Otto Theel
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In wenigen Wochen werden wir uns in diesem Hohen Haus mit der Vorbereitung des Doppelhaushalts 2008/2009 befassen. Wir halten es deshalb für geboten, parallel dazu eine Evaluation des FAG vorzunehmen
- parallel zur Diskussion des Haushalts -, um bereits erkannte Schwächen im kommunalen Finanzausgleich auszumerzen und zu einem Ziel zu kommen, das bereits in den Vorjahren formuliert wurde, nämlich dauerhafte Grundsätze für den Finanzausgleich festzuschreiben und die Planungssicherheit für die Kommunen tatsächlich zu erhöhen.
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass Anspruch und Wirklichkeit auf diesem Gebiet weit auseinanderklaffen und die Kommunen meist nur zweite Sieger waren, wenn Änderungen des FAG vorgenommen wurden. Beispiele dafür sind Ihnen bekannt. Ich nenne nur den Vorwegabzug von jährlich 50 Millionen Euro zugunsten des Landeshaushalts. Selbst wenn die Nachzahlung an die Kommunen zeitverzögert erfolgt, haben sie die Zinslast für die zwischenzeitlich notwendige Kreditaufnahme zu tragen. Ebenso haben die Kommunalisierung der Eingliederungshilfe nach SGB XII und die damit verbundene Mittelverteilung nicht zu mehr Planungssicherheit geführt. Eine dramatische Haushaltslage, hohe Kassenkredite, seit Jahren unausgeglichene Haushalte sind in den meisten Kreisen und Kommunen zu konstatieren. Symptomatisch dafür ist die hohe Anzahl an Hilferufen aus den Kommunen, die wir gegenwärtig vernehmen. Allein 111 Anträge aus Kommunen auf Finanzhilfe aus dem Ausgleichsfonds werden zurzeit bearbeitet. Viele davon sind bereits in den Jahren 2002 bis 2004 gestellt worden.
Kommunale Selbstverwaltung bleibt eine schöne Idee, wenn die politischen Aktivitäten stets auf Einschränkung der sogenannten freiwilligen Aufgaben gerichtet sind. Haushaltsgenehmigungen oder das Versagen von Haushalten sind meist mit der
Vorgabe verbunden, Reduzierungen bei den freiwilligen Aufgaben vorzunehmen.
Unter diesen finanziellen Rahmenbedingungen ist das Thema „Rückzahlung der Finanzhilfen“ längst vom Tisch. Seit dem Jahr 2006 ist hier vollständige Ebbe eingetreten. Eine Rückzahlung der 132 Millionen Euro, die seit 1999 an die Abwasserzweckverbände zur Schuldentilgung geflossen sind, ist ohnehin nicht zu erwarten.
Planungssicherheit erwarten ganz besonders jene Kommunen, die im Rahmen der neuen Ziele der Landesplanung bereits Ende 2006/Anfang 2007 den ersten Schock bekamen. Vor Abschluss der Diskussion und vor offizieller Inkraftsetzung der neuen Strategie zur Landesentwicklung hat der Finanzminister den bisher als Grund- und Kleinzentren eingestuften Kommunen diesen Status durch die Kürzung der Zuweisungen aberkannt. Eine Alternative zu diesem Vorgehen wurde nicht gesehen. Herr Minister Speer hatte eine ganz logische Erklärung dafür, dass man so habe verfahren können: Man müsse ja einmal anfangen.
Dennoch müssen die vielen Protestbriefe aus den Kommunen angekommen - sicherlich auch bei Herrn Schulze, der das damals nicht wusste - und gelesen worden sein, aber auch Wirkung erzielt haben; denn sehr schnell passierte etwas, was sonst viel Zeit in Anspruch nimmt. Minister Schönbohm hat uns gestern über die schwere und zeitraubende Arbeit der Task Force in seinem Haus berichtet. Diese Task Force muss zwischen Weihnachten und Neujahr, quasi zwischen Frühstück und Gänsebraten, intensiv geprüft haben; denn bereits Anfang Februar erhielten 46 der betroffenen Kommunen ihr nachträgliches Weihnachtsgeschenk von den Ministern Schönbohm und Speer überreicht.
Eine tolle Sache; ich gratuliere Ihnen dazu. Hoffentlich haben viele sofort Dankesbriefe geschrieben. Der vorher entzogene Betrag wurde nun aus dem Ausgleichsfonds nach § 16 zum Teil erstattet. Da kann ich nur sagen: Schade, dass Weihnachten nur einmal im Jahr ist.
Wer nun glaubt, dass nach dieser Aktion Ruhe in die Diskussion eingekehrt sei, der irrt. Wer regelmäßig an den Gesprächen zum Thema „Landesentwicklung“ in den regionalen Planungsgemeinschaften teilnimmt, wird die immer lauter vorgetragenen berechtigten Forderungen der Kommunen zur Kenntnis nehmen müssen. Kommunale Aufgaben, so lautet die Forderung, müssten durch eine entsprechende Finanzausstattung ausgefüllt werden können. Zu Recht wird darauf verwiesen, dass die Reduzierung der Anzahl der Kommunen mit Zentrumsfunktionen nicht automatisch zur Reduzierung oder Abmeldung von kommunalen Leistungen führt. Die Diskussion, ob und wie Schritte in diese Richtung zu gehen sind, hat noch nicht einmal begonnen. Es gibt eine wichtige Voraussetzung, um darüber reden zu können: Wir müssen definieren, was kommunale Daseinsvorsorge ist. Dann kommen wir vielleicht auch dem Thema von soeben viel näher: Gehören Bibliotheken dazu?
Im Rahmen einer Evaluation bzw. Novellierung des FAG muss
all das berücksichtigt werden, was an neuen Aufgaben den Kommunen in den kommenden Jahren zugewiesen wird. Ich nenne nur die Stichworte Funktionalreform und Ausweitung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung. Was hier passiert ist, verdeutlichen zwei Zahlen: Von 2001 bis 2005 sind die Zuschüsse des Landes für die Kita-Betreuung um 11 % gesunken. Die Kosten für die Kommunen sind - aus vielen bekannten Gründen - gleichzeitig um 5,5 % gestiegen. Die Folgen dieser Lücke müssen die Kommunen tragen. Dann stellt sich die Frage: Was ist wichtiger - Kindergarten oder Bibliothek?
Wenn der Landtag in wenigen Wochen über den Doppelhaushalt befinden wird, sollten wir alle notwendigen Informationen besitzen, die für eine sachgerechte Entscheidung erforderlich sind. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Lassen Sie zu, dass uns der Finanzminister klüger macht! Unsere Beschlüsse könnten dadurch von mehr Weisheit getragen sein.
Herr Minister, vieles aus Ihrer Rede haben wir im Ausschuss und anderswo diskutiert. Nun gibt es eine Entscheidung. Da der Digitalfunk viel Geld kostet, frage ich Sie, ob auf der Innenministerkonferenz auch über Geld geredet worden ist. Tragen die Kommunen die Kosten allein, oder in welcher Form werden die Träger, die den Digitalfunk einführen müssen, unterstützt?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute liegt Ihnen ein Antrag meiner Fraktion vor, dessen Intention schon Gegenstand von Debatten im Deutschen Bundestag, aber auch in verschiedenen Landesparlamenten war. Das damit verbundene Anliegen war auch Gegenstand eines offenen Briefes von Frau Heidrun Bluhm, wohnungspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke, an die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder. Nach uns bisher vorliegenden Informationen hat Herr Ministerpräsident Platzeck darauf keine Antwort gegeben. So bleibt also für uns nur, weil wir das Anliegen voranbringen möchten, über den normalen Antragsweg zu gehen. Wir beantragen über eine Bundesratsinitiative die Verlängerung einer bis zum 31.12.2006 gültigen Grunderwerbsteuerbefreiung für kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen.
Diese Forderung ist vor allem aus zwei Gründen wohnungswirtschaftlich und wohnungspolitisch vernünftig. Erstens - das bestätigen alle Experten, auch der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V., BBU -, dass bisher zu wenig Unternehmen von der Möglichkeit einer Fusion von Wohnungsunternehmen Gebrauch machen konnten. Die wesentliche Ursache dafür besteht darin, dass der zur Verfü
gung stehende Zeitrahmen zur Umsetzung von der Kenntnisnahme des Gesetzes über die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen bis zum Vollzug viel zu kurz war. Hier könnte durch Umsetzung unseres Antrags Abhilfe geschaffen werden.
Ein weiterer Grund, der zu unserer Initiative führte, ist vor allem wohnungswirtschaftlicher Natur und von besonderer Aktualität. Auf dem am Montag dieser Woche durchgeführten Brandenburger Fördertag der ILB wurde unter anderem von Staatssekretärin König aus dem MIR angesichts der neuen wohnungspolitischen Herausforderungen hervorgehoben, dass die Brandenburger Wohnungsunternehmen auf verstärkte Zusammenarbeit bis hin zu notwendigen Unternehmensfusionen setzen müssen.
