Roswitha Schier

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Am Freitag vergangener Woche haben besorgte Eltern der Grundschule in Calau darüber informiert, dass die bestehenden drei 4. Klassen im kommenden Schuljahr zu zwei 5. Klassen zusammengelegt werden sollen, da die Gesamtschülerzahl sich von 60 auf aller Voraussicht nach auf 57 reduzieren wird.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie diesen Fall und vergleichbare Fälle im Land vor dem Hintergrund des Bestands- und Vertrauensschutzes für Eltern, Lehrer und Kinder?
Frau Ministerin, Sie sagen, 30 Ärzte hätten sich angemeldet. Kann man die irgendwo sehen? Wo erfährt man, aus welchen Gebieten sich Ärzte angemeldet haben? Gibt es mittlerweile das war ja ein Knackpunkt - eine Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung über die Abrechnungsmodalitäten? Übernimmt die Kassenärztliche Vereinigung auch die Qualifikation der - sie heißt nicht mehr Gemeindeschwester - nichtärztlichen Praxisassistentin?
In den Medien wird in letzter Zeit gehäuft über die schlechten hygienischen Bedingungen in Krankenhäusern berichtet. So sollen beispielsweise 15 % aller Ansteckungen auf Intensivstationen vermeidbar sein. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene schätzt ein, dass es inbesondere bei der Behandlung Schwerstkranker immer wieder zu Komplikationen durch Infektionen kommen kann, und geht auch davon aus, dass 30 bis 50 % der Fälle der Nichteinhaltung der Hygieneregeln geschuldet sind.
Ich frage die Landesregierung: Wie schätzt sie die Einhaltung der Hygieneregeln in den Krankenhäusern des Landes Brandenburg ein?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Krankenhäuser haben eine große gesellschaftliche Bedeutung. Jeder neunte Arbeitsplatz ist im Gesundheitswesen angesiedelt, und jeder vierte im Gesundheitswesen Beschäftigte arbeitet in einem Krankenhaus. Somit sind Krankenhäuser wichtige Arbeitgeber in den einzelnen Regionen.
Der stationäre Bereich unterliegt seit Jahren aufgrund demografischer Veränderungen einer Neuausrichtung der Fachabteilungen. Während beispielsweise die Kapazitäten der plastischen Chirurgie, der Nuklearmedizin, der psychotherapeutischen Medizin und der Geriatrie zunehmen, werden Betten in der Kinderchirurgie, in der Frauenheilkunde und in der Geburtshilfe reduziert. Insbesondere in diesen Fachrichtungen wünscht sich aber jeder eine möglichst wohnortnahe Versorgung.
39,7 Millionen Eingriffe und Behandlungen haben im Jahr 2007 bundesweit stattgefunden, darunter 33 % Operationen, 27 % Maßnahmen wie Strahlentherapie oder die Überwachung von Atmung, Herz und Kreislauf und 21 % diagnostische Maßnahmen wie Biopsien und Endoskopien. Ich finde, das sind interessante Zahlen; hinter jeder Zahl steckt ein Schicksal.
Das Krankenhausentwicklungsgesetz wurde in einer Anhörung umfassend diskutiert. Uns liegen Änderungsanträge vor, die im Ausschuss durchaus diskutiert wurden; Kollegin Münch ist darauf eingegangen. Ich betone noch einmal, dass wir es besonders begrüßen, dass die bessere Zusammenarbeit zwischen den ambulanten bzw. niedergelassenen Ärzten mit denen in der stationären Versorgung Tätigen einen wesentlichen Qualitätsfortschritt für die Patienten darstellt und auch einen wirtschaftlichen Fortschritt bedeuten kann. Ich denke dabei an die bessere Ausnutzung der medizinisch-technischen Geräte.
Wichtig ist für mich auch, dass wir uns noch einmal darauf verständigt haben, dass wir uns noch intensiver um das Entlassungsmanagement kümmern, damit die Menschen nicht entlassen werden und dann nicht wissen, wohin sie gehen sollen, sondern ihnen gesagt wird: Dort ist ein ambulanter Pflegestützpunkt, an diese und jene Einrichtung kann man sich wenden.
Ich glaube, dass wir mit dem Krankenhausentwicklungsgesetz eine gute Grundlage für die Krankenhäuser und vor allem - das darf man nicht vergessen, darüber reden wir ja letzten Endes für die Versorgung der Patienten in unserem Land schaffen. Bitte stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich mir alte Filme anschaue oder wenn ich an meine Ururoma denke, dann Stelle ich fest, dass die Farbe der älteren Generation Schwarz war; teilweise Kopftücher, dunkle Schürzen.
- Nicht beige, Kollege Schippel. - Wenn man sich heute die ältere Generation anschaut, 60 Jahre, 70 Jahre, 80 Jahre: Die älteren Herrschaften gehen in Weiß, in Gelb. Es ist schön anzusehen. Sie sind gesünder. Sie ernähren sich gesünder. Sie interessieren sich für Sport. Sie fangen mit 60 oder 65 Jahren an, sich fürs Internet zu interessieren. Sie gehen in die Akademie 50plus und, und, und.
Die ältere Generation hat sich grundlegend gewandelt. Das ist gut so und das ist schön so. Wir wollen alle alt werden, alt sein will keiner. Für die jetzige Generation ist es bewundernswert, wie sie ihr Leben meistern.
Wenn man all diese Sachen wie Sport, Internet usw. usf. anspricht, warum soll das nicht auch für das Wohnen in Wohngemeinschaften gültig sein? Ich sage immer: Studenten wohnen in Wohngemeinschaften, warum nicht auch 50plus?
Deswegen ist das Gesetz, das uns heute zur Abstimmung vorliegt, sehr wichtig und ein Schritt in die richtige Richtung. Es gibt in der Tat Vorbehalte von der Bauaufsicht, wenn solche Wohngemeinschaften eingerichtet werden und es muss dort jemand gerettet werden, weil es etwa brennt, denn dann erhebt sich die Frage: Wie kann man die Leute schnell retten?
Diese Argumente sind durchaus berechtigt. Aber für jeden, der in einem privaten Haus bzw. in einer Wohnung wohnt, treffen diese Geschichten genauso zu.
Wir haben einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Es ist ein modernes Gesetz. Man muss sehen, wie sich das Gesetz für die, die es in Anspruch nehmen und in neue Wohnformen ziehen, in der Praxis bewährt. Deswegen, denke ich, ist es richtig, dass wir - die Abgeordneten, die dann hier sitzen - uns nach zwei Jahren das Gesetz vornehmen und sagen: Jawohl, wir gucken jetzt einmal, wie sich das in der Praxis bewährt hat. - In zwei Jahren wird es mit Sicherheit wieder aufgerufen werden.
Für mich ist wichtig: Es geht hier um Selbstbestimmtheit und Eigenverantwortung. Diesen wichtigen Sachen wird das Gesetz gerecht. Deswegen bitte ich sehr um die Zustimmung zu diesem Gesetz.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dieser Großen Anfrage sind viele wichtige Antworten enthalten, die uns in der nächsten Legislaturperiode beschäftigen werden. Eine wichtige Zahl ist, dass 85 129 Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen und davon fast 50 % von Familienangehörigen und Nachbarn gepflegt werden.
Ich finde, das ist eine enorme Zahl, die man sich immer wieder einmal vor Augen führen muss. Da nehmen Angehörige und Nachbarn es wirklich auf sich, auch manchmal nicht ganz leichte Versorgungen zu übernehmen. An dieser Stelle möchte ich für dieses Engagement einmal Danke sagen.
Genauso erstaunlich finde ich die Entwicklung der ambulanten Pflegedienste. Wir haben 548 ambulante Pflegedienste, die jeden Tag über Land fahren, die bei Wind und Wetter unterwegs sind und die Menschen zu Hause - in ihrem häuslichen Umfeld - pflegen. Wir haben das Heimgesetz gerade verabschiedet; die häusliche Umgebung ist uns besonders wichtig.
Ich möchte noch einen Punkt ansprechen, der mir sehr am Herzen liegt. Kollegin Lehmann ist darauf eingegangen, dass wir das Altenpflegehilfegesetz verabschiedet haben. Das ist ein richtiger Schritt, weil wir jungen Menschen und auch Menschen, die es sich vielleicht nicht so ganz zutrauen oder nicht wissen, ob die Pflege für sie überhaupt eine Berufschance ist, helfen, einen Einstieg zu finden. Wir bilden in Brandenburg jedoch Altenpfleger in Größenordnungen aus, die leider oftmals das Land verlassen, weil die Bezahlung in den alten Bundesländern einfach eine andere ist. Wir müssen dies ganz dringend in Angriff nehmen; da schaue ich auch zu Ministerin Ziegler, die dann auf einer anderen Ebene tätig sein wird. Wir müssen es auf Bundesebene schaffen, dass anerkannt wird, dass der Pflegebedarf bei einer Pflegestufe I im Osten genau den gleichen Aufwand bedeutet wie im Westen. Damit würden wir auch die Bezahlung in den Pflegeheimen und bei den Pflegediensten angleichen können. Das ist mir und - denke ich auch Ihnen ein Herzensanliegen. Diese Aufgabe sollten wir so
schnell wie möglich in Absprache mit unseren Kollegen auf Bundesebene - denn wir haben da nur Beraterfunktion - in Angriff nehmen. - Herzlichen Dank.
In der Zeitschrift „Die Krankenversicherung“ von April 2009 wird unter der Überschrift „Dramatischer Mangel an Spenderorganen in Deutschland“ darauf hingewiesen, dass es immer weniger Spenderorgane, aber immer mehr Menschen auf entsprechenden Wartelisten gibt. Im Jahr 2008 soll es zudem noch einen Einbruch bei der Bereitschaft zur Organspende gegeben haben.
