Beginn meiner Rede möchte ich eindeutig feststellen, dass sich die CDU-Fraktion klar und deutlich für die Beibehaltung der BSE-Tests ausspricht, und das aus zwei Gründen. Zum einen sehen wir darin eine notwendige Maßnahme für den Schutz der Verbraucher. Zum anderen wird den Erzeugern damit die Sicherheit gegeben, dass ihre Tiere einer Verwertung zugeführt werden können.
Aber wir sind auch der Meinung, dass der Sonderweg in Deutschland, abweichend von den Bestimmungen der Europäischen Union Tiere schon ab dem 24. Lebensmonat und nicht erst ab dem 30. Lebensmonat, wie in den meisten anderen Ländern der EU üblich, auf BSE zu testen, keinen höheren Gesundheitsschutz für die Verbraucher mit sich bringt.
Ich muss auch auf den Presseartikel der Bundestagsabgeordneten Cornelia Behm hinweisen, in dem sie versucht, uns von unserem Vorhaben abzuhalten. Sie sagt, dass man erst einmal abwarten müsse und eine Generation von Rindern zur Schlachtung zur Verfügung stehen müsse, die garantiert ohne Tiermehl gefüttert worden sei. Sie hat dabei aber vergessen, dass dieses Fütterungsverbot seit dem 01.01.2001 besteht, das heißt bereits 48 Monate, und dass in dieser Zeit fast zwei Generationen schlachtfähiger Rinder getestet werden konnten. - Vielleicht zählt Fachwissen nicht gerade zu ihrer Stärke.
Wissenschaftliche Untersuchungen sagen klar aus, dass eine Feststellung der Krankheitserreger bei Rindern unter 30 Monaten ausgeschlossen werden kann, quasi nicht möglich ist. Die bisherigen Untersuchungsergebnisse bestätigen das eindeutig, denn kein Tier dieser Altersgruppe wurde bisher positiv getestet. Es ist vor allem auch deshalb kein Gewinn für den Verbraucher, wenn zur gleichen Zeit auf der Ladentheke neben deutschem Rindfleisch auch Rindfleisch aus den anderen Ländern der Europäischen Union angeboten wird, Fleisch von Tieren aus Ländern, die den Test, so wie die EU das fordert, ab dem 30. Monat vornehmen, ganz zu schweigen von den Angeboten an Rindfleisch aus Übersee, wo ein Test auf BSE überhaupt nicht üblich ist.
Des Weiteren muss man dazu feststellen, dass praktisch von jedem Tier, das geschlachtet wird, egal, ob BSE-positiv oder BSE-negativ getestet, das Risikomaterial ohnehin entfernt wird. Bislang fehlt jeglicher Nachweis durch die Wissenschaft, dass BSE durch den Genuss von Fleisch tatsächlich auf den Menschen übertragen werden kann. Wir fordern deshalb mit unserem Antrag die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für eine Angleichung an das EU-Recht weiterhin einzusetzen. Das Votum des Landtages ist dafür wichtig und nicht nur das Votum der Landesregierung.
Die Untersuchung der Tiere unter 30 Lebensmonaten ist zudem eine zusätzliche Kostenbelastung für die Erzeuger. Herr Folgart sagte bereits, dass jeder Test 24 Euro kostet. Wenn das Schlachttier älter als 30 Monate ist, werden davon 6 Euro durch die Europäische Union erstattet. Die Mehrzahl der Tiere wird aber bereits in einem jüngeren Lebensalter geschlachtet. Bei diesen jüngeren Tieren zahlt die EU keinen Zuschuss. Der volle Betrag in Höhe von 24 Euro pro Tier wird den Bauern angelastet. Wir meinen, dass das eine unnötige Belastung für die Landwirte ist. Auch aus dieser Sicht ist eine Angleichung an das EU-Recht dringend geboten.
Frau Wehlan, Sie sprechen von geringen wirtschaftlichen Vorteilen. Wenn ich nur 50 % der in Brandenburg geschlachteten
60 000 Tiere bewerte - 30 000 mal 24 Euro -, dann sind das bei mir 720 000 Euro zusätzliche Kosten für die Landwirte. Das ist für mich schon eine beachtenswerte Größe.
Ein weiteres Ärgernis der Erzeuger und vor allem Fachleute ist das weitere Festhalten an der Kohortentötung. Obwohl längst erwiesen und allen Fachleuten bekannt ist, dass BSE eine Einzeltiererkrankung ist, wird an dieser Maßnahme festgehalten.
Wir sind nicht der Auffassung des Deutschen Bauernbundes, der im Herbst des vergangenen Jahres die generelle Abschaffung des BSE-Tests forderte, aber sind sehr wohl für eine nüchterne und sachliche Einschätzung der Situation. Wir sind dafür, daraus auch die entsprechenden Schlussfolgerungen zu ziehen. Deshalb unser Antrag und unsere Aufforderung an die Landesregierung, in dieser Richtung tätig zu werden, wobei auch gesagt werden muss, dass wir jederzeit im Ausschuss die Möglichkeit haben, uns zusätzlich über neue Erkenntnisse oder andere Entwicklungen informieren zu lassen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die EG-Verordnung 999/2001 sieht eine Durchführung von BSE-Tests lediglich für Rinder ab einem Alter von 30 Monaten vor. Der Antrag der Koalitionsfraktionen ist also prinzipiell nichts anderes als die Durchsetzung dieser Verordnung im Land Brandenburg.