Die Logik dieser Forderung ergibt sich auch aus den jüngst veröffentlichten Zahlen des BBU zur Struktur der Wohnungsunternehmen im Lande Brandenburg. Danach sind von den 223 Mitgliedsunternehmen im Verband 129 Wohnungsunternehmen - also mehr als 50 % - Unternehmen, deren Wohnungsbestand unter 1 000 WE liegt. Angesichts dieser Situation sind weitere Fusionen von Wohnungsunternehmen auch in nächster Zeit zu erwarten und wohl auch politisch gewollt. Viele Wohnungsunternehmen mit Fusionsabsicht benötigen daher jede erdenkliche Hilfe. Auch eine Grunderwerbsteuerbefreiung wäre eine solche existenzielle Hilfe.
Wir brauchen in Brandenburg wirtschaftlich effiziente, zukunftsfähige und betriebswirtschaftlich tragfähige Unternehmen. Um erforderliche und sinnvolle Umstrukturierungen auch in Brandenburg zu befördern, sollten Sie diesem Antrag Ihre Zustimmung geben. Eine Verlängerung der Grunderwerbsteuerbefreiung begünstigt, dass kleine und mittlere Wohnungsunternehmen auch über territoriale Grenzen hinweg fusionieren können, damit größer und stabiler werden und effektiver den Stadtumbau, der weitergehen muss, mitgestalten können.
Genau diesen Ansatz vertritt auch der BBU. Auf seiner gestrigen Jahrespressekonferenz zog er eine durchaus positive Bilanz des bisherigen Verlaufs des Städteumbauprogramms. Der Leerstand in Brandenburg ist auch im Jahre 2006 zurückgegangen, allerdings nicht dauerhaft. Eine konsequente Fortführung des Stadtumbaus ist somit erforderlich. Hauptakteure des Stadtumbauprozesses im Land Brandenburg sind die kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen. Ihnen jede Unterstützung zu gewähren sollte unser gemeinsames Anliegen sein. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielleicht sind wir ein wenig zu weit weg von den Problemen; denn diese Probleme sind nicht von mir erfunden, sondern sie wurden vom Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen an uns und sicherlich auch an Sie - zumindest bei Ihrer gestrigen Beratung - herangetragen.
- Es gibt ja noch mehr als nur Brandenburg. Ich gestehe zu, dass die Fusionen nur mit diesem Lockmittel schwierig waren. Nun gehöre ich auch zu denen, die eine Fusion zusammenbekommen haben. Ich weiß, was da zu tun ist: mit Personen reden, erklären usw.
- Aber es steht in ihren Papieren, und daraus ist es ja auch mit übernommen.
Ich möchte Ihnen nur sagen: Der Druck zu Fusionen und zur Überwindung von Hemmnissen, die sehr subjektiver Art sind, wird größer, sodass wir in Kürze vor der Aufgabe stehen werden, zu entscheiden: Wird eine Kommune Zuschuss leisten müssen, wenn sie ein im Minus stehendes Unternehmen - was Eigenkapital betrifft - hat oder nicht? - Die Frage ist: Wollen wir vorbeugend darauf Einfluss nehmen, dass das möglich wird?
Wenn Sie diesem Antrag nicht zustimmen, mache ich Ihnen einen Vorschlag, der in der Zukunft dann vielleicht von Ihnen kommt und wir würden ihm dann zustimmen, wenn es gelänge.
Mit der Föderalismusreform bleibt die Gesetzgebungskompetenz hinsichtlich der Grunderwerbsteuer beim Bund. Es gibt aber eine Ergänzung des Art. 105 Abs. 2 a GG dahingehend, dass den Ländern künftig die Befugnis zur Bestimmung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer zugesprochen wird. Vielleicht finden Sie hier einen Weg, zu sagen: Wir schaffen die Voraussetzungen, dass wir die Unternehmen, die im kommunalen Besitz bleiben sollten... Ich gehe nicht mit, dass es
der beste Lösungsweg ist, alles zu verkaufen. Dann haben wir nichts mehr, über das wir uns zu unterhalten brauchten.
- Ja, ich weiß, wir liegen ja auch im Streit mit ihnen und meinen, dass so etwas nicht passieren darf.
Das wäre mein Vorschlag; vielleicht überlegen Sie, ob Sie auf diesem Weg eine Lösung für die Unternehmen finden. Der Druck wird in den nächsten Jahren größer.
Die Landesregierung verkündete im Januar 2007, dass sie zum Ausgleich besonderer Härten infolge der mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes vom 27.10.2006 veränderten Bemessung der Schlüsselzuweisungen Bedarfszuweisungen gewähren wird. Zu diesem Zweck werden den Grundzentren 7 Millionen Euro aus dem kommunalen Ausgleichsfonds zur Verfügung gestellt.
Ich frage die Landesregierung: Anhand welcher Kriterien erhalten die bisher benannten Gemeinden nun die Zuweisungen?
Ich wollte keine Rechnung nachgewiesen haben, ich habe nur zwei Nachfragen.
Die erste: Im Vorfeld, auch in der Diskussion zum Haushalt und zum FAG, hat Finanzminister Speer dargestellt, dass der Beirat des FAG bei vielen vorzubereitenden Entscheidungen eine sehr gute Rolle spielt. Meine Frage: Weshalb ist er nicht mit einbezogen worden, als diese einmalige Aktion verkündet wurde?
Zweitens, das bezieht sich auf Ihren oben vorgetragenen Text: Wie bewerten Sie die Aussage, dass die von Ihnen angekündigten Ausgleichshilfen den Grundsätzen des öffentlich-rechtlichen Finanzausgleichs widersprechen, nämlich: Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Oktober 2006 festgestellt,... dass Mängel im horizontalen Finanzausgleich nicht durch Ergänzungsleistungen ausgeglichen werden dürfen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der intensiven Diskussion über das FAG 2007, den Nachtragshaushalt 2006 in diesem Hohen Haus hat meine Fraktion die Botschaft des Arbeitskreises Steuerschätzung von Anfang November mit einem guten Gefühl - nicht mit Euphorie und schon gar nicht mit Verteilungswut - zur Kenntnis genommen. Diese Botschaft des Arbeitskreises liefert uns nachträglich sehr sachkundige Argumente dafür, dass unsere Anträge zur angemessenen Beteiligung der Kommunen an den Gesamteinnahmen des Landes richtig und machbar waren. Ich bedanke mich deshalb bei den Initiatoren der heutigen Aktuellen Stunde dafür, weil ich wieder das gute Gefühl hatte, dass die Koalition nochmals darüber nachdenken will, weshalb sie all unsere Anträge abgelehnt hat, die sämtlich darauf gerichtet waren, die Kommunen, die angeblich gut aufgestellt sind, in die Lage zu versetzen, kommunale Aufgaben mit der entsprechenden fi
nanziellen Ausstattung zu erfüllen. Das betrifft unter anderem den Verzicht auf die Beteiligung der Eltern an den Kosten des Schülertransports.
Im Land ist überall - besonders bei den Eltern - der Eindruck entstanden, dass der kostenfreie Schulbesuch in diesem Land kein Thema mehr ist. Das gilt genauso für den Vorwegabzug in Höhe von 50 Millionen Euro aus der kommunalen Finanzmasse sowie die Vorwegnahme der neuen Ziele der Landesplanung. Obwohl diese Strategie noch längst nicht beschlossene Sache ist, werden die bisherigen Grund- und Kleinzentren in finanzieller Hinsicht mit ihren Aufgaben alleingelassen.
Der Druck, mit dem der Finanzminister die Haushaltssanierung betreibt, hat auch zur heutigen Protestaktion vor dem Parlamentsgebäude geführt.
Bei einer sachlichen Bewertung der Steuereinnahmen wäre das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonderzahlungen im Land Brandenburg möglicherweise anders ausgefallen, als es heute auf dem Tisch liegt.
Nach der Rede meiner verehrten Kollegin Melior stelle ich fest: Meine Gefühle für die derzeitige Aktuelle Stunde mit ihren geforderten Zielen haben mich wieder einmal getrogen. Meine Befürchtungen jedoch, dass mit dem heutigen Thema die massive Kritik aus der kommunalen Familie am FAG besonders besänftigt werden soll, sind eingetroffen. Es gibt zwar keine Antwort auf die erhobenen Forderungen, dafür aber viel Eigenlob der Koalition. Wenn andere schon nicht mehr loben, dann lobt man sich am besten selbst.
- Ja, die Erfahrung hat aber zu etwas geführt - das wissen Sie -, und das gebe ich gern zu.
Allein aus der aktuellen Steuerschätzung ergibt sich viel Nachdenkenswertes und die Notwendigkeit, daraus Schlussfolgerungen für die Arbeit zu ziehen. Nachdenkenswert ist zum einen die Tatsache, dass das geschätzte Mehraufkommen nicht im Land Brandenburg entsteht. Das Land Brandenburg ist nach wie vor Schlusslicht bei der Entwicklung der Wirtschaft und dem daraus entstehenden Steueraufkommen. Das Land Brandenburg ist nach wie vor Nehmerland und wird es auch noch länger bleiben. Zum Nachdenken anstatt zum Loben eignet sich die Tatsache, dass die Gesamteinnahmen der Kommunen im Jahr 2006 erstmals wieder das Niveau der Jahre 2000 und 2001 erreichen.
In den dazwischenliegenden Jahren haben die Mindereinnahmen dazu geführt, dass der Schuldenstand der Kommunen auf 1,7 Milliarden Euro angewachsen ist. Hinzu kommen die Kassenkredite der Kommunen, die im Land Brandenburg im Jahr 2005 den Höchststand von 661 Millionen Euro erreicht haben. Das spiegelt die tatsächliche Situation wider und zeigt, dass die Kommunen für den Weg in die kommenden Jahre nicht gut aufgestellt sind.