Ich frage die Landesregierung: Wie hat sich die Einstellung zur Organspende bei den Bürgerinnen und Bürgern im Land Brandenburg in den zurückliegenden Jahren entwickelt?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich komme zurück zur Großen Anfrage: zur Integrationspolitik des Landes Brandenburg.
Wie der vorliegenden Antwort zu entnehmen ist, betrug der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund in Brandenburg im Jahr 2005 ca. 5,2 %. Wie wichtig uns die Integration ist, wird dadurch unterstrichen, dass das Amt der Integrationsbeauftragten auf Bundesebene im Bundeskanzleramt angesiedelt ist. Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Seit 2006 fanden drei erfolgreiche Integrationsgipfel statt, die inhaltlich das Miteinander betont haben.
Mit dem Zuwanderungsgesetz, der Reform des Ausländer- und Asylrechts und dem seit 2008 durchgeführten Einbürgerungstest beschreiten wir den richtigen Weg. Die Zuwanderung wird begrenzt, die Zielstellung einer erfolgreichen Integration wird konsequent verfolgt. Auch in Brandenburg geschieht sehr viel, um das Gemeinsame der hier lebenden Menschen zu fördern. Nennen möchte ich an dieser Stelle das auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen jährlich stattfindende Einbürgerungsfest und die Verleihung des Integrationspreises.
Integration geschieht nicht im Selbstlauf. Jemand, der bei uns leben möchte, muss auch aktiv mitgestalten können. Der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration liegt im Erlernen der deutschen Sprache; denn nur, wenn ich die Sprache des Landes, in dem ich lebe, spreche, ist mir Teilhabe möglich. Diese Tatsache wurde mitunter unterschätzt. Die Folge sind Parallelgesellschaften, die verständlicherweise dann auch zu Spannungen führen. Das Erlernen der deutschen Sprache ist verknüpft mit erfolgreicher Bildung, Ausbildung und beruflicher Tätigkeit. Integration bedeutet Fördern und Fordern. Es gibt Rechte und Pflichten gleichermaßen, so, wie sie jeder Bürger in unserem Land, aber auch in anderen Ländern hat.
Es gibt viele Beispiele für eine gelungene Integration, die man gar nicht mehr als solche empfindet, insbesondere dann nicht, wenn es sich um erfolgreiche Menschen wie Sportler, Künstler, Journalisten oder Unternehmer handelt. 20 % der Zugewanderten in Brandenburg verfügen laut vorliegender Antwort mindestens über einen Fachhochschulabschluss. Vor dem Hintergrund zunehmenden Fachkräftemangels sind sie ein Gewinn für den Arbeitsmarkt. Insbesondere wenn ich an das im Anschluss zu diskutierende Thema der ärztlichen Versorgung denke, sind Maßnahmen, die eine Berufsausbildung in der Bundesrepublik ermöglichen, zu begrüßen.
Es gibt weitere erfreuliche Ansätze, beispielsweise die Tatsache, dass es im Polizeivollzugsdienst 28 Mitarbeiter mit Migrationshintergrund gibt. Aber auch jeder Facharbeiter wird
dringend gebraucht. Erst Anfang der Woche war der Presse zu entnehmen, dass die Unternehmen Auszubildende suchen.
Die erfolgreiche Integration hat viele Facetten. Wichtig ist uns beispielsweise auch die Durchsetzung von Frauenrechten. Wenn man die Antworten auf die Große Anfrage liest, stimmt vieles optimistisch für die weitere Ausgestaltung erfolgreicher Integration. Lassen Sie uns das gemeinsam gestalten. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die ärztliche Versorgung im Land Brandenburg beschäftigt uns in der Tat schon lange. Wenn man sich die Altersstruktur der Ärzte auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung anschaut, weiß man, dass wir viele und andere Wege in der Akquise gehen müssen. Die medizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger ist einfach ein wichtiges Thema, weil es alle betrifft.
Die Verantwortlichen sind bei weitem nicht untätig. Es gab und gibt unterschiedliche Ansatzpunkte, um Ärzte nach Brandenburg zu holen. Am 7. Januar 2009 hat beispielsweise der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für den Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg einen Beschluss über die Gewährung von Sicherstellungszuschlägen gemäß § 105 Abs. 1 SGB VI gefasst.
Das heißt, Vertragsärzten, die in einem Gebiet mit festgestellter Unterversorgung eine Praxis übernehmen, wird bei Übernahme der Praxis ein Zuschuss von 50 000 Euro gewährt. Bei Neugründung einer Praxis in einem Gebiet mit festgestellter Unterversorgung wird ein Zuschuss in Höhe von 40 000 Euro gewährt. Vertragsärzten, die in einer Region mit festgestellter Unterversorgung eine Zweitpraxis weiterführen, wird ein Zuschuss von 15 000 Euro gewährt. Das sind alles wichtige Maßnahmen.
Wir haben die Gemeindeschwester zur Unterstützung des Systems neu kreiert. Die Telemedizin soll unterstützend wirken. Die Gemeindeschwester wird sich etablieren. Die Nachfrage von Seiten der Ärzte ist groß. Die Gemeindeschwester in Verbindung mit der Telemedizin wird eine große Rolle spielen.
Das alles sind punktuelle Ansätze. Das Wichtigste ist aber die Verbundenheit mit den Menschen und der Region. Die Liebe zur Heimat, schon gar nicht zu einer neuen Heimat, lässt sich nicht erzwingen und nicht erkaufen. Deswegen der neue Weg der Akquise. Alle Verantwortlichen müssen gemeinsam handeln und nach Lösungswegen suchen. Diese ständige Aufgabe haben wir immer vor Augen, und wir nehmen sie selbstverständlich auch mit in die nächste Wahlperiode. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon vieles angesprochen worden. Frau Wöllert, Sie sprachen vorhin davon, dass es eine Übergangsfrist gab, dass man also die Zuwendungen nicht gleich auf 80 % reduziert, sondern ein Jahr lang 85 % gewährt hat. Das stimmt. Ich finde das auch richtig. Frau Lehmann hat zu Recht gesagt: Jeder, der weniger Geld bekommt, muss sich umstrukturieren. Mit der Übergangszeit von einem Jahr haben wir den Beratungsstellen die Möglichkeit gegeben, sich neu zu ordnen.
Den Landesrechnungshof hätte ich auch angesprochen, aber das will ich mir an der Stelle sparen.
Es gibt noch zwei andere Punkte, die ich bei der Gelegenheit ansprechen möchte. Das ist zunächst die Pluralität. Es ist allgemein bekannt, dass wir auch die katholischen Beratungsstellen
wieder im Pulk der Beratungsstellen haben möchten, damit sie nicht jedes Jahr neu ihre Rechte und Finanzen einklagen müssen.
Wir haben uns mit Beratungsstellen zusammengesetzt und erhielten die Aussage, dass viele polnische Frauen in die Beratungsstellen kämen und um Hilfe bitten würden. Sagen Sie mir: Welche Angebote sollen die Beratungsstellen in Guben für Gubin unterbreiten? Darin besteht für mich ein Widerspruch. Das entspricht weder dem Schwangerschaftskonfliktgesetz noch dem § 218; denn darin steht eindeutig: Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Das alles sind Argumente.
Ich weiß, dass es für die Beratungsstellen schwer ist, mit weniger Geld auszukommen. Aber ich denke, wir sind trotzdem auf einem guten Weg. Dass sie sich an den Netzwerken Gesunde Kinder beteiligen, zeigt, dass ein unheimlich großes Engagement dahinter steckt. An dieser Stelle möchte ich den Beraterinnen noch einmal danke schön sagen. - Den Antrag der Linksfraktion werden wir ablehnen.
Am 17. März 2009 hat sich der Bewertungsausschuss darauf verständigt, dass qualifizierte Arzthelferinnen - Gemeinde
schwestern - künftig auf Anordnung des Arztes Hausbesuche durchführen können und die Kosten erstattet werden. Diese Regelung tritt am 1. April in Kraft.
Ich frage die Landesregierung: Wie wird sie vor dem Hintergrund, dass es in Brandenburg bereits neun Altkreise gibt, die von Unterversorgung im Bereich der hausärztlichen Betreuung betroffen oder bedroht sind, diesen Prozess zu steuern versuchen?
Ich habe zwei Nachfragen. Erstens: Können Sie eine vage Aussage bezüglich des Zeitplans machen? Zweitens: Die Arbeitsverträge der drei Gemeindeschwestern im Modellprojekt liefen gestern aus. Sie können sich vorstellen, dass nun große Verunsicherung herrscht. Im Bewertungsausschuss wurde eine Empfehlung gegeben, die noch nicht rechtskräftig ist. Was sollen die Betroffenen nun tun?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Psychisch-Kranken-Gesetz des Landes Brandenburg wurde im August 1995 in 1. Lesung debattiert und im Januar 1996, also nach einer fünfmonatigen Diskussion, im zuständigen Fachausschuss und dann auch im Landtag verabschiedet. Damals fand nicht nur eine umfangreiche Anhörung statt. Es wurde auch mehrfach inhaltlich über das Thema diskutiert.
Eine umfangreiche Diskussion gab es auch in dieser Wahlperiode anlässlich der Privatisierung des Maßregelvollzugs. Warum erwähne ich das? Niemand macht es sich leicht, ein Gesetz zu beschließen, das die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen so stark berührt. In diesem Zusammenhang spielen die Zwangseinweisungen natürlich eine Rolle, denn nicht jeder, der an einer psychischen Krankheit leidet, trifft für sich die Entscheidung, sich in einer Klinik behandeln zu lassen. Für psychisch Kranke müssen eben oft Andere Entscheidungen treffen, damit sie vor sich selbst und vor Anderen geschützt sind.
