Letzter Satz, denn es ist wirklich wichtig. Wenn wir wider besseres Wissen am Glücksspielmonopol festhalten, müssen wir auch sagen, Frau Geywitz, woher die Mittel für gemeinnützige Zwecke, für den Breitensport und für die Kultur kommen sollen. Wir konstatieren in allen Bereichen sinkende Einnahmen. Das bisherige System hat nicht funktioniert. Die sinkenden Einnahmen sind im Breitensport, im Kulturbereich und anderen Einrichtungen spürbar. Deshalb sind wir der Meinung,...
... dass wir das einmal realistisch betrachten sollten. Ich bitte Sie, der Überweisung zuzustimmen; dann können wir im Ausschuss darüber diskutieren, vielleicht eine Anhörung durchführen, und womöglich kommen wir dann ein Stück weiter. Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Görke von der Fraktion DIE LINKE fort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Büttner, das Bestehen des Glücksspielstaatsvertrages ist nicht gefährdet; er bleibt unberührt, und das wissen Sie auch. Insofern sind Ihre Aussagen, die Sie eingangs getroffen haben, nicht korrekt. Allerdings muss nach dem Urteil des EuGH zum staatlichen Wettmonopol in Deutschland die Spielsucht noch konsequenter bekämpft werden und nicht, wie es heutzutage geschieht, durch massive Werbung - auch im staatlichen Bereich, aber besonders in Bereichen, in denen zum Beispiel die Casino- und Automatenwirtschaft agieren darf noch gefördert werden. Das wissen Sie. Sie kennen die Blinkleuchten und die aggressive Werbung, die dazu auffordert, sich in diesem Bereich zu betätigen.
Letzteres unterliegt in Brandenburg nicht dem Glücksspielrecht, sondern dem Gewerberecht. Da sind wir bei der Gefechtslage: Im Land - das ist in Ihren Redebeiträgen deutlich geworden - wie im Bund verweigern sich Ihre Parteien unter dem Verweis auf die Gewerbefreiheit, dass im Spielhöllen-Bereich - der gepflegte Ausdruck ist Casino-Bereich - genau wie im staatlichen Bereich Werberestriktionen vorgenommen werden. Das sind Einlasskontrollen und Systeme von Spielsperren, wie wir sie vergleichbar bei Lotterien und Sportwetten haben.
Gleichzeitig wollen Sie mit Ihrem heutigen Antrag noch eins draufsetzen, indem Sie unter Punkt 1 fordern, dass die bestehenden Beschränkungen des Vertriebs der staatlich veranstalteten Glücksspiele durch die privaten Anbieter aufgehoben werden. Der Einstieg in die Liberalisierung des Glücksspielmarktes ist aus Ihrer Sicht der richtige Weg. Diesen Weg werden wir nicht unterstützen. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, keine Kommerzialisierung des Glücksspiels in Brandenburg wie auch in der Bundesrepublik Deutschland zu befördern. Deswegen muss der Glücksspielstaatsvertrag in Abstimmung der Länder zügig weiterentwickelt werden. Nach ersten Erklärungen der Chefs der Staatskanzleien nach ihrem Treffen in Speyer wird die Fortsetzung des staatlichen Glücksspielmonopols angestrebt. Der bayerische Innenminister Herrmann hat sich am 9. September öffentlich dazu bekannt, grundsätzlich für ein weiteres staatliches Glücksspielmonopol einzutreten. Der niedersächsische Innenminister, Schünemann, und der Innenminister von Thüringen, Huber, schlossen sich dieser Haltung an.
Das ist der Grundduktus unseres Entschließungsantrags, den wir Ihnen vorgelegt haben. Darin fordern wir eine Verstärkung der Spielsucht-Prävention für alle Bereiche - von Sportwetten über Lotterie bis hin zu den bisher nicht erfassten Pferdewetten und Geldspielen.
Sie haben uns den Vorschlag des dualen Systems näherzubringen versucht. Dies hat einen gewissen Charme, das gebe ich gern zu. Man kann sich dies natürlich schönrechnen - ich werde eine andere Rechnung aufmachen -, aber nicht der duale Weg ist richtig, sondern die Ausweitung des staatlichen Monopols auch auf den Casino- und Automatenbereich. Das würde sich auf die Gesamteinnahmen auswirken und die Konzessionseinnahmen eines Landes sicherlich deutlich erhöhen.
Interessant ist, dass das oftmals gescholtene Griechenland - sicherlich in Anbetracht seiner dramatischen Situation - das staatliche Glücksspielmonopol einführen will. Die griechische Regierung plant - vor allem im Hinblick auf illegale Glücksspiele im Internet oder illegale Spielautomaten -, diesen Sektor durch ein staatliches Glücksspielmonopol aus dem rechtlichen Dunkel herauszuholen und der Besteuerung dienstbar zu machen. Der letzte Satz könnte auch für Deutschland gelten.