Beschauen wir uns den Mittelabfluss bei Investitionen zum 31.09.2006, so stellen wir fest, dass bis Jahresende etwa 400 bis 500 Millionen Euro nicht investiert werden. Sie fließen nicht in die Kommunen, weil die Kofinanzierung nicht bereitgestellt werden kann. Wenn das im Jahr 2007, wie versprochen, besser werden soll, wäre es schön. Wir würden das sehr begrüßen; denn die Tendenz, Mittel der EU und des Bundes nicht für Investitionen in Anspruch zu nehmen, ist seit Jahren bekannt. Die Kommunen im Land Brandenburg müssen dauerhaft zuverlässig und angemessen an den Einnahmen des Landes beteiligt werden.
Darüber streiten wir schon lange.
Die Landesregierung hat in den letzten Jahren ihre laufenden investiven Zuweisungen an die Kommunen stärker zurückgefahren, als dies im Vergleich mit den anderen ostdeutschen Ländern und den westdeutschen Nehmerländern der Fall gewesen ist. In Brandenburg sind die laufenden Zuweisungen um 51 Euro pro Kopf gekürzt worden; im Durchschnitt der ostdeutschen Länder dagegen lediglich um 6 Euro pro Kopf und in den westdeutschen Nehmerländern nur um 38 Euro pro Kopf.
Die investiven Zuweisungen sind im Land Brandenburg um 180 Euro pro Kopf gesunken; in den ostdeutschen Ländern insgesamt dagegen nur um 56 Euro pro Kopf.
Das ist ein Zeichen dafür, dass wir nicht zu loben sind.
Die Steuerschätzung konstatiert sehr sachlich, dass die Abwanderung der Bevölkerung aus Brandenburg erhebliche negative Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum des Landes hat, 10 000 qualifizierte Fachkräfte haben allein in den letzten zwölf Monaten unser Land verlassen. Sie fehlen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens - in Wirtschaft, Bildung, Kultur und anderen Bereichen - und reduzieren nicht nur die ProKopf-Zuweisungen beim Finanzausgleich. Sie fehlen ebenso beim Steueraufkommen in den Kommunen und in der Folge auch in der sich aus der Einwohnerzahl ergebenden Ausgabenpolitik der Kommunen. Uns fehlt Zukunft!
Wenn es um Kürzungen des kommunalen Anteils bei den Finanzzuweisungen geht, wird immer - wir haben das in der Haushaltsdiskussion mehrfach erlebt - das Argument „Die Kommunen können mit erheblichem Zuwachs aus Gewerbesteuereinnahmen rechnen!“ strapaziert.
In der Kritik des Bundesrechnungshofs an der Steuerschätzung wird zu Recht darauf hingewiesen, dass diese Position mit vielen Unbekannten behaftet ist; unter anderem damit, dass in den Folgejahren Gewerbesteuerrückforderungen aufgemacht werden können, die in den Kommunen das Arbeiten wieder erschweren. Bei aller Freude darüber, dass der Zuwachs an Gewerbesteuer im Land Brandenburg beachtlich ist und zurzeit die höchste Pro-Kopf-Quote im Vergleich mit den anderen neuen Bundesländern erreicht wird, stellen wir jedoch fest, dass im II. Quartal die Dynamik dieses Prozesses verloren gegangen ist und auch im Jahr 2007 keine weiteren Zuwächse zu erwarten
sind. Der Optimismus, die Kommunen können alles selbst bewältigen, ist fehl am Platz.
Notwendig ist eine bundesweite Gemeindefinanzreform. Dabei darf aber als Folge einer sogenannten beginnenden Gemeindefinanzreform nicht noch einmal so etwas wie bei Hartz IV herauskommen. Allein im Jahr 2006 beträgt die Belastung der Kommunen des Landes Brandenburg für Kosten der Unterkunft und Heizung 583 Millionen Euro. Die Gesamtbelastungen betragen sogar 660 Millionen Euro. Dem steht eine Entlastung von bisher lediglich 258 Millionen Euro zuzüglich der Einsparungen beim Wohngeld in Höhe von 61 Millionen Euro gegenüber. Das sind Belastungen der Kommunen, die in ihrer Schärfe noch nicht beachtet werden.
Obwohl im Bund die Beteiligung an den Kosten ein ewiges Thema ist und auch im nächsten Jahr weiterhin sein wird, entstehen den Kommunen eine Reihe von Kosten, die von ihnen allein zu tragen sind. Trotz aller weiteren Einschränkungen steigt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften für die Wohnkosten wiederum zulasten der Kommunen. Das liegt nicht am angeblich immer größer werdenden Missbrauch in diesem Bereich, sondern an der zunehmenden Verarmung in diesem Land. Auch das hat meine Fraktion lange im Vorfeld bemängelt.
Das Ziel der Koalition - „Erneuerung aus eigener Kraft“ - hätte zu diesem Thema positive Ansätze bringen können. Leider habe ich solche nicht vernommen.
Das Ziel der heutigen Aktuellen Stunde ist verfehlt. - Vielen Dank.
Alles bleibt, wie es ist. - Das ist die heutige Botschaft nach außen. Die Kommunen dürfen damit rechnen, dass wir ihnen sagen: Ihr habt nicht so viele Schulden wie Kommunen in anderen Ländern; deshalb machen wir etwas, was nicht gemacht werden darf! - Denn Landespolitik hat die Aufgabe, den Kommunen für die Arbeit, die von ihnen geleistet wird, das nötige Geld zur Verfügung zu stellen. Die Kommunen müssten aus politischer Sicht auf null kommen, weil die Zuweisung von Aufgaben in den letzten Jahren nie dazu geführt hat, dass ihnen ein höheres Finanzvolumen zur Verfügung gestellt worden ist. Die Kommunen sind nach wie vor benachteiligt.
- Sparen ist völlig richtig. Ich kenne mich da aus; ich weiß, wie man es macht, wie man richtig spart. Das Weglegen von Geld ist kein Sparen; das bringt nichts. Geld muss angelegt werden: für Wertschöpfung, für Arbeit, für Investitionen, für Bildung. Dann hat es sich gelohnt, Geld umzulenken. Es wegzulegen, es dort wegzunehmen, wo es fehlt, bringt gar nichts. Das Land spart seit Jahren bei den Kommunen.
Eine letzte Bemerkung zu der gelobten Aktion der Landesregierung. Sie gibt 2 Millionen Euro zum Ausgleich für die ausgefallenen Regionalisierungsmittel, 2 Millionen Euro für die Bestellung eines Busses. Sie wissen, dass das nur ein Bruchteil dessen ist, was gebraucht werden würde, um diesen Ausfall auszugleichen. Wir setzen also Mobilität in den ferneren Regionen aufs Spiel. Mit 2 Millionen Euro ist hier nichts getan. Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Allen wichtigen Entscheidungen, die der Landtag zu treffen hat, geht in der Regel eine intensive Beratung in den Ausschüssen voraus. Wenn erforderlich, wird externer Sachverstand angefragt. Haushaltsbeschlüsse und das Finanzausgleichsgesetz sind natürlich solche wichtigen Entscheidungen für die Entwicklung im Land und für die Kommunen. Deshalb wurden viele angehört, der Städte- und Gemeindebund, der Landkreistag, Bürgermeister, Landräte und Gutachter. Leider hat bei all den Veranstaltungen einer nicht zugehört: der Finanzminister.
- Richtig. Aber das sagt ja noch nichts.
Nach seiner Aussage in der letzten Sitzung des Ausschusses wurden die Argumente, Vorschläge und Kritiken zum neuen FAG in seinem Haus bereits im Vorfeld auf der Grundlage der schriftlich eingereichten Stellungnahmen - so wörtlich - gewürdigt. Mein Eindruck war: „Gewürdigt“ wohl, aber mit keinem Blick, mit keinem Ohr, mit keinem Gedanken und mit keinem schlüssigen Argument als Antwort auf die Vielzahl der Änderungsvorschläge. Die Antwort stand von vornherein fest: Was ist das Gejammere der kommunalen Familie gegen die Weisheit und den Weitblick des Uhus in der Höhe? - Mit der Bemerkung über das bekanntlich alle Jahre wiederkehrende Gejammere der Kommunen während solcher Anhörungen hat Minister Speer seine abwertende Haltung gegen jeden Vorschlag deutlich gemacht und gezeigt, wie lästig ihm diese Prozedur war und ist. Die Anhörung wurde mit dieser Bemerkung zu einer Farce.
Alle Anzuhörenden haben kritisiert, dass mit dem FAG die neuen, noch längst nicht feststehenden Ziele der Landesplanung für die Zentralen Orte vorweggenommen werden, ohne Beschluss, ohne abschließende Diskussion, ohne Entscheidung durch den Landtag und vor allem - was die Kommunen beklagen - ohne Übergangsregelungen.
