Deshalb wurden im Frühjahr letzten Jahres - im Vorfeld des Vermittlungsverfahrens zum kommunalen Optionsgesetz durch das MASGF über die kommunalen Spitzenverbände des Landes Daten zur Be- und Entlastungssituation der Kommunen erhoben. Diese Angaben beruhten natürlich zum Teil auf Prognosen. Wer die tatsächliche Be- und Entlastungssituation der Kommunen seriös beurteilen will, muss sich auf belastbare Daten stützen können.
Schauen Sie in das Gesetz! Wenn Sie lesen können, werden Sie dem Gesetzestext entnehmen, dass die erste bundesweite Revision für März 2005 ansteht. Immerhin liegt der Januar noch vor dem März.
Daten aus dem Verwaltungsvollzug werden erst zur Revision im Oktober dieses Jahres zugrunde gelegt. Fordern Sie nicht immer Ergebnisse, bevor Daten auf dem Tisch liegen! Es wird bei Ihnen langsam albern.
Die Landesregierung muss auch nicht aufgefordert werden, sich für die finanzielle Sicherung der Kommunen im Zusammenhang mit der Revisionsklausel einzusetzen; auch das haben wir schon im Vermittlungsverfahren getan. Wir werden das auch weiterhin zum richtigen Zeitpunkt tun.
Wenn Sie mit „unverzüglichem“ Einsatz „sofortigen“ Einsatz meinen, dann sollten Sie auch hierzu noch einmal in das Gesetz schauen; denn dort ist zum Revisionsverfahren alles festgelegt.
Ich fasse zusammen: Am 1. März liegen die neueren statistischen Daten und am 1. Oktober 2005 die laufenden Verwaltungsvollzugsdaten vor. Insoweit sind wir stets auf dem neuesten Stand. Dann wird festgestellt, ob die den Kommunen zugesagte Entlastung in Höhe von 2,5 Milliarden Euro bundesweit durch den Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft - 29,1 % und unter Berücksichtigung der Einsparungen der Länder tatsächlich erreicht wird. Wir legen größten Wert darauf, dass die Entlastung der Kommunen in der zugesagten Größenordnung erfolgt.
Eines ist völlig klar: Sollte dieses Ziel nicht erreicht werden, muss eine Erhöhung des Bundesanteils erfolgen. Wenn die Gesamtsumme der Ausgleichszahlung von 2,5 Milliarden Euro zwar erreicht wird, dem Land Brandenburg bzw. seinen Kommunen aber Nachteile entstehen, werden wir uns im Interesse unserer Kommunen selbstverständlich für einen neuen Verteilungsschlüssel einsetzen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Ministerin Ziegler, die Worte am Ende Ihrer Rede habe ich sehr gern gehört. Ich würde auch gern darauf vertrauen, dass die Umsetzung Ihres Vorhaben möglich wird, vermute aber, dass wir dort stecken bleiben, wo wir schon mehrfach stecken geblieben sind, wenn es um die Kommunen geht: Wir machen nicht das, was die Kommunen erwarten, und bauen kein Vertrauen zu ihnen auf. Ich erinnere an die so genannten Entlastungsgesetze, die Belastungen gebracht haben. Ich erinnere daran, dass der Verbundschlüssel im Rahmen der Verteilung der Schlüsselmasse seit Jahren reduziert wird. Es ging stets zulasten der Kommunen. In der Folge waren die Kommunen diejenigen im Lande, die tatsächlich erhebliche Einsparungen erzielt haben, sowohl bei den Personal- als auch bei den Sachkosten.
Wir möchten, dass der Druck auf diejenigen, die uns versprochen haben, es werde keine Mehrbelastung geben, erhöht wird. Frau Ministerin, was Sie soeben gesagt haben, entspricht im Wesentlichen dem, was wir mit unserem Antrag wollen. Wir wissen, dass die Hartz-Gesetze von Haus aus mit einem Problem behaftet sind: Ein Betriebswirt hat versucht, betriebliche Regeln auf die gesellschaftlichen Prozesse umzusetzen. Das muss Probleme mit sich bringen. Wir wissen, dass seit der Einführung von Nachbesserungen geredet wird. Dies ist notwendigerweise so, weil fast täglich neue Erkenntnisse hinzukommen - insbesondere in der Clearingstelle, Frau Dr. Schröder -, was alles nicht richtig funktioniert. Wir brauchen eine ähnliche Clearingstelle für die kommunalen Belange.
Die Zahlen, die wir heute kennen, sind keine Vermutungen. Uns liegen die Ergebnisse von Umfragen aus den Kreisen zu ihrer Mehrbelastung in diesem und im nächsten Jahr vor. Diese sind erheblich.