Sie wissen, dass unsere DVU-Fraktion die Inhalte von EG-Verordnungen stets sehr kritisch prüft, weil sie leider nicht immer zum Nutzen unserer Menschen ausfallen. Bei der BSE-Problematik verlassen wir uns jedoch auf die bisher vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse. Da heißt es, dass Tests bei jüngeren Rindern überhaupt nicht aussagekräftig sind. Diese Auffassung vertritt übrigens auch Niedersachsens Landwirtschaftsminister. Er erklärt, dass er sich auch weiterhin für das Testalter von 30 Monaten nach europäischem Standard einsetzen werde.
Da die Wissenschaft für die 30-Monate-Regelung bei Rindern eintritt und dies somit eine Entscheidung für die Verbraucher ist, muss nur noch die Frage der Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirtschaftsbetriebe im europäischen Maßstab gestellt werden.
In den Ländern der Europäischen Union gilt fast ausnahmslos die eingangs genannte EG-Verordnung. Hierzu ist eindeutig festzustellen, dass unsere Landwirte gegenüber den Landwirten der anderen EU-Länder derzeit benachteiligt sind. Das sind die Fakten, das belegen die Zahlen. Dieser Zustand muss schnellstens bereinigt werden.
Rund 13 Millionen Rinder aus Deutschland stehen 60 Millionen Rindern aus der übrigen EU gegenüber. In diesem Zusammenhang ist auch die so genannte Kohortentötung nicht nachvollziehbar. Abgesehen davon, dass der Nutzen in puncto Verbraucherschutz gleich null ist, treibt diese Maßnahme die betroffenen Landwirte an den Rand des Ruins. Mitunter ver
Bei Beachtung aller Fakten findet der vorliegende Antrag die Zustimmung unserer Fraktion. - Ich bedanke mich.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verbraucherschutz ist kein Selbstzweck. Verbraucherschutz ist der Schutz von Arbeitsplätzen. Wir alle wissen, worüber wir reden; dazu brauchen wir uns nur anzuschauen, was im Jahr 2000 auch im Land Brandenburg vor dem Hintergrund der BSE-Krise in den landwirtschaftlichen Betrieben passiert ist.
Ich möchte vorwegnehmen: Ich begrüße den Antrag der Koalitionsfraktionen zur Anhebung der Altersgrenze für BSE-Tests bei Schlachtrindern. Ich tue dies, ohne den hohen Standard des Verbraucherschutzes in Brandenburg aus dem Auge zu verlieren oder diesen Schutz etwa absenken zu wollen. Aus diesem Grund bin ich auch von der Notwendigkeit überzeugt, die Forschung auf dem Gebiet der Transmissiblen Spongiformen Enzephalopathie voranzutreiben, und unterstütze dieses Anliegen weiterhin.
Die im Jahr 2000 in Deutschland bundesweit festgestellte gefährliche Tierkrankheit hat alle getroffenen Maßnahmen gerechtfertigt. Nicht zuletzt aufgrund dieser Maßnahmen konnte das Vertrauen der Verbraucher wieder hergestellt und konnten die Betriebe wieder in sicheres Fahrwasser geleitet werden. Die eingeleiteten Bekämpfungsverfahren haben sich als wirkungsvoll und zum größten Teil auch als effizient erwiesen.
Inzwischen hat sich die Diskussion zum Thema BSE in der Bevölkerung, in der Öffentlichkeit, in Fachkreisen und auch in den Behörden weitgehend versachlicht. Nach dem Erlass der vorhin bereits zitierten EG-Verordnung Nr. 999 aus dem Jahr 2001 ergibt sich die BSE-Untersuchungspflicht seit dem 1. Juli 2001 unmittelbar aus geltendem europäischen Recht. Danach sind mit einem BSE-Schnelltest alle über 30 Monate alten, für den menschlichen Verzehr geschlachteten Rinder zu untersuchen. Deutschland macht von der Ermächtigung im EURecht Gebrauch und untersucht alle über 24 Monate alten, für den menschlichen Verzehr geschlachteten Rinder. Damit werden - das wurde von verschiedenen Rednern schon angeführt mehr Untersuchungen durchgeführt, als die europäische Richtlinie zwingend fordert.
Für Brandenburg bedeutet dies, dass jährlich über 8 000 zusätzliche Untersuchungen bei Tieren im Alter zwischen 24 und 30 Monaten durchgeführt werden; bisher wurde dabei kein einziger BSE-Fall festgestellt.