Eine weitere Diskussion über die Ziele der Landesplanung für die kommenden Zeiten, wie vom Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung in allen Regionalkonferenzen versprochen, erübrigt sich somit. Herr Ministerpräsident, wenn Sie künftig durchs Land ziehen und den Leuten in den entlegenen Regionen versprechen, sie würden nicht abgehängt, bedenken Sie: Der Finanzminister war schon vor Ihnen da
und in der Folge alle anderen Minister, zum Beispiel der für Infrastruktur mit der Abmeldung von Bahnen wegen der gekürzten Regionalisierungsmittel.
26 Kommunen unseres Landes empfinden sich als Verlierer und nennen sich auch Verliererkommunen. Gerade die haben am meisten zu tun mit Abwanderung und den Problemen, die sich auch aus der von Ihnen jetzt entdeckten neuen Armut ergeben. Nachdem Sie aber das Handtuch in den Ring geworfen und „Basta!“ gerufen haben, können Sie von dort nur noch Resignation erwarten.
Die Briefe, die dazu von den betroffenen Kommunen zu Ihnen und zu uns gekommen sind, sprechen eine deutliche Sprache und zeigen die Auswirkungen auf, die ab 1. Januar sofort eintreten.
Übereinstimmend haben alle Anzuhörenden beklagt, dass die Vorwegnahme von 50 Millionen Euro zum Nachteil der Kommunen weiterhin durchgesetzt werden soll.
Die Koalitionsparteien haben gestern in der Aktuellen Stunde den Aufschwung entdeckt und die Parole „Mitmachen, Mut machen, die brandenburgische Wirtschaft zieht an“ ausgegeben. Mit dem FAG 2007 lassen Sie aber Ihre eigenen Zweifel heraus. Sie trauen dem Frieden und dem eigenen Mut nicht und gehen deshalb von wesentlich geringeren Wirkungen auf die Steuereinnahmen aus. Weshalb wohl halten sie die 50 Millionen Euro zurück? Weshalb stören Sie die Symmetrie im Lande, zwischen Land und Kommunen, obwohl dieser Grundsatz „symmetrische Verteilung der Mittel“ als Errungenschaft überall herausgestellt wird?
Das FAG ist somit ein Armutszeugnis für die Koalition. Es bringt Armut für eine Vielzahl von Kommunen. Es ist ein Affront gegen alle, denen die Entwicklung des Landes im Ganzen am Herzen liegt. Nebenbei geben Sie den Verfassungsgrundsatz auf, für gleichwertige Lebensbedingungen in allen Landesteilen zu sorgen.
Ich bin sehr gespannt, welche Argumente zum Beispiel mein Kollege Klein in seinem Wahlkreis findet,
wenn er in den jetzt schon finanziell nicht gut gestellten Grundzentren gefragt wird
- danke! -, zum Beispiel in Rheinsberg, in Lindow, in Fehrbellin, in Kyritz, in Neustadt (Dosse), in Königs Wusterhausen, weshalb er unseren Antrag abgelehnt hat, nämlich die bisherige Regelung für Grund- und Kleinzentren mindestens bis zum Inkrafttreten des neuen integrierten Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg beizubehalten.
Ja, sofort, Herr Präsident. - Andere werden sich in der gleichen Situation befinden. Sie werden die Erfahrung machen: Es ist einfacher, eine Sache richtig zu machen, als zu erklären, warum man sie falsch gemacht hat.
Wir stellen deshalb den Antrag, zu dem Änderungsantrag meiner Fraktion in der Drucksache 4/3603 eine namentliche Abstimmung durchzuführen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes will uns die Landesregierung sagen, dass wir künftig auf Gutachten und auf die Wahrung des Gleichmäßigkeitsprinzips im kommunalen Finanzausgleich verzichten sollten; denn die darin enthaltenen Schlussfolgerungen und Empfehlungen werden ohnehin ignoriert.
Es bleibt dabei: Wenn die Landesregierung über die Notwendigkeit zu sparen spricht, dann meint sie nachdrücklich, dass sie in den Kommunen sparen lässt und auch künftig dort sparen lassen will.
Theodor Fontane hat zum Thema „Sparen“ einmal gesagt - früher hatten Sie übrigens in jedem Jahr Sprüche von Fontane parat, in diesem jedoch nicht -:
„Eine richtige Sparsamkeit vergisst nie, dass nicht immer gespart werden kann. Wer immer sparen will, ist verloren, auch moralisch!“
Wäre er heute hier, würde er vielleicht hinzufügen: besonders dann, wenn er an der falschen Stelle spart und wenn er das Sparen anderen überlässt.
Nach Berechnungen des Städte- und Gemeindebundes hat das Land Brandenburg - insoweit Kontinuität zum Ausdruck bringend - seinen Kommunen seit 1991 ca. 1,7 Milliarden Euro vorenthalten. Dass die Verschuldung der Kommunen ablesbar an der Höhe der Kassenkredite - heute genau diese Größenordnung erreicht hat, spricht für sich und für den moralischen Anspruch, mit dem die Kommunen vonseiten der Landesregierung rechnen durften und künftig rechnen müssen.
Trotz dieser Fakten gibt es aus dem Lager der koalitionstragenden Parteien Stimmen - gestern haben wir sie wieder gehört -, die behaupten, die Kommunen bekämen 2007 wieder einmal mehr Geld. Die Großzügigkeit des Finanzministers scheint grenzenlos zu sein. Wenn man die blanken Zahlen überfliegt, könnte man dieser Einschätzung vielleicht zustimmen. An dieser Stelle setzt aber die jährlich wiederkehrende Rechenkunst eines Mannes ein, der, so lobte ihn seine Koalitionskollegin Melior gestern, in Mathe eine Eins hatte. Das gleicht sich dann
mit der Vier in Betragen wieder aus. Ich füge hinzu: Die Eins halte ich für richtig.
- Auch gut. - Man muss kein Finanzexperte sein, um zu erkennen, was tatsächlich hinter den Zahlen steckt.
Erstens: Ab 2007 ist die Kommunalisierung der Eingliederungshilfe nach SGB XII in Höhe von 312 Millionen Euro Bestandteil des kommunalen Finanzausgleichs. Wird dieser Betrag - weil mit dem Vorjahr nicht vergleichbar - aus der Gesamtsumme für die Kommunen herausgerechnet, so zeigt sich, dass das Niveau der Zuweisungen für das nächste Jahr sogar unter das Niveau des Jahres 2006 sinkt.
- Herr Minister, das sind Ihre eigenen Zahlen. Soll ich sie holen? Ich habe die Zahlen mitgebracht, sie liegen auf meinem Tisch.
- Ich bringe sie ihm gleich; aber es sind seine eigenen.
Davon abgesehen, ist der finanzielle Bedarf zur Erfüllung dieser Aufgabe noch höher. Das hat die gestrige Diskussion gezeigt. Wenn keine Möglichkeit zur Nachsteuerung gefunden wird, werden die Kommunen auf dem daraus entstehenden Defizit sitzen bleiben. Nach dem Gesetz soll eine Überprüfung erst 2009 erfolgen.
Ich komme zu einem zweiten Aspekt der Rechenkunst des Finanzministers. 40 Millionen Euro vom Sozial- und Jugendhilfelastenausgleich im Gesamtvolumen von 230 Millionen Euro verschwinden in den allgemeinen Schlüsselzuweisungen, wohin sie nicht gehören. Die Verbundmasse und auch die Verbundquote werden dadurch künstlich erhöht und optisch geschönt.
Drittens: Wir wiederholen unsere Kritik der letzten Jahre. Der Vorwegabzug der 50 Millionen Euro aus der kommunalen Verbundmasse, und dies ohne nachvollziehbare Begründung, muss rückgängig gemacht werden.
Allein die Absicht, den Haushalt des Landes zu konsolidieren, reicht als Begründung nicht aus. Schon gar nicht nachvollziehbar ist die Behauptung, den Kommunen gehe es besser als dem Land. In den Kommunen gelten andere Regeln. Die Kommunen müssen ausgeglichene Haushalte vorlegen; sonst werden sie nicht genehmigt.
- Richtig. Das ist für den Wirtschaftsminister sicherlich ein Grund zu sagen, dass das dauerhaft nicht so bleiben darf. In den Kommunen wurde bisher nie ins Blaue hinein oder für die Halde investiert. Dort ist immer etwas entstanden. Das bringt heute den Vorteil, dass wir dort Steuereinnahmen erzielen, die sonst nicht möglich wären.
Dann mache ich Schluss.
Ich füge nur noch hinzu: Wir freuen uns auf die Diskussion und werden weitere Punkte zu Ihrem Thema machen. Wir gehen davon aus, dass sich die anzuhörenden Vertreter der Kommunen und Verbände mit dem vorliegenden Papier nicht einverstanden erklären werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich stimme Ihnen zu: Möglichst zügig sollte der Nachtragshaushalt richtiggestellt werden und so schnell wie möglich sollten die Kommunen die Ihnen zustehenden Summen erhalten. Spätestens seit Mai/Juni wussten wir, welche Zahlen zur Diskussion stehen und was das Gutachten uns dafür an Empfehlungen gibt.
Wir sollten in der Diskussion zum Nachtragshaushalt eines als Erstes tun, nämlich das Märchen, hier würden den Kommunen besonders großzügige Gesten seitens der Landesregierung zuteil, nicht mehr weitererzählen, wie es einige Mitglieder der Koalitionsfraktionen in den letzten Tagen getan haben. Richtig ist: Dieser Nachtragshaushalt ist eine Reaktion auf die sicherlich nicht so empfundene, aber doch harsche Kritik, die das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in seinem Gutachten der Landesregierung erteilt hat. Ich darf zitieren, weil Sie diesen Satz nie lesen, glaube ich.