Im Dezember 2008 wurde das Psychisch-Kranken-Gesetz an den zuständigen Fachausschuss überwiesen. Es fand wieder eine umfangreiche Anhörung statt. Wichtig war, dass insbesondere die Erfahrungen, die man in den zurückliegenden Jahren gewonnen hat, in das neue Gesetz einfließen, denn das Gesetz umfasst nicht nur die öffentlich-rechtliche Unterbringung, sondern auch den Maßregelvollzug.
Durch die Anhörung - Frau Dr. Münch ist vielfach darauf eingegangen - haben wir noch wichtige Aspekte ergänzt, zum Beispiel, dass bei Minderjährigen nicht nur Sorgeberechtigte, sondern auch andere Bezugspersonen - wie Lehrer und Freunde einbezogen werden können.
Eine wichtige Rolle spielen zweifelsohne die Besuchskommissionen. Sie besuchen einmal jährlich unangemeldet die Kliniken, um Anregungen und Wünsche der untergebrachten Personen aufzunehmen. Das Klischee, das mit psychiatrischen Kliniken verbunden ist, bedrückt mich immer wieder. Deswegen ist es gerade Aufgabe der Besuchskommission, für Transparenz zu sorgen. Ich setze große Hoffnungen auch in die neuen Regelungen.
Fast zeitgleich mit der 1. Lesung des Gesetzes hat der Niedersächsische Staatsgerichtshof ein Urteil im Zusammenhang mit der Privatisierung des Maßregelvollzugs gefällt. Die Richter hatten geprüft, ob und unter welchen Umständen es möglich ist, den Maßregelvollzug und die Unterbringung psychisch Kranker auf Krankenhäuser oder Entziehungsanstalten in privater Trägerschaft zu übertragen. Aufgrund der erheblichen Einschränkungen von Grundrechten hielt es der Gerichtshof nicht für ausreichend, nur die Krankenhausträger zu beleihen. Deshalb müssen künftig alle natürlichen Personen, die Grundrechtseingriffe anordnen oder durchführen, bestellt werden.
Unsere privaten Träger leisten in den Kliniken eine vorbildliche Arbeit. Sie sind auch in der Lage, ihr Personal selbst auszusuchen. Letztendlich ist aber das Urteil eines Verfassungsgerichts auch für uns bindend.
Ich danke an dieser Stelle allen, die sich für diesen Beruf entschieden haben, und wünsche ihnen Einfühlungsvermögen und Geduld mit den ihnen anvertrauten Patienten.
Ich hoffe, es ist uns mit der vorliegenden Beschlussempfehlung gelungen, in diesem sensiblen Gesamtbereich praktikable Regelungen zu treffen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Föderalismusreform vom 1. September 2006 wurde den Ländern die Möglichkeit gegeben, das Heimrecht künftig selbst zu regeln. Das Heimgesetz des Bundes gilt nur noch, wenn die Länder auf ihre Gesetzgebungskompetenz verzichten, und darauf verzichten wir nicht.
Vor dem Hintergrund von Diskussionen über Freiheit und Individualität, gerade auch im Alter und für Menschen mit Behinderungen, spielen in diesem Zusammenhang neue Wohnformen eine besondere Rolle, die keinen Heimcharakter haben. Da das Heimrecht des Bundes die neuen Wohnformen für pflegebedürftige und behinderte Menschen nicht berücksichtigt, ist es zu großen Rechtsunsicherheiten gekommen. Erinnert sei an einen Fall in Hennigsdorf, der langwierige Diskussionen mit sich gebracht hat.
Natürlich muss man immer beide Aspekte betrachten. Neben der individuellen Lebensgestaltung spielt die Sicherheit der Bewohner selbstverständlich eine Rolle. Die Verantwortung, wenn Menschen im Falle eines Brandes nicht gerettet werden können, weil bestimmte bauliche Voraussetzungen nicht gegeben waren, möchte wahrscheinlich niemand übernehmen. Die Krankenhaus- und Pflegeheimbauverordnung für das Land Brandenburg ist sehr restriktiv. Ursache sind die erhöhten Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz und die bauliche Barrierefreiheit. Diese Diskussion begleitet uns schon seit Jahren, insbesondere auch, als die Verordnung novelliert wurde.
Wie schwierig der Abstimmungsprozess zu dem vorliegenden Gesetzentwurf war, wissen sowohl die verantwortlichen Mitarbeiter im MASGF und im MIR als auch die involvierten Abgeordneten. Es wurde zwischenzeitlich sogar bezweifelt, dass es überhaupt zu einer Einigung kommt. Auch in den anderen Bundesländern tut man sich schwer. Entsprechende Landesgesetze gibt es bislang nur in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir den Menschen künftig ermöglichen, auch auf private gemeinschaftliche Wohnformen oder auf Einrichtungen des betreuten Wohnens zurückzugreifen, ohne gleich vom Heimrecht betroffen zu sein. Damit stärken wir diejenigen, die sich für diese neuen Wohnformen entscheiden.
Auch für die Betreiber der Einrichtungen sind eindeutige Regelungen wichtig; denn für sie gibt es zurzeit keine Rechtssicherheit. Deshalb werden wir in der Anhörung sowohl Heimbetreiber als auch Betreiber von neuen individuellen Wohnformen anhören.
Meine Fraktion stimmt der Überweisung dieses Antrags zu. Wir freuen uns auf die Anhörung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon interessant, die Begründung zu diesem Antrag zu lesen. Danach soll nämlich verfassungsrechtlich verankert werden, dass sicherzustellen ist, dass die deutsche Sprache auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland immer und überall verwendet und nicht durch andere Sprachen verdrängt und entwertet werden darf.
Ich habe mich gefragt, wo in der Begründung denn die Sanktionen auftauchen. Zu Sanktionen hat sich die DVU also noch nicht durchgerungen. Wir haben viele Kinder, die zu Hause mehrsprachig aufwachsen und damit bessere Chancen in ihrem Leben haben. Wir leben in einem freiheitlichen Land, in dem die Familien selber entscheiden, welche Sprache sie zu Hause sprechen. Diese Begründung also ist unglaublich. Das ist eine Bankrotterklärung, liebe Kollegen von der DVU, und wir lehnen diesen Antrag ab.
(Beifall bei CDU und SPD sowie bei der Fraktion DIE LINKE - Dr. Klocksin [SPD]: Sie haben absolut Recht, aber „liebe Kollegen“ sind das nicht. Wer so viel Müll produziert!)
Die Initiative „Neue soziale Marktwirtschaft“ nimmt in einer Pressemitteilung Stellung zu den Effizienzreserven der gesetzlichen Krankenkassen. Kritisiert wird der mangelnde Wettbewerb im Verhältnis der Kassen zu den Leistungserbringern. Die Effizienzreserve wird auf insgesamt 5,6 bis 9,8 Milliarden Euro beziffert.
Ich frage die Landesregierung: Welche Handlungsoptionen leitet sie aus der Studie ab?
Frau Ministerin, das ist so. In der Studie gibt es wirklich fragwürdige Zahlen. Meine Frage richtet sich aber noch einmal auf die Gemeindeschwester, die nun in Brandenburg, in Mecklenburg-Vorpommern usw. etabliert ist. Ist es nicht für das Land wichtig, Bericht zu erstatten und diese Handlungsoption für die gesamte Republik zu eröffnen, zum Beispiel in Bezug auf die Gemeindeschwester?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Wolff-Molorciuc, das SGB XI schreibt vor, welche Arbeiten durch Fachkräfte auszuführen sind und welche nicht. Da gibt es eine Menge Spielraum. Ich verstehe Ihre Argumentation überhaupt nicht. Sie sind doch immer dafür, dass man die Benachteiligten stützt. Hier haben Leute, die keinen Berufsabschluss in Gänze schaffen, die Möglichkeit, den Abschluss eines Teilfacharbeiters zu erwerben und trotzdem in hoher Qualität Pflegebedürftige zu pflegen.
Ich habe Ihre Argumente in keiner Weise verstanden. Ich will noch einmal sagen: Ein Pflegeberuf, ob nun der des Altenpflegers oder der der Krankenschwester, ist eine Berufung. Ich denke, dieses eine Jahr Ausbildung kann den Menschen zeigen, ob sie es können und dazu in der Lage sind oder nicht. Ich denke, es gibt einen großen Gesprächsbedarf. Vielleicht können wir einige Argumente austauschen und damit zu einer Klärung kommen. Den Ansatz Ihrer Rede fand ich falsch. Ich finde, es ist ein Schritt in die richtige Richtung, die Pflegeheime und
Pflegeeinrichtungen personell zu unterstützen. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. - Vielen Dank.
Frau Ministerin, die Frage zielt ja auf Niederlassungen ab. Die Zahlen, die Sie jetzt genannt haben, diese 424, betreffen die Ärzte, die in den ambulanten Bereich gehen, und haben wir zusätzliche Aspiranten - so sage ich mal - für den stationären Bereich, oder beziehen sich die 424 auf ambulant und stationär?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man bei der Parlamentsrecherche den Begriff Armut eingibt, erscheinen in der 4. Wahlperiode bereits 101 Dokumente. Die wachsende Altersarmut, die wachsende Armut bei Kindern und Jugendlichen, die besorgniserregende Armut - all das wurde regelmäßig thematisiert.
Am häufigsten hat die Fraktion DIE LINKE die Armut zum Diskussionsgegenstand gemacht, und das vor dem Hintergrund, dass in der von der Linken regierten Bundeshauptstadt die Armut noch größer ist.
Über Armut wurde in den zurückliegenden Jahrzehnten mit unterschiedlicher Intensität diskutiert. Der Armutsbegriff hat sich seit der Nachkriegszeit wesentlich verändert. Damals waren die Menschen aufgrund einer allgemeinen Notlage arm. Über verschiedene Stufen sprach man in den 80er Jahren von der neuen Armut. Seit den 90er Jahren sprechen wir insbesondere über Kinder- und Jugendarmut. Es gibt viele Publikationen über das Ausmaß, die Ursachen und die Folgen der Kinder- und Jugendarmut.