Alle Prognosen, die aufgrund des Gesetzes und der Kenntnisse der Kommunen aufgestellt werden, gehen davon aus: Sie werden mit diesen Zahlen die Ziele des Haushalts nicht erreichen. Hauptziel war die Entlastung der Kommunen, nicht etwa ihre zusätzliche Belastung.
Auch mit dieser Ansage ist der Ministerpräsident nach anfänglichen Bedenken - vor dem Wahlkampf - durch das Land gezogen und hat, nachdem die Bedenken dann wegen des Wahlkampfes vom Tisch genommen wurden, alle auf das „Wunder von Hartz“ eingeschworen. Wir sollten sagen: Wir warten nicht auf das Wunder, wir kämpfen darum, dass wir die Belastungen, die abzusehen sind, nicht tragen müssen.
Der Antrag der PDS-Fraktion ist eigentlich ein gut gemeinter Rat, und zwar dahin gehend, jetzt, wo wir noch handeln können, mehr zu tun, als später selber mit dem blauen Wunder umgehen zu müssen.
Sie wissen, der zuständige Minister hat das auch getan. Herr Clement hat über die Jahreswende das Ruder herumgerissen und die Ziele, die vorher sehr rosig beschrieben waren, jetzt nur noch auf das Wort „Brücke“ reduziert - eine Brücke in Richtung einer möglichen Arbeit irgendwann.
Achten wir darauf, dass wir den Kommunen klare Ansagen machen! Herr Baaske hat sich in Prenzlau geäußert und dabei offen gelassen, womit die Kommunen rechnen dürfen. „Wir werden mal sehen, wie der Bund sich verhält“, das war seine Aussage in dem Forum. Das kann aber nicht die Aussage und nicht die Ansage an die Kommunen sein.
Unsere Bitte: Bleiben Sie dran! Ich unterstelle, dass Sie das wollen und müssen, denn davon hängt eine Menge ab. Verschließen Sie die Augen nicht vor den Problemen und geben Sie den Kommunen Hilfestellung!
Wir stimmen ab über den Antrag der PDS-Fraktion, Drucksache 4/430 - Ausgleich der finanziellen Mehraufwendungen der Kommunen bei der Umsetzung des SGB II (Hartz IV). Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, den bitte ich um sein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt 7. Bevor wir zum Tagesordnungspunkt 8 kommen, begrüße ich ganz herzlich Gäste von der WEQUA Lauchhammer. Seien Sie willkommen!
Bericht der Landesregierung zum Stand der Umsetzung und zu den künftigen Schwerpunkten des Stadtumbaus im Land Brandenburg (Antrag auf Vorlage eines Berichtes)
Des Weiteren liegt ein Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU in der Drucksache 4/472 vor.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der beantragenden Fraktion. Es spricht Frau Abgeordnete Böhnisch.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen - hier spreche ich besonders die Kolleginnen und Kollegen der SPD/CDUKoalition an -, es ist gut, dass Sie unsere Initiative zu einem
Zwischenbericht zum Stadtumbau so prompt aufgegriffen und mit einem Entschließungsantrag ergänzt haben.
Worum geht es in unserem Antrag? - Das Förderprogramm Stadtumbau Ost läuft seit 2001. Seitdem sind vier Jahre ins Land gegangen. Ein erster Zwischenbericht der Landesregierung wurde im Jahr 2002 vorgelegt. Nach nunmehr vier Jahren müssen wir erneut Bilanz ziehen und uns das Stadtumbaukonzept vornehmen, um neue Schritte festzulegen.
Zunächst einmal: Wie ist der Stand? - 15 000 Wohnungen wurden bereits abgerissen. Ein Großteil des erhaltenswerten Bestandes ist inzwischen saniert und modernisiert worden. Historische Stadtkerne erhielten ihr Gesicht, ein neues Gesicht. Dennoch liegt der Wohnungsleerstand in Brandenburg noch immer bei durchschnittlich 13 bis 14 %. Die Städte ehemaliger Industrieregionen, besonders auch meine Heimatstadt, haben jedoch mit Leerständen von ca. 25 bis 30 % zu kämpfen. Das zeigt, wie problematisch und schwierig die Lage ist; denn aufgrund dieser hohen Leerstände - da erzähle ich Ihnen nichts Neues kommt es zu großen wirtschaftlichen Verlusten für die betroffenen Wohnungsunternehmen und auch für die Kommunen. Ich möchte Ihnen einige Beispiele nennen.