„Vergleicht man die Zuweisungen an die Gemeinden in den Jahren 2000 bis 2004, so wird deutlich, dass die Zuweisungen an die brandenburgischen Gemeinden viel stärker zurückgeführt wurden, als dies in Ostdeutschland insgesamt und auch in den westdeutschen Nehmerländern der Fall war.“
Und weiter:
„Zudem ist erkennbar, dass sich in der gleichen Zeit die Einnahmen der Länder aus den Zuweisungen des Bundes weit weniger stark verringert haben.“
Von einer angemessenen Beteiligung der Kommunen spricht dieses Gutachten nicht. Das heißt, die Landesregierung Brandenburgs beteiligt seit Jahren seine Kommunen im Vergleich zu anderen ostdeutschen Ländern am schlechtesten.
Nachsteuerung ist also kein Geschenk, Nachsteuerung ist eine verfassungsmäßige Pflicht und keine Ermessensfrage.
Wir sollten möglichst schnell eine Entscheidung finden; denn der Herr Finanzminister hat gerade noch einmal dargestellt, welche Handlungsrahmen einzuhalten sind und welcher Zeitkorridor uns dafür zur Verfügung steht. Deshalb freue ich mich über Signale, die aus den Fraktionen kamen, dass wir zu einer schnellen Beschlussfassung kommen werden. Auf dem Weg dorthin werden wir unsere Kritik an einigen Punkten erneuern, zum Beispiel daran, dass das Gutachten 216 Millionen Euro sagt und der Finanzminister großzügig mit seinem Rotstift daraus 200 Millionen Euro macht. Er bekommt Beifall, und - ich habe das gestern gehört - Frau Melior sagt, unser Chef hat in Mathematik die Note Eins. Aber auch dann, wenn jemand mit der Note Eins eine falsche Zahl in eine Formel setzt, wird das Endergebnis falsch. Deshalb kommen Sie auch auf die Zahl von 105 Millionen Euro, die wir so nicht akzeptieren. Andere werden ebenfalls Einspruch erheben und andere Rechnungen aufmachen. Zum Beispiel wird „genau“ gerechnet, wenn es um die Auswirkungen der so genannten Entlastungsgesetze geht. Da werden genau 24,5 Millionen festgestellt. Kein Mensch kennt die Zahl und weiß, woher sie kommt.
Zu einem Punkt kann man etwas sagen: zur Frage des Schülertransports und der Beteiligung der Eltern. Alles andere steht in den Sternen. Jeder Kämmerer wird das, was das Gutachten feststellt, bestätigen.
Diese Schätzung ist mehr als wirklichkeitsfremd, gehört also nicht in diese Rechnung. Wenn schon mit dem Gesetz Kommunen entlastet werden sollen, dann sollte es auch geschehen und nicht eine Entlastung des Landes dadurch passieren, dass die Kommunen Einsparungen vornehmen. Wo kämen wir denn da hin? Welcher Ehrgeiz kommt in den Kommunen auf,
wenn das, was sie einsparen, vom Finanzminister zurückgeholt wird?
Das und einige andere Themen werden uns veranlassen, diese 105 Millionen Euro nicht zu akzeptieren, sondern wir werden wesentlich darüber liegen. Wir sind uns mit den Vertretern der kommunalen Ebene einig. Ich freue mich auf die Anhörung. Wir stimmen der Überweisung in die Ausschüsse zu.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Abschluss der Gemeindegebietsreform im Oktober 2003 hat die Landesregierung eine erhebliche Vergrößerung der Kommunen durchgesetzt. Es sollten bürgernahe, professionelle, effiziente Strukturen im Lande entwickelt werden. Leistungsstarke, zukunftsfähige Gemeinden und Städte sollten nun in der Lage sein, die Aufgaben von heute zu erfüllen, und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern auch künftigen Herausforderungen gewachsen sein. Zugleich wurde die Erwartung geweckt, dass die finanziellen Möglichkeiten zur Ausgestaltung der politischen Ziele in den Kommunen größer würden. Der Gemeindegebietsreform im Lande musste deshalb zwangsläufig eine Reform der Gemeindefinanzen folgen. Die Hoffnungen richteten sich dabei auf die Weiterentwicklung des Gemeindefinanzierungsgesetzes zu einem Finanzausgleichsgesetz. Das ist notwendig und wird künftig dringend notwendig sein.
Damals prägte der Innenminister den erkenntnisreichen Satz, dass es dem Land nur so gut gehen kann wie seinen Kommu
nen. Wenn ich diesen Satz heute zitiere, erhalte ich als Reaktion überall im Lande nur ein müdes Lächeln. Die Hoffnungen sind enttäuscht worden. Heute haben die brandenburgischen Kommunen den seit Jahren höchsten Schuldenstand. „Die Haushaltslage ist zum bestimmenden Moment der Politik geworden.“ Dies ist die Einschätzung ausgerechnet des Landrats des leistungsstärksten Landkreises der Bundesrepublik, Peer Giesecke, Teltow-Fläming. Die Kommunen geraten unverschuldet in einen Teufelskreis. Abbau von Leistungen und Reduzierung von Personal als vermeintlich einziger Ausweg stößt irgendwann an Grenzen, und diese sind bereits erreicht.
Sicherlich gab es mit dem FAG Veränderungen. Eine wichtige Neuerung war die unmittelbare Zuweisung der Investitionspauschale auch an die kreisangehörigen Gemeinden. Allerdings wird dieser positive Effekt von Ihnen in den Reihen der Koalitionsfraktionen regelmäßig infrage gestellt, indem die Rückkehr zu dem von den Gemeinden nicht akzeptierten alten Prinzip, von den Kreisen Prioritätenlisten vorgesetzt zu bekommen, gefordert wird. Die mit Stolz verkündete Erhöhung des kommunalen Finanzausgleichs durch das FAG im Jahre 2005 um 245 Millionen Euro reduzierte sich bei Gegenrechnung auf null. Unter dem Strich kann von erhöhten Zuweisungen bzw. einem höheren Finanzausgleich im Jahre 2005 keine Rede sein.
Schon das Landesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Rücksichtnahme auf die Landesfinanzen ihre Grenzen in dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung findet, das nicht ausgehöhlt werden darf. Ein Beleg für die Richtigkeit dieses Richterspruchs ist das aktuelle Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung mit dem so genannten Symmetriebericht.
Die vom Landesverfassungsgericht geforderte regelmäßige Überprüfung, ob die Verbundquote dem tatsächlichen Finanzbedarf der Gemeinden gerecht wird, ergab, dass der Gleichmäßigkeitsgrundsatz nicht eingehalten wurde. Die parallele Entwicklung der Landeseinnahmen nach Abzug der Zuweisungen an die Kommunen und der kommunalen Gesamteinnahmen ist also nicht beachtet worden.
Was ist die Folge? Die Zuweisungen an die brandenburgischen Gemeinden wurden von 2002 bis 2004 stärker zurückgeführt, als dies in den anderen ostdeutschen Ländern insgesamt und auch in den westdeutschen Nehmerländern der Fall war. Während die Summe der laufenden und investiven Zuweisungen im ostdeutschen Durchschnitt um 50 Euro pro Kopf zurückging, betrug der Rückgang in Brandenburg 231 Euro pro Kopf, war also fast fünfmal so hoch.
Die Einnahmen der Länder aus Zuweisungen des Bundes verringerten sich in dem gleichen Zeitraum in wesentlich geringerem Maße. In Brandenburg sind diese Einnahmen um lediglich 8 Euro gesunken. Daran möge erkannt werden, wie das Ungleichgewicht zwischen Kommunen und Land aussieht.
Allein dieser Vergleich zeigt ganz deutlich, dass sich die Landesregierung auf Kosten der Kommunen gesundzusparen versucht. Während den Kommunen das Wasser bis zum Hals steht, verschafft sich das Land finanzielle Spielräume, die nicht im Sinne der Kommunen genutzt werden.
Die Linkspartei.PDS hat die fragwürdigen Rechenexempel der Landesregierung immer wieder infrage gestellt. Wir sehen uns durch das vorliegende Gutachten und die dargestellte Notwendigkeit einer Nachzahlung an die Kommunen in Höhe von 216 Millionen Euro, welche wir im Rahmen des FAG beantragt haben, bestätigt.
Das alles lässt den Pauschalabzug der 50 Millionen Euro jährlich aus der Verbundmasse in einem anderen Licht erscheinen. Obwohl die dramatische kommunale Haushaltslage der Landesregierung seit langem bekannt ist, bedient sie sich schamlos an den den Kommunen zustehenden Geldern, um die eigene Haushaltslage des Landes mit „fremdem Geld“ zu konsolidieren.
- Wenn der Vergleich 8 Euro zu 231 Euro nicht ausreicht, um das zu begründen, weiß ich nicht, welche Argumente wir noch nennen sollen, zumal das Gutachten nicht von uns stammt. Sie haben dieses Gutachten in Auftrag gegeben.
Wer ein Gutachten in Auftrag gibt und es bezahlt, verwirft es hinterher oder versucht, seine Handlungen darauf einzustellen. Angesichts dieses unverhältnismäßigen Teilens ist das so und deshalb darf ich das sagen.