Armut wird unterschiedlich definiert. Die absolute Armut geht davon aus, dass weniger als das zum Überleben notwendige Minimum an Ressourcen vorhanden ist. Die relative Armut liegt vor, wenn der allgemein anerkannte Lebensstandard einer Gesellschaft unterschritten wird. Die subjektive oder die gefühlte Armut bedeutet, dass nach eigenem und gesellschaftlichem Ermessen zu wenig zum Leben vorhanden ist bzw. man mit dem, was man zur Verfügung hat, nicht zurechtkommt.
Laut DIW Köln im Jahr 2006 ist Deutschland nach Frankreich der zweitgrößte Sozialstaat der Welt. Selbst die sogenannten
klassischen Wohlfahrtsstaaten wie Schweden und Dänemark lagen hinter der Bundesrepublik Deutschland. Durch Sozialtransfers wird in der Bundesrepublik Deutschland das Armutsrisiko um 13 % gesenkt. Ich war im Sommer im Kreis ElbeElster zu einer Diskussion mit dem Sozialverband Deutschland.
- Genau, dort waren Sie auch, Frau Wöllert. - Der Herr vom Sozialverband sagte: In Deutschland wird das Armutsrisiko um 13 % gesenkt; das ist gut so. Bei den Menschen kommt nichts an. - Diese Aussage ist blanker Populismus. Um 13 % wird durch Sozialtransfers das Armutsrisiko in Deutschland gesenkt. Da kann man doch nicht sagen: Bei den Leuten kommt nichts an!
Liebe Kollegen, Familien werden in der Bundesrepublik Deutschland in erheblichem Umfang unterstützt. Im Jahr 2006 wurden Familien beispielsweise mit 153 Maßnahmen in einem Umfang von etwa 189 Milliarden Euro gewährt. Die wichtigsten Leistungen für Familien sind Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Elternzeit, Kinderzuschlag - das kennen wir alles. Arbeitslose erhalten Leistungen nach dem SGB III und nach dem SGB II, also Arbeitslosengeld I und II, Behinderte nach dem SGB XII und Rentner, die nur eine geringe Rente erhalten, bekommen die Grundsicherung. Einkommensschwache erhalten ergänzende Hartz-IV-Leistungen. Außerdem ist der Bezug von Wohngeld möglich. Niemand muss durch das Netz fallen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind vielfältige Unterstützungsmaßnahmen, für die die Leistungsträger in der Gesellschaft aufkommen und die dazu beitragen, Armut zu verhindern. Es sind die Leistungsträger, deren Geld wir ausgeben.
Uns liegt heute der Bericht „Lebenslagen in Brandenburg“ vor. Ich bin froh, dass die Landesregierung den Bericht nicht Armutsbericht genannt hat; denn er orientiert sich - wie schon der Titel sagt - an der Lebenssituation der Menschen im Land Brandenburg. Lebenssituationen werden sich immer unterscheiden; denn keine Biographie gleicht der anderen. Wenn wir Vergleiche anstellen, können wir das nur innerhalb des im Land Brandenburg vorhandenen Bindungsgefüges tun. Laut Bericht ist die Armutsrisikoquote in Brandenburg zwischen 1996 und 2005 stetig gestiegen. Der Anteil extrem armer Menschen, die weniger als 40 % des Vergleichseinkommens zur Verfügung haben, verharrt allerdings auf niedrigem Niveau. In diesem Fall haben die sozialen Sicherungssysteme gegriffen.
Die absolute Zahl der Kinder unter sieben Jahren, die auf Hilfe zum Lebensunterhalte angewiesen waren, ist in den letzten Jahren gestiegen. Die Situation ist besonders prekär, wenn die individuellen Lebenslagen der Erwachsenen mehrere Probleme aufweisen wie Langzeitarbeitslosigkeit in Verbindung mit Wohnungslosigkeit, Alkohol- und Drogenmissbrauch, Straffälligkeit oder starke gesundheitliche Einschränkungen. Die Verschuldung privater Haushalte ist oft mit finanziellen Schwierigkeiten und Armut verbunden. Aber nicht jeder, der arm ist, ist gleichzeitig überschuldet.
In einer Überschrift im Lebenslagenbericht heißt es „Arbeit sichert Einkommen“. Das ist die Kernaussage, die man nur unter
streichen kann. Insbesondere bei Kindern zählt Arbeitslosigkeit der Eltern zu den Hauptfaktoren für Armut. Die Arbeitslosigkeit wurde in den zurückliegenden Jahren drastisch reduziert. Im Jahresdurchschnitt für das Jahr 2006 waren in Brandenburg 226 500 Menschen arbeitslos. Im Jahresdurchschnitt 2007 waren es knapp 200 000, und im November waren es 156 700.
Im gleichen Maße, wie die Arbeitslosenzahlen bei uns rückläufig waren, haben sich die Beschäftigtenzahlen erhöht. So waren beispielsweise im August 740 200 Brandenburger sozialversicherungspflichtig beschäftigt, im August 2005 waren es lediglich 700 000.
Eine weitere wichtige Botschaft im Lebenslagenbericht ist die Aussage „Bildung ist der Schlüssel“. Bildung von Beginn an, Qualifizierung, lebenslanges Lernen, Beschäftigung sind die zentralen Voraussetzungen zur Armutsvermeidung. Insbesondere unter den Langzeitsarbeitslosen finden wir viele Geringqualifizierte. Diese Personengruppe hat es in der Tat besonders schwer, im Rahmen des ersten Arbeitsmarktes neu integriert zu werden. Die Bundesregierung überprüft zurzeit die Regelleistungen für Kinder. Wir warten darauf, dass uns belastbare Zahlen und Lösungsvorschläge unterbreitet werden.
Frau Kaiser hat von einem Trauerspiel gesprochen, das die Landesregierung veranstaltet. Ich sage Ihnen einmal, wie das Trauerspiel aussieht: Einführung des Schulsozialfonds. Wir haben einen Familienpass, der ermäßigte Eintritte bei kulturellen Veranstaltungen gewährt. Es gibt in Brandenburg Eltern-Kind-Zentren, lokale Netzwerke „Gesunde Kinder“, lokale Bündnisse für Familien. Wir unterstützen die Familienverbände. Es gibt die Stiftung für Familien in Not. Kinder werden zu U-Untersuchungen eingeladen. Das Land hat einen Bericht zur gesunden Ernährung in Kitas und Schulen vorgelegt. Es gibt einen Ratgeber für Familien, familienfreundliche Hochschulen, eine hohe Zahl an Kinderbetreuungsangeboten, Mehrgenerationenhäuser. Ich könnte es endlos fortsetzen. Dann zu sagen, wir böten unseren Bürgern im Land ein Trauerspiel, ist schon starker Tobak.
Ich gehe davon aus, dass wir die Armutsdiskussion mit dem heutigen Tag nicht beenden. Ich möchte aus einem Artikel zitieren:
„Wenn ich die Armen und sozial Benachteiligten zu meiner Wählerklientel zähle, muss ich auch dafür sorgen, dass man den Eindruck hat, dass es möglichst viele davon gibt.“
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die EU hat sechs Jahre lang über Änderungen im Arbeitsrecht diskutiert. Diese Zeitspanne verdeutlicht, wie schwierig sich die Abstimmungen gestaltet haben. Am 22. Oktober 2008 hat das Europäische Parlament den bereits im Juni 2008 festgelegten Gemeinsamen Standpunkt des Rates ohne Änderungen verabschiedet.
Die Richtlinie über Leiharbeit soll künftig dazu beitragen, die Position des Leiharbeitnehmers im Arbeitsrecht zu verbessern. Darüber hinaus sollen durch Leiharbeit neue Arbeitsplätze geschaffen und flexible Arbeitsformen entwickelt werden.
Neu ist der Zugang der Arbeitskräfte zu den Sozialeinrichtungen des Arbeitgebers. Damit ist beispielsweise der Zugang zu Kinderbetreuungseinrichtungen oder speziellen Beförderungsmöglichkeiten ebenso wie für das Stammpersonal gegeben.
Für die Umsetzung der Richtlinie ist eine Spanne von drei Jahren vorgesehen. Erst ab 2012 müssen Unterschiede zwischen Mitarbeitern mit festen Verträgen und solchen, die über eine Leiharbeitsfirma beschäftigt werden, beseitigt sein.
Bereits jetzt gibt es unterschiedliche Einschätzungen. Bangen und Hoffen halten sich die Waage. Es kommt auf den jeweiligen Betrachter an. Eine Lockerung der Regelung ist möglich, wenn sich die Tarifparteien darauf einigen. Großbritannien will mit Zustimmung der Gewerkschaften eine Gleichbehandlung erst nach zwölf Wochen Beschäftigung gelten lassen. Auch in der Bundesrepublik Deutschland ist es Angelegenheit der Tarifpartner, die speziellen Beschäftigungskonditionen auszuhandeln. Ich halte es für außerordentlich richtig, dass sich die Politik da auch zukünftig zurücknimmt. Arbeitgeber und Gewerkschaften wissen am besten, was vertretbar und verantwortbar ist.
Vor dem Hintergrund der Diskussionen, die noch zu führen sind, und der Tatsache, dass es Angelegenheit der Tarifpartner ist, Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz zuzulassen, sofern Arbeitgeber und Gewerkschaften diesen zustimmen, lehnen wir den vorliegenden Antrag ab. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Laut Presseinformationen gibt es in Schleswig-Holstein erste Erfolge aufgrund der landeseigenen Regelungen zur Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen U4 bis U9. Die Zahl der Familien, die auf die Einladung nicht reagieren, ist zwar immer noch
hoch; aber jetzt gibt es die Möglichkeit, dass die Jugendämter in diesen Fällen einschreiten.
