Protokoll der Sitzung vom 15.12.2010

Lediglich die Bürgerinitiative „Velten bleibt offen“ und einzelne Bürger der Stadt Velten haben im Rahmen des Anhörungsverfahrens diese Forderung eingebracht. Eine Stellungnahme des Vorhabensträgers (Landesbetrieb Straßenwesen Branden- burg) wird im Rahmen des Anhörungsverfahrens erarbeitet und den Einwendern im Rahmen des Verfahrens durch die Anhörungsbehörde übersandt werden.

Frage 407 CDU-Fraktion Abgeordneter Rainer Genilke - Lärmminderung beim Bau von Landesstraßen

Das Land Brandenburg plant die L 60 im Bereich Finsterwalde auszubauen. Schon jetzt müssen die Anwohner mit einer hohen Lärmbelastung leben. Diese wird sich nach dem Ausbau und der dadurch zu erwartenden Mehrbelastung der Landesstraße weiter erhöhen.

Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten gibt es beim Ausbau von Landesstraßen, wie die L 60 Ortsdurchfahrt Finsterwalde, lärmmindernde Asphaltbeläge einzusetzen?

Antwort der Landesregierung

Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft Vogelsänger

Grundsätzlich werden Lärmschutzmaßnahmen als Gesamtkonzept betrachtet. Dabei wird das wirtschaftliche Optimum im Zusammenwirken aller Einzelmaßnahmen - zum Beispiel Fahrbahnoberfläche, Lärmschutzwälle - ermittelt, um den gesetzlichen Bestimmungen nach Lärmvorsorge oder -sanierung zu entsprechen.

Lärmmindernde Straßenoberflächen gehören zu den aktiven technischen Lärmschutzmaßnahmen. Das Berechnungsverfahren der „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 (RLS-90)“ berücksichtigt über Korrekturfaktoren (DStrO) verschiedene lärmmindernde Straßenbeläge. Diese Korrekturfaktoren haben Gültigkeit für Außerortsstraßen bzw. Innerortsstraßen mit Fahrabläufen, die Außerortsstraßen entsprechen, mit zulässigen Höchstgeschwindigkeiten > 60 km/h. Damit stehen für den Lärmschutz innerorts derzeit noch keine gemäß dem technischen Regelwerk anerkannten lärmmindernden Fahrbahnbeläge zur Verfügung.

Unabhängig davon hat sich in den letzten Jahren ein breites Spektrum an Fahrbahnbelägen entwickelt, die potenziell für innerörtliche Straßen geeignet sind, sich aber bundesweit noch in der Praxiserprobung befinden.

Im Falle der L 60, OD Finsterwalde konnten im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung keine Ansprüche auf Lärmschutzmaßnahmen im Sinne der Lärmvorsorge (16. BImSchV) nachgewiesen werden. Somit sind auch die Voraussetzungen zur Lärmsanierung nicht gegeben.

Um den Forderungen der Bürger nach Lärmschutz dennoch weitestgehend Rechnung zu tragen, wird der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg einen Asphaltbelag einsetzen, der den hohen Beanspruchungen des Verkehrs Rechnung trägt, sich zugleich aber auch günstig hinsichtlich einer Lärmminderung auswirkt. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass sich nach Durchführung der Ausbaumaßnahme allein durch die ebenere Fahrbahnoberfläche die Lärmsituation der Anwohner verbessert haben wird. Des Weiteren wird zurzeit eine mögliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Bereich des Krankenhauses geprüft.

Frage 408 SPD-Fraktion Abgeordnete Kerstin Kircheis - Gigaliner

Die Bundesregierung will in einem Feldversuch in mehreren Bundesländern sogenannte Lang-Lkw (Gigaliner) auf deutschen Bundesstraßen und Autobahnen testen. Diese Fahrzeuge/Sattelzüge sollen das heute zulässige Höchstgewicht nicht überschreiten, aber deutlich länger sein, als bisher im Straßenverkehr zulässig. Brandenburg ist an diesem Feldversuch nicht beteiligt.

Deshalb frage ich: Wie begründet die Landesregierung, dass sie ihre ablehnende Haltung zum Einsatz von Lang-Lkw auch unabhängig von den Ergebnissen des geplanten Feldversuches entwickeln konnte?