So schätzt das griechische Finanzministerium, dass allein aus dem bisher ungeregelten illegalen Glücksspiel, etwa im Internet, ein Umsatz von 4 Milliarden Euro zu erzielen ist. Griechenland hat 10 Millionen Einwohner, Deutschland 80 Millionen. Sie können sich sicherlich vorstellen, wenn dieser große Wurf gelingt, wie wir im Bereich der Sportförderung, im gemeinwohlorientierten Bereich agieren könnten. Deswegen ist der von Ihnen vorgeschlagene Weg ein Irrweg. Wir lehnen Ihren Antrag ab. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Görke. - Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Die Abgeordnete von Halem spricht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir Bündnisgrüne lehnen eine weitere Liberalisierung des Glücksspiels ab. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom September lediglich festgestellt, dass der bisherige Glücksspielstaatsvertrag nicht mit den Vorgaben des europäischen Wettbewerbsrechts vereinbar ist. Die Luxemburger Richter haben damit auch aus unserer Sicht einem staatlichen Wettmonopol keineswegs eine Absage erteilt, was vor allem mit Suchtprävention und Bekämpfung der Spielsucht begründet ist. Allerdings müssen die staatlichen Regeln darauf ausgerichtet sein, die negativen Folgen des Glücksspiels, insbesondere Spielsuchtgefahren, zu begrenzen. Dies habe Deutschland bisher nicht in glaubwürdiger und kohärenter Weise getan.
Das Urteil kritisiert die Praxis der Werbung für das Glücksspiel und moniert die Nichteinbeziehung von Formen des Glücksspiels mit hohem Suchtpotenzial wie das Spielen an Geldspielautomaten oder Pferdewetten in das staatliche Monopol. Das grundsätzliche Verbot, Sportwetten über das Internet anzubieten, erklärte der Gerichtshof hingegen für zulässig, da dieser Vertriebsweg mit einer noch höheren Suchtgefahr einhergehe als andere Vertriebswege.
Wir Bündnisgrüne wollen deshalb einen Glücksspielstaatsvertrag, der das Monopol konsequent und widerspruchsfrei umsetzt. Dazu gehören aus unserer Sicht folgende Punkte:
Erstens: eine verbindliche Festschreibung, mindestens 5 % der Einnahmen aus der Glücksspielabgabe für Maßnahmen der Suchtprävention und Aufklärung sowie zur Bekämpfung und Erforschung der Spielsucht zu verwenden.
Drittens: die Übertragung der Zuständigkeit für das Automatenspiel auf Basis einer entsprechenden Bundesratsinitiative vom Bund auf die Länder und die Einbeziehung in den Glücksspielstaatsvertrag.
Ein effektiver Spielerschutz auch bei Spielautomaten darf nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden. Wir fordern eine Entschärfung der Geräte, wirksame Zugangskontrollen in Spielhallen, die Entfernung der Geräte aus Gaststätten und ein bundeseinheitliches Sperrsystem für süchtige Spieler.
Wir halten das grundsätzliche staatliche Spielmonopol für ein wirksames Instrument zur Prävention und zur Bekämpfung von Spielsucht, zum Jugendschutz und zum Schutz der Spieler vor betrügerischen Machenschaften von Glücksspielanbietern. Deshalb unterstützen wir den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, auch wenn er uns etwas wenig konkret erscheint. - Danke.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete von Halem. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Herr Staatssekretär Zeeb erhält das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich vorhin gefragt, warum der Antrag der CDU- und der FDP-Fraktion mit einer solchen Vehemenz vorgetragen wird, obwohl es in der gesamten Republik - mit einer Ausnahme, von einer zweiten habe ich erst seit heute Kenntnis - immer Konsens war, dass wir den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und auch des Europäischen Gerichtshofs, dass der Staat durchaus dafür sorgen kann - gerade in Europa -, dass die Suchtprävention im Mittelpunkt der staatlichen Regularien steht, folgen. Argumente werden nicht dadurch richtiger, dass sie von national und international agierenden Glücksspielkonzernen oft wiederholt werden; das muss man ganz einfach sagen. Ich kann - ich wiederhole mich - die Rationalität dieser Liberalisierungswut nicht nachvollziehen.
Es wurde hier von allen Vorrednern der Koalitionsfraktionen dargelegt, dass schon der erste Satz Ihres Antrags falsch ist. Es gibt keine Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, auch in Deutschland keine höchstrichterliche Rechtsprechung, die das staatliche Glücksspielmonopol kaputt macht oder für unzulässig hält, sondern die gesamte Rechtsprechung, auch unser Verfassungsgericht, hat immer wieder festgestellt, dass gerade dieses Monopol dazu dienen soll, Spielsucht zu bekämpfen.
Insofern verstehe ich den Antrag wirklich nicht. Ich könnte zu vielen Unklarheiten Ihres Antrags sprechen, aber einen Satz möchte ich herausgreifen. Was soll die Forderung, die Verstaatlichung der gewerblichen Automatenwirtschaft solle verhindert werden? Eine Verstaatlichung der Automatenwirtschaft will niemand, wollen keine Ministerpräsidenten, will kein Gericht, will auch diese Landesregierung nicht.
