwerkförderung zurückkehren und nicht mehr nur Bran
chen fördern, sondern auch Regionen über die GA dabei helfen, ein regionales Netzwerk zur umfassenden wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung einer Region aufzubauen. Dies ist fördertechnisch möglich und somit eine politische Entscheidung. Ich glaube, dass diese politische Entscheidung ansteht und wir eine Korrektur vornehmen sollten, ohne die Netzwerkförderung von Branchen in irgendeiner Weise infrage zu stellen. Dies ist nicht mein Anliegen. Dennoch sehen wir deutlich insbesondere bei der Entwicklung von berlinnahen und berlinfernen Räumen -, dass nach wie vor neue Wege eingeschlagen werden müssen. Hier haben wir die Möglichkeit, es finanziell zu unterstützen. Diese Möglichkeit sollten wir nutzen, um die GA wieder verstärkt in regionale Entwicklungen einzubinden. Ich kann nur appellieren, diese Möglichkeiten zu nutzen, um größere Effekte zu erzielen.
Meine Damen und Herren, ein weiteres Problem, das sich in der Großen Anfrage zeigt, betrifft die nicht abgeflossenen Mittel. In den vergangenen Jahren gab es unterschiedliche Gründe dafür, dass Mittel nicht abgeflossen sind. Ich bin sehr froh darüber, dass wir zumindest im Jahr 2007 mehr Mittel in Anspruch genommen haben, weil auch der Bund seine Zusagen erhöht hat. Unabhängig davon sollte Folgendes eine gemeinsame Zielstellung sein: Jeder Cent, der nicht abfließt und nicht in Anspruch genommen wird, ist für die wirtschaftliche und regionale Entwicklung im Land Brandenburg verloren. Zum Teil sprechen wir über zweistellige Millionensätze in einzelnen Jahren. Dies verdeutlicht, dass es aufgrund verschiedenster Umstände Schwierigkeiten gegeben hat, die zur Verfügung stehenden Gelder tatsächlich in die regionale und wirtschaftliche Entwicklung dieses Landes zu lenken. Als Parlament haben wir die Verpflichtung, darauf zu achten, dass dies in den Jahren 2009 und 2010 und auch in den Folgejahren nicht wieder geschieht, weil es dann keinen Grund und keinen Anlass gibt und wir keine Mehrheit dafür finden würden, dass die derzeitigen Konditionen der GA - qualitativ verbessert - zumindest bis zum Jahr 2019 weitergeführt werden. Niemand würde uns diese politische Konzeption abnehmen, wenn wir nicht den Nachweis führen, dass die Gelder auch tatsächlich umgesetzt werden.
Ich hätte mir gewünscht, dass in der Antwort der Landesregierung eine Verbindung zum Zwischenbericht über die Förderung regionaler Wachstumskerne und Branchenschwerpunktkompetenzen hergestellt worden wäre. Warum sage ich das? In der Antwort wird ausdrücklich darauf Bezug genommen, dass die GA unter anderem auch auf die Branchenschwerpunktorte konzentriert werden soll. Die Empfehlung des Zwischenberichts von Prognos lautet, die Branchenschwerpunktorte abzuschaffen. Darüber kann man geteilter Meinung sein. Dennoch hätte ich mir gewünscht, dass dazu Ausführungen gemacht werden. Schließlich sprechen wir nicht nur über den Zustand bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Vielmehr hatte die Anfrage den Sinn - so wurden die Fragen auch gestellt -, ein wenig in die Perspektive zu gehen und uns damit eine politische Grundlage zu geben, wie wir entscheiden und damit umgehen sollen.
Lassen Sie mich einen weiteren Punkt ansprechen. Wir alle wissen, dass die Förderung von Wissenschaft und Forschung ein Schwerpunkt ist. Nach wie vor ist die Industrieforschung im Osten Deutschlands zu gering. Wir alle wissen auch, dass die Kapazität, der Umfang und das Schwergewicht - auf Brandenburg und Berlin bezogen - nicht in dem Maße vorhanden sind, um unsere eigenen Forschungseinrichtungen mit einem Bedarf
zu überfüllen. Dies sei einmal vorsichtig ausgedrückt. Somit stehen wir aus meiner Sicht auch vor der Aufgabe, weiter darüber nachzudenken, wie für den Bereich Forschung und Entwicklung nicht nur die GA, sondern auch weitere Förderinstrumente - insbesondere zur Entwicklung von Hochschulen und Fachschulen - entwickelt werden können. Dabei geht es mir nicht nur um die Hardware, um die technische Ausstattung oder um das Gebäude, sondern auch um den Personalschlüssel - dies muss so deutlich gesagt werden -, um ein qualifiziertes Angebot zu unterbreiten.
Insofern ist die Antwort eine gute Grundlage dafür, weiter über die Konditionen zur Vergabe der GA nachzudenken, zu verdeutlichen, dass die GA auch für die weitere wirtschaftliche und soziale Entwicklung im Osten Deutschlands - jedoch nicht nur im Osten - eine ausschlaggebende Rolle spielt und wo wir politisch nachzufragen haben - über die Ausschüsse bzw. über die Kontrolltätigkeit, die wir als Parlament wahrzunehmen haben -, damit die Effekte tatsächlich eintreten können.
Letzte Bemerkung: Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass wir alle gemeinsam darum ringen können, die einzelbetriebliche Förderung stärker in der regionalen Entwicklung zu verankern, als es gegenwärtig der Fall ist. Wie gesagt: Der Bereich regionale Managementförderung wäre eine Möglichkeit dazu, die GA und die Landesentwicklung besser miteinander zu verkoppeln. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte mich bedanken. Es war ja in der Vergangenheit zuweilen ein bisschen schwierig, an konkrete Zahlen zu kommen. Insofern haben wir die jetzt. Ich weiß gar nicht, wie viele Seiten das sind; es sind mehrere Hundert.