Ich frage die Landesregierung: Welche ersten Erkenntnisse gibt es, nachdem auch bei uns landesspezifische Regelungen zur Einladung zu den Früherkennungsuntersuchungen in Kraft getreten sind?
Herr Staatssekretär, ich habe nur eine kurze Nachfrage. Auch gerade in Vorbereitung des betreffenden Gesetzes gab es ja Be
denken hinsichtlich der Praktikabilität, was die Rolle der Ärzte angeht. Können Sie diese Bedenken mittlerweile entkräften? Gibt es also nach der Untersuchung der Kinder wirklich auch von allen Ärzten eine kontinuierliche Rückmeldung?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Görke, Herr Vietze ist schon zitiert worden. Im Jahr 2006 haben wir uns auf ein Abgeordnetengesetz geeinigt. In diesem Gesetz heißt es: Die Entschädigung wird zum 1. Januar 2007, zum 1. Januar 2008 und zum 1. Janaur 2009 an die Einkommensentwicklung im Land angepasst. - Das ist ein gültiges Gesetz. Von 2006 bis 2008 sind es zwei Jahre. So viel dazu, wie man sich auf eine Verständigung oder ein Gesetz und die Linken verlassen kann. Also ich verstehe es einfach nicht.
Außerdem ist es kein Automatismus, denn wir haben klare Prämissen festgelegt, woran sich die Diätenerhöhung zu orientieren hat. „Automatisch“ wäre, wenn wir ohne eine Diskussion einen anderen Betrag bekommen würden - erstens.
Zweitens: Man kann immer wieder über Änderungen reden, aber ich glaube, das ist purer Populismus. Wir sind dazu verdammt, unsere Diäten selbst zu bestimmen. Das ist nun weiß Gott nicht einfach, aber ich denke, wir haben ein modernes Abgeordnetengesetz, das sich wirklich an den Gehältern des Landes orientiert. Vor allen Dingen, Herr Görke, wenn Sie jetzt auf die Rezession zu sprechen kommen: Wir reden ja über die Steigerungen aus dem Jahr 2007. - Vielen Dank.
In der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ wurde darüber berichtet, dass schätzungsweise 44 000 Brandenburginnen und Brandenburger von Medikamenten abhängig sind. Betroffen seien vor allem Frauen. Im Landesprogramm gegen Sucht war noch von 35 000 Medikamentenabhängigen die Rede. Demnach hat die Zahl der Tablettensüchtigen in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Da sich Tablettensucht eher als Alkoholsucht vor Angehörigen und Kollegen verbergen lässt, ist es besonders schwer, diese Form der Abhängigkeit zu erkennen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, diesen Trend aufzuhalten bzw. umzukehren?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Domres, Sie haben alles in einen Topf geschmissen und gleich noch das Jahr 2007 angefügt - SGB XII ab 2007 - und haben dazu gesagt, da reiche das Geld auch nicht. Ich habe andere Signale aus den Landkreisen. Da reicht das Geld für 2007 sehr wohl.
Sie haben auch gesagt: Die Regierung spielt auf Zeit. - Es geht hier um Geld, das die Kreise zu Recht einfordern. Das Landesverfassungsgericht hat im Juli entschieden. Wir haben jetzt Anfang Oktober. Ja, das Gericht hat entschieden. Ja, es gibt Abstimmungen zwischen dem MdF und dem MASGF. Ja, es wird Erstattungen geben. Aber: Es wird Einzelfallentscheidungen geben. Deswegen möchte ich zu dem Antrag, unverzüglich auszuzahlen, sagen: Dann müsste es ja wieder Pauschalen geben, und wir müssten wieder zurückrechnen. Ich verstehe, dass die Kreise ihr Geld haben wollen, gestehe aber den beiden Minis
terien einfach zu, dass sie gründlich prüfen und den Kreisen dann das Geld überweisen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten gestern eine sehr schöne Aktuelle Stunde, weil wir ein Resümee ziehen konnten, was in den letzten Jahren geschaffen wurde. Die Aktuelle Stunde heute könnte auch heißen: „Brandenburg - Armutsland, mut- und perspektivlos.“
- Und selbstmitleidig. Vielen Dank. - Sie reden unser Land permanent schlecht.
Unser Land ist Exporteur Nummer 1. Unsere Regionen entwickeln sich. Immer mehr Menschen haben Arbeit. Während Sie noch barmen, sagen Studien etwas ganz anderes, nämlich „weniger Armut“ oder „die Zahl der Menschen in Not sinkt“. Diese Schlagzeilen beruhen auf einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung. Sie belegen, dass es innerhalb eines Jahres 1,2 Millionen Menschen gelungen ist, die Armutsgrenze zu überwinden, und das nicht, weil es mehr Sozialtransfers gab, sondern dank einer guten Wirtschaftspolitik.
Nach der Definition für „Einkommensarmut“ ist derjenige arm, der weniger als einen bestimmten prozentualen Anteil des durchschnittlichen Einkommens einer Gesellschaft zur Verfügung hat. Als „von Armut bedroht“ gilt, wer als Alleinlebender weniger als 60 % des mittleren Einkommens in seinem Land verdient. In Deutschland lag diese Schwelle 2006 bei 891 Euro netto im Monat. An dieser Stelle will ich Sie einmal fragen: Ist jemand, der monatlich 891 Euro netto zur Verfügung hat, arm? Hat derjenige kein Geld für eine Wohnung, für Kleidung, für Essen?
Das durchschnittliche Nettorentenniveau lag 2006 in den neuen Bundesländern bei 940 Euro. Zum Vergleich: Zum 01.01.1991 lag das durchschnittliche Rentenniveau bei 737 DM, im Jahr 2000 waren es schon 1 754 DM. Rentner, die in den 50er und 60er Jahren in der DDR in der Landwirtschaft gearbeitet haben, haben die Mindestrente bekommen. Erinnern Sie sich noch daran? Sie wahrscheinlich nicht. Sie wollen sich nicht erinnern, wie die Rentner in der DDR gelebt haben.
Manche Mutter war froh, dass ihr Sohn im Tagebau gearbeitet hat. Der hat nämlich Deputatkohle bekommen. Die Rentner in der DDR mussten sehr rechnen. Die SED war froh, wenn jemand im Rentenalter einen Ausreiseantrag gestellt hat und zu den Geschwistern ziehen wollte; so konnten sie nämlich die Renten sparen.
Erinnern Sie sich noch an den Umgang mit den alten, kranken Menschen in den Pflegeheimen? Alles schon vergessen?
Die Höherbewertung der Renten der Menschen, die in der DDR berufstätig waren, trug dazu bei, dass sie trotz des vergleichsweise geringen Verdienstes in der ehemaligen DDR heute relativ hohe Renten beziehen. Sie haben es gerade selbst ausgeführt: 3,95 M gegenüber 10 DM. Woran hat das wohl gelegen? Zum einen haben die Erwerbsbiografien für die höheren Renten gesorgt; 45 Arbeitsjahre haben die Menschen vorzuweisen, auch die Frauen haben gearbeitet. Aber auch der Höherwertigkeitsfaktor trägt dazu bei, und das ist ein Transfer der alten Länder an die neuen Länder; das sollte man nicht vergessen. Die Rentnerinnen und Rentner der Nachwendejahre gelten mit Recht als Gewinner der deutschen Einheit.
In den 90er Jahren, nachdem man gesehen hatte, wie es in den Betrieben tatsächlich aussah, und die Planwirtschaft abgeschafft worden war, hatten wir hohe Arbeitslosenzahlen: 20 % und mehr waren traurige Realität. Klar ist, dass in der Zeit der Arbeitslosigkeit, in der die Betroffenen von Sozialtransfers leben, für die Arbeitslosen von der arbeitenden Bevölkerung nicht gleichzeitig Rentenbeiträge in der Höhe eines Durchschnittsverdieners gezahlt werden können. Das wäre eine Steigerung der Abgabenlast der Arbeitnehmer, und es würde zu noch größeren Verwerfungen beim Lohnabstandsgebot kommen. Somit wirken sich die Zeiten der Arbeitslosigkeit natürlich negativ auf die künftige Rente aus. Dasselbe trifft auf Bezieher von Niedrigeinkommen zu.
Die Rentenentwicklung ist in der Bundesrepublik Deutschland an die Lohnentwicklung gekoppelt. Dieser Bezug ist logisch; denn wenn Renten stärker ansteigen würden als die Löhne und Gehälter, würde man die Arbeitnehmer über Gebühr belasten. Das geschähe vor dem Hintergrund, dass Arbeitnehmer auch noch von den Beitragserhöhungen in der Kranken- und Pflegeversicherung betroffen sind. Außerdem sind sie in gleicher Weise wie Rentner von Preissteigerungen für Lebensmittel oder Heizöl betroffen, Berufspendler aufgrund gestiegener Spritpreise sogar noch mehr als Rentner.
Altersarmut verhindert man am besten, indem zukunftssichere Arbeitsplätze entstehen. Sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze sichern das Versicherungssystem in Gänze und für jeden Einzelnen in der Zukunft.
An dieser Stelle möchte ich einmal den Unternehmern danken, die Arbeitsplätze schaffen. Es ist nicht die Politik, sondern es sind die Unternehmer, die Arbeitsplätze schaffen. Wenn es keine Unternehmen gibt, gibt es keine Beschäftigten und keine Arbeit. Wenn Herr Lafontaine die Enteignung von Unternehmen fordert, dann sage ich: Damit entziehen Sie die Grundlage für Arbeit. Wenn es so weit kommt, dann wiederum stimmt die Überschrift für die heutige Aktuelle Stunde.
Aber zurück zu den Arbeitsplätzen. Ende August 2008 waren in Brandenburg 170 803 Menschen arbeitslos. Die Arbeitslosenquote betrug damit 12,7 % - bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen. Das sind 1,8 % weniger als im Vorjahresmonat. Das, meine Damen und Herren, ist der Erfolg der Neuausrichtung der Wirtschaftspolitik in unserem Land. „Gießkanne“ war gestern, „Stärken stärken“ heißt die Devise.
