15. Bericht der Landesregierung über die Tätigkeit der für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich zuständigen Aufsichtsbehörde an den Landtag des Landes Brandenburg
„Der Landtag nimmt den Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht vom 31. Dezember 2009, Drucksache 5/714, die Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht für die Jahre 2008 und 2009 der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Drucksache 5/1804, sowie den Fünfzehnten Bericht der Landesregierung über die Tätigkeit der für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich zuständigen Aufsichtsbehörde an den Landtag des Landes Brandenburg, Drucksache 5/1803, zur Kenntnis.
darauf hinzuwirken, dass die Verwaltungen bei Einsichtnahmen in Akten auf Verlangen Kopien zur Verfügung stellen. Der Landtag strebt an, einen Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger im Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz zu verankern, und bittet die Landesregierung, eine entsprechende Formulierung im Zuge der Novellierung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes vorzuschlagen;
die Datenschutzverordnung zum Schulwesen abschließend zu überarbeiten und mit den Neuregelungen des Schulgesetzes in Übereinstimmung zu bringen und in Kraft zu setzen;
die ihr mögliche Unterstützung der Kommunen bei der wichtigen Aufgabe des kommunalen Datenschutzes durch Beratung der kommunalen Studieninstitute durch die Landesakademie für öffentliche Verwaltung bei deren Ausgestaltung von Schulungsangeboten oder dem zentralen IT-Dienstleister des Landes Brandenburg im Bereich Datenschutzrecht und IT-Sicherheit fortzuführen;
bei der Konsolidierung der IT-Infrastruktur bei dem zentralen IT-Dienstleister die jeweiligen Anforderungen an den Datenschutz und die Betriebssicherheit zu gewährleisten.“
1. im Rahmen des im März 2011 anstehenden Vorschlags des Ministers für Infrastruktur und Landwirtschaft für die Beseitigung des Leerstands im ländlichen Raum (Drucksache 5/627) auch über erste Ergebnisse des Bundesprogramms ,Kleine Städte und Gemeinden‘ zu berichten;
a) für eine Rücknahme der Kürzungspläne der Städtebauförderung in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes einzusetzen,
b) für eine deutliche Aufstockung des Förderprogramms ,Soziale Stadt‘, für den Verzicht auf die Vorgabe des investiven Mitteleinsatzes und auf die Einschränkung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Städtebauförderprogramme zulasten dieses Programms einzusetzen;
c) dafür einzusetzen, dass das stark nachgefragte CO2-Gebäudesanierungsprogramm im Einklang mit der Energiestrategie der Bundesregierung auf jährlich mindestens 2 Milliarden Euro aufgestockt wird.“
Schriftliche Antworten der Landesregierung auf mündliche Anfragen in der Fragestunde am 17. Dezember 2010
Der Landesverband Berlin-Brandenburg des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels hat seit 1991 jährlich die „Berlin-Brandenburgischen Buchwochen“ veranstaltet. Unter der Beteiligung von Buchhandlungen, Verlagen und Bibliotheken vor Ort wurde ein vielfältiges Programm rund um das Buch organisiert. Die Buchwochen wurden von den jeweiligen Ministerien in Berlin und Brandenburg gefördert.
2010 wurde diese Veranstaltungsreihe neu konzipiert, und unter dem Titel „Stadt, Land Buch 2010“ fand vom 21.11. bis zum 28.11. in Buchhandlungen, Bibliotheken, Theatern und anderen Veranstaltungsorten für lesehungrige und interessierte Besucher ein Lesemarathon statt. Das MWFK hat diese Veranstaltung 2010 nicht gefördert.
Ich frage die Landesregierung: Ist die ausgebliebene Förderung für 2010 ein Indiz dafür, dass sie sich generell aus der Förderung dieser Veranstaltungsreihe zurückzieht?
Ich freue mich, dass die 19. Berlin-Brandenburgische Buchwoche - auch ohne direkte finanzielle Unterstützung des Landes ein Erfolg wurde. Ich möchte an dieser Stelle den Teilnehmern der Berlin-Brandenburgischen Buchwoche danken - dem Veranstalter - Börsenverein des Deutschen Buchhandels -, den Inhaberinnen und Inhabern der vielen kleinen Buchhandlungen, die sich beteiligt haben. Nicht zuletzt danke ich den Autoren und den Verlagen.
Bücher, Literatur und speziell Literaturvermittlung werden vom MWFK im Rahmen unserer Möglichkeiten mit teils nennenswerten Summen gefördert. Beispiele: Brandenburgisches LITERATURBÜRO (150 000 Euro jährlich), Literaturkollegium mit Geschäftsstelle und Projekten (35 000 Euro), Friedrich-Bödecker-Kreis und damit Leseförderung für Kinder und Jugendliche (25 000 EURO). Wir kennen die PISA-Ergebnisse und andere Untersuchungen zum Thema Lesekompetenz und wissen, dass viel zu tun ist.
Wir werden auch im nächsten Jahr prüfen, welche Möglichkeiten zur Förderung der Berlin-Brandenburgischen Buchwoche bestehen. Von einem „generellen Rückzug“ aus der Förderung kann keine Rede sein.