Dieses Gutachten enthält einen Satz von grundsätzlicher Bedeutung: Kein anderes Land in der Bundesrepublik beteiligt seine Kommunen so wenig an den Einnahmen wie das Land Brandenburg. Wir stehen an letzter Stelle!
- Vielleicht haben die anderen Bundesländer etwas besser gewirtschaftet und holen so das Geld über die Kommunen herein. Nur vom Sparen allein wird man nicht reich, sondern durch Arbeiten und Schaffen.
In dem DIW-Gutachten wurde ebenfalls festgestellt, dass die Kommunen hinreichend über eigenbestimmte Steuereinnahmen verfügen müssen, um ihre Aufgaben voll umfänglich wahrnehmen zu können. Die freiwilligen Aufgaben sind heute schon sehr stark zurückgefahren worden. Eine Kommune, die noch freiwillige Aufgaben im Haushalt ausweist, muss damit rechnen, dass die Aufsichtsbehörden einen ungenügenden Willen zum Sparen unterstellen.
Die Investitionsausgaben in den Kommunen sind stark zurückgegangen. Die Gründe dafür sind bekannt: Die Kommunen haben kein entsprechendes Eigenkapital, um mögliche Förderung abzurufen. Eine Kofinanzierung durch Kredite kommt überhaupt nicht mehr infrage, weil die Kommunen die erforderlichen Bedingungen für eine Genehmigung durch die Kommunalaufsicht längst nicht mehr erfüllen.
Wenn den Kommunen nicht die Chance eingeräumt wird, auch künftig über Mittel für Infrastruktur, Freizeiteinrichtungen,
Sport, die Ausstattung der freiwilligen Ortsfeuerwehren und andere Einrichtungen zu verfügen, werden sie kaum noch Einfluss darauf nehmen können, die Fluktuation besonders in den berlinfernen Räumen zu stoppen.
- Dazu gibt es Zahlen. Wir brauchen nichts herbeizureden.
- Ich komme aus dem Land und weiß, was gemacht wird. Ich bin auf die Dinge, die dort gelaufen sind, sehr stolz. Im Land ist viel passiert. Es könnte noch mehr sein, wenn es eine gemeinsame Strategie des Landes mit den Kommunen und nicht gegen die Kommunen gäbe.
Dabei mussten die Kommunen keineswegs immer mit einem derart niedrigen Steueranteil auskommen. Wie Sie sehen, ist eine durchgreifende Reform der Kommunalfinanzen dringend notwendig. Das bestätigt auch Herr Dr. Vesper in seinem Gutachten. Leider macht die große Koalition in Berlin keine Anstalten in diese Richtung. Wir haben allen Grund, die Gemeindefinanzreform voranzutreiben.
Meine Damen und Herren, die Vorschläge, die Herr Dr. Vesper in dem aktuellen Gutachten aufzeigt, sollten ernsthaft diskutiert und zum Gegenstand politischer Entscheidungen gemacht werden. Das betrifft zum Beispiel die Überführung von ressortgebundenen Mitteln in die Finanzausgleichsmasse des FAG, die schon bei der Erarbeitung des FAG im Jahre 2004 diskutiert wurde. Der damalige Referentenentwurf sah vor, bis zum Jahr 2008 ca. 100 Millionen Euro in das FAG umzulenken.
Das heißt nicht, dass damit alle kommunalen Probleme gelöst wären - das liegt auf der Hand -, aber der kommunale Spielraum könnte sich dadurch erweitern. Nach meiner Kenntnis hat sich bisher nichts in dieser Richtung getan. Die Ressorts halten nach wie vor an ihren Mitteln fest.
Außerdem werden Änderungen am Ansatz des Zentrale-OrteSystems vorgeschlagen, beispielsweise die Vervielfältigung der Einwohnerzahlen erst ab einer Größenklasse von über 5 000 Einwohnern vorzunehmen. Hintergrund ist, dass sich der Zuschussbedarf wohl erst in Gemeinden mit mehr als 5 000 Einwohnern signifikant erhöht.
Solche Änderungen sollten aber im Zusammenhang mit dem Zentrale-Orte-System vorgenommen werden. Die Landesregierung will sich bisher nicht auf eine solche Funktionszuweisung an die Kommunen - das heißt auf Kriterien für eine Hierarchie im ZOS - festlegen lassen. Hinzu kommt, dass eine Verbindlichkeit der Landesplanung erst für 2008 zu erwarten ist. Eine Finanzzuweisung kann letztlich nur ausgleichend und gerecht erfolgen, wenn feststeht, was die einzelnen Hierarchiestufen vorhalten, um eine entsprechende Finanzierung erwarten zu können. Nur dann kann im Rahmen des FAG eine sinnvolle Zuordnung mit Spreizung in der Hauptansatzstaffel Klarstellung bringen.
Wir drängen mit Nachdruck darauf, bei der anstehenden Änderung des FAG noch in diesem Jahr das aktuelle DIW-Gutachten
mit seinen Lösungsansätzen unbedingt zu berücksichtigen. Ziel muss es sein, den Gemeinden mehr Mittel zur freien Verfügung bereitzustellen, damit freiwillige Aufgaben in Zukunft wieder erfüllt werden können und nicht immer an der aufgezwungenen finanziellen Freiwilligkeit scheitern. Deshalb haben wir dieses Thema zum Gegenstand der heutigen Aktuellen Stunde gemacht. Das ist nicht ohne Wirkung geblieben. Es ist sicherlich kein Zufall, dass der Finanzminister ausgerechnet gestern verkündet hat, dass die Kommunen noch in diesem Jahr 105 Millionen Euro zusätzlich erhalten werden.
Dieses „zusätzlich“ darf ich mit Gänsefüßchen versehen, denn was ich jemandem lange vorenthalten habe und ihm dann gezwungenermaßen zureiche, ist nicht zusätzlich, das steht ihm zu.
Selbstverständlich begrüßen wir es, dass nach so langer Zeit, nach über einem Jahr, diese Nachzahlung erfolgt. Aber, wie das so ist, einmalige Zahlungen sind Tropfen auf den heißen Stein. Auch die neueste Steuerschätzung für das Land Brandenburg, wonach das Land im Jahr 2006 über ein Einnahmenplus von 37,5 Millionen Euro verfügt, ändert grundsätzlich die Kritik am Finanzsystem nicht.
Meine Damen und Herren, kommunale Selbstverwaltung braucht langfristig wirkende verbindliche Kriterien der Haushaltspolitik. Kurzfristige Mehreinnahmen dürfen nicht als Argument für die Verweigerung einer längst fälligen modernen Gesetzgebung herhalten. Nehmen Sie die vielen Erkenntnisse und Vorschläge, die es dafür gibt, ernst und lassen Sie uns gemeinsam an einem solchen Konzept arbeiten, denn Sie wissen: Wie es in den Kommunen aussieht, so ist das Land. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jetzt kommt als letzter Punkt die Einführung der Direktwahl der Landräte. Darüber ist in letzter Zeit so viel geredet worden wie all die Jahre zuvor nicht. Volksinitiativen und Unterschriftenaktionen sind selbst aus den Reihen der Koalition angekündigt. Das ist doch schon etwas.
Ihnen allen ist bekannt, dass in der Bundesrepublik Deutschland, außer in Brandenburg, nur noch das Bundesland Baden-Württemberg seine Landräte nicht direkt wählt. Landräte bekleiden ein wichtiges Amt, sie sind in der Öffentlichkeit überall sichtbar, genießen hohes Ansehen. All das ist nicht neu.
Ein Hauptargument dafür, die Direktwahl der Landräte einzuführen, ist die Verstärkung des direkt-demokratischen Elements. Dieses könnte tatsächlich gegen allgemeine Politverdrossenheit wirken. Direktwahlen der Landräte könnten durchaus eine höhere Wahlbeteiligung bewirken und die Identifikation der Wählerinnen und Wähler mit ihrer Region, ihrem Kreis, ihrem Landrat erhöhen. Die momentan mangelnde Wahlbeteiligung kann und darf kein Argument gegen die Einführung der Direktwahl sein.
- Weil man weiterdenken und dann die Frage stellen müsste, ob nicht auch die Direktwahl der Bürgermeister, der Landtagsund der Bundestagskandidaten infrage zu stellen wäre.
- So kann man diese Person und das Amt nicht trennen. Ich komme noch einmal darauf zurück. Er hat auch andere Aufgaben, als nur der Leiter einer Behörde zu sein.
Sie klauen mir die Zeit, Sie wollen doch nach Hause. Sie wollen zu den Handwerkern, habe ich auf dem Plan stehen.
Wenn der Wähler selbst stärker in Sachfragen und bei der Auswahl des politischen Personals mitwirken kann, dürfte er zumindest über einen längeren Zeitraum gegenüber Politik und Politikern nicht mehr so verdrossen sein, wie wir das heute erfahren. Bei direkt gewählten Landräten kommt es dann mehr auf die Persönlichkeit an und weniger auf die Parteizugehörigkeit.