Bei allen Erfolgen wissen wir auch um die Langzeitarbeitslosigkeit. Es gibt Bemühungen des Bundes, des Landes und der Kommunen, mit speziellen Programmen gegenzusteuern. Genannt seien an dieser Stelle der Kommunal-Kombi und der Eingliederungszuschuss. Am Kommunal-Kombi - das haben wir gerade gesagt - beteiligt sich das Land mit 40 Millionen Euro. Gleichzeitig mit dem Abbau der Arbeitslosigkeit steigt die Zahl der Beschäftigten. Sie betrug Ende Juni 2008 735 900; das sind 11 044 Beschäftigte mehr als im Vorjahresmonat. Wir haben erfreulicherweise eine Zunahme bei den betrieblichen Berufsausbildungsstellen zu verzeichnen, und zwar - gegenüber dem Vorjahr - ein Plus von 17 %.
Wenn wir Menschen in Arbeit bringen und ihnen die Chance geben, eigene Rentenbeiträge zu entrichten, wirken wir der beschworenen Altersarmut am effektivsten entgegen. Das spiegelt sich auch in dem bereits erwähnten DIW-Bericht wider. Darin heißt es, der Hauptgrund dafür, dass es weniger Menschen in Not gibt, sei die sinkende Arbeitslosigkeit infolge des Aufschwungs. Man geht sogar davon aus, dass die Armutsquote noch weiter gesunken ist, weil auch 2007 und 2008 wieder deutlich mehr Menschen einen Arbeitsplatz gefunden haben. Es heißt, dass die Armut damit erstmals seit einem Jahrzehnt rückläufig ist.
In der Tat: Sozial ist, was Arbeit schafft. Die gute alte Marktwirtschaft ist der richtige Weg. Wer kurzzeitig Hilfe braucht, bekommt sie auch. Im Armutsbericht wurde ausdrücklich darauf verwiesen, dass durch Sozialtransfers das Armutsrisiko um 13 % gesenkt wurde. Es fällt niemand durch den Rost.
Dabei sind Sozialtransfers für mich nicht das Mittel der Wahl, um Armut zu bekämpfen; denn Sozialtransfers müssen von anderen erbracht werden und sollten wirklich nur denjenigen zugute kommen, die nicht aus eigener Kraft für sich sorgen können.
Meine Damen und Herren von Links, Sie reden die Situation im Land schlecht, statt die Menschen zu ermutigen. Sie wollen mehr Geld ausgeben für Sozialtransfers, die Pflege, die medizinische Versorgung usw. Wenn Sie das alles wollen, dann sagen Sie aber auch, dass damit die Belastungen für die Arbeitnehmer steigen werden. Ich werfe Ihnen vor, dass Sie mit dieser ständigen Diskussion nichts, aber auch gar nichts dazu beitragen, dass die ältere Generation zur Selbstverständlichkeit gehört und ein wichtiger Teil der Gesellschaft und eben nicht nur ein Kostenfaktor ist.
Sie schüren Ängste bei den Senioren und bei den Beitragszahlern und wollen dann die Retter sein, die durch Verteilung von Wohltaten jedem alles versprechen. 40 Jahre DDR haben leider nicht gereicht, um zu lernen, dass man nur das ausgeben kann, was man einnimmt. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ja heute früh ausführlich über die Rente gesprochen. Ich möchte
auf einen Artikel eingehen, der gestern im „Neuen Deutschland“ zu lesen war.
- Ja, ja, das „Neue Deutschland“. Das war schon zu DDR-Zeiten so. Mein Vater hat immer gesagt: Du musst wissen, was der Feind macht, also lies alles.
Im „Neuen Deutschland“ steht:
„Wir können nur hoffen, dass die CDU diese Fahne nicht nur im Wahlkampf hochhält.“
Gemeint ist die Angleichung der Renten. Was Sie in dieser Zeitung nicht schreiben, ist,
dass es eine Initiative aus Thüringen ist, die lange vor der Sommerpause gestartet wurde, und dass wir die Initiative stärken und ihr gemeinschaftlich als Ostländer beitreten.
Weiter ist zu lesen - das ist hochinteressant; das „Neue Deutschland“ zu lesen sollte ich mir angewöhnen -:
„Würde die gleiche Punktebewertung wie in Westdeutschland gelten, dann wäre der ostdeutsche Durchschnittsrentner um 144 Euro im Monat reicher.“
Wie Sie darauf kommen, würde mich echt interessieren. Ich will Ihnen auch sagen, warum. Die Rente ist eine komplizierte Geschichte. Ich nenne Ihnen einmal die Punktwerte: im Osten 23,34; im Westen 26,56. Der Höherwertigkeitsfaktor - darauf kommt es an - liegt im Westen bei 1,0 und im Osten bei 1,18. Die Werte multipliziert, ergeben folgendes Bild: 26,56 x 1 = 26,56 und 23,34 x 1,18 = 27,60. Nun erklären Sie mir mal bitte, wie es da sein kann, dass uns 144 Euro an Rente fehlen. Die Polemik geht weiter! Es ist wirklich traurig, insbesondere wenn ich bedenke, wer vor allem das „Neue Deutschland“ liest.
Uns liegen zwei Anträge vor. Die Überschriften sind gleich: Angleichung des Punktwertes. - Aber Sie nehmen, da Sie den Höherwertigkeitsfaktor beibehalten wollen, einen Paradigmenwechsel vor: Alle sind gleich, nur die ostdeutschen Rentner sind gleicher. - Entweder wir wollen einen gleichen Punktwert, oder wir wollen ihn nicht. Und dann darf man eines nicht vergessen: Es gibt die alten Bundesländer, die 6 Milliarden Euro zahlen. Die müssen wir erst einmal auf unsere Seite ziehen. Ich würde raten, wir gehen erst einmal ganz bescheiden heran und sagen, wir wollen einen einheitlichen Punktwert, statt schon wieder utopische Forderungen zu stellen. Deswegen bitte ich Sie, dass Sie unserem Antrag zustimmen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich wollte ich gar nicht reden, weil Sylvia Lehmann den Plan und den Werdegang der UN-Konvention bzw. des Antrags beschrieben hat. Aber nun muss ich doch etwas sagen: Frau Kolodzeike, schämen Sie sich eigentlich nicht?!
Sie reden hier davon, dass Behinderte ausgegrenzt würden. Ich denke da mal an DDR-Zeiten.
Wo haben Sie denn da einen Behinderten auf der Straße gesehen?! Wir sollen an einem Teilhabeplan mitarbeiten. Das machen wir gern. Aber denken Sie auch bitte daran, wie Behinderte zu DDR-Zeiten behandelt wurden! - Das kann man also so einfach nicht stehen lassen.
Frau Lehmann hat bereits gesagt, dass wir das Behindertengleichstellungsgesetz novellieren wollen.
Ja, bitte.
Das ist richtig. Trotzdem darf man doch wohl einmal auf die Situation zu DDR-Zeiten hinweisen und die Frage aufwerfen, wie damals mit Behinderten umgegangen wurde.
(Beifall bei der CDU und der DVU - Zurufe von der Frak- tion DIE LINKE - Dr. Klocksin [SPD]: Das ist keine Argu- mentation! Ich finde das völlig unangemessen! Schämen sollten Sie sich! - Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)
- Herr Klocksin, jetzt rede ich. - Ich denke, wir alle sollten an der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes arbeiten; wir werden eine Novelle machen. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass wir Gesetze machen können noch und nöcher, dass aber jeder für sich mit behinderten Menschen umgehen muss, Barrieren abbauen muss, damit die Behinderten in der Gesellschaft auch eine Chance haben. - Vielen Dank.
Experten haben in den zurückliegenden Wochen mehrfach darauf hingewiesen, dass die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die an Verhaltensstörungen leiden, in den letzten Jahren zugenommen hat. Sie machen unter anderem den wachsenden Leistungsdruck und die mangelnde Erziehungskompetenz vieler Eltern dafür verantwortlich. Als problematisch werden auch die Störungen im Sozialverhalten eingeschätzt.
Ich frage die Landesregierung: Welchen Handlungsspielraum sieht sie, um insbesondere die Erziehungskompetenz der Eltern nachhaltig zu verbessern?
Herr Minister, solche Nachrichten erschrecken ja grundsätzlich. Sie verfolgen diesen Fall jetzt, haben das Landesjugendamt, das zuständige Schulamt usw. eingeschaltet. Was tun Sie wenn Sie es nicht schon getan haben - oder was schwebt Ihnen vor, um generell besser zu kontrollieren, damit so etwas gar nicht erst passieren kann?
Das Bundesland Baden-Württemberg hat zusammen mit anderen Bundesländern einen Gesetzentwurf zum Verbot organisierter Sterbehilfe in den Bundesrat eingebracht. Über diesen Gesetzentwurf wurde am 4. Juli 2008 im Bundesrat beraten.
Ich frage die Landesregierung: Wie hat sie sich zu diesem Gesetzentwurf positioniert?
Frau Ministerin, es gibt Zeitungsberichten zufolge „Dignitas“, die anbietet, in der Bundesrepublik Deutschland Sterbehilfe auf kommerzieller Basis zu leisten. Wie kann man ein Vorschubleisten verhindern? Wenn wir in der Bundesrepublik ein Gesetz schaffen, das die aktive Sterbehilfe verbietet, welche Handhabe hat das gegenüber dem Einkaufen von „Dignitas“ zum Beispiel?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich meine, das, was wir heute beschließen sollen, ist ein gutes Rettungsdienstgesetz. Unsere Anforderungen sind hoch: an die Ausstattung, an die Qualifikation, an die Hilfsfrist. Jedem, der den Rettungsdienst schon einmal gebraucht hat, sind 15 Minuten natürlich wie eine Ewigkeit vorgekommen. Mit der Festlegung auf 15 Minuten kommen wir aber gut zurecht. Das ist also der richtige Schritt.
