Insofern ist es schade, aber wir lernen das noch. Ich finde es schon revolutionär, dass die CDU ihren Namen auf einen Entschließungsantrag der Linken und der SPD gesetzt hat. Weiter so! Wir sollten bei Dingen, die mit Ideologie nichts zu tun haben, zusammenarbeiten.
Ich denke, wir sind mit dem Anliegen auf einem guten Weg. Wir sind gemeinsam dabei, etwas für Kinder mit Rechenschwäche zu tun. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Meiste wurde schon gesagt, und ich möchte es nicht wiederholen. Fakt ist: Die Dyskalkulie - das hat die Anhörung deutlich gemacht - ist ein recht komplexes Thema. Selbst die Experten waren sich nicht einig, worin die Ursachen liegen, und daher sind auch die Lösungsstrategien unterschiedlich. Fakt ist weiter, dass leider noch viel zu viele Schüler mit einer Rechenschwäche in ein Lotteriespiel an ihrer Schule geraten, denn sie haben wenig Einfluss darauf, ob sie aufgefangen werden. Entweder haben sie das Glück, an einen Mathelehrer zu geraten, der die Rechenschwäche erkennt und über das Know-how verfügt, entsprechend zu fördern, oder sie haben Pech und geraten an einen Lehrer, der die Rechenschwäche nicht erkennt. Viele Schüler erleben in der Schule ein Martyrium, das von Außenstehenden gar nicht richtig eingeschätzt werden kann; auch das wurde in der Anhörung deutlich.
Nun liegt der Antrag vor. Ich bin grundsätzlich der Ansicht, dass man beim Nachteilsausgleich durchaus auf eine zeitlich begrenzte Aussetzung der Benotung zurückgreifen können sollte. Grundsätzlich halten wir natürlich an der Benotung fest. Wenn Sie, Frau von Halem, die Noten abschaffen wollen, dann erarbeiten Sie dazu einen Antrag, aber nutzen Sie nicht das Thema Dyskalkulie dafür. Das passt hier nicht her. Das Problem ist: Mit dem Aussetzen der Benotung werden nicht die Ursachen behoben, sondern es wird an den Symptomen herumgedoktert. Der Kernpunkt ist, dass die Lehrer dazu befähigt werden müssen, Schwächen wie die Dyskalkulie zu erkennen, damit die Schüler frühzeitig gefördert werden können. Entsprechende Förderinstrumentarien müssen vorhanden sein.
Der Antrag der Grünen- und der FDP-Fraktion ist gut gemeint, der Entschließungsantrag ist gut gemacht; deshalb bitten wir um Zustimmung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich nehme den Arbeitsauftrag, der sich aus dem Entschließungsantrag ergibt, an. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank für diese Spitzenleistung. - Wenn es bei der FDPFraktion keinen Redebedarf mehr gibt, sind wir am Ende der Rednerliste angelangt. Ich stelle den Antrag der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/2069 zur Abstimmung. Wer ihm Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Ohne Enthaltung ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, der Linken und der CDU in der Drucksache 5/2106, Neudruck. Wer diesem Antrag Folge leisten möch
te, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? - Das ist beides nicht der Fall; damit ist der Entschließungsantrag angenommen.
Des Weiteren liegt Ihnen ein Entschließungsantrag der FDPFraktion in der Drucksache 5/2099 sowie ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2105, Neudruck, vor.
Wir beginnen mit dem Beitrag der Abgeordneten von Halem; sie spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich deutlich zu sagen: Wir halten das gegenwärtige System der Leistungs- und Begabungsklassen, LuBK, nicht für die optimale Form der Begabungsförderung. Dafür gibt es mehrere Gründe.
Erstens: Wir wissen nicht genau, nach welchen Kriterien Schülerinnen und Schüler in eine LuBK aufgenommen werden. Zwar gibt es vom Ministerium zugelassene prognostische Tests zum Aufnahmeverfahren, die zusammen mit Aufnahmegesprächen die Grundlage für eine Aufnahme bilden. Über die Gewichtung dieser Tests gegenüber den Aufnahmegesprächen wissen wir nichts. Letztlich steht es jedem Schulleiter frei, aufgrund eines Gesprächseindrucks einen Schüler bzw. eine Schülerin als besonders begabt einzustufen.
Zweitens: Nimmt man den prozentualen Anteil der Schülerinnen und Schüler, die in den entsprechenden Jahrgangsstufen eine LuBK besuchen, so stellt man fest, dass die Begabungen im Land unterschiedlich verteilt sind; in Potsdam sind es 10,2 % aller Kinder eines Jahrgangs, in Elbe-Elster 3,3 % und in Ostprignitz-Ruppin nur 3,2 %. Es ist doch kaum anzunehmen, dass der Anteil der hochbegabten Kinder in Potsdam dreimal höher ist als in Elbe-Elster oder Ostprignitz-Ruppin. Viel eher muss man vermuten, dass in Potsdam der Anteil der ambitionierten Eltern entsprechend höher ist.