Damit komme ich auf Ihr Thema. Sichere Landtagsposten gibt es dann allerdings nicht mehr. Auch in Mehrheitsparteien müssen Kandidaten gefunden werden, die der Wähler akzeptiert. Das heißt aber auch, dass der Landrat in Zukunft mehr als bisher politisch motivierter Gestalter im Landkreis sein muss und weniger reiner Chef einer Verwaltung oder Ordnungsbehörde.
- Ja, deshalb sagen wir das ja auch und sind für Direktwahlen, weil wir das wahrscheinlich vielen sagen müssen.
- Ich bin dafür, dass das so ist.
Die möglicherweise gemeinsame Umsetzung der Direktwahl der Landräte mit der Einführung kürzerer Wahlperioden bei den Oberbürgermeistern und Landräten bedarf mit Sicherheit eines größeren logistischen und zeitlichen Aufwandes. Das steht zum einen unserem Antrag nicht entgegen, zum anderen hatten Sie genügend Zeit, sich auf dieses Thema vorzubereiten, denn Sie haben sich in der Koalitionsvereinbarung den Auftrag selbst gegeben. Nicht zuletzt: Wir reden seit 1993 über eine Direktwahl der Landräte.
Die CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg hat bereits 2001 gefordert, die Direktwahl der Landräte einzuführen. Sie behauptete, es handele sich dabei um ureigenste Unionsprogrammatik. Im Sommer 2005 erneuerte sie ihre Forderung mit dem Ziel der Stärkung des Landrates gegenüber den Kreistagen und mehr Bürgernähe. Im Dezember des vergangenen Jahres ist der Antrag unserer Fraktion zur Einführung der Direktwahl der Landräte von Ihnen mit der Begründung abgelehnt worden, dass alles mit der Novellierung der Kommunalverfassung geregelt werden solle. So recht scheint die CDU-Fraktion ihrem größeren Partner zumindest in dieser Frage jedoch nicht zu trauen. Wie ist sonst zu erklären, dass ausgerechnet die CDU, insbesondere Mitglieder der Fraktion, unmittelbar nach diesem Termin eine Volksinitiative zur Einführung der Direktwahl der Landräte bereits ab 2008 gestartet hat?
Wer die unterschiedlichen Standpunkte der Koalitionspartner in den letzten Wochen zur Kenntnis genommen hat, muss ernsthaft Zweifel bekommen, ob es bei diesem Thema überhaupt noch zu einer Gemeinsamkeit kommen kann.
Sie müssen sich entscheiden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Entweder stehen Sie zu Ihren Überzeugungen, die Sie den Bürgern auf vielen öffentlichen Veranstaltungen im Lande immer wieder kundtun, und stimmen für unseren Antrag, oder Sie geraten als kleiner Koalitionspartner in Erklärungsnöte, weil Sie entgegen eigener Überzeugung an fragwürdigen Beschlüssen festhalten, auf keinen Fall mit uns ein Thema gemeinsam zu bestimmen.
- Ich denke dabei an Sie und auch daran, dass alles besser funktioniert.
Die Direktwahl der Landräte zeitgleich mit der Novellierung der Kommunalverfassung einzuführen ist der beste und, wie ich finde, einzig richtige Weg, um diesen so wichtigen Punkt ohne Gesichtsverlust durchzusetzen. Wenn die SPD-Fraktion jetzt auf Zeit spielt und, wie zu lesen war, das Jahr 2010 als mögliches Jahr einer Gesetzesänderung benennen will, könnte sie sich dem Verdacht aussetzen, nur auf die Sicherung der Landratsposten für Mitglieder ihrer Partei hinzuarbeiten. Der bessere, ehrlichere Weg wäre, mit guter Politik und guten Kandidaten bereits im Wahljahr 2009 vor die Wählerinnen und Wähler zu treten.
Heute ist der Sohn meiner Stadt schon mindestens dreimal mit dem Satz „Am Mute hängt der Erfolg“ zitiert worden; er war auch auf der gestrigen Geburtstagsfeier des ehemaligen Ministerpräsidenten zu hören. Sie ersparten sich viel Zeit bei den Volksinitiativen, wenn Sie den Mut hätten. - Ich bedanke mich.
Ich möchte noch vier kurze Bemerkungen machen. Landräte sind nicht nur Verwaltungsleute. Sie entscheiden zum Beispiel über Entwicklungskonzepte der Kreise für Tourismus und andere Entwicklungen, für Wirtschaftsförderung usw.. Damit sind sie direkt beauftragt.
- Wer legt dem denn wohl die Vorlagen auf den Tisch? Das macht der Landrat mit seiner Belegschaft.
Ich weiß ja nicht, was Ihr Kreistag macht, in meinem ist das so.
Die Landräte sitzen in Beteiligungsgesellschaften, meist in Aufsichtsfunktionen. Sie haben also auch politische Wirkung zu erzeugen. Spielen sie ihn bitte nicht zu einem einfachen Beamten herunter, der nach Vorschrift arbeiten muss.
Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die eine Fraktion will und nicht kann, und die andere nicht will und nicht lässt. Na gut. Aber eines ist falsch, Herr Schippel. Ich weiß, wer mit diesem Thema unterwegs war. Es waren nicht die Kreisverbände sie haben eingeladen, weil sie den Ort für die Veranstaltung bestimmen -, sondern es waren Mitglieder der Fraktionen in diesen Beratungen. Sie haben sich zu diesem Thema geäußert und einen Termin genannt. Dieser weicht von dem, der heute genannt wurde, ab. Mein Vorschlag: Pfeifen Sie sie zurück. Sie bringen das Volk durcheinander, weil niemand mehr weiß, woran er ist. Sie können nicht so gut wie wir unterscheiden, wie die Koalition zusammen kann oder nicht.
Das Argument, dass der Wähler bis 2010 klüger sei, sticht überhaupt nicht. Der ist klug und weiß, warum er nicht zur Wahl geht. Er hat seine Gründe. Bis 2010 müssen die Gründe aus der Welt geschafft sein, sonst bleibt es bei den schlechten Zahlen.
Weiß ich doch. Es gibt Gründe, weshalb jemand nicht zur Wahl geht. Nun müssen die Gründe aus der Welt, dann werden die Leute klüger und dann wählen sie zu 100 % die besten Kandidaten.
Natürlich werden wir einer Initiative - auch wenn sie von der CDU oder der FDP käme - unsere Zustimmung geben und unsere Mitwirkung zusichern. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Innenminister Schönbohm stellte Anfang Januar dieses Jahres in seiner Pressemitteilung fest, dass in diesem Jahr die Novellierung der Kommunalverfassung der dickste Brocken in seinem Ressort sei. Er benannte dafür auch das Ziel: Die Städte und Gemeinden sollen dadurch mehr Eigenverantwortung erhalten. Dicke Brocken - wie wir wissen - müssen mit vereinter Kraft bewegt und an den richtigen Platz gebracht werden, damit sie eine bleibende Wirkung erzeugen.
Für dieses Vorhaben liegt uns bisher nur das so genannte Eckpapier der Verwaltung vor. Die Ausgestaltung der darin enthaltenen Thesen und Lösungsangebote für die gestellten Probleme dürfen jedoch nicht allein Sache der Verwaltung bleiben.
Über die deshalb notwendigen Anhörungen kommunaler Spitzenverbände und anderer Persönlichkeiten in dem weiteren Verfahren gab es im Innenausschuss Einvernehmen.
Mit der Novellierung der Kommunalverfassung wird das Leitbild der Kommunalpolitik in unserem Land verändert. Allein deshalb müssen wir in den folgenden Monaten über neue Inhalte sprechen; denn das Leben und die Bedürfnisse in den Kommunen sind auf vielen Gebieten wesentlich weiter als die bestehenden Regelungen.
Nach der Novellierung der Kommunalverfassung wollen wir alle noch eine Reihe von Jahren, wahrscheinlich mehr als ein Jahrzehnt, damit arbeiten. Daher ist es wichtig, dass Zeitgemäßes in den Diskussionsprozess einzieht und wir den Weg für ein modernes Verwaltungshandeln freimachen. Wie kontrovers die Diskussion laufen wird, zeigt sich bereits jetzt an Auseinandersetzungen über ausgewählte Themen.
Die Entscheidung zwischen einer dualen und einer monoistischen Verwaltungsstruktur muss selbstverständlich getroffen werden. An dieser Stelle ohne die Betroffenen, also diejenigen, die mit den Vor- und Nachteilen leben müssen, zu entscheiden halten wir jedoch für einen Fehler. Später etwas aufgestülpt zu bekommen sorgt nicht gerade für Akzeptanz. Das haben wir bereits in jüngster Zeit bei anderen Entscheidungen der Regierung beobachten können.
Hauptamtliche Bürgermeister sollen in Zukunft nach den Vorstellungen der Landesregierung in die Kreistage gewählt werden können. Auch hierbei besteht die Gefahr von Interessenkonflikten, zum Beispiel bei der Festsetzung von Kreisumlagen oder Standorten für kreisliche Einrichtungen, und anderen Dingen.
Ja.
Darauf will ich hinaus, jedoch nicht sagen: So oder so geht es!, sondern nur, dass dieser Interessenkonflikt besteht. Er wird in der Diskussion eine wesentliche Rolle spielen. Die Frage ist: Wie soll es in der Praxis mit den zurzeit bestehenden Regeln funktionieren, wenn der Landrat die Rechtsaufsicht über eine Gemeinde hat, aus der der Bürgermeister ihn sogar mit Aufträgen versorgen kann, weil er in dieses Gremium gewählt worden ist.