Wir müssen leider feststellen, dass im ländlichen Raum oftmals der Rettungsdienst statt des notärztlichen Bereitschaftsdienstes gerufen wird. Also wird der Rettungsdienst immer bedeutungsvoller für uns. Deswegen steht im Gesetz, dass die Krankenhäuser im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit Ärzte für den Rettungsdienst bereitstellen sollen. Das ist gut und richtig. Ursprünglich sollte ein Bußgeld verhängt werden; diesen Paragrafen haben wir gestrichen. Das wollen wir nicht, denn es
geht immer nach der Leistungsfähigkeit der Häuser. Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, dass - nach einer Zusatzqualifikation - ambulant tätige Ärzte im Rettungsdienst eingesetzt werden können. Damit haben wir ein an die Gegebenheiten angepasstes, sehr gutes Rettungsdienstgesetz.
Ich muss noch etwas zur Wasserrettung sagen. Die Anhörung hat es gezeigt: Es war von den Beteiligten vielleicht nicht ganz geschickt, darauf abzustellen, wie viele Tote sie aus den Gewässern geborgen haben. Sie hätten anschaulicher darstellen sollen, dass es nicht nur darum geht, Tote zu bergen, sondern Infarktpatienten oder vom Ertrinken Bedrohte usw. zu retten. Dass wir die Wasserrettung mit aufgenommen haben, finde ich außerordentlich wichtig. Wir fluten gerade die Gruben in der Lausitz; wir sind ein wasserreiches Land. Da ist es geradezu logisch, dass wir die Wasserrettung einbeziehen.
Ich möchte noch einmal unterstreichen, was Frau Dr. Münch schon sagte: Vorhaltekosten sind Kosten der Kommunen. Dafür sind die Kommunen zuständig. Um die Krankenkassen beteiligen zu können, müssen wir die Kette Rettung - Rettungswagen Krankenhaus einschätzen. Man darf auch nicht vergessen, dass die Krankenkassen unsere Mitgliedsbeiträge verwalten. Daher muss genau darauf geachtet werden, wie sie eingesetzt werden.
Frau Wöllert, ich bin ein bisschen bei Ihnen: Es stimmt, dass ich in der 1. Lesung die Verhandlungslösung als guten Schritt bezeichnet habe. Die Wasserrettung ist jetzt eine Verhandlungslösung in kleiner Form. Es müssen sich also die Krankenkassen und die Betreiber der Wasserrettung an einen Tisch setzen und etwas aushandeln. Diese kleine Verhandlungslösung finde ich gut.
In dieser Legislaturperiode geschieht es sicherlich nicht mehr, aber das Rettungsdienstgesetz wird permanent angepasst. Vielleicht kommen wir irgendwann einmal dahin, eine große Verhandlungslösung zu finden. - Herzlichen Dank.
Zu Beginn des Monats stellte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung den aktuellen Drogen- und Suchtbericht vor. Darin wurde unter anderem festgehalten, dass die konsumierten Alkoholmengen bei den 12- bis 17-Jährigen massiv angestiegen sind. Jeder vierte Jugendliche trinkt den Statistiken zufolge einmal im Monat fünf Gläser Alkohol oder mehr. Besonders das sogenannte Komatrinken kann zu ernsten gesundheitlichen Folgen führen. In Thüringen soll dies nun durch ein neues Gaststättengesetz untersagt werden.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Beabsichtigt sie angesichts dieser alarmierenden Zahlen ähnliche Veränderungen in der Gesetzgebung?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diesem Nachtragshaushalt ist in den vergangenen Monaten ein langer Verhandlungsprozess vorausgegangen. Dass diese Auseinandersetzung in der Koalition mit einiger Schärfe ausgetragen wurde, hatte viele Gründe; nicht immer waren sie sachlicher Natur.
Jedoch auch in der Sache waren die Differenzen zum Teil erheblich. In einigen grundsätzlichen Fragen, zum Beispiel beim Lohnabstandsgebot und dem Umgang mit gesellschaftlichen Leistungsträgern, gab es zwischen CDU und SPD unterschiedliche Vorstellungen. Entsprechend schwierig verliefen die Verhandlungen.
Für die CDU-Fraktion ist unter dem Strich entscheidend, dass gerade beim Sozialticket dem Drängen nach mehr staatlicher Umverteilung mit der Gießkanne Einhalt geboten wurde. Der Vorschlag von einem landesweiten Rundreiseticket zu einem Bruchteil des eigentlichen Preises war falsch und unsozial. Viele Menschen, die täglich acht Stunden und mehr arbeiten, dafür weite Wege zurücklegen und stark steigende Benzinpreise aus der eigenen Tasche bezahlen müssen, hätten hierfür zu Recht kein Verständnis gehabt.
Es ist deshalb wichtig, dass wir eine Lösung gefunden haben, die gerade den Menschen hilft, die neben ihrem Arbeitsein
kommen auf staatliche Hilfe angewiesen sind. So ist aus dem Sozialticket ein Mobilitätsticket geworden. Damit können sich vor allem Aufstocker die Mobilität leisten, die erforderlich ist, um in Arbeit zu kommen und diese dauerhaft auszuüben. Das ist ein vernünftiger Ansatz, denn er setzt positive Anreize zur Arbeitsaufnahme und hilft den Leistungsträgern im untersten Einkommensbereich.
Wir konnten als CDU-Fraktion unsere Forderung einbringen - Sie merken es schon: vorhin wurden die SPD-Forderungen eingebracht, jetzt werden die CDU-Forderungen vehement vorgetragen; ich denke, wir haben einen Kompromiss gefunden -, bedrohte Oberschulen im ländlichen Raum zu erhalten. Durch unser konsequentes und beharrliches Eintreten ist es gelungen, in begründeten Ausnahmefällen die Mindestschülerzahlen von 2 mal 15 auf 2 mal 12 zu senken. Viele Schulschließungen können damit abgewendet werden; das haben wir bereits erlebt.
Neben dem Erhalt von Schulstandorten ist auch die Neuregelung der Schülerbeförderung ein Erfolg. Die Kreise sind nicht mehr gesetzlich verpflichtet, Elternbeiträge zu erheben. Werden die Elternbeiträge abgeschafft oder sozial gestaffelt - entweder nach dem Einkommen oder nach der Kinderzahl -, erhalten die Kreise einen finanziellen Ausgleich vom Land. Insgesamt sind im Landeshaushalt hierfür 4 Millionen Euro im Jahr bereitgestellt. Das bedeutet in der Konsequenz eine Entlastung von Familien mit Kindern.
Ein weiterer Bestandteil des Nachtragshaushalts ist der Schulsozialfonds, der jährlich mit 2,2 Millionen Euro ausgestattet wird. Mit diesem Geld sollen Schüler aus einkommensschwachen Familien im Schulalltag konkret unterstützt werden, etwa bei den Kosten für das Mittagessen, bei Exkursionen oder beim Erwerb von Unterrichtsmaterialien. Kein Kind soll aus finanziellen Gründen von schulischen Angeboten ausgeschlossen werden.
Die Verteilung dieser Mittel bedeutet aber auch eine hohe Verantwortung der Entscheidungsträger vor Ort. Auch Leistungserbringer, die ganztägig arbeiten, aber nur ein sehr geringes Einkommen beziehen und zum Beispiel Klassenfahrten für ihre Kinder nicht allein schultern können, müssen berücksichtigt und entlastet werden.
Die Finanzierung von Klassen- und Hortfahrten ist in der entsprechenden Richtlinie der ARGEn geregelt. Diese Fahrten werden von den ARGEn getragen.
- Dann sind es Klassenfahrten.
Zur Finanzpolitik. Der Nachtragshaushalt sieht für 2008 und 2009 Mehrausgaben von insgesamt 8,8 Millionen Euro vor. Aus finanzpolitischer Sicht sind diese zusätzlichen Ausgaben schmerzlich. Das gilt vor allem mit Blick auf die langfristige Einkommensentwicklung. Es ist allgemein bekannt, dass in den nächsten Jahren die Zuschüsse von Bund und EU stark zurückgehen werden. So läuft 2019 der Solidarpakt II aus. Brandenburg hat damit jedes Jahr 1,5 Milliarden Euro weniger zur Verfügung.
Diese Entwicklung auf der Einnahmenseite steht fest und ist nicht beeinflussbar. Es muss deshalb klar sein, dass für zusätzliche Ausgabenwünsche, die über das Beschlossene hinausgehen, kein Spielraum besteht.
Herr Christoffers, wenn wir an einer Stelle mehr wollen, müssen wir sagen, an welcher anderen Stelle wir streichen wollen. Höhere Steuereinnahmen sind einmalige zusätzliche Einnahmen, die nicht einfach verfrühstückt werden dürfen. Wenn wir das im Jahr 2009 doch tun, dann haben wir in den Jahren 2010 und 2011 die Kosten zu tragen. Wer will am Ende wo streichen?
Vor diesem Hintergrund ist die vorhersehbare Forderung der LINKEN nach einer Aufstockung des Nachtragshaushalts bereits heute prinzipiell abzulehnen. Zu dem Ruf nach Mehrausgaben, zum Beispiel für Kitas, ist Folgendes anzumerken: Bei den Kita-Ausgaben gab es bereits in den vergangenen Jahren eine deutliche Steigerung. 2006 betrug der Ansatz noch 123 Millionen Euro; in diesem Jahr sind es bereits 137 Millionen Euro, also 14 Millionen Euro mehr. Im Jahr 2009 findet ein weiterer Aufwuchs auf 147 Millionen Euro statt. Mit der Novellierung des Kita-Gesetzes stehen seit 2007 jährlich 4 Millionen Euro zusätzlich bereit, um die Qualität in den Kitas zu verbessern. Durch verbindliche Bildungsstandards, einheitliche Sprachstandserhebungen und Bestandsschutz bei Arbeitslosigkeit sind wir einen großen Schritt vorangekommen.