Würde das Alter für die BSE-Untersuchung bei aus Deutschland stammenden geschlachteten Rindern auf 30 Monate heraufgesetzt, nähme laut einem Gutachten der Bundesfor
schungsanstalt für Viruserkrankungen der Tiere auf der Insel Riems das Verbraucherschutzniveau nicht ab. Eine Gefährdung der Bevölkerung sei dadurch nicht zu erwarten. Mein Haus kann insofern dem Anliegen des Antrags folgen und sich für eine Anpassung der deutschen Untersuchungspraxis an das europäische Vorgehen aussprechen. In Frankreich und Italien ist diese Anpassung - Herr Folgart ist kurz darauf eingegangen bereits im Jahr 2004 erfolgt.
Erstens: Aufgrund der bisher gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse wird sich die Landesregierung Brandenburg in Übereinstimmung mit anderen Bundesländern im Bundesrat dafür einsetzen, auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass die nach einem BSE-positiven Herdenbefund bei Rindern zwingend vorgeschriebene Tötung der Kohortentiere aufgehoben wird.
Ich möchte zum besseren Verständnis zum Begriff Kohorte erklären: „Kohorte“ stammt aus dem Römischen Reich und bedeutet „ein Zehntel einer römischen Legion“. Es wird allerdings nicht ein Zehntel der Herdentiere geschlachtet, sondern die gesamte Herde vernichtet. Ich denke, dies ist vor dem Hintergrund, dass eine Von-Tier-zu-Tier-Übertragung bisher nicht nachgewiesen werden konnte - Herr Helm erwähnte es bereits -, nicht gerechtfertigt.
Zweitens: Der Rückgang der BSE-Erkrankungsrate in Deutschland von 125 Fällen im Jahr 2001 auf etwas mehr als 60 Fälle im Jahr 2004 zeigt, dass das aus dem Jahr 2000 stammende totale Verbot der Verfütterung von tierischen Proteinen und Fetten richtig und notwendig war. Die Maßnahme, derartige Futtermittel aus dem Nahrungskreislauf der landwirtschaftlichen Nutztiere zu verbannen, hat meines Erachtens zu einem Rückgang der positiv-getesteten Rinder geführt. So hat sich die Anzahl der BSE-Fälle in den Jahren 2001 bis 2004 bundesweit halbiert. Insofern ist es verantwortungsvoll, diese bewährte Maßnahme für Wiederkäuer so lange beizubehalten, bis die Ursachen und Übertragungswege von bzw. für BSE schlussendlich geklärt sind. Genau wie Sie sehe ich hierbei die Fachexperten, insbesondere die Wissenschaft, gefordert.
Ich halte den heutigen Antrag nicht für folgenlos. Die Landesregierung bemüht sich zwar seit Jahren - auch in der Diskussion mit der Bundesregierung und anderen Bundesländern um eine Anpassung dieser Maßnahmen, aber, Frau Wehlan, eine Unterstützung des Landtags ist uns natürlich auch sehr willkommen.
Die an uns gerichtete Bitte, im Ausschuss dazu eine Information zu geben, erfüllen wir gern. Wir werden in der nächsten Zeit im Ausschuss - auch vor dem Hintergrund des heutigen Antrags - ausführlich über den derzeitigen Stand der BSE-Forschung informieren. - Danke sehr.
Die Fraktion der PDS beantragt die Überweisung des Antrags in Drucksache 4/429 - Anhebung der Altersgrenze für BSE
Tests - an den Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag in der Sache. Wer dem Antrag in Drucksache 4/429 - Anhebung der Altersgrenze für BSE-Tests - zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Bei Stimmenthaltung der Abgeordneten der PDS-Fraktion ist der Antrag angenommen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was sich heute an Spielen in deutschen Kinderzimmern findet, erinnert bisweilen an ein Panoptikum der Brutalität. Umso erfreulicher ist es, dass manchmal auch Politiker, wie der Herr Innenminister Schönbohm, einen Weihnachtsbummel unternehmen und sich Gedanken darüber machen, welcher Gefährdung Kinder und Jugendliche durch so genannte Gewaltspiele ausgesetzt sind. Was da in manchen Spielzeugregalen steht, ist bisweilen schlicht und ergreifend menschenverachtend.
Das Problem der zunehmenden Gewalt in Computerspielen haben wir als DVU-Fraktion bereits in der Vergangenheit in diesem Hause aufgegriffen. Ich erinnere nur an unsere Initiativen aus der 3. Wahlperiode, zu finden in den Drucksachen 3/128 und 3/4325. Insofern ist es erfreulich, dass sich heute - zumindest nach Presseberichten - auch unser Innenminister endlich einmal dazu äußert. Wir sind die Letzten, die sich verweigern, wenn es darum geht, den Jugendschutz zugunsten unserer brandenburgischen Kinder und Jugendlichen zu optimieren.
Amerikanische Wissenschaftler der Columbia-Universität haben vor Jahren untersucht, inwieweit der tägliche Konsum von Gewaltdarstellungen in den Medien bei Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden aggressives Verhalten auslösen kann. Die einschlägigen Studien kommen zu dem Ergebnis, dass regelmäßige Konfrontation mit Mord- und Totschlagsszenen in Medien die Gewaltbereitschaft nachhaltig fördern kann. Dabei ging es vorwiegend um das Fernsehen.