Es kommt aber auch hier auf ein koordiniertes Vorgehen an. Der Schwerpunkt der Berlin-Brandenburgischen Buchwoche liegt auf der Absatzförderung im Buchhandel. Dafür bestehen unter Umständen Förderschienen außerhalb der Kulturförderung im engeren Sinne. So geschieht es zum Beispiel in Berlin. Das werden wir auch prüfen.
Frage 428 Fraktion DIE LINKE Abgeordneter Thomas Domres - Antrag auf Aufnahme der Belange des globalen Klimaschutzes in die Strategische Umweltprüfung
Nach Meinung der Umweltschutzorganisation Greenpeace soll es bei den Genehmigungsverfahren für neue Braunkohletagebaue in Brandenburg zu schweren Versäumnissen gekommen sein. Aufgrund eines Rechtsfehlers sei Klimaschutz in der Strategischen Umweltprüfung (SUP) für neue Tagebaue nicht berücksichtigt worden. Deswegen stellte die Umweltschutzorganisation bei der zuständigen Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg den Antrag, im Planverfahren für den neuen Tagebau Welzow-Süd II die Auswirkungen der Braunkohlenutzung auf das Klima in die SUP mit einzubeziehen.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Feststellungen von Greenpeace, Klimaschutz sei in der SUP für neue Tagebaue nicht berücksichtigt, und den damit verbundenen Antrag auf Berücksichtigung des Klimaschutzes in der Strategischen Umweltprüfung?
Das anwaltliche Schreiben von Greenpeace vom 01.12.2010 bezieht sich auf die raumordnerische Braunkohlenplanung. In dem Braunkohlenplanverfahren ist eine Umweltprüfung nach den Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes und des Regionalplanungsgesetzes durchzuführen.
Auch wenn aus der raumordnerischen Sicherung der Lagerstätte noch kein unmittelbarer Einfluss auf das Klima ausgeht, besteht Einigkeit, dass im Rahmen der raumordnerischen Planung zur Sicherung von Abbauflächen für den Braunkohletagebau (Braunkohlenplan) die etwaigen unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen dieser Raumordnungsplanung auf das Klima im Rahmen des rechtlich Gebotenen Beachtung finden.
In welcher Form und in welchem Umfang das Thema Klimaschutz Gegenstand der raumordnerischen Ebene der Braunkohlenplanung sein kann, ist noch nicht abschließend geklärt. Greenpeace hat dazu Stellung genommen und Hinweise gegeben, die gegenwärtig geprüft werden. Das Ergebnis wird vor Einleitung des Beteiligungsverfahrens vorliegen.
Frage 429 Fraktion DIE LINKE Abgeordnete Kornelia Wehlan - Festlegung von Windeignungsgebieten in der Regionalplanung
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 14.09.2010 den sachlichen Teilplan Windkraft des Regionalplans Havelland-Fläming aufgrund von Abwägungsfehlern für unwirksam erklärt.
Ich frage die Landesregierung: Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Festlegung von Windeignungsgebieten im Rahmen der Regionalplanung?
Mit Urteil vom 14.09.2010 wurde der sachliche Teilplan „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming für unwirksam erklärt. Erstmals hat sich das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ausführlich inhaltlich mit einem solchen Plan befasst und das Urteil nicht mit formellen Mängeln begründet.
Das Gericht hielt fest, dass die Ausarbeitung eines Planungskonzepts abschnittsweise zu erfolgen hat. Dabei muss die Ausweisung der Eignungsgebiete durch Anwendung eines Rasters unter Heranziehung „harter“ und „weicher“ Kriterien erfolgen. Im Ergebnis muss der Windenergienutzung substanziell Raum gegeben werden. Darüber hinaus muss das Verfahren nachvollziehbar dokumentiert werden.
Diese Anforderungen gilt es zukünftig bei der Regionalplanung besser zu beachten. Das Urteil einschließlich der Urteilsbegründung steht allen Regionalen Planungsgemeinschaften zur Verfügung. Erste Auswertungen sind erfolgt.
Das Urteil setzt hohe Maßstäbe für die Steuerung der Windenergienutzung auf regionaler Ebene, weil es sich um eine im Außenbereich privilegierte Nutzung handelt. Alle fünf Planungsregionen in Brandenburg prüfen, inwieweit ihre Regionalpläne bzw. -entwürfe den Anforderungen der Rechtsprechung genügen.
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung wird die Regionalen Planungsgemeinschaften dabei unterstützen. In einer Region wird das Urteil im Rahmen des anstehenden Genehmigungsverfahrens für den kürzlich als Satzung beschlossenen Teilregionalplan relevant (Prignitz-Oberhavel am 24.11.2010).
Seit der Fertigstellung der Umgehungsstraße bei Müncheberg haben die Bürger auf der gegenüberliegenden Straße des Ortsteils Phillipinenhof; die höher liegt als die B 1, Wasser in den Kellern. Das ist offensichtlich das Regenwasser der Umgehungsstraße.
Ich frage die Landesregierung: Wie kann man dort Abhilfe schaffen und den Bürgern wieder zu trockenen Kellern und Häusern verhelfen?