Die LINKE dagegen unterbreitet widersprüchliche Vorschläge. Während Herr Christoffers anregt, die Kita-Ausgaben um 4 Millionen aufzustocken, hat Frau Große eine ganz andere Idee. Sie hat nämlich vor wenigen Wochen gesagt, wir bräuchten 26 Millionen Euro mehr. Das ist keine seriöse Haushaltspolitik.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Nachtragshaushalt entlasten wir Leistungsträger. Das ist unser Wille. Es wird im Ausschuss noch viele Diskussionen dazu geben. Wir bitten um Zustimmung zur Überweisung.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin noch etwas schockiert über den Redebeitrag von Frau Wöllert, weil ich ihn eigentlich nicht verstanden habe.
- Der letzte Satz war: Wir streichen immer mehr Geld. - Die Schlussfolgerung daraus wäre ja: Gebe ich 1 Million in das Netzwerk, dann funktioniert es von vornherein. - Das ist ein falscher Ansatz. Darüber bin ich sehr enttäuscht.
Dennis, Jessica, die Kinder von Brieskow-Finkenheerd - all diese Fälle waren ein großer Schock. Die Meldungen in den Zeitungen reißen leider nicht ab. Wir glauben, dass jedes Kind ein Wunschkind ist, aber wahrscheinlich ist das nicht so.
Das Netzwerk „Gesunde Kinder“ ist der richtige Weg, der richtige Schritt und der richtige Ansatz. Das Netzwerk wurde zuerst in Lauchhammer installiert, und ich habe die Worte von Frau Weber und Herrn Dr. Kapinski im Ohr, die da sagen: Wir kommen mit ganz wenig Geld aus. Wir haben Sponsoren gefunden. Wir haben ganz viele Paten, die ehrenamtlich engagiert darin mitarbeiten. - Man muss also nicht immer nur schreien. Ich will an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Ob nun 111 oder 150 Paten - es ist doch hervorragend, wenn wir in drei Netzwerken 150 Leute gefunden haben - jeden Alters, sie sind arbeitslos oder gehen arbeiten -, die sich als Paten zur Verfügung stellen, sich schulen lassen - also auch viel Zeit investieren -, die in die Familien gehen. All jenen, die sich dazu bereit erklären, muss man ein herzliches Dankeschön sagen.
Ja, klar. Das geht ja nicht von meiner Redezeit ab.
Nein. Ich sage Ihnen auch, warum, Frau Wöllert. Das war wie ein Modellprojekt. Die sollten nach einem halben Jahr wissen, was nach der Phase herauskommt. Sie hatten viel mehr Aufwand, brauchten viel mehr an Material usw., wodurch dieses Geld gerechtfertigt war. Es war wie bei dem Modellprojekt Gemeindeschwester. Sie haben ein Startkapital bekommen, an dem die anderen Netzwerke jetzt alle partizipieren.
Was mich ein bisschen traurig stimmt, ist, dass nur 60 % der Schwangeren erfasst werden. Erfreulich ist, dass die Minderjährigen oder die Unter-18-Jährigen gern Paten nehmen.
Es mag sein, dass man, wenn man den Bericht liest, viel daran findet, was einem von vornherein bekannt war. Ich möchte aber drei Forderungen aufmachen, die mir ganz wichtig sind. Die erste Forderung ist gleichzeitig eine Bitte, und zwar an alle Schwangeren, in deren Nähe es ein Netzwerk gibt. Derzeit nehmen 53 % der Schwangeren einen Paten. Wir wollen genau die Familien erreichen, die einen Paten nötig hätten. Wenn also 80 bis 90 % der Schwangeren einen Paten nehmen würden, hätte dies in der Öffentlichkeit nicht einen gewissen Beigeschmack, dass die Leute nämlich sagen: Was, du hast einen Paten? Na, dann stimmt bei dir etwas nicht. - Daher lautet meine Bitte: Schwangere müssten die Möglichkeit, einen Paten zu nehmen, viel mehr nutzen, dann entfiele nämlich die Stigmatisierung.
Die zweite Forderung ist ebenfalls gleichzeitig eine Bitte. Sie betrifft die Elternschulungen. Es macht mir Sorgen, dass nur 10 % der Eltern zur angebotenen Elternschulung gehen. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen: Mein zweites Kind hat sich ein Vierteljahr lang tagsüber ausgeschlafen und dafür nachts geschrien. Dass ich da verzweifelt war, können sich die, die Kinder haben, wahrscheinlich gut vorstellen, auch, dass manche mit einer solchen Situation überfordert sind. Wir haben das geregelt gekriegt, aber manche Eltern stoßen wirklich an ihre Grenzen. Wir müssen es schaffen, alle Eltern oder viele Eltern über die Familienhelfer oder wie auch immer anzusprechen, dass sie an Elternschulungen teilnehmen. Da kann man eine Kinderbetreuung einrichten, damit die Leute auch wirklich kommen, die Schulung kann kostenfrei sein und in kleinen Gruppen stattfinden, damit das ein bisschen intimer ist usw. Die Elternschulungen halte ich also für ganz wichtig.
Meine dritte Forderung - da komme ich noch einmal auf Babyklappen und anonyme Geburten zu sprechen -: Wir reden im Netzwerk „Gesunde Kinder“ über Schwangere, die erfasst werden, die zur Schwangerenberatung gehen, die bereit sind, sich medizinisch betreuen zu lassen. Wir müssen aber auch Wege finden, die Frauen anzusprechen, die ihre Schwangerschaft
- aus welchem Grund auch immer - verheimlichen wollen oder müssen. Wir brauchen also Angebote, und da ist für mich das Netzwerk das Angebot überhaupt!
Babyklappen - da herrscht im Moment Aktionismus. Das ist nicht der richtige Ansatz. Es ist wirklich ein guter Wille, wie Martina Münch gesagt hat, der dahinter steht, aber wir behandeln weder die Frau noch das Kind. Wir haben eine anonyme Frau und ein anonymes Kind. Wir müssen dieses Netzwerk nutzen, um in unserem Land den Kliniken zu ermöglichen, anonym zu entbinden, damit die Frau und auch das Kind, das da irgendwo übrig bleibt, versorgt werden. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Das Netzwerk halte ich für hervorragend, und ich freue mich schon, dass wir das im ganzen Land wirklich flächendeckend verbreiten können. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Einführung der Pflegeversicherung zum 1. Januar 1995 wurde die Sozialversicherung um eine fünfte Säule ergänzt. Neben Krankenversicherung, Berufsunfallversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung gab es von diesem Zeitpunkt an die Möglichkeit, auch für den Pflegefall vorzusorgen. Die rechtlichen Grundlagen sind im SGB XI - Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit - verankert.
Eingeführt wurde die Pflegeversicherung, weil die Möglichkeit, Familienangehörige zu pflegen, zum damaligen Zeitpunkt stark eingeschränkt war. Jemand, der gepflegt hat, war finanziell nicht abgesichert. Doch nicht nur das. Vor der Einführung der Pflegeversicherung mussten Pflegekosten selbst bezahlt werden. Wenn die eigenen Mittel nicht mehr ausreichten, musste entsprechend Sozialhilfe beantragt werden. Mit der Einführung der Pflegeversicherung waren somit nicht nur die zu Pflegenden und die Pflegenden besser gestellt, sondern auch die Kommunen, die von Sozialhilfeausgaben entlastet wurden.
Die Pflegeversicherung hat von Anfang an eine Vielzahl von Leistungen angeboten. Die Zahl der Leistungsempfänger steigt aufgrund der demografischen Entwicklung kontinuierlich an. Wenn man nur einmal die Jahre 2004 bis 2006 zugrunde legt, ist sie bundesweit von 1,900 Millionen im Jahr 2004 auf 1,969 Millionen im Jahr 2006 gestiegen. Gleichzeitig sind die Ausgaben für Pflege von 17,6 Milliarden Euro im Jahr 2004 auf 18 Milliarden Euro im Jahr 2006 angestiegen.
Auch für das Land Brandenburg lässt sich ein Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen feststellen. Im Jahr 2005 erhielten 74 600 Personen Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz. Gegenüber dem ersten Jahr der Erhebung der Daten zur Pflegeversicherung, dem Jahr 1999, ist das eine Steigerung um 15,9 %.
Am Jahresende 2005 erhielten 36 424 Brandenburger Pflegegeld. 2 531 Personen kombinierten dabei die Möglichkeit von Geld- und Sachleistungen. Der Rest beanspruchte die reine Geldleistung. Die Pflegebedürftigen, die ausschließlich Pflegegeld in Anspruch nahmen, wurden grundsätzlich von Familienangehörigen oder Bekannten und Nachbarn in ihrer Umgebung betreut und gepflegt. Das ist eine schwere und verantwortungsvolle Aufgabe, die uns allen großen Respekt abverlangt.
Wie rasant sich die Pflegebedingungen verbessert haben, zeigt eine durch das MASGF in Auftrag gegebene Analyse zum Zustand der Pflegeheime. Nach der Wende waren 255 von 258 Heimen in Brandenburg in einem mehr oder wenigen schlechten Zustand. Nur drei der Einrichtungen entsprachen dem Stand der Heimmindestbauverordnung. Wer sich in den Einrichtungen auskannte, weiß, dass die Belegung sehr gemischt war, das heißt, geistig Behinderte und Suchtkranke waren zum Teil ebenfalls in den Einrichtungen für ältere Menschen untergebracht. Diese Situation war nicht haltbar. Zum damaligen Zeitpunkt wurde ein Bedarf von 9 400 Pflegeplätzen in den Pflegestufen III und IV ermittelt.