Erstens: 20 % der 244 brandenburgischen Wohnungsunternehmen verzeichneten im Jahr 2003 einen Leerstand von über 15 %. Sie werden damit als existenzgefährdet eingestuft.
Zweitens: Bei den Kommunen sieht es nicht viel anders aus. Auf der Grundlage integrierter Stadtentwicklungskonzepte erhalten Kommunen und Wohnungsunternehmen aus dem BundLänder-Programm Zuschüsse für den Abriss und zur Aufwertung. Zur Aufwertung müssen die Kommunen jedoch ein Drittel der Kosten selbst tragen, was für viele Kommunen - auch das muss ich Ihnen nicht erzählen - aufgrund ihrer schwierigen finanziellen Lage nahezu unmöglich ist.
Nach der neuesten Bevölkerungsprognose wird die Einwohnerzahl im äußeren Entwicklungsraum bis 2020 um weitere 14 % - ich kann es auch in Personen ausdrücken: um ca. 224 000 Personen - abnehmen. In vier von fünf Planungsregionen wird ein Bevölkerungsrückgang prognostiziert. Am stärksten werden die Regionen Lausitz-Spreewald, Uckermark und Prignitz betroffen sein. Die Bevölkerungsentwicklung wird auch in den kreisfreien Städten mit Ausnahme von Potsdam weiter rückläufig sein. Das zeigt, dass wir bei dem Problem Stadtumbau noch lange nicht am Ende sind, sondern ganz im Gegenteil, erst am Anfang.
Die weitere demographische Entwicklung führt zu einer absoluten Abnahme der Bevölkerung in den nächsten Jahrzehnten. Ich will Ihnen jetzt eine Zahl nennen, die mich sehr erschreckt hat. Aber das ist eine reale Zahl, mit der wir zukünftig umgehen müssen. Prognosen sagen, dass der Bevölkerungsrückgang in unserer Region von 1990 bis 2040 insgesamt 30 bis 50 % betragen wird. Das heißt, wir können uns längerfristig auf Fragen des Stadtumbaus und entsprechende Veränderungen einstellen. Das ist eine große Herausforderung für den Stadtumbau nicht nur in den nächsten Jahren - das erste Programm läuft bis 2009 -, sondern auch für die nächsten Jahrzehnte.
festgestellt werden, dass trotz der vorhandenen positiven Ergebnisse, die wir auch nicht kleinreden wollen, dem physischen Verfall und der sozialen Erosion in den betroffenen Städten noch nicht ausreichend entgegengewirkt worden ist. Das hängt in erster Linie damit zusammen, dass das von Bund und Ländern zur Verfügung gestellte Fördervolumen für die Fülle der Aufgaben nicht ausreicht und die Auszahlung der Mittel oft mit zu vielen Hürden versehen ist. Die Wohnungsunternehmen müssen den Abriss trotz schwieriger Lage vorfinanzieren.
So kam es dazu, dass in Brandenburg trotz des Stadtumbauprogramms der Leerstand insgesamt nicht wesentlich eingedämmt werden konnte, sondern auf hohem Niveau verharrt. Bei Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften werden trotz Abriss von rund 10 000 Wohnungen noch immer rund 60 000 Leerstände gezählt. Der derzeitige Umfang der Abrissfinanzierung reicht also noch nicht einmal aus, die bestehenden Leerstände zu beseitigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allen Dingen darf es nicht passieren, dass die mit dem Stadtumbau erreichte Wohnund Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger durch Hartz IV zunichte gemacht wird. Es darf nicht dazu kommen, dass die mit viel Aufwand und öffentlichen Fördermitteln gut sanierten und modernisierten Wohnungen künftig leer stehen, weil sie für Sozialgeld- und Arbeitslosengeld-II-Empfänger und -empfängerinnen nicht mehr bezahlbar sind. Ich sehe das in unserer Stadt. Da ist viel modernisiert worden und auch die besten Wohnungen stehen leer. Dann hätte sich das ganze Stadtumbauprogramm ins Gegenteil verkehrt. Auch deshalb steht unser Antrag heute auf der Tagesordnung.
Es ist nach vier Jahren an der Zeit, eine Zwischenbilanz zu ziehen. Wir müssen die Fehler analysieren, die Förderprogramme neu bewerten und Änderungen bzw. Anpassungen an die neue Situation vornehmen. Wir müssen uns für Maßnahmen einsetzen, die geeignet sind, in den Städten kinder- und familienfreundliche Strukturen zu schaffen, den Folgen des demographischen Wandels zu begegnen und den Wirtschaftsstandort Stadt zu stärken.