Deshalb mein Vorschlag: Reden wir, bevor wir zu einer Entscheidung kommen - sie ist in meiner Fraktion umstritten - mit Leuten, die so etwas machen und darauf schwören, dass es gut ist. Hören wir von Leuten aus Baden-Württemberg, wie es dort gemacht worden ist. Dort wurde diese Regelung im Jahr 2002 in der novellierten Landesverfassung erneut festgeschrieben. Sie haben gesagt, wie man diese Konflikte aus der Welt schaffen kann.
Nachdrücklich begrüßen wir, dass nun auch die Landesregierung die Notwendigkeit der Einführung der Direktwahl der Landräte sieht.
- Dann hätte ich dazu nichts mehr sagen müssen. - Aber es gab einen Einwurf von hier. Wir hoffen, dass es jetzt möglich ist.
Unbedingt müssen wir die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Betätigung kommunaler Unternehmen wie die Finanzausstattung der Kommunen dringend verbessern. Diese Punkte sind für die Städte und Gemeinden von besonderer Bedeutung. Um wirtschaftlich agieren zu können, brauchen wir verbesserte, liberalere Regelungen, die nicht in den normalen Wettbewerb verzerrend eingreifen.
Es sollte auch erwähnt werden, dass die interkommunale Zusammenarbeit ein wichtiger Schritt für die Kommunen des Landes Brandenburg sein wird. Diese muss ausgestaltet und gefördert werden und über die regionalen Grenzen hinaus möglich sein.
Die Einführung des doppischen Rechnungswesens ist ein großer Schritt in Richtung modernen Verwaltungshandelns. Es darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass durch eine andere Art der Rechnungsführung plötzlich mehr Geld in den Haushalten sein wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt bekanntlich großen Gesprächsbedarf und Grund für kontroverse Diskussionen. Wir wollen Sie anregen, diese Diskussionen öffentlich,
mit den politischen Vertretern der Kreise, Städte und Gemeinden und den Fachleuten aus der Verwaltung sowie den kommunalen Beteiligungsgesellschaften zu führen. Eine von oben verordnete neue Verfassung wird sicherlich auch nicht die Akzeptanz notwendiger Kompromisse erhöhen.
Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, aber mindestens von der SPD, haben heute - was eigentlich gar nicht nötig ist - einen Brief bekommen, diesen Antrag abzulehnen. Das tun Sie doch ohnehin; dazu brauchten Sie nicht extra einen Brief auf den Tisch zu bekommen. Doppelt hilft aber besser.
- Es war zu lesen, man konnte ihn heute Morgen beim Betreten des Saales nicht übersehen. Darin stand, wie man sich zu verhalten hat.
- Ich gebe Ihnen gleich ein Exemplar. Es schockt mich nicht, dass sicherheitshalber noch eine Ermahnung auf den Tisch gelegt wird. Was mich vielmehr interessiert, ist, wie Sie den Leuten in den Wahlkreisen erklären, warum Sie sie nicht mit einbinden wollen in diese Diskussion, warum Sie die Erfahrungen und Einsichten der einfachen Kommunalpolitiker des Landes nicht benötigen.
Die öffentliche Diskussion muss stattfinden, und zwar nicht nur durch Vorlage der Eckpunkte, sondern es sollte sich eine ernst zu nehmende Diskussion in den Vertretungen des Landes entwickeln. Politik und Verwaltung müssen an einen Tisch. Das viel beschworene aufstrebende Land muss sich zu Wort melden dürfen, wenn es um grundsätzliche Fragen des Zusammenlebens in den Kommunen geht.
Herr Minister Schönbohm hat im Dezember beim Thema Direktwahl der Landräte etwas sehr salopp, aber vielleicht richtig, gesagt: Wir wollen keine schnelle Nummer,
sondern ein gelungenes Gesamtwerk. Meine Bitte an Sie: Nehmen Sie sich Zeit für die öffentliche Diskussion über dieses Gesamtwerk! Zeigen Sie den unzähligen engagierten Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern im Lande, dass Sie ihre Arbeit und ihre Erfahrungen achten und auf ihre Vorschläge Wert legen! - Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Demokratie wagen“ - wie oft, zu wie vielen Anlässen ist dieser Aufruf durchs Land gegangen? In Wahlkampfzeiten erlebten wir die Steigerungsform dieses Aufrufs: „Mehr Demokratie wagen“. Den Glauben daran, dass diese Floskel ernst gemeint ist, kann man verlieren, wenn man den Dauerbrenner „Direktwahlen der Landräte“ verfolgt. Im Sommer dieses Jahres hat der Kollege Lunacek eine neue Runde für 2005/2006 angekündigt, nachzulesen in der „Berliner Zeitung“ vom 17. August.
In der CDU-Fraktion soll bereits ein Gesetzentwurf des Innenministeriums kursieren. Während Herr Petke - in der „MAZ“ vom 8. Oktober - fordert, dieses Thema nicht weiter auf die lange Bank zu schieben, reagiert die SPD in der Person des verehrten Kollegen Schippel prompt abwiegelnd mit den Bemerkungen darauf, der Vorstoß der CDU sei aktionistisch und die Entscheidung darüber könne bis ins Jahr 2009 vertagt werden.
Die Geschichte dieses Themas ist nun wirklich zu alt, als dass man von Aktionismus sprechen könnte. Seit im Land Brandenburg die Bürgermeister und Oberbürgermeister direkt gewählt werden - seit 1993 -, flammt die Debatte um die Direktwahl der Landräte immer wieder auf. Als die Fraktion der PDS im Jahr 2001 im Vorfeld der Neuwahlen der Landräte einen neuen Vorstoß in diese Richtung unternahm, war Kollege Petke der Meinung, wir werden darüber reden müssen. Der damalige Sprecher der Fraktion der SPD pfiff ihn zurück und drohte gleich: Sollten Sie - also die Abgeordneten der CDU-Fraktion - mit der PDS stimmen, ist die Koalition beendet. - Nachzulesen in der „BZ“ vom 8. Mai 2001.
- Nein, nein.
Mit unserem heutigen Antrag bieten wir Ihnen die Möglichkeit, erneut über dieses Thema zu reden. Wir halten es für geboten, jetzt die Voraussetzungen zu schaffen und nicht erst 2009 darüber zu debattieren, wenn die Landratswahlen längst nach dem alten Stiefel durchgezogen worden sind.
Dieses Thema ist uns zu wichtig, als dass wir Sie zu einer Überreaktionshandlung aus Koalitionszwängen verleiten wollen. Wir schlagen Ihnen daher vor, unseren Antrag heute nicht endgültig zu bescheiden, sondern in den Hauptausschuss und in den Innenausschuss zu überweisen. Es wäre der vorweihnachtlichen Stimmung angemessen und zum Nachdenken in der sitzungsfreien Zeit geeignet.
Es gibt für die Koalition viele Gründe, diesem Antrag zu folgen. Die Tatsache allein, dass es in der Bundesrepublik nur noch zwei Länder – Brandenburg und Baden-Württemberg gibt, die ihre Landräte nicht direkt wählen, muss ja nichts bedeuten. Unser Land spielt im Vergleich mit anderen Ländern in der Bundesrepublik auf vielen Gebieten eine besondere Rolle leider nicht immer zu unserem Vorteil.
Die Gründe sind folgende: Landräte bekleiden ein wichtiges Amt, sie sind in der Öffentlichkeit präsent und genießen ein hohes Maß an Autorität. Für die Oberbürgermeister, die seit 1993 direkt gewählt werden, gilt dasselbe. Bis heute hat niemand einen Grund gefunden, das Prinzip der Direktwahl der Oberbürgermeister infrage zu stellen.
Eine Direktwahl der Landräte hätte eine Stärkung der direktdemokratischen Elemente zur Folge und könnte eine positive Wirkung auf das so oft beklagte Phänomen der Politikverdrossenheit im Land entfalten. Wir sollten den Wählerinnen und Wählern die direkte Mitwirkung an der Auswahl des politischen Personals ermöglichen, denn auf lokaler Ebene sind die Themen und Personen überschaubar bzw. beurteilbar.
Direktwahlen bergen in gewisser Hinsicht auch ein Risiko in sich; darüber werden wir in der Diskussion einiges erfahren.
Die Wahl einer Persönlichkeit, die lokal verwurzelt ist und hohes Ansehen genießt, steht über der Frage nach der Parteizugehörigkeit und über der Suche nach Mehrheiten in den jeweiligen Vertretungen. Sichere Landratsposten - aus Sicht der Parteien - sind nicht mehr mit taktischen Spielen zwischen den Fraktionen zu gewinnen.
Es kann aber die Chance gewonnen werden, Personen für ein wichtiges Amt zu finden, die kompetent, qualifiziert und relativ unabhängig von Partei- und Gruppenzwängen sind.
- Dazu können Sie gleich etwas sagen. Sie werden doch nicht behaupten wollen, dass ein Kandidat für den Landratsposten nicht in Hinterzimmern der Fraktionen ausgewählt wird, bevor seine Präsentation erfolgt.
Mein Vorschlag: Stimmen Sie der Überweisung des Antrages zu! Geben Sie dem Wahlvolk das Signal: Wir wagen mehr Demokratie. - Danke