Antwort der Landesregierung

Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft Vogelsänger

Die Verkehrsministerkonferenz hat auf ihrer letzten Sitzung im Oktober dieses Jahres mehrheitlich - auch mit der Stimme Brandenburgs - das Bundesverkehrsministerium gebeten, keinen neuen, bundesweiten Feldversuch mit Lang-Lkw durchzuführen. Wie andere hat auch die brandenburgische Landesregierung grundsätzliche Bedenken gegen den Einsatz dieser über 25 m langen Fahrzeugkombinationen. Es sind zum einen negative Auswirkungen auf die Leichtigkeit des Verkehrs, insbesondere die Verkehrssicherheit zu befürchten, da solche Fahrzeuge bei einem Einsatz auf schmalen Straßen kaum zu überholen sind. Außerdem geht es um den sogenannten Modal Split, also die Verteilung der Transporte auf die verschiedenen Verkehrsträger. Der Einsatz von Lang-Lkw dürfte zu einer weiteren Verlagerung von Gütertransporten von der Bahn auf die Straße führen, was aus verschiedenen Gründen nicht sinnvoll ist.

Eine endgültige Entscheidung in der Sache ist jedoch noch nicht gefallen. Deshalb wird Brandenburg auch weiterhin in der vom Bundesverkehrsministerium im Juli dieses Jahres eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe mitarbeiten. Außerdem wird zurzeit von meinem Haus eine Anfrage des Bundes nach

grundsätzlich für den Einsatz von Lang-Lkw infrage kommenden Strecken beantwortet.

Frage 410 SPD-Fraktion Abgeordneter Detlef Baer - Investitionsförderung

Dem Vernehmen nach plant die Märkische Verlags- und DruckGesellschaft mbH Potsdam die Neuinvestition in eine Druckmaschine, für die Förderung durch das Land Brandenburg beantragt wurde bzw. werden soll. Gleichzeitig gibt es derzeit Überlegungen, die Druckerei auszugliedern, damit wäre ein Stellenabbau innerhalb der Märkischen Verlags- und Druck-Gesellschaft von 25 Arbeitskräften verbunden. Das neue Unternehmen soll dann tariffrei sein.

Ich frage die Landesregierung: Trifft es zu, dass für die Investition einer Druckmaschine durch die Märkische Verlags- und Druck-Gesellschaft mbH Fördermittel des Landes Brandenburg beantragt wurden?

Antwort der Landesregierung

Minister für Wirtschaft und Europaangelegenheiten Christoffers

Es liegt kein Antrag auf Förderung einer Druckmaschine der Märkischen Verlags- und Druckgesellschaft mbH vor.

Frage 411 Fraktion DIE LINKE Abgeordnete Kornelia Wehlan - Winterdienst

In den letzten Tagen konnten Verkehrsteilnehmer aller Art spüren, dass der Winter früher als in den Jahren zuvor Einzug gehalten hat. Bei niedrigen Temperaturen und bei heftigen Schneefällen waren schwierige Situationen wie Schneeverwehungen und Straßenglätte zu meistern.

Ich frage die Landesregierung: Welche Vorkehrungen hat sie getroffen, um im Landesbetrieb für Straßenwesen alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die trotz hereinbrechenden Winterwetters für geordnete und gefahrenarme Verkehrsbedingungen sorgen?

Antwort der Landesregierung

Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft Vogelsänger

Der Straßenbaulastträger soll nach besten Kräften entsprechend seiner Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen von Schnee räumen und bei Schnee- und Eisglätte streuen, ein Rechtsanspruch besteht sowohl nach dem Bundesfernstraßenwie auch dem Brandenburgischen Straßengesetz aber nicht. Für den Winterdienst auf allen Straßen in geschlossenen Ortschaften sind die Gemeinden zuständig.

In diesem Sinne wird mit dem Abschluss einer Winterdienstsaison seitens des Landes begonnen, die nächste vorzubereiten. Die Erfahrungen der vergangenen Saison wurden in die Einsatzdokumente der diesjährigen Saison eingearbeitet und so weiter optimiert, um den Aufwand und die Kosten auf das notwendige Maß zu beschränken.

Ausschreibungen, Vertragsabschlüsse für Reparaturen, Ersatzbeschaffungen, Materiallieferungen müssen frühzeitig in Gang gesetzt werden, um kostengünstig und zeitgerecht die Vorbereitungen abschließen zu können. Dies ist auch in diesem Jahr geschehen. Die Vorbereitungen waren vor dem Einsetzen der diesjährigen Schneefälle abgeschlossen.

Es liegt auf der Hand, dass nicht auf allen Straßen gleichzeitig Schnee und Eis beseitigt werden kann. Deshalb ist es erforderlich, die Straßenzüge entsprechend der Verkehrsbedeutung und den Verkehrsbedürfnissen für den Winterdiensteinsatz je nach Dringlichkeit in Räum- und Streupläne einzuordnen.

Auf Bundesautobahnen reicht der Zeitumfang des Winterdienstes über 24 Stunden täglich. Auf wichtigen anderen Straßen für den überörtlichen Verkehr wird der Winterdienst im Zeitraum von 6 bis 22 Uhr durchgeführt.

Im Bereich der Bundes- und Landesstraßen werden teilweise für den Räumdienst Unternehmer eingesetzt, da auf Landstraßen der Schnee in Hin- und in Rückrichtung von der Straße geschoben werden muss und die eigenen Kapazitäten in den Einsatzspitzen hierfür nicht ausreichen.

Zuständig für insgesamt über 10 800 km Straßen sind ca. 1 000 eigene Winterdienstkräfte mit 282 Fahrzeugen und 102 Fahrzeuge einschließlich Personal über vertraglich gebundene Auftragnehmer.

Um zu verbesserten Straßenzustands- und Wetterinformationen zu gelangen, wird auch im Land Brandenburg das für die Bundesfernstraßen bundesweit eingeführte Straßenzustands- und Wetterinformationssystem (SWIS) angewendet und weiter aufgebaut.

Der Landesbetrieb Straßenwesen hält entsprechend der aufgezeigten Prämissen die Straßen auch im Winter sicher befahrbar. Im Gegenzug ist aber auch zu erwarten, dass sich die Verkehrsteilnehmer auf winterliche Bedingungen einstellen, um sicher mit dem Auto durch den Winter zu kommen. Dazu gehören Winterreifen, ein ausreichender Sicherheitsabstand und ein defensiver Fahrstil.

Frage 412 Fraktion DIE LINKE Abgeordneter Peer Jürgens - Hochschulpakt III

Die Landesregierung hat mit den Hochschulen im Land Brandenburg einen Hochschulpakt geschlossen. Diese gemeinsame Erklärung wurde bereits einmal fortgeschrieben und läuft Ende dieses Jahres aus. Nach Auskunft der Wissenschaftsministerin befindet sich das Land derzeit in Verhandlungen mit den Hochschulen über einen Hochschulpakt III.

Ich frage die Landesregierung: Welche Schwerpunkte setzt sie für den zu erwartenden dritten Hochschulpakt?

Antwort der Landesregierung

Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur Dr. Münch

Die Landesregierung strebt eine Fortschreibung des II. Brandenburgischen Hochschulpaktes an. Dies soll, wie in der „Ge

meinsamen Erklärung“ vereinbart, auf der Basis einer Bilanzierung geschehen, die Landesregierung und BLRK derzeit vornehmen.

Ohne diesem Bericht vorgreifen zu wollen, kann bereits jetzt festgehalten werden, dass die im Hochschulpakt beschriebenen hochschulpolitischen Ziele weit überwiegend erreicht wurden. Ich darf zwei Beispiele nennen, bei denen die Bedeutung für die Landesentwicklung evident ist:

1. Die Zahl der Absolventen unserer Hochschulen stieg seit 2004, als der Hochschulpakt erstmalig abgeschlossen wurde, von rund 4 100 auf 6 800. Im Jahr 2009 waren darunter fast 1 300 Ingenieure und 1 100 Absolventen aus der Fächergruppe Mathematik/Naturwissenschaften. Damit leisten die Hochschulen einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses in Brandenburg.

2. Die Drittmitteleinnahmen aus der brandenburgischen Wirtschaft haben sich seit 2004 mehr als verdoppelt (+109 %). Hinter dieser Kennzahl verbirgt sich ein deutlich gestärkter Wissens- und Technologietransfer, von dem gerade die klein- und mittelständisch geprägte Brandenburger Wirtschaft profitiert.

Das sind genau die Effekte, die wir von dem brandenburgischen Hochschulpakt erwarten, nämlich einen aktiven Beitrag der Hochschulen zu einer sich selbst tragenden Wirtschaftsentwicklung im Land Brandenburg zu leisten.

Die bei einer Fortschreibung des Brandenburgischen Hochschulpaktes zu setzenden Schwerpunkte werden wir nach Auswertung des Bilanzierungsberichts festlegen und die Verhandlungen dazu zu Beginn des kommenden Jahres aufnehmen.