Es geht darum, das durchzusetzen, was vom Verfassungsgericht aus vorgesehen ist, auch im gewerblichen Spiel, auch in den Spielhallen für Ordnung zu sorgen, die Spielsucht zu bekämpfen. Das ist sozusagen der Kern der Aufgabe, der insbesondere die Bundesregierung trifft. - Ich danke.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär Zeeb. - Wir sind jetzt noch einmal bei der FDP-Fraktion. Der Abgeordnete Büttner hat das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Geywitz, lieber Herr Görke, ich empfehle Ihnen ein
Gutachten des Deutschen Instituts für Weltwirtschaft, welches sich über die Einnahmen geäußert hat, wenn es zu einer Liberalisierung des Glücksspielmarktes kommt, dass nämlich die Einnahmen des Staates deutlich steigen werden.
Sie haben gesagt, dass die Bundesländer Bayern und Niedersachsen das genauso sehen wie Sie. Da muss ich Sie leider enttäuschen. Es gibt eine Einigung der Koalition in Bayern, es gibt eine Einigung der Koalition in Niedersachsen, in SchleswigHolstein sowieso, dort steht es im Koalitionsvertrag, in Hessen auch. Genau diese vier Länder haben sich in den Regierungsfraktionen auf eine Liberalisierung des Glücksspielstaatsvertrages geeinigt. Ich sage Ihnen auch das Ergebnis. Es ist eigentlich nicht das, was wir wollen. Aber wenn Sie bei Ihrer harten Haltung bleiben, auch die Landesregierung, wahrscheinlich auch Ihre Kolleginnen und Kollegen in den SPD-geführten Landesregierungen, dann wird es eben am Ende in Deutschland zwei Staatsverträge geben. Das ist eine klar formulierte politische Aussage dieser vier Bundesländer. Wenn das so ist, dann werden Sie sich am Ende fragen müssen, warum Brandenburg Geld verliert, während alle anderen Zuwächse in den Einnahmen haben werden.
Dass Brandenburg da sowieso eine sehr starre Haltung hat, Herr Staatssekretär, das ist uns bekannt. Wenn ein Unternehmen nur eine Gesprächsanfrage beim Glücksspielreferenten des Innenministeriums stellt und diese Anfrage dann nicht etwa nur abgelehnt wird, sondern dieses Unternehmen, das sich in Brandenburg ansiedeln wollte, sogar eine Unterlassungsverfügung bekommt, dass es sich nicht einmal mehr für ein Gespräch bei Ihnen melden darf, dann wissen wir, wie weit Brandenburg gekommen ist. Das ist unverantwortlich, Herr Zeeb.
Frau Geywitz, schauen Sie einmal nach Schleswig-Holstein! In Schleswig-Holstein beantragen Firmen jetzt Lizenzen. Diese Firmen wollen natürlich auch nach Deutschland kommen. Es sind auch große deutsche Firmen dabei. Das sind doch keine Internetklitschen, von denen wir hier reden. Das sind Firmen, die teilweise über Tausend Angestellte haben, die auch hier in Deutschland ansässig sind, die ihren Betrieb nur ausgelagert haben, vornehmlich nach Malta, da haben Sie Recht, vornehmlich nach England, weil es dort liberaler zugeht.
- Das stimmt doch gar nicht, Frau Geywitz. Das, was Sie in der Konsequenz fordern - Herr Zeeb und Herr Görke haben es gesagt, er hat es vorhin auch im RBB gesagt -, ist eine Verstaatlichung der gewerblichen Automatenwirtschaft. Das wollen Sie. Es wundert mich im Übrigen, dass die Grünen das auch wollen.
Die zweite Konsequenz, die daraus zu folgern ist: Es wird Internetsperren geben. Das wundert mich bei den Grünen noch viel mehr. Bisher habe ich Ihre Position dazu eigentlich immer anders verstanden.
Ein duales System ist selbstverständlich auch mit der Forderung der Europäischen Union nach Kohärenz vereinbar. Es gibt genügend Gutachten, die das bestätigen. Insofern ist ein duales System der vernünftigste Weg, den es gibt, der auch dazu führen wird, dass es Einnahmesteigerungen geben wird, die wir
dann für den Breitensport, für den Spitzensport und eben auch für die Freie Wohlfahrtspflege verwenden könnten. - Vielen Dank.
Erstens liegt der Antrag in Drucksache 5/2072, Neudruck, vor, eingebracht von der FDP-Fraktion, „Glücksspielwesen ordnen für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag“. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer deutlichen Mehrheit von Gegenstimmen ist der Antrag abgelehnt.
Wir haben zum Zweiten einen Entschließungsantrag, Drucksache 5/2103, eingebracht von den Fraktionen SPD und DIE LINKE, „Neufassung des Glücksspielstaatsvertrages notwendig“. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer deutlichen Zustimmung ist der Antrag angenommen.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 72 der Verfassung des Landes Brandenburg zur Aufklärung von möglichen Versäumnissen und Fehlern bei Verkäufen landeseigener Grundstücke und landeseigener Unternehmen zum Schaden des Landes Brandenburg und der Aufklärung der Verantwortung der Brandenburger Landesregierungen hierfür (Un- tersuchungsausschuss zur BBG- und Immobilienaffä- re)