Protokoll der Sitzung vom 17.12.2010

AIG Baustelle - das sehe ich auch so. Wir haben ja noch eine Weile Zeit in dieser Legislaturperiode, sodass wir zum Beispiel den Punkt Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse usw. bearbeiten werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Wir setzen mit dem Beitrag des Abgeordneten Goetz fort. Er spricht für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Frau Hartge! Unsere Landesdatenschutzbeauftragte ist ja nicht nur eine Landesdatenschutzbeauftragte, sondern gleichzeitig unsere Informationsfreiheitsbeauftragte. Das macht deutlich, dass wir uns in einem ständigen Spagat befinden. Wir haben zwei Seiten einer Medaille, die einander auszuschließen scheinen. Wir haben einerseits das Interesse der Öffentlichkeit an freiem Zugang zu Informationen, an Informationsfreiheit, und wir haben andererseits das Interesse aller, dass die persönlichen Daten sicher und geschützt sind.

Am 13. Dezember 2010 fand in Kleinmachnow eine Konferenz der deutschen Informationsfreiheitsbeauftragten statt, die auch eine Entschließung herausgebracht hat mit dem Ergebnis, dass wir alle mehr Transparenz wagen sollten. Es wird in vielen Bereichen deutlich, wie groß das Interesse ist, dass die Informationen nicht erst auf Anfrage, sondern aus eigener Initiative gegeben werden sollen.

Es gibt viele Fortschritte, und insbesondere das Internet ist ja das probate Medium, um die Informationen, die die Öffentlichkeit haben will, verfügbar zu halten. Jüngste Beispiele dafür, dass Transparenz die Demokratie stärkt, lassen sich finden, und es gibt auch die Gegenbeispiele im Land Brandenburg; der BBI war heute schon Thema. Man darf sich eben nicht wundern, dass, wenn zehn Jahre die Wahrheit unterdrückt wird, Menschen dann aufwachen, ihr Recht auf Informationsfreiheit einfordern und einen gewissen Informationsgehalt erwarten.

Auf der anderen Seite gibt es Dinge wie Google Streetview, die dazu führen, dass Menschen sich Sorgen machen, was mit ihren persönlichen Daten geschieht, dass andere Daten erhalten, die ihnen nicht zustehen und dass diese Daten zum Nachteil des Betroffenen missbraucht werden. Das krasseste und jüngste Beispiel dafür, was passieren kann, liefert, glaube ich, WikiLeaks. Jeder glaubt, dass, wenn die Amerikanische Botschaft Daten hat, wenn die amerikanischen Geheimdienste Daten haben, die Daten wenigstens dort sicher seien. Denn wenn nicht einmal in diesen Diensten Datensicherheit geschaffen werden kann - wo bitte dann? Das zeigt eben auch das Risiko, dass Daten, wenn sie gesammelt und stark vernetzt werden, auch an die Öffentlichkeit gelangen können und es eben keine absolute Sicherheit gibt, auch nicht bei Behörden, nicht einmal bei denen, wo man große Sicherheit erwartet. Daran wird deutlich, wie wichtig es ist, Daten zu schützen und damit sensibel und sorgfältig umzugehen.

Bei WikiLeaks ist die FDP übrigens gut weggekommen. Wir sind von der Amerikanischen Botschaft als die Partei festgehalten worden, die sich am stärksten widersetzen wird, wenn es darum geht, dass ausländische Dienste auf unsere Konten zugreifen wollen. Wir sind festgehalten worden als die Partei, die sich am stärksten widersetzen wird, wenn Flugdaten erhoben werden sollen. Das alles ist dabei, das gehört zur Kommunikation dazu, aber normalerweise machen wir unsere Werbung selbst und bedienen uns dazu nicht der Amerikanischen Botschaft.

(Beifall FDP)

Klar ist jedenfalls, dass unsere Datenschutzbeauftragte unzureichend personell ausgestattet ist. Das haben meine Vorredner, auch Frau Stark als Vorsitzende des Innenausschusses, deutlich

gemacht. Ich biete Ihnen von Herzen an: Machen wir es doch gemeinsam. Wir alle haben die Erkenntnis, dass es eine Lücke im Personalbestand gibt. Schließen wir die Lücke gemeinsam. Das muss ja nicht bloß von der Regierungskoalition kommen. Sie wissen uns da voll an Ihrer Seite. Greifen Sie das auf. Wir können Personalbedarf feststellen. Es werden nicht gleich alle Wünsche auf einmal erfüllt werden, aber auch, wenn es schrittweise vorangeht, wäre es ein Fortschritt, der dem Datenschutz in Brandenburg dienen würde.

Die Voraussetzungen bzw. die Herausforderungen sind vielfältig. Ich erinnere an den neuen Personalausweis, bei dem bereits die ersten Missbrauchsfälle auftreten. Ich erinnere an das Zensusgesetz 2011, in dessen Rahmen bei den kommunalen Körperschaften massenhaft Daten erhoben werden und die Sicherheit der Daten gewährleistet werden muss. Dafür brauchen wir unsere Datenschutzbeauftragte. Ich erinnere daran, dass die technischen Entwicklungen nach wie vor - und das wird auch so bleiben - schneller sind als die Entwicklung des Rechts. Wir laufen den technischen Entwicklungen immer hinterher. Wenn wir das mit einer unzureichenden Ausstattung tun, wird der Abstand zwischen technischer Entwicklung und Datensicherheit bzw. Datenschutz natürlich noch viel größer.

Beim cloud computing werden Daten ausgelagert und andernorts verwaltet, und es muss in erheblichem Umfang dazu beigetragen werden, Daten zu sichern, um letztlich die Freiheit des Einzelnen zu sichern. Missbrauchte oder geschützte Daten können das Ergebnis sein - je nachdem, wie damit umgegangen wird.

Wir haben das Scoring-Verfahren bei Banken, womit aus Wohnort und Umzügen geschlussfolgert wird, wie kreditwürdig jemand ist. Auch das sind Punkte, die anstehen. Und wir haben die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung vom März 2010. Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung gekippt, übrigens auch auf Antrag der FDP-Fraktion, weil wir sensibel mit diesen Daten umgehen wollen und der Meinung sind, dass es so nicht geht.

Insofern ist dort ein guter Schritt getan worden, der sich übrigens auch im Land Brandenburg auswirkt und der auch hier dazu führt, dass der Datenschutz mit stärkerem Einsatz gewährleistet werden muss. Gut ist die Zusammenführung des öffentlichen und des privaten Datenschutzes. So weit sind wir jetzt. Die Beschlussvorlage, die hier als Antrag von Rot-Rot gekommen ist, ist inhaltlich nicht falsch, aber es sind Akzente gesetzt worden, die eigentlich die falschen sind. Wesentlich wichtiger wäre es mir gewesen, Datenschutz nicht nur dadurch zu stärken, dass man erklärt, dass er gewährleistet werden soll, sondern eben auch dadurch, dass Personal aufgestockt wird und man dann dort mit besseren Voraussetzungen Datenschutz gewährleisten kann.

Abschließend, Frau Hartge, herzlichen Dank an Sie für Ihre geleistete Arbeit, für Ihre Berichterstattung im Ausschuss. Übermitteln Sie diesen auch an Ihre Mitarbeiter, weil sie es letztlich auch sind, die sich unentwegt dafür einsetzen - ich weiß das -, Datensicherheit und persönliche Freiheit im Land Brandenburg zu gewährleisten. Vielen Dank für Ihre Arbeit! Viel Erfolg! Schöne Feiertage! - Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Dr. Scharfenberg setzt für die Linksfraktion fort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Datenschutz gewinnt vor dem Hintergrund einer rasanten technischen Entwicklung immer mehr an Bedeutung. Die bekannten Datenschutzskandale in den vergangenen Jahren waren offenbar nur die Spitze des Eisbergs im missbräuchlichen Umgang mit persönlichen Daten. Wesentliche Rahmenbedingungen für den Datenschutz werden durch den Bund gesetzt, aber auch das Land Brandenburg muss mit den Herausforderungen bei der Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung Schritt halten. Notwendig sind vor allem entsprechende Schutzmaßnahmen beim Einsatz moderner Technik. Dazu nimmt die Landesdatenschutzbeauftragte in ihrem Tätigkeitsbericht grundsätzlich Stellung. Auch wenn es in diesem Bericht noch keine Rolle spielen kann, will ich hier doch erwähnen - andere haben das auch getan -, dass die Zusammenlegung der Datenschutzaufsicht über den öffentlichen und den nichtöffentlichen Bereich bei der Landesdatenschutzbeauftragten zweifellos ein wichtiger Schritt gewesen ist. Dieser Schritt stand schon lange an. Er ist allerdings vonseiten der CDU in der früheren Koalition nicht möglich gewesen.

Ich bin mir sicher, dass Frau Hartge sich dieser für sie noch neuen Aufgabe mit großem Engagement stellt. Das ist in der Berichterstattung, die wir in der letzten Sitzung des Innenausschusses entgegengenommen haben, auch deutlich geworden. Während der Datenschutz im öffentlichen Bereich ein relativ hohes Niveau hat, gibt es im privaten Bereich manche Grauzone, der nur mit einer entsprechenden Kontrolltätigkeit zu begegnen ist. Ich denke, da wird sich einiges ändern.

Wir wollen ein hohes Niveau im Datenschutz insgesamt im Land Brandenburg. Dieser Anspruch gilt auch für die Gewährleistung des Akteneinsichtsrechts. Frau Hartge hat darauf aufmerksam gemacht: Das Land Brandenburg hatte eine Vorreiterrolle im Akteneinsichtsrecht. Das ist übrigens auch ein Beispiel dafür, wie man durch zähe Tätigkeit aus der Opposition heraus eine ganze Menge erreichen kann; denn es hat damals lange gedauert, bis wir dieses Akteneinsichtsrechtsgesetz tatsächlich hatten. Deshalb hat der Innenausschuss den Tätigkeitsbericht und die Stellungnahme der Landesregierung nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern daraus auf Initiative der Koalitionsfraktionen in der vorliegenden Empfehlung inhaltliche Anforderungen an die Landesregierung formuliert. Darauf hat meine Kollegin Stark schon Bezug genommen. Ich denke, wir haben richtige und wichtige Punkte formuliert, und wir haben darin natürlich auch eine Kritik an der Landesregierung formuliert; denn die Anforderung, das Recht auf Anfertigung von Kopien zur Akteneinsicht in das Gesetz aufzunehmen, ist zum wiederholten Male formuliert worden. Wir werden das auch aufmerksam begleiten.

Zum Schluss möchte ich wie meine Vorredner Frau Hartge für ihre engagierte und couragierte Arbeit danken. Ihr Job bringt es mit sich, Frau Hartge, dass Sie sich nicht gerade beliebt machen, wenn Sie Missstände kritisieren und hartnäckig auf die Abstellung von Mängeln drängen. Aber ich kann Ihnen nur sagen: Lassen Sie sich nicht beirren! Unsere Unterstützung haben Sie dabei.

(Frau Stark [SPD]: Ja! sowie Beifall)

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Die Abgeordnete Nonnemacher setzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Frau Landesbeauftragte! Gestatten Sie mir vorab eine kurze Bemerkung zu Herrn Goetz. Kollege Goetz, ob ich die WikiLeaksAffäre und die FDP nun so ohne Not hier angeführt hätte, weiß ich nicht so richtig. Die Tatsache, dass der Büroleiter unseres Bundesaußenministers eine Plaudertasche ist, ist ja irgendwo auch ein Datenschutzproblem. Das fand ich als Beispiel ein bisschen merkwürdig.

(Beifall GRÜNE/B90 und der Abgeordneten Stark [SPD])

Ob Telekom-Affäre, Vorratsdatenspeicherung oder BKA-Gesetz, die Datensammelwut von Staat und Wirtschaft scheint keine Grenzen zu kennen. Menschen haben jedoch ein Recht darauf, vom Staat in Ruhe gelassen zu werden. Und sie haben ein Recht darauf, zu wissen, an wen ihre Daten weitergegeben werden, und das Recht, dieser Praxis zu widersprechen. Deshalb müssen die Datenjäger und -sammler sorgsam überwacht werden. Vor diesem Hintergrund bin ich Frau Hartge für ihre Arbeit sehr dankbar. Uns Grünen liegt der Datenschutz nämlich besonders am Herzen. Sie hat ihren Tätigkeitsbericht im März dieses Jahres vorgestellt und auf einige Punkte besonders hingewiesen, zum Beispiel auf gravierende Defizite bei der Umsetzung des Datenschutzgesetzes in den Kommunen - das hat sie auch heute hier wieder als ein schwerwiegendes Problem angeführt - und fehlende Sicherheitskonzepte für einzelne Verfahren wie das Serviceportal der Landesverwaltung, die Beantragung von Reisepässen oder das Virtuelle Bauamt. Der Landesregierung sind diese Problemfelder größtenteils bekannt, und sie versicherte, dass diese Probleme schrittweise abgestellt würden.

Im Innenausschuss machte die Landesdatenschutzbeauftragte auf weitere Punkte aufmerksam. So gebe es eine Tendenz, dass Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten produktiv eingesetzt würden, ohne dass die Anforderungen des Brandenburger Datenschutzes vollständig erfüllt seien, zum Beispiel IT-Sicherheitskonzepte nur im Entwurf vorlägen und ITSicherheitsmaßnahmen unzureichend seien. Diesem Vorwurf trat die Landesregierung entgegen, konnte ihn jedoch nicht gänzlich entkräften. Die Landesregierung habe bereits einzelne Maßnahmen ergriffen, hieß es. Dies kommt meiner Meinung nach recht spät; denn die Landesdatenschutzbeauftragte bemängelt ja gerade die fehlende Vorsorge und eine gewisse grundsätzliche Sorglosigkeit.

Diese Punkte habe ich im Innenausschuss angesprochen. Meine Stellungnahme ist der Beschlussempfehlung beigefügt. Des Weiteren hat meine Fraktion zu bestimmten Punkten sowohl bei der Landesregierung selbst als auch bei der Datenschutzbeauftragten nachgefragt. Einige aus den Antworten gewonnene Erkenntnisse haben dankenswerterweise Eingang in den Antrag von SPD und Linke gefunden, zum Beispiel das Recht auf Ko

pien bei der Einsichtnahme in Akten und die Unterstützung der Kommunen. Insofern konnte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss dem Antrag der Koalitionsfraktionen zustimmen, auch wenn ich mir in einzelnen Punkten etwas klarere Forderungen gewünscht hätte. Denn noch nie wurde so viel erfasst, gespeichert und übermittelt. Immer häufiger werden Daten zur Überwachung oder Profilerstellung missbraucht. Die Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, wer wann was und wo speichert und übermittelt. Nur sie selber, kein Arbeitgeber, kein Internetanbieter, keine Krankenkasse und auch nicht der Staat, dürfen bestimmen, wer Zugriff auf ihre Daten hat und was damit geschehen soll. Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensführung ist durch die Vielzahl unbestimmter Datensammlungen, privat wie öffentlich, weiter stark gefährdet und muss geschützt bleiben. Datenschutz und Datensparsamkeit müssen die Leitlinien sein. Deshalb bin ich froh, dass Frau Hartge ihre Aufgabe so gewissenhaft wahrnimmt und seit diesem Jahr auch die Aufsicht über den nichtöffentlichen Bereich ausübt. Bei dieser nicht immer einfachen Aufgabe haben Sie die volle Unterstützung meiner Fraktion. Weiterhin viel Erfolg dabei!

(Beifall GRÜNE/B90 und vereinzelt SPD)

Es folgt eine Kurzintervention vom Abgeordneten Goetz.

Sehr geehrte Frau Kollegin Nonnemacher! Das Bundesvorstandsmitglied der Grünen, Malte Spitz, erklärt:

„Deshalb finden wir es richtig und legitim, dass auch unliebsame Informationen durch eine solche Plattform ans Tageslicht kommen. Politik sollte nicht die alleinige Institution sein, die entscheidet, was im öffentlichen Interesse ist oder nicht....“

Also begrüßen auch die Grünen die Veröffentlichungen von WikiLeaks. Insofern sollten Sie sich hier nicht anders verhalten. Sie könnten zumindest überlegen oder mit Ihrem Vorstandsmitglied diskutieren, was richtig wäre. Was den Büroleiter des FDPBundesvorsitzenden angeht, so ist es der ehemalige Büroleiter, er hat diese Funktion nicht mehr inne. Dass irgendwer irgendwo etwas erzählt, mag überall und in jedem Hause passieren. Das ist genau der Punkt des Datenschutzes, dass man sagt: Es gibt keine absolute Datensicherheit. Wo Menschen sind, da passieren auch Fehler. - Solchen Fehlern muss man sich stellen. Deswegen ist es wichtig, dass es Institutionen gibt, die auf solche Fehler achten und dafür sorgen, dass mit Daten sicher umgegangen wird. Lässt man einmal die Personalia weg, die für die Medien natürlich interessanter erscheinen, und betrachtet nur die Fakten, kommt im Ergebnis heraus, dass die FDP von amerikanischen Behörden als „die“ deutsche Datenschutzpartei

(Jungclaus [GRÜNE/B90]: Als Informationsquelle!)

schlechthin wahrgenommen wird, und dieses Moment - wenn es hier um Datenschutz geht - kann durchaus betont werden. Um mehr ging es nicht, ausschließlich darum. Insofern danke für Ihre Anregung, die Gelegenheit bot, noch etwas dazu zu sagen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Laut Geschäftsordnung haben Sie die Chance, darauf zu reagieren. Das möchten Sie nicht. Danke sehr. - Wir gehen in der Rednerliste weiter. Unser Datenschutzminister Woidke spricht zu uns.

(Heiterkeit)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Goetz, ich denke, es war überflüssig, dass Frau Nonnemacher auf Ihre Kurzintervention reagiert. Der ganze Saal hat verstanden, was sie meinte - außer Ihnen offensichtlich. Damit möchte ich mich nun nicht weiter befassen, sondern zum Bericht der Landesdatenschutzbeauftragten kommen.

Ich freue mich sehr, dass hier im Haus eine große Einigkeit herrscht, was die Arbeit der Landesbeauftragten und ihrer Mitarbeiter betrifft. Frau Hartge, auch von meiner Seite einen herzlichen Dank für Ihre engagierte Arbeit!

(Beifall SPD)

Ihre Tätigkeitsberichte haben auch für die Landesregierung eine wichtige Funktion. Zum einen weisen sie auf Problemfelder im Datenschutz, die im Arbeitsalltag oft nicht bewusst wahrgenommen werden, hin. Zum anderen zeigen die Berichte, ob der eingeschlagene Weg der richtige ist und wo wir gegebenenfalls nachsteuern oder korrigieren müssen. Vor diesem Hintergrund werden die Berichte in und zwischen den Dienststellen sehr intensiv diskutiert.

Der Bericht der Landesbeauftragten zeigt, dass die Landesregierung und die Landesbeauftragte bei Datenschutz und Datensicherheit innerhalb verschiedener Projekte immer besser und enger zusammenarbeiten. Ein Beispiel dafür ist die Einführung des elektronischen Vorgangsbearbeitungssystems der Landesverwaltung. Die Landesbeauftragte war von Anfang daran beteiligt, und das schlägt sich in einem guten Ergebnis nieder. Im Bericht stecken aber auch Beispiele, die von einer gelegentlich nicht ganz so reibungslosen Zusammenarbeit zeugen. Die Entwicklung und Inbetriebnahme des Serviceportals der Landesverwaltung gehört unzweifelhaft dazu.

Aber auch, wenn wir uns auch nicht in allen Fragen und Details einig werden, ist mir Folgendes wichtig: Wir als Landesverwaltung in Summe brauchen weiterhin eine enge Zusammenarbeit mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht. Das gilt besonders mit Blick auf die immer weiter fortschreitende Technisierung unseres täglichen Lebens und erst recht die Technisierung unserer Arbeitswelt. EGovernment und eine effiziente Verwaltung können nur dann funktionieren, wenn die IT-Anwendungen sicher sind und die Grundrechte der Betroffenen und auch der Anwender gewahrt bleiben. Weiterhin konstruktiv mit der Landesbeauftragten zusammenzuarbeiten ist also ein ausdrückliches Anliegen der gesamten Landesregierung.

Im Mai hat der Landtag per Gesetz die Aufgaben der Aufsichtsbehörde für den privaten Bereich auf die Landesbeauf

tragte übertragen. Diese Bündelung dient vor allem dazu, effizientere Strukturen zu schaffen, die der gewachsenen Bedeutung des Datenschutzes gerecht werden. Sie trägt dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Unabhängigkeit der Datenschutzkontrollbehörden Rechnung. Ich wünsche Frau Hartge weiterhin viel Erfolg bei dieser neuen Aufgabe.

Meine Damen und Herren, die mit der Beschlussempfehlung verbundenen Aufträge wird die Landesregierung im kommenden Jahr umsetzen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.