Drittens: Die regionale Ausgewogenheit der Leistungs- und Begabungsklassen mit einem besonderen fachlichen Profil lässt einen auch verwundern. Es mutet merkwürdig an, wenn es zum Beispiel Leistungs- und Begabungsklassen mit musischkünstlerischem Profil nur in Potsdam und Cottbus gibt, dort aber offensichtlich genug begabte Kinder für eine ganze Klasse.
Viertens: Ob und wie weit Schülerinnen und Schüler in Leistungs- und Begabungsklassen tatsächlich von der besonderen
Förderung profitieren, das lässt sich nur vermuten. Zum Hintergrund: Die Leistungs- und Begabungsklassen sind von den zentralen Vergleichsarbeiten in der 6. Klasse ausgenommen und unterliegen auch sonst in keiner Weise einer besonderen Prüfung. Was wir aber wissen, ist:
Erstens: Für den Unterricht in den Leistungs- und Begabungsklassen werden jährlich 99 Vollzeitstellen benötigt. Das sind zwar nur 5 Millionen Euro, aber im knappen Bildungshaushalt macht bekanntlich auch Kleinvieh Mist.
„Ein (hoch)begabtes oder begabtes Kind kann selbstverständlich auch in einer Regelklasse durch guten individualisierenden Unterricht gefördert werden.“
„Die Landesregierung hat stets betont, dass die LuBK nur eine von verschiedenen Möglichkeiten darstellen, um (hoch) begabte Schülerinnen und Schüler zu fördern, und Begabtenförderung auch in anderen Formen erfolgen kann.“
Ich möchte an dieser Stelle deutlich sagen, dass ich alle Eltern gut verstehe, die ihre Kinder in eine Leistungs- und Begabungsklasse schicken. Unsere Kinder haben alle nur eine Bildungslaufbahn. Natürlich wollen wir alle die besten Chancen für unsere Kinder.
Wir Bündnisgrünen sehen die politische Verantwortung darin, Begabungsförderung gerechter zu verteilen und die sechsjährige Grundschule zu erhalten.
Wir wollen Lehrkräfte in Grund- und weiterführenden Schulen befähigen, den unterschiedlichen Begabungen der Kinder besser Rechnung zu tragen. Schule inklusiv zu gestalten, das heißt nämlich nicht nur, diejenigen mitzunehmen, die ihr Leben mit Behinderungen meistern müssen, sondern das heißt auch, im Rahmen eines gemeinschaftlichen Unterrichts diejenigen besser zu fördern, die hochbegabt sind. Eine Aufrechterhaltung von Spezialklassen, wie es sie zum Beispiel auch in den Sportschulen oder den Mathegymnasien in Brandenburg gibt, schließen wir dabei ausdrücklich nicht aus.
Außerdem - das ist Ihnen hoffentlich aufgefallen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen - haben wir hier die Taktik geändert. Diesmal legen wir keine konkreten Forderungen vor; denn sonst heißt es immer nur: Das geht nicht. Das kostet Geld, wir haben kein Geld. - Was wir heute vorlegen, ist nur die Aufforderung an die Landesregierung, ein Konzept vorzulegen, wobei der Termin 31.12. - darüber haben wir schon geredet - wohl zu eng gesetzt ist. Darüber hätten wir gerne diskutieren können. Ich weiß ja, dass das schon abgefahren ist. Ich weiß auch, dass Sie unseren Antrag jetzt schon wieder ablehnen werden. Das ist ja mit der Vorlage des Entschließungsantrages klar. Aber dass Sie einen so windelweichen Ent
schließungsantrag vorlegen, enttäuscht mich tatsächlich sehr. Dass Sie nur über die Perspektiven der Leistungs- und Begabungsklassen reden, ohne ein Wörtchen darüber zu verlieren, wie ungerecht diese Form der Förderung ist, und dass Sie den Erhalt der sechsjährigen Grundschule nicht mal als Ziel erwähnen, das bestätigt mich einmal mehr in meiner Interpretation, dass die SPD in der Bildungspolitik eben einfach kleinmütig fortschreibt, was sie in der Großen Koalition begonnen hat, und die Fraktion DIE LINKE, in der einzelne Leute im Ausschuss auch mal vernünftige Reden schwingen, aber nur Sonntagsreden,
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kaiser, heute ist der 7. Oktober, aber bei dem Thema ist Schluss mit der Nationalen Front.
„Alle Kinder und Jugendlichen haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, sich gemäß ihren Interessen, Neigungen und Begabungen entwickeln zu können und ihren jeweiligen Lern- und Leistungsfähigkeiten entsprechend optimal gefördert und gefordert zu werden.“
Der Eingangssatz aus dem Antrag der Grünen hat uns so gut gefallen, dass wir ihn auch in unseren Entschließungsantrag aufgenommen haben. Mehr haben wir dann aber doch nicht aufgenommen. Wir wollten auch nicht alle SPD-Philosophien zur Bildungspolitik hineinschreiben. Für uns ist der Erhalt der sechsjährigen Grundschule so selbstverständlich, dass wir dies nicht in alle unsere Anträge